Amtsblatt 23.07.16

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Gemeinsames Amtsblatt
für Mittenaar & Siegbach
— Ausgegeben in den Gemeinden Mittenaar & Siegbach an alle Haushalte und in den Rathäusern —
23.07.2016 – Nr. 10/19
Öffentliche
Bekanntmachung
der Gemeinde Mittenaar
Öffentliche
Bekanntmachung
der Gemeinde Siegbach
Bekanntmachung
(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung)
2. Nachtrag zur Gebührensatzung
zur Satzung über die
Benutzung der Kindertagesstätte
der Gemeinde Siegbach
vom 14. Juli 2016
In der Umlegung für das
Verfahrensgebiet
„GEWERBEPARK-BALLERSBACH-WEST“
in der Gemarkung Ballersbach (1189)
wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB)
bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 09.05.2016 am 12.07.2016 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand
durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die
neuen Eigentümerinnen und Eigentümer
werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.
Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Mittenaar, Leipziger Str. 1, Rathaus
Zimmer Nr. 15, in 35756 Mittenaar während der allgemeinen Dienststunden
schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Mittenaar, den 23.07.2016
Der Gemeindevorstand
Markus Deusing
Bürgermeister
Artikel 3
§ 4 Betreuungsgebühr
1. Werden für den gleichzeitigen Besuch
mehrerer Kinder einer Familie in einer
Kindertagesstätte in Siegbach Betreuungsgebühren gezahlt, werden
a) für ein weiteres älteres Kind der Familie
wird ein Nachlass von 25 % der Betreuungsgebühr nach § 2 dieser Satzung
b) für das zweite weitere ältere Kind der
Familie wird ein Nachlass von 40 % der
Betreuungsgebühr nach § 2 dieser Satzung gewährt.
c) Ab dem dritten weiteren älteren Kind
der Familie wird Befreiung von der Betreuungsgebühr nach § 2 dieser Satzung
gewährt.
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember
2015 (GVBl. S. 618), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12
des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben Gesetz über kommunale
Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.
März 2013, des Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuches vom 18.12.2006
(GVBl. I S. 698) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Siegbach in
der Sitzung am 14. Juli 2016 folgende Änderung der Gebührensatzung beschlossen:
5) Soweit das Land Hessen Zuweisungen
für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Gemeinde nur für
das Modul 1 keine Gebühren nach dieser
Satzung, . Dies gilt für die letzten zwölf
Monate vor der Einschulung, für eine tägliche Betreuungszeit von fünf Stunden.
Bei einer darüberhinausgehenden Modulwahl wird der Differenzbetrag zwischen
Landesförderung und Modulgebühr erhoben.
Artikel 1
Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung der Kindertagesstätte der
Gemeinde Siegbach vom 13. Dezember
2012 wird wie folgt geändert:
Dieser Nachtrag tritt zum 01.09.2016 in
Kraft.
35768 Siegbach, den 14.07.2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Siegbach
Berndt Happel
Bürgermeister
Artikel 2
§ 2 Betreuungsgebühr
1) Für die Nutzung der Kindertagesstätte
werden nachstehende Betreuungsgebühren je Kind und Monat festgelegt:
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Gemeinsames Amtsblatt für Mittenaar & Siegbach
Grundschule am Siegbach
Projektwoche Gewaltprävention
Vom 20.06. bis 24.06.2016 fand an der Grundschule am
Siegbach eine Projektwoche zur Gewaltprävention statt.
Eine Woche lang gab es für alle Klassen statt des gewohnten Fachunterrichts ein Gewaltpräventionstraining.
Als Kooperationspartner konnte die Schule den 2010 gegründeten gemeinnützigen Verein „Cool Strong Kids Verein für
Gewalt- und Kriminalitätsprävention e. V.“ gewinnen.
Das Projekt des Vereins wurde speziell für Kinder im Vor- und
Grundschulalter entwickelt und bietet einen nachhaltigen
Ansatz um Kinder vor Gewalt zu schützen. Es ist ein gemeinnütziges Projekt, das Eltern und allen die mit Kindern arbeiten richtiges Verhalten vermittelt, damit Kinder die Gefahren
und Anzeichen von Aggression und Gewalt erkennen und
sich richtig verhalten können.
So lernten die Schülerinnen und Schüler der Schule Konfliktund Gefahrensituationen zu erkennen, einzuschätzen und zu
bewältigen, drohende Konflikte zu stoppen („Wenn es zu viel
wird, sage ich: Stopp!“), um dadurch Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten und Kräfte und damit an Selbstbewusstsein
zu gewinnen. Im Blickpunkt standen auch die Zusammenhänge zwischen ihrer Körpersprache, ihrem Auftreten und
der damit verbundenen Wirkung auf andere (Opferhaltung).
In spielerischer, altersgerechter Umsetzung lernten die
Kinder wirkungsvolle und einfach anwendbare Techniken zur
eigenen Sicherheit und erlebten zudem, dass das Training
sehr viel Spaß und Mut macht.
Herzlichen Dank und schöne Grüße aus Siegbach
Joachim Keßler, Schulleiter
Nr. 10/19 • 23.07.2016 • Seite 2
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SV Eisemroth
Feier zum 90jährigen Bestehen
Drei Tage lang begeisterte ein buntes Programm mit Party,
Live-Musik und humorvollen Auftritten die Besucher des
90-jährigen Jubiläums des SV 1926 Eisemroth vom 24.06. –
26.06.16.
Während bei der 90er Party DJ Service Werner das nicht nur
junge Publikum beschallte, konnten am darauffolgenden
Samstag die „Schilehrer aus dem Stubaital“ die Gäste auf die
Bänke und Tische schicken. Vorher ehrte der SV Eisemroth
insgesamt 38 Mitglieder für ihre langjährige Vereinstreue, sowie der hessische Turnverband die Übungsleiterin Heidemarie Kaspari und der Hessische Fußballverband Klaus-Dieter
Schäfer für Ihre langjährige Arbeit. Als besonderen Höhepunkt der Ehrungen ernannte der SV sein Mitglied Hugo
Thielmann zum Ehrenmitglied, der schon seit über 70 Jahren
dem Verein angehört.
Am Sonntag eröffneten Pfarrer Stambke und Gemeindereferentin Dr. Steil das Festzelt mit einem abwechslungsreichen
ökumenischen Gottesdienst für Jung und Alt. Im Anschluss
startete der Kirmesgarten mit der Kapelle „Egerländer 6“.
Der Vorstellung der JSG Siegbach folgten humorvolle und
musikalische Programmpunkte der Landfrauen, des MSC
Siegbachtal und des SV Eisemroth; Das Highlight lieferte aber
der Nachwuchs, der mit einem Mallorca-Mix die Gäste auf
die Bänke schickte. Als Abschluss des Fests konnten die
Gäste noch den Sieg der deutschen Elf bejubeln, bevor das
Zelt am Montag wieder abgebaut wurde.
Bilder vom Jubiläumswochenende sind online auf www.SV1926-Eisemroth.de zu finden. Gerne nimmt der SV Eisemroth
auch noch weitere Bilder der Gäste entgegen, entweder als
E-Mail an [email protected] oder auf einem Datenträger an Vorstandsmitglied Fabian Schäfer.
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Shanice Klingelhöfer aus Bicken:
5-fache Hessenmeisterin im Sport Stacking
Im Rahmen des 56. Hessentages in
Herborn richtete das SST Butzbach e.V.
die ersten Hessenmeisterschaften im
Sport Stacking (Becherschnellstaplen)
in der Mehrzweckhalle in Hörbach aus.
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Gemeinsames Amtsblatt für Mittenaar & Siegbach
Seite 3 • 23.07.2016 • Nr. 10/19
Insgesamt trafen sich 75 hessische Stacker zum Zeitenmessen, darunter u.a.
Teams aus Sinn, Wißmar, Biebesheim,
Stockstadt, Kassel und Butzbach. Auch
die Mittenaarerin Shanice Klingelhöfer
(16), die für das SST Butzbach startet,
konnte dabei wieder ihre Spitzenposition im Land beweisen und in allen
Einzeldisziplinen Gold holen. Im 333 stapelte sie 1,89 Sekunden, im 363 2,29
Sekunden und im Cycle stoppte sie die
Uhr bei 6,88 Sekunden. Dies bedeutete
neben den drei Hessentiteln auch den
Einzug in das Stack of Champions (SOC)
in allen drei Einzeldisziplinen, wo sie
nicht nur im Cycle ihre Zeit sogar nochmal auf 6,47 Sekunden verbesserte, sondern auch mit einer Gesamtzeit von
10,62 Sekunden den All Around Titelgewinn (Gesamttagessieg) bei den weiblichen Stackern holte. Ihr SST-Teamkollege Leon Reuhl konnte den Gesamtsieg
in der männlichen Konkurrenz für sich toppen und mit hervorragenden 14,74
Sekunden den Titel des tagesschnellsten
entscheiden.
Auch im Doppel mit ihrer Partnerin Staffelteams holen.
Hanna Müller aus Biebesheim knüpften Elke Klingelhöfer konnte sich in den
die beiden Mädchen an ihren WM-Erfolg Einzeldisziplinen über die Plätze 6, 5 und
vom April an und holten mit 7,37 Sekun- 4 freuen und im Doppel zusammen mit
den Gold in ihrer Altersklasse, im SOC Tanja Schäfer-Penzel (Wißmar) den Vizeschafften sie sogar eine 6,88 und damit titel holen.
auch den Titel des tagesschnellsten Insgesamt waren die Hessenmeisterschaften ein äußerst erfolgreiches TurDoppels.
Im Eltern-Kind-Doppel mit ihrer Mutter nier, welches während der Finalrunden
Elke mussten die beiden sich nur Robert auch vom Hessentagsabgeordneten Udo
und Eric Sinkovic aus Stockstadt geschla- Scheliga besucht wurde, worüber sich
gen geben und mit 9,36 Sekunden und die Schnellstapler besonders freuten.
nur zwei Zehntel hinter
den Gewinnerpaar holten die beiden sich den
Vizetitel.
Auch in der Staffel lief
es für Shanice blendend
und mit einer Zeit von
15,15 Sekunden holte sie
sich zusammen mit Hanna, Jonas Rödl, Lukas
Drexelius und Manuel
Schichau (alle SST) Gold.
v.l.n.r: Jacqueline Nalasko (SST), Shanice Klingelhöfer (SST), Hanna Müller
Auch diese Zeit konnte
(Biebesheim) – die drei Gesamtsiegerinnen in den Einzeldisziplinen
das Staffelteam im SOC
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Evangelische Kirchengemeinde Ballersbach
„Dorf der guten Taten“
Wir, der Kirchenvorstand von Ballersbach, wollen den 100. Geburtstag der Kirche zum Anlass nehmen und
mit Ihnen als Gemeinde zusammen – 100 gute Taten – sammeln. Jeder kann mitmachen, ob jung oder alt,
ob gläubig oder nicht. „Jede gute Tat zählt, auch wenn sie noch so klein ist.“
Egal ob einem etwas Gutes getan wird oder ob man selbst etwas Gutes gemacht hat. Ob ein Jugendlicher einen
Zaun streicht, Einkaufstüten nach Hause trägt; Senioren den Müll von der Straße sammeln oder sich um
Pflanzbeete kümmern; einen Nachbarn zum Arzt fahren oder etwas gefundenes dem Besitzer wieder zuführen.
Wie viele Momente spontaner Nächstenliebe gibt es? Wir wollen es gemeinsam mit Ihnen festhalten, indem
Sie Ihre gute Tat aufschreiben und in den Briefkasten, der ab dem 20.08.2016 am Kirchentor hängen wird
einwerfen. Diese Taten werden dann an Weihnachten gezählt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Aktion unterstützen und wir eine große Anzahl der abgegebenen
Zettel bekannt geben können.
Ihr Kirchenvorstand
Gemeinsames Amtsblatt für Mittenaar & Siegbach
Nr. 10/19 • 23.07.2016 • Seite 4
SIEGBACH-OBERNDORF. Am 23.07.2016 findet in Siegbach-Oberndorf ein Seifenkistenrennen in
der Ortseinfahrt nach Oberndorf statt. Die ehemalige Kreisstraße K55 von Tringenstein nach Oberndorf ist anlässlich dieser Veranstaltung von morgens 08:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr gesperrt.
Startpunkt der Veranstaltung ist die „Hohl“ oberhalb von Oberndorf. Den Berg herab geht es 400 Meter
bis ins Ziel, welches sich auf der Höhe der Gaststätte Zur Linde befindet. Die Boliden Lenker treffen
sich um 10:00 Uhr am Ziel bei der Rennleitung um Ihre Fahrzeuge letztmalig zu überprüfen. Von 12:00
Uhr bis 16:00 Uhr finden dann die beiden Läufe statt. Zunächst wird ein Probelauf durchgeführt daran
folgt das erste Einzelzeitfahren und dann ein Hindernisrennen. Die Teilnahmebedingungen bezüglich
Lenkung Bremse, Größe und Gewicht sind bindend und erforderlich. Im Anschluss daran kommen die
Bobby Car Fahrer bei dem „Jedermann Rennen“ auf Ihre Kosten. Die originellste Seifenkiste wird neben
den Bestplatzierten prämiert.
Die Teilnehmer und Gäste können sich während des ganzen Tages am Start- und am Zielpunkt mit Speisen, Getränken sowie Kaffee und Kuchen stärken. Der Biergarten der Gaststätte ist geöffnet, sodass auf
den Zuschauerrängen die Rennveranstaltung verfolgt werden kann.
Die Siegerehrung findet im Anschluss im Biergarten statt.
Teilnahmebedingungen direkt vom Veranstalter oder unter Anmeldungen:
Maik Flach, 0173 8614090; 02778 6995905; [email protected]
Bei schlechtem Wetter wird ein Ausweichtermin gefunden und über die sozialen Medien bekannt gegeben. Via Facebook:
Zur Linde Siegbach; via Google: Zur Linde Siegbach.
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