Preis- und Leistungsverzeichnis

Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die USt-Option ausgeübt wird,
handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte, auf die noch die gesetzliche Umsatzsteuer
berechnet wird.
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Stand: 08.08.2016
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Stand: 08.08.2016
INHALTSVERZEICHNIS
1 Sparkonto
3
1.1 Allgemeine Entgelte
3
1.2 Vermögenswirksames Sparen
3
2 Zinssätze für Einlagen
3
3 Privatkonto
3
3.1 Kontoführung
3
3.2 Kontoauszug
3
4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4
4.1 Allgemeine Informationen zur Bank
4
4.2 Lastschriftverkehr
4
4.3 Barauszahlung
5
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr
6
4.5 Überweisungsverkehr
9
4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
13
4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
13
5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
14
5.1 Allgemein
14
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
14
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
14
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr
15
5.5 Reiseschecks
15
6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
15
7 Kredite
15
7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft
16
7.2 Avale
16
8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder
16
vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
9 Schrankfächer/Verwahrstücke
16
10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
17
10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder
Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
17
10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
18
10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
20
11 Sonstiges
20
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
21
Anlage zum Preis-und Leistungsverzeichnis:
Kontomodelle der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG
22
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Stand: 08.08.2016
1
Sparkonto
1.1
Allgemeine Entgelte
1.2
2
Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden
entfällt
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden
auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
entfällt
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1
entfällt
Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr
entfällt
Vermögenswirksames Sparen
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen
Anbieter auf Wunsch des Kunden
entfällt
Vorzeitige Vertragsauflösung
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)
entfällt
Zinssätze für Einlagen
Die Zinssätze für unsere Einlagen entnehmen Sie bitte unserem Preisaushang.
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
Die Übersicht unserer Kontomodelle entnehmen Sie bitte aus der Anlage zu unserem Preis- und
Leistungsverzeichnis.
3.2
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker2
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 10 Wochen nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall3
- Portokosten
2
3
4
0,00 EUR
0,80 EUR
VR-Giro.direkt - Zustellung der Kontoauszüge:
- per Postkorb2
- am Kontoauszugsdrucker je Auszugsnummer3
- Postzustellung3
0,00 EUR
0,50 EUR
1,50 EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden4
• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
3,00 EUR
• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle
Erstellung nicht mehr möglich ist / je nach Aufwand und soweit gesetzlich zulässig)
• Umsätze bis 6 Monate
• Umsätze älter 6 Monate
1
0,00 EUR
1,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die Form der Bereitstellung erfolgt auf Kundenwunsch.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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Stand: 08.08.2016
10,00 EUR
15,00 EUR
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank5
Name der Bank (Zentrale): Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG
Straße:
Buchbinderstr. 19
PLZ/Ort:
18055 Rostock
Telefon:
0381/4967-0
Telefax:
0381/4967-412
Internet:
www.rostocker-vrbank.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde5
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Genossenschaftsregister5
Amtsgericht Rostock Genossenschaftsregister Nr. 125
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit
Ausnahme
• Sonnabende
• 31.Oktober (Reformationstag/regionaler Feiertag)
• 24. und 31. Dezember
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
5
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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Stand: 08.08.2016
1,90 EUR
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
4.3
Entgelte
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
7,50 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
1,90 EUR
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden an eigenen Geldautomaten
mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard
0,00 EUR
2,00 % vom Umsatz
mit unserer MasterCard
mind. 5,00 EUR
2,00 % vom Umsatz
mit unserer VisaCard
mind. 5,00 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
• bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz:
am Geldautomaten
0,00 EUR
• bei inländischen KI und KI in der EU6 und
den EWR-Staaten7, die ein direktes
Kundenentgelt erheben können:
• Verfügungen im girocard-System
entfällt
• Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
• bei inländischen KI und KI in der EU8 und
den EWR-Staaten9, die kein direktes
Kundenentgelt erheben können:
6
7
8
9
• Verfügungen in den folgenden
Zahlungssystemen (Maestro/
Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
5,50 EUR
• bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
• bei KI außerhalb der EU und den
EWR-Staaten
5,50 EUR
5,50 EUR
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
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Stand: 08.08.2016
mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
• im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten
2,00 % vom Umsatz
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mind. 5,00 EUR
(zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz10 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem
Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten, bei der VISAcard Student und VISAcard Online entfällt das
Auslandsentgelt)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard / Privatkunden
Preis pro Laufzeit
• eine VR-BankCard mit VPAY pro Konto
0,00 EUR
• Zusatzkarte
20,00 EUR
• Ersatzkarte11
20,00 EUR
VR-BankCard / Geschäftskunden
Preis pro Laufzeit
• VR-BankCard mit VPAY
20,00 EUR
• Zusatzkarte
20,00 EUR
• Ersatzkarte12
20,00 EUR
Auslandseinsatz13
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei
1,00% vom Umsatz , mind. 2,00 EUR
Zahlung in einem Land außerhalb der EU14 und der EWR-Staaten15
max. 5,00 EUR
4.4.1.2
VR-ServiceCard
• VR-ServiceCard
20,00 EUR
• Zusatzkarte
20,00 EUR
• Ersatzkarte12
20,00 EUR
10
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur
Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist.
12
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur
Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist.
13
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
14
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
15
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
11
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Stand: 08.08.2016
4.4.2
GeldKarte (Die Geldkartenfunktion wird zum 31.12.2017 eingestellt.)
Aufladen unserer GeldKarten (Bestand/VR-BankCards mit Laufzeitende 2017)
• an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
• an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
1,00 EUR
• an Ladeterminals anderer KI
1,00 EUR
Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
• Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
• Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
• Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
1,00 EUR
• anderen Kreditinstituten
1,00 EUR
Kreditkarten
Ersatzkarte16
• bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
• bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
• bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
zzgl. Versandkosten
• bei Versendung im Inland
• bei Versendung in Europa
• bei Versendung weltweit
• bei Versendung per Kurier
Auslandseinsatz17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in
einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19
VISAcard Student / VISAcard Online
4.4.3.1
4.4.3.2
15,00 EUR
entfällt
entfällt
entfällt
0,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
25,00 EUR
1,75 % vom Umsatz
0 % vom Umsatz
Sonstige Serviceleistungen
• Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden
• Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden
• Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden20
• Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden20
• Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden20
entfällt
50,00 EUR
10,00 EUR
10,00 EUR
10,00 EUR
VISAcard Classic
• pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard
• pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard
19,00 EUR
29,00 EUR
VISAcard Student
• pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard
• pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard
19,00 EUR
29,00 EUR
16
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur
Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist.
17
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
18
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
19
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
20
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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Seite: 8
Stand: 08.08.2016
4.4.3.3
4.4.3.4
4.4.3.5
4.4.3.6
4.4.3.7
4.4.3.8
4.4.4
VISAcard Online
• pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard
19,00 EUR
VISAcard Gold
• pro Jahr Abrechnungsart RevolvingCard
• pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard
59,00 EUR
79,00 EUR
VISAcard Basic
• pro Jahr / Kundenalter unter 18 Jahre
• pro Jahr / Kundenalter über 18 Jahre
19,00 EUR
29,00 EUR
VISAcard Business
• pro Jahr
30,00 EUR
MasterCard Classic (Bestand)
• pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard
29,00 EUR
MasterCard Gold (Bestand)
• pro Jahr Abrechnungsart ChargeCard
79,00 EUR
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der
Währung
max. ein Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums21
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen22
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
Montag, Dienstag und Donnerstag
Mittwoch und Freitag
15:00 Uhr
12:00 Uhr
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
21
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten
Island, Liechtenstein und Norwegen.
22
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna,
Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
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Stand: 08.08.2016
4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag23
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag23
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist.
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
beleghafte
elektronisch
per Dauerauftrag je Überweisung per
Überweisung
übermittelte
Zahlschein
Überweisung*
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung mit
Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf
eine andere Währung
eines EWRMitgliedstaates lautet
*
Die Entgelte können Sie aus der Anlage unseres
Preis- und Leistungsverzeichnisses entnehmen.
als Eilüberweisung
zusätzlich
5,00 EUR
0,00 EUR
< 1.000,00 EUR =
8,00 EUR
10,00 EUR
10,00 EUR
0,15%
mindestens 15,00 EUR
maximal 103,00 EUR
> 1.000,00 EUR =
15,00 EUR
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
• 1: Zahler trägt alle Entgelte
23
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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Stand: 08.08.2016
Höhe der Entgelte
Zielland
Konventionelle Abwicklung
0
1
0,15%,
mindestens 15,00 EUR
maximal
103,00 EUR
Drittstaaten24 und Zahlungen in
Drittstaatenwährung25
4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
Änderung auf Wunsch des Kunden
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
________________________________
1,90 EUR
20,00 EUR
20,00 EUR
0,00 EUR
0,20 EUR
1,00 EUR
24
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
25
Zum Beispiel US-Dollar.
4.5.1.2
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist.
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisung in Euro innerhalb der
Bank
Überweisung in Euro von einem
anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung, die auf eine
andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet
Konventionelle
Abwicklung
EUR
siehe Anlage zu unserem
Preis- und Leistungsverzeichnis
siehe Anlage zu unserem
Preis- und Leistungsverzeichnis
0,15 %,
mindestens 15,00 EUR
maximal 103,00 EUR
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR26) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung27) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten28)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
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Seite: 11
Stand: 08.08.2016
________________________________________________
26
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten
Island, Liechtenstein und Norwegen.
27
Zum Beispiel US-Dollar.
28
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
• 1: Zahler trägt alle Entgelte
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
0
Drittstaaten29 und
Zahlungen in
Drittstaatenwährung30
4.5.2.1.3
Konventionelle Abwicklung
1
2
0,15%,
mindestens
15,00 EUR
maximal
103,00 EUR
0,15%,
mindestens
15,00 EUR
maximal
103,00 EUR
0,00 EUR
Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
(zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig)
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 12
Stand: 08.08.2016
30,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
(zzgl. Fremdkosten soweit gesetzlich zulässig)
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
Änderung auf Wunsch des Kunden
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
4.5.2.2
1,90 EUR
30,00 EUR
0,00 EUR
0,20 EUR
1,00 EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
• 1: Zahler trägt alle Entgelte
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
________________________________________
29
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
30
Zum Beispiel US-Dollar.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Drittstaaten31 und
Zahlungen in
Drittstaatenwährung32
134 200 DG VERLAG 07.16
Konventionelle
Abwicklung
0,15%,
mindestens 15,00 EUR
maximal
103,00 EUR
Seite: 13
Stand: 08.08.2016
4.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt
wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- bzw. –ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung
von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00
Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr
veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden wirksam.
_______________________________
31
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
32
Zum Beispiel US-Dollar.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 14
Stand: 08.08.2016
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften
und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten
und ihren Kunden,
(5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und
einem Verbraucher regeln,
(6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
(7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des
Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen,
zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen
kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die
Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-EpsteinStraße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist
erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 15
Stand: 08.08.2016
eine
Plattform
zur
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1
Allgemein
Scheckvordrucke (pro Stück)
0,00 EUR
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
5,00 EUR
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
15,00 EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
15,00 EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks
30,00 EUR
Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks
in Abhängigkeit vom Kontomodell
Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks
in Abhängigkeit vom Kontomodell
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers
0,50 EUR
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1
per Verrechnungsscheck
5.2.2
5.3
in Euro:
0,15%
mindestens
maximal
20,00 EUR
25,00 EUR
in Fremdwährung:
0,15%,
mindestens
maximal
20,00 EUR
25,00 EUR
in Euro:
0,15%,
mindestens
maximal
20,00 EUR
25,00 EUR
in Fremdwährung:
0,15%,
mindestens
maximal
20,00 EUR
25,00 EUR
per Bankscheck
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
in Euro:
0,15%,
mindestens
maximal
20,00 EUR
100,00 EUR
in Fremdwährung:
0,15%,
mindestens
maximal
20,00 EUR
100,00 EUR
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1
bei Gutschriften
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut
am Tag der Buchung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut33
am 3.Tag nach Buchung
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto
des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen
am Tag der Belastung
______________________________________________
33
Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 16
Stand: 08.08.2016
5.4.2
bei Belastungen
Scheck
am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers
5.5
Reiseschecks
6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
am Tag der Wertstellung
der ursprünglichen
Gutschrift
entfällt
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt
wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.B. Zahlungsein- bzw. – ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- und Verkaufskurs ab. Die Abrechnung
von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00
Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr
veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden wirksam.
7
Kredite
7.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
7.1.1
bei der Kreditbearbeitung
Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden (pro Konto/Jahr)
25,00 EUR
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan34
7,50 EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung
15,00 EUR
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden
25,00 – 150,00 EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten
25,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je
Darlehenskonto35
• für Firmenkunden
mindestens 200,00 EUR
• für Verbraucher
0,00 EUR
_________________________________
34
35
Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.
Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis
vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen
abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 17
Stand: 08.08.2016
7.1.2
bei der Sicherheitenbearbeitung
Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs
im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)
4,50 EUR
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,
Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des
Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)
4,50 EUR
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach
Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
150,00 EUR/Stunde
Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden
(zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
150,00 EUR
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne
dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht
150,00 EUR
Erteilung von Treuhandaufträgen
40,00 – 100,00 EUR
Abwicklung von Treuhandaufträgen
7.2
0,10%, mindestens 100,00 EUR
Avale
Provision von jeweiligen Zusage
8
2,75 % p.a.
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der
Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
inkl. USt (19%)
Bankauskunft im Inland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig)
11,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig)
11,00 EUR
Bankauskunft von Creditreform einholen (zzgl. Fremdgebühren soweit gesetzlich zulässig)
36,00 EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
9
5,50 EUR
Schrankfächer
Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt)
je nach Größe
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 18
von 40,00 EUR bis 75,00 EUR
Stand: 08.08.2016
10
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
10.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
(Kommissionsgeschäft)
10.1.1
Kauf und Verkauf (Provision)
Ausführung im Inland
OnlineBrokerage
in EUR
Wertpapierart
Aktien
Optionsscheine
Verzinsliche Wertpapiere
Bundeswertpapiere
Wandelanleihen
Optionsanleihen
Zero Bonds
Genussscheine/Genussrechte
Bezugsrechte/Teilrechte
(Stückpreise)
0,25% vom
Kurswert
Minimum
Grundpreis:
12,00
Bezug junger Aktien
Provision vom
Kurswert pro
Stück in EUR
0,75%
0,75%
Kauf
außerbörslich:
Kauf:
0,5%
Verkauf: 0,5%
mind. vom
Kurswert
Kurswert ab
10,01 EUR:
2,50 EUR
1% vom
Kurswert
Ausbuchung wertloser
Kundenbestände pro WKN
Ausführung im Ausland
Minimum/
Grundpreis
in EUR
35,00
35,00
25,00
Kauf mit und ohne
Ausgabeaufschlag
Verkauf mit und ohne
Ausgabeaufschlag
An-/Verkauf von
Investmentanteilen über die
Börse
0,25% vom
Kurswert
Minimum
Grundpreis:
14,00
10,00
Provision vom
Kurswert pro
Stück in EUR
0,75%
0,75%
Kauf
außerbörslich:
Kauf:
0,5%
Verkauf: 0,5%
mind. Vom
Kurswert
Minimum/
Grundpreis
in EUR
45,00
45,00
45,00
5,00
1% vom
Kurswert
10,00
5,00 zzgl.
USt.
Ausführung im Inland
Investmentanteile
OnlineBrokerage
OnlineBrokerage
in EUR
0,25% vom
Kurswert
Minimum
Grundpreis:
12,00
Provision vom
Kurswert pro
Stück in EUR
zum
Ausgabepreis
zum
Rücknahmepreis
0,5%
Ausführung im Ausland
Minimum/
Grundpreis
in EUR
OnlineBrokerage
0,25% vom
Kurswert
25,00
Minimum
Grundpreis:
14,00
Provision vom
Kurswert pro
Stück in EUR
zum
Ausgabepreis
zum
Rücknahmepreis
0,5%
Minimum/
Grundpreis
in EUR
45,00
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten
Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die
Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der
Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses
sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.
Limitvormerkung36, -änderung und -streichung
5,00 EUR pro Auftrag
_________________________________
36
Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 19
Stand: 08.08.2016
10.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
10.2.1
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)
Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen
Jahres.37
=
Aktien
Optionsscheine
Verzinsliche
Wertpapiere
Wandelanleihen
Optionsanleihen
Zero Bonds
Genussscheine
Investmentanteile
(Verbund/Fremd)
Bezugsrechte/
Teilreche
Sonstige Wertpapiere
Bestände ohne
Kurswert
==
=
Girosammelverwahrung
0,15% p.a. vom
Kurswert/Nennwert* pro
Posten incl. USt.
OnlineStandardBrokerage
depot
Streifbandverwahrung
0,24% p.a. vom
Kurswert/Nennwert* pro
Posten incl. USt.
OnlineStandardBrokerage
depot
Wertpapierrechnung
0,48% p.a. vom
Kurswert/Nennwert* pro
Posten incl. USt.
OnlineStandardBrokerage
depot
Pro Posten:
Pro Posten:
mind.
7,20 EUR
Pro Posten:
Pro Posten:
mind.
7,20 EUR
Pro Posten:
Jährliche
Depotgebühr:
mind.
13,40 EUR
Jährliche
Depotgebühr:
Jährliche
Depotgebühr:
mind.
13,40 EUR
Jährliche
Depotgebühr:
0,00 EUR
Jährliche
Depotgebühr:
15,00 EUR
0,00 EUR
15,00 EUR
12,40 EUR
Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)
(+Valorenversicherung und Transportkosten soweit gesetzlich zulässig)
Girosammelverwahrung
120,00 EUR
Streifbandverwahrung
120,00 EUR
Wertpapierrechnung
120,00 EUR
_______________________________________
37
15,00 EUR
Jährliche
Depotgebühr:
mind.
13,40 EUR
==
* Berechnungsgrundlage ist der höhere Wert
• Depots ohne Bestand (inkl. USt)
10.2.2
0,00 EUR
Pro Posten:
mind.
7,20 EUR
Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 20
Stand: 08.08.2016
10.2.3
Kapitalveränderungen
Bezug von
jungen Aktien
Options-, Wandelanleihen
Genussscheinen
Ausgabe von Bonus- und
Berichtigungsaktien,
Stockdividenen, Split und
Umtausch, Spin-Off, Reverse Split
Re-Investitionen
Kauf von Teilrechten (-Spitzen)
10.2.4
10.2.5
Inland
Minimum/Grundpreis
1% vom Kurswert,
mind. 10,00 EUR
5,11 EUR + Fremdkosten soweit
gesetzlich zulässig
Einbuchung: ohne Provision
Ausland
Minimum/Grundpreis
1% vom Kurswert,
mind. 10,00 EUR
15,34 EUR + Fremdkosten soweit
gesetzlich zulässig
5,11 EUR + Fremdkosten soweit
gesetzlich zulässig
entfällt
entfällt
Einbuchung:
entfällt
Provision 2,50 EUR + Fremdkosten
soweit gesetzlich zulässig
Ausübung von Options- und Wandelrechten
Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt)
entfällt
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden
entfällt
Ausübung von Wandelrechten
entfällt
Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)38
pro Auftrag
10.2.6
entfällt
Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie
ausländischen Quellensteuern (inkl. USt)
Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
10.2.7
Auf Kundenwunsch erstellen von:
Depotaufstellung (inkl. USt)
0,00 EUR
Zweitschriften (inkl. USt)39
• ab Geschäftsjahr 2009
• bis Geschäftsjahr 2009
25,00 EUR
50,00 EUR
10.2.8
Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit
10.2.9
Weitere Dienstleistungen
entfällt
Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt)
Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt)
______________________________________
38
39
13,32 EUR
Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 21
Stand: 08.08.2016
entfällt
entfällt
10.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
10.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht
Zahlstelle ist) (inkl. USt)
EUR/DEM-Kupons
pro Gattung
15,00 EUR
Fremdwährungskupons
pro Gattung
15,00 EUR
EUR-Gutschrift
pro Gattung
35,00 EUR
Währungsgutschrift
pro Gattung
35,00 EUR
10.3.2
Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt)
10.3.3
Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)
10.3.4
entfällt
Inland
entfällt
Ausland
entfällt
Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt)
entfällt
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 22
Stand: 08.08.2016
11
Sonstiges
Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden, außerhalb der Quartalsabrechnung
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
15,00 EUR
• ansonsten
100,00 EUR
• umfangreiche Saldenbestätigung (für mehrere Konten)
150,00 EUR
Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt),
wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
mindestens 5,00 EUR
• Sonderarbeiten bei Nachforschungen (im Auftrag des Kunden, ohne dass eine
59,50 EUR/Stunde
gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht)
Vertrag zugunsten Dritter
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten
entfällt
50,00 EUR
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten
15,00 EUR
26,00 EUR/Stunde
Erträgnisaufstellung (auf Wunsch des Kunden)
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten
15,00 EUR
15,00 EUR
Kontosperre im Auftrag des Kunden
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten
18,00 EUR
15,00 EUR
Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten bei erhöhtem Aufwand soweit gesetzlich zulässig
25,00 EUR
30,00 EUR
Mahnung40
• 1. Mahnung
• 2. Mahnung
• 3. Mahnung
0,00 EUR
3,00 EUR
3,00 EUR
Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen
(im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche
Verpflichtung der Bank dazu besteht)
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
• ansonsten
59,50 EUR/Stunde
50,00 EUR/Stunde
Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden
• inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
entfällt
_________________________________
40
Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet
wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät.
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht
wurde.
134 200 DG VERLAG 07.16
Seite: 23
Stand: 08.08.2016
12
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
a. den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
b. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften
und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
c. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten
und ihren Kunden,
(5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und
einem Verbraucher regeln,
(6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder
(7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des
Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen,
zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen
kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die
Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-EpsteinStraße 14, 60431 Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist
erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
134 200 DG VERLAG 07.16
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Stand: 08.08.2016
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Seite: 27
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