9. Jahrgang · Nr. 8 August 2016 · 77157 Korrespondenz Wasserwirtschaft 8|16 WA S S E R · B O D E N · N AT U R Starkregen erfordert ganzheitlichen Überflu tungsschutz Seite 448 Energiewende in der Wasserwirtschaft Seite 449 SRU: Landwirtschaft muss mehr Verantwortung für Gewässerschutz tragen Seite 453 Art. 14 WRRL – Instrument eines kon struktiven Dialogs Seite 460 EVA Geschiebeschütz Horizontalrechen mit Reinigungsanlage Inverse Lockströmung beim Fischabstieg Seite 467 1. HygieneTag 25. Oktober 2016, Düsseldorf www.dwa.de/hygienetag Betroffenheitsprofil zur Kommunikation der Hochwasserrisiken Seite 472 Kosten-Nutzen-Analyse zur WRRL-Umsetzung Seite 481 Das Nachrichtenportal für Wasser und Abwasser Hier werden Sie umfassend informiert: www.gfa-news.de Tagesaktuelle Informationen Von Fachleuten für Fachleute Aus der Redaktion KA/KW Schneller Zugriff gfa-news.de auch als APP für Android und iOS Servicegesellschaft der DWA Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. (GFA) Theodor-Heuss-Allee 17 · 53773 Hennef Tel.: +49 2242 872-333· Fax: + 49 2242 872-151 [email protected] · www.gfa-news.de Editorial 439 Ferien- und Urlaubszeit – auch in der Wasserwirtschaft? Die sommerliche Urlaubszeit bewegt sich um ihren Höhepunkt. Zeitweise haben fast alle Bundesländer gleichzeitig Schulferien. In gewissem Maß gibt es auch in der Wasserwirtschaft eine Art Sommerpause oder zumindest eine Phase geringerer Aktivität. Der Betrieb aller wasserwirtschaftlichen Anlagen läuft aber selbstverständlich weiter. Denn die Wasserwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge – für jeden einzelnen Menschen wie für die Wirtschaft und produzierende Industrieunternehmen –, rund um die Uhr, an allen Tagen im Jahr. In den Ferienregionen ist die Wasserwirtschaft in der Urlaubszeit sogar stärker gefordert als zu anderen Zeiten: Plötzlich steigt die Zahl der Menschen vor Ort beträchtlich an, die Badegewässer werden stärker genutzt, es wird mehr Freizeit am Wasser verbracht, der Wasserverbrauch steigt (in den ausgeprägten Urlaubsgegenden, wie gesagt), die Abwasseranlagen sind stärker ausgelastet, müssen eventuell stillliegende Becken zusätzlich in Betrieb nehmen. So gesehen haben Ferien und Urlaub für die Wasserwirtschaft eine andere Bedeutung als Ausruhen. Deutlich nach lässt allerdings die Aktivität in den Verwaltungen und in der Politik, wie sich an der Zahl der in der Redaktion eingehenden Pressemitteilungen zeigt. Das vorliegende Heft hingegen enthält dennoch einige recht interessante, zum Teil lange erwartete Meldungen und Berichte. Vor der Sommerpause der Parlamente haben Bundestag und Bundesrat es doch noch geschafft, sich beim Thema Fracking zu einigen. Das entsprechende Gesetzespaket ist angenommen und kann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Hier wurde bis zuletzt viel diskutiert, die Umweltministerien der Länder und die Fraktionen im Bundestag meldeten sich zu Wort, begrüßten dies, kritisierten jenes. Weiter bemerkenswert ist, dass das Bundesumweltministerium konkret an einer nationalen Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden arbeitet. Erste Dialogforen haben stattgefunden, weite- www.dwa.de/KW re sind geplant. Über die Ergebnisse oder zunächst den Fortgang wird zu gegebener Zeit in den DWA-Zeitschriften zu berichten sein. Ein weiteres Thema, das die Wasserwirtschaft, aber auch andere wie Versicherungen und kommunale Verwaltungen, beschäftigt, sind Starkregen und urbane Sturzfluten. Hierüber hat die Umweltministerkonferenz beraten und einstimmig auf eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern hin einen Beschluss gefasst. Auch die Justizministerkonferenz hat dieses Thema auf ihrer Tagesordnung: Sie prüft die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Die Umweltministerkonferenz hat gebeten, dabei Starkregen besonders zu berücksichtigen. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Studie „Niederschlagswasser – Anpassung der quantitativen Niederschlagswasserbeseitigung an den Klimawandel“, die Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel erarbeitet und am Eröffnungstag der IFAT in München vorgestellt hat, nur einen Tag nach Beginn der Serie von (Stark-)Regenereignissen, die den Juni 2016 prägten. Ebenfalls zu diesem Thema passt, dass die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins ein Instrument vorgelegt hat, mit dem die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen quantitativ nachgewiesen werden kann. Dies bezieht sich zunächst auf den Rhein, kann aber auch für andere Einzugsgebiete und Flussgebietskommissionen interessant sein. Auch an den Hochschulen tut sich etwas in Richtung Hochwasser, auch einmal an Orten, wo man es nicht an erster Stelle vermutet: Der Forschungsbereich Leichtbau im Bauwesen der TU Chemnitz hat ein temporäres System zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt, das sich im Bedarfsfall mit wenig Aufwand zum Einsatz bringen lässt. Das vorliegende Heft der KW spiegelt hoffentlich auch besonders im Aufsatzteil wieder einen guten Querschnitt durch die aktuellen Themen der Wasser- wirtschaft wider. Um beim Thema Hochwasser zu bleiben: Der frühere Präsident des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht RheinlandPfalz, Karl-Heinz Rother, ist mit dem Beitrag „Zum Risiko von einem Hochwasser betroffen zu werden“ vertreten. Zwei Autoren vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bringen Lösungsvorschläge zum Dauerkonflikt des Gewässerschutzes mit der Landwirtschaft. Die Wasserrahmenrichtlinie oder besser ihre Umsetzung wird in zwei Beiträgen thematisiert, und nicht zuletzt geht es noch um den Fischabstieg. Zum Schluss sei noch an eine Meldung aus der Juli-Ausgabe (Seite 386) erinnert, die inzwischen – dank der gemeinsamen Anstrengungen aller in der Wasserwirtschaft Tätigen – schon Routine geworden ist: Die Badegewässer in Europa haben wie die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur EEA mitteilen, eine gute Wasserqualität. 84 Prozent aller Badestellen wurden bezüglich ihrer Wasserqualität sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft. Dem Sommer und der Urlaubszeit stehen also in dieser Hinsicht nichts entgegen. Frank Bringewski KW Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 440 Inhalt Seite 453 Die Stoffeinträge aus der Landwirtschaft gehören zu den großen Herausforderungen im Gewässerschutz. Insbesondere die Nährstoffeinträge tragen dazu bei, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in naher Zukunft nicht erreicht werden können. Pflanzenschutzmittelbelastungen stehen in der Häufigkeit der Zielverfehlung an zweiter Stelle, wenn es um stoffliche Belastungen geht. Eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen sind notwendig, um die Landwirtschaft noch stärker als bisher in die Verantwortung für den Gewässerschutz einzubeziehen. Dazu gehört insbesondere eine ambitionierte Novelle der Düngegesetzgebung in Deutschland, um die Nährstoffeinträge zu mindern. Neben der Stärkung des Ordnungsrechts können auch ökonomische Anreize wie eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einen Beitrag leisten. Titelbild: Der Erde stinkt‘s langsam Foto: uschi dreiucker/pixelio.de Beiträge in KA Korrespondenz Abwasser, Abfall 8/2016 Schwerpunkt Wasser und Energie O. Gretzschel, M. Schäfer, V. Honeck und A. Dornburg: Wasserwirtschaftliche Anlagen als Flexibilitätsdienstleister im Stromnetz – Zwischenergebnisse aus Projekten der BMBFFördermaßnahme ERWAS Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“: Wasserstoffbasierte Energiekonzepte V. Erbe, D. Salomon und T. Znanewitz: Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 als Querverbundfunktion bei wasser- und abwassertechnischen Unternehmen am Beispiel des Wupperverbands Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Neue Technologien zur Schlammbehandlung“: Verfahren und Trends in der Thermischen Klärschlammbehandlung – Teil 2 H. Hiegemann, M. Lübken, P. Schulte, K.-G. Schmelz, S. Gredigk-Hoffmann und M. Wichern: Hochskalierung mikrobieller Brennstoffzellen – Aktivkohle als Alternative zum hochpreisigen Platin Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärmeund Kältekonzepte auf Kläranlagen“: Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 8/2016 Editorial Ferien- und Urlaubszeit – auch in der Wasserwirtschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439 Frank Bringewski Berichte Starkregen erfordert ganzheitlichen Überflutungsschutz Anpassung der quantitativen Niederschlagswasser beseitigung an den Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448 Stefan Bröker Neue Impulse – Energiewende in der Wasserwirtschaft Energie- und ressourceneffiziente Wasserwirtschaft für Forschende und Praktiker auf der ERWAS-Statuskonferenz �������������������������������������449 Claudia Wunsch, Anett Baum (Hennef) und Markus Schröder (Aachen) Gewässer und Boden Gewässerschutz im Dauerkonflikt mit der Landwirtschaft – Lösungsvorschläge�������������������453 Markus Salomon (Berlin) und Till Kuhn (Bonn) Der Artikel 14 der WRRL – Lästige Pflicht oder Instrument eines konstruktiven Dialogs . . . . . . . . . . . . . . 460 Monika Raschke (Düsseldorf) Wasserbau und Wasserkraft Go against the flow? Untersuchungen zur Auswirkung einer inversen Lockströmung in einer Fischabstiegsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 Jan Baer (Langenargen) und Manuel Konrad (Tübingen) Hydrologie und Wasserbewirtschaftung Zum Risiko von einem Hochwasser betroffen zu werden oder „wie wahrscheinlich ist die Wahrscheinlichkeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472 Karl-Heinz Rother (Mainz) und Matthias Rother (Wangen) Rubriken Spektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457 Gebrauchtmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477 Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 Dissertationen/Habilitationen . . . . . . . . . . . . . 494 www.dwa.de/KW 441 Korrespondenz Wasserwirtschaft Seite 460 Wasserwirtschaft Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an der Unteren Wupper Kosten-Nutzen-Analyse am Beispiel der Wärmebelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481 Dieter Hecht, Helmut Karl, Nicola Werbeck (Bochum), Marlene Liebeskind, Adolf-Ernst von Seidlitz (Wuppertal) und Joachim Liesenfeld (Duisburg) DWA Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Landesverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 Seite 472 Das reale Risiko seltener Hochwasser wird in der Öffentlichkeit unterschätzt. Um den entgegenzuwirken, wird ein „Betroffenheitsprofil“ entwickelt, das die Verden an der Aller Risiken einer Generation, Foto: neurolle – Rolf/pixelio.de von einem Hochwasser betroffen zu werden, unmittelbar sichtbar werden lässt. Das Betroffenheitsprofil reagiert sensibel auf Veränderungen in der Hochwasserwahrscheinlichkeit, wie sie unter anderem auch als Folge des Klimawandels erwartet werden. Seite 481 Der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute Zustand der Oberflächengewässer ist oft nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand zu erreichen. Bei einer Unverhältnismäßigkeit der Kosten können Abstriche am Ziel der Wasserrahmenrichtlinie vorgenommen werden. Eine Unverhältnismäßigkeit kann sich aus einem Nutzen-KostenVergleich ergeben. Der Nutzen ist aber häufig nur sehr schwer monetär zu quantifizieren. Abhilfe kann hier die Gewässerbewertung anhand einer Zahlungsbereitschaftsanalyse schaffen. Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie leistet die Öffentlichkeitsbeteiligung einen wichtigen Beitrag, sowohl während der Bewirtschaftungsplanung als auch während der Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Sie dient vor allem der Entwicklung von Akzeptanz und Identifikation mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie. Wichtig ist, die Akteure nicht „unterFoto: Raschke wegs“ zu verlieren. Dazu müssen die Dialoge zwischen Behörden, Nutzern und Handlungsträgern nach der Verabschiedung des zweiten Maßnahmenprogramms trotz der hohen Arbeitsbelastung und des schwindenden Personals auf Behördenebene wieder intensiviert weitergeführt werden. Seite 467 Das Funktionsprinzip „Verbesserung der Fischabwanderung durch inverse Lockströmung“ scheint wenig zielführend bei der Weiterentwicklung von Fischabstiegsanlagen zu sein. Dies belegen Praxisversuche am Zulaufkanal einer Wasserkraftanlage am Neckar. Bei EVA den Untersuchungen zeigte sich, dass bei angeschalteter Pumpe bzw. bei Gegenströmung Geschiebeschütz durchschnittlich 0,2 Fische pro Stunde in die Fischabstiegsanlage einwanderten. Horizontalrechen mit Reinigungsanlage Bei ausgeschalteter Pumpe und damit bei einströmendem Wasser wanderten hingegen mit durchschnittlich 9,3 Fischen pro Stunde deutlich mehr Individuen ein. Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 KW 9/2016 Industrie und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Erscheinungstermin: 7. September 2016 Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Anzeigenschluss: 15. August 2016 Bücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Beilagenhinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 www.dwa.de/KW Abonnieren Sie den monatlichen Themenplan kostenlos auf www.dwa.de/ThemenKW w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 442 Spektrum Gesetzpaket zum Fracking vom Bundestag angenommen Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 mit großer Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasserund naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie (Bundestags-Drucksachen 18/4713 und 18/4949) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Nachdem auch der Bundesrat am 8. Juli 2016 zugestimmt hat, kann das Gesetzespaket in Kraft treten. Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung an. Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf gehört ein im Wasserhaushaltsgesetz verankertes generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein. Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur wissenschaftlichen Untersuchung der Frage, wie sich der Technologieeinsatz auf die Umwelt, „insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt“, auswirkt. Im Regierungsentwurf war die Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die Rolle der schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Expertenkommission hat der Bundestag neu justiert. Sie hat nicht mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten. Der Bundestag soll im Jahr 2021 die Angemessenheit des generellen Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ überprüfen. Im Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking schränkt das Gesetz dessen Nutzung auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“ ein. Weitere Änderungen betreffen die Ablagerung von Lagerstättenwasser. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Änderungsantrag der Grünen, das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen („Fracking“) zu verbieten. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag, Fracking zu verbieten und strengere Umweltauflagen für die Erdgas- und Erdölförderung ohne Einsatz der Fracking-Technik zu erlassen. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde auch ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts so zu erweitern, dass auch Schäden einbezogen werden, die durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können. Schließlich scheiterte auch Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot vorlegen sollte, der sicherstellt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein ohne Ausnahme verboten ist. Nur die Grünen hatten noch dafür gestimmt. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160627_002 W BMUB erarbeitet übergreifende Stickstoffstrategie Das Bundesumweltministerium erarbeitet eine nationale Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden. „Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, eine nationale Stickstoffminderungsstrategie zu erarbeiten, um die schädlichen Emissionen zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Die bestehenden Minderungsmaßnahmen haben bisher nicht zu einer ausreichenden Reduzierung der Emissionen geführt. Infolge dessen sind wir mit verschiedensten Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert“, begründet Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Planungen. Hendricks belegt ihre Forderung mit aktuel- w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 len Zahlen. Danach hat sich die jährliche Umwandlungsrate in reaktiven Stickstoff durch anthropogene Prozesse in den vergangenen 100 Jahren in Europa vervierfacht und zwar hauptsächlich durch die Herstellung mineralischer Dünger und Verbrennung von Treib- und Brennstoffen. So stehen EU-weit dem Nutzen mineralischer Dünger durch zusätzliche Ernteerträge, die schätzungsweise zwischen 20 und 80 Milliarden Euro pro Jahr liegen, Schäden in Form gesellschaftlicher Kosten gegenüber, die schätzungsweise zwischen 70 und 320 Milliarden Euro liegen. 60 Prozent davon beziehen sich auf gesundheitliche Schäden, 35 Prozent auf Schäden an Ökosystemen und 5 Prozent auf Auswirkungen auf das Klima. Um eine breite Diskussion über das Thema Stickstoffminderung anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium zu zwei Dialogforen eingeladen, auf denen verschiedene Interessenvertreter Handlungsoptionen, Inte ressenkonflikte und Synergien diskutierten. Das erste Forum stand unter dem Titel „Stickstoffemissionen deutlich mindern: Wie können wir Mobilität, Energie und Wohnen stickstoffarm gestalten?“ Das zweite Dialogforum befasste sich mit dem Thema „Wie können wir uns stickstoffarm ernähren und gesund leben?“ An den Foren nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz sowie von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen teil. Für Juli und September sind zwei weitere Foren geplant. Die Ergebnisse der Gespräche werden in die Stickstoffminderungsstrategie einfließen und im Internet des BMUB veröffentlicht. W Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen“ beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss enthält Hinweise und Vorschläge, um die von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Vorschläge der UMK befassen sich unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die UMK bittet die Justizministerkonferenz www.dwa.de/KW Spektrum 443 bei ihrer anstehenden Prüfung, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregen ereignisse zu berücksichtigen. Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter entwickelt werden könne. Zudem weist die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten ausreichende Mittel und qualifiziertes Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung von Schäden vermieden werden könne. Außerdem soll dem Beschluss zufolge die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung der Vorhersage- und Frühwarnsysteme, der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu berücksichtigen. W Brandenburgs Regierung billigt Novelle des Landeswassergesetzes Die Landesregierung von Brandenburg hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten und das Verursacher- und Vorteilsprinzip stärker berücksichtigt werden. Durch den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung www.dwa.de/KW von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in Brandenburg nicht rechtssicher möglich. Des Weiteren soll mit der Novelle das Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden. W Bundeskartellamt legt Wasserbericht vor Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni 2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasserentgelte könne allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden, so das Bundeskartellamt. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig. Ein eigenes Kapitel des Berichts ist der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet. Durch die Gesetzesänderung wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt. Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die Gebühr“, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden Verfahren eingeleitet hatten, seien in der Vergangenheit zu Gebühren gewechselt. Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen. Das Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch unsinnige Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine „Flucht in die Ge- bühr“ würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von BenchmarkingProjekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160630_001 W GreenTec Awards 2017 – Bewerber gesucht Für die GreenTec Awards 2017 werden Projekte, die für eine Preisverleihung in Frage kommen, gesucht. Unter anderem ist die Kategorie „Recycling und Ressourcen“ für 2017 ausgeschrieben. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nehmen automatisch und zusätzlich in der Kategorie Start-up teil. Privatpersonen können sich in den Kategorien Galileo Wissenspreis und WWF Galileo Green Youngster Award bewerben. Für Letzteren müssen die Bewerber zwischen 14 und 18 Jahren alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2016. www.greentec-awards.com W Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie ausgeschrieben Die Wasserchemische Gesellschaft schreibt wieder den mit 1500 Euro dotierten Promotionspreis auf dem Gebiet der Wasserchemie – gefördert von der Walter-Kölle-Stiftung – aus, der auf der kommenden Jahrestagung „Wasser 2017“ im Mai 2017 in Donaueschingen verliehen wird. Der Promotionspreis wird für herausragende Dissertationen auf den in der Gesellschaft vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung des Fachgebietes darstellen. Vorschläge für die Verleihung können bis zum 30. November 2016 (in der Regel Betreuer der Arbeit) an den Vorsitzenden der Wasserchemischen Gesellschaft gerichtet werden. w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 444 Spektrum Voraussetzungen: ●● Die Arbeit muss mindestens mit der Gesamtnote „sehr gut“ bewertet worden sein. ●● Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. ●● Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen. Details zum Vorschlagsverfahren: www.wasserchemische-gesellschaft.de/de/ die-walter-koelle-stiftung W Nachweisinstrument der IKSR für die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen Mit einem neuen Instrument der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) kann die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen am Rhein quantitativ nachgewiesen werden. Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass das 1998 festgelegte ehrgeizige Ziel des Aktionsplans Hochwasser, die Hochwasserrisiken im Zeitraum 1995 bis 2020 um 25 % zu verringern, mit den bereits umgesetzten und bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen erreicht wird. Dieses Instrument könnte auch für andere Flussgebietskommissionen interessant sein. Die IKSR stellt das neu entwickelte Instrument einschließlich der zugrunde liegenden Methoden auf Wunsch auch anderen Staaten bzw. deren Behörden oder wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung, wie die Organisation anlässlich ihrer Plenarsitzung am 7./8. Juli 2016 im luxemburgischen Echternach mitteilte. Auch über weitere Schritte bei der ökologischen Durchgängigkeit berichtete die IKSR: Erstmals sind 2015 am Fischpass Iffezheim am Oberrhein mehr als 200 Lachse aufgestiegen, und an der Staustufe Straßburg ist seit Kurzem der dritte große Oberrhein-Fischpass funktionsfähig. Seit Mai 2016 ist auch die Fischwanderung zwischen Nordsee und IJsselmeer über einen neuen Fischpass und fischfreundlichen Siel- und Schleusenbetrieb deutlich verbessert worden. Ferner hat die IKSR in ihrer Plenarsitzung einen aktualisierten Arbeitsplan mit fortgeschriebenen und neuen Aufgaben beschlossen, der die Aktivitäten für den Zeitraum 2016–2021 festlegt. Demnach wird sich die IKSR künftig auch mit dem Thema Niedrigwasser im Rheineinzugsgebiet befassen. www.iksr.org W Bayern: 1,2 Milliarden Euro für die Gewässer Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit von Fließgewässern hergestellt und der Eintrag von Nährstoffen reduziert werden. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. In den kommenden Jahren sind an fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf appelliert auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen umzusetzen. Fördermöglichkeiten gibt es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm. www.wrrl.bayern.de W Temporäres System zum Schutz gegen Hochwasser Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein temporäres Systems zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt – Herzstück ist eine textile Membran, die das Wasser aufhält und die wirkenden Kräfte ableitet. Basis des Systems ist eine Entwicklung der 3dtex GmbH aus Berlin. Das System besteht aus einem Fundament, aus Stützen und einer textilen Membran. Es kann am Ufer von stehenden oder fließenden Gewässern bodeneben installiert werden und lässt sich im Bedarfsfall mit wenig Aufwand zum Einsatz bringen. Das Fundament hat die Form einer Rinne und dient gleichzeitig für die Aufbewahrung des Systems. Die Stützen wirken während der Lagerung als Abdeckung w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 dieser Rinne. Im Einsatzfall halten sie die textile Membran, die letztlich den Schutz gegen das Wasser bietet. Die Chemnitzer Wissenschaftler waren zuständig für Simulationen der Strömung und der Mechanik, für Tests im Strömungskanal, für die Entwicklung der Stützen und die Auslegung der Abspann- und Verankerungssysteme sowie für die Materialprüfung der Membran, der Stützen und der Abspannung. Die Konstruktion lässt Stauhöhen bis 1,50 Meter zu. Treibgutanprall hält sie nachweislich bis 400 Kilogramm aus – getestet bei einem Aufprallwinkel von 90° zur Fließrichtung und einer Geschwindigkeit von vier Metern pro Sekunde. Dr. Sandra Gelbrich Forschungsbereich Leichtbau im Bauwesen, Tel. 03 71/531-3 21 92 E-Mail: [email protected] W Mecklenburg-Vorpommern setzt Maßnahmen zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge fort Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ fort. Das berichtete der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Till Backhaus, am 14. Juni 2016 im Rahmen der Landespressekonferenz in Schwerin. Mit dem Konzept, das bereits 2011 verabschiedet worden war, hat das Land einen konkreten Maßnahmenkatalog formuliert, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der diffusen Nährstoffeinträge systematisch und effektiv umsetzen zu können. Zunächst wurden die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässer näher untersucht. Im Rahmen angewandter Forschung wurden darüber hinaus praxistaugliche und kosteneffiziente Maßnahmen, unter anderem für Landwirtschaftsbetriebe, entwickelt. Auch wurde ein Fachberatungs- und Fachinformationssystem aufgebaut. In 19 Pilotgebieten mit relativ hohen Nährstoffbelastungen der Gewässer wurden die Nährstoffbilanzen von rund 800 Betrieben ausgewertet. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die www.dwa.de/KW Spektrum 445 Grundlage für Maßnahmen zur Minimierung der Einträge. Seit 2010 wurden rund 3000 Beratungen, Fachvorträge und Regionalveranstaltungen durchgeführt. Das aktuelle Konzept enthält 36 Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben umgesetzt werden sollen. Es formuliert nicht nur praktische Anwendungen wie zum Beispiel das Anlegen von Gewässerrandstreifen oder die Anwendung austragsmindernder Produktionstechniken, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen, wie wissenschaftliche Untersuchungen, Analysen, Forschungsarbeiten und Beratungen. Einen Schwerpunkt der Konzeptfortschreibung bildet der Grundwasserschutz, da 85 % des Trinkwassers in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Grundwasser gewonnen werden. W Grundlage für Maßnahmen zur Minimierung der Einträge. Seit 2010 wurden rund 3000 Beratungen, Fachvorträge und Regionalveranstaltungen durchgeführt. Das aktuelle Konzept enthält 36 Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben umgesetzt werden sollen. Es formuliert nicht nur praktische Anwendungen wie zum Beispiel das Anlegen von Gewässerrandstreifen oder die Anwendung austragsmindernder Produktionstechniken, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen, wie wissenschaftliche Untersuchungen, Analysen, Forschungsarbeiten und Beratungen. Einen Schwerpunkt der Konzeptfortschreibung bildet der Grundwasserschutz, da 85 % des Trinkwassers in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Grundwasser gewonnen werden. W Mecklenburg-Vorpommern setzt Maßnahmen zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge fort EU-Kommission fordert von Österreich die Umsetzung der Richtlinie über prioritäre Stoffe Das Land Mecklenburg-Vorpommern schreibt das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ fort. Das berichtete der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Till Backhaus, am 14. Juni 2016 im Rahmen der Landespressekonferenz in Schwerin. Mit dem Konzept, das bereits 2011 verabschiedet worden war, hat das Land einen konkreten Maßnahmenkatalog formuliert, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der diffusen Nährstoffeinträge systematisch und effektiv umsetzen zu können. Zunächst wurden die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässer näher untersucht. Im Rahmen angewandter Forschung wurden darüber hinaus praxistaugliche und kosteneffiziente Maßnahmen, unter anderem für Landwirtschaftsbetriebe, entwickelt. Auch wurde ein Fachberatungs- und Fachinformationssystem aufgebaut. In 19 Pilotgebieten mit relativ hohen Nährstoffbelastungen der Gewässer wurden die Nährstoffbilanzen von rund 800 Betrieben ausgewertet. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis zum 14. September 2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November 2015 ein Aufforderungsschreiben. Da die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie sich nach wie vor im Stadium der Konsultation und der Prüfung befinden, folgt nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. W www.dwa.de/KW Noch keine Auswirkungen der Klimaerwärmung auf globalen Niederschlag Der Klimawandel hat sich bisher noch nicht auf den Durchschnittswert der globalen Niederschlagsmenge ausgewirkt. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts könnte sich dies jedoch ändern. Zu dieser Schlussfolgerung kommt Dr. Marc Salzmann vom Institut für Meteorologie der Universität Leipzig in seiner Studie „Global warming without global mean precipitation increase?“ Allerdings hat auch bereits heute laut Salzmann der Niederschlag in einigen Regionen der Erde zugenommen. Demgegenüber stehen aber Rückgänge in anderen Gebieten. Auch sei bekannt, dass es als Folge der Klimaerwärmung öfter Starkregen gebe. Beim weltweit durchschnittlichen Niederschlag allerdings zeigten allerdings weder Computermodelle noch Beobachtungen deutliche Veränderungen, so Salzmann. Der Wissenschaftler begründet dies mit den in der Luft schwebenden Aerosolen. Diese hätten einen kühlenden Einfluss auf das Klima. Dieser reiche zwar nicht aus, um die globale Temperaturerhöhung, die durch Treibhausgase verursacht werde, auszugleichen. Immerhin sei aber die Einwirkung der Aerosole auf den Niederschlag bisher noch stark genug, um den Einfluss der Treibhausgase auf die weltweit durchschnittliche Niederschlagsmenge auszugleichen. Die Studie „Global warming without global mean precipitation increase?“ ist in der Science Advances (DOI: 10.1126/sciadv.1501572) erschienen. www.gfa-news.de/gfa/ webcode/20160629_001 W Rekordwasserführung der Emscher Einen Juni-Rekord bezüglich der Wasserführung meldet die Emschergenossenschaft. Im Schnitt flossen 22,7 m³/s in Richtung Rhein, der höchste Wert in der mittlerweile 52-jährigen Beobachtungsreihe. Der langfristige Juni-Mittelwert von 14,8 m³/s wurde damit um mehr als 50 Prozent übertroffen. Ein weiterer Vergleich: Im Juni 2010 flossen lediglich 9,6 m³/s durch die Emscher. Der Rekordabfluss korrespondiert naturgemäß eng mit den Niederschlägen. Hier verzeichnete die Emschergenossenschaft ebenfalls einen Rekordwert. Seit 1891 werden die Niederschlagssummen ermittelt, nie war die Menge in einem Juni höher als dieses Jahr. Stolze 161 mm stehen einem langjährigen Juni-Mittel von 74 mm gegenüber. W w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8 www.dwa.de Vorteile einer DWA-Mitgliedschaft Kostenlos Weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft finden Sie unter Eine der beiden monatlich erscheinenden Verbandszeitschriften – KA Korrespondenz Abwasser, Abfall inkl. der Beilage Betriebs-Info (4 x jährlich) www.dwa.de/ mitgliedschaft oder als Printversion, Online unter www.dwa.de/direkt und mobil als App. Zusätzliche Exemplare oder die zweite Verbandszeitschrift gibt es zu günstigen Konditionen. 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