Amtliche Bekanntmachungen vom 30. Juli 2016

STADTVERWALTUNG MÜHLACKER
-Amtliche BekanntmachungSamstag, den 30.07.2016 Nr. 34, Seite 1
1.) Baustelle Lienzinger Straße - Linienwegänderung Stadtbuslinien 101,102 und 103,
sowie Regionalbuslinie 700 und 702
Wegen Bauarbeiten in der Lienzinger Straße im Zeitraum von 11.07.2016 bis
voraussichtlich 12.08.2016 sind Änderungen der Linienwege notwendig für die
Stadtbuslinien 101/102 Heidenwäldle- Lomersheim/Großglattbach und 103
Eckenweiher/Dürrmenz, sowie für die Regionalbuslinien 700 Mühlacker/Bretten und 702
Mühlacker/Oberderdingen der RVS Südwestbus GmbH. Die Stadtbuslinien 101 und 102
sowie die Regionalbuslinien 700 und 702 werden stadtauswärts ab Busbahnhof über die
Industriestraße und die Osttangente geführt. Die Regionalbuslinien 700 und 702 bedienen
die Haltestelle Steuler in der Industriestraße. Die Stadtbuslinie 103 kann während der
Bauzeit das Wohngebiet Eckenweiher nicht bedienen und wird deshalb ab Busbahnhof in
die Industriestraße verlegt. Dort werden die Haltestellen, Industriestraße West, Händle,
Steuler und Betriebshof Engel nur von der Stadtbuslinie 103 bedient; in Höhe der Firma
Bergle Baustoffe ist für diese Linie eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Haltestellen
Kreisberufsschule, Im Bannholz und Behr in der Lienzinger Straße entfallen stadtauswärts.
2.) Aufhebung der Bushaltestelle „Post“ an der Schlattstraße in Ötisheim von Montag,
01.08.2016 bis voraussichtlich Freitag 26.08.2016
Aufgrund einer Baumaßnahme im Gehwegbereich der Bushaltestelle „Post“ an der
Schlattstraße in Ötisheim kann diese durch den Busverkehr in der Zeit von Montag,
01.08.2016 bis voraussichtlich Freitag, 26.08.2016 nicht angefahren werden.
Die Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestellen „Schule“ an der Schönenberger Straße
oder „Schlattstraße“ auszuweichen und die dort angegebenen Abfahrtszeiten zu beachten.
3.) Einbahnstraßenregelung auf der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und
Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße in Fahrtrichtung Stadtmitte ab
Montag, 11.07.2016
Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Kanalsystem unter der Lienzinger Straße zwischen
Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße/ Ziegeleistraße ist es erforderlich
den Verkehr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung
Stadtmitte von Montag,11.07.2016 bis voraussichtlich Freitag, 12.08.2016 an der
Baumaßnahme vorbeizuführen.
Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs zwischen Kreisverkehr Lienzinger Straße /
Ziegeleistraße stadtauswärts und Fahrtrichtung Lienzingen erfolgt über die Industriestraße,
Osttangente und Kreisverkehr Mahle. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Für Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer die geänderte Verkehrsführung zu beachten.
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4.) AVG modernisiert ihre Fahrzeugflotte:
Hoher Schulungsbedarf – Fahrplanreduzierung in Sommerferien
Auf der Linie S9 entfallen vom 28. Juli bis 9. September folgende Fahrten (montags bis
freitags):
Auf dem Streckenabschnitt von Bretten nach Bruchsal entfallen die Bahnen der S9 mit
Abfahrt in Bretten um 6.38 Uhr, 7.22 Uhr, 8.22 Uhr, 12.22 Uhr, 14.22 Uhr, 15.42 Uhr, 16.22
Uhr und 18.42 Uhr. Zudem entfällt die S9 mit Abfahrtszeit 13.04 Uhr ab Mühlacker.
Auf dem Streckenabschnitt von Bruchsal nach Bretten entfallen ab Bruchsal die Bahnen der
S9 mit folgenden Abfahrtszeiten: 6.58 Uhr, 7.58 Uhr, 13.18 Uhr, 14.18 Uhr, 15.18 Uhr,
15.58 Uhr, 16.18 Uhr, 16.58 Uhr und 18.18 Uhr. Fahrgäste können jedoch immer im
Maximalabstand von 20 Minuten einen anderen Zug der S9 nutzen.
5.) Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum
„Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der
Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim, Gemarkung Mühlacker
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025
2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim
beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche im Bereich der Senderstraße, Stuttgarter Straße/
B10 und Schlüsselweg in Mühlacker.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
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Abbildung: Planbereich
Maßgebend ist der Entwurf vom 31.05.2016
Stadt Mühlacker
Planungs- und Baurechtsamt
Auslegung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird als Planauslage
durchgeführt.
Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt):
Der Standort der Feuerwache im Bereich Käppele genügt nicht mehr den heutigen
Anforderungen (leichte Erreichbarkeit, gute Zu- und Abfahrtsmöglichkeit, Vermeidung der
Gefährdung von Personen im Bereich der Zu- und Ausfahrten u.a.). Das in den Jahren
1961/62 erbaute Feuerwehrhaus in der Rappstraße ist inzwischen stark
renovierungsbedürftig. Es bestehen sicherheitstechnische und bauliche Mängel. Auch die
Platzverhältnisse für die Nutzung sind am bestehenden Standort nicht mehr ausreichend.
Die Stadtverwaltung plant deshalb am Standort Senderhang die Errichtung einer
Feuerwache mit Fahrzeughalle, Lager, Verwaltungsgebäude und oberirdischen Stellplätzen.
Es wurde hierfür ein Raumprogramm ermittelt und Erweiterungsflächen gemäß DIN 140921 berücksichtigt. Um ein ausreichendes Flächenpotenzial für den zukünftigen
Feuerwehrstandort zu gewährleisten sollen insgesamt 0,97 ha landwirtschaftliche Flächen
beansprucht werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Gutachten und Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können bei Bedarf in
der Verwaltung eingesehen werden:
Gutachten
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 Hubert Haller, Planungsbüro für Landschaftsökologie: Landschaftsplan und
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim,
Karlsruhe 2012.
Es werden Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen und Maßnahmen zu deren
Beseitigung oder Minderung getroffen.
 Thomas Köberle, Büro für Landschaftsökologie: Grobeinschätzung der ökologischen
Gegebenheiten, Mühlacker 2013.
Es werden hier Aussagen zu einem möglichen Vorkommen artenschutzrelevanter
Tier- und Pflanzenarten getroffen.
 Vees/Partner, Ingenieurbüro für Geotechnik: Geotechnisches Vorgutachten für den
Bau einer Feuerwache in Mühlacker Enzkreis (Standorte Käppele und Senderhang),
Leinfelden-Echterdingen, 2014.
Es erfolgt die Einschätzung der Baugrund- und Untergrundverhältnisse. Diese wird
als unproblematisch für den Bau einer Feuerwache eingeschätzt.
 Lohr Architekten: Machbarkeitsstudie zum Neubau der Feuerwache, Karlsruhe 2014.
Es erfolgen Einschätzungen zum Verkehr, Schallschutz bzw. zusätzliche
erforderliche Schallschutzmaßnahmen, Denkmalschutz, Kampfmittel,
Flächenverfügbarkeit, Hochwasserschutz, Bodenverhältnisse u.a.
 Müller-BBM: Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Feuerwache Voruntersuchung
des Lärms in der Nachbarschaft Bericht Nr. M115629/01
In der Machbarkeitsstudie erfolgte eine erste Beurteilung der beiden Standorte Im
Käppele und Senderhang.
 Müller-BBM: Machbarkeitsstudie für den Neubau einer Feuerwache in Mühlacker.
Voruntersuchung des Lärms in der Nachbarschaft für zwei zusätzliche Standorte
(Höhe Krankenhaus/B10, Planegg München 2016.
Es werden große Lärmbelastungen für die sensible Krankenhausnutzung festgestellt.
Stellungnahmen
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange gingen folgende umweltbezogene
Stellungnahmen ein:
 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr
Anregungen zum Abstand zur Bundesstraße B10 (von 20 m), zum erforderlichen
Immissionsschutz sowie zur Anordnung der Gebäude. Es wird außerdem ein
Blendschutz zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf
der B 10 gefordert.
 Landratsamt Enzkreis
Amt für Baurecht und Naturschutz
Die frühzeitige Beteiligung vom 26.01.2015 bis 26.02.2015 erfolgte noch ohne
Umweltbericht und Landschaftsplan. Das LRA Enzkreis trägt daher Anregungen
zum erforderlichen Ausgleich vor. Es soll auf die Bodeninanspruchnahme und auf
eine Betrachtung des Schutzgutes Boden eingegangen werden. Darüber hinaus
werden weitere vertiefende Untersuchungen zum Artenschutz gefordert.
Umweltamt
Vom Umweltamt wird eine weitere Prüfung von Alternativstandorten gefordert.
Landwirtschaftsamt
Das Landwirtschaftsamt des Enzkreises weist auf die angrenzende bestehende
Tierhaltung hin, die Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen verursacht, die sich auf
den Betrieb der Feuerwache auswirken könnten.
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 Regionalverband Nord Schwarzwald
Aufgrund des Vorbehaltsgebiets für den Bodenschutz wird die detaillierte
Abarbeitung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden gefordert.
Quellen
Des Weiteren wurden folgende Quellen zur Beurteilung des Gebietes aus umweltfachlicher
Sicht herangezogen:
Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
Es wurde ein Umweltberichtsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich
Eingriffsregelung erarbeitet. Die Bestandserfassung und -beurteilung erfolgte für alle fünf
Schutzgüter getrennt:
 Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen
Es wurden im Gebiet insbesondere Zauneidechsen und verschiedene
Fledermausarten gefunden. In zwei Bäumen konnten Baumhöhlen gefunden werden.
 Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung
 Boden
 Wasser
 Klima/ Luft
sowie zusätzlich in der Umweltprüfung für die Schutzgüter:
 Mensch
 Kultur- und sonstige Sachgüter
und für die folgenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
 Biologische Vielfalt,
 Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften/
Biotoptypen, Boden, Wasser und Klima/ Luft
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Eingriffsbewertung
Die Eingriffsbewertung wird in der folgenden Tabelle ersichtlich:
Schutzgut
Bewertung des Eingriffs
Arten und Lebensgemeinschaften/
mittel
Biotoptypen
Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene
mittel
Erholung
Boden
hoch
Wasser
mittel
Klima/ Luft
hoch
Mensch hinsichtlich Lärm
hoch
Kultur- und sonstige Sachgüter
gering
Der Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache Senderhang“ der
Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim mit Begründung und Umweltbericht kann
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
08.08.2016 bis 12.09.2016 (je einschließlich)
im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss,
Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag, Mittwoch und Freitag
Donnerstag
werden.
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 18.00 Uhr eingesehen
sowie
im Rathaus ―Hauptamt― der Gemeinde Ötisheim
Schönenberger Straße 2, Zimmer 12
75443 Ötisheim
während der folgenden Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
Montag
8.00 bis 12.00 Uhr
16:30 bis 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Jedermann kann den Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025 2. Änderung Feuerwache
Senderhang“ der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker – Ötisheim einsehen und über seinen
Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Interessierten Bürgern wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Mühlacker, im
Planungs- und Baurechtsamt, Rathaus 2. OG der Stadt Mühlacker, Kelterplatz 7, 75417
Mühlacker in den Zimmern 206 bis 208 sowie 216 und 217 über die Ziele und Zwecke der
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Planung während der üblichen Öffnungszeiten Auskunft erteilt und allgemein Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Ziele und
Zwecke der Planung Auskunft erteilt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Im Zeitraum der Planauslage können Äußerungen und Stellungnahmen auch schriftlich oder
zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind während der regulären
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Donnerstag
8.00 -12.00 Uhr sowie
14.00 -18.00 Uhr erreichbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Bei Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden; aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 sind nach § 215
Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr
seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft MühlackerÖtisheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der
Flächennutzungsplan, auch wenn er unter Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen
zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die
Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker-Ötisheim unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Mühlacker, den 27.07.2016
Seite 8
gez. A b i c h t
(Bürgermeister)
6.) Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.12.2015 m.W.v. 19.12.2015, hat der Gemeinderat am 26.07.2016
folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit (Entschädigungssatzung) beschlossen:
1.
§ 2 (5) der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
(Entschädigungssatzung) erhält folgende Fassung:
§2
Aufwandsentschädigung
5) Die Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt, wenn die ehrenamtlichen Stadträte
ihr Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tatsächlich nicht ausüben, für die über
die 3 Monate hinausgehende Zeit.
2.
In die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
wird ein neuer § 3 eingefügt. Die bisherigen § 3 und 4 werden entsprechend zu den § 4 und
5.
§3
Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen
1) Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats, die durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Oberbürgermeister jeweils glaubhaft machen, dass ihnen
erforderliche Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder
betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen
Tätigkeit entstanden sind, erhalten Aufwendungen in Form einer Pauschale pro
angefangener Stunde erstattet, deren Höhe dem aktuell gültigen Stundensatz des
Mindestlohns entspricht. Erstattungsfähig sind angemessene Kosten für eine
geeignete Betreuungskraft. Der Oberbürgermeister kann von den
Erstattungsempfängern den Nachweis des Vorliegens der
Erstattungsvoraussetzungen fordern.
2) Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5
des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg.
3.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der neu eingefügte § 3 dieser Satzung zur Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder
Betreuung von Angehörigen tritt rückwirkend zum 01.12.2015 in Kraft.
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Mühlacker, den 28.07.2016
gez. Schneider
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder
Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
7.) Kinderflohmarkt auf dem Kelterplatz
Kinder machen Flohmarkt für Kinder. Im Rahmen des ProZwo Ferienfestivals 2016
veranstaltet die Stadtbibliothek Mühlacker am Donnerstag, 4. August von 13 – 17 Uhr einen
Flohmarkt, bei dem Spielsachen zu Schnäppchenpreisen erstanden werden können.
8.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz
Am kommenden Sonntag, 31.07.2016, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr
zur Besichtigung geöffnet.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
9.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung
Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 31.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten.
Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter
Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags).
Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei.
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10.) Stadtführungstermine 2016
Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt!
Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht
und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der
Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“
vorgestellt.
Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der
Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus
Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected].
Nachtwächterführungen in Dürrmenz
Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von
Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren
oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des
Nachtwächters.
Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer
Wallinger Telefon 07041/5959.
Führungen auf der Burgruine Löffelstelz
Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung
von 14 – 17 Uhr geöffnet.
Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober.
Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325.
Samstag, 13.08.2016, „Wein und Historie“
Treffpunkt-Veranstaltungsort: Historische Kelter Lienzingen
Kosten: 18 Euro Kartenvorverkauf Gärtnerei Mannhardt, keine Abendkasse
Veranstalter: WG Diefenbach
Moderator: Roland Straub
nicht geeignet für Kinder, barrierefreier Zugang
Weinprobe mit acht Weinen in der historischen Dorfkelter von 1745. Die WG Diefenbach,
als Vermarkter von Lienzinger Wein, zelebriert eine genussvolle Weinprobe mit acht
verschiedenen Weinen. Historienführer Roland Straub erzählt vieles über Wein und
Weingeschichte, Weingenuss und Historie. Ein Abend für alle Sinne.
Sonntag, 14.08.2016, „Führung zur Frauen- und Dorfkirche“
Treffpunkt: 14 Uhr Frauenkirche Lienzingen
Dauer: ca. 1,5 Std., nicht barrierefrei
Kosten: Eintritt frei
Stadtführer: Gerlinde Dauner
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Gerlinde Dauner, eine Kennerin der Lienzinger Kirchen, führt durch die Frauenkirche
(ehemals Wallfahrtskirche des Klosters Maulbronn) und die Dorfkirche, eine der größten
und am besten erhaltenen Kirchenburgen Süddeutschlands.
Sonntag, 14.08.2016, „Erlebnisführung auf der Eppinger Linie zur Sternenschanz“
Treffpunkt: 15 Uhr, Parkplatz Sportplatz Lienzingen
Dauer: ca. 4 Std.
Kosten: Spende erbeten
Führung: Naturparkführer Erich Jahn
für Kinder geeignet, nicht barrierefrei
Naturparkführer Erich Jahn geht mit den Gästen von Lienzingen zur Sternenschanz auf den
Sauberg. Die Sternenschanz, ein Verteidiung7ungsbauwerk der Eppinger Linie, erbaut im
Jahr 1696/97 zur Zeit des Pfälzischen Erbfolgekriegs. 1688 fielen französische Truppen im
Südwesten Deutschlands ein und begannen mit ihren Plünderungen. An deutschen Truppen
konnte ihnen nur wenig entgegengesetzt werden, da die deutschen Heere in Ungarn zur
Verteidigung gegen die Türken zusammen gezogen waren. Im Frühjahr 1695 wurde mit dem
Bau der Eppinger Linien begonnen. Es galt diese Verteidigungslinie so zu legen, dass sie
leicht zu verteidigen war. Eine Verbindung zwischen Neckargmünd und Pforzheim bot sich
an.
11.) Wochenmarkt in Enzberg
Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt.
Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz.
12.) Wochenmarkt in Mühlacker
Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.) Taxi-Dienste
Standplatz am Bahnhof Mühlacker
Michael Bacher
Mühlacker, Bahnhofstr. 94, Tel. 3507
Bianca Kreuzhuber
Mühlacker, Im Käppele 1, Tel. 93 09 90
Kurt Leutgeb
Ötisheim, Schönenberger Str. 73, Tel. ISDN 96 33-0
Aristidis Mirioris
Mühlacker, Hermann-Hesse-Str. 32/1, Tel. 3750
Taxizentrale in Mühlacker
Seite 12
Sonja Mylonas
Lienzinger Straße 78, Tel. 24 00
Anruf Sammel-Taxi (AST)
Tel. 07041/6022 (Anmeldung 30 Min. vor Fahrtbeginn)
14.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN
Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB)
(HAUS- UND GEWERBEMÜLL)
1. Mühlacker (ohne Dürrmenz)
Mittwoch
10.August
Dienstag
16.August
Mittwoch
17.August
Mittwoch
24.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
2. Dürrmenz
Mittwoch
Freitag
Montag
Mittwoch
10.August
12.August
15.August
24.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
3. Enzberg
Mittwoch
Freitag
Montag
Mittwoch
10.August
19.August
22.August
24.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
4. Großglattbach
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
02.August
03.August
11.August
25.August
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
5. Lienzingen
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
09.August
10.August
10.August
24.August
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
6. Lomersheim
Donnerstag
Freitag
Mittwoch
Mittwoch
04.August
05.August
10.August
24.August
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
7. Mühlhausen
Dienstag
02.August
Flach
grüner Behälter
Seite 13
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
03.August
10.August
24.August
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.
ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER
HAUS- UND GEWERBEMÜLL
Kernstadt:
Dürrmenz:
Stadtteil Enzberg:
Stadtteil Großglattbach:
Stadtteil Lienzingen:
Stadtteil Lomersheim:
Stadtteil Mühlhausen:
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Dienstag
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
 geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an:
Landratsamt Enzkreis
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Telefon Nr. (07231) 308-302.
Abfallberatung für Haushalte und Betriebe:
Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer
Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises:
Reparatur- und Verleihführer
Eigenkompostierung, Biotonne
Abfalltrennung und Abfallvermeidung
Abfallberatung vor Ort bei Betrieben
Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen
Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr)
Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000),
Internet: www.enzkreis.de
Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655
Freitag
Samstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
29.Juli
30.Juli
04.August
05.August
06.August
14.00
13.00
09.00
09.00
08.30
-
17.30 Uhr
16.00 Uhr
12.30 Uhr
12.30 Uhr
11.30 Uhr
Seite 14
Monatliche Schadstoffsammlung:
Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an
folgender Stelle abgegeben werden:
06.08.2016: Heimsheim: PP Parkstr./Pforzheimer Str.
Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den
Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im
Internet unter:
www.entsorgung-regional.de