STADTVERWALTUNG MÜHLACKER -Amtliche BekanntmachungSamstag, den 30.07.2016 Nr. 34, Seite 1 1.) Baustelle Lienzinger Straße - Linienwegänderung Stadtbuslinien 101,102 und 103, sowie Regionalbuslinie 700 und 702 Wegen Bauarbeiten in der Lienzinger Straße im Zeitraum von 11.07.2016 bis voraussichtlich 12.08.2016 sind Änderungen der Linienwege notwendig für die Stadtbuslinien 101/102 Heidenwäldle- Lomersheim/Großglattbach und 103 Eckenweiher/Dürrmenz, sowie für die Regionalbuslinien 700 Mühlacker/Bretten und 702 Mühlacker/Oberderdingen der RVS Südwestbus GmbH. Die Stadtbuslinien 101 und 102 sowie die Regionalbuslinien 700 und 702 werden stadtauswärts ab Busbahnhof über die Industriestraße und die Osttangente geführt. Die Regionalbuslinien 700 und 702 bedienen die Haltestelle Steuler in der Industriestraße. Die Stadtbuslinie 103 kann während der Bauzeit das Wohngebiet Eckenweiher nicht bedienen und wird deshalb ab Busbahnhof in die Industriestraße verlegt. Dort werden die Haltestellen, Industriestraße West, Händle, Steuler und Betriebshof Engel nur von der Stadtbuslinie 103 bedient; in Höhe der Firma Bergle Baustoffe ist für diese Linie eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Haltestellen Kreisberufsschule, Im Bannholz und Behr in der Lienzinger Straße entfallen stadtauswärts. 2.) Aufhebung der Bushaltestelle „Post“ an der Schlattstraße in Ötisheim von Montag, 01.08.2016 bis voraussichtlich Freitag 26.08.2016 Aufgrund einer Baumaßnahme im Gehwegbereich der Bushaltestelle „Post“ an der Schlattstraße in Ötisheim kann diese durch den Busverkehr in der Zeit von Montag, 01.08.2016 bis voraussichtlich Freitag, 26.08.2016 nicht angefahren werden. Die Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen „Schule“ an der Schönenberger Straße oder „Schlattstraße“ auszuweichen und die dort angegebenen Abfahrtszeiten zu beachten. 3.) Einbahnstraßenregelung auf der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße in Fahrtrichtung Stadtmitte ab Montag, 11.07.2016 Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Kanalsystem unter der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße/ Ziegeleistraße ist es erforderlich den Verkehr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Stadtmitte von Montag,11.07.2016 bis voraussichtlich Freitag, 12.08.2016 an der Baumaßnahme vorbeizuführen. Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs zwischen Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße stadtauswärts und Fahrtrichtung Lienzingen erfolgt über die Industriestraße, Osttangente und Kreisverkehr Mahle. Die Umleitung ist ausgeschildert. Für Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer die geänderte Verkehrsführung zu beachten. Seite 2 4.) AVG modernisiert ihre Fahrzeugflotte: Hoher Schulungsbedarf – Fahrplanreduzierung in Sommerferien Auf der Linie S9 entfallen vom 28. Juli bis 9. September folgende Fahrten (montags bis freitags): Auf dem Streckenabschnitt von Bretten nach Bruchsal entfallen die Bahnen der S9 mit Abfahrt in Bretten um 6.38 Uhr, 7.22 Uhr, 8.22 Uhr, 12.22 Uhr, 14.22 Uhr, 15.42 Uhr, 16.22 Uhr und 18.42 Uhr. Zudem entfällt die S9 mit Abfahrtszeit 13.04 Uhr ab Mühlacker. Auf dem Streckenabschnitt von Bruchsal nach Bretten entfallen ab Bruchsal die Bahnen der S9 mit folgenden Abfahrtszeiten: 6.58 Uhr, 7.58 Uhr, 13.18 Uhr, 14.18 Uhr, 15.18 Uhr, 15.58 Uhr, 16.18 Uhr, 16.58 Uhr und 18.18 Uhr. Fahrgäste können jedoch immer im Maximalabstand von 20 Minuten einen anderen Zug der S9 nutzen. 5.) Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, Gemarkung Mühlacker Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim beschlossen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche im Bereich der Senderstraße, Stuttgarter Straße/ B10 und Schlüsselweg in Mühlacker. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Seite 3 Abbildung: Planbereich Maßgebend ist der Entwurf vom 31.05.2016 Stadt Mühlacker Planungs- und Baurechtsamt Auslegung Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird als Planauslage durchgeführt. Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt): Der Standort der Feuerwache im Bereich Käppele genügt nicht mehr den heutigen Anforderungen (leichte Erreichbarkeit, gute Zu- und Abfahrtsmöglichkeit, Vermeidung der Gefährdung von Personen im Bereich der Zu- und Ausfahrten u.a.). Das in den Jahren 1961/62 erbaute Feuerwehrhaus in der Rappstraße ist inzwischen stark renovierungsbedürftig. Es bestehen sicherheitstechnische und bauliche Mängel. Auch die Platzverhältnisse für die Nutzung sind am bestehenden Standort nicht mehr ausreichend. Die Stadtverwaltung plant deshalb am Standort Senderhang die Errichtung einer Feuerwache mit Fahrzeughalle, Lager, Verwaltungsgebäude und oberirdischen Stellplätzen. Es wurde hierfür ein Raumprogramm ermittelt und Erweiterungsflächen gemäß DIN 140921 berücksichtigt. Um ein ausreichendes Flächenpotenzial für den zukünftigen Feuerwehrstandort zu gewährleisten sollen insgesamt 0,97 ha landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können bei Bedarf in der Verwaltung eingesehen werden: Gutachten Seite 4 Hubert Haller, Planungsbüro für Landschaftsökologie: Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim, Karlsruhe 2012. Es werden Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Minderung getroffen. Thomas Köberle, Büro für Landschaftsökologie: Grobeinschätzung der ökologischen Gegebenheiten, Mühlacker 2013. Es werden hier Aussagen zu einem möglichen Vorkommen artenschutzrelevanter Tier- und Pflanzenarten getroffen. Vees/Partner, Ingenieurbüro für Geotechnik: Geotechnisches Vorgutachten für den Bau einer Feuerwache in Mühlacker Enzkreis (Standorte Käppele und Senderhang), Leinfelden-Echterdingen, 2014. Es erfolgt die Einschätzung der Baugrund- und Untergrundverhältnisse. Diese wird als unproblematisch für den Bau einer Feuerwache eingeschätzt. Lohr Architekten: Machbarkeitsstudie zum Neubau der Feuerwache, Karlsruhe 2014. Es erfolgen Einschätzungen zum Verkehr, Schallschutz bzw. zusätzliche erforderliche Schallschutzmaßnahmen, Denkmalschutz, Kampfmittel, Flächenverfügbarkeit, Hochwasserschutz, Bodenverhältnisse u.a. Müller-BBM: Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Feuerwache Voruntersuchung des Lärms in der Nachbarschaft Bericht Nr. M115629/01 In der Machbarkeitsstudie erfolgte eine erste Beurteilung der beiden Standorte Im Käppele und Senderhang. Müller-BBM: Machbarkeitsstudie für den Neubau einer Feuerwache in Mühlacker. Voruntersuchung des Lärms in der Nachbarschaft für zwei zusätzliche Standorte (Höhe Krankenhaus/B10, Planegg München 2016. Es werden große Lärmbelastungen für die sensible Krankenhausnutzung festgestellt. Stellungnahmen Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange gingen folgende umweltbezogene Stellungnahmen ein: Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr Anregungen zum Abstand zur Bundesstraße B10 (von 20 m), zum erforderlichen Immissionsschutz sowie zur Anordnung der Gebäude. Es wird außerdem ein Blendschutz zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 10 gefordert. Landratsamt Enzkreis Amt für Baurecht und Naturschutz Die frühzeitige Beteiligung vom 26.01.2015 bis 26.02.2015 erfolgte noch ohne Umweltbericht und Landschaftsplan. Das LRA Enzkreis trägt daher Anregungen zum erforderlichen Ausgleich vor. Es soll auf die Bodeninanspruchnahme und auf eine Betrachtung des Schutzgutes Boden eingegangen werden. Darüber hinaus werden weitere vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz gefordert. Umweltamt Vom Umweltamt wird eine weitere Prüfung von Alternativstandorten gefordert. Landwirtschaftsamt Das Landwirtschaftsamt des Enzkreises weist auf die angrenzende bestehende Tierhaltung hin, die Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen verursacht, die sich auf den Betrieb der Feuerwache auswirken könnten. Seite 5 Regionalverband Nord Schwarzwald Aufgrund des Vorbehaltsgebiets für den Bodenschutz wird die detaillierte Abarbeitung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden gefordert. Quellen Des Weiteren wurden folgende Quellen zur Beurteilung des Gebietes aus umweltfachlicher Sicht herangezogen: Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) Es wurde ein Umweltberichtsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Eingriffsregelung erarbeitet. Die Bestandserfassung und -beurteilung erfolgte für alle fünf Schutzgüter getrennt: Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen Es wurden im Gebiet insbesondere Zauneidechsen und verschiedene Fledermausarten gefunden. In zwei Bäumen konnten Baumhöhlen gefunden werden. Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung Boden Wasser Klima/ Luft sowie zusätzlich in der Umweltprüfung für die Schutzgüter: Mensch Kultur- und sonstige Sachgüter und für die folgenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Biologische Vielfalt, Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen, Boden, Wasser und Klima/ Luft Seite 6 Eingriffsbewertung Die Eingriffsbewertung wird in der folgenden Tabelle ersichtlich: Schutzgut Bewertung des Eingriffs Arten und Lebensgemeinschaften/ mittel Biotoptypen Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene mittel Erholung Boden hoch Wasser mittel Klima/ Luft hoch Mensch hinsichtlich Lärm hoch Kultur- und sonstige Sachgüter gering Der Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim mit Begründung und Umweltbericht kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.08.2016 bis 12.09.2016 (je einschließlich) im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender Öffnungszeiten Montag Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag werden. 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 18.00 Uhr eingesehen sowie im Rathaus ―Hauptamt― der Gemeinde Ötisheim Schönenberger Straße 2, Zimmer 12 75443 Ötisheim während der folgenden Öffnungszeiten: Montag - Freitag Montag 8.00 bis 12.00 Uhr 16:30 bis 18.00 Uhr eingesehen werden. Jedermann kann den Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB). Interessierten Bürgern wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Mühlacker, im Planungs- und Baurechtsamt, Rathaus 2. OG der Stadt Mühlacker, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker in den Zimmern 206 bis 208 sowie 216 und 217 über die Ziele und Zwecke der Seite 7 Planung während der üblichen Öffnungszeiten Auskunft erteilt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung Auskunft erteilt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Im Zeitraum der Planauslage können Äußerungen und Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind während der regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr sowie 14.00 -18.00 Uhr erreichbar. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bei Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden; aber hätten geltend gemacht werden können. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft MühlackerÖtisheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Flächennutzungsplan, auch wenn er unter Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Mühlacker, den 27.07.2016 Seite 8 gez. A b i c h t (Bürgermeister) 6.) Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2015 m.W.v. 19.12.2015, hat der Gemeinderat am 26.07.2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) beschlossen: 1. § 2 (5) der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) erhält folgende Fassung: §2 Aufwandsentschädigung 5) Die Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt, wenn die ehrenamtlichen Stadträte ihr Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tatsächlich nicht ausüben, für die über die 3 Monate hinausgehende Zeit. 2. In die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) wird ein neuer § 3 eingefügt. Die bisherigen § 3 und 4 werden entsprechend zu den § 4 und 5. §3 Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen 1) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats, die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Oberbürgermeister jeweils glaubhaft machen, dass ihnen erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind, erhalten Aufwendungen in Form einer Pauschale pro angefangener Stunde erstattet, deren Höhe dem aktuell gültigen Stundensatz des Mindestlohns entspricht. Erstattungsfähig sind angemessene Kosten für eine geeignete Betreuungskraft. Der Oberbürgermeister kann von den Erstattungsempfängern den Nachweis des Vorliegens der Erstattungsvoraussetzungen fordern. 2) Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. 3. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der neu eingefügte § 3 dieser Satzung zur Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen tritt rückwirkend zum 01.12.2015 in Kraft. Seite 9 Mühlacker, den 28.07.2016 gez. Schneider Oberbürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 7.) Kinderflohmarkt auf dem Kelterplatz Kinder machen Flohmarkt für Kinder. Im Rahmen des ProZwo Ferienfestivals 2016 veranstaltet die Stadtbibliothek Mühlacker am Donnerstag, 4. August von 13 – 17 Uhr einen Flohmarkt, bei dem Spielsachen zu Schnäppchenpreisen erstanden werden können. 8.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz Am kommenden Sonntag, 31.07.2016, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. 9.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 31.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten. Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags). Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei. Seite 10 10.) Stadtführungstermine 2016 Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt! Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“ vorgestellt. Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected]. Nachtwächterführungen in Dürrmenz Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des Nachtwächters. Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer Wallinger Telefon 07041/5959. Führungen auf der Burgruine Löffelstelz Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung von 14 – 17 Uhr geöffnet. Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325. Samstag, 13.08.2016, „Wein und Historie“ Treffpunkt-Veranstaltungsort: Historische Kelter Lienzingen Kosten: 18 Euro Kartenvorverkauf Gärtnerei Mannhardt, keine Abendkasse Veranstalter: WG Diefenbach Moderator: Roland Straub nicht geeignet für Kinder, barrierefreier Zugang Weinprobe mit acht Weinen in der historischen Dorfkelter von 1745. Die WG Diefenbach, als Vermarkter von Lienzinger Wein, zelebriert eine genussvolle Weinprobe mit acht verschiedenen Weinen. Historienführer Roland Straub erzählt vieles über Wein und Weingeschichte, Weingenuss und Historie. Ein Abend für alle Sinne. Sonntag, 14.08.2016, „Führung zur Frauen- und Dorfkirche“ Treffpunkt: 14 Uhr Frauenkirche Lienzingen Dauer: ca. 1,5 Std., nicht barrierefrei Kosten: Eintritt frei Stadtführer: Gerlinde Dauner Seite 11 Gerlinde Dauner, eine Kennerin der Lienzinger Kirchen, führt durch die Frauenkirche (ehemals Wallfahrtskirche des Klosters Maulbronn) und die Dorfkirche, eine der größten und am besten erhaltenen Kirchenburgen Süddeutschlands. Sonntag, 14.08.2016, „Erlebnisführung auf der Eppinger Linie zur Sternenschanz“ Treffpunkt: 15 Uhr, Parkplatz Sportplatz Lienzingen Dauer: ca. 4 Std. Kosten: Spende erbeten Führung: Naturparkführer Erich Jahn für Kinder geeignet, nicht barrierefrei Naturparkführer Erich Jahn geht mit den Gästen von Lienzingen zur Sternenschanz auf den Sauberg. Die Sternenschanz, ein Verteidiung7ungsbauwerk der Eppinger Linie, erbaut im Jahr 1696/97 zur Zeit des Pfälzischen Erbfolgekriegs. 1688 fielen französische Truppen im Südwesten Deutschlands ein und begannen mit ihren Plünderungen. An deutschen Truppen konnte ihnen nur wenig entgegengesetzt werden, da die deutschen Heere in Ungarn zur Verteidigung gegen die Türken zusammen gezogen waren. Im Frühjahr 1695 wurde mit dem Bau der Eppinger Linien begonnen. Es galt diese Verteidigungslinie so zu legen, dass sie leicht zu verteidigen war. Eine Verbindung zwischen Neckargmünd und Pforzheim bot sich an. 11.) Wochenmarkt in Enzberg Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt. Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz. 12.) Wochenmarkt in Mühlacker Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.) Taxi-Dienste Standplatz am Bahnhof Mühlacker Michael Bacher Mühlacker, Bahnhofstr. 94, Tel. 3507 Bianca Kreuzhuber Mühlacker, Im Käppele 1, Tel. 93 09 90 Kurt Leutgeb Ötisheim, Schönenberger Str. 73, Tel. ISDN 96 33-0 Aristidis Mirioris Mühlacker, Hermann-Hesse-Str. 32/1, Tel. 3750 Taxizentrale in Mühlacker Seite 12 Sonja Mylonas Lienzinger Straße 78, Tel. 24 00 Anruf Sammel-Taxi (AST) Tel. 07041/6022 (Anmeldung 30 Min. vor Fahrtbeginn) 14.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB) (HAUS- UND GEWERBEMÜLL) 1. Mühlacker (ohne Dürrmenz) Mittwoch 10.August Dienstag 16.August Mittwoch 17.August Mittwoch 24.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 2. Dürrmenz Mittwoch Freitag Montag Mittwoch 10.August 12.August 15.August 24.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 3. Enzberg Mittwoch Freitag Montag Mittwoch 10.August 19.August 22.August 24.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 4. Großglattbach Dienstag Mittwoch Donnerstag Donnerstag 02.August 03.August 11.August 25.August Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 5. Lienzingen Dienstag Mittwoch Mittwoch Mittwoch 09.August 10.August 10.August 24.August Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 6. Lomersheim Donnerstag Freitag Mittwoch Mittwoch 04.August 05.August 10.August 24.August Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 7. Mühlhausen Dienstag 02.August Flach grüner Behälter Seite 13 Mittwoch Mittwoch Mittwoch 03.August 10.August 24.August Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen. ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER HAUS- UND GEWERBEMÜLL Kernstadt: Dürrmenz: Stadtteil Enzberg: Stadtteil Großglattbach: Stadtteil Lienzingen: Stadtteil Lomersheim: Stadtteil Mühlhausen: jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Dienstag jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an: Landratsamt Enzkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 10 80 75110 Pforzheim Telefon Nr. (07231) 308-302. Abfallberatung für Haushalte und Betriebe: Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises: Reparatur- und Verleihführer Eigenkompostierung, Biotonne Abfalltrennung und Abfallvermeidung Abfallberatung vor Ort bei Betrieben Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr) Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000), Internet: www.enzkreis.de Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655 Freitag Samstag Donnerstag Freitag Samstag 29.Juli 30.Juli 04.August 05.August 06.August 14.00 13.00 09.00 09.00 08.30 - 17.30 Uhr 16.00 Uhr 12.30 Uhr 12.30 Uhr 11.30 Uhr Seite 14 Monatliche Schadstoffsammlung: Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an folgender Stelle abgegeben werden: 06.08.2016: Heimsheim: PP Parkstr./Pforzheimer Str. Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im Internet unter: www.entsorgung-regional.de
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