Fraktion im Rat der Stadt Schwerte Schwerte, den 5.8.2016 Offener Brief an den Bürgermeister der Stadt Schwerte Sehr geehrter Herr Böckelühr, in der Ratssitzung vom 29.6.2016 wurde die Verwaltung beauftragt bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Einrichtung eines Bildungsganges ab Klasse 7 an der Realschule am Bohlgarten gem. §14 Abs. 4 Schulgesetz NRW und gemäß § 132c Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2016/2017 zu stellen. Für den Fall, dass die Bezirksregierung Arnsberg dem Antrag der Stadt nicht oder nicht rechtzeitig entspricht, sollte der Rechtsweg beschritten werden. Mit dem 1.8.2016 hat das neue Schuljahr begonnen und es stellen sich Fragen nach dem Verfahrensstand. Die CDU Fraktion und die FDP Vertretung im Rat der Stadt Schwerte bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wie hat die Bezirksregierung entschieden? Musste der Rechtsweg beschritten werden? Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Hat dieser Rechtsweg eine aufschiebende Wirkung? Ist alternativ eine Beschulung an der Gesamtschule am Gänsewinkel geprüft worden? Wie verhält es sich mit den zur Abschulung anstehenden Kindern der Gymnasien? Welche Beschulungsmöglichkeiten werden für sie in Schwerte vorgehalten? Müssen Kinder in einer Nachbarkommune beschult werden, weil sie in Schwerte keinen adäquaten Schulplatz erhalten haben? Für eine kurzfristige Beantwortung bedanken wir uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Marco Kordt Fraktionsvorsitzender der CDU Renate Goeke FDP Ratsmitglied
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