Aktuelle Leseprobe KW 8/2016

 9. Jahrgang · Nr. 8
August 2016 · 77157
Korrespondenz
Wasserwirtschaft 8|16
WA S S E R · B O D E N · N AT U R
Starkregen erfordert
ganzheitlichen Überflu­
tungsschutz
Seite 448
Energiewende in
der Wasserwirtschaft
Seite 449
SRU: Landwirtschaft muss
mehr Verantwortung für
Gewässerschutz tragen
Seite 453
Art. 14 WRRL –
Instrument eines kon­
struktiven Dialogs
Seite 460
EVA Geschiebeschütz Horizontalrechen mit Reinigungsanlage
Inverse Lockströmung
beim Fischabstieg
Seite 467
1. HygieneTag
25. Oktober 2016, Düsseldorf
www.dwa.de/hygienetag
Betroffenheitsprofil
zur Kommunikation
der Hochwasserrisiken
Seite 472
Kosten-Nutzen-Analyse
zur WRRL-Umsetzung
Seite 481
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Editorial 439
Ferien- und Urlaubszeit –
auch in der Wasserwirtschaft?
Die sommerliche Urlaubszeit bewegt sich
um ihren Höhepunkt. Zeitweise haben
fast alle Bundesländer gleichzeitig Schulferien. In gewissem Maß gibt es auch in
der Wasserwirtschaft eine Art Sommerpause oder zumindest eine Phase geringerer Aktivität. Der Betrieb aller wasserwirtschaftlichen Anlagen läuft aber
selbstverständlich weiter. Denn die Wasserwirtschaft ist ein wichtiger Teil der
Daseinsvorsorge – für jeden einzelnen
Menschen wie für die Wirtschaft und
produzierende Industrieunternehmen –,
rund um die Uhr, an allen Tagen im Jahr.
In den Ferienregionen ist die Wasserwirtschaft in der Urlaubszeit sogar stärker
gefordert als zu anderen Zeiten: Plötzlich
steigt die Zahl der Menschen vor Ort beträchtlich an, die Badegewässer werden
stärker genutzt, es wird mehr Freizeit am
Wasser verbracht, der Wasserverbrauch
steigt (in den ausgeprägten Urlaubsgegenden, wie gesagt), die Abwasseranlagen sind stärker ausgelastet, müssen
eventuell stillliegende Becken zusätzlich
in Betrieb nehmen. So gesehen haben Ferien und Urlaub für die Wasserwirtschaft
eine andere Bedeutung als Ausruhen.
Deutlich nach lässt allerdings die Aktivität in den Verwaltungen und in der
Politik, wie sich an der Zahl der in der
Redaktion eingehenden Pressemitteilungen zeigt. Das vorliegende Heft hingegen
enthält dennoch einige recht interessante, zum Teil lange erwartete Meldungen
und Berichte. Vor der Sommerpause der
Parlamente haben Bundestag und Bundesrat es doch noch geschafft, sich beim
Thema Fracking zu einigen. Das entsprechende Gesetzespaket ist angenommen
und kann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Hier wurde
bis zuletzt viel diskutiert, die Umweltministerien der Länder und die Fraktionen
im Bundestag meldeten sich zu Wort, begrüßten dies, kritisierten jenes.
Weiter bemerkenswert ist, dass das
Bundesumweltministerium konkret an
einer nationalen Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in
Wasser, Luft und Boden arbeitet. Erste
Dialogforen haben stattgefunden, weite-
www.dwa.de/KW
re sind geplant. Über die Ergebnisse oder
zunächst den Fortgang wird zu gegebener Zeit in den DWA-Zeitschriften zu berichten sein.
Ein weiteres Thema, das die Wasserwirtschaft, aber auch andere wie Versicherungen und kommunale Verwaltungen, beschäftigt, sind Starkregen und urbane Sturzfluten. Hierüber hat die Umweltministerkonferenz beraten und einstimmig auf eine gemeinsame Initiative
von Baden-Württemberg und Bayern hin
einen Beschluss gefasst. Auch die Justizministerkonferenz hat dieses Thema auf
ihrer Tagesordnung: Sie prüft die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Die Umweltministerkonferenz hat gebeten, dabei Starkregen besonders zu berücksichtigen. Hingewiesen
sei in diesem Zusammenhang auch auf
die Studie „Niederschlagswasser – Anpassung der quantitativen Niederschlagswasserbeseitigung an den Klimawandel“,
die Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert
im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel erarbeitet und
am Eröffnungstag der IFAT in München
vorgestellt hat, nur einen Tag nach Beginn der Serie von (Stark-)Regenereignissen, die den Juni 2016 prägten.
Ebenfalls zu diesem Thema passt,
dass die Internationale Kommission zum
Schutz des Rheins ein Instrument vorgelegt hat, mit dem die Wirksamkeit von
Hochwasservorsorgemaßnahmen quantitativ nachgewiesen werden kann. Dies
bezieht sich zunächst auf den Rhein,
kann aber auch für andere Einzugsgebiete und Flussgebietskommissionen interessant sein. Auch an den Hochschulen
tut sich etwas in Richtung Hochwasser,
auch einmal an Orten, wo man es nicht
an erster Stelle vermutet: Der Forschungsbereich Leichtbau im Bauwesen
der TU Chemnitz hat ein temporäres System zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt, das sich im Bedarfsfall mit wenig Aufwand zum Einsatz bringen lässt.
Das vorliegende Heft der KW spiegelt
hoffentlich auch besonders im Aufsatzteil wieder einen guten Querschnitt
durch die aktuellen Themen der Wasser-
wirtschaft wider. Um beim Thema Hochwasser zu bleiben: Der frühere Präsident
des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht RheinlandPfalz, Karl-Heinz Rother, ist mit dem Beitrag „Zum Risiko von einem Hochwasser
betroffen zu werden“ vertreten. Zwei Autoren vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bringen Lösungsvorschläge
zum Dauerkonflikt des Gewässerschutzes mit der Landwirtschaft. Die Wasserrahmenrichtlinie oder besser ihre Umsetzung wird in zwei Beiträgen thematisiert, und nicht zuletzt geht es noch um
den Fischabstieg.
Zum Schluss sei noch an eine Meldung aus der Juli-Ausgabe (Seite 386)
erinnert, die inzwischen – dank der gemeinsamen Anstrengungen aller in der
Wasserwirtschaft Tätigen – schon Routine geworden ist: Die Badegewässer in
Europa haben wie die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur EEA mitteilen, eine gute Wasserqualität. 84 Prozent aller Badestellen
wurden bezüglich ihrer Wasserqualität
sogar als „ausgezeichnet“ eingestuft.
Dem Sommer und der Urlaubszeit stehen
also in dieser Hinsicht nichts entgegen.
Frank Bringewski
KW Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
440
Inhalt
Seite 453
Die Stoffeinträge aus der Landwirtschaft gehören zu den großen
Herausforderungen im Gewässerschutz. Insbesondere die Nährstoffeinträge tragen dazu bei, dass die Ziele
der Wasserrahmenrichtlinie in naher
Zukunft nicht erreicht werden
können. Pflanzenschutzmittelbelastungen stehen in der Häufigkeit der
Zielverfehlung an zweiter Stelle,
wenn es um stoffliche Belastungen geht. Eine Reihe von
Initiativen und Maßnahmen sind notwendig, um die
Landwirtschaft noch stärker als bisher in die Verantwortung
für den Gewässerschutz einzubeziehen. Dazu gehört
insbesondere eine ambitionierte Novelle der Düngegesetzgebung in Deutschland, um die Nährstoffeinträge zu mindern.
Neben der Stärkung des Ordnungsrechts können auch
ökonomische Anreize wie eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einen Beitrag leisten.
Titelbild: Der Erde stinkt‘s langsam
Foto: uschi dreiucker/pixelio.de
Beiträge in
KA Korrespondenz Abwasser, Abfall 8/2016
Schwerpunkt Wasser und Energie
O. Gretzschel, M. Schäfer, V. Honeck und A. Dornburg: Wasserwirtschaftliche Anlagen als Flexibilitätsdienstleister im
Stromnetz – Zwischenergebnisse aus Projekten der BMBFFördermaßnahme ERWAS
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.1 „Wasserstoffbasierte Energiekonzepte“: Wasserstoffbasierte Energiekonzepte
V. Erbe, D. Salomon und T. Znanewitz: Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 als Querverbundfunktion
bei wasser- und abwassertechnischen Unternehmen am
Beispiel des Wupperverbands
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-1.4 „Neue Technologien zur Schlammbehandlung“: Verfahren und Trends
in der Thermischen Klärschlammbehandlung – Teil 2
H. Hiegemann, M. Lübken, P. Schulte, K.-G. Schmelz, S.
Gredigk-Hoffmann und M. Wichern: Hochskalierung mikrobieller Brennstoffzellen – Aktivkohle als Alternative
zum hochpreisigen Platin
Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe KEK-10.4 „Wärmeund Kältekonzepte auf Kläranlagen“: Wärme- und Kältekonzepte auf Kläranlagen
w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
8/2016
Editorial
Ferien- und Urlaubszeit –
auch in der Wasserwirtschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439
Frank Bringewski
Berichte
Starkregen erfordert ganzheitlichen Überflutungsschutz
Anpassung der quantitativen Niederschlagswasser­
beseitigung an den Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448
Stefan Bröker
Neue Impulse – Energiewende in der Wasserwirtschaft
Energie- und ressourceneffiziente Wasserwirtschaft
für Forschende und Praktiker
auf der ERWAS-Statuskonferenz �������������������������������������449
Claudia Wunsch, Anett Baum (Hennef)
und Markus Schröder (Aachen)
Gewässer und Boden
Gewässerschutz im Dauerkonflikt
mit der Landwirtschaft – Lösungsvorschläge�������������������453
Markus Salomon (Berlin) und Till Kuhn (Bonn)
Der Artikel 14 der WRRL – Lästige Pflicht oder
Instrument eines konstruktiven Dialogs . . . . . . . . . . . . . . 460
Monika Raschke (Düsseldorf)
Wasserbau und Wasserkraft
Go against the flow? Untersuchungen
zur Auswirkung einer inversen Lockströmung
in einer Fischabstiegsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467
Jan Baer (Langenargen) und Manuel Konrad (Tübingen)
Hydrologie und Wasserbewirtschaftung
Zum Risiko von einem Hochwasser
betroffen zu werden oder „wie wahrscheinlich ist
die Wahrscheinlichkeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472
Karl-Heinz Rother (Mainz) und Matthias Rother (Wangen)
Rubriken
Spektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 457
Gebrauchtmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477
Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
Dissertationen/Habilitationen . . . . . . . . . . . . . 494
www.dwa.de/KW
441
Korrespondenz
Wasserwirtschaft
Seite 460
Wasserwirtschaft
Umsetzung der Wasserrahmenricht­linie an
der Unteren Wupper
Kosten-Nutzen-Analyse am Beispiel
der Wärmebelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481
Dieter Hecht, Helmut Karl, Nicola Werbeck (Bochum),
Marlene Liebeskind, Adolf-Ernst von Seidlitz (Wuppertal)
und Joachim Liesenfeld (Duisburg)
DWA
Regelwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Landesverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491
Seite 472
Das reale Risiko seltener
Hochwasser wird in der
Öffentlichkeit unterschätzt.
Um den entgegenzuwirken,
wird ein „Betroffenheitsprofil“ entwickelt, das die
Verden an der Aller
Risiken einer Generation,
Foto: neurolle – Rolf/pixelio.de
von einem Hochwasser
betroffen zu werden, unmittelbar sichtbar werden lässt. Das
Betroffenheitsprofil reagiert sensibel auf Veränderungen in
der Hochwasserwahrscheinlichkeit, wie sie unter anderem
auch als Folge des Klimawandels erwartet werden.
Seite 481
Der in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute Zustand
der Oberflächengewässer ist oft nur mit einem erheblichen
finanziellen Aufwand zu erreichen. Bei einer Unverhältnismäßigkeit der Kosten können Abstriche am Ziel der
Wasserrahmenrichtlinie vorgenommen werden. Eine
Unverhältnismäßigkeit kann sich aus einem Nutzen-KostenVergleich ergeben. Der Nutzen ist aber häufig nur sehr
schwer monetär zu quantifizieren. Abhilfe kann hier die
Gewässerbewertung anhand einer Zahlungsbereitschaftsanalyse schaffen.
Bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie leistet
die Öffentlichkeitsbeteiligung
einen wichtigen Beitrag, sowohl
während der Bewirtschaftungsplanung als auch während der
Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Sie dient vor allem der
Entwicklung von Akzeptanz und
Identifikation mit den Zielen der
Wasserrahmenrichtlinie. Wichtig
ist, die Akteure nicht „unterFoto: Raschke
wegs“ zu verlieren. Dazu müssen
die Dialoge zwischen Behörden, Nutzern und Handlungsträgern nach der Verabschiedung des zweiten Maßnahmenprogramms trotz der hohen Arbeitsbelastung und des schwindenden Personals auf Behördenebene wieder intensiviert
weitergeführt werden.
Seite 467
Das Funktionsprinzip „Verbesserung der Fischabwanderung
durch inverse Lockströmung“ scheint wenig zielführend bei
der Weiterentwicklung von Fischabstiegsanlagen zu sein. Dies
belegen Praxisversuche am Zulaufkanal einer Wasserkraftanlage am Neckar. Bei
EVA den Untersuchungen
zeigte sich, dass bei
angeschalteter
Pumpe bzw. bei
Gegenströmung
Geschiebeschütz durchschnittlich 0,2
Fische pro Stunde in
die Fischabstiegsanlage einwanderten.
Horizontalrechen mit Reinigungsanlage
Bei ausgeschalteter
Pumpe und damit
bei einströmendem Wasser wanderten hingegen mit
durchschnittlich 9,3 Fischen pro Stunde deutlich mehr
Individuen ein.
Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
KW 9/2016
Industrie und Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Erscheinungstermin: 7. September 2016
Stellenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Anzeigenschluss: 15. August 2016
Bücher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495
Ingenieurbüros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Beilagenhinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
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w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
442 Spektrum
Gesetzpaket zum Fracking
vom Bundestag angenommen
Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 mit
großer Mehrheit den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung wasserund naturschutzrechtlicher Vorschriften
zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie (Bundestags-Drucksachen
18/4713 und 18/4949) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Nachdem auch der Bundesrat
am 8. Juli 2016 zugestimmt hat, kann
das Gesetzespaket in Kraft treten.
Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament
einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und
Kavernen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung an. Zu den
wesentlichen Änderungen im Vergleich
zum Regierungsentwurf gehört ein im
Wasserhaushaltsgesetz verankertes generelles Verbot des unkonventionellen Frackings, also der Förderung von Erdgas
und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein. Im Regierungsentwurf war dieses nur für oberhalb von 3000 Meter Tiefe unter Normalnull vorgesehen. Ausnahmen sind in dem
geänderten Gesetzentwurf nur für insgesamt vier „Erprobungsmaßnahmen“ zur
wissenschaftlichen Untersuchung der
Frage, wie sich der Technologieeinsatz
auf die Umwelt, „insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt“, auswirkt. Im Regierungsentwurf war die
Zahl nicht begrenzt. Zudem muss nach
der geänderten Fassung nun auch die betroffene Landesregierung der „Erprobungsmaßnahme“ zustimmen. Auch die
Rolle der schon im Regierungsentwurf
vorgesehenen Expertenkommission hat
der Bundestag neu justiert. Sie hat nicht
mehr die Möglichkeit, den gegebenenfalls beantragten Einsatz unkonventionellen Frackings für unbedenklich zu erklären, was wiederum eine der Grundlagen für eine Ausnahmegenehmigung
durch die zuständigen Behörden gewesen wäre. Die Kommission soll vielmehr
nur noch an Öffentlichkeit und Bundestag berichten. Der Bundestag soll im Jahr
2021 die Angemessenheit des generellen
Verbotes „auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik“ überprüfen. Im Hinblick auf erlaubnisfähiges Fracking
schränkt das Gesetz dessen Nutzung
auch für Einzugsgebiete eines Mineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie einer „Stelle zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln“
ein. Weitere Änderungen betreffen die
Ablagerung von Lagerstättenwasser. Abgelehnt wurde gegen das Votum der Opposition ein Änderungsantrag der Grünen, das Aufbrechen von Gesteinen unter
hydraulischem Druck zur Aufsuchung
und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen („Fracking“) zu verbieten. Die Grünen scheiterten auch mit ihrem Entschließungsantrag, Fracking zu verbieten
und strengere Umweltauflagen für die
Erdgas- und Erdölförderung ohne Einsatz der Fracking-Technik zu erlassen.
Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde auch ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts so zu erweitern, dass auch Schäden einbezogen
werden, die durch großflächige Grundwasserabsenkungen oder Erschütterungen Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche im Umfeld der Betriebe verursachen können. Schließlich scheiterte
auch Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot
vorlegen sollte, der sicherstellt, dass die
Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels hydraulischen Aufbrechens von Gestein ohne Ausnahme verboten ist. Nur die Grünen hatten noch
dafür gestimmt.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160627_002
W
BMUB erarbeitet übergreifende Stickstoffstrategie
Das Bundesumweltministerium erarbeitet eine nationale Strategie zur Minderung reaktiver Stickstoffverbindungen in
Wasser, Luft und Boden. „Wir haben uns
zur Aufgabe gemacht, eine nationale
Stickstoffminderungsstrategie zu erarbeiten, um die schädlichen Emissionen
zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt auf ein umweltverträgliches Maß
zu reduzieren. Die bestehenden Minderungsmaßnahmen haben bisher nicht zu
einer ausreichenden Reduzierung der
Emissionen geführt. Infolge dessen sind
wir mit verschiedensten Vertragsverletzungsverfahren der EU konfrontiert“,
begründet Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks die Planungen. Hendricks belegt ihre Forderung mit aktuel-
w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
len Zahlen. Danach hat sich die jährliche
Umwandlungsrate in reaktiven Stickstoff durch anthropogene Prozesse in
den vergangenen 100 Jahren in Europa
vervierfacht und zwar hauptsächlich
durch die Herstellung mineralischer
Dünger und Verbrennung von Treib- und
Brennstoffen. So stehen EU-weit dem
Nutzen mineralischer Dünger durch zusätzliche Ernteerträge, die schätzungsweise zwischen 20 und 80 Milliarden
Euro pro Jahr liegen, Schäden in Form
gesellschaftlicher Kosten gegenüber, die
schätzungsweise zwischen 70 und 320
Milliarden Euro liegen. 60 Prozent davon beziehen sich auf gesundheitliche
Schäden, 35 Prozent auf Schäden an
Ökosystemen und 5 Prozent auf Auswirkungen auf das Klima. Um eine breite
Diskussion über das Thema Stickstoffminderung anzustoßen, hat das Bundesumweltministerium zu zwei Dialogforen eingeladen, auf denen verschiedene
Interessenvertreter Handlungsoptionen,
Inte­
ressenkonflikte und Synergien diskutierten. Das erste Forum stand unter
dem Titel „Stickstoffemissionen deutlich
mindern: Wie können wir Mobilität,
Energie und Wohnen stickstoffarm gestalten?“ Das zweite Dialogforum befasste sich mit dem Thema „Wie können
wir uns stickstoffarm ernähren und gesund leben?“ An den Foren nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Verkehr, Energiewirtschaft, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz sowie von verschiedenen Natur- und Umweltschutzorganisationen teil. Für Juli
und September sind zwei weitere Foren
geplant. Die Ergebnisse der Gespräche
werden in die Stickstoffminderungsstrategie einfließen und im Internet des
BMUB veröffentlicht.
W
Beschluss der Umweltministerkonferenz zu Starkregen
Die Umweltministerkonferenz (UMK)
hat am 17. Juni 2016 in Berlin einstimmig eine gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zum Thema „Starkregen“ beschlossen. Der insgesamt zwölf Punkte umfassende Beschluss
enthält Hinweise und Vorschläge, um die
von extremen Niederschlägen drohenden Schäden an Mensch und Umwelt zu
vermeiden oder zu verringern.
Die Vorschläge der UMK befassen sich
unter anderem mit dem Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“. Die
UMK bittet die Justizministerkonferenz
www.dwa.de/KW
Spektrum 443
bei ihrer anstehenden Prüfung, wie die
Einführung einer Pflichtversicherung für
sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregen­
ereignisse zu berücksichtigen.
Daneben bittet die Umweltministerkonferenz den Bund, den Deutschen
Wetterdienst (DWD) personell und finanziell zu stärken, damit die Warnung
der Bevölkerung vor Sturzfluten weiter
entwickelt werden könne. Zudem weist
die UMK darauf hin, dass Hochwasserschutz in den öffentlichen Haushalten
ausreichende Mittel und qualifiziertes
Fachpersonal erfordere, womit ein vielfach höherer Finanzaufwand für die ansonsten später erforderliche Beseitigung
von Schäden vermieden werden könne.
Außerdem soll dem Beschluss zufolge
die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Wasser eine Strategie mit gezielten Maßnahmen für ein effektives Starkregenmanagement entwickeln. Hierbei seien unter anderem Fragen der Verbesserung
der Vorhersage- und Frühwarnsysteme,
der Risikobewertung und -kommunikation, der Aufklärung der Bevölkerung und
Verhaltensweise im Krisenfall sowie Aspekte der vorsorgenden Raum- und Flächennutzung und der Stadtplanung zu
berücksichtigen.
W
Brandenburgs Regierung
billigt Novelle
des Landeswassergesetzes
Die Landesregierung von Brandenburg
hat Ende Juni die Vorlage zur Novellierung des brandenburgischen Wassergesetzes bestätigt. Der von Umweltminister
Jörg Vogelsänger eingereichte Entwurf
für das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Befassung und Verabschiedung zugeleitet. Mit
der Novellierung des Wassergesetzes sollen vor allem die Verteilung der Kosten
der Gewässerunterhaltung gerechter gestaltet sowie regionale Besonderheiten
und das Verursacher- und Vorteilsprinzip
stärker berücksichtigt werden. Durch
den vorgelegten Entwurf wird dies umgesetzt, indem einerseits die Heranziehung von Verursachern zu zurechenbaren Mehrkosten der Unterhaltung Pflicht
wird und andererseits bei der Beitragsumlage Waldflächen wegen des geringeren Beitrags an der Verursachung
von Unterhaltungskosten entlastet werden. Eine weitergehende Privilegierung
www.dwa.de/KW
von Flächen, wie von Landnutzerverbänden gefordert, ist wegen der bisher nicht
flächendeckenden Erfassung von Nutzungen in den Liegenschaftskatastern in
Brandenburg nicht rechtssicher möglich.
Des Weiteren soll mit der Novelle das
Wassernutzungsentgelt für Wasserentnahmen erhöht werden.
W
Bundeskartellamt
legt Wasserbericht vor
Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni
2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung
und die Aufsicht über die Entgelte der
Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen
und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen
der Wasserversorger dargestellt und den
Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasser­entgelte könne allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller
Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden, so das Bundeskartellamt.
Daher seien reine Entgeltvergleiche für
Verbraucher nicht sehr aussagekräftig.
Ein eigenes Kapitel des Berichts ist
der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet.
Durch die Gesetzesänderung wurde die
kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht
über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger
strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt.
Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die
Gebühr“, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden
Verfahren eingeleitet hatten, seien in der
Vergangenheit zu Gebühren gewechselt.
Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen. Das
Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte.
Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen
Aufsicht auf Wassergebühren würde die
Entgeltkontrolle effektivieren und die
ökonomisch unsinnige Zweiteilung der
Aufsicht beenden. Eine „Flucht in die Ge-
bühr“ würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen
das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von
Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von BenchmarkingProjekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160630_001
W
GreenTec Awards 2017 –
Bewerber gesucht
Für die GreenTec Awards 2017 werden
Projekte, die für eine Preisverleihung in
Frage kommen, gesucht. Unter anderem
ist die Kategorie „Recycling und Ressourcen“ für 2017 ausgeschrieben. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, nehmen automatisch und zusätzlich in der
Kategorie Start-up teil. Privatpersonen
können sich in den Kategorien Galileo
Wissenspreis und WWF Galileo Green
Youngster Award bewerben. Für Letzteren müssen die Bewerber zwischen 14
und 18 Jahren alt sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2016.
www.greentec-awards.com
W
Promotionspreis auf
dem Gebiet der Wasserchemie
ausgeschrieben
Die Wasserchemische Gesellschaft
schreibt wieder den mit 1500 Euro dotierten Promotionspreis auf dem Gebiet
der Wasserchemie – gefördert von der
Walter-Kölle-Stiftung – aus, der auf der
kommenden Jahrestagung „Wasser
2017“ im Mai 2017 in Donaueschingen
verliehen wird.
Der Promotionspreis wird für herausragende Dissertationen auf den in der
Gesellschaft vertretenen wissenschaftlichen Gebieten verliehen, die eine besondere Leistung für die Weiterentwicklung
des Fachgebietes darstellen. Vorschläge
für die Verleihung können bis zum 30.
November 2016 (in der Regel Betreuer
der Arbeit) an den Vorsitzenden der Wasserchemischen Gesellschaft gerichtet
werden.
w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
444 Spektrum
Voraussetzungen:
●● Die Arbeit muss mindestens mit der
Gesamtnote „sehr gut“ bewertet worden sein.
●● Das Promotionsverfahren muss abgeschlossen sein und die Prüfung darf
nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen.
●● Ausdrücklich ausgeschlossen sind Eigenbewerbungen.
Details zum Vorschlagsverfahren:
www.wasserchemische-gesellschaft.de/de/
die-walter-koelle-stiftung
W
Nachweisinstrument der IKSR
für die Wirksamkeit von Hochwasservorsorgemaßnahmen
Mit einem neuen Instrument der Internationalen Kommission zum Schutz des
Rheins (IKSR) kann die Wirksamkeit von
Hochwasservorsorgemaßnahmen am
Rhein quantitativ nachgewiesen werden.
Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass das 1998 festgelegte ehrgeizige Ziel des Aktionsplans Hochwasser, die
Hochwasserrisiken im Zeitraum 1995 bis
2020 um 25 % zu verringern, mit den bereits umgesetzten und bis 2020 vorgesehenen Maßnahmen erreicht wird. Dieses
Instrument könnte auch für andere
Flussgebietskommissionen interessant
sein. Die IKSR stellt das neu entwickelte
Instrument einschließlich der zugrunde
liegenden Methoden auf Wunsch auch
anderen Staaten bzw. deren Behörden
oder wissenschaftlichen Einrichtungen
zur Verfügung, wie die Organisation anlässlich ihrer Plenarsitzung am 7./8. Juli
2016 im luxemburgischen Echternach
mitteilte.
Auch über weitere Schritte bei der
ökologischen Durchgängigkeit berichtete
die IKSR: Erstmals sind 2015 am Fischpass Iffezheim am Oberrhein mehr als
200 Lachse aufgestiegen, und an der
Staustufe Straßburg ist seit Kurzem der
dritte große Oberrhein-Fischpass funktionsfähig. Seit Mai 2016 ist auch die
Fischwanderung zwischen Nordsee und
IJsselmeer über einen neuen Fischpass
und fischfreundlichen Siel- und Schleusenbetrieb deutlich verbessert worden.
Ferner hat die IKSR in ihrer Plenarsitzung einen aktualisierten Arbeitsplan
mit fortgeschriebenen und neuen Aufgaben beschlossen, der die Aktivitäten für
den Zeitraum 2016–2021 festlegt. Demnach wird sich die IKSR künftig auch mit
dem Thema Niedrigwasser im Rheineinzugsgebiet befassen.
www.iksr.org
W
Bayern: 1,2 Milliarden Euro
für die Gewässer
Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis
zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro
in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit von Fließgewässern hergestellt und der Eintrag von
Nährstoffen reduziert werden. Bereits in
der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur
Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für
die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. In den kommenden Jahren sind an
fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse
und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen.
Die bayerische Umweltministerin Ulrike
Scharf appelliert auch an die Landwirte,
freiwillig gewässerschonende Maßnahmen umzusetzen. Fördermöglichkeiten
gibt es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder
das Vertragsnaturschutzprogramm.
www.wrrl.bayern.de
W
Temporäres System zum
Schutz gegen Hochwasser
Wissenschaftler der TU Chemnitz haben
ein temporäres Systems zum Schutz gegen Hochwasser entwickelt – Herzstück
ist eine textile Membran, die das Wasser
aufhält und die wirkenden Kräfte ableitet. Basis des Systems ist eine Entwicklung der 3dtex GmbH aus Berlin. Das
System besteht aus einem Fundament,
aus Stützen und einer textilen Membran.
Es kann am Ufer von stehenden oder fließenden Gewässern bodeneben installiert
werden und lässt sich im Bedarfsfall mit
wenig Aufwand zum Einsatz bringen.
Das Fundament hat die Form einer Rinne
und dient gleichzeitig für die Aufbewahrung des Systems. Die Stützen wirken
während der Lagerung als Abdeckung
w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
dieser Rinne. Im Einsatzfall halten sie die
textile Membran, die letztlich den Schutz
gegen das Wasser bietet. Die Chemnitzer
Wissenschaftler waren zuständig für Simulationen der Strömung und der Mechanik, für Tests im Strömungskanal, für
die Entwicklung der Stützen und die
Auslegung der Abspann- und Verankerungssysteme sowie für die Materialprüfung der Membran, der Stützen und der
Abspannung. Die Konstruktion lässt
Stauhöhen bis 1,50 Meter zu. Treibgutanprall hält sie nachweislich bis 400 Kilogramm aus – getestet bei einem Aufprallwinkel von 90° zur Fließrichtung
und einer Geschwindigkeit von vier Metern pro Sekunde.
Dr. Sandra Gelbrich
Forschungsbereich Leichtbau im
Bauwesen, Tel. 03 71/531-3 21 92
E-Mail:
[email protected] W
Mecklenburg-Vorpommern
setzt Maßnahmen
zur Minderung diffuser
Nährstoffeinträge fort
Das Land Mecklenburg-Vorpommern
schreibt das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer
und in das Grundwasser“ fort. Das berichtete der Minister für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz, Till
Backhaus, am 14. Juni 2016 im Rahmen
der Landespressekonferenz in Schwerin.
Mit dem Konzept, das bereits 2011 verabschiedet worden war, hat das Land einen konkreten Maßnahmenkatalog formuliert, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der diffusen Nährstoffeinträge systematisch und effektiv
umsetzen zu können. Zunächst wurden
die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Gewässer näher untersucht. Im Rahmen
angewandter Forschung wurden darüber
hinaus praxistaugliche und kosteneffiziente Maßnahmen, unter anderem für
Landwirtschaftsbetriebe, entwickelt.
Auch wurde ein Fachberatungs- und
Fachinformationssystem aufgebaut.
In 19 Pilotgebieten mit relativ hohen
Nährstoffbelastungen der Gewässer wurden die Nährstoffbilanzen von rund 800
Betrieben ausgewertet. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die
www.dwa.de/KW
Spektrum 445
Grundlage für Maßnahmen zur Minimierung der Einträge. Seit 2010 wurden
rund 3000 Beratungen, Fachvorträge
und Regionalveranstaltungen durchgeführt.
Das aktuelle Konzept enthält 36 Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit
der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben umgesetzt werden sollen. Es
formuliert nicht nur praktische Anwendungen wie zum Beispiel das Anlegen
von Gewässerrandstreifen oder die Anwendung austragsmindernder Produktionstechniken, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen, wie wissenschaftliche
Untersuchungen, Analysen, Forschungsarbeiten und Beratungen. Einen Schwerpunkt der Konzeptfortschreibung bildet
der Grundwasserschutz, da 85 % des
Trinkwassers in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Grundwasser gewonnen
werden.
W
Grundlage für Maßnahmen zur Minimierung der Einträge. Seit 2010 wurden
rund 3000 Beratungen, Fachvorträge
und Regionalveranstaltungen durchgeführt.
Das aktuelle Konzept enthält 36 Maßnahmen, die in enger Zusammenarbeit
der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben umgesetzt werden sollen. Es
formuliert nicht nur praktische Anwendungen wie zum Beispiel das Anlegen
von Gewässerrandstreifen oder die Anwendung austragsmindernder Produktionstechniken, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen, wie wissenschaftliche
Untersuchungen, Analysen, Forschungsarbeiten und Beratungen. Einen Schwerpunkt der Konzeptfortschreibung bildet
der Grundwasserschutz, da 85 % des
Trinkwassers in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Grundwasser gewonnen
werden.
W
Mecklenburg-Vorpommern
setzt Maßnahmen
zur Minderung diffuser
Nährstoffeinträge fort
EU-Kommission fordert
von Österreich die Umsetzung
der Richtlinie über prioritäre
Stoffe
Das Land Mecklenburg-Vorpommern
schreibt das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer
und in das Grundwasser“ fort. Das berichtete der Minister für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz, Till
Backhaus, am 14. Juni 2016 im Rahmen
der Landespressekonferenz in Schwerin.
Mit dem Konzept, das bereits 2011 verabschiedet worden war, hat das Land einen konkreten Maßnahmenkatalog formuliert, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der diffusen Nährstoffeinträge systematisch und effektiv
umsetzen zu können. Zunächst wurden
die Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Gewässer näher untersucht. Im Rahmen
angewandter Forschung wurden darüber
hinaus praxistaugliche und kosteneffiziente Maßnahmen, unter anderem für
Landwirtschaftsbetriebe, entwickelt.
Auch wurde ein Fachberatungs- und
Fachinformationssystem aufgebaut.
In 19 Pilotgebieten mit relativ hohen
Nährstoffbelastungen der Gewässer wurden die Nährstoffbilanzen von rund 800
Betrieben ausgewertet. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die
Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, die Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik in
innerstaatliches Recht umzusetzen. Dies
hätte bereits bis zum 14. September
2015 geschehen müssen. Nachdem Österreich die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, übermittelte die Europäische Kommission am 20. November
2015 ein Aufforderungsschreiben. Da die
innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie sich nach wie
vor im Stadium der Konsultation und der
Prüfung befinden, folgt nun eine mit
Gründen versehene Stellungnahme. Österreich muss nun der Kommission binnen zwei Monaten die Maßnahmen melden, die es ergriffen hat, um seine
Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in
Einklang zu bringen. Andernfalls kann
die Kommission beim Gerichtshof der
Europäischen Union Klage einreichen.
W
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Noch keine Auswirkungen
der Klimaerwärmung
auf globalen Niederschlag
Der Klimawandel hat sich bisher noch
nicht auf den Durchschnittswert der
globalen Niederschlagsmenge ausgewirkt. Bis zum Ende dieses Jahrhunderts könnte sich dies jedoch ändern. Zu
dieser Schlussfolgerung kommt Dr. Marc
Salzmann vom Institut für Meteorologie
der Universität Leipzig in seiner Studie
„Global warming without global mean
precipitation increase?“ Allerdings hat
auch bereits heute laut Salzmann der
Niederschlag in einigen Regionen der
Erde zugenommen. Demgegenüber stehen aber Rückgänge in anderen Gebieten. Auch sei bekannt, dass es als Folge
der Klimaerwärmung öfter Starkregen
gebe. Beim weltweit durchschnittlichen
Niederschlag allerdings zeigten allerdings weder Computermodelle noch Beobachtungen deutliche Veränderungen,
so Salzmann. Der Wissenschaftler begründet dies mit den in der Luft schwebenden Aerosolen. Diese hätten einen
kühlenden Einfluss auf das Klima. Dieser reiche zwar nicht aus, um die globale Temperaturerhöhung, die durch
Treibhausgase verursacht werde, auszugleichen. Immerhin sei aber die Einwirkung der Aerosole auf den Niederschlag
bisher noch stark genug, um den Einfluss der Treibhausgase auf die weltweit
durchschnittliche Niederschlagsmenge
auszugleichen. Die Studie „Global warming without global mean precipitation
increase?“ ist in der Science Advances
(DOI: 10.1126/sciadv.1501572) erschienen.
www.gfa-news.de/gfa/
webcode/20160629_001
W
Rekordwasserführung
der Emscher
Einen Juni-Rekord bezüglich der Wasserführung meldet die Emschergenossenschaft. Im Schnitt flossen 22,7 m³/s in
Richtung Rhein, der höchste Wert in der
mittlerweile 52-jährigen Beobachtungsreihe. Der langfristige Juni-Mittelwert
von 14,8 m³/s wurde damit um mehr als
50 Prozent übertroffen. Ein weiterer Vergleich: Im Juni 2010 flossen lediglich 9,6
m³/s durch die Emscher. Der Rekordabfluss korrespondiert naturgemäß eng mit
den Niederschlägen. Hier verzeichnete
die Emschergenossenschaft ebenfalls einen Rekordwert. Seit 1891 werden die
Niederschlagssummen ermittelt, nie war
die Menge in einem Juni höher als dieses
Jahr. Stolze 161 mm stehen einem langjährigen Juni-Mittel von 74 mm gegenüber.
W
w Korrespondenz Wasserwirtschaft · 2016 (9) · Nr. 8
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