Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die USt-Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 1 Stand: 08.08.2016 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 2 Stand: 08.08.2016 INHALTSVERZEICHNIS 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.2 Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4 4.2 Lastschriftverkehr 4 4.3 Barauszahlung 5 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 6 4.5 Überweisungsverkehr 9 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 13 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 14 5.1 Allgemein 14 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 14 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 14 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 15 5.5 Reiseschecks 15 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 15 7 Kredite 15 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 16 7.2 Avale 16 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder 16 vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 9 Schrankfächer/Verwahrstücke 16 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 17 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 17 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 18 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 20 11 Sonstiges 20 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 21 Anlage zum Preis-und Leistungsverzeichnis: Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG 22 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 3 Stand: 08.08.2016 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 2 Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden entfällt Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) entfällt Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 entfällt Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr entfällt Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden entfällt Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) entfällt Zinssätze für Einlagen Die Zinssätze für unsere Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang. 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Die Übersicht unserer Kontomodelle entnehmen Sie bitte aus der Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall3 - Portokosten 2 3 4 0,00 EUR 0,80 EUR VR-Giro.direkt - Zustellung der Kontoauszüge: - per Postkorb2 - am Kontoauszugsdrucker je Auszugsnummer3 - Postzustellung3 0,00 EUR 0,50 EUR 1,50 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4 • maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 3,00 EUR • manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist / je nach Aufwand und soweit gesetzlich zulässig) • Umsätze bis 6 Monate • Umsätze älter 6 Monate 1 0,00 EUR 1,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die Form der Bereitstellung erfolgt auf Kundenwunsch. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 4 Stand: 08.08.2016 10,00 EUR 15,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank5 Name der Bank (Zentrale): Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG Straße: Buchbinderstr. 19 PLZ/Ort: 18055 Rostock Telefon: 0381/4967-0 Telefax: 0381/4967-412 Internet: www.rostocker-vrbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister5 Amtsgericht Rostock Genossenschaftsregister Nr. 125 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme • Sonnabende • 31.Oktober (Reformationstag/regionaler Feiertag) • 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 5 Stand: 08.08.2016 1,90 EUR 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 4.3 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 7,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,90 EUR Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden an eigenen Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard 0,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mit unserer MasterCard mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mit unserer VisaCard mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard • bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Geldautomaten 0,00 EUR • bei inländischen KI und KI in der EU6 und den EWR-Staaten7, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: • Verfügungen im girocard-System entfällt • Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt • bei inländischen KI und KI in der EU8 und den EWR-Staaten9, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: 6 7 8 9 • Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro 5,50 EUR • bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung • bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten 5,50 EUR 5,50 EUR Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 6 Stand: 08.08.2016 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) • im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz10 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten, bei der VISAcard Student und VISAcard Online entfällt das Auslandsentgelt) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard / Privatkunden Preis pro Laufzeit • eine VR-BankCard mit VPAY pro Konto 0,00 EUR • Zusatzkarte 20,00 EUR • Ersatzkarte11 20,00 EUR VR-BankCard / Geschäftskunden Preis pro Laufzeit • VR-BankCard mit VPAY 20,00 EUR • Zusatzkarte 20,00 EUR • Ersatzkarte12 20,00 EUR Auslandseinsatz13 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei 1,00% vom Umsatz , mind. 2,00 EUR Zahlung in einem Land außerhalb der EU14 und der EWR-Staaten15 max. 5,00 EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard • VR-ServiceCard 20,00 EUR • Zusatzkarte 20,00 EUR • Ersatzkarte12 20,00 EUR 10 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 12 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 7 Stand: 08.08.2016 4.4.2 GeldKarte (Die Geldkartenfunktion wird zum 31.12.2017 eingestellt.) Aufladen unserer GeldKarten (Bestand/VR-BankCards mit Laufzeitende 2017) • an unseren Ladeterminals 0,00 EUR • an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 1,00 EUR • an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute • Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. • Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 4.4.3 • Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 1,00 EUR • anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte16 • bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden • bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden • bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten • bei Versendung im Inland • bei Versendung in Europa • bei Versendung weltweit • bei Versendung per Kurier Auslandseinsatz17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19 VISAcard Student / VISAcard Online 4.4.3.1 4.4.3.2 15,00 EUR entfällt entfällt entfällt 0,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 25,00 EUR 1,75 % vom Umsatz 0 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen • Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden • Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden • Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden20 • Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden20 • Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden20 entfällt 50,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR VISAcard Classic • pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard • pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 19,00 EUR 29,00 EUR VISAcard Student • pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard • pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 19,00 EUR 29,00 EUR 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 8 Stand: 08.08.2016 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.3.5 4.4.3.6 4.4.3.7 4.4.3.8 4.4.4 VISAcard Online • pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard 19,00 EUR VISAcard Gold • pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard • pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 59,00 EUR 79,00 EUR VISAcard Basic • pro Jahr / Kundenalter unter 18 Jahre • pro Jahr / Kundenalter über 18 Jahre 19,00 EUR 29,00 EUR VISAcard Business • pro Jahr 30,00 EUR MasterCard Classic (Bestand) • pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 29,00 EUR MasterCard Gold (Bestand) • pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard 79,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums21 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen22 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch und Freitag 15:00 Uhr 12:00 Uhr Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 21 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 22 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 9 Stand: 08.08.2016 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag23 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte elektronisch per Dauerauftrag je Überweisung per Überweisung übermittelte Zahlschein Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet * Die Entgelte können Sie aus der Anlage unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses entnehmen. als Eilüberweisung zusätzlich 5,00 EUR 0,00 EUR < 1.000,00 EUR = 8,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 0,15% mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR > 1.000,00 EUR = 15,00 EUR Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte • 1: Zahler trägt alle Entgelte 23 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 10 Stand: 08.08.2016 Höhe der Entgelte Zielland Konventionelle Abwicklung 0 1 0,15%, mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR Drittstaaten24 und Zahlungen in Drittstaatenwährung25 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden ________________________________ 1,90 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 0,00 EUR 0,20 EUR 1,00 EUR 24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Zum Beispiel US-Dollar. 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet Konventionelle Abwicklung EUR siehe Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis siehe Anlage zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis 0,15 %, mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR26) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung27) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten28) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 11 Stand: 08.08.2016 ________________________________________________ 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zum Beispiel US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte • 1: Zahler trägt alle Entgelte • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: • Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung 0 Drittstaaten29 und Zahlungen in Drittstaatenwährung30 4.5.2.1.3 Konventionelle Abwicklung 1 2 0,15%, mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR 0,15%, mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR 0,00 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 12 Stand: 08.08.2016 30,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig) Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.2.2 1,90 EUR 30,00 EUR 0,00 EUR 0,20 EUR 1,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte • 1: Zahler trägt alle Entgelte • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: • Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. ________________________________________ 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 30 Zum Beispiel US-Dollar. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Drittstaaten31 und Zahlungen in Drittstaatenwährung32 134 200 DG VERLAG 07.16 Konventionelle Abwicklung 0,15%, mindestens 15,00 EUR maximal 103,00 EUR Seite: 13 Stand: 08.08.2016 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- bzw. –ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. _______________________________ 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 32 Zum Beispiel US-Dollar. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 14 Stand: 08.08.2016 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-EpsteinStraße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 15 Stand: 08.08.2016 eine Plattform zur 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) 0,00 EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 5,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 30,00 EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks in Abhängigkeit vom Kontomodell Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks in Abhängigkeit vom Kontomodell Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 0,50 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck 5.2.2 5.3 in Euro: 0,15% mindestens maximal 20,00 EUR 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens maximal 20,00 EUR 25,00 EUR in Euro: 0,15%, mindestens maximal 20,00 EUR 25,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens maximal 20,00 EUR 25,00 EUR per Bankscheck Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 0,15%, mindestens maximal 20,00 EUR 100,00 EUR in Fremdwährung: 0,15%, mindestens maximal 20,00 EUR 100,00 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut33 am 3.Tag nach Buchung aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Belastung ______________________________________________ 33 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 16 Stand: 08.08.2016 5.4.2 bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers 5.5 Reiseschecks 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift entfällt Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- bzw. – ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 7.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (pro Konto/Jahr) 25,00 EUR zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan34 7,50 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 15,00 EUR Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 25,00 – 150,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 25,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto35 • für Firmenkunden mindestens 200,00 EUR • für Verbraucher 0,00 EUR _________________________________ 34 35 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 17 Stand: 08.08.2016 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) 4,50 EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) 4,50 EUR Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 150,00 EUR/Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 150,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 150,00 EUR Erteilung von Treuhandaufträgen 40,00 – 100,00 EUR Abwicklung von Treuhandaufträgen 7.2 0,10%, mindestens 100,00 EUR Avale Provision von jeweiligen Zusage 8 2,75 % p.a. Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) inkl. USt (19%) Bankauskunft im Inland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) 11,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) 11,00 EUR Bankauskunft von Creditreform einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig) 36,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 9 5,50 EUR Schrankfächer Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) je nach Größe 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 18 von 40,00 EUR bis 75,00 EUR Stand: 08.08.2016 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 10.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland OnlineBrokerage in EUR Wertpapierart Aktien Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Bundeswertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Bezugsrechte/Teilrechte (Stückpreise) 0,25% vom Kurswert Minimum Grundpreis: 12,00 Bezug junger Aktien Provision vom Kurswert pro Stück in EUR 0,75% 0,75% Kauf außerbörslich: Kauf: 0,5% Verkauf: 0,5% mind. vom Kurswert Kurswert ab 10,01 EUR: 2,50 EUR 1% vom Kurswert Ausbuchung wertloser Kundenbestände pro WKN Ausführung im Ausland Minimum/ Grundpreis in EUR 35,00 35,00 25,00 Kauf mit und ohne Ausgabeaufschlag Verkauf mit und ohne Ausgabeaufschlag An-/Verkauf von Investmentanteilen über die Börse 0,25% vom Kurswert Minimum Grundpreis: 14,00 10,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR 0,75% 0,75% Kauf außerbörslich: Kauf: 0,5% Verkauf: 0,5% mind. Vom Kurswert Minimum/ Grundpreis in EUR 45,00 45,00 45,00 5,00 1% vom Kurswert 10,00 5,00 zzgl. USt. Ausführung im Inland Investmentanteile OnlineBrokerage OnlineBrokerage in EUR 0,25% vom Kurswert Minimum Grundpreis: 12,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepreis 0,5% Ausführung im Ausland Minimum/ Grundpreis in EUR OnlineBrokerage 0,25% vom Kurswert 25,00 Minimum Grundpreis: 14,00 Provision vom Kurswert pro Stück in EUR zum Ausgabepreis zum Rücknahmepreis 0,5% Minimum/ Grundpreis in EUR 45,00 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung36, -änderung und -streichung 5,00 EUR pro Auftrag _________________________________ 36 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 19 Stand: 08.08.2016 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.37 = Aktien Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine Investmentanteile (Verbund/Fremd) Bezugsrechte/ Teilreche Sonstige Wertpapiere Bestände ohne Kurswert == = Girosammelverwahrung 0,15% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. OnlineStandardBrokerage depot Streifbandverwahrung 0,24% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. OnlineStandardBrokerage depot Wertpapierrechnung 0,48% p.a. vom Kurswert/Nennwert* pro Posten incl. USt. OnlineStandardBrokerage depot Pro Posten: Pro Posten: mind. 7,20 EUR Pro Posten: Pro Posten: mind. 7,20 EUR Pro Posten: Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Jährliche Depotgebühr: Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR Jährliche Depotgebühr: 0,00 EUR Jährliche Depotgebühr: 15,00 EUR 0,00 EUR 15,00 EUR 12,40 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) (+Valorenversicherung und Transportkosten soweit gesetzlich zulässig) Girosammelverwahrung 120,00 EUR Streifbandverwahrung 120,00 EUR Wertpapierrechnung 120,00 EUR _______________________________________ 37 15,00 EUR Jährliche Depotgebühr: mind. 13,40 EUR == * Berechnungsgrundlage ist der höhere Wert • Depots ohne Bestand (inkl. USt) 10.2.2 0,00 EUR Pro Posten: mind. 7,20 EUR Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 20 Stand: 08.08.2016 10.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen Ausgabe von Bonus- und Berichtigungsaktien, Stockdividenen, Split und Umtausch, Spin-Off, Reverse Split Re-Investitionen Kauf von Teilrechten (-Spitzen) 10.2.4 10.2.5 Inland Minimum/Grundpreis 1% vom Kurswert, mind. 10,00 EUR 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Einbuchung: ohne Provision Ausland Minimum/Grundpreis 1% vom Kurswert, mind. 10,00 EUR 15,34 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig 5,11 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig entfällt entfällt Einbuchung: entfällt Provision 2,50 EUR + Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) entfällt Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden entfällt Ausübung von Wandelrechten entfällt Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)38 pro Auftrag 10.2.6 entfällt Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 10.2.7 Auf Kundenwunsch erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 0,00 EUR Zweitschriften (inkl. USt)39 • ab Geschäftsjahr 2009 • bis Geschäftsjahr 2009 25,00 EUR 50,00 EUR 10.2.8 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 10.2.9 Weitere Dienstleistungen entfällt Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) ______________________________________ 38 39 13,32 EUR Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 21 Stand: 08.08.2016 entfällt entfällt 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons pro Gattung 15,00 EUR Fremdwährungskupons pro Gattung 15,00 EUR EUR-Gutschrift pro Gattung 35,00 EUR Währungsgutschrift pro Gattung 35,00 EUR 10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) 10.3.4 entfällt Inland entfällt Ausland entfällt Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) entfällt 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 22 Stand: 08.08.2016 11 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden, außerhalb der Quartalsabrechnung • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 15,00 EUR • ansonsten 100,00 EUR • umfangreiche Saldenbestätigung (für mehrere Konten) 150,00 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) mindestens 5,00 EUR • Sonderarbeiten bei Nachforschungen (im Auftrag des Kunden, ohne dass eine 59,50 EUR/Stunde gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) Vertrag zugunsten Dritter • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten entfällt 50,00 EUR Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten 15,00 EUR 26,00 EUR/Stunde Erträgnisaufstellung (auf Wunsch des Kunden) • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten 15,00 EUR 15,00 EUR Kontosperre im Auftrag des Kunden • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten 18,00 EUR 15,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten bei erhöhtem Aufwand soweit gesetzlich zulässig 25,00 EUR 30,00 EUR Mahnung40 • 1. Mahnung • 2. Mahnung • 3. Mahnung 0,00 EUR 3,00 EUR 3,00 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) • ansonsten 59,50 EUR/Stunde 50,00 EUR/Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden • inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt _________________________________ 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 23 Stand: 08.08.2016 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-EpsteinStraße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 24 Stand: 08.08.2016 eine Plattform zur 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 25 Stand: 08.08.2016 Anlage - Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG VR-Giro.direkt VR-Konto Optimal keine Voraussetzungen kostenlos Grundentgelt keine keine kostenlos 2,50 EUR pro Monat bei einem monatlichen durchschnittlichen Guthaben von mindestens 1.250 EUR bei einem monatlichen durchschnittlichen Guthaben von weniger als 1.250 EUR VR-PrimaGiro VR-Studentenkonto VR-Basiskonto Kunden bis zum 21.Geburtstag Kunden bis zum 27.Geburtstag keine kostenlos 4,90 EUR pro Monat kostenlos bei einmaliger Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung; Verlängerung bis zum 30.Geburtstag bei erneuter Vorlage der Studienbescheinigung möglich Guthabenverzinsung keine keine keine bis 2.000 EUR : 1,00 % darüber : 0,10 % bis 2.000 EUR : 1,00 % darüber : 0,10 % eine VR-BankCard je Konto kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Lastschrifteinlösungen und Überweisungsgutschriften kostenlos kostenlos 0,20 EUR* kostenlos kostenlos 0,20 EUR* ab 18 Jahre (bonitätsabhängig) Dispositionskredit keine - Überweisungen am SB-Terminal kostenlos kostenlos 0,15 EUR kostenlos kostenlos 0,15 Verfügungen an mehr als 19.600 Geldautomaten im BankCard-ServiceNetz kostenlos kostenlos 0,15 EUR kostenlos kostenlos 0,15 EUR am eigenen GAA 1,02 EUR am fremden GAA 1,50 EUR* kostenlos 1,00 EUR* kostenlos kostenlos 1,00 EUR* Ausführung von beleghaft eingereichten Überweisungen 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 26 Stand: 08.08.2016 VR-Giro.direkt VR-Konto Optimal VR-Basiskonto kostenlos kostenlos 1,50 EUR kostenlos Nutzung SB-Einzahlungsautomat 0,50 EUR Ausführung und Änderung von Daueraufträgen kostenlos kostenlos 0,20 EUR kostenlos kostenlos 0,20 EUR Anlage und Löschung von Daueraufträgen kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Scheckeinreichungen 1,50 EUR kostenlos 0,75 EUR kostenlos kostenlos 0,75 EUR 1,50 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 30 SMS kostenlos ab 31. 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Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 134 200 DG VERLAG 07.16 Seite: 27 Stand: 08.08.2016 VISAcard Studenten 19,00 EUR (RevolvingCard) 29,00 EUR (ChargeCard) VISAcard Online 19,00 EUR (RevolvingCard) -
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