2016 vom 29.07.2016

Stadt
Eibelstadt
Verantwortlich für den Inhalt:
1. Bürgermeister Markus Schenk, Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt, Tel. (0 93 03) 90 61-0
Fax: (0 93 03) 84 83; E-Mail: [email protected]
Die Tanzgruppen
haben im August Sommerpause
Beim internationalen Tanzkongress ‒ dieses Jahr in Österreich ‒ gab es wieder eine bunte
Vielfalt an Tänzen zu erleben.
Die Delegierten unseres Tanzverbandes haben davon die Schönsten ausgesucht.
Sie wurden ‒ für unsere Gruppen tanzbar ‒ aufbereitet.
Wir haben nun die Musik mit den Tanzbeschreibungen als „Urlaubslektüre ‒ in Händen.
Ab September gibt es wieder viel Neues zu ertanzen.
Eine frohe Sommerzeit
wünschen die Tanzleiterinnen
Ursula Eich - Rita Hippeli - Marianne Wirth
ACHTUNG! NEU!!!
Krabbelgruppe Eibelstadt
Unsere Krabbelgruppe ist
- jeden Dienstag von 09.00 Uhr – 11.15 Uhr
Kinder von 0 – 3 Jahre
geöffnet.
Treffpunkt:
Mehrzweckraum alter Kindergarten.
Wir freuen uns auf neue Mütter, Väter und Großeltern!
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Gemarkungsgrenzgang der Stadt Eibelstadt 2016
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
die sehr schöne und alte Tradition vom Begehen der gemeindlichen Grenzen fand am Freitag, dem 08.
Juli 2016, nach dem Jahr 1993 in Eibelstadt wieder einmal statt.
Viele Interessierte haben sich pünktlich um 08.00 Uhr am Parkplatz der 3-Feld-Sporthalle eingefunden.
Auch zwei vierte Klassen der Eibelstadter Grundschule hatten sich zum Gemarkungsgrenzgang im
Vorfeld angekündigt.
Bei dem Gemarkungsgrenzgang dürfen natürlich die Feldgeschworenen auf keinen Fall fehlen. Das Amt
des Feldgeschworenen, auch „Siebener“ genannt, ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der
kommunalen Selbstverwaltung. Die „Siebener“ sind sozusagen die Hüter der Grenzen und
Abmarkungen im Gemeindegebiet und wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. So
setzen sie Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Grenzzeichen oder wechseln beschädigte
Grenzzeichen aus.
Feldgeschworenenobmann Hans Heßmann, der bereits seit mehr als 50
Jahren dabei ist – einmal „Siebener“ immer „Siebener“ - berichtete zu
den Grenzsteinen am Radweg, dass dieser bei einer Neuvermessung
auch neu gesetzt wurde. Mitten in der Wiese, bei der Autobahnbrücke,
wurde der nächste Grenzstein entdeckt. Hier durfte Bürgermeister
Schenk und einige Schulkinder ein althergebrachtes Ritual erleben. Von
ein paar „Siebener“ hochgehoben, wurden sie auf dem Grenzstein
abgesetzt. In alten Zeiten wurde dies mit großer Wucht vorgenommen.
Diesen Vorgang nennt man „Stauchen“. Dieses Ritual ist dazu da,
diesen Grenzpunkt nie in seinem Leben zu vergessen.
Auf halber Strecke, Am Lindelbacher See, durften sich alle Beteiligten
auf eine Brotzeit und eine Erfrischung freuen. Siebener Karl-Dieter
Hures hatte spontan noch einen kühlen Schoppen für die Erwachsenen
organisiert.
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Zur Information
Das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und das
Dachgeschoss beinhalten die geplanten Wohneinheiten. Die drei Geschosse werden als Vollgeschosse
ausgeführt.
Das Garagengeschoss ist als zusätzliches Geschoss
möglich und wird nicht bei der GFZ-Berechnung herangezogen.
Die beiden Gebäude werden in einem 4-geschossigen Flachdachbaukörper ausgeführt, der sich an den
bestehenden Hotelbaukörper anlehnt. Die beiden Gebäude gliedern sich in ein teilweise zurückspringendes Sockelgeschoss mit offener Mittelgarage, zwei
vollen Wohngeschossen, sowie einem zurückspringenden Staffelgeschoss als Penthouse.
Die festgesetzte Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl gemäß Bebauungsplan werden beim vorliegenden Bauvorhaben eingehalten. Weiterhin wird
der gemäß Grünordnungsplan erforderliche Grünflächenanteil von mind. 25 Prozent ebenfalls bei beiden
Häusern eingehalten.
Die fußläufige Erschließung erfolgt auf Ebene des
Garagengeschosses. Die Wohnungen werden durch
Treppenhäuser und eine Aufzugsanlage barrierefrei
erschlossen.
Der nachzuweisende Spielplatz wird im Eingangsbereich, zwischen den beiden Gebäuden, errichtet.
Der 2. Rettungsweg erfolgt - wie mit dem Kreisbrandrat abgestimmt - über Anleiterung.
Für das Bauvorhaben werden gemäß Stellplatzsatzung 33 Stellplätze nachgewiesen – 22 Stellplätze für
das Haus Nr. 1 in nördlicher Richtung und 11 Stellplätze für das Haus Nr. 2 in südlicher Richtung.
Öffnungszeiten
des Wertstoffhofes
Südliches Maintal
- Mainparkring 1 - Eibelstadt
Dienstag
14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag
09.00 – 14.00 Uhr
Stadtrat
Aus der Sitzung des Stadtrates Eibelstadt
vom 14.06.2016
Erlass einer Sondernutzungsgebührensatzung
(SNGS)
In der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung
gibt es ein Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
Dieses Gebührenverzeichnis wurde in einigen Punkten überarbeitet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Sondernutzungsgebührensatzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.03.2012 außer Kraft.
Bauantrag für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg
Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau
von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg, vor. Es handelt sich
hierbei um den 2. Bauabschnitt. Der Bauherr plant auf
dem o. g. Grundstück 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Wohnungen.
Im Zuge der 3. Bebauungsplanänderung „Hotel-ParkService-Hausanlage Am Kapellenberg“ wurden hierzu die Rahmenbedingungen für die geplante Bebauung festgelegt.
Es werden zwei spiegelgleiche Gebäude errichtet,
die aufgrund der vorhandenen Topografie zueinander
um 40 cm höhenversetzt angeordnet werden.
Das
unterste
Geschoss
des
Gebäudes
(Garagengeschoss) in den Hang gebaut, beinhaltet
den Großteil der angeforderten Kfz-Stellplätze sowie
die notwendigen Technik- und Kellerräume.
Beschluss:
Dem Stadtrat liegt das Bauvorhaben für den Neubau
von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg, vor.
Der Stadtrat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen
zum vorliegenden Bauvorhaben.
Der Nachweis der Löschwasserversorgung wird vom
Bauherrn nachgereicht.
Das Bauvorhaben soll durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren seitens des Landratsamtes
Würzburg geprüft werden. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren wird von der Stadt Eibelstadt abgelehnt.
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/49, Kürschnerweg 13
Dem Stadtrat liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf
dem Grundstück Fl. Nr. 410/49, Kürschnerweg 13,
vor.
Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“.
Stadt Eibelstadt
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 17.11.2015 und am 15.12.2015 vorgestellt.
Hier wurde die Befreiung hinsichtlich der geplanten
Dachneigung mit 25 Grad und dem nicht eingehaltenen Stauraum des Carports in Aussicht gestellt.
Auflage des Carports war, diesen so zu planen, dass
ein Einblick auf die Straße gewährleistet ist und ein
Abstand zur Straße von einem Meter einzuhalten ist.
Nun liegt der entsprechende Bauantrag vor.
Die Befreiung hinsichtlich der Dachneigung ist bei
den vorliegenden Planungsunterlagen nun nicht mehr
notwendig. Das Gebäude ist mit einer Dachneigung
von 38 Grad und einem Kniestock von einem Meter
Höhe geplant (Stand Sitzung vom 15.12.2015).
Durch die Errichtung eines Kniestocks von einem Meter ist das oberste Geschoss als Dachgeschoss zu
sehen und demnach gem. der Bebauungsplanfestsetzungen als zusätzliches Vollgeschoss möglich.
Das Bauvorhaben wird also aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss gestaltet.
Weiterhin wird die festgesetzte Höheneinstellung von
6 Metern auf die Oberkante der Decke des Erdgeschosses bezogen und nicht auf die Oberkante der
Decke des Dachgeschosses. Demnach ist diese
ebenfalls eingehalten.
Dem Bauvorhaben liegt nun ein Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei:
1.
Befreiung gegenüber dem festgesetzten
Stauraum des Carports von 5 Metern:
Der geplante Carport kann nicht mit dem festgesetzten Stauraum errichtet werden. Wird
jedoch gem. Beschluss des Stadtrates vom
17.11.2015 offen gestaltet und mit einem Abstand zur Straße von einem Meter errichtet.
2.
Befreiung von der Baugrenze:
Beim Bauvorhaben ist beabsichtigt, vom Carport bis zum Hauseingang eine Überdachung
zu erstellen. Diese liegt jedoch außerhalb des
Baufensters und kommt in den Abstandsflächen des Gebäudes zum Liegen. Das Gebäude erhält auf der westlichen Seite einen Balkon, welcher mit einer Außentreppe zusätzlich
erreichbar ist. Dieser befindet sich innerhalb
der Baugrenze.
3.
Befreiung von der Dachform:
Der geplante Doppelcarport sowie die Überdachung zwischen Carport und Hausüberdachung sind mit einem Flachdach geplant.
Die Flachdachflächen sind zu begrünen. Lt.
Bebauungsplan ist nur das Satteldach festgesetzt.
Für das Bauvorhaben werden gem. Stellplatzsatzung
der Stadt Eibelstadt zwei Stellplätze durch ein Doppelcarport nachgewiesen.
Nummer 15
Beschluss:
Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf
dem Grundstück Fl.Nr. 410/49, Kürschnerweg 13, vor.
Der Stadtrat stimmt der Befreiung hinsichtlich der
überschrittenen Baugrenze durch die Überdachung,
der Dachform, sowie dem nicht eingehaltenen Stauraum zu. Die Flachdachflächen sind zu begrünen.
Weiterhin erteilt der Stadtrat sein gemeindliches Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben.
Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung
einer Sichtschutzwand zum Nachbargrundstück
auf dem Grundstück Fl. Nr. 3421/2, Am Sonnenberg 4
Mit o. g. Antrag liegt dem Stadtrat eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnensteige“ für die Errichtung einer Sichtschutzwand zum Nachbar auf dem Grundstück Fl. Nr.
3421/2, Am Sonnenberg 4 vor.
Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 Baugesetzbuch im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnensteige“.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a der Bayerischen Bauordnung ist die Errichtung von Einfriedungen und Sichtschutzzäunen bis zu einer Höhe von 2m verfahrensfrei.
Der Bebauungsplan schreibt jedoch eine max. Einfriedungshöhe von 1,50 m vor.
Demnach beantragt der Antragsteller eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Sichtschutzzaunes. Der Sichtschutz ist mit einer Höhe von 1,90 m geplant. Ausgeführt wird der Sichtschutz als Natursteinmauer.
Beschluss:
Dem Stadtrat liegt der Antrag auf isolierte Befreiung
von der Höhe der Einfriedung für die geplante Sichtschutzwand am Anwesen Fl. Nr. 3421/2, Am Sonnenberg 4 vor.
Sofern die Nachbarunterschrift vorliegt, besteht Einvernehmen mit der isolierten Befreiung. Falls nicht gilt
die Regelung des Bebauungsplanes.
Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle
und Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem
Grundstück Fl.-Nr. 1204, Würzburger Straße 9
Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle mit Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1204, Würzburger Straße 9, vor. Das Grundstück liegt gemäß § 30
BauGB im Bebauungsplangebiet Beckenweinberg.
Für das Bebauungsgebiet Beckenweinberg befindet
sich die 3. Änderung des Bebauungsplanes momentan im Änderungsverfahren, aus diesem Grund ist
Stadt Eibelstadt
auf dem Gebiet eine Veränderungssperre durch den
Stadtrat am 15.09.2015 beschlossen.
Der Antragsteller erstellt mit vorliegendem Bauantrag
eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Geplant
ist, das bestehende Gebäude an der südlichen Seite
im Obergeschoss auszubauen. Das Dachgeschoss
wird auf der nordöstlichen Dachseite abgebrochen
bzw. neu aufgebaut. Das neue Dach hat eine Dachneigung von 16° und wird mit Flachdachpfannen eingedeckt. Es entsteht ein asymmetrisches Satteldach
mit 39° bzw. 16° Dachneigung. Durch diesen Ausbau
entsteht ein größerer Wohnbereich im Obergeschoss.
Geplant sind vier Ferienwohnungen – zwei Wohnungen mit einer Fläche von 26,71 m² und zwei Wohnungen mit 28,16 m² Wohnfläche. Insgesamt entsteht
eine Fläche im Obergeschoss von 109,73 m². Für die
Ferienwohnungen werden gemäß Garagenstellplatzverordnung 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die geplante Unterstellhalle an der nordwestlichen
Grundstückseite misst eine Länge von 15 m und eine
Breite von 3 m. Die Unterstellhalle ist eingeschossig
geplant. Die Halle wird mit einem Pultdach mit 9 Grad
Dachneigung geplant. Da der Bebauungsplan jedoch
nur das Satteldach mit 22-38 Grad vorschreibt, wird
von der Dachform- und -neigung eine Befreiung beantragt.
Das Gebäude für die geplanten vier Ferienwohnungen steht bereits. Die Unterstellhalle auf der Grenze
wird neu errichtet.
Die Abstandsflächenübernahmeerklärungen der
Nachbarn liegen vor.
Beschluss:
Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau
einer Unterstellhalle und Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1204, Würzburger
Straße 9 vor.
Der Stadtrat stimmt der Ausnahme von der Veränderungssperre zu.
Weiterhin stimmt der Stadtrat der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung- und -form der Unterstellhalle
zu.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauvorhaben
zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen.
Bauantrag für „Zeitlich begrenzte“ (April-Oktober)
Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens“auf
Fl.-Nr. 1327 der Stadt Eibelstadt
Dem Ausschuss liegt ein Bauantrag für die „Zeitlich
begrenzte“ Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens auf Fl.-Nr. 1327, Eigentum der Stadt Eibelstadt
vor.
Das Grundstück liegt im Außenbereich.
Der Hauptausschuss war sich in der Sitzung vom
01.12.2015 grundsätzlich einig der Antragstellerin
eine probeweise Zusage für das Jahr 2016 zu erteilen. Bei entsprechender Annahme kann diese Zusage
durch die Verwaltung verlängert werden.
Nummer 15
Die Überplanung der Mainlände soll in Abstimmung
mit der Regierung von Unterfranken und den Städteplanern erfolgen.
Die Verbindung zur Landesgartenschau 2018 ist angedacht und wurde bereits in der Regierung von Unterfranken angesprochen.
Da eine Wiederbelebung der Mainlände in verschiedenen Schritten erfolgen soll, ist dies ein erster kleiner Schritt.
Beispielhaft können hier Gemeinden wie Randersacker, Ochsenfurt, Margetshöchheim, Veitshöchheim,
Segnitz, Marktbreit genannt werden, wo bereits Maßnahmen umgesetzt und fest installiert wurden.
Die Skaterbahn in Eibelstadt an der Mainlände steht
direkt nebenan. Diese hat seit 19 Jahren Bestand. Im
Hochwasserfall werden die Elemente entsprechend
weggeräumt.
Gleiches gilt für den mobilen Creperiewagen. Ein
schnelles Abfahren und der Abbau sind gewährleistet.
Die interne Erschließung des Wagens ist gesichert
und vom Gesundheitsamt abgenommen.
In unmittelbarer Nähe zum Main ist in Eibelstadt der
Wassersportclub Eibelstadt mit einem Wohnmobilstellplatz.
Ebenso der Yachthafen und die Mühle mit Biergarten
und die Firma Lewandowski. Beschluss:
Dem Stadtrat liegt ein Bauantrag für die „Zeitlich begrenzte Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens“
auf Fl.-Nr. 1327 der Stadt Eibelstadt vor.
Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Angebot über einen gebrauchten Dieselstapler
für den städt. Bauhof
Der Stapler des städt. Bauhofes ist defekt. Es wurden
mehrere Angebote angefragt.
Die Fa. Linde, Gabelstaplerzentrale, einen Gabelstapler mit 4.500 Betriebsstunden angeboten, wobei
der Stapler eine Höhe von 3,50 m hat. Der Preis beträgt 23.681,00 € Brutto.
Die Fa. Jungheinrich hat einen Gabelstabler mit einer Höhe von 2,50 m und 1.500 Betriebsstunden für
23.250,00 € Brutto angeboten.
Es wurde auch einmal angedacht evtl. einen Radradler anstelle eines Gabelstaplers zu beschaffen, da
ein Radlader geländegängiger sei, jedoch ist dieser
Gedanke verworfen worden, weil der Stapler auch innerhalb des Bauhofes im kleinsten Bereich eingesetzt
werden muss und dies mit einem Radlader mit Ladegabel nicht gewährleistet werden kann.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Fa. Jungheinrich mit einer Höhe von 2,50 m und 1.500 Betriebsstunden zum Angebotspreis von 23.250,00 €
Brutto anzunehmen.
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Siebenlister
Freiwillige Feuerwehr Eibelstadt e. V.
+ + + Bayerische Jugendleistungsprüfung + + +
Nach wochenlangem Üben sind am Samstag, den 09. Juli 2016, sechs Jugendliche der Freiwilligen
Feuerwehr Eibelstadt für ihre hervorragende Leistungen ausgezeichnet worden.
Bereits um 09.00 Uhr fanden sich am Samstag neben den sechs Teilnehmern, den Jugendwarten und
dem 1. Kommandant Marco Seynstahl aus Eibelstadt die drei Schiedsrichter Kreisbrandmeister Dieter
Schöll (Reichenberg), Kreisjugendwart Dominik Olbrich (Gerbrunn) und Abschnittsjugendwart Christian
Müller (Frickenhausen a. M.) in Eibelstadt am Gerätehaus ein.
Nach dem Antreten der Feuerwehranwärter standen bereits die ersten Übungen auf dem Plan.
Zunächst legten die Jugendlichen drei Knoten an Material und Personen an (Mastwurf am Saugkorb,
Mastwurf am Strahlrohr, Brustbund). Anschließend zeigten sie ihr Können beim Ausrollen von
Schläuchen sowie Zielwerfen von Leinenbeutel.
Zudem mussten neben den oben genannten Einzelübungen auch Zweier- und Viererübungen
sogenannte Truppübungen absolviert werden. Hierbei wurde die Kübelspritze zum Umspritzen eines
Eimers, welcher zum Teil mit Wasser gefüllt war, zum Einsatz gebracht. Wasser- und Schlauchtrupp
kuppelten zwei Saugschläuche zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern zusammen. Die
Zuordnung von Gerätschaften zu den einzelnen Bereichen eines Löschaufbaus sowie das Ankuppeln
eines Strahlrohrs mit Schlauchreserve waren weitere Aufgaben der Jugendleistungsprüfung. Die letzte
Prüfung verlangte den Teilnehmern noch einmal alles ab. Auf einer Strecke von 90 Metern mussten
insgesamt sechs Schläuche zusammen gekuppelt werden. Alle Übungen mussten innerhalb einer
jeweiligen Höchstzeit abgeschlossen werden.
Anschließend an die praktische Prüfung musste ein Theorietest mit zehn Fragen abgelegt werden.
Hierbei wurden Fragen über die Grundlagen der Feuerwehr gestellt.
Allen sechs Jugendlichen konnte darauf hin von den Schiedsrichtern, zusammen mit dem
1. Bürgermeister aus Eibelstadt, Markus Schenk, zur bestandenen Bayerischen Jugendleistungsprüfung
gratuliert und das hochverdiente Abzeichen verliehen werden. Zwei Feuerwehranwärter absolvierten die
Leistungsprüfung mit 0 Fehlerpunkten. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Leistung eines
syrischen Flüchtlingsjungen, der erst seit Anfang des Jahres Mitglied der Feuerwehr Eibelstadt ist.
Auf diesem Weg möchten die
Jugendwarte
sowie
die
Kommandanten allen Teilnehmer nochmals herzlich
zur bestandenen Jugendleistungsprüfung gratulieren!
Luca Schätzlein
Stadt Eibelstadt
Bilder: FFW Eibelstadt
Nummer 15
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Kindergarten
Umzug des Kindergartens
Herzlichen Dank
allen fleißigen Helfern
beim Umzug der Kindertagesstätte in die neuen Kindergarten- und Krippenräume im
Containerkindergarten.
Mit der starken Unterstützung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs, den Hausmeistern und
vieler Eltern wurden nicht nur viele Möbel und vollgepackte Umzugskisten in neue
Gruppenräume getragen, sondern
auch gleich wieder drei Krippen- und fünf
Kindergartenräume freundlich eingerichtet.
Der Kindergarten-Verein sorgte für eine gute Verpflegung der 90 Helfer. Danke.
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Unsere Kindertagesstätte ist
von Montag, 01.08.2016 – Montag, 22.08.2016
geschlossen.
Herzlich Willkommen
zu unserem
Letzter Kindergartentag:
Donnerstag, 28.07.2016, bis 17.00 Uhr.
(An diesem Tag übernachten die Sternschnuppen in der Kita.)
Letzter Krippentag:
Freitag, 29.07.2016, bis 12.00 Uhr.
In den Wochen vom
Montag, 01.08.2016 – Freitag, 05.08.2016
und
Dienstag, 16.08.2016 – Freitag, 19.08.2016
findet eine Ferienbetreuung für Krippen- und
Kindergartenkinder statt.
Die angemeldeten Kinder können
von 7.30 Uhr – 14.30 Uhr die Kita besuchen.
Der erste Kita-Tag nach den Ferien ist
am Dienstag, 23.08.2016.
Wir wünschen allen erholsame Sommer- und
Ferientage.
Ihr Kita-Team
10. Kinderkleidermarkt
in Eibelstadt!
Am Sonntag, dem 09. Oktober 2016,
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in der Sporthalle der
Grundschule Eibelstadt
Verkauft werden kann alles rund ums Kind.
Die Kosten pro Tisch betragen 8,00 Euro und
ein Kuchen.
Der
Erlös
aus
Tischreservierung
und
Kuchenverkauf
kommt
dem
Kindergarten
Eibelstadt zugute.
Verbindliche Tischreservierungen können ab
sofort Montag bis Freitag zwischen 18.00 Uhr
und 20.00 Uhr erfolgen. Auch per sms oder
whatsapp möglich.
Petra Schliermann (01 77 / 8 55 28 40)
Büchereinachrichten
Öffnungszeiten der
Stadtbücherei Eibelstadt
Pappenheimstraße 3 – Tel. 0 93 03/3 63
Mail: [email protected]
www.eibelstadt.de
Montag
15.00 – 17.00 Uhr
Zusatz
zu den von
Büchereinachrichten
in den
Mittwoch
von 09.00
– 11.00
Mitteilungsblättern
14, 15,
16, 17.Uhr
Mittwoch
Freitag
von 18.00 – 20.00 Uhr
von 15.00 – 17.00 Uhr
Ihr Büchereiteam
Bitte beachten!
In der Zeit vom 2. August bis 11. September
haben wir nur Montags von 15 - 17 Uhr
geöffnet.
Neu eingetroffen +++ neu eingetroffen +++
Romane für Erwachsene
Raabe, Melanie
SL
Die Falle
Die berühmte Bestsellerautorin Linda Conrads
lebt sehr zurückgezogen. Sei elf Jahren hat sie
ihr Haus nicht verlassen. Als sie im Fernsehen
den Mann zu erkennen glaubt, der vor Jahren ihre
Schwester umgebracht hat, versucht sie, ihm eine
Falle zu stellen - Köder ist sie selbst.
Rademacher, Cay
SL
Brennender Midi
Im kleinen Ort Lancon stürzt ein Propellerflugzeug
über einem Olivenhain ab. Der Pilot der Maschine
ist tot. Blanc und sein Kollege Tonon eilen zum
Unfallort. Und schon bald sehen sie sich mit vielen
Ungereimtheiten konfrontiert....
Rankin, Ian
SL
Das Gesetz des Sterbens
Inspector Rebus, seit Kurzem im Ruhestand, hilft
Siobhan Clarke ein Verbrechen aus Edinburghs
Vergangenheit aufzuklären.
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Rode, Tibor
SL
Das Mona-Lisa-Virus
In Amerika verschwindet eine Gruppe von Schönheitsköniginnen und taucht - durch Operationen
entstellt - wieder auf. In Leipzig sprengen Unbekannte das Alte Rathaus, und in Mailand wird ein
Da-Vinci-Wandgemälde zerstört. Gleichzeitig verbreitet sich auf der ganzen Welt ein Computervirus, das Fotodateien systematisch verändert. Wie
hängen diese Ereignisse zusammen?
Seddon, Holly
SL
Locked in - Wach auf, wenn du kannst
Alex schreibt einen Artikel über Komapatienten.
Sie wird auf Amy Stevenson aufmerksam, die vor
vielen Jahren schwer misshandelt wurde und seitdem im Wachkoma liegt. Niemand weiß, wer der
Täter war. Aber Alex kennt Amy. Und sie ahnt etwas Schreckliches....
Slaughter, Karin
SL
Schwarze Wut
Als krimineller Biker getarnt kommt Will Trent nach
Macon, um die Drahtzieher im dortigen Drogengeschäft zu entlarven.
Stanisic, Sasa
Fallensteller - Erzählungen
SL
Steinfest, Heinrich
SL
Der Allesforscher
Der Mann heißt Sixten Braun und erlebt seine
Verwandlung. Dazu brauchte es zwei beinahe
tödliche Unfälle, eine große Liebe, eine lieblose
Ehe sowie eine raffinierte Frau mit Nasenpiercing.
All das musste wohl sein, damit er werden konnte,
was er werden sollte - nämlich ein Vater....
Tan, Amy
SL
Das Tuschezeichen
Von einer Mutter, die ihre Gefühle nie zeigen durfte - und einer Tochter, die darüber fast zerbrach....
Thiesler, Sabine
SL
Und draußen stirbt ein Vogel
Routiniert erzählte Geschichte um eine von einem
Stalker verfolgte Schriftstellerin mit überraschendem Ausgang.
Walters, Minette
SL
Der Keller
Ihr Zuhause ist ein Kellerloch, ihr Leben, das einer
machtlosen Sklavin, und ihr Racheplan kennt kein
Erbarmen....
Weigand, Sabine
SL
Ich, Eleonore, Königin zweier Reiche
1137 heiratet Eleonore, die schönste Frau ihrer
Zeit, den König von Frankreich. Doch die Ehe
scheitert. Eleonore tut das Unerhörte: sie lässt
sich scheiden. Während ihr Name überall in den
Schmutz gezogen wird, heiratet sie erneut: Henry
Plantagenet, den König von England. Mit ihm regiert sie, steht im Zenit ihrer Macht. Doch wie soll
sie handeln, als Henry sie betrügt? Wird sie aus
Rache ihre Söhne zur Rebellion anstacheln und
alles aufs Spiel setzen – auch ihr eigenes Leben?
Veranstaltungen
Juli
Datum
Veranstalter
Veranstaltungsart
Veranstaltungsort
Uhrzeit/Tel.Nr.
Samstag/
Sonntag
30./31.07.
Winzerhof Günther
Hofschoppenfest
Winzerhof Günther
Sa. 17.00 Uhr
So. 11.30 Uhr
August
Datum
Veranstalter
Veranstaltungsart
Veranstaltungsort
Uhrzeit/Tel.Nr.
Samstag/
Sonntag
06./07.08.
Weingut Leininger
Hofschoppenfest
Weingut Leininger
Montag
15.08.
Pfarrei/Heimatverein
Kräuterweihe
Stadtpfarrkirche
09.30 Uhr
Montag
15.08.
ATGV
Wiesenfest
Bolzplatz
ab 10.30 Uhr
Sonntag
21.08.
Pfarrei
Wallfahrt n. Dettelb.
03.45 Uhr
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Vereinsnachrichten
1. FC Eibelstadt
Eröffnungsspiel des Fußballkreises Würzburg
Samstag, 30.07.2016, 18:30 Uhr
1. FC Eibelstadt – FV Schwarzenau/Stadtschwarzach
Das diesjährige Eröffnungsspiel des Kreises Würzburg findet dieses Jahr in Eibelstadt
auf dem Sportgelände am Mainpark statt.
Mit einem kleinen Rahmenprogramm beginnt der BFV die Fußballsaison 2016/2017.
Bei Duell des Kreispokalsiegers und des Aufsteigers ist Spannung zu erwarten.
Es ist die erste Möglichkeit die Mannschaft des 1. FC Eibelstadt um den Trainer
Fabian Gärtner kennenzulernen.
Der 1. FC Eibelstadt wünscht sich ein volles Haus, viele Tore und ein faires Spiel.
Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
Die Sportleitung des 1. FC Eibelstadt
TSV Eibelstadt
Der TSV Eibelstadt bietet seit vielen Jahren ein breites
Sportangebot für Kinder und Jugendliche.
Angefangen
vom
Mutter-und-Kind-Turnen
über
Kinderturnen
und
Jugendsport
bis
hin
zum
leistungsorientierten Volleyball und der Leichtathletik, wo in
jüngster Vergangenheit beachtliche Erfolge erzielt wurden.
Die Firma Lewandowski Metallhandel &
Containerdienst unterstützt die Jugendmannschaften des TSV Eibelstadt Volleyball
mit je einem Satz Trikots für die Mädchen und
die Jungen.
Der TSV bedankt sich herzlich.
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Sonntag, 07. August 19. Sonntag im Jahreskreis / C
09.30 Uhr
Messfeier f. die Pfarrei /
3. Seelenamt f. Edwin John /
Lissy u. Heinrich Schneegold /
Fam. Andreas Ernst, Fam. Michael
Hetzer u. Robert Hart
Mit
Weißwurstfrühstück
Ripple und Bratwürste vom Grill mit
Kartoffel- und Eisbergsalat
sowie kalte Speisen
Kaffee und
hausgemachte Kuchen
Hefe und Pils vom Fass
Weiß- und Rotweine
aus dem Weingut Leininger
sowie alkoholfreie Getränke
Sonntag, 14. August 20. Sonntag im Jahreskreis / C
09.30 Uhr
Messfeier f. die Pfarrei /
f. Lebende u. Verstorbene d.
Fam. Kristandt u. Büchold /
Otto u. Monika Schätzlein /
Fam. Lang u. Rützel /
Sebastian u. Emil Haas /
Edwin John
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Termine, Veranstaltungen und Informationen
Mittwoch, 03. August, 10.00 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum (Pfarrer Janek)
Freitag, 05. August, 09.00 Uhr
Krankenkommunion
Kirchliche Nachrichten
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Eibelstadt mit Sommerhausen
Gottesdienstordnung vom 30.07.2016 mit
14.08.2016
Alle Gottesdienste ohne Ortsangabe feiern
wir in Eibelstadt
Samstag, 30. Juli - Hl. Petrus Chrysologus
07.30 Uhr
Messfeier f. die Opfer von Krieg
und Terror
Samstag, 30. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis / C
18.00 Uhr
Vorabendmesse f. Robert
Henkelmann u. Ang. /
Bernhard Rützel u. Ang.
Sonntag, 31. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis / C
09.30 Uhr
Messfeier f. die Pfarrei /
Fam. Breunig u. Lemberger
Mittwoch, 03. August
10.00 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum
(Pfr. Janek)
Im Urlaubsmonat August finden in unserer Pfarrei
nur am Sonntag Gottesdienste statt.
Das Pfarrbüro ist vom 22.08.2016 mit 07.09.2016
nicht besetzt!
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Informationen aus der Pfarreiengemeinschaft
Samstag, 30. Juli, 18.30 Uhr
Vorabendmesse in Randersacker
Sonntag, 31. Juli, 10.00 Uhr
Messfeier mit Fahrzeugsegnung in Theilheim
Samstag, 06. August, 18.30 Uhr
Vorabendmesse in Theilheim
Sonntag, 07. August, 10.00 Uhr
Messfeier in Randersacker
Samstag, 13. August, 18.30 Uhr
Vorabendmesse in Randersacker
Sonntag, 14. August, 10.00 Uhr
Messfeier in Theilheim
Sie erreichen:
Herrn Pfarrer Dr. Fungula, Tel. 09303/2223 oder
0162/2740130
Öffnungszeiten Pfarrbüro
(Frau Christiane Dekant, Tel. 09303/2223):
Mo, Mi, Fr von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Do von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Sommerhausen mit Eibelstadt
(Tel. 09333-229)
Wir laden herzlich ein zu unseren
GOTTESDIENSTEN und VERANSTALTUNGEN:
GOTTESDIENSTE:
Sonntag, 31.07.,
9.30 Uhr
St. Bartholomäuskirche, Gottesdienst
10.45 Uhr
Kreuzkapelle, Gottesdienst mit Abendmahl
Mittwoch, 03.08.,
10.00 Uhr
Seniorenzentrum Eibelstadt,
Abendmahlsgottesdienst
Gottesdienstbeauftragte
Schon längst ist es in vielen Pfarreien Alltag, dass
ehrenamtliche Gottesdienstbeauftragte im Einsatz
sind. Im Blick auf die Zukunft werden auch in
Eibelstadt Personen nötig, die Gottesdienste oder
Andachten vorstehen und leiten können. Solche
Personen suchen wir!
Das Zweite Vatikanische Konzil hat schon vor
50 Jahren neu bewusst gemacht: Die ganze
Gemeinde ist Subjekt des liturgischen Feierns.
Es bereichert das gottesdienstliche Leben, wenn
viele sich einbringen.
Das hierzu erforderliche Hintergrundwissen und
die entsprechenden Fähigkeiten vermittelt ein
Ausbildungskurs für Gottesdienstbeauftragte,
der von der Diözese angeboten wird. Er versteht
sich als eine Art „Grundkurs Liturgie“, der die
Teilnehmer(innen) befähigt,
•
•
•
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bei der Vorbereitung von Gottesdiensten
mitzuwirken
nicht-eucharistische Gottesdienste selbständig vorzubereiten und zu leiten
in Gruppen und Gremien Impulse zur
Entfaltung des liturgischen Lebens zu
geben
in Gemeinden, in denen wegen Priestermangels keine sonntägliche Messe sein
kann, eine Wort-Gottes-Feier am Sonntag
zu gestalten und zu leiten.
Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit dem
Pfarrbüro oder Pfarrer Dr. Fungula aufnehmen!
Sonntag, 07.08.,
10.45 Uhr
St. Bartholomäuskirche,
Gottesdienst mit Prädikant Frewer
Sonntag, 14.08.,
9.30 Uhr
St. Bartholomäuskirche, Gottesdienst
GRUPPEN UND KREISE
Im Gemeindezentrum Sommerhausen:
Spielgruppe: Mittwochs 9.30 Uhr
(für Kinder von 0-3 Jahren)
Kirchenchor: Proben entfallen im August.
Nächster Termin: 01. September, 20 Uhr
Gemeindebriefteam: Treff am Mo., 01.08. um
19.30 Uhr im Gemeindezentrum
Im Gemeindehaus Eibelstadt:
Handarbeitstreff:
Der nächste Termin ist Do., 22.09.,
um 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Ansprechpartner:
U. Hofmann Tel.09303/980776 und
T. Schmidek, Tel. 09303/1732
Stadt Eibelstadt
Nummer 15
Rund ums Dorffest
Kuchenspenden
Auch in diesem Jahr freuen wir uns wieder über zahlreiche
Kuchenspenden für eine großzügige Kuchentheke am Gemeindefest.
Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäcker/-innen!
Sammlung für Tombola
Auch in diesem Jahr möchte die Kirchengemeinde am Dorffest wieder eine große Tombola
anbieten. Dafür sammeln Konfirmanden, Präparanden und Gemeindehilfen Sach- und
Geldspenden in einigen Straßen in Sommerhausen ab Mitte Juli.
Wer etwas Neuwertiges abzugeben hat kann sich auch gerne an Frau Inge Kleinschroth
(Tel. 09333-3599) oder ans Pfarramt wenden.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Das Dorffest findet in diesem Jahr am 27. und 28. August statt.
Eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen
Ihr Kirchenvorstand und Pfarrer Erich Janek
Sie erreichen uns unter:
Pfarrer Erich Janek
Tel. 09333-229
E-Mail: [email protected]
www.kirche-sommerhausen.de
Anschrift: Hauptstr. 10, 97286 Sommerhausen
Öffnungszeiten Pfarrbüro:
Di. und Do. 09:00 – 13:00 Uhr
Frau Heike Koberger, Sekretärin