Stadt Eibelstadt Verantwortlich für den Inhalt: 1. Bürgermeister Markus Schenk, Marktplatz 2, 97246 Eibelstadt, Tel. (0 93 03) 90 61-0 Fax: (0 93 03) 84 83; E-Mail: [email protected] Die Tanzgruppen haben im August Sommerpause Beim internationalen Tanzkongress ‒ dieses Jahr in Österreich ‒ gab es wieder eine bunte Vielfalt an Tänzen zu erleben. Die Delegierten unseres Tanzverbandes haben davon die Schönsten ausgesucht. Sie wurden ‒ für unsere Gruppen tanzbar ‒ aufbereitet. Wir haben nun die Musik mit den Tanzbeschreibungen als „Urlaubslektüre ‒ in Händen. Ab September gibt es wieder viel Neues zu ertanzen. Eine frohe Sommerzeit wünschen die Tanzleiterinnen Ursula Eich - Rita Hippeli - Marianne Wirth ACHTUNG! NEU!!! Krabbelgruppe Eibelstadt Unsere Krabbelgruppe ist - jeden Dienstag von 09.00 Uhr – 11.15 Uhr Kinder von 0 – 3 Jahre geöffnet. Treffpunkt: Mehrzweckraum alter Kindergarten. Wir freuen uns auf neue Mütter, Väter und Großeltern! Stadt Eibelstadt Nummer 15 Gemarkungsgrenzgang der Stadt Eibelstadt 2016 Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger, die sehr schöne und alte Tradition vom Begehen der gemeindlichen Grenzen fand am Freitag, dem 08. Juli 2016, nach dem Jahr 1993 in Eibelstadt wieder einmal statt. Viele Interessierte haben sich pünktlich um 08.00 Uhr am Parkplatz der 3-Feld-Sporthalle eingefunden. Auch zwei vierte Klassen der Eibelstadter Grundschule hatten sich zum Gemarkungsgrenzgang im Vorfeld angekündigt. Bei dem Gemarkungsgrenzgang dürfen natürlich die Feldgeschworenen auf keinen Fall fehlen. Das Amt des Feldgeschworenen, auch „Siebener“ genannt, ist eines der ältesten noch erhaltenen Ämter der kommunalen Selbstverwaltung. Die „Siebener“ sind sozusagen die Hüter der Grenzen und Abmarkungen im Gemeindegebiet und wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit. So setzen sie Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Grenzzeichen oder wechseln beschädigte Grenzzeichen aus. Feldgeschworenenobmann Hans Heßmann, der bereits seit mehr als 50 Jahren dabei ist – einmal „Siebener“ immer „Siebener“ - berichtete zu den Grenzsteinen am Radweg, dass dieser bei einer Neuvermessung auch neu gesetzt wurde. Mitten in der Wiese, bei der Autobahnbrücke, wurde der nächste Grenzstein entdeckt. Hier durfte Bürgermeister Schenk und einige Schulkinder ein althergebrachtes Ritual erleben. Von ein paar „Siebener“ hochgehoben, wurden sie auf dem Grenzstein abgesetzt. In alten Zeiten wurde dies mit großer Wucht vorgenommen. Diesen Vorgang nennt man „Stauchen“. Dieses Ritual ist dazu da, diesen Grenzpunkt nie in seinem Leben zu vergessen. Auf halber Strecke, Am Lindelbacher See, durften sich alle Beteiligten auf eine Brotzeit und eine Erfrischung freuen. Siebener Karl-Dieter Hures hatte spontan noch einen kühlen Schoppen für die Erwachsenen organisiert. Stadt Eibelstadt Nummer 15 Zur Information Das Erdgeschoss, das 1. Obergeschoss und das Dachgeschoss beinhalten die geplanten Wohneinheiten. Die drei Geschosse werden als Vollgeschosse ausgeführt. Das Garagengeschoss ist als zusätzliches Geschoss möglich und wird nicht bei der GFZ-Berechnung herangezogen. Die beiden Gebäude werden in einem 4-geschossigen Flachdachbaukörper ausgeführt, der sich an den bestehenden Hotelbaukörper anlehnt. Die beiden Gebäude gliedern sich in ein teilweise zurückspringendes Sockelgeschoss mit offener Mittelgarage, zwei vollen Wohngeschossen, sowie einem zurückspringenden Staffelgeschoss als Penthouse. Die festgesetzte Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl gemäß Bebauungsplan werden beim vorliegenden Bauvorhaben eingehalten. Weiterhin wird der gemäß Grünordnungsplan erforderliche Grünflächenanteil von mind. 25 Prozent ebenfalls bei beiden Häusern eingehalten. Die fußläufige Erschließung erfolgt auf Ebene des Garagengeschosses. Die Wohnungen werden durch Treppenhäuser und eine Aufzugsanlage barrierefrei erschlossen. Der nachzuweisende Spielplatz wird im Eingangsbereich, zwischen den beiden Gebäuden, errichtet. Der 2. Rettungsweg erfolgt - wie mit dem Kreisbrandrat abgestimmt - über Anleiterung. Für das Bauvorhaben werden gemäß Stellplatzsatzung 33 Stellplätze nachgewiesen – 22 Stellplätze für das Haus Nr. 1 in nördlicher Richtung und 11 Stellplätze für das Haus Nr. 2 in südlicher Richtung. Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Südliches Maintal - Mainparkring 1 - Eibelstadt Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 14.00 Uhr Stadtrat Aus der Sitzung des Stadtrates Eibelstadt vom 14.06.2016 Erlass einer Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) In der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung gibt es ein Sondernutzungsgebührenverzeichnis. Dieses Gebührenverzeichnis wurde in einigen Punkten überarbeitet. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Sondernutzungsgebührensatzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.03.2012 außer Kraft. Bauantrag für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg, vor. Es handelt sich hierbei um den 2. Bauabschnitt. Der Bauherr plant auf dem o. g. Grundstück 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Wohnungen. Im Zuge der 3. Bebauungsplanänderung „Hotel-ParkService-Hausanlage Am Kapellenberg“ wurden hierzu die Rahmenbedingungen für die geplante Bebauung festgelegt. Es werden zwei spiegelgleiche Gebäude errichtet, die aufgrund der vorhandenen Topografie zueinander um 40 cm höhenversetzt angeordnet werden. Das unterste Geschoss des Gebäudes (Garagengeschoss) in den Hang gebaut, beinhaltet den Großteil der angeforderten Kfz-Stellplätze sowie die notwendigen Technik- und Kellerräume. Beschluss: Dem Stadtrat liegt das Bauvorhaben für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 463/12, Am Kapellenberg, vor. Der Stadtrat erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben. Der Nachweis der Löschwasserversorgung wird vom Bauherrn nachgereicht. Das Bauvorhaben soll durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren seitens des Landratsamtes Würzburg geprüft werden. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren wird von der Stadt Eibelstadt abgelehnt. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/49, Kürschnerweg 13 Dem Stadtrat liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl. Nr. 410/49, Kürschnerweg 13, vor. Das Grundstück liegt gem. § 30 BauGB im Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“. Stadt Eibelstadt Das Bauvorhaben wurde bereits in der Stadtratssitzung am 17.11.2015 und am 15.12.2015 vorgestellt. Hier wurde die Befreiung hinsichtlich der geplanten Dachneigung mit 25 Grad und dem nicht eingehaltenen Stauraum des Carports in Aussicht gestellt. Auflage des Carports war, diesen so zu planen, dass ein Einblick auf die Straße gewährleistet ist und ein Abstand zur Straße von einem Meter einzuhalten ist. Nun liegt der entsprechende Bauantrag vor. Die Befreiung hinsichtlich der Dachneigung ist bei den vorliegenden Planungsunterlagen nun nicht mehr notwendig. Das Gebäude ist mit einer Dachneigung von 38 Grad und einem Kniestock von einem Meter Höhe geplant (Stand Sitzung vom 15.12.2015). Durch die Errichtung eines Kniestocks von einem Meter ist das oberste Geschoss als Dachgeschoss zu sehen und demnach gem. der Bebauungsplanfestsetzungen als zusätzliches Vollgeschoss möglich. Das Bauvorhaben wird also aus Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss gestaltet. Weiterhin wird die festgesetzte Höheneinstellung von 6 Metern auf die Oberkante der Decke des Erdgeschosses bezogen und nicht auf die Oberkante der Decke des Dachgeschosses. Demnach ist diese ebenfalls eingehalten. Dem Bauvorhaben liegt nun ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei: 1. Befreiung gegenüber dem festgesetzten Stauraum des Carports von 5 Metern: Der geplante Carport kann nicht mit dem festgesetzten Stauraum errichtet werden. Wird jedoch gem. Beschluss des Stadtrates vom 17.11.2015 offen gestaltet und mit einem Abstand zur Straße von einem Meter errichtet. 2. Befreiung von der Baugrenze: Beim Bauvorhaben ist beabsichtigt, vom Carport bis zum Hauseingang eine Überdachung zu erstellen. Diese liegt jedoch außerhalb des Baufensters und kommt in den Abstandsflächen des Gebäudes zum Liegen. Das Gebäude erhält auf der westlichen Seite einen Balkon, welcher mit einer Außentreppe zusätzlich erreichbar ist. Dieser befindet sich innerhalb der Baugrenze. 3. Befreiung von der Dachform: Der geplante Doppelcarport sowie die Überdachung zwischen Carport und Hausüberdachung sind mit einem Flachdach geplant. Die Flachdachflächen sind zu begrünen. Lt. Bebauungsplan ist nur das Satteldach festgesetzt. Für das Bauvorhaben werden gem. Stellplatzsatzung der Stadt Eibelstadt zwei Stellplätze durch ein Doppelcarport nachgewiesen. Nummer 15 Beschluss: Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 410/49, Kürschnerweg 13, vor. Der Stadtrat stimmt der Befreiung hinsichtlich der überschrittenen Baugrenze durch die Überdachung, der Dachform, sowie dem nicht eingehaltenen Stauraum zu. Die Flachdachflächen sind zu begrünen. Weiterhin erteilt der Stadtrat sein gemeindliches Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Sichtschutzwand zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück Fl. Nr. 3421/2, Am Sonnenberg 4 Mit o. g. Antrag liegt dem Stadtrat eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnensteige“ für die Errichtung einer Sichtschutzwand zum Nachbar auf dem Grundstück Fl. Nr. 3421/2, Am Sonnenberg 4 vor. Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 Baugesetzbuch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnensteige“. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a der Bayerischen Bauordnung ist die Errichtung von Einfriedungen und Sichtschutzzäunen bis zu einer Höhe von 2m verfahrensfrei. Der Bebauungsplan schreibt jedoch eine max. Einfriedungshöhe von 1,50 m vor. Demnach beantragt der Antragsteller eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Höhe des Sichtschutzzaunes. Der Sichtschutz ist mit einer Höhe von 1,90 m geplant. Ausgeführt wird der Sichtschutz als Natursteinmauer. Beschluss: Dem Stadtrat liegt der Antrag auf isolierte Befreiung von der Höhe der Einfriedung für die geplante Sichtschutzwand am Anwesen Fl. Nr. 3421/2, Am Sonnenberg 4 vor. Sofern die Nachbarunterschrift vorliegt, besteht Einvernehmen mit der isolierten Befreiung. Falls nicht gilt die Regelung des Bebauungsplanes. Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle und Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1204, Würzburger Straße 9 Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle mit Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1204, Würzburger Straße 9, vor. Das Grundstück liegt gemäß § 30 BauGB im Bebauungsplangebiet Beckenweinberg. Für das Bebauungsgebiet Beckenweinberg befindet sich die 3. Änderung des Bebauungsplanes momentan im Änderungsverfahren, aus diesem Grund ist Stadt Eibelstadt auf dem Gebiet eine Veränderungssperre durch den Stadtrat am 15.09.2015 beschlossen. Der Antragsteller erstellt mit vorliegendem Bauantrag eine Ausnahme von der Veränderungssperre. Geplant ist, das bestehende Gebäude an der südlichen Seite im Obergeschoss auszubauen. Das Dachgeschoss wird auf der nordöstlichen Dachseite abgebrochen bzw. neu aufgebaut. Das neue Dach hat eine Dachneigung von 16° und wird mit Flachdachpfannen eingedeckt. Es entsteht ein asymmetrisches Satteldach mit 39° bzw. 16° Dachneigung. Durch diesen Ausbau entsteht ein größerer Wohnbereich im Obergeschoss. Geplant sind vier Ferienwohnungen – zwei Wohnungen mit einer Fläche von 26,71 m² und zwei Wohnungen mit 28,16 m² Wohnfläche. Insgesamt entsteht eine Fläche im Obergeschoss von 109,73 m². Für die Ferienwohnungen werden gemäß Garagenstellplatzverordnung 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die geplante Unterstellhalle an der nordwestlichen Grundstückseite misst eine Länge von 15 m und eine Breite von 3 m. Die Unterstellhalle ist eingeschossig geplant. Die Halle wird mit einem Pultdach mit 9 Grad Dachneigung geplant. Da der Bebauungsplan jedoch nur das Satteldach mit 22-38 Grad vorschreibt, wird von der Dachform- und -neigung eine Befreiung beantragt. Das Gebäude für die geplanten vier Ferienwohnungen steht bereits. Die Unterstellhalle auf der Grenze wird neu errichtet. Die Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen vor. Beschluss: Dem Stadtrat liegt der Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle und Einbau von vier Ferienwohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1204, Würzburger Straße 9 vor. Der Stadtrat stimmt der Ausnahme von der Veränderungssperre zu. Weiterhin stimmt der Stadtrat der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung- und -form der Unterstellhalle zu. Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauvorhaben zu und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen. Bauantrag für „Zeitlich begrenzte“ (April-Oktober) Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens“auf Fl.-Nr. 1327 der Stadt Eibelstadt Dem Ausschuss liegt ein Bauantrag für die „Zeitlich begrenzte“ Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens auf Fl.-Nr. 1327, Eigentum der Stadt Eibelstadt vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Der Hauptausschuss war sich in der Sitzung vom 01.12.2015 grundsätzlich einig der Antragstellerin eine probeweise Zusage für das Jahr 2016 zu erteilen. Bei entsprechender Annahme kann diese Zusage durch die Verwaltung verlängert werden. Nummer 15 Die Überplanung der Mainlände soll in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken und den Städteplanern erfolgen. Die Verbindung zur Landesgartenschau 2018 ist angedacht und wurde bereits in der Regierung von Unterfranken angesprochen. Da eine Wiederbelebung der Mainlände in verschiedenen Schritten erfolgen soll, ist dies ein erster kleiner Schritt. Beispielhaft können hier Gemeinden wie Randersacker, Ochsenfurt, Margetshöchheim, Veitshöchheim, Segnitz, Marktbreit genannt werden, wo bereits Maßnahmen umgesetzt und fest installiert wurden. Die Skaterbahn in Eibelstadt an der Mainlände steht direkt nebenan. Diese hat seit 19 Jahren Bestand. Im Hochwasserfall werden die Elemente entsprechend weggeräumt. Gleiches gilt für den mobilen Creperiewagen. Ein schnelles Abfahren und der Abbau sind gewährleistet. Die interne Erschließung des Wagens ist gesichert und vom Gesundheitsamt abgenommen. In unmittelbarer Nähe zum Main ist in Eibelstadt der Wassersportclub Eibelstadt mit einem Wohnmobilstellplatz. Ebenso der Yachthafen und die Mühle mit Biergarten und die Firma Lewandowski. Beschluss: Dem Stadtrat liegt ein Bauantrag für die „Zeitlich begrenzte Aufstellung eines Creperie-Verkaufswagens“ auf Fl.-Nr. 1327 der Stadt Eibelstadt vor. Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Angebot über einen gebrauchten Dieselstapler für den städt. Bauhof Der Stapler des städt. Bauhofes ist defekt. Es wurden mehrere Angebote angefragt. Die Fa. Linde, Gabelstaplerzentrale, einen Gabelstapler mit 4.500 Betriebsstunden angeboten, wobei der Stapler eine Höhe von 3,50 m hat. Der Preis beträgt 23.681,00 € Brutto. Die Fa. Jungheinrich hat einen Gabelstabler mit einer Höhe von 2,50 m und 1.500 Betriebsstunden für 23.250,00 € Brutto angeboten. Es wurde auch einmal angedacht evtl. einen Radradler anstelle eines Gabelstaplers zu beschaffen, da ein Radlader geländegängiger sei, jedoch ist dieser Gedanke verworfen worden, weil der Stapler auch innerhalb des Bauhofes im kleinsten Bereich eingesetzt werden muss und dies mit einem Radlader mit Ladegabel nicht gewährleistet werden kann. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, das Angebot der Fa. Jungheinrich mit einer Höhe von 2,50 m und 1.500 Betriebsstunden zum Angebotspreis von 23.250,00 € Brutto anzunehmen. Stadt Eibelstadt Nummer 15 Siebenlister Freiwillige Feuerwehr Eibelstadt e. V. + + + Bayerische Jugendleistungsprüfung + + + Nach wochenlangem Üben sind am Samstag, den 09. Juli 2016, sechs Jugendliche der Freiwilligen Feuerwehr Eibelstadt für ihre hervorragende Leistungen ausgezeichnet worden. Bereits um 09.00 Uhr fanden sich am Samstag neben den sechs Teilnehmern, den Jugendwarten und dem 1. Kommandant Marco Seynstahl aus Eibelstadt die drei Schiedsrichter Kreisbrandmeister Dieter Schöll (Reichenberg), Kreisjugendwart Dominik Olbrich (Gerbrunn) und Abschnittsjugendwart Christian Müller (Frickenhausen a. M.) in Eibelstadt am Gerätehaus ein. Nach dem Antreten der Feuerwehranwärter standen bereits die ersten Übungen auf dem Plan. Zunächst legten die Jugendlichen drei Knoten an Material und Personen an (Mastwurf am Saugkorb, Mastwurf am Strahlrohr, Brustbund). Anschließend zeigten sie ihr Können beim Ausrollen von Schläuchen sowie Zielwerfen von Leinenbeutel. Zudem mussten neben den oben genannten Einzelübungen auch Zweier- und Viererübungen sogenannte Truppübungen absolviert werden. Hierbei wurde die Kübelspritze zum Umspritzen eines Eimers, welcher zum Teil mit Wasser gefüllt war, zum Einsatz gebracht. Wasser- und Schlauchtrupp kuppelten zwei Saugschläuche zur Wasserentnahme aus offenen Gewässern zusammen. Die Zuordnung von Gerätschaften zu den einzelnen Bereichen eines Löschaufbaus sowie das Ankuppeln eines Strahlrohrs mit Schlauchreserve waren weitere Aufgaben der Jugendleistungsprüfung. Die letzte Prüfung verlangte den Teilnehmern noch einmal alles ab. Auf einer Strecke von 90 Metern mussten insgesamt sechs Schläuche zusammen gekuppelt werden. Alle Übungen mussten innerhalb einer jeweiligen Höchstzeit abgeschlossen werden. Anschließend an die praktische Prüfung musste ein Theorietest mit zehn Fragen abgelegt werden. Hierbei wurden Fragen über die Grundlagen der Feuerwehr gestellt. Allen sechs Jugendlichen konnte darauf hin von den Schiedsrichtern, zusammen mit dem 1. Bürgermeister aus Eibelstadt, Markus Schenk, zur bestandenen Bayerischen Jugendleistungsprüfung gratuliert und das hochverdiente Abzeichen verliehen werden. Zwei Feuerwehranwärter absolvierten die Leistungsprüfung mit 0 Fehlerpunkten. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Leistung eines syrischen Flüchtlingsjungen, der erst seit Anfang des Jahres Mitglied der Feuerwehr Eibelstadt ist. Auf diesem Weg möchten die Jugendwarte sowie die Kommandanten allen Teilnehmer nochmals herzlich zur bestandenen Jugendleistungsprüfung gratulieren! Luca Schätzlein Stadt Eibelstadt Bilder: FFW Eibelstadt Nummer 15 Stadt Eibelstadt Nummer 15 Kindergarten Umzug des Kindergartens Herzlichen Dank allen fleißigen Helfern beim Umzug der Kindertagesstätte in die neuen Kindergarten- und Krippenräume im Containerkindergarten. Mit der starken Unterstützung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs, den Hausmeistern und vieler Eltern wurden nicht nur viele Möbel und vollgepackte Umzugskisten in neue Gruppenräume getragen, sondern auch gleich wieder drei Krippen- und fünf Kindergartenräume freundlich eingerichtet. Der Kindergarten-Verein sorgte für eine gute Verpflegung der 90 Helfer. Danke. Stadt Eibelstadt Nummer 15 Unsere Kindertagesstätte ist von Montag, 01.08.2016 – Montag, 22.08.2016 geschlossen. Herzlich Willkommen zu unserem Letzter Kindergartentag: Donnerstag, 28.07.2016, bis 17.00 Uhr. (An diesem Tag übernachten die Sternschnuppen in der Kita.) Letzter Krippentag: Freitag, 29.07.2016, bis 12.00 Uhr. In den Wochen vom Montag, 01.08.2016 – Freitag, 05.08.2016 und Dienstag, 16.08.2016 – Freitag, 19.08.2016 findet eine Ferienbetreuung für Krippen- und Kindergartenkinder statt. Die angemeldeten Kinder können von 7.30 Uhr – 14.30 Uhr die Kita besuchen. Der erste Kita-Tag nach den Ferien ist am Dienstag, 23.08.2016. Wir wünschen allen erholsame Sommer- und Ferientage. Ihr Kita-Team 10. Kinderkleidermarkt in Eibelstadt! Am Sonntag, dem 09. Oktober 2016, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Sporthalle der Grundschule Eibelstadt Verkauft werden kann alles rund ums Kind. Die Kosten pro Tisch betragen 8,00 Euro und ein Kuchen. Der Erlös aus Tischreservierung und Kuchenverkauf kommt dem Kindergarten Eibelstadt zugute. Verbindliche Tischreservierungen können ab sofort Montag bis Freitag zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr erfolgen. Auch per sms oder whatsapp möglich. Petra Schliermann (01 77 / 8 55 28 40) Büchereinachrichten Öffnungszeiten der Stadtbücherei Eibelstadt Pappenheimstraße 3 – Tel. 0 93 03/3 63 Mail: [email protected] www.eibelstadt.de Montag 15.00 – 17.00 Uhr Zusatz zu den von Büchereinachrichten in den Mittwoch von 09.00 – 11.00 Mitteilungsblättern 14, 15, 16, 17.Uhr Mittwoch Freitag von 18.00 – 20.00 Uhr von 15.00 – 17.00 Uhr Ihr Büchereiteam Bitte beachten! In der Zeit vom 2. August bis 11. September haben wir nur Montags von 15 - 17 Uhr geöffnet. Neu eingetroffen +++ neu eingetroffen +++ Romane für Erwachsene Raabe, Melanie SL Die Falle Die berühmte Bestsellerautorin Linda Conrads lebt sehr zurückgezogen. Sei elf Jahren hat sie ihr Haus nicht verlassen. Als sie im Fernsehen den Mann zu erkennen glaubt, der vor Jahren ihre Schwester umgebracht hat, versucht sie, ihm eine Falle zu stellen - Köder ist sie selbst. Rademacher, Cay SL Brennender Midi Im kleinen Ort Lancon stürzt ein Propellerflugzeug über einem Olivenhain ab. Der Pilot der Maschine ist tot. Blanc und sein Kollege Tonon eilen zum Unfallort. Und schon bald sehen sie sich mit vielen Ungereimtheiten konfrontiert.... Rankin, Ian SL Das Gesetz des Sterbens Inspector Rebus, seit Kurzem im Ruhestand, hilft Siobhan Clarke ein Verbrechen aus Edinburghs Vergangenheit aufzuklären. Stadt Eibelstadt Nummer 15 Rode, Tibor SL Das Mona-Lisa-Virus In Amerika verschwindet eine Gruppe von Schönheitsköniginnen und taucht - durch Operationen entstellt - wieder auf. In Leipzig sprengen Unbekannte das Alte Rathaus, und in Mailand wird ein Da-Vinci-Wandgemälde zerstört. Gleichzeitig verbreitet sich auf der ganzen Welt ein Computervirus, das Fotodateien systematisch verändert. Wie hängen diese Ereignisse zusammen? Seddon, Holly SL Locked in - Wach auf, wenn du kannst Alex schreibt einen Artikel über Komapatienten. Sie wird auf Amy Stevenson aufmerksam, die vor vielen Jahren schwer misshandelt wurde und seitdem im Wachkoma liegt. Niemand weiß, wer der Täter war. Aber Alex kennt Amy. Und sie ahnt etwas Schreckliches.... Slaughter, Karin SL Schwarze Wut Als krimineller Biker getarnt kommt Will Trent nach Macon, um die Drahtzieher im dortigen Drogengeschäft zu entlarven. Stanisic, Sasa Fallensteller - Erzählungen SL Steinfest, Heinrich SL Der Allesforscher Der Mann heißt Sixten Braun und erlebt seine Verwandlung. Dazu brauchte es zwei beinahe tödliche Unfälle, eine große Liebe, eine lieblose Ehe sowie eine raffinierte Frau mit Nasenpiercing. All das musste wohl sein, damit er werden konnte, was er werden sollte - nämlich ein Vater.... Tan, Amy SL Das Tuschezeichen Von einer Mutter, die ihre Gefühle nie zeigen durfte - und einer Tochter, die darüber fast zerbrach.... Thiesler, Sabine SL Und draußen stirbt ein Vogel Routiniert erzählte Geschichte um eine von einem Stalker verfolgte Schriftstellerin mit überraschendem Ausgang. Walters, Minette SL Der Keller Ihr Zuhause ist ein Kellerloch, ihr Leben, das einer machtlosen Sklavin, und ihr Racheplan kennt kein Erbarmen.... Weigand, Sabine SL Ich, Eleonore, Königin zweier Reiche 1137 heiratet Eleonore, die schönste Frau ihrer Zeit, den König von Frankreich. Doch die Ehe scheitert. Eleonore tut das Unerhörte: sie lässt sich scheiden. Während ihr Name überall in den Schmutz gezogen wird, heiratet sie erneut: Henry Plantagenet, den König von England. Mit ihm regiert sie, steht im Zenit ihrer Macht. Doch wie soll sie handeln, als Henry sie betrügt? Wird sie aus Rache ihre Söhne zur Rebellion anstacheln und alles aufs Spiel setzen – auch ihr eigenes Leben? Veranstaltungen Juli Datum Veranstalter Veranstaltungsart Veranstaltungsort Uhrzeit/Tel.Nr. Samstag/ Sonntag 30./31.07. Winzerhof Günther Hofschoppenfest Winzerhof Günther Sa. 17.00 Uhr So. 11.30 Uhr August Datum Veranstalter Veranstaltungsart Veranstaltungsort Uhrzeit/Tel.Nr. Samstag/ Sonntag 06./07.08. Weingut Leininger Hofschoppenfest Weingut Leininger Montag 15.08. Pfarrei/Heimatverein Kräuterweihe Stadtpfarrkirche 09.30 Uhr Montag 15.08. ATGV Wiesenfest Bolzplatz ab 10.30 Uhr Sonntag 21.08. Pfarrei Wallfahrt n. Dettelb. 03.45 Uhr Stadt Eibelstadt Nummer 15 Vereinsnachrichten 1. FC Eibelstadt Eröffnungsspiel des Fußballkreises Würzburg Samstag, 30.07.2016, 18:30 Uhr 1. FC Eibelstadt – FV Schwarzenau/Stadtschwarzach Das diesjährige Eröffnungsspiel des Kreises Würzburg findet dieses Jahr in Eibelstadt auf dem Sportgelände am Mainpark statt. Mit einem kleinen Rahmenprogramm beginnt der BFV die Fußballsaison 2016/2017. Bei Duell des Kreispokalsiegers und des Aufsteigers ist Spannung zu erwarten. Es ist die erste Möglichkeit die Mannschaft des 1. FC Eibelstadt um den Trainer Fabian Gärtner kennenzulernen. Der 1. FC Eibelstadt wünscht sich ein volles Haus, viele Tore und ein faires Spiel. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Die Sportleitung des 1. FC Eibelstadt TSV Eibelstadt Der TSV Eibelstadt bietet seit vielen Jahren ein breites Sportangebot für Kinder und Jugendliche. Angefangen vom Mutter-und-Kind-Turnen über Kinderturnen und Jugendsport bis hin zum leistungsorientierten Volleyball und der Leichtathletik, wo in jüngster Vergangenheit beachtliche Erfolge erzielt wurden. Die Firma Lewandowski Metallhandel & Containerdienst unterstützt die Jugendmannschaften des TSV Eibelstadt Volleyball mit je einem Satz Trikots für die Mädchen und die Jungen. Der TSV bedankt sich herzlich. Stadt Eibelstadt Nummer 15 Sonntag, 07. August 19. Sonntag im Jahreskreis / C 09.30 Uhr Messfeier f. die Pfarrei / 3. Seelenamt f. Edwin John / Lissy u. Heinrich Schneegold / Fam. Andreas Ernst, Fam. Michael Hetzer u. Robert Hart Mit Weißwurstfrühstück Ripple und Bratwürste vom Grill mit Kartoffel- und Eisbergsalat sowie kalte Speisen Kaffee und hausgemachte Kuchen Hefe und Pils vom Fass Weiß- und Rotweine aus dem Weingut Leininger sowie alkoholfreie Getränke Sonntag, 14. August 20. Sonntag im Jahreskreis / C 09.30 Uhr Messfeier f. die Pfarrei / f. Lebende u. Verstorbene d. Fam. Kristandt u. Büchold / Otto u. Monika Schätzlein / Fam. Lang u. Rützel / Sebastian u. Emil Haas / Edwin John ********************************************************* Termine, Veranstaltungen und Informationen Mittwoch, 03. August, 10.00 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum (Pfarrer Janek) Freitag, 05. August, 09.00 Uhr Krankenkommunion Kirchliche Nachrichten Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Eibelstadt mit Sommerhausen Gottesdienstordnung vom 30.07.2016 mit 14.08.2016 Alle Gottesdienste ohne Ortsangabe feiern wir in Eibelstadt Samstag, 30. Juli - Hl. Petrus Chrysologus 07.30 Uhr Messfeier f. die Opfer von Krieg und Terror Samstag, 30. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis / C 18.00 Uhr Vorabendmesse f. Robert Henkelmann u. Ang. / Bernhard Rützel u. Ang. Sonntag, 31. Juli 18. Sonntag im Jahreskreis / C 09.30 Uhr Messfeier f. die Pfarrei / Fam. Breunig u. Lemberger Mittwoch, 03. August 10.00 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum (Pfr. Janek) Im Urlaubsmonat August finden in unserer Pfarrei nur am Sonntag Gottesdienste statt. Das Pfarrbüro ist vom 22.08.2016 mit 07.09.2016 nicht besetzt! ********************************************************* Informationen aus der Pfarreiengemeinschaft Samstag, 30. Juli, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Randersacker Sonntag, 31. Juli, 10.00 Uhr Messfeier mit Fahrzeugsegnung in Theilheim Samstag, 06. August, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Theilheim Sonntag, 07. August, 10.00 Uhr Messfeier in Randersacker Samstag, 13. August, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Randersacker Sonntag, 14. August, 10.00 Uhr Messfeier in Theilheim Sie erreichen: Herrn Pfarrer Dr. Fungula, Tel. 09303/2223 oder 0162/2740130 Öffnungszeiten Pfarrbüro (Frau Christiane Dekant, Tel. 09303/2223): Mo, Mi, Fr von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Do von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Stadt Eibelstadt Nummer 15 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sommerhausen mit Eibelstadt (Tel. 09333-229) Wir laden herzlich ein zu unseren GOTTESDIENSTEN und VERANSTALTUNGEN: GOTTESDIENSTE: Sonntag, 31.07., 9.30 Uhr St. Bartholomäuskirche, Gottesdienst 10.45 Uhr Kreuzkapelle, Gottesdienst mit Abendmahl Mittwoch, 03.08., 10.00 Uhr Seniorenzentrum Eibelstadt, Abendmahlsgottesdienst Gottesdienstbeauftragte Schon längst ist es in vielen Pfarreien Alltag, dass ehrenamtliche Gottesdienstbeauftragte im Einsatz sind. Im Blick auf die Zukunft werden auch in Eibelstadt Personen nötig, die Gottesdienste oder Andachten vorstehen und leiten können. Solche Personen suchen wir! Das Zweite Vatikanische Konzil hat schon vor 50 Jahren neu bewusst gemacht: Die ganze Gemeinde ist Subjekt des liturgischen Feierns. Es bereichert das gottesdienstliche Leben, wenn viele sich einbringen. Das hierzu erforderliche Hintergrundwissen und die entsprechenden Fähigkeiten vermittelt ein Ausbildungskurs für Gottesdienstbeauftragte, der von der Diözese angeboten wird. Er versteht sich als eine Art „Grundkurs Liturgie“, der die Teilnehmer(innen) befähigt, • • • • bei der Vorbereitung von Gottesdiensten mitzuwirken nicht-eucharistische Gottesdienste selbständig vorzubereiten und zu leiten in Gruppen und Gremien Impulse zur Entfaltung des liturgischen Lebens zu geben in Gemeinden, in denen wegen Priestermangels keine sonntägliche Messe sein kann, eine Wort-Gottes-Feier am Sonntag zu gestalten und zu leiten. Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit dem Pfarrbüro oder Pfarrer Dr. Fungula aufnehmen! Sonntag, 07.08., 10.45 Uhr St. Bartholomäuskirche, Gottesdienst mit Prädikant Frewer Sonntag, 14.08., 9.30 Uhr St. Bartholomäuskirche, Gottesdienst GRUPPEN UND KREISE Im Gemeindezentrum Sommerhausen: Spielgruppe: Mittwochs 9.30 Uhr (für Kinder von 0-3 Jahren) Kirchenchor: Proben entfallen im August. Nächster Termin: 01. September, 20 Uhr Gemeindebriefteam: Treff am Mo., 01.08. um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Im Gemeindehaus Eibelstadt: Handarbeitstreff: Der nächste Termin ist Do., 22.09., um 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr Ansprechpartner: U. Hofmann Tel.09303/980776 und T. Schmidek, Tel. 09303/1732 Stadt Eibelstadt Nummer 15 Rund ums Dorffest Kuchenspenden Auch in diesem Jahr freuen wir uns wieder über zahlreiche Kuchenspenden für eine großzügige Kuchentheke am Gemeindefest. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäcker/-innen! Sammlung für Tombola Auch in diesem Jahr möchte die Kirchengemeinde am Dorffest wieder eine große Tombola anbieten. Dafür sammeln Konfirmanden, Präparanden und Gemeindehilfen Sach- und Geldspenden in einigen Straßen in Sommerhausen ab Mitte Juli. Wer etwas Neuwertiges abzugeben hat kann sich auch gerne an Frau Inge Kleinschroth (Tel. 09333-3599) oder ans Pfarramt wenden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Das Dorffest findet in diesem Jahr am 27. und 28. August statt. Eine gesegnete Zeit wünscht Ihnen Ihr Kirchenvorstand und Pfarrer Erich Janek Sie erreichen uns unter: Pfarrer Erich Janek Tel. 09333-229 E-Mail: [email protected] www.kirche-sommerhausen.de Anschrift: Hauptstr. 10, 97286 Sommerhausen Öffnungszeiten Pfarrbüro: Di. und Do. 09:00 – 13:00 Uhr Frau Heike Koberger, Sekretärin
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