AUSSCHREIBUNG zur SOMMERREGATTA am

 AUSSCHREIBUNG zur SOMMERREGATTA am 27.08.2016
DES RATHENOWER WASSERSPORTVEREINS SEGELN 1922 e.V.
1.
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013 - 2016“
festgelegt sind.
2.
Teilnahmeberechtigung und Meldung
2.1
2.2
Die Regatta ist für alle Bootsklassen offen.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 24.08.16 an
Matthias Schmidt
Schollener Str. 18
14712 Rathenow
Mail:
[email protected]
Online:
www.rws1922.de
Telefon:
0170 8622053
eine formlose Meldung senden. Bei der Anmeldung im Regattabüro kann die
Haftungsausschlussklausel unterschrieben und die Meldegebühr entrichtet werden.
2.3
Anmeldung und Nachmeldung sind am 27.08.2016 von 11:00 – 11:45 im Regattabüro
Entrichtung der Melde- sowie der Nachmeldegebühr möglich.
3.
Meldegebühr
3.1
Die geforderten Meldegebühren betragen:
Klasse
gegen
Meldegebühr
Kinder- und Jugendboote
-
Einhandboote
4,00 €
Zwei- und Mehrhandboote
6,00 €
3.2
3.3
3.4
Die Nachmeldegebühr beträgt 2,00 €.
Die Gebühren können im obengenannten Zeitfenster im Regattabüro entrichtet werden.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr. Der Anspruch auf
Zahlung der Meldegebühr entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder Fortbleiben des
Bootes.
4.
Zeitplan am Samstag, 27.08.2016
4.1
11:00 – 11:45
An- und Nachmeldung,
Haftungsausschlussklausel, Meldegebühr im
Regattabüro
12:00
Eröffnung und Steuermannbesprechung am
Flaggenmast
14:00
Zeitpunkt des Ankündigungssignals
15:30
letzte Möglichkeit eines
Ankündigungssignals
ca. 1,5 Stunden nach der letzten Wettfahrt
Siegerehrung
Anzahl der Wettfahrten:
1
Wettfahrt
5.
Veranstaltungsort
5.1
5.2
Veranstaltungsort ist das Vereinsgelände des Rathenower Wassersportvereins 1922 e.V. in
14712 Rathenow / OT Semlin, Mühlenweg 16.
Wettfahrtgebiet ist die Hohennauener Wasserstraße zwischen km 1,7 und km 8,5.
6.
Bahnen
Die Beschreibung von Bahnen u. deren Signalisierung erfolgt in den Segelanweisungen.
7.
Wertung
7.1
Kinder- / Jugendboote werden nach Bootsklassen getrennt gewertet.
7.2
Seniorenboote: Bei ≤ 3 Booten in einer Klasse erfolgt eine gemeinsame Wertung dieser
Bootsklassen nach dem Yardstick-System. Es gelten die Yardstickzahlen und –regeln des
DSV. Sonst erfolgt eine separate Wertung der Bootsklassen.
8.
Funkverkehr
Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch
Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
9.
Preise
9.1
9.2
Kinder- und Jugendboote:
Seniorenboote:
10.
10.1
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko (siehe Regel 4
„Teilnahme an der Wettfahrt“). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei
Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in
Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta.
Der (die) Teilnehmer(in) überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft
sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen
Sportlern für die sportliche Auswertung und Veröffentlichung.
10.2
11.
Preise und Urkunden
Urkunden
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. 2,5 Millionen € für Personenschäden und 1,0 Millionen € für
Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben.
Eine Kopie des Versicherungsscheines ist auf Verlangen vorzuzeigen.
12.
Weitere Informationen
12.1
Hinweise zur Yardstick-Wertung:

Yardstickzahlen werden der YS-Liste des DSV, Ausgabe 2016, entnommen. Bereits
vorliegende reviertypische Modifikationen werden berücksichtigt.

Für die gemeinsame Klasse mit Yardstick-Wertung erfolgt die Bekanntgabe der
Klassenflagge für den gemeinsamen Start bei der Eröffnungsveranstaltung.
Hinweise zur Haftpflichtversicherung:
Mitglieder eines dem jeweiligen Landessportbund angeschlossenen Vereines genießen in
der Regel für Sportveranstaltungen den Versicherungsschutz des Landessportbundes. Die
Versicherungsbedingungen und Deckungssummen sind bei dem jeweiligen Landessportbund zu
erfragen. Zweckmäßig ist dennoch eine Bootshaftpflichtversicherung mit der geforderten
Deckungssumme.
12.2