Opti-Oldie - RWS 1922 eV

 AUSSCHREIBUNG zur „Opti-Oldie“ am 28.08.2016
DES RATHENOWER WASSERSPORTVEREINS SEGELN 1922 e.V.
1.
Regeln
Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln 2013 - 2016“
festgelegt sind.
2.
Teilnahmeberechtigung und Meldung
2.1
2.2
2.3
Die Regatta ist für die Bootsklasse der Optimisten offen.
Teilnehmer müssen sich mindestens im 25. Lebensjahr befinden.
Das Mindestgewicht für die Teilnahme beträgt 100kg, die durch das eigene Körpergewicht,
Gewichte, Sand, Wasserbehältnisse oder zusätzliche Personen erreicht werden können.
Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 26.08.16 an
2.4
Matthias Schmidt
Schollener Str. 18
14712 Rathenow
Mail:
[email protected]
Online:
www.rws1922.de
Telefon:
0170 8622053
bzw.
am 27.08.2016 persönlich gegenüber Matthias Schmidt
eine formlose Meldung abgeben.
3.
Meldegebühr
3.1
3.2
Die Meldegebühren entfallen in ursprünglicher Form. Jeder Teilnehmer muss einen Preis,
der im Bezug zum Segeln stehen sollte, beisteuern.
Der Preis muss vor Beginn der Wettfahrt abgeben werden.
4.
Zeitplan am Sonntag, 28.08.2016
5.
10:00 – 10:30
Anmeldung, Steuermannsbesprechung,
Verlosung der Boote, Gewichtskontrolle
ca. 11:00
Zeitpunkt des Ankündigungssignals
ca. 0,5 Stunden nach der letzten
Wettfahrt
Siegerehrung
Veranstaltungsort
5.1
Veranstaltungsort ist das Vereinsgelände des Rathenower Wassersportvereins 1922 e.V. in
5.2
14712 Rathenow / OT Semlin, Mühlenweg 16.
Wettfahrtgebiet ist die Hohennauener Wasserstraße zwischen km 1,7 und km 8,5.
6.
Bahnen
Die Beschreibung von Bahnen u. deren Signalisierung erfolgt in den Segelanweisungen.
7.
Funkverkehr
Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch
Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.
Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
8.
Preise
Preise, die durch die Teilnehme mitgebracht wurden, können in der Reihenfolge der
Platzierung ausgewählt werden (siehe Meldegebühr).
9.
10.1
10.2
11.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko (siehe Regel 4
„Teilnahme an der Wettfahrt“). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei
Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in
Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta.
Der (die) Teilnehmer(in) überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft
sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen
Sportlern für die sportliche Auswertung und Veröffentlichung.
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mind. 2,5 Millionen € für Personenschäden und 1,0 Millionen € für
Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben.
12.
Weitere Informationen
12.2
weitere Hinweise:

Die Boote werden per Losentscheid zugeteilt.

Das Mindestgewicht von 100kg wird mittels Wiegen kontrolliert.
Hinweise zur Haftpflichtversicherung:
Mitglieder eines dem jeweiligen Landessportbund angeschlossenen Vereines genießen in
der Regel für Sportveranstaltungen den Versicherungsschutz des Landessportbundes. Die
Versicherungsbedingungen und Deckungssummen sind bei dem jeweiligen Landessportbund zu
erfragen. Zweckmäßig ist dennoch eine Bootshaftpflichtversicherung mit der geforderten
Deckungssumme.
12.2