Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Schleswig-Holstein-Tarif Anlage 11: Besonderheiten und Angebote außerhalb des Kernsortiments Anlage 11: Besonderheiten und Angebote außerhalb des Kernsortiments I. Ergänzende Beförderungsbestimmungen und Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) […] C. Besondere Tarifbestimmungen für den VRK […] 6. Gruppenfahrten a. Busverkehr Bei Gruppenfahrten mit planmäßigen Fahrten ist eine frühzeitige Anmeldung in jedem Fall erforderlich. Fahrkarten für Gruppenfahrten mit Start und Ziel innerhalb der Tarifzone 4000 sind nicht erhältlich. Für alle anderen Fahrtstrecken gilt: bei einer Anzahl von 10 bis 19 Personen wird pro Fahrt und Person ein Rabatt von 25%, ab 20 Personen von 50% auf den Fahrpreis einer Einzelfahrkarte Erwachsene gewährt, wobei der Fahrpreis je Person auf volle 10 Cent aufgerundet wird. Die Bestimmungen für Einzelfahrkarten gemäß II.1.1 der Tarifbestimmungen SH-Tarif gelten analog. Umsteigen ist generell möglich, vor allem im Stadtgebiet Kiel kann es jedoch auf Grund von hohem Fahrgastaufkommen zu Beeinträchtigungen bei der Beförderung aller Personen der Gruppenfahrt kommen. Da eine Aufteilung der Gruppe nicht gestattet ist, muss ggf. auf nachfolgende Busse verwiesen werden. b. Fährschifffahrt Gruppenfahrten von 20 und mehr Personen auf den Fährlinien (ausgenommen während der Kieler Woche) sind grundsätzlich bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) anzumelden. Die SFK stellt Gruppenfahrkarten mit dazugehörenden Kontrollabschnitten aus und berechnet für die Fahrt den Preis der Mehrfahrtenkarte entsprechend der Preisstufe des Fahrzieles zuzüglich des Bordzuschlages je Fahrt und je Person. Je angefangene 20 Gruppenmitglieder wird eine Begleitperson kostenlos befördert. c. Schienenverkehr Im Schienenverkehr gelten für Gruppenreisen die landesweiten Regelungen des jeweiligen Bahnunternehmens.
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