Antrag zur ARAG-Versicherung

Antrag
ORGA
externe Vermittler.-Nr.
Antrag Neuvertrag
Antragssteller(in)
Herr
Frau
Name, Vorname, Titel
PLZ (nur dt. Anschrift) Wohnort
Straße
D-
Telefonnummer(n)
Berufsart
Fam.-stand
E-Mailadresse
Arbeitnehmer
Geburtsdatum
Beamter/Pensionär/ÖD
Ist Ihr Lebenspartner selbstständig?
ledig
geschieden
verwitwet
ja
verheiratet
selbstständig
nein
eingetr./ sonstiger Lebenspartner
Anzahl der Einheiten unter der nachfolgend genannten Risikoanschrift (Stück): 1
Gesamtbruttojahresmieteinnahme an der nachfolgend genannten Risikoanschrift (EURO):
Risikoanschrift der vermieteten Wohneinheit:
Gewünschter Versicherungsumfang:
X Immobilien-Rechtsschutz gem. §29 ARB als Vermieter einer Wohnung an zuvor genannter
Anschrift mit max. 15.000 € Bruttojahresmietwert, Tarifstufe KOMFORT, Selbstbeteiligung
250 € je Rechtsschutzfall für 103,90 € inkl. 19% Versicherungssteuer (16,59 €) pro Jahr
Vertragsdauer
Versicherungsbeginn (12 Uhr)
Versicherungsablauf (12 Uhr: Laufzeit ein Jahr)
Gesamtbeitrag bei jährlicher Zahlweise = 103,90 € (inkl. 16,59 € Versicherungssteuer)
‣ Bei abweichender Anzahl von vermieteten Wohnungen/Bruttojahresmieten wenden
Sie sich bitte an:
Helvetia Geschäftsstelle Florian Glaab, Jahnstr. 1, 63776 Mömbris-Daxberg,
Telefon: +49 (0) 6029 - 99 26 54 0, Mobil: +49 (0) 171 64 93 866, [email protected]
Wichtig für den
Antragssteller
Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auch die folgenden wichtigen Hinweise.
Diese sind Bestandteile des Vertrages. Sie machen mit Ihrer Unterschrift diese Hinweise zum
Inhalt des Antrages. Alle in diesem Antrag gestellten Fragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht
kann uns zum Rücktritt / Kündigung berechtigen oder zu einer Bedingungsanpassung führen.
Beachten Sie hierzu die Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG und zur Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in diesem Antrag.
Datenaustausch
Hinweis auf möglichen Datenaustausch mit anderen Versicherungsunternehmen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragssteller verpflichtet sind, uns die folgenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen
der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich sein.
Frage zur Vorversicherung
Bestehen/bestanden gleichartige Versicherungsverträge für den Versicherungsnehmer und/
oder die mitversicherten Personen/versicherten Sachen?
ja
nein
Wenn ja, bei
welchem
Versicherer?
Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer Wartezeit für bisher versicherte Risiken wird beantragt
Widerrufsbelehrung
Ablaufdatum
ja
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
die weiteren Informationen nach §7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils
in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Fax +49 211 963-2850, Email an [email protected].
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Wiederrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen
den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall
einbehalten (siehe rechnerischen Tagesbeitrag pro Tag). Die Erstattung zurückzuzahlender
Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der
Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur
Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben sind.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von
Ihnen als auch von uns
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Versicherungsschutz und Abbuchungserlaubnis vor Ablauf der Widerrufsfrist
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen. Mit diesem Beginn des Versicherungsschutzes sind Sie einverstanden,
auch wenn er vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt (falls nicht zutreffend, bitte streichen). Mit
Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis damit, dass bei Zahlung durch Bankeinzug
durch uns der erste Beitrag bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist eingezogen werden darf (falls
nicht zutreffend, bitte streichen). Sollte der Vertrag nicht zu Stande kommen, werden
die Beiträge unverzüglich zurückerstattet.
Datenschutz
Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche
Versicherungswirtschaft
Grundsätzlich richtet sich der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten nach den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft.
Hinweis auf die Einholung von Wirtschaftsauskünften
Wir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuldverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen. Zweck ist es, die Zahlungsfähigkeit des Antragsstellers zu überprüfen, um Kosten – insbesondere für die Gemeinschaft der Versicherten – zu vermeiden, die
bei Zahlungsfähigkeit eines Kunden entstehen. Hierzu werden Vorname, Nachname, Anschrift
und Geburtsdatum an die Firma InfoScore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstraße 99, 76532
Baden-Baden übermittelt.
Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenverwendung zur Werbung
sowie Markt- und Meinungsforschung
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Werbung für unseren eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der ARAG Gruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens. Dem können
Sie jederzeit formlos widersprechen. Wenden Sie sich dazu bitte an: ARAG SE, ARAG Platz 1,
40472 Düsseldorf, Fax +49 211 963-2850 oder E-Mail an: [email protected].
Sie willigen darüber hinaus ein (falls nicht zutreffend, bitte streichen), dass wir Ihre Anschrift
auch dann zu Werbezwecken nutzen dürfen, wenn diese im Rahmen des Vertragsverhältnisses
über eine Melderegisteranfrage aktualisiert wurde.
Empfangsbestätigung
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie folgende Unterlagen erhalten haben und ausreichend Zeit hatten, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen (falls nicht zutreffend,
bitte streichen):
• Produktinformationsblatt nach § 4 VVG – Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
• Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016) mit Versicherteninformation nach §1 VVG – InfoV.
Beratungsprotokoll
Ferner bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift bei Antragsstellung über einen Vermittler, dass Sie
ein Beratungsprotokoll erhalten haben. Der Beratungsverlauf ist richtig wiedergegeben.
Unterschrift
Ort, Datum
Antragssteller
Wichtige Hinweise
ALLGEMEIN VERTRAGSVEREINBARUNGEN
Die aufgrund Ihres Antrags abgeschlossenen Versicherungen sind grundsätzlich rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige
Verträge. Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Rechtsschutz in Ehesachen und der erweiterte Straf-Rechtsschutz – soweit abgeschlossen –
stellen keine rechtlich selbstständigen Verträge dar.
Soweit Online-Forderungsmanagement nicht einzeln abgeschlossen wird, handelt es sich hierbei ebenfalls nicht um einen rechtlich selbstständigen Vertrag. Den abgeschlossenen Versicherungen liegen die aktuellen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ARAG
sowie die vereinbarten Klauseln und/oder Sonderbedingungen zugrunde.
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen entweder an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen
Nachträgen aufgeführte zuständige Stelle gerichtet werden. Sie sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz
noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
RISIKOTRÄGER
Risikoträger ist die ARAG SE.
SELBSTBETEILIGUNG
Wir ziehen von den von uns zu tragenden Kosten die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ab.
Ausnahme: Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammen, ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbstbeteiligung nur einmal
ab. Im Aktiv-Rechtsschutz Premium nach § 26 p, im Aktiv-Rechtsschutz Premium für Selbstständige nach § 28 p und im Aktiv-Rechtsschutz
Immobilie Premium nach § 29 p ziehen wir keine Selbstbeteiligung ab, sofern der Versicherungsfall mit einem anwaltlichen ersten Beratungsgespräch nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgeschlossen ist. ARAG JuraTel®, Online-Forderungsmanagement und Rechtsschutz
für Mediationsverfahren gelten stets ohne Selbstbeteiligung.
WARTEZEITEN
Drei Monate Wartezeit bestehen für:
• Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b))
• Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (§ 26 p Absatz 1 b))
• Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern (§ 26 p Absatz 4 c))
• Kollektives Arbeitsrecht (§ 28 p Absatz 1 b))
• Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c))
• Mietausfall für bereits vermietete Wohneinheiten
• Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (§ 2 g) bb))
• Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben (§§ 26 p Absatz 4 h), 27 Absatz 4 c), 28 p Absatz 4 c), § 29 p
Absatz 3 b)
• Rechtsschutz für Plan- und Feststellungs- und Enteignungsverfahren (§§ 26 p Absatz 4 g), 27 Absatz 4 d), 28 p Absatz 4b),
§ 29 p Absatz 3 c))
• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen (Klauseln 3 und 3 p))
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 4)
• Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Selbstständige (Sonderbedingung 3)
Sechs Monate Wartezeit bestehen für:
• Bauherren-Rechtsschutz § 26 p Absatz 4 i, § 28 p Absatz 4 e, § 29 p Absatz 3 a)
• Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (unverschuldet) oder Erwerbsminderung
• Firmen-Vertrags-Rechtschutz
Ein Jahr Wartezeit besteht für:
• Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Drei Jahre Wartezeit bestehen für:
• Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen (§ 26 p Absatz 4 f))
• Rechtsschutz in Ehesachen
TARIFGRUPPEN
Tarifgruppe N (Normaltarif)
Diese Beiträge gelten in allen Fällen, in denen nicht ausdrücklich eine andere Tarifgruppe vorgesehen ist.
Tarifgruppe B (Beamtentarif)
Die Tarifgruppe B ist zu wählen, wenn der Versicherungsnehmer als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst mit mindestens
50 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit tätig ist. Entfallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe B, wird der
Vertrag auf die Tarifgruppen N oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür – S umgestellt.
Tarifgruppe S (Selbstständigentarif)
Der Tarifgruppe S zuzuordnen sind Personen, die entweder selbst oder deren mitversicherter Lebenspartner eine gewerbliche,
freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) mit einem Nettojahresumsatz von über
15.000 Euro ausüben. Entfallen die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe S, wird der Vertrag auf den Normaltarif oder bei
Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auf den Beamtentarif umgestellt.
Das höhere Risiko zählt, ist also eine der zu versichernden Personen selbstständig, ist der Vertrag der Tarifgruppe S zuzuordnen.
Als selbstständige Tätigkeit gelten auch die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel Privatier) unter Einsatz von Fremdmitteln,
und zwar selbst dann, wenn die Vermögensverwaltung ohne planmäßigen Geschäftsbetrieb und nicht berufsmäßig erfolgt;
die Tätigkeit von Geschäftsführern einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesellschafter der GmbH sind; das sind Inhaber mit
mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile; bei alleinvertretungsberechtigten geschäftsführenden Gesellschaftern gilt das Gleiche.
Tarifgruppe A (Assekuranztarif)
Der Tarifgruppe A zuzuordnen sind Personen, die für Versicherungen tätig sind. Fallen die Voraussetzungen für die Zuordnung
zur Tarifgruppe A weg, wird das Vertragsverhältnis auf den Normaltarif N oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür –
auf den Beamtentarif B oder den Tarif für Selbstständige S umgestellt.
Zuordnung und Umstellung erfolgen ab der der Kenntnisnahme folgenden Beitragsfälligkeit.
BÜNDELRABATT
Besteht neben dem Aktiv-Rechtsschutz Komfort oder Premium für Selbstständige nach § 28 bzw. § 28 p ARB für einen oder mehrere Inhaber/
Geschäftsführer ein Aktiv-Rechtsschutz Komfort oder Premium nach § 26 bzw. § 26 p ARB, erhalten diese auf den Beitrag
für den Aktiv-Rechtsschutz Komfort oder Premium nach § 26 bzw. § 26 p ARB einen Bündelrabatt. Endet der Aktiv-Rechtsschutz Basis,
Komfort oder Premium nach § 26 b, § 26 bzw. § 26 p ARB, entfällt der Bündelrabatt.
Produktinformationsblatt ARAG Rechtsschutz nach
§ 4 VVG-Informationspflichtenverordnung
Mit dieser Information geben wir Ihnen einen ersten, aber nicht abschließenden Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung.
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus den in Ziffer 1 aufgeführten Unterlagen.
1 Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an?
Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Grundlage dieser Rechtsschutzversicherung sind folgende Unterlagen:
• Ihr Versicherungsantrag
• die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sowie die besonderen Vertragsvereinbarungen
• der Versicherungsschein, den Sie zugeschickt bekommen.
Bitte lesen Sie sich alle Vertragsunterlagen sorgfältig durch.
2 Welche Leistungen sind versichert, welche nicht?
Rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten sind vielfältig und je nach den persönlichen Lebensumständen
unterschiedlich. Deshalb bieten wir auch Rechtsschutz für unterschiedliche Bereiche an. Damit Sie Ihre rechtlichen Interessen
wahren können, erbringen oder vermitteln wir neben dem reinen Anwalts- und Gerichtskostenschutz geeignete Dienstleistungen
wie telefonische Erstberatung durch Anwälte (ARAG JuraTel) oder eine juristische Online-Datenbank (ARAG Online RechtsService). Dafür tragen wir die erforderlichen Kosten im vereinbarten Umfang und bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Einzelheiten können Sie Ihrem Antrag und den ARB §§ 21 bis 29 und den hierzu vereinbarten Klauseln oder Sonderbedingungen
entnehmen.
Es kann eine Selbstbeteiligung, die pro Rechtsschutzfall von Ihnen gezahlt wird, vereinbart sein.
Versichert sind Rechtsfälle, die in dem von Ihnen versicherten Zeitraum eintreten. Bereits vor Vertragsbeginn entstandene
Rechtsfälle fallen unter den „Ausschluss der Vorvertraglichkeit“ und sind nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Kosten,
die bei einem Vergleich entstehen und zwar für den Fall, dass Sie Zugeständnisse zu unseren Lasten machen. Nehmen Sie deshalb
bitte immer gleich Kontakt zu uns auf, wenn man Ihnen einen Vergleich anbietet. Die konkreten Bestimmungen im Versicherungsfall
finden Sie in § 4 Absatz 1 der ARB.
3 Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?
Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz, der Zahlungsweise und der vereinbarten
Selbstbeteiligung.
Die versicherten Risiken entnehmen Sie Ihrer Auswahl im Antrag auf Seite 2.
Der im Antrag auf Seite 2 dargestellte Gesamtjahresbeitrag beinhaltet 19 % Versicherungssteuer. Den rechnerischen Tagesbeitrag
ermitteln Sie, indem Sie den Gesamtjahresbeitrag durch 360 teilen.
Die Zahlungsweise finden Sie ebenfalls auf Seite 2 des Antrags.
Der Monat des Vertragsablaufs ist gleichzeitig Monat der Beitragshauptfälligkeit, erstmals zum Versicherungsbeginn.
Die Vertragslaufzeit entnehmen Sie dem Antrag auf Seite 1.
Die endgültigen Angaben, auf denen der Versicherungsvertrag basiert, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
Spätestens zwei Wochen nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins müssen Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag bezahlen.
Alle weiteren Beiträge zahlen Sie zu den oben genannten Terminen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, achten Sie
bitte darauf, dass der abzubuchende Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wenn Sie den Erst- oder Folgebeitrag nicht rechtzeitig
zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, bis Sie gezahlt haben oder den Vertrag kündigen. In dem Fall beginnt auch der
Versicherungsschutz entsprechend verspätet oder kommt nicht zustande. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsantrag
und § 9 der ARB.
4 Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können leider nicht alle denkbaren Rechtsfälle versichern, weil sonst die Beiträge für den Einzelnen zu hoch würden. Darum
haben wir einige Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dabei gibt es zeitliche und inhaltliche Leistungsausschlüsse.
Zwei Beispiele: Für einige Leistungen gilt eine Wartezeit (§ 4 Absatz 1 ARB) oder Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
sind ausgeschlossen (§ 3 Absatz 3n ARB). Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie in § 3
der ARB.
5 Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss?
Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen
können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei unrichtigen
Angaben können wir den Vertrag anfechten und zum Beispiel Kosten nicht übernehmen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem
Antrag und den ARB.
6 Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit?
Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag
gemachten Angaben ändern, informieren Sie uns bitte. Tun Sie das nicht, können Sie den Versicherungsschutz teilweise oder
ganz verlieren. Einzelheiten finden Sie in den §§ 11 und 21 Absatz 7, 22 Absatz 3, 23 Absatz 6, 26 Absatz 6, 26a Absatz 6, 26b Absatz
5, 26p Absatz 7, 27 Absatz 5, 28 Absatz 5, 28b Absatz 5, 28p Absatz 6 der ARB bzw. den entsprechenden Passagen in den
vereinbarten Klauseln und/oder Sonderbedingungen.
7 Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall?
Welche Folgen kann es haben, wenn Sie diese Pflichten verletzen? Im Rechtsfall rufen Sie uns am besten schnellstens an, wir
klären sofort den Umfang des Versicherungsschutzes und wie wir Ihnen helfen können. Selbstverständlich müssen Sie uns und
Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren, kostenverursachende Maßnahmen mit uns
abstimmen und die Schadenkosten möglichst gering halten. Tun Sie das nicht, können Sie den Versicherungsschutz teilweise oder
sogar ganz verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 17 Absätze 1, 4, 5 und 6 der ARB.
8 Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem in Ihrem Versicherungsschein dokumentierten Zeitpunkt, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig
gezahlt haben (siehe Ziffer 3 dieser Produktinformation). Hier finden Sie auch die Angaben zu der von Ihnen individuell vereinbarten
Laufzeit Ihres Vertrags. Generell gilt: Laufzeit mindestens ein Jahr: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein
weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Laufzeit
von mehr als drei Jahren: Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten frühestens zum Ende des dritten
Vertragsjahres oder unter Einhaltung der Frist zum Ende jeden Folgejahres kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem
Versicherungsantrag und § 8 der ARB.
9 Wie können Sie den Vertrag beenden?
Neben den unter Ziffer 8 dieser Produktinformation beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten haben Sie weitere Kündigungsmöglichkeiten
zum Ablauf Ihres Vertrags, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes.
Sie oder wir können den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Rechtsfälle
hatten, für die Versicherungsschutz besteht. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den §§ 10, 11 und 13 der ARB. Bei Rückfragen stehen
wir und auch die für uns tätigen ARAG Partner Ihnen gerne zur Verfügung.
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen
Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht
kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie
nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil
des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt
haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos
kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf
die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die
Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf
Jahren. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht
vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ihre ARAG SE
Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche
Versicherungswirtschaft
Information zur Verwendung Ihrer Daten
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Durchführung des Vertragsverhältnisses,
insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Verarbeitung und Nutzung
dieser Daten ist gesetzlich geregelt.
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche
Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur
Förderung des Datenschutzes zu ergreifen.
Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter www.ARAG.de abrufen können. Ebenfalls
im Internet abrufen können Sie Listender Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen
sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser
Listen aus.
Ihre Rechte
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen sowie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn
diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.
In allen diesen Fällen können Sie sich jederzeit an den ARAG Kunden-Service wenden. Sie erreichen uns telefonisch unter 0211 98
700 700. Natürlich können Sie uns auch schreiben: ARAG Versicherungen, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf oder per Email an
[email protected].
Einwilligung und Schweigepflichtentbindung zur Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten und anderen
besonderen Arten personenbezogener Daten
Sofern bei der Risiko- oder Leistungsprüfung oder in der Schadenbearbeitung Gesundheitsdaten verarbeitet werden, holen wir
zuvor eine Einwilligungs- und ggf. auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung bei Ihnen bzw. beim Betroffenen ein. Sollen
andere besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 3 Abs. 9 BDSG erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie
beispielsweise die Information über eine Gewerkschaftszugehörigkeit als Tarifmerkmal, wird mit dem betreffenden Antrag eine
entsprechende Einwilligungserklärung vom Antragsteller eingeholt.
Hinweis zum Hinweis- und Informationssystem
Die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
(HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten,
die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen.
Zweck des durch das HIS ermöglichten Informationsaustausches ist die Unterstützung der Risikobeurteilung bei Versicherungsanträgen,
der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie die Bekämpfung von
Versicherungsmissbrauch.
Eine Einmeldung in das HIS ist bei Antragstellung oder im Versicherungsfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B.
eine Immobilie, betreffen.
Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung
nicht in Einklang zu bringen ist. In diesen Fällen werden insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Angaben
zum Risiko an das HIS gemeldet.
Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern,
die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls
relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall
beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das
HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden
Sie im Internet unter www.informa-irfp.de.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Die Kontaktdaten unseres betrieblichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Internetseite www.ARAG.de unter dem
Stichwort „Datenschutz“.
SEPA-Lastschriftmandat (für deutsche Kontoverbindung)
X
zum Antrag von
zum Vertrag mit ARAG Vertrags-Nr.
Mandatsreferenz-Nr.:
Kontoinhaber
Herr
Anm.: Wird Ihnen von der ARAG separat mitgeteilt
Frau
Firma
Name, Vorname, Titel, Firma
Rechtsform
Straße, Hausnummer
Adresszusatz
PLZ (nur Inland)
Geburtsdatum
Wohnort
D-
Telefonnummer(n)
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die ARAG SE, Zahlungen von meinem (unserem) Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut
an, die von der ARAG SE auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann (wir können) inerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Bertrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Um mir (uns) eine Disposition meines
(unseres) Bankkontos zu ermöglichen, informiert mich (uns) die ARAG mit der Jahresrechnung spätestens 5 Kalendertage vor dem Abbuchungszeitpunkt (,,Pre-Notification“).
Kreditinsitut
Name
IBAN
BIC/SWIFT (8 oder 11 Stellen)
Zahlungsempfänger
ARAG SE
ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE35ZZZ00000034259
Unterschrift
Kontoinhaber/
Bevollmächtigter
Ort, Datum
Unterschrift Kontoinhaber/Bevollmächtigter
Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort (§29 ARB 2016)
Versicherter Personenkreis
Der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort bietet Versicherungsschutz für Mieter, Vermieter und Eigentümer von Wohnbzw.
Gewerbeeinheiten.
Rechts-Service
ARAG JuraTel®
Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon: Ihre Rechtsfragen beantwortet ein auf das Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt sofort per Telefon.
Bei Rechtsfragen im Ausland stehen Ihnen deutschsprachige Anwälte in zurzeit über 20 europäischen Ländern und den USA für
eine telefonische Erstberatung im jeweiligen Landesrecht zur Verfügung (keine Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
Steuertelefon
Ihr Anwaltstelefon speziell zum Steuerrecht: Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrer Steuererklärung haben, verbinden wir Sie auf
Wunsch mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt (keine Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
Bauherren-Telefon
Ihr Bauherren-Telefon speziell zum Baurecht: Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrem Neu-, An- oder Umbau haben, verbinden
wir Sie auf Wunsch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt (keine Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation
eines neutralen Dritten – des Mediators – eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Sie haben zum Beispiel Ärger mit Ihrem Nachbarn, sind aber daran interessiert, dass der Streit möglichst friedlich beigelegt wird.
Dann kann eine Mediation zur Schlichtung beitragen. Wenn im Rahmen des Mediationsverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint, übernehmen wir auch dessen Kosten, sofern sich die Parteien auf den Sachverständigen geeinigt haben (keine
Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
ARAG Online Rechts-Service
In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge, zum Beispiel Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung,
Mieterhöhung/Mietminderung, Hausordnung, Abstandsregelung (keine Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
ARAG Online-Forderungsmanagement
Nutzen Sie als Vermieter das ARAG Online-Forderungsmanagement für die schnelle und einfache Beau`ragung von Inkassodienstleistungen
in außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren, solange die Forderung nicht bestritten ist. Diese Leistung wird professionell durchgeführt
von unserem Partner, einem spezialisierten Inkassounternehmen (keine Wartezeit/keine Selbstbeteiligung).
Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Fachanwälte und spezialisierte Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
Mobiler Anwalt
Diese Anwälte beraten Sie auf Wunsch auch ganz bequem vor Ort.
Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort (§29 ARB 2016) – A022
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Leistungen
Beispiele
Wohnungs- und
GrundstücksRechtsschutz
Interessenwahrung als Eigentümer oder Mieter einer selbst bewohnten Wohneinheit oder als Vermieter (Wartezeit 3
Monate).
Beispiele:
Kondikte bei Kündigung, Mieterhöhung, Räumungsklage, aus Eigentum an der Immobilie; Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinscha`, mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung.
Steuer-Rechtsschutz
Streit um Steuern und sonstige Abgaben vor deutschen Finanz-/Verwaltungsbehörden/-gerichten (keine Wartezeit).
Beispiele:
Grundsteuer, Abwasser-, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungsgebühren.
OrdnungswidrigkeitenRechtsschutz
Sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren (keine Wartezeit).
Beispiele:
Anzeige wegen des Vorwurfs von Lärm- oder Geruchsbelästigung oder Verwendung nicht geeichter Messgeräte beim
Ablesen der Heizung.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens (keine Wartezeit).
Beispiele:
In einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung aufgrund Verletzung der Streupdicht oder wegen Gewässerverunreinigung oder unerlaubtem Umgang mit Abfällen.
Photovoltaikanlagen
bis 15 kW-Peak
Streitigkeit im Zusammenhang mit demBetrieb von Photovoltaikanlagen bis 15 kW-Peak.
Bonitätsselbstauskunft für Mieter
Viele Vermieter verlangen eine Selbstauskunft des Mieters zu seiner Bonität. Als Mieter können Sie kostenlose
Selbstauskünfte über ein spezialisiertes Inkassounternehmen einholen.
Bonitätscheck potenzieller Mieter (für Vermieter)
und Firmen-Check
Über ein Online-Portal (www.arag-forderungsmanagement.de) können Sie Bonitätsinformationen bequem abrufen. Die
ersten 4 Checks sind kostenfrei, weitere Checks bietet Ihnen unser Partner, ein spezialisiertes Inkassounternehmen, zu
Sonderkonditionen.
Beispiele:
Sie möchten eine Handwerksfirma beauftragen und sich vorher von der Bonität der Firma überzeugen. Oder Sie möchten sich als Vermieter von der Solvenz Ihres künftigen Mieters überzeugen
Vorsorge-Rechtsschutz
Lückenloser Rechtsschutz bei Veränderung der Lebens-/Risikosituation: Neu hinzukommende Risiken können nachträglich bis zu 12 Monate rückwirkend beitragspdichtig versichert werden (keine Wartezeit).
Beispiele:
Kauf oder Erbe einer vermieteten Eigentumswohnung
Update-Garantie
Automatische Absicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen. Damit sind vorteilhafte Neuerungen
ganz ohne Bürokratie und Aufwand eingeschlossen.
ARAG Mietausfallschutz
– sofern vereinbart –
Als Vermieter von Wohnobjekten können Sie den ARAG Mietausfallschutz wahlweise für 6 oder 12 Monate hinzuversichern.
Beispiel:
Sie haben einem Mieter gekündigt, er nutzt die Wohnung aber weiterhin und zahlt keine Miete. Wir übernehmen dann
den Mietausfall
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Aktiv-Rechtsschutz Immobilie Komfort (§29 ARB 2016) – A022