7. Nachtrag

3204 E – OLG M
Geschäftsverteilung 2016 des Oberlandesgerichts München
7. N a c h t r a g
zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2016
I.
Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:
1.
Belastung des 3., 13., 18. und 28. Zivilsenats
2.
Besetzung und Entwicklung der Geschäftsbelastung des 8. Zivilsenats
3.
Besetzung und Entwicklung der Geschäftsbelastung des 9. Zivilsenats
4.
Besetzung und Entwicklung der Geschäftsbelastung des 15. Zivilsenats
5.
Belastung des 31. Zivilsenats
6.
Abordnung der Richterin am Landgericht München I Dr. Hannamann mit einem AKA
von 0,5 an das Oberlandesgericht München mit Wirkung vom 1. November 2016.
7.
Belastung des 2. Zivilsenats/Familiensenat
II.
Änderung der Geschäftsverteilung
zum 1. August 2016 :
Die im 6. Nachtrag unter II. Ziff. 2 beschlossene vorübergehende Entlastung des
2. Zivilsenats/Familiensenat gilt gesondert für UF- Verfahren und WF-Verfahren (jeweils ein
eigener Turnus).
zum 1. September 2016 :
1.
Der 8. Zivilsenat nimmt bis auf weiteres am Turnus für neu eingehende Berufungen
und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte München I und
München II, die nicht unter die Verteilung nach Sachgebieten fallen, wieder im vollen
Umfang teil.
2.
Der 15. Zivilsenat nimmt bis auf weiteres wieder am VI. Turnus für neu eingehende
Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte München I
und München II, die nicht unter die Verteilung nach Sachgebieten fallen, teil.
zum 1. Oktober 2016:
Der 9. Zivilsenat nimmt bis auf weiteres am I. bis IV. Turnus für neu eingehende Berufungen
und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte München I und München II, die
nicht unter die Verteilung nach Sachgebieten fallen, teil.
Dabei werden dessen neu eingehende Bausachen, Rechtsstreitigkeiten nach § 1
Unterlassungsklagengesetz
und
Anträge
nach
§§
23-30
EGGVG
Geschäftsaufgaben Nr. 1- 3) jeweils auf den nächsten Turnus angerechnet.
(siehe
dessen
zum 1. November 2016:
Richterin am Landgericht München I Dr. H a n n a m a n n (an das Oberlandesgericht
München abgeordnet mit einem AKA von 0,5) wird dem 31. Zivilsenat zugewiesen.
München, 29. Juli 2016
Es folgen die Unterschriften.