AUSSCHREIBUNG zur „Opti-Oldie“ am 28.08.2016 DES RATHENOWER WASSERSPORTVEREINS SEGELN 1922 e.V. 1. Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013 - 2016“ festgelegt sind. 2. Teilnahmeberechtigung und Meldung 2.1 2.2 2.3 Die Regatta ist für die Bootsklasse der Optimisten offen. Teilnehmer müssen sich mindestens im 25. Lebensjahr befinden. Das Mindestgewicht für die Teilnahme beträgt 100kg, die durch das eigene Körpergewicht, Gewichte, Sand, Wasserbehältnisse oder zusätzliche Personen erreicht werden können. Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 26.08.16 an 2.4 Matthias Schmidt Schollener Str. 18 14712 Rathenow Mail: [email protected] Online: www.rws1922.de Telefon: 0170 8622053 bzw. am 27.08.2016 persönlich gegenüber Matthias Schmidt eine formlose Meldung abgeben. 3. Meldegebühr 3.1 3.2 Die Meldegebühren entfallen in ursprünglicher Form. Jeder Teilnehmer muss einen Preis, der im Bezug zum Segeln stehen sollte, beisteuern. Der Preis muss vor Beginn der Wettfahrt abgeben werden. 4. Zeitplan am Sonntag, 28.08.2016 5. 10:00 – 10:30 Anmeldung, Steuermannsbesprechung, Verlosung der Boote, Gewichtskontrolle ca. 11:00 Zeitpunkt des Ankündigungssignals ca. 0,5 Stunden nach der letzten Wettfahrt Siegerehrung Veranstaltungsort 5.1 Veranstaltungsort ist das Vereinsgelände des Rathenower Wassersportvereins 1922 e.V. in 5.2 14712 Rathenow / OT Semlin, Mühlenweg 16. Wettfahrtgebiet ist die Hohennauener Wasserstraße zwischen km 1,7 und km 8,5. 6. Bahnen Die Beschreibung von Bahnen u. deren Signalisierung erfolgt in den Segelanweisungen. 7. Funkverkehr Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 8. Preise Preise, die durch die Teilnehme mitgebracht wurden, können in der Reihenfolge der Platzierung ausgewählt werden (siehe Meldegebühr). 9. 10.1 10.2 11. Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko (siehe Regel 4 „Teilnahme an der Wettfahrt“). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta. Der (die) Teilnehmer(in) überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung und Veröffentlichung. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,5 Millionen € für Personenschäden und 1,0 Millionen € für Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben. 12. Weitere Informationen 12.2 weitere Hinweise: Die Boote werden per Losentscheid zugeteilt. Das Mindestgewicht von 100kg wird mittels Wiegen kontrolliert. Hinweise zur Haftpflichtversicherung: Mitglieder eines dem jeweiligen Landessportbund angeschlossenen Vereines genießen in der Regel für Sportveranstaltungen den Versicherungsschutz des Landessportbundes. Die Versicherungsbedingungen und Deckungssummen sind bei dem jeweiligen Landessportbund zu erfragen. Zweckmäßig ist dennoch eine Bootshaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme. 12.2
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