EMEA 360° Boardroom Survey Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Deutschland, Juli 2016 02 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Über diese Studie 04 Wesentliche Ergebnisse 05 Profil der Umfrageteilnehmer 06 Deutschland im Überblick 08 Die Entwicklung der Corporate-Governance- Landschaft in der Region EMEA 12 Strategie und Risiko 20 Innovation 28 Cyber-Sicherheit 32 Vergütung 37 Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat 40 Evaluierung des Aufsichtsrats 45 Entscheidungsfindung in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen 49 Fazit 52 Endnoten53 Deloitte Corporate-Governance-Experten 54 03 Über diese Studie Deloitte freut sich, Ihnen die erste Ausgabe des EMEA 360° Boardroom Survey zu präsentieren, für den Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder aus der EMEARegion (Europa, Naher Osten und Afrika) zu wichtigen Aufsichtsratsthemen befragt wurden. Die Studie enthält die Einschätzungen von 271 Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern („non-executive directors“) zu Grundsätzen der Unternehmensführung und Unternehmensüberwachung in 20 Ländern der EMEA-Region.1 Nachfolgend wird vereinfachend von Aufsichtsräten gesprochen. Die Studie zeigt auf, welchen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen Aufsichtsgremien gegenüberstehen. Die Befragungen wurden im Februar und März 2016 durchgeführt.2 Die Studie setzt sich mit den folgenden Aspekten der Unternehmensüberwachung auseinander: •Aufsichtsratsagenda der vergangenen 12 Monate und der kommenden 12–24 Monate • Strategie und Risiko •Innovation •Cyber-Sicherheit • Vergütung für die Unternehmensleitung • Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat • Evaluierung des Aufsichtsrats •Entscheidungsverhalten in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen 04 Die Studie befasst sich nicht nur mit den Einschätzungen der Umfrageteilnehmer in der EMEA-Region, sondern arbeitet auch die Besonderheiten bei Aufsichtsräten in Deutschland heraus.3 Darüber hinaus werden auch die Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Führungssystemen aufgezeigt – Anmerkungen zu solchen Unterschieden werden in der gesamten Studie dargestellt. Von den 20 Ländern, die an der Umfrage teilnahmen, weisen 13 eine monistische und drei (Deutschland, Österreich und Polen) eine vorwiegend dualistische Führungsstruktur auf, während in den übrigen vier (Frankreich, Italien, Niederlande und Rumänien) beide oder andere Optionen zur Verfügung stehen.4 Das Profil der Studienteilnehmer findet sich auf den Seiten 6 und 7. Die gesonderten „EMEA 360° Boardroom Survey Country Profiles“ geben einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und Corporate-Governance-Vorschriften in den einzelnen Teilnehmerländern. Das Dokument ist auf der Internetseite des Deloitte Center für Corporate Governance in Deutschland (www.corpgov.deloitte.de) verfügbar. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Wesentliche Ergebnisse Die Ergebnisse unserer Studie liefern einen umfassenden Überblick über die sich stetig wandelnden Herausforderungen im Geschäftsumfeld von heute, vor die sich Aufsichtsratsmitglieder gestellt sehen. Zudem zeigen die Ergebnisse, wie sich diese Anforderungen über Länder hinweg voneinander unterscheiden und welche Besonderheiten bei Aufsichtsräten in Deutschland bestehen. Wesentliche Ergebnisse sind: •Innovation ist ein Kernthema der Aufsichtsgremien in der gesamten Region EMEA. Bezogen auf Branchen wird Innovation insbesondere in den Bereichen Life Sciences sowie Technologie, Medien und Telekommunikation als wichtig angesehen, während sie in der Bauwirtschaft sowie im Energie- und Rohstoffsektor eine eher untergeordnete Rolle spielt. In Deutschland ist das Thema Innovation durch die hohe Wettbewerbsintensität sowie die Qualitätsführerschaft der deutschen Wirtschaft von noch größerer Bedeutung für die Aufsichtsratsagenda. •Digitalisierung ist als neues Thema oben auf der Aufsichtsratsagenda angekommen und eng verbunden mit digitaler Innovation, die aktuelle als auch zukünftige Geschäftsmodelle beeinflusst. Im Ländervergleich steht dieses Thema bei Aufsichtsräten deutscher Unternehmen höher auf der Agenda als bei Aufsichtsräten in der Region EMEA. •Im Kontext der digitalen Wirtschaft beschäftigen sich Aufsichtsräte auch mit der erhöhten Anfälligkeit gegenüber Cyber-Risiken. In Deutschland gibt es im Vergleich zur Region EMEA weniger oft bestehende Pläne zur Abwehr von Cyber-Risiken. Das Bewusstsein für Cyber-Risiken scheint bei Aufsichtsräten in Deutschland noch nicht in vollem Maße entwickelt zu sein. •Die Vergütung der Unternehmensleitung und der Führungskräfte ist im Wesentlichen an die geschäftliche Performance gekoppelt. Damit ist sie zahlen- und vergangenheitsorientiert. Es ist jedoch überraschend, dass die Vergütungsstruktur in Deutschland im Vergleich zur EMEA-Region nicht umfassender an einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie ausgerichtet ist. Über die genannten Sachverhalte hinaus betrachtet die Studie auch weitere zentrale Corporate-Governance-Themen: •Aufsichtsratsmitglieder beurteilen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit kurz- bis mittelfristig optimistischer als noch in jüngster Vergangenheit. •Bei der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat kommuniziert die Mehrheit der Befragten aktiv mit Stakeholdern und bezieht diese bereits in frühen Phasen in die Nachfolgeplanung mit ein. •Eine nicht unbedeutende Minderheit ist der Auffassung, dass die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats zu wenig anerkannt sei. Allerdings hält die Mehrheit der Befragten diese Form der Beurteilung in ihrem Unternehmen für fest etabliert. Das Potenzial der Effizienzprüfungen wird in Deutschland noch nicht voll ausgeschöpft. •Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise haben wir Aufsichtsräte deutscher Unternehmen nach ihrer Risikoneigung bei Entscheidungen befragt. Die Ergebnisse legen nahe, dass Aufsichtsräte im Mittel ein ausbalanciertes Verhältnis zum Risiko haben und der Aufsichtsrat eine die Unternehmensleitung begleitende Institution der Unternehmensüberwachung ist, in der weder „Spieler“ noch „Bedenkenträger“ die Oberhand haben. Zusammenfassend zeigt sich, dass es um das System der Corporate Governance in Deutschland nicht schlecht bestellt ist. Deutschland schneidet in vielen Bereichen der Studie im Vergleich zur Region EMEA überdurchschnittlich ab. In deutschen Aufsichtsräten bestehen jedoch auch noch Verbesserungsmöglichkeiten, so bei der Nutzung des Potenzials der Effizientprüfung oder einer stringenteren Verknüpfung der Unternehmensstrategie mit der Vergütung der Unternehmensleitung. 05 Profil der Umfrageteilnehmer 22 Finnland 13 23 Norwegen Vereinigtes Königreich 26 Irland 22 14 Deutschland Polen 4 25 Niederlande Österreich 12 15 18 Belgien Rumänien Frankreich 15 3 Türkei Spanien 19 Schweiz 8 15 Zypern Italien 7 Mittlerer Osten (Saudi-Arabien, Jordanien und Kuwait) 10 Südafrika Dualistisches System Monistisches System Auswahl zwischen monistischem und dualistischem System 06 Börsennotiert 18% Staatliches Unternehmen oder Unternehmen in staatlichem Eigentum 14% Privates Unternehmen, aber in Familienbesitz 23% EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte 9% Sonstige 23% Privates Unternehmen, nicht in Familienbesitz Über 45% Private Equity finanziert 5% Branche Eigentümerstruktur Finanzdienstleistungen 68% 9% 9% 9% 0% 5% Börsennotiert Verarbeitende Industrie 66% 22% 20% Sonstige 10% Staatliches Unternehmen oder Unternehmen in staatlichem Eigentum Energie, Versorgung und Bergbau Privates Unternehmen, in Familienbesitz Technologie, Medien und Telekommunikation 7% Konsumgüter 45% Sonstige 7% Life Sciences Privates Unternehmen, nicht in Familienbesitz Bauwirtschaft 6% Business & Professional Services Über 45% Private Equity finanziert 4% Öffentlicher Sektor Branche 22% 20% 14% 13% Finanzdienstleistungen Verarbeitende Industrie Sonstige Energie, Versorgung und Bergbau Eigentümerstruktur Technologie, Medien und Telekommunikation 10% Börsennotiert 18% Konsumgüter 45% 9% Staatliches Unternehmen oder Unternehmen in staatlichem Eigentum 14% Privates Unternehmen, aber in Familienbesitz Life Sciences 23% Sonstige Bauwirtschaft 9% 4% Privates Unternehmen, nicht in Familienbesitz 23% 4% Business & Professional Services 5% Über Private Equity finanziert 3% 45% Öffentlicher Sektor Eigentümerstruktur 1% Börsennotiert 18% Staatliches Unternehmen oder Unternehmen in staatlichem Eigentum Umsatz 13% 9% 20% Unter 100 Millionen Euro Privates Unternehmen, aber in Familienbesitz Sonstige Zwischen 100 und 499 Millionen Euro Privates Unternehmen, nicht in Familienbesitz Zwischen 500 und 999 Millionen Euro 13% 45% Über Private Equity finanziert 5% 1 Milliarde Euro und darüber 14% 23% 23% 55% Anzahl der nicht-geschäftsführenden Mitglieder im Aufsichtsrat 1% 39% 33% 21% 3% 3% 0–3 4–7 8–11 12–15 16–19 > oder gleich 20 45% 07 Deutschland im Überblick EMEA-weit zeigt sich auf der Aufsichtsratsagenda für die kommenden ein bis zwei Jahre ein klarer Fokus auf Strategie, Wachstum und Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Aufsichtsräte in Deutschland sehen ähnlich hierzu den Fokus ihrer Gremienarbeit in den nächsten ein bis zwei Jahren in den Bereichen Strategie, Wettbewerb und Wachstum. Ebenso halten Digitalisierung und Innovation sowie Kapitalmanagement verstärkt Einzug in die Agenda der Aufsichtsräte in Deutschland. In Deutschland geben 95 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass das Risikomanagement in die strategischen Entscheidungsprozesse des Aufsichtsrats gut integriert sei. Die notwendigen Informationen dazu beziehen die Aufsichtsräte vorrangig aus Business-Plänen, Finanzkennzahlen und Management-Präsentationen. Die Qualität des Informationsflusses zwischen Unternehmensleitung und Aufsichtsrat ist daher von großer Bedeutung. Es ist wichtig für die Aufsichtsratstätigkeit, die hinter den Informationen stehenden Annahmen zu verstehen und hinterfragen zu können. Die befragten Aufsichtsräte in Deutschland zeigen sich mit einer sehr deutlichen Mehrheit von 96 Prozent hinsichtlich Qualität, Aktualität und Fokus der erhaltenen Informationen zufrieden. Ethische Verstöße und fragwürdige Geschäftspraktiken von Unternehmen bleiben auch weiterhin ein viel beachtetes Thema in den Medien. Erleidet ein Unternehmen einen gravierenden Reputationsschaden, kann es mehrere Jahre dauern, bis es sich wieder davon erholt. Die Zuständigkeit für Risikokontrollen in diesem Zusammenhang sehen die Umfrageteilnehmer aus Deutschland in der Zuständigkeit der Unternehmensleitung, während innerhalb von EMEA diese auf alle Ebenen der Organisation verteilt ist. 21 Prozent der Aufsichtsräte innerhalb von EMEA gaben an, eine systematische Prüfung des Reputationsrisikos durchzuführen. In Deutschland ist dieser Wert mit 45 Prozent deutlich höher. Bedeutsam ist, dass 95 Prozent der Befragten in Deutschland angaben, dass das Risikomanagement gut bzw. sehr gut in den Entscheidungsprozess eingebunden sei und alle Ebenen des Unternehmens abdecke. Gerade die Integration des Risikomanagements in die Unternehmenskultur ist für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung bzw. die Einhaltung der nationalen und internationalen Compliance-Regeln und unternehmensinternen Ethikgrundsätze von hoher Bedeutung. Für die Unternehmenskultur ist dabei das Verhalten der Führungsspitze tonangebend. EMEA-weit zeigt sich ein klares Bekenntnis zu Innovation. 60 Prozent der Aufsichtsräte 08 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte in der Region EMEA geben an, dass Innovation einen (sehr) wichtigen Stellenwert in ihrer Organisation für den Aufsichtsrat einnehme. In Deutschland messen 81 Prozent der Aufsichtsräte dem Thema Innovation eine noch bedeutendere Rolle bei. Digitale Innovation (71 Prozent), Produktinnovation (57 Prozent) und Prozessinnovation (52 Prozent) sind als Fokus der Innovationsbestrebungen in Deutschland besonders zu nennen. Obwohl Cyber-Sicherheit zunehmend einen höheren Stellenwert auf der Aufsichtsratsagenda einnimmt, geben EMEAweit nur 48 Prozent der Aufsichtsräte an, ein (sehr) ausgeprägtes Bewusstsein in Bezug auf Cyber-Sicherheit zu haben. In Deutschland zeigt sich ein leicht anderes Bild. 32 Prozent attestieren ihrem Aufsichtsrat ein (sehr) hohes, 23 Prozent ein (sehr) niedriges Bewusstsein in Bezug auf das Thema. Die verbleibenden 45 Prozent bewerten es neutral. Damit ist das Bewusstsein für mögliche Cyber-Risiken in Deutschland schwächer ausgeprägt als in der Region EMEA. Die Verantwortung wird in Deutschland dabei klar (88 Prozent) bei der Unternehmensleitung gesehen. Nur 29 Prozent der Befragten geben an, dass hierfür ein Ausschuss des Aufsichtsrats verantwortlich zeichnet. In Deutschland werden ähnlich wie in anderen Ländern mit dualistischer Führungsstruktur Aktionspläne für Cyber-Sicherheit in der Regel einmal pro Jahr überprüft. Länder mit monistischen Corporate-Governance-Strukturen zeigen hier ein ausgewogeneres Verhältnis von Ad-hoc-, vierteljährlicher und jährlicher Prüfung. 09 10 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Übereinstimmend mit den Studienteilnehmern der Region EMEA sieht auch die große Mehrheit der Aufsichtsräte in Deutschland (95 Prozent) die Vergütung der Unternehmensleitung eng an die Performance der Unternehmen gebunden. Dabei legen die befragten Aufsichtsräte in Deutschland – noch mehr als ihre Kollegen innerhalb der Region EMEA – den Schwerpunkt bei der Festlegung der Vergütung der Unternehmensleitung auf die geschäftliche Performance (95 Prozent; EMEA: 86 Prozent). Die Förderung der Geschäftsstrategie wird hingegen nur von weniger als der Hälfte (45 Prozent) der Befragten als Kriterium für die Festlegung der Vergütung im deutschen Umfeld genannt. Auf EMEA-Ebene wird darauf ein größeres Augenmerk gelegt (55 Prozent). Nach überwiegender Meinung der befragten Aufsichtsräte in Deutschland werden bei der Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats erforderliche Kompetenzen hinreichend berücksichtigt. Einig sind sich die Studienteilnehmer in Deutschland mit ihren Kollegen innerhalb von EMEA auch darüber, dass insbesondere Branchenkenntnis und das Verständnis der strategischen Ausrichtung der Organisation zu den notwendigen Kompetenzen von Aufsichtsratsmitgliedern gehören. Hinsichtlich Diversitätskriterien beruht die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowohl in der Region EMEA als auch in Deutschland vorrangig auf professioneller Qualifikation, Geschlecht sowie Internationalisierung. Weiterhin spielt das Alter für 45 Prozent der Befragten in Deutschland eine Rolle für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, was aus den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex resultieren dürfte. Damit liegt Deutschland über dem EMEA-Wert (21 Prozent). Hinsichtlich Geschlechterdiversifizierung wurde von 68 Prozent der befragten Aufsichtsräte in Deutschland eine entsprechende Richtlinie eingeführt. Dieser Wert liegt deutlich über jenem von EMEA mit 37 Prozent, ist aber vermutlich durch die gesetzliche Regelung einer Frauenquote beeinflusst. Effizienzprüfungen des Aufsichtsrats werden in Deutschland von 68 Prozent der Befragten bereits seit längerer Zeit durchgeführt und wurden von 18 Prozent kürzlich eingeführt. Dies zeigt die hohe Bedeutung der Evaluierungen des Aufsichtsrats im nationalen Umfeld. Damit hebt sich Deutschland von der Region EMEA positiv ab. EMEA-weit gesehen geben nur 73 Prozent der Teilnehmer an, Evaluierungen des Aufsichtsrats durchzuführen. Als Grundlagen für die Leistungsbeurteilung insgesamt dienen in Deutschland, wie auch in der Region EMEA, vorrangig Strategie, Führungskompetenz, operationales Management sowie finanzielle Kriterien. Auch wenn bei 86 Prozent der Befragten Aufsichtsratsevaluierungen durchgeführt werden, sind nur 68 Prozent der Auffassung, dass die Ergebnisse der Evaluierung zu zukünftigen Veränderungen herangezogen werden. Dieses Ergebnis lässt darauf schließen, dass möglicherweise das inhaltliche Potenzial von Effizienzprüfungen nicht vollständig zur Verbesserung der Aufsichtsratstätigkeit genutzt wird, sondern in einigen Fällen in einer rein formellen Übung endet. Um ein Bild über die Arbeit der Aufsichtsräte in deutschen Unternehmen zu erlangen, haben wir die Teilnehmer deutscher Unternehmen zur Entscheidungsfindung in ihren Gremien befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass Eigenständigkeit des Denkens und Handelns und von Marktströmungen losgelöstes Handeln eine große Rolle bei den befragten Aufsichtsräten spielen. Konsistent hierzu ist, dass sich die deutschen Studienteilnehmer nicht zu überhasteten Entscheidungen drängen lassen und in der Mehrheit keine Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“ treffen. Möglich ist diese hohe Professionalität, da gut bzw. sehr gut vorbereitete Entscheidungsvorlagen zur Verfügung stehen, wie es auch in der gesamten Region EMEA der Fall ist. Abschließend ergab die Befragung, dass Aufsichtsräte in Deutschland im Mittel weder besonders risikoavers noch risikofreudig, sind. 11 Die Entwicklung der Corporate-GovernanceLandschaft in der Region EMEA Aufsichtsräte werden derzeit mit einer immer größer werdenden und sich stetig verändernden Bandbreite von Themen konfrontiert. Praktiken und Einstellungen gegenüber der Unternehmensüberwachung sind von Land zu Land und Branche zu Branche unterschiedlich und wandeln sich im Laufe der Zeit. Welche Themen als besonders bedeutsam empfunden werden, ändert sich infolge von unternehmensspezifischen Ereignissen und Umständen. Denn obwohl die Herausforderungen an 12 eine gute Unternehmensführung weltweit mehr oder weniger gleich sind, gehen die Unternehmen je nach Land und Region anders mit ihnen um. Diese Studie konzentriert sich auf die EMEA-Region, in der Corporate-Governance-Fragen auch weiterhin auf großes öffentliches Interesse stoßen, und zeigt die wesentlichen Einschätzungen der befragten Aufsichtsratsmitglieder auf. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Zentrale Herausforderungen an Aufsichtsräte Wir befragten 271 Aufsichtsratsmitglieder zu den fünf zentralen Herausforderungen, denen sich ihr Aufsichtsrat in den vergangenen 12 Monaten stellen musste, sowie nach den ihrer Ansicht nach fünf wichtigsten Themen in den kommenden 12–24 Monaten. Unsere Absicht dabei war es, spürbare Unterschiede aufzudecken und zu untersuchen, aus welchen Gründen sich die Einschätzung der Aufsichtsratsmitglieder in Zukunft ändern könnte. Die Antworten der Teilnehmer und alle Unterschiede zwischen den beiden Zeiträumen sind in Tabelle 1 dargestellt. Tab. 1 – Zentrale Herausforderungen der Aufsichtsräte der vergangenen zwölf und der kommenden 12–24 Monate Zentrale Herausforderungen EMEA Rang der nächsten 12–24 Monate Veränderung Rang der letzten 12 Monate Strategie 1 = 1 Wachstum 2 4 6 Leistung 3 2 5 Fusionen & Akquisitionen 4 -2 2 Innovation 5 5 10 Kapitalmanagement 6 -3 3 Wettbewerb 7 4 11 Risikomanagement 8 -1 7 Regulierung und Compliance 9 -1 8 Kostensenkung 10 -6 4 Shareholder Value/Investoren 11 1 12 Digitalisierung 12 7 19 Cyber-Sicherheit 13 10 23 Nachfolgemanagement 14 2 16 Operatives Management/ Infrastruktur 15 -2 13 Organisationsstruktur 16 -7 9 Politische/soziale Unsicherheiten 17 3 20 Globale Finanzkrise und Erholung 18 -4 14 IT/Technologie 19 -4 15 Talentmanagement 20 7 27 Governance 21 -4 17 Externe Faktoren 22 -4 18 Transformation 23 1 24 Refinanzierung 24 1 25 Globalisierung 25 4 29 Effektivität des Aufsichtsrats 27 -5 22 13 Zentrale Herausforderungen EMEA Rang der nächsten 12–24 Monate Berichtswesen 28 2 30 Stakeholder Management 29 2 31 Nachhaltigkeit 30 2 32 Vergütung von Führungskräften 31 -10 21 Korruptions-/Betrugsbekämpfung 32 -4 28 Umwelt 33 = 33 Rohstoffe/Energie 34 = 34 Ethik 35 = 35 Diversität 36 3 39 Steuerrisiko 37 -1 36 Länderrisiko 38 -1 37 Gesundheit und Sicherheit 39 -1 38 Terrorismus 40 1 41 Globale Beschaffung 41 -1 40 Vergleicht man die zentralen Herausforderungen der beiden Zeiträume, ergibt sich das folgende Bild: •• Zunahme des Anteils der Befragten, die Wachstum, Innovation und Wettbewerb für zentrale Herausforderungen halten •• Rückgang des Anteils der Teilnehmer, die die Themen Kostensenkung und Kapitalmanagement für wichtig halten •• Anhaltende Priorisierung von Strategie, Performance, Risikomanagement, Regulierung und Compliance •• Zunehmendes Bewusstsein für Digitalisierung und Cyber-Sicherheit Diese Veränderungen sind nicht so entscheidend, dass sie auf einen wesentlichen Sinneswandel der Aufsichtsräte schließen lassen, zeigen aber dennoch (als Reaktion auf bessere konjunkturelle Rahmenbedingungen) einen gewissen optimistischen Stimmungsumschwung weg von Kostensenkungen und Kapitalmanagement hin zu Vertrauen in Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Das stärker werdende Interesse für Talent-Management ist ein weiterer Aspekt dieser Verlagerung. 14 Veränderung Rang der letzten 12 Monate Die stärkste Veränderung um jeweils zehn Plätze sehen die Aufsichtsräte bei den Themen Cyber-Sicherheit – ein Thema, das stark an Bedeutung gewonnen hat – und Vergütung der Führungskräfte. Letztere hat stark an Bedeutung verloren und rangiert lediglich noch auf Platz 31. Die Herauskristallisierung von Cyber-Sicherheit als zunehmend wichtiges Thema liegt wahrscheinlich an einer prominenten Medienberichterstattung und dem hohen Reputationsrisiko, dem ein Unternehmen nach einer erfolgreichen Cyber-Attacke ausgesetzt ist. Ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten birgt ebenfalls Risiken für Unternehmen, insbesondere in der Bankenbranche. Die Gefahr im Bereich Cyber-Sicherheit liegt weniger in einem einzelnen Ereignis, für das zu einem bestimmten Zeitpunkt eine spezifische Lösung gefunden werden kann. Das Risiko entwickelt sich vielmehr ständig weiter und Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig unternehmensweit angepasst und aktualisiert werden. Das Thema geht weit über den Aufgabenbereich der IT-Abteilung hinaus und liegt in letzter Instanz in der Verantwortung der Unternehmensleitung sowie in der Überwachungsverantwortung des Aufsichtstrats. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Auch die Digitalisierung hat stark an Bedeutung gewonnen und ist in der Rangfolge um sieben Plätze gestiegen. Dies lässt sich durch ihre außergewöhnlich breitflächige und immer weiter zunehmende Reichweite erklären. Datenanalyse, das Internet of Things, Robotik und andere Innovationen bieten neue technologische Möglichkeiten, die alle Branchen betreffen. In vielen traditionellen Wirtschaftszweigen fordern neue digitale Wettbewerber die alteingesessenen Unternehmen heraus. Diese Kombination ist von enormer strategischer Bedeutung, weshalb es bereits zu erwarten war, dieses Thema auf der Tagesordnung der Aufsichtsräte sehr weit oben zu finden. Interessant ist indes, dass die befragten Aufsichtsräte einigen gesellschaftlichen Entwicklungen, über die in den letzten Monaten viel berichtet wurde, keine besonders hohe Priorität beimessen. Dazu zählen etwa Themen wie Besteuerung, Terrorismus, Diversität, Ethik und Nachhaltigkeit. Innovation wird oftmals durch die Digitalisierung von Produkten und Prozessen vorangetrieben und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung dürfte auch mit einer steigenden Nachfrage nach (und potenziellen Knappheit von) Führungskräften mit den erforderlichen Kompetenzen für ein effektives Arbeiten in einer digitalen Umgebung zu rechnen sein. Digitale Innovation bleibt auch weiterhin entscheidend für die Fähigkeit eines Unternehmens, sich in einem zunehmend wettbewerbsintensiven und schwierigen Umfeld zu behaupten. 15 Zentrale Herausforderungen: Länderanalyse Tabelle 1 zeigt die Standpunkte der Aufsichtsräte in der gesamten EMEA-Region zu den vergangenen und künftigen zentralen Herausforderungen an Aufsichtsräte. Sie unterscheiden sich von Land zu Land. Einige dieser Länder sind in Tabelle 2 aufgeführt. 16 Tab. 2 – Zentrale Herausforderungen an Aufsichtsräte Land Befragungsergebnisse Belgien Fusionen und Akquisitionen waren in den letzten zwölf Monaten ein bedeutender Aufgabenbereich. Man geht jedoch davon aus, dass dieses Thema künftig eine weniger bedeutende Rolle spielen wird. Unsere Befragten erwarten, dass Organisationsstruktur und Corporate Governance an Bedeutung gewinnen. Deutschland Die Erwartungen Deutschlands in Bezug auf die hohe Bedeutung von Strategie, Wettbewerb, Wachstum und Innovation und die nachlassende Besorgnis über Kostensenkungsprogramme entsprechen dem Durchschnitt der EMEA-Region. Für die Zukunft wurden Digitalisierung und CyberSicherheit als bedeutende Aufgaben genannt. Finnland Die Erwartungen Finnlands in Bezug auf die zunehmende Bedeutung von Wettbewerb und Innovation und die nachlassende Besorgnis über Kostensenkungsthemen entsprechen dem Durchschnitt der EMEA-Region. Die Digitalisierung gilt als wichtiges Problem der Zukunft, und einige Befragte nannten auch die politische und soziale Unsicherheit. Frankreich Die vorrangigen Aufgaben der letzten zwölf Monate konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Bereiche Strategie, Fusionen und Akquisitionen, Performance und Risikomanagement; beim Ausblick in die Zukunft kommen noch Wachstum und Risikomanagement hinzu. Großbritannien Die Hauptaufgaben, die von den Befragten genannt wurden, entsprechen mehr oder weniger dem EMEA-Durchschnitt. Allerdings scheint man sich hier der Bedeutung des Talentmanagement und der Nachfolgeplanung stärker bewusst zu sein als in den meisten anderen EMEA-Ländern. Überraschend wenige Befragte nannten die Vergütung als eine der Hauptaufgaben, obwohl sie 2016 ein viel diskutiertes Thema in den britischen Wirtschaftsmedien war. Die Befragung der Aufsichtsräte in Großbritannien wurde vor dem BrexitReferendum durchgeführt. Es ist daher anzunehmen, dass das Thema Brexit und potenzielle Auswirkungen auf Unternehmen im Fokus der Diskussionen im Aufsichtsgremium stehen werden. Irland Die Befragten in Irland gehen insgesamt davon aus, dass die Aufgabenschwerpunkte in den kommenden 12-24 Monaten im Wesentlichen dieselben sein werden wie in den zwölf Monaten zuvor. Cyber-Sicherheit, Regulierung und Compliance werden weit oben auf der Tagesordnung rangieren. Italien Die Besorgnis über Kapitalmanagement und Kostensenkungen in den vergangenen zwölf Monaten kann auf das derzeitige Geschäftsklima in Italien und die laufenden Reformmaßnahmen zurückzuführen sein. Der Shareholder Value bleibt ein wichtiges Thema, und es wird erwartet, dass Organisationsstruktur und Nachfolgeplanung auf Leitungsebene an Bedeutung gewinnen. Naher Osten Während die Effektivität des Aufsichtsrats in den vergangenen zwölf Monaten ein bedeutendes Thema darstellte, dürfte nun die Besorgnis über die globale Konjunkturerholung in den Vordergrund treten. Diese spiegelt sich erwartungsgemäß in der aktuellen und zukünftigen Entwicklung der Ölindustrie wider. Auch die Verbesserung von Corporate-GovernanceStrukturen gilt als wichtiges Thema des Aufsichtsrats. Norwegen Die Hauptthemen des Aufsichtsrats in Norwegen sind ähnlich wie in großen Teilen der übrigen EMEA-Region, u.a. Strategie, Performance, Kapitalmanagement und Kostensenkung. Im Ausblick gehören Kapitalmanagement und Kostensenkung nicht mehr zu den fünf Hauptthemen. An ihre Stelle treten Organisationsstruktur und Innovation, was auf die Verlagerung der Prioritäten von der Kostenkontrolle auf Wachstum zurückzuführen sein dürfte. Die Befragten in Norwegen nannten allerdings auch Korruption, Gesundheit und Sicherheit sowie Ethik als bedeutende Themen der vergangenen zwölf Monate. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Land Befragungsergebnisse Österreich Die Befragten halten Kostensenkungen auch künftig noch für ebenso wichtig wie in den letzten zwölf Monaten; Innovation, Wettbewerb und operatives Management/Infrastruktur gewinnen an Bedeutung, ebenso wie Digitalisierung und Cyber-Sicherheit. Corporate Governance gilt als wichtiges Thema, mehr noch als in anderen Ländern. Polen Kostensenkung sowie Fusionen und Akquisitionen waren bedeutende Themen der letzten zwölf Monate. Die Hauptaufgaben des Aufsichtsrats in den nächsten zwei Jahren liegen den Erwartungen zufolge im Wachstum, gefolgt von Innovation, Performance und politischer Ungewissheit. Rumänien Die Aufgabenschwerpunkte der vergangenen zwölf Monate waren Organisationsstruktur, Effektivität des Aufsichtsrats und operatives Management. Auch Korruption rangiert weit oben und einige Befragte erwarten, dass dies auch künftig so bleiben wird. Schweiz Die wesentlichen Themen, die von den Befragten genannt wurden, entsprechen mehr oder weniger dem EMEA-Durchschnitt. Einige Teilnehmer gaben jedoch auch Korruption, Cyber-Risiken und Ethik als bedeutende Themen in der Vergangenheit und Zukunft an. Südafrika Die Befragten nannten Kapitalmanagement und die globale Krise sowie Wachstum als Hauptthemen der letzten zwölf Monate. Man erwartet, dass sie künftig an Bedeutung verlieren und stattdessen Regulierung und Compliance sowie die politische und soziale Ungewissheit in den Vordergrund treten. Türkei Bei der Unternehmensleitung dürften mehrere Bereiche an Bedeutung gewinnen, darunter politische und soziale Ungewissheit, Regulierung und Compliance sowie Cyber-Sicherheit. Zypern In den vergangenen zwölf Monaten waren Risikomanagement, Kostensenkungen und politische Ungewissheit die wichtigsten Themen. Für die kommenden zwölf Monate wird erwartet, dass die politische Ungewissheit an Bedeutung verliert und anstelle von Kostensenkungsprogrammen werden eher Wachstum und Strategie in den Fokus der Unternehmen kommen. 17 Deutschland im Detail EMEA-weit gesehen liegt für die kommenden ein bis zwei Jahre ein klarer Fokus auf Strategie, Wachstum und Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Mit einer ähnlichen Ausrichtung sehen die Aufsichtsräte in Deutschland den Fokus ihrer Aufsichtsratsarbeit in den kommenden ein bis zwei Jahren in den Bereichen Strategie, Wettbewerb und Wachstum. Strategie wird von der Hälfte der Studienteilnehmer als eine der fünf zentralen Herausforderungen für die kommenden zwölf bis vierundzwanzig Monate genannt, gefolgt von Wettbewerb und Wachstum (jeweils 41 Prozent) sowie Kapitalmanagement (36 Prozent), Digitalisierung und Innovation (jeweils 32 Prozent). Ein Vergleich der Hauptthemen der kommenden ein bis zwei Jahre mit den Hauptthemen der Aufsichtsräte der vergangenen zwölf Monate zeigt, dass die Aufsichtsratsagenda eine gewisse Konstanz aufweist (siehe auch Tabelle 3). Strategie (57 Prozent) war auch in den vergangenen Jahren das wichtigste Thema der Aufsichtsräte. Kapitalmanagement (52 Prozent), Wachstum und Innovation (jeweils 29 Prozent) fanden sich ebenfalls weit oben in der Wichtigkeit für Aufsichtsräte. Bei Themen wie M&A (43 Prozent) sowie Kostenreduktion (29 Prozent) ging die Bedeutung für die zukünftige Agenda zurück, sie bleiben aber weiterhin relevant. spielen werden. In der Finanzdienstleistungsbranche bleiben etwa Regulierung und Compliance weiterhin ein wesentliches Thema, ähnlich wie Umweltfragen für den Energie- und Rohstoffsektor. Zentrale Herausforderungen: Analyse nach Branchen Die zentralen Herausforderungen der Aufsichtsräte sind darüber hinaus auch von Branche zu Branche verschieden. Viele Befragte aus der Finanzdienstleistungs- und der Konsumgüterbranche nannten Cyber-Sicherheit als wichtige Aufgabe der Zukunft. Bei den Befragten aus den Business & Professional Services sowie den Energie- und Rohstoffsektoren war ebenfalls ein stärkeres Bewusstsein für Cyber-Sicherheit zu erkennen. In den Sektoren Technologie, Medien und Telekommunikation sowie produzierende Industrie lagen Kostensenkung bzw. Fusionen und Übernahmen in den letzten zwölf Monaten im Fokus, wobei künftig Innovation und Wettbewerb stärker in den Vordergrund treten dürften. Die Befragten in den Sektoren Life Sciences und Gesundheit gehen ebenfalls davon aus, dass Innovation auch weiterhin ein zentrales Anliegen bleiben wird, während Regulierung und Compliance an Bedeutung zunehmen. In einigen Sektoren erwartet man, dass die zentralen Herausforderungen der vergangenen zwölf Monate auch in den kommenden zwei Jahren noch eine wichtige Rolle Tab. 3 – Zentrale Herausforderungen für Aufsichtsräte: Deutschland Zentrale Herausforderungen Kommende 12–24 Monate Vergangene 12 Monate Strategie 1 1 Wettbewerb 2 7 Wachstum 2 4 Kapitalmanagement 4 2 Digitalisierung 5 14 Innovation 5 4 M&A 7 3 Entlohnung der Unternehmensleitung 8 7 IT/Technologie 8 14 Infrastruktur 8 7 Politische/soziale Unsicherheiten 8 - Regulierung und Compliance 8 7 Nachfolgemanagement 8 11 18 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Länderbezogene CorporateGovernance-Themen Die Ansichten unserer Befragten umspannen ein breites Spektrum an Themen, die ihrer Meinung nach künftig Einfluss auf ihre Tätigkeit haben werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch ein Verständnis der derzeitigen CorporateGovernance-Schwerpunkte. Wir haben daher unsere hauseigenen Corporate-Governance-Experten aus allen Ländern, in denen wir Befragungen durchführten, um ihre Meinung gebeten, die sie auf Grundlage ihrer Erfahrungen mit zahlreichen Führungskräften der jeweiligen Länder erworben haben. Erwartungsgemäß fielen die Antworten entsprechend den Verhältnissen in den jeweiligen Ländern höchst unterschiedlich aus. Die Antworten sind in Tabelle 4 dargestellt. Insgesamt decken sich die Einschätzungen der Experten von Deloitte mit den Ansichten der Aufsichtsräte in ihrem Land. Aus Corporate-Governance-Perspektive ergeben sich aus den Antworten unserer Umfrageteilnehmer und der Corporate-Governance-Experten von Deloitte sechs Bereiche von besonderem Interesse: •• Strategie und Risiko •• Innovation •• Cyber-Sicherheit •• Vergütung •• Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat •• Evaluierung des Aufsichtsrats In den folgenden Abschnitten dieses Berichts werden die Antworten unserer Befragten detailliert vorgestellt. Tab. 4 – Aktuelle Corporate-Governance-Schwerpunktbereiche Land Befragungsergebnisse Belgien Strategie und Wachstum; Umbruch und Innovation; Cyber-Risiken und Cyber-Sicherheit; Risikomanagement; Governance und Unternehmensberichterstattung Deutschland Frauenquote im Aufsichtsrat; Professionalität der Arbeit des Aufsichtsrats; Haftung der Mitglieder; Rotation der Prüfer und Pflichten des Prüfungsausschusses; Digitalisierung Finnland Umsetzung der Veränderungen, die durch den Corporate-Governance-Kodex von 2015 eingeführt wurden Frankreich Strategie und Wachstum; Risikomanagement und langfristige Wirtschaftlichkeit; Antikorruptions- und Arbeitsgesetze; Einhaltung der im Wandel befindlichen Regulierungsvorschriften; Zusammensetzung des Aufsichtsrats unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frauenquote von 40 Prozent im Verwaltungsrat bis 2017 Großbritannien Risikomanagement und langfristige Wirtschaftlichkeit; Umwelt-, Sozialund Governance-Aspekte; Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder, Offenlegung von Bonuszahlungen und Abstimmung über Vergütungspolitik; Umsetzung der EU-Verordnung und der Richtlinie über Abschlussprüfungen; Minimierung der Compliance-Kosten; intensivere Kommunikation mit den Interessengruppen; Unternehmenskultur; Nachfolgeplanung; Frauen im Aufsichtsrat; Offenlegung von Dividenden – Politik und Praxis Irland Strategie; Cyber-Risik; Risikomanagement und langfristige Wirtschaftlichkeit; Unternehmenskultur; Nachfolgeplanung; Zuständigkeiten der Ausschüsse Italien Integration des Risikomanagements in den strategischen Entscheidungs findungsprozess des Aufsichtsrats; langfristige Wertschöpfung; integriertes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem; Cyber-Risiko; effektive Verwaltung und Überwachung Naher Osten Datensicherheit; Vergütung Niederlande Langfristige Wertschöpfung; Risikomanagement und interne Revision; effektives Management und Aufsicht; Kultur; Vergütung; Anforderungen nach dem Prinzip Einhaltung oder Erklärung; Diversität der Unternehmensleitung; Kriterien für die Ernennung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und Maßnahmen gegen Übernahmen Norwegen Vergütung des Managements und Kopplung der Vergütung und Bonuszahlungen an die langfristige Wertschöpfung Österreich Strategie; Risikomanagement; Organisationsstruktur; Cyber-Sicherheit; Diversität der Unternehmensleitung Polen Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder; politische Ungewissheit; Vergütung Rumänien Risikomanagement; Unternehmensführung; Strategie; Kostensenkung Schweiz Kaderlohnverordnung in börsennotierten Unternehmen; Diversität; CyberRisiken Spanien Compliance; Cyber-Risiken Südafrika Transformation; risikobasierte interne Revision; IT-Governance; Aktionäre und Vergütung; Effizienzbeurteilung des Aufsichtsrats; Alternative Dispute Resolution (ADR) Türkei Politische und soziale Unsicherheit Zypern Effektivität und Kompetenz des Aufsichtsrats 19 Strategie und Risiko Tiefgreifende Umbrüche in Wirtschaft und Handel schreiten rasant voran. Unternehmen müssen daher Strategien verfolgen, die sich an Veränderungen innerhalb ihrer Märkte anpassen lassen, dürfen dabei aber gleichzeitig ihre langfristigen Shareholder- Value-Ziele nicht aus den Augen verlieren. Strategische Pläne müssen flexibel sein. Organisationen sind praktisch dazu gezwungen, innovativ zu sein, um sich dauerhafte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und den Ruf ihres Unternehmens und ihrer Marke zu wahren. Die strategische Entscheidungsfindung ist jedoch mit dem Risiko behaftet, dass Fehlentscheidungen getroffen werden können und man entweder zu früh oder zu spät die Initiative ergreift. Die Aufsichtsräte tragen die allgemeine Überwachungsverantwortung für Strategie und Risiko und übernehmen bei diesem kritischen geschäftlichen Aspekt ihres Unternehmens die abschließende Überwachungsaufgabe. einzugehen. Aber auch Untätigkeit kann riskant sein, wenn beispielsweise versäumt wird, eine Strategie an äußere oder innere Veränderungen anzupassen, die Einfluss auf die Marktposition des Unternehmens haben könnten. Risiken werden allerdings unterschiedlich eingeschätzt. Mit jeder strategischen Entscheidung oder Handlung sind stets Risiken verbunden, sei es nun in Bezug auf Investitionen, Markterschließung, Wettbewerb im Allgemeinen oder die generelle Bereitschaft des Managements, überhaupt Risiken Wir befragten unsere Gesprächspartner zu der Qualität der Entscheidungsfindung ihrer Aufsichtsräte im Bereich Strategie und Risiko und zu ihrem Bewusstsein für Gefährdungen der Unternehmensreputation. Unsere Fragen zu Strategie und Risiko betrafen dabei drei Themenbereiche: 20 Wenn der Aufsichtsrat zu langsam auf solche wechselnden Rahmenbedingungen reagiert und das Unternehmen seine Strategie nicht rechtzeitig ändert, endet dies später geradezu zwangsläufig in überstürzten Reaktionen. Dies wiederum kann einen Rückgang von Gewinnmargen nach sich ziehen und damit letztendlich zu einem weniger erfolgreichen Unternehmensergebnis führen. Jede unterlassene Handlung birgt große Risiken, und der Aufsichtsrat muss daher stets aufmerksam und proaktiv handeln, um das Unternehmen im Geschäftsumfeld heute und morgen wettbewerbsfähig zu halten. •• Integration des Risikomanagements in die strategischen Entscheidungsprozesse des Aufsichtsrats •• Dem Aufsichtsrat vorgelegte Informationen zu Strategie und Risiko •• Reputationsrisiko Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen Es könnte erwartet werden, dass die Antworten auf unsere Fragen unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob es sich um eine monistische oder dualistische Führungsstruktur handelt. Diese Erwartung hat sich allerdings nicht erfüllt; aus den erhobenen Daten ergaben sich keine signifikanten Unterschiede, die aus der unterschiedlichen Struktur der Unternehmensführung und -überwachung resultieren könnten. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 1 – Integration des Risikomanagements in die strategische Entscheidungsfindung Ist das Risikomanagement in die strategischen Entscheidungsprozesse des Aufsichtsrats gut integriert? 8% 46% 59% EMEA 4% Deutschland 5% Trifft voll und ganz zu Trifft zu Neutral Trifft nicht zu 36% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 42% Integration des Risikomanagements in die strategische Entscheidungsfindung Unternehmen wird manchmal vorgeworfen, riskante Strategien zu verfolgen. Fest steht, der Aufsichtsrat sollte das Risikoniveau festlegen, das sein Unternehmen bei der Verfolgung strategischer Ziele in Kauf nehmen darf (Risikobereitschaft). Wir fragten daher unsere Gesprächspartner, ob ihrer Ansicht nach bei strategischen Entscheidungen das damit einhergehende Risiko angemessen in Betracht gezogen wurde. Da unsere Befragten selbst zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Aufsichtsräten eine Rolle bei wichtigen Unternehmensentscheidungen innehaben, war zu erwarten, dass die Mehrheit der Befragten mit dem Entscheidungsprozess des Aufsichtsrats zufrieden ist. Dies scheint auch allgemein der Fall zu sein: 88 Prozent der Befragten hielten es für zutreffend bzw. voll und ganz zutreffend, dass das Risikomanagement gut in den Entscheidungsprozess des Aufsichtsrats integriert sei (siehe Abbildung 1). Die Einschätzungen der befragten Aufsichtsratsmitglieder waren von Land zu Land leicht unterschiedlich. In Belgien, Deutschland, dem Nahen Osten, Polen und Großbritannien bewerteten etwa gleich viele Befragte diese Aussage jeweils mit „trifft zu“ bzw. „trifft voll und ganz zu“. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Risiko zwar zur Kenntnis genommen wird, Risikomanagement aber noch nicht konsequent gehandhabt wird. Dagegen antwortete die Mehrheit der Befragten in Frankreich, Finnland, Norwegen, der Schweiz und der Türkei, diese Aussage treffe „voll und ganz“ zu. In Südafrika, wo alle Befragten mit „trifft zu“ bzw. „trifft voll und ganz zu“ antworteten, wird einem Risikoausschuss des Aufsichtsrats (oder dem Prüfungsausschuss) die spezifische Verantwortung für die Beaufsichtigung des Risikomanagements übertragen und die Einführung von Corporate-Governance-Regeln legt nahe, dass das Risikomanagement durch ein integriertes Berichtswesen weiter verbessert werden kann. Nach Branchen aufgeschlüsselt, stammte der größte Teil der Befragten, die diese Aussage mit „trifft zu“ bzw. „trifft voll und ganz zu“ bewerteten, aus der Finanzdienstleistungsbranche, die in vielen Ländern gesetzlich verpflichtet ist, einen Risikoausschuss in den Aufsichtsräten einzurichten. Ein weiterer großer Teil, der ebenfalls mit „trifft zu“ bzw. „trifft voll und ganz zu“ antwortete, waren Befragte aus dem Energieund Rohstoffsektor. Für Deutschland gaben 95 Prozent der Umfrageteilnehmer an, das Risikomanagement sei in die strategischen Entscheidungsprozesse des Aufsichtsrats gut bzw. sehr gut integriert. Auf EMEA-Ebene waren die beiden Branchen, in denen die meisten Befragten die Aussage mit „trifft nicht zu“ bzw. „trifft überhaupt nicht zu“ bewerteten, die Bauwirtschaft und die verarbeitende Industrie. Befragte, die mit der Qualität der Entscheidungsfindung nicht ganz zufrieden waren, nannten als Begründung vor allem den Bedarf nach mehr Diskussion im Aufsichtsrat auf Grundlage verlässlicher und aktueller Informationen. Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen Die Antworten zu Risikomanagement und strategischer Entscheidungsfindung wären möglicherweise anders ausgefallen, wenn nicht nur Aufsichtsratsmitglieder, sondern auch die Unternehmensleitung befragt worden wären. Dennoch waren die Ansichten der Aufsichtsratsmitglieder von monistisch und dualistisch geführten Unternehmen recht ähnlich. Dies legt nahe, dass die Corporate-Governance-Struktur bei der Integration des Risikos in die strategische Entscheidungsfindung eine untergeordnete Rolle spielt. 21 Insgesamt lassen die Antworten auf unsere Umfrage den Schluss zu, dass die Aufsichtsräte zwei zentrale Punkte erkannt haben: erstens, dass Strategien an die Veränderungen des internen oder externen Unternehmensumfelds angepasst werden müssen, um ein effektives Risikomanagement zu betreiben; und zweitens, dass zumindest nach Ansicht der Aufsichtsratsmitglieder die Inhalte und Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen eine geeignete Grundlage für fundierte Entscheidungen zu Strategie und Risiko bilden. 22 Im Aufsichtsrat sollte jedes Thema offen, sachlich und aufgabenorientiert diskutiert werden. Bis dahin ist es jedoch noch ein langer Weg. Es ist eine Frage der Kultur. Befragter aus der Türkei EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 2 – Effektivität der Informationen für die Risiko- und Strategieentscheidungen auf Aufsichtsratsebene Die Informationen, die in die Risiko- und Strategieentscheidungen einfließen, sind hinsichtlich Qualität, Aktualität und Fokus effektiv. 10% 55% 82% EMEA 4% Deutschland 5% 14% 31% Trifft voll und ganz zu Trifft zu Neutral Trifft nicht zu Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Der Aufsichtsrat meines Unternehmens pflegt eine offene Diskussion sowohl unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats als auch mit der Geschäftsleitung. Das Für und Wider wird auf Grundlage von Bewertungen abgewogen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über breite Kenntnisse und Kompetenzen, sodass wir auch über den Tellerrand hinaus schauen können. Befragter aus Österreich Versorgung der Aufsichtsräte mit den erforderlichen Informationen zu Strategie und Risiko Auf Grundlage ungeeigneter, missverständlicher oder unzureichender Informationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechte Entscheidungen getroffen. Die Entscheidungen von Aufsichtsräten basieren bisher vor allem auf Informationen der Unternehmensleitung, von Wirtschaftsprüfern und aus anderen Quellen. Die Befragten wurden um ihre Meinung zur Effektivität der Informationen gebeten, die sie zu Strategie- und Risikofragen erhielten. In der Region EMEA hielten 86 Prozent der Befragten es für zutreffend bzw. voll und ganz zutreffend, dass die ihnen vorgelegten Informationen in Bezug auf Qualität, Aktualität und Fokus effektiv seien. In Deutschland kann bei einer Zustimmung von 96 Prozent von einer generellen Zufriedenheit der Umfrageteilnehmer in Bezug auf Qualität, Aktualität und Fokus der bereitgestellten Informationen ausgegangen werden. Dieser Wert liegt sogar leicht über dem EMEA-Durchschnitt. Die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen beziehen die notwendigen Informationen vorrangig aus Business-Plänen, Finanzkennzahlen und Management-Präsentationen (siehe Abbildung 3). Die Qualität des Informationsflusses zwischen Management und Aufsichtsrat ist daher von großer Bedeutung. Gleichsam sind externe Prüfberichte eine wesentliche Informationsquelle für Risikound Strategieentscheidungen. Für die Region EMEA stimmen in der Branchenbetrachtung alle Befragten im Life-Sciences-Sektor der Aussage zu, dass die ihnen verfügbaren Informationen effektiv seien, und überdurchschnittlich viele Befragte aus der Finanzdienstleistungsbranche. Das überrascht nicht, denn die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank erwartet, dass die Gremien von Banken angemessene Risikoinformationen erhalten, damit sie genau beurteilen können, ob die Geschäftsentscheidungen den festgelegten Risikobereitschaftsstandards und -beschränkungen gerecht werden. Datenqualität und die Fähigkeit zur unternehmensweiten Risikoaggregation sind entscheidende Voraussetzungen für eine gesunde, risikobasierte Entscheidungsfindung und damit auch für eine zweckmäßige Risiko-Governance.5 23 Beschaffung von Informationen für die Entscheidungsfindung Die Quellen, aus denen die Aufsichtsräte ihre Informationen beziehen, können sich von Land zu Land unterscheiden. Dabei kann es sich unter anderem um Business-Pläne, Management-Präsentationen, Finanzkennzahlen, Prüfberichte, Unternehmensanalysen und Fortschrittsberichte handeln (siehe Abbildung 3). Die meisten Aufsichtsräte verlassen sich dabei verstärkt auf Management-Präsentationen. So gaben neun von zehn Befragten in Südafrika an, dass ihr Aufsichtsrat interne und externe Prüfberichte und/oder Geschäftspläne heranzieht und in allen Fällen wurden Management-Präsentationen als Entscheidungsgrundlage verwendet. In Finnland greifen viele Aufsichtsräte hingegen auf ein breiteres Spektrum an Quellen zurück, etwa auf Wettbewerberanalysen und Rückmeldungen der Mitarbeiter. Es verwundert nicht, dass sich viele Aufsichtsgremien stark auf Präsentationen der Unternehmensleitung verlassen. Auch wenn sie sowohl externe als auch interne Prüfberichte erhalten, die eigentlich eine objektivere Informationsquelle darstellen, verlassen sie sich zwangsläufig doch am meisten auf die Informationen vonseiten der Unternehmensführung. Die Qualität des Informationsflusses zwischen Unternehmensleitung und Aufsichtsrat ist daher von entscheidender Bedeutung für eine effektive Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat und für eine gute Corporate Governance. Die Aufsichtsräte müssen allerdings die Hintergründe und Annahmen dieser Informationen genau verstehen und gegebenenfalls die Qualität der bereitgestellten Daten bei der Geschäftsführung hinterfragen. und mitunter auch vom aufsichtsrechtlichen Rahmen ab. Die Antworten auf unsere Umfrage legen jedoch nahe, dass Aufsichtsräte Risikomanagement als einen Prozess betrachten, der sich grob in vier Bereiche unterteilen lässt: •• Erstellung und Genehmigung eines Modells für das Risikomanagement (Risk Map) •• Erstellung von Ausgangsdaten für das Modell, beispielsweise durch Festlegung der Risikotoleranzen •• Einrichtung eines Berichterstattungsprozesses mit Schwerpunkt auf das Aufwärtspotenzial und die Abwärtsrisiken unter Einbeziehung der wichtigsten Risikoindikatoren •• Allgemeine Überwachung/Kontrolle des Risikomanagementprozesses Ein Risikomanagementsystem hängt vom jeweiligen Unternehmen und seiner Kultur Abb. 3 – Informationsquellen für Risiko- und Strategieentscheidungen Welchen Input erhält der Aufsichtsrat für seine Risiko- und Strategieentscheidungen? EMEA Deutschland 90% Business-Pläne 91% 81% Management-Präsentationen/-Informationen 82% 73% Finanzkennzahlen 86% 71% Prüfungsberichte der internen Revision 64% 69% Business Reviews 45% 66% Externe Prüfungsberichte 73% 55% Konkurrenzanalysen 55% 50% Fortschrittsberichte 55% 49% F&E-/Investitionspläne 41% 47% Marktberichte 41% 40% Anlegerinformationen 27% 31% Feedback der Mitarbeiter 9% 21% Sonstige 23% Sonstige beinhaltet Risikoberichte (Risk Appetite Statement, Risikorahmen, Risikostrategie), integriertes Berichtswesen und den Strategieplan. 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 24 1 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 4 – Beschäftigung des Aufsichtsrats mit Ethikfragen und Reputationsrisiko Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig alle Berichte in Bezug auf ethische Verstöße (wie Täuschungsmanöver, Verstöße gegen die Menschenrechte, Geldstrafen etc.) und wertet das damit verbundene Risiko für die Unternehmensreputation aus. 17% 12% 1% 10% 5% EMEA Deutschland 10% 48% 29% 37% 33% Trifft voll und ganz zu Trifft zu Neutral Trifft nicht zu Trifft überhaupt nicht zu Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Ethikfragen und Reputationsrisiko Ethische Verstöße und fragwürdige Geschäftspraktiken von Unternehmen bleiben auch weiterhin ein viel beachtetes Thema in den Medien. So wurden beispielsweise Geldstrafen gegen Finanzinstitute wegen Fehlverhaltens verhängt und auch der Ruf einiger Unternehmen hatte darunter zu leiden, dass ihre Produkte in Wirklichkeit nicht das leisteten, was sie in ihrer Werbung versprochen hatten. Ein Reputationsschaden ist ein großes Risiko für Unternehmen, denn er schreckt Kunden ab und schwächt die Marktposition. Erleidet ein Unternehmen einen gravierenden Reputationsschaden, kann es Jahre dauern, bis es sich wieder davon erholt. Auf die Frage, worin ihrer Ansicht nach die Hauptgefahr für einen Reputationsschaden liege, waren viele der Befragten der Ansicht, dass sich die Unternehmen zunächst über die Folgen von Verstößen im Klaren sein müssen, sei es nun gegen Regulierungsvorschriften oder die ethische Praxis. Aufsichtsrats berücksichtigt wird. Nur 70 Prozent der Befragten in der EMEA-Region bewerteten die Aussage, dass ihr Aufsichtsrat regelmäßig die Protokolle bzw. die Berichterstattung für den Umgang mit ethischen Verstößen prüft und das damit verbundene Risiko für den Ruf des Unternehmens auswertet, mit „trifft zu“ bzw. „trifft voll und ganz zu“. Ein geringer, aber nicht unwesentlicher Teil der Befragten (13 Prozent) bewertete diese Aussage mit „trifft nicht zu“ oder „trifft überhaupt nicht zu“; viele davon stammten aus Deutschland, Österreich, dem Nahen Osten und Großbritannien.6 Die restlichen 17 Prozent antworteten mit „Neutral“ (siehe Abbildung 4). In Deutschland ist die Sensibilität zu Reputationsfragen bei ethischen Verstößen mit 77 Prozent höher als im EMEA-Durchschnitt. Die Antworten auf diese Aussage fielen bei den Aufsichtsratsmitgliedern verschiedener Branchen höchst unterschiedlich aus. In den Sektoren Business & Professional Services, Life Sciences und Finanzdienstleistungen antwortete ein großer Anteil der Befragten zustimmend. Im öffentlichen Sektor und in geringerem Maße in der Bauwirtschaft und der Konsumgüterbranche hielt hingegen ein großer Teil der Befragten diese Aussage für nicht zutreffend.7 Unsere Gesprächspartner wurden auch dazu befragt, inwieweit ihrer Meinung nach das Reputationsrisiko auf Ebene des Viele Unternehmen verschwinden schlicht und einfach wegen Reputationsproblemen. Das Markenbewusstsein muss integraler Bestandteil der Organisation und der allgemeinen Kommunikation sein. Die Reputation einer Marke steht oft in Verbindung mit dem Firmenlogo, aber das Logo allein ist längst nicht alles. Befragter aus Belgien 25 Abb. 5 – Risikokontrollen im Zusammenhang mit Markenreputation Wie schätzen Sie die gegenwärtigen Risikokontrollen im Zusammenhang mit der Unternehmensreputation ein? EMEA Deutschland 50% Auf alle Ebenen der Organisation fokussiert 59% 41% Auf das Management fokussiert 18% 36% Vorfallsbasiert 23% 33% In die Organisationskultur integriert 59% 21% Systematisch 45% Sonstige 0% 4% 1 in vorgegebenen Abständen durchgeführt 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Darüber hinaus traten ebenfalls gewisse Unterschiede bei der Beantwortung der Frage nach den Risikokontrollen im Zusammenhang mit der Markenreputation auf (siehe Abbildung 5). Hinter den Antworten in ihrer Gesamtheit verbergen sich allerdings signifikante Unterschiede in Praxis und Ausblick. In Österreich etwa gab keiner der Befragten an, dass das Bewusstsein für das Reputationsrisiko Bestandteil ihrer Unternehmenskultur sei. Bei den befragten Aufsichtsräten aus Deutschland hingegen antworteten 59 Prozent der Teilnehmer, dass Reputationsrisiken ein Bestandteil der Unternehmenskultur seien. Die Aussage wurde in anderen Ländern (z.B. in Zypern, Frankreich, Irland und der Türkei) ebenfalls vielfach bejaht. Man braucht ein Leben lang, um sich einen guten Ruf aufzubauen, und eine Nanosekunde, um ihn zu ruinieren. Befragter aus Großbritannien 26 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Viele Befragte bezeichneten die Reaktion ihres Aufsichtsrates auf Reputationsfragen und -kontrollen als „vorfallsbasiert“, d.h., der Aufsichtsrat reagiert erst dann auf Vorfälle, wenn sie eintreten. Dieser Anteil betrug insgesamt 41 Prozent, war aber in einigen Ländern wie Polen, Rumänien und Südafrika höher. Generell lassen vorfallsbasierte Reaktionen auf Reputationsrisiken darauf schließen, dass manche Aufsichtsräte diesem Thema vorab nicht genügend Aufmerksamkeit widmen, sondern nur reaktiv handeln. Insgesamt gaben 21 Prozent der Befragten an, dass sich ihr Aufsichtsrat in vorgegebenen Abständen mit den Themen Reputation und Reputationsrisiko befasse. Offenbar steht dieser Komplex in Unternehmen in Deutschland und Frankreich regelmäßig auf der Tagesordnung; in Österreich, Belgien oder Irland hingegen nicht.8 Nach Branchen wiesen die Befragten in den Sektoren Business & Professional Services, Konsumgüter und Life Sciences das stärkste Bewusstsein für Reputationsrisiken auf. In Ersterer gaben 71 Prozent der Befragten an, dass Kontrollen bezüglich des Markenreputationsrisikos Bestandteil der Unternehmenskultur seien (gegenüber 56 Prozent in der Konsumgüterbranche). Der Anteil der Umfrageteilnehmer, denen zufolge systematische Prüfungen des Reputationsrisikos durchgeführt wurden, betrug in den Business & Professional Services 43 Prozent und in den Life Sciences 42 Prozent. Am wenigsten Berücksichtigung findet das Reputationsrisiko im öffentlichen Sektor und in der Bauwirtschaft. Hier gab keiner der Befragten an, dass Kontrollen des Reputationsrisikos Bestandteil der Unternehmenskultur seien oder systematische Prüfungen des Reputationsrisikos stattfänden.9 Die meisten Befragten teilten die Ansicht, dass der Aufsichtsrat besonderen Wert auf den Umgang mit Reputationsrisiken legen und den übrigen Mitarbeitern des Unternehmens mit gutem Beispiel vorangehen müsse. Denn tonangebend für die Unternehmenskultur ist die Unternehmensspitze. Allerdings sahen nur 16 Prozent der Befragten die Notwendigkeit, dass sich der Aufsichtsrat der Folgen potenzieller ethischer Verstöße und des Wertes aller Maßnahmen und Kontrollen zur Risikobegrenzung bewusst sein müsse. 27 Innovation Mitglieder von Aufsichtsräten wissen nur zu gut um die strategische Bedeutung von Innovation. Diese ist aber nicht nur mit Forschung und Entwicklung gleichzusetzen – dank ihrer Tragweite und Wirkung ermöglicht sie es einer Organisation, auch langfristig Wert zu schaffen. Innovation sollte einerseits intern überwacht werden, um Fortschritte in Bezug auf spezifische Projekte und Ziele sicherzustellen. Gleichzeitig sollte eine externe Überprüfung erfolgen, da Organisationen alle Möglichkeiten aus- schöpfen sollten, um externen Störungen entgegenzuwirken.10 Unsere Befragten waren mehrheitlich der Auffassung, dass ihr Aufsichtsrat Innovation hohe Wichtigkeit beimesse. 60 Prozent der Teilnehmer aus der EMEA-Region vergaben einen Wert von 4 oder 5 (auf einer Skala von 1 bis 5 mit dem Höchstwert 5). Vergleichsweise groß war der Anteil hoher Bewertungen unter Befragten in Deutschland (81 Prozent), Irland und Italien. In diesen Ländern scheinen ausgeprägte staatliche Innovationsanreize sowie eine gut etablierte Start-up- und Unternehmenskultur generell vorhanden zu sein. Am anderen Ende des Spektrums bewerteten 15 Prozent der Befragten die Bedeutung von Innovation für ihren Aufsichtsrat mit lediglich 1 oder 2. Der Anteil der Teilnehmer, denen zufolge Innovation für den Aufsichtsrat keine hohe Priorität besitzt, war u.a. vergleichsweise groß in Österreich, Rumänien, Südafrika und der Schweiz (siehe Abbildung 6). Abb. 6 – Wie wichtig ist Innovation für den Aufsichtsrat? Wie wichtig ist Innovation in Ihrer Organisation für den Aufsichtsrat? (sehr wichtig 5 – unwichtig 1) Land 81% Land Deutsch lan d Naher O ste n Italien Spanie n Irland Rumä nie n 80% 77% EMEA 33% 29% 5 4 25% 3 43% 10% 2 1 33% 31% 5% Sektor Sektor Deutschland 4 38% 10% 3 1 Energ ie, V 10% 2 Bauwirt sch aft Sonstig e 0% rso er 23% Sehr wichtig Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Unwichtig gun g n 28 Telekomm u und nik at ien io ed 72% ustrie ind er üt 85% 43% 5 bau erg ,B 92% Life Scie nce s Techno log ie, M Konsu mg 26% 30% EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte 38% 71% 14% 43% 52% 45% 57% Abb. 7 – Schwerpunkte der Innovationspläne Welche Schwerpunkte hat der Innovationsplan in Ihrer Organisation? EMEA 0% 0% 0% Deutschland 63% Produktinnovation 57% 49% Erneuerung des Geschäftsmodells 38% 48% Prozessinnovation 52% 47% Digitale Innovation 71% 39% Organisatorische Innovation1 43% 29% Marketing-Innovation 45% 14% 9% Wir haben keinen Innovationsplan 0% 6% Wir entwickeln gerade einen Aktionsplan 0% Sonstige 0% 5% inklusive Kompetenzen/Personal 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Nach Branchen betrachtet ordneten die Befragten der Bereiche Life Sciences und Technologie, Medien und Telekommunikation, gefolgt von Business & Professional Services und Konsumgüterindustrie, dem Thema Innovation die höchsten Werte zu. Die schlechtesten Ergebnisse stammten aus den Sektoren Bauwirtschaft sowie Energie und Rohstoffe.11 Deutschland im Detail EMEA-weit zeigt sich mit den genannten 60 Prozent ein klares Bekenntnis zu Innovation, wobei auch hier länderspezifische Unterschiede zu beobachten sind. In Österreich bspw. geben 48 Prozent Aufsichtsräte an, dass Innovation einen (sehr) hohen Stellenwert in ihrer Organisation bzw. für den Aufsichtsrat einnimmt, wohingegen sogar 81 Prozent der befragten Aufsichtsräte in Deutschland Innovation als wichtiges bzw. sehr wichtiges Thema ansehen. Lediglich 20 Prozent der Aufsichtsräte aus Deutschland sehen das Thema im mittleren Wichtigkeitsbereich und kein Aufsichtsrat als unwichtig in ihrer Organisation bzw. in ihrem Aufsichtsrat an. Mögliche Anreize für den Aufsichtsrat, sich auf Innovation zu fokussieren, sind unter anderem die Notwendigkeit, die Kosten zur Aufrechterhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit zu überwachen und zu senken, das Vorhandensein einer Start-up-Kultur, steuerliche Anreize oder EU-Beihilfen für Programme zur Innovationsförderung. Wie Abbildung 7 zeigt, nannten die meisten Befragten mehr als einen Innovationsschwerpunkt in ihrer Organisation. Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen Weder bei der Bedeutung von Innovation für den Aufsichtsrat noch den Antworten auf die Frage, welcher Teil der Organisation für die Überwachung der Innovationsfortschritte zuständig ist, zeigten sich wesentliche Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Führungsstrukturen. 29 Tab. 5 – Zentrale Themen in der Innovationsplanung: Branchenanalyse Welche Schwerpunkte hat der Innovationsplan in Ihrer Organisation? Branche Fokus Innovationsplan 86% Business and Professional Services 71% 72% Konsumgüter 64% 40% Bauwirtschaft 40% 57% Energie und Rohstoffe 49% 64% Finanzdienstleistungen 62% 83% Life Sciences 45% 67% 87% Verarbeitende Industrie 68% 75% Öffentlicher Sektor 75% 81% Technologie, Medien und Telekommunikation 63% Kein Innovationsplan: 25% öffentlicher Sektor, 14% Energie und Ressourcen, 12% Finanzdienstleistungen Digitale Innovation Erneuerung des Geschäftsmodells Produktinnovation Zahlreiche Befragte in der Region EMEA nannten in ihrer Antwort Produktinnovation. Die kundenseitige Wahrnehmung dessen, was die Organisation leisten kann, scheint etwas mehr Gewicht zu besitzen als operative Effizienz, die auch durch Innovation gesteigert werden kann. Dies legt nahe, dass das Bedürfnis nach unmittelbarer Wertschöpfung besteht und die Unternehmen bestrebt sind, sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen. 9 Prozent der Befragten erklärten, ihre Organisation habe keinen Innovationsplan. Weitere 6 Prozent antworteten, dass die Entwicklung eines Innovationsplans noch nicht abgeschlossen sei. Der Großteil dieser Antworten stammte von Befragten in Österreich, Rumänien und dem Nahen Osten. Wie Tabelle 5 zeigt, bestanden zwischen den Schwerpunkten einzelner Branchen gewisse Abweichungen. 30 Prozessinnovation Organisatorische Innovation Unerwartete Innovationen sind das eine, doch unbeabsichtigte Folgen von Innovation sind genauso wichtig wie unerwartete Innovationen selbst. Befragter aus Frankreich EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Auf die Frage, welcher Teil der organisationsspezifischen Führungsstruktur für die Überwachung des Innovationsfortschritts zuständig sei, gaben die Befragten häufig Antworten, die eine gewisse Überlappung von Zuständigkeiten aufzeigten (siehe Abbildung 8). die Antworten von unseren Befragten, dass sich die Zuständigkeiten häufig überlappen, wobei jeweils das Management und der Aufsichtsrat einen Teil dieser Zuständigkeit besitzen (wie beispielsweise in Österreich und Großbritannien).12 In Deutschland zeigt sich klarer die Aufgabentrennung im dualistischen System der Corporate Governance. So äußerten 90 Prozent der Befragten, dass die Unternehmensleitung für die Überwachung von Innovationen zuständig sei (EMEA: 61 Prozent Executive Committee). Lediglich 38 Prozent der Aufsichtsräte votierten für den Aufsichtsrat als Kerngremium der Innovation (EMEA: 46 Prozent). In bestimmten Ländern wie etwa Deutschland, Frankreich und Südafrika ist ein geschäftsführender Ausschuss für die Überwachung des Innovationsfortschritts zuständig (in Deutschland ist dies der Vorstand). Auch wenn anzunehmen ist, dass entweder die Unternehmensleitung oder der Aufsichtsrat für die Überwachung von Innovation zuständig sein sollten, zeigen Es ist wenig überraschend, dass 57 Prozent der Befragten in der Region EMEA erklärten, Diskussionen über die neuesten Fortschritte erfolgten im Innovationsbereich im Rahmen normaler Sitzungen des Gremiums. Der Aufsichtsrat sollte auf dem Laufenden gehalten werden; selbst wenn ihm nicht die primäre Überwachung von Innovation obliegt, kann doch von ihm erwartet werden, dass er eine Überwachungsfunktion wahrnimmt. Abb. 8 – Verantwortung für die Überwachung der Innovationsfortschritte Welchem Teil Ihrer Organsiation obliegt die Überwachung der Innovationsfortschritte? EMEA Deutschland 61% Dem Vorstand 90% 46% Dem Aufsichtsrat 38% Sonstige 1 21% 10% 9% Dem Strategieausschuss 5% 4% Einem anderen Ausschuss des Aufsichtsrats 5% „Sonstige“ ist eine Kombination von Ausschüssen zu Innovation, Strategie und Forschung & Entwicklung. 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Ich bin der festen Überzeugung, dass Innovation für den künftigen Erfolg europäischer Unternehmen ausschlaggebend ist. Sie ist unsere größte Herausforderung. Ist Europa bereits im Innovationsmodus? Europa muss Innovation fördern; das ist meiner Meinung nach ein Thema, das uns auf jeden Fall beschäftigen sollte, zumal Europa derzeit dazu neigt, Innovation immer stiefmütterlicher zu behandeln. Befragter aus Belgien 31 Cyber-Sicherheit Risiken durch Cyber-Attacken auf IT-Systeme und die darin gespeicherten Daten sind allgemein bekannt und es wird immer wieder darüber berichtet. Die Fähigkeiten von Hackern, sich über das Internet Zugang zu Daten zu verschaffen, scheinen rasanter zuzunehmen als das Tempo, mit dem Organisationen wirksame Firewalls und andere Vorrichtungen installieren können, um derartige Angriffe abzuwehren. Das offensichtliche Risiko besteht darin, dass geschäftssensible Daten und persönliche Informationen zu Kunden, Mitarbeitern und anderen entwendet werden können, was nicht zuletzt dem Ruf der Organisation 32 und dem Kundenvertrauen schadet. Auch wenn die Zahl versuchter und erfolgreicher Angriffe nicht bekannt ist, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Cyber-Attacken viel häufiger vorkommen, als öffentlich bekannt wird. Wir befragten Aufsichtsratsmitglieder dazu, wie ausgeprägt das Bewusstsein für Cyber-Risiken und Cyber-Sicherheit in ihren Gremien ist und welche Maßnahmen ihre Unternehmen ergriffen haben, um diese Herausforderung anzugehen. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Bewusstsein des Aufsichtsrates in Bezug auf Cyber-Risiken Auf die Frage, wie ausgeprägt das Bewusstsein des Aufsichtsrates für Cyber-Risiken sei (auf einer Skala von 1 bis 5), antworteten nur 48 Prozent mit einem hohen (4 oder 5) und 20 Prozent mit einem niedrigen Wert (1 oder 2). Keiner unserer Befragten hielt das eigene Unternehmen für immun gegenüber solchen Risiken. Das Bewusstsein für Cyber-Risiken im Aufsichtsrat ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich ausgeprägt. Vergleichsweise hoch erscheint es in Irland, Italien, Südafrika und Großbritannien, vergleichsweise niedrig in Deutschland, Belgien und Österreich. Lediglich 32 Prozent der befragten Aufsichtsräte aus Deutschland sahen in Cyber-Sicherheit ein Thema mit hoher bzw. sehr hoher Relevanz. Da in Deutschland das Thema Digitalisierung auf der Aufsichtsratsagenda einen prominenten Platz einnimmt, legt dies den Schluss nahe, dass sich Aufsichtsräte in Deutschland mit den Chancen der Digitalisierung beschäftigen, die möglichen Risiken der Cyber-Sicherheit aber unterschätzen. In der Region EMEA erklärten nur 38 Prozent unserer Befragten aus der verarbeitenden Industrie, dass der Aufsichtsrat Cyber-Sicherheit einen hohen Stellenwert beimesse. Obwohl im Life-Sciences-Sektor die Hälfte der Befragten von einem sehr ausgeprägten Bewusstsein sprach, maßen gleichzeitig 33 Prozent in dieser Branche dem Thema eine niedrige Relevanz bei. Da die meisten Produktionsprozesse IT-gestützt sind, erscheint dieser vergleichsweise niedrige Wert alarmierend, denn Cyber-Attacken beschränken sich nicht nur auf die Finanzdienstleistungsbranche, sondern zielen auch auf Produktionsstätten sowie Forschungs- und Entwicklungszentren ab. Bestimmte Abweichungen im Bewusstsein dieser Risiken sind möglicherweise auf die Konzentration von Branchen in den einzelnen Ländern zurückzuführen. Die Befragten, die das am stärksten ausgeprägte Bewusstsein für Cyber-Risiken nannten, waren weitestgehend in den Bereichen Technologie, Medien und Telekommunikation sowie Business & Professional Services angesiedelt. Das Bewusstsein für Cyber-Risiken ist auch in der Finanzdienstleistungsbranche besonders ausgeprägt. Beispielsweise leistet die Europäische Zentralbank Hilfestellung in Sachen „Cyber Readiness“, während Standard & Poor’s im September 2015 bekannt gab, dass das Rating von Kreditgebern herabgestuft werden könne, wenn sich Letztere nicht ausreichend vor Cyber-Attacken schützten. Generell kam es in den letzten Jahren zu einer Zunahme von Rechtsvorschriften und Regeln in den Bereichen Datenschutz und Cyber-Risiken, die von nationalen Gesetzen zur Cyber-Sicherheit bis hin zur allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU reichen. Cyber-Sicherheit ist inzwischen eine „Notwendigkeit“ und keine „Spinnerei“ mehr. Befragter aus der Türkei 33 Abb. 9 – Vorhandensein eines Aktionsplans für Cyber-Risiken Verfügt die Organisation derzeit über einen Aktionsplan in Zusammenhang mit Cyber-Sicherheit? EMEA Deutschland Ja – ein solcher Plan existiert 38% Ja – nach einem Vorfall wird jetzt ein Plan entwickelt 0% 14% Ja – ein Plan befindet sich in Entwicklung 29% 17% Nein – dieser Plan ist in unseren allgemeinen Risikoplan integriert 19% 7% Nein – wir sehen hier keine Priorität 0% 0% Nein – unsere Organisation hat keine Cyber-Attacken zu befürchten 45% 0% Sonstige 14% 46% 2% 12% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Trotz der unterschiedlichen Antworten unserer Befragten erklärten die meisten, dass ihre Organisation über einen Plan für Cyber-Sicherheit verfüge, gerade mit der Entwicklung eines solchen befasst sei oder Cyber-Risiken in einen allgemeineren Risikoplan integriert habe. Nur 7 Prozent der Befragten gaben an, dass in ihrem Unternehmen kein Plan für das Management von Cyber-Risiken vorhanden sei, zumal ein solcher nicht als Priorität betrachtet werde (siehe Abbildung 9). In Deutschland geben lediglich 38 Prozent der befragten Aufsichtsräte an, ihre Organisation verfüge über einen Aktionsplan in Zusammenhang mit Cyber-Sicherheit oder aber das Thema sei im allgemeinen Risikoplan integriert (19 Prozent). Die Verantwortung dafür wird in Aufsichtsräten deutscher 34 Unternehmen dabei klar bei der Unternehmensleitung gesehen (88 Prozent). Nur 29 Prozent geben an, dass hier ein Ausschuss des Aufsichtsrats verantwortlich zeichnet. Unternehmen in den eher risikobewussten Sektoren Technologie, Medien und Telekommunikation, Finanzdienstleistungen und Business & Professional Services verfügen offenbar häufiger über solche Aktionspläne. Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen In Unternehmen mit dualistischen Führungsstrukturen werden Aktionspläne für Cyber-Sicherheit im Allgemeinen einmal pro Jahr überprüft. Liegt dagegen eine monistische Führungsstruktur vor, zeigt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ad-hoc-, vierteljährlichen und jährlichen Überprüfungen. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 10 – Zuständigkeit für Cyber-Sicherheit Wurde im Aufsichtsrat ein Ansprechpartner für Cyber-Sicherheit ernannt? EMEA Deutschland Ja – diese Funktion gab es schon immer 0% Ja – diese Funktion gibt es seit Kurzem 0% 31% Nein – wir tragen diese Verantwortung gemeinsam 36% 14% Nein – für Fragen der Cyber-Sicherheit ist der Prüfungsausschuss zuständig 5% 9% Nein – für Fragen der Cyber-Sicherheit ist der Risikoausschuss zuständig 5% 20% Nein – Cyber-Sicherheit wird im Rahmen der Risikopläne behandelt 45% 23% 3% Das weiß ich nicht 14% Sonstige 18% 3% 2% 18% 1 Von jenen Befragten, die „Sonstige“ antworteten, gaben nur 4% an, einen eigenen Beauftragten für Cyber Security zu haben, 13% gaben an, kein eigenes Aufsichtsratsmitglied dafür nominiert zu haben. 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Zuständigkeiten für Cyber-Risiken und Cyber-Sicherheit Die Zuständigkeiten für Cyber-Risiken und Cyber-Sicherheit sind in den einzelnen Unternehmen unterschiedlich (siehe Abbildung 10). Sobald sich ein Aufsichtsrat der Bedeutung eines bestimmten Themas – wie etwa Umwelt oder Nachhaltigkeit – bewusst wird, kann ein bestimmtes Mitglied mit einer entsprechenden Aufsicht beauftragt werden. Was den potenziellen Schweregrad des Cyber-Risikos angeht, wäre unter Umständen zu erwarten, dass ein recht großer Teil von Unternehmen einem Mitglied des Aufsichtsrats eine besondere Zuständigkeit überträgt. Ist der gesamte Aufsichtsrat dafür zuständig bzw. ist das Thema Cyber-Sicherheit im Risikomanagementplan des Aufsichtsrates enthalten, kann sich diese fehlende besondere Zuständigkeit stark auf Qualität, Tempo und Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen auswirken. Die Relevanz von Cyber-Sicherheit hat zugenommen. Es gibt inzwischen mehr und mehr Cyber-Attacken. Die zunehmende Beliebtheit von digitalen Kanälen und die höhere technologische Entwicklungsstufe werden die Situation ohne Frage weiter verschärfen. Befragter aus Polen 35 Die Cyber-Sicherheit einer Organisation ist nur so stark wie deren schwächster Mitarbeiter, zumal Hacker auf unbedachte, ungelernte oder ungeschulte Mitarbeiter aus sind, um sich Zutritt zum Netzwerk ihres Arbeitgebers zu verschaffen. Aus dem Deloitte Directors' Alert 2016 Allerdings erklärten nur gerade einmal 5 Prozent der Befragten, dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied besondere Zuständigkeiten für Cyber-Sicherheit besitze und dem Gremium des Aufsichtsrats entsprechende Sachverhalte melden müsse. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass es in den Aufsichtsräten nur sehr wenige IT-Experten gibt, der Aufsichtsrat seine kollektive Zuständigkeit aktiv wahrnimmt oder einem Ausschuss (wie dem Prüfungsausschuss oder dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats) die besondere Zuständigkeit für dieses Risiko überträgt. Häufig ist die Unternehmensleitung für den Aktionsplan in Zusammenhang mit Cyber-Risiken zuständig, insbesondere in Deutschland, Belgien, Norwegen, Österreich und der Schweiz. In anderen 36 Ländern kann die Zuständigkeit zwischen der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats aufgeteilt werden. Die wenigen Befragten, denen zufolge einem Mitglied des Aufsichtsrates eine besondere Zuständigkeit für Cyber-Sicherheit obliegt, waren durchwegs im Finanzdienstleistungssektor tätig. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Vergütung Hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung bestehen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorbehalte. Als wesentliche Themen werden die Schaffung einer Verzahnung zwischen Vergütung und Performance und die hohe Entlohnung des Managements genannt. Die von uns gestellten Fragen konzentrierten sich auf die Verzahnung zwischen Performance und Vergütung. Die geschäftliche Performance lässt sich anhand verschiedener Verfahren im finanziellen und nicht-finanziellen Bereich sowie auf lange („Thema Nachhaltigkeit“) und kurze Sicht ermitteln. Vergütungsregelungen für die Unternehmensleitung können zudem Boni oder Aktienzuteilungen umfassen, die auf einer Reihe von verschiedenen Performancezielen beruhen. Die große Mehrheit unserer Befragten in der Region EMEA (85 Prozent) hielt die Aussage, dass die Vergütung für das Management und die Mitglieder der Geschäftsleitung eng an die Performance und die Wirtschaftlichkeit ihrer Organisation gebunden ist, entweder für „zutreffend“ oder für „voll und ganz zutreffend“. Nur 9 Prozent der Befragten – darunter ein ver- 37 gleichsweise großer Anteil aus Norwegen und der Türkei – hielten dies für nicht oder überhaupt nicht zutreffend. Doch selbst in diesen Ländern bezeichneten die meisten Befragten die geschäftliche Performance als Faktor, der bei Vergütungsentscheidungen herangezogen wird. Über so gut wie alle Branchen hinweg gesehen halten es die meisten Befragten für zutreffend, dass die Vergütung eng an die Performance gebunden ist. Erwartungsgemäß ist dies einzig im öffentlichen Sektor nicht der Fall. Auf die Frage, welche Performanceaspekte bei Vergütungsentscheidungen einbezogen werden, wurden am häufigsten die geschäftliche Performance, die Förderung der Unternehmensstrategie und die Ansichten der Shareholder genannt (siehe Abbildung 11). Dies zeigt, dass finanziellen und nicht-finanziellen Indikatoren mehr Gewicht beigemessen wird als Charaktereigenschaften, wie etwa der Fähigkeit von Individuen, sich durchzusetzen und Führungskompetenz unter Beweis zu stellen. Abb. 11 – Vergütung und Verknüpfung mit Performanceaspekt Wie wird die Vergütung für das Management und die Mitglieder der Unternehmensleitung ermittelt? EMEA Deutschland 86% Geschäftliche Performance (einschließlich Finanzlage) 95% 55% Förderung der Geschäftsstrategie 45% 38% Ansichten der Aktionäre/Gesellschafter 32% 33% Führungskompetenz 45% 33% Einheitlichkeit der Vergütungskonzepte für Unternehmensleitung und Mitarbeiter 24% 18% 23% Nachhaltigkeit 55% 21% Einfachheit und Klarheit der Vereinbarung 23% 19% Innovation 23% 18% Öffentliche Wahrnehmung der Vergütung von Führungskräften 18% 17% Sonstige 14% 9% 1 Öffentliche Wahrnehmung der Organisation „Sonstige“ bezieht sich unter anderem auf Branchenvergleich, Kundenzufriedenheit, Mitarbeitermotivation und allgemeine qualitative Kriterien. 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 38 45% Marktposition 5% EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Die geschäftliche Performance lässt sich allerdings mit einer Vielzahl von Verfahren messen, und zwar sowohl auf kurz- als auch langfristiger Basis. Entsprechend verwundert es nicht im Geringsten, dass die meisten Befragten dies als Hauptfaktor für Vergütungsentscheidungen nannten. Unter den verschiedenen von unseren Befragten identifizierten Vergütungskriterien sind einige Besonderheiten hervorzuheben. Ein großer Anteil der Befragten in Südafrika nannte Führungskompetenz als Kriterium, die meisten Befragten im Nahen Osten hingegen die Förderung der Geschäftsstrategie. Bei nahezu jedem zweiten Befragten in Zypern zählte Innovation zu den wichtigsten Kriterien. Die öffentliche Wahrnehmung der Vergütung höherer Führungskräfte zählt nicht unbedingt zu den Kriterien, die die Vergütungspolitik beeinflussen – und das trotz der in manchen Ländern (wie beispielsweise in Großbritannien) von den Medien stark thematisierten Vorbehalte. Insgesamt scheint allgemeine Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Vergütung in gewisser Weise an die Performance gebunden sein sollte. Dennoch stellten wir keine Fragen zur Messung von Performancestufen oder zum Umfang von Vergütungspaketen, da es auch unter den Aufsichtsratsmitgliedern (von denen viele geschäftsführende Aufgaben in anderen Unternehmen wahrnehmen) häufig ausgeprägte und divergierende Auffassungen gibt. Die große Mehrheit in Deutschland (95 Prozent) sieht, übereinstimmend mit den Aufsichtsräten der EMEA-Region, die Vergütung der Unternehmensleitung eng an die Performance und laufende Wirtschaftlichkeit gebunden. Dabei legen die Aufsichtsräte in Deutschland, noch mehr als ihre Kollegen innerhalb von EMEA, den eindeutigen Schwerpunkt bei der Festlegung der Managementvergütung auf die geschäftliche Performance (95 Prozent; EMEA: 86 Prozent). Die Förderung der Geschäftsstrategie wird hingegen nur von 45 Prozent der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen als Kriterium für die Festlegung der Vergütung genannt. Demgegenüber wird diesem Vergütungskriterium in der Region EMEA mit 55 Prozent eine höhere Bedeutung beigemessen. Einen gewissen Einfluss auf Vergütungen haben auch Führungskompetenz, Nachhaltigkeit und die Einheitlichkeit der Vergütungssysteme zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Ein vergleichsweise geringerer Wert wird auf die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens als auch der Vergütung der Führungskräfte gelegt. Trotz der hohen Innovationskraft der Unternehmen aus Deutschland ist Innovation neben der Einfachheit der Vergütungssysteme (jeweils 23 Prozent) ein wenig bedeutender Faktor bei der Vergütung. Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen Bei den Antworten der Befragten zu Vergütungsfragen zeigten sich in unserer Umfrage keine signifikanten Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen. 39 Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat Eine ausgeprägte und wirksame Führungskompetenz genießt bei den Aufsichtsräten einen hohen Stellenwert. Technologie, Globalisierung und Bevölkerungsentwicklung werden auch in Zukunft die Strukturen von Organisationen beeinflussen. Der Aufsichtsrat von morgen dürfte ohne Frage eine andere Mischung aus Kompetenzen und Eigenschaften benötigen als heute. Die Nachfolgeplanung für Mitglieder der Unternehmensleitung und andere höhere Führungskräfte sollte im Aufsichtsrat fortwährend Beachtung finden. Ähnliche Überlegungen gelten zudem auch für Aufsichtsratsmitglieder. Die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen sollten zu einem allgemeinen Kompetenzgleichgewicht im Aufsichtsrat beitragen, damit dieser effektiv arbeiten kann. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Nachfolgeplanung in Leitungsgremien von Familienunternehmen von anderen Faktoren als Diversität und Talent beeinflusst werden kann. 40 Wir wollten von unseren Befragten wissen, wie sie über die Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat denken. Die große Mehrheit (81 Prozent) hält es entweder für „zutreffend“ oder „voll und ganz zutreffend“, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Mitglieder über die geeigneten Kompetenzen verfügen. Starke Zustimmung äußerten die meisten Befragten in Zypern, Finnland, Italien, Südafrika und Großbritannien. In Irland, Norwegen, Polen und der Schweiz halten es hingegen mehr Studienteilnehmer für lediglich „zutreffend“ als für „voll und ganz zutreffend“. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 12 – Faktoren, die bei der Entscheidung über zukünftige Anforderungen an die Fähigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder Berücksichtigung finden Welche Faktoren werden bei der Entscheidung über zukünftige Anforderungen an die Fähigkeiten des Aufsichtsrats berücksichtigt? EMEA Deutschland 87% Branchenkenntnis 77% 69% Strategische Ausrichtung der Organisation 73% 41% Wachstumsziele 36% 41% Internationale Entwicklungspläne 41% 29% Risikowahrnehmung im Zusammenhang mit Nachfolgefragen 18% 19% Sonstige 45% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Nur 7 Prozent der Befragten halten es für „nicht zutreffend“, dass die Zusammensetzung ihres Aufsichtsrats angemessen überprüft wird. Viele der Befragten, die dieser Ansicht sind, sind im öffentlichen Sektor sowie im Energie- und Rohstoffsektor tätig. 11 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärten allerdings, ihre Organisation habe keinen Plan für die Nachfolge im Aufsichtsrat. Diese Befragten verteilen sich auf mehrere Länder und sind in erster Linie in den Bereichen Finanzdienstleistungen sowie Energie und Rohstoffe tätig. Kompetenzen und Diversität Auf die Frage, welche Faktoren Berücksichtigung finden, wenn über die zukünftigen Anforderungen an die Fähigkeiten des Aufsichtsrats entschieden wird, wurde eine Reihe unterschiedlicher Antworten gegeben. Kenntnisse über die Branche und Faktoren, die mit den künftigen Entwicklungszielen der Organisation zusammenhängen, wurden in den Antworten am häufigsten genannt (siehe Abbildung 12). Unterschiede zwischen monistischen und dualistischen Systemen Befragte von Unternehmen mit dualistischer Führungsstruktur maßen Wachstumszielen und Plänen für eine internationale Entwicklung bei der Ermittlung zukünftiger Anforderungen weniger Bedeutung bei. Dies kann auf Faktoren zurückzuführen sein, die nicht mit der Struktur des Aufsichtsrats zusammenhängen. 41 21% Alter 45% 55% Geschlecht 77% 45% Internationalisierung 68% 10% Eine Diversitätspolitik wird nicht verfolgt 0% Professionelle Qualifikation 91% 8% Alle obigen Antworten treffen zu 0% 45% 6% Keine der obigen Antworten trifft zu 70% 5% Abb. 13 – Diversitätskriterien für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beruht auf folgenden Diversitätskriterien. EMEA Deutschland 70% Professionelle Qualifikation 91% 55% Geschlecht 77% 45% Internationalisierung 68% 10% Alter 45% 8% Alle obigen Antworten treffen zu 0% 6% Keine der obigen Antworten trifft zu 45% 5% 10% Eine Diversitätspolitik wird nicht verfolgt 0% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Während die Anforderungen an die Fähigkeiten der potenziellen Mitglieder im Ermessen des Aufsichtsrats liegen, können andere Kriterien für die Diversität entweder von Rechts wegen oder durch die Richtlinien eines Corporate-Governance-Kodex vorgeschrieben sein (insbesondere im Hinblick auf die Geschlechterverteilung). Ein Unternehmen kann Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder mithilfe einer formalen Matrix für Kenntnisse und Fähigkeiten festlegen und potenzielle neue Mitglieder gemäß ihrer Positionierung innerhalb der Matrix beurteilen. Auf die Frage, welche Kriterien für die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern herangezogen werden, nannten zahlreiche Befragte professionelle Qualifikationen, Geschlecht sowie die Internationalisierung der Organisation und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Diese Einschätzung findet sich auch in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen wieder (siehe Abbildung 13). Die meisten Teilnehmer, denen zufolge Alter ein Faktor ist, der die Diversität des Aufsichtsrats beeinflusst, sind Aufsichtsratsmitglieder in Deutschland, der Schweiz und Südafrika. In bestimmten Fällen kann dies direkt mit Anforderungen des lokalen Kodex für Corporate Governance zusammenhängen – beispielsweise müssen Aufsichtsräte in Deutschland ihre Alterspolitik offenlegen (auch wenn diese durch keine Vorgabe näher definiert ist). 42 Das Alter spielt in Deutschland für 45 Prozent der befragten Aufsichtsräte eine Rolle für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Damit liegt Deutschland über dem EMEA-Wert (29 Prozent) und auch deutlich vor Ländern wie Österreich (32 Prozent) und der Schweiz (26 Prozent). Bei der Zusammenstellung von Aufsichtsräten spielt das Geschlecht in solchen Ländern eine bedeutendere Rolle, in denen es gesetzliche Anforderungen für Geschlechterdiversität gibt (wie etwa in Großbritannien für größere börsennotierte Unternehmen und in Deutschland mit der Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen) oder strenge Maßnahmen ergriffen wurden, um die Geschlechterdiversität in börsennotierten Unternehmen zu fördern. Die Befragten waren dabei mit großer Mehrheit der Auffassung, dass Geschlechterdiversität bei der Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern in Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen und in Großbritannien von Bedeutung sei. Die Zahlen in Belgien und Frankreich waren indes niedriger als allgemein erwartet. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Unter den Ländern besitzen Deutschland, Italien und Norwegen gesetzliche Verpflichtungen für Geschlechterquoten, während die Niederlande in ihrem Corporate-Governance-Kodex eine Richtlinie verankert haben, wonach eine Nichtkonformität zu begründen ist („comply or explain“). Auch in Belgien und Frankreich gibt es gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Geschlechterquoten, die in Belgien bis 2017 von börsennotierten und bis 2019 von nicht börsennotierten Unternehmen umgesetzt sein müssen. In Frankreich müssen große börsennotierte Unternehmen bis 2016 einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent umsetzen (bis Januar 2017 alle anderen Unternehmen). Auch wenn in Irland und Südafrika keine Quotenanforderungen gelten, ist das Geschlecht auch hier (im Allgemeinen) ein wichtiges Kriterium für die Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern. Aufgrund dessen dürfte die Relevanz des Geschlechts bei der Beurteilung von Kandidaten in allen diesen Ländern im Laufe der nächsten Jahre zunehmen. Darüber hinaus wurde auch die Frage gestellt, ob der eigene Aufsichtsrat Richtlinien für Altersgrenzen, Geschlechter- und Kompetenzdiversifizierung oder Amtszeitbegrenzungen eingeführt hat. Einige Befragte erklärten, dass für alle dieser Diversitätskriterien Richtlinien Anwendung fänden (darunter auch eine Mehrheit in Frankreich); allerdings gaben 27 Prozent an, dass keinerlei Richtlinien in dieser Hinsicht vom Aufsichtsrat befolgt würden. Die negativen Antworten stammten zum Großteil von Befragten aus Österreich, Finnland, Polen und Rumänien. In der Region EMEA wurde hinsichtlich Geschlechterdiversifizierung bei 37 Prozent der befragten Aufsichtsräte eine entsprechende Richtlinie eingeführt. 73 Prozent der Rückmeldungen aus Deutschland hingegen verwiesen auf vorhandene Regelungen zur Geschlechterdiversifizierung auf Aufsichtsratsebene. In anderen Ländern sieht die Sachlage dagegen anders aus. Von den 10 Prozent der Befragten, denen zufolge die eigene Organisation keine Diversitätspolitik verfolgt, kamen viele aus Rumänien, Polen und dem Nahen Osten. Rumänien und Polen haben in Bezug auf Geschlechterquoten Bestimmungen gemäß dem Grundsatz „comply or explain“ verabschiedet. In Zypern oder dem Nahen Osten gibt es hingegen keine Richtlinien oder Empfehlungen zur Gewährleistung einer Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten. 43 Abb. 14 – Einbindung der Stakeholder in die Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat Werden die wichtigsten Stakeholder frühzeitig in die Nachfolgeplanung eingebunden? EMEA Deutschland 55% Ja – die Interessengruppen werden frühzeitig eingebunden 73% 18% Ja – damit beginnen wir jetzt 0% 10% Nein – wir binden Interessengruppen noch nicht frühzeitig ein 11% Nein – wir verfügen über keinen Nachfolgeplan 14% 7% Das weiß ich nicht 9% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Einbindung der Stakeholder in die Nachfolgeplanung Die Mehrheit unserer Befragten erklärte, ihre Organisation spreche sich mit ihren Stakeholdern ab und beziehe diese bereits in einer Frühphase des Prozesses in die Nachfolgeplanung ein. In der EMEA-Region verwiesen 55 Prozent der Befragten darauf, dass ihre Organisation hiermit beginne. Nur 10 Prozent antworteten, dass sich ihre Organisation nicht bereits in der Frühphase mit den Stakeholdern abspreche (siehe Abbildung 14). Die wichtigsten Stakeholder dürften Großaktionäre sein, obwohl dies je nach Teilnehmer unterschiedlich sein kann. Von den Befragten, denen zufolge das eigene Unternehmen keinen Nachfolgeplan besitzt und sich nicht bereits in der Frühphase mit den Interessengruppen abspricht, stammte eine vergleichsweise hohe Zahl aus Österreich, Belgien, Frankreich, Polen, Rumänien und Großbritannien. 44 Zukunftsaussichten Da sich Organisationen weiterentwickeln, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Art der für den Aufsichtsrat erforderlichen Kompetenzen ebenfalls ändert. Allerdings erklärte ein vergleichsweise großer Anteil aller Umfrageteilnehmer (27 Prozent) auf die Frage, inwieweit sie kurzfristig mit Änderungen des Kompetenzspektrums für Aufsichtsräte rechnen, dass sie überhaupt keine Veränderung erwarten. Wann immer Änderungen genannt wurden, hingen diese mit der Notwendigkeit zusammen, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates neu auszurichten, um die Mischung aus Kompetenzen und Erfahrungen, internationalem Know-how und Geschlechtern zu verbessern. Einige Befragte nannten ebenfalls ausdrücklich die Notwendigkeit für mehr Bewusstsein für IT- und Cyber-Sicherheit auf Ebene des Aufsichtsrats. 5% EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Evaluierung des Aufsichtsrats Die Corporate-Governance-Kodizes mehrerer Länder enthalten eine Vorschrift für die regelmäßige und formale Beurteilung der Leistung des Aufsichtsrats. Jährliche Effizienzprüfungen des Aufsichtsrats sind laut den Corporate-Governance- Kodizes Frankreichs, der Niederlande und Großbritanniens vorgesehen, wobei mindestens alle drei Jahre eine externe Beurteilung durchzuführen ist. Diese Effizienzprüfung sollte es Aufsichtsräten prinzipiell ermöglichen, eigene Schwächen zu erkennen und Schulungen, Aktivitäten oder ihre Zusammensetzung so anzupassen, dass diesen Schwächen entgegengewirkt werden kann. In der Region EMEA erklärten 73 Prozent unserer Befragten, ihre Organisation beurteile die Leistung ihres Aufsichtsrats, während dies lediglich 21 Prozent verneinten (von denen jedoch 4 Prozent derzeit die Notwendigkeit hierzu prüften). Zu den Ländern, in denen Evaluierungen des Aufsichtsrats weniger üblich sind, gehören Österreich, der Nahe Osten, Polen und die Türkei. Im Vergleich dazu gaben über 90 Prozent der Befragten in Ländern wie Südafrika, Finnland, Frankreich, Irland, Italien und Norwegen an, dass ihre Organisation Beurteilungen durchführe. Zu den Ländern, in denen Beurteilungen des Aufsichtsrats weniger üblich sind, gehören Österreich (11 von 25 Befragten), der Nahe Osten (5 von 7), Polen (5 von 14) und die Türkei (8 von 15). Dagegen erklärten über 90 Prozent der Befragten in Südafrika (10 von 10 Befragten), Finnland (21 von 22), Frankreich (14 von 15), Irland (24 von 26), Italien (14 von 15) und Norwegen (12 von 13), dass ihre Organisation Beurteilungen des Aufsichtsrats vornehme. In Deutschland wurden bei 68 Prozent der Studienteilnehmer schon länger Effizienzprüfungen des Aufsichtsrats durchgeführt und bei 18 Prozent der Befragten werden derartige Beurteilungen gerade implementiert. Damit liegt Deutschland mit einem Gesamtwert von 86 Prozent deutlich über dem vergleichbaren EMEA-Wert von 73 Prozent. Deutlich geringere Zustimmungsraten zu bereits implementierten Effizienzprüfungen finden sich bspw. in Österreich (44 Prozent gaben an, keine Beurteilung der Leistung des Aufsichtsrats durchzuführen). Von den Befragten, deren Unternehmen Evaluierungen des Aufsichtsrats vornehmen, hielt die große Mehrheit (81 Prozent) die Aussage, dass die Ergebnisse der Beurteilung des Aufsichtsrats für künftige Veränderungen herangezogen werden, entweder für „zutreffend“ oder „voll und ganz zutreffend“. In Österreich, Zypern, Frankreich, Irland, Italien, dem Nahen Osten, Polen und Südafrika hielten dies sogar zwischen 90 und 100 Prozent der Befragten für „zutreffend“. In Deutschland ergibt sich ein gemischteres Bild, da lediglich 68 Prozent der befragten Aufsichtsräte mit hoher bzw. sehr hoher Zustimmung angeben, Effizienzprüfungen seien Ausgangspunkt für zukünftige Verbesserungen. Damit wird in Deutschland das Potenzial der Effizienzprüfung des Aufsichtsrates offensichtlich nicht voll ausgeschöpft. Obwohl die Umfrageteilnehmer angaben, dass die Beurteilungen im Allgemeinen für Veränderungen herangezogen würden und diese beeinflussen, verwiesen 74 Prozent darauf, dass nur wenige bzw. überhaupt keine Informationen über die Beurteilung von Aufsichtsräten nach außen offengelegt werden. Insofern eine externe Offenlegung erfolgt, kann diese durchaus gemäß den Anforderungen nationaler Kodizes für Corporate Governance vorgeschrieben sein. 90 Prozent der befragten Aufsichtsräte in Deutschland erklärten, dass die Ergebnisse einer Effizienzprüfung nicht offengelegt werden. Da es schwierig ist, sich selbst zu bewerten, wird der Evaluierungsprozess immer wieder aufgeschoben. Befragte aus der Schweiz 45 Abb. 15 – Durchführung von Effizienzprüfungen im Aufsichtsrat Wie erfolgt die Beurteilung des Aufsichtsrats? Deutschland 58% Intern Extern (unter Einbeziehung Dritter) 21% Intern und extern kombiniert 21% EMEA 52% Intern 11% Extern (unter Einbeziehung Dritter) 37% Intern und extern kombiniert 100% Rumän ien Finnla nd Deuts ch la Frankre ich un dI rla Norwe gen Italien nd en ol Naher O ste nu nd Zypern P UK nd 80% 21% 76% 71% 47% 36% 58% 43% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Die Evaluierungen werden in erste Linie intern bzw. durch eine Kombination aus internen und externen Prüfern durchgeführt. Über zwei Drittel der Befragten in Finnland, Zypern und dem Nahen Osten erklärten, ihre Organisation stütze sich auf interne Beurteilungen, während sich die Umfrageteilnehmer, die eine Kombination aus internen und externen Prüfern nannten, im Allgemeinen in Frankreich, Norwegen und Großbritannien befanden. Einige wenige Befragte erklärten, Evaluierungen würden nur über externe Anbieter durchgeführt; die Mehrheit von ihnen kam aus Italien, Rumänien und Deutschland (siehe Abbildung 15). 46 Eine Beurteilung, ob Effizienzprüfungen zu Veränderungen herangezogen werden, fällt für Außenstehende jedoch schwer, da in Deutschland 90 Prozent (EMEA: 74 Prozent) der Befragten äußerten, dass die Ergebnisse der Effizienzprüfung nur in sehr geringem oder geringem Ausmaß an Dritte weitergegeben werden. Die Bedeutung von Evaluierungen wird nicht voll verstanden. Befragter aus Polen EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 16 – Kriterien für die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats Auf welcher Grundlage wird die Leistung des Aufsichtsrats insgesamt beurteilt? EMEA Deutschland 69% Strategie 78% 62% Führungskompetenz 56% 51% Finanzen 61% 48% Operative Aspekte 53% 30% Sonstige 33% 30% Positionierung 35% 27% Innovation 28% 1 „Sonstige“ bezieht sich auf die generelle Arbeitsweise , die Zusammensetzung , das persönliche Engagement des Aufsichtsrats und die Kooperation mit dem Management. 1 Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Kriterien für die Effizienzbeurteilung des Aufsichtsrates Die oben genannten Evaluierungen orientieren sich hauptsächlich an den Kriterien Strategie, Führungskompetenz und finanzielle Kennzahlen, obwohl zwischen den einzelnen Ländern gewisse Abweichungen gegeben sind (siehe Abbildung 16). In Deutschland dienen als Grundlagen für die Leistungsbeurteilung des Aufsichtsrats insgesamt vorrangig Strategie, finanzielle Kennzahlen sowie Führungskompetenz und operationale Aspekte. Die wichtigsten drei Anforderungen an einen effektiven Aufsichtsrat: 1. Z ugang zu umfassenden Informationen über das Unternehmen, damit der Aufsichtsrat die Lage eines Unternehmens angemessen beurteilen kann. 2. O ffene und fortwährende Kommunikation zwischen dem Aufsichtsrat und wichtigen Personen im Unternehmen. 3. F ähigkeit des Aufsichtsrats bzw. von dessen Mitgliedern, rasch Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ein entscheidender Faktor. Hat ein Unternehmen einen signifikanten Wandel durchlaufen, kann es für den Aufsichtsrat unter Umständen erforderlich sein, Personen mit speziellen Kompetenzen, Kenntnissen und Branchenerfahrungen einzubeziehen, die den Transformationsprozess positiv beeinflussen können. Befragte aus Polen 47 Wir wollten von all unseren Befragten wissen, welche drei Anforderungen an einen effektiven Aufsichtsrat ihres Erachtens nach am wichtigsten sind. Den Begriff „effektiv“ definierten wir dabei nicht, sondern überließen den Befragten die Auslegung. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass Erfahrung, Diversität und Wissen auf der Liste ganz oben standen. Interessant ist jedoch, dass Transparenz (auch in Verbindung mit effektiver Kommunikation), Verbundenheit mit der Organisation und Führungskompetenz ebenfalls eine wichtige Rolle spielen (siehe Abbildung 17). Ebenso bemerkenswert ist, dass Vision, Vertrauen, Risikomanagement und die Notwendigkeit, gut informiert zu sein, auf der Liste recht weit unten stehen. Dem Bedürfnis, die Unternehmensleitung und die Ansichten anderer zu hinterfragen, wird ebenfalls eine vergleichsweise geringe Bedeutung beigemessen. Dies dürfte die Frage aufwerfen, was genau von einem effektiven Aufsichtsrat erwartet wird und ob die Zusammensetzung zahlreicher Aufsichtsräte wirklich so ausgewogen ist, wie sie sein sollte. Die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen legten in unserer Befragung einen klaren Fokus auf Kompetenz, Führungskompetenz gegenüber dem Vorstand sowie eine offene Diskussionskultur. All diese Punkte gründen auf Erfahrung und Wissen der Aufsichtsräte. Zeitlicher Einsatz und eine intensive Auseinandersetzung sind theoretisch Grundvoraussetzungen für Aufsichtsratsarbeit, jedoch wurden diese Kriterien von den Aufsichtsratspraktikern besonders betont. Die Antworten der Befragten zeigen, dass ein effektiver Aufsichtsrat nur nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt werden kann, wobei das erworbene Wissen von Einzelpersonen sowie ihr Charakter und ihre Fähigkeit, ihre Stärken mit jenen anderer Mitglieder zusammenzubringen und dabei ein gutes Ergebnis zu erzielen, Berücksichtigung finden. Fachliche und sachliche Kompetenz und Einsatz für das Unternehmen können so ein Ganzes hervorbringen, das größer ist als die Summe seiner Bestandteile. 48 Abb. 17 – Die wichtigsten drei Anforderungen an einen effektiven Aufsichtsrat EMEA Erfahrung 32% Diversität 28% Wissen 23% Strategiefokussiert 22% Transparenz 22% Engagement 15% Führungskompetenz 15% Unabhängigkeit 12% Zusammenarbeit 11% Hinterfragung 9% Professionalität 9% Rollendefinition 9% Deutschland Kompetenz 32% Führungskompetenz gegenüber und Umgang mit Vorstand 32% Diskussionskultur 27% Zeitlicher Einsatz 14% Intensive Auseinandersetzung mit dem Unternehmen 14% Strategiekenntnisse 14% Branchenkenntnis 9% Finanzwissen 9% Erfahrung in der operativen Unternehmensleitung 9% Internationalität 9% Professionalität 9% Denken aus verschiedenen Blickwinkeln 9% Sonstige Kriterien für einen effektiven Aufsichtsrat umfassen under anderem die Kooperation mit dem Management, Risikomanagement, Compliance und Governance. Quelle: Deloitte-Analyse 2016 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Entscheidungsfindung in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen Neben der kontinuierlichen Eigenkontrolle durch Effizienzprüfungen spielt die Qualität der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat eine wesentliche Rolle bei der Effektivität des Überwachungsgremiums. Zur Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat liegen bisher wenige empirische Erkenntnisse vor. Vor diesem Hintergrund haben wir ergänzend zu den für alle Teilnehmer der Region EMEA gleichen Fragen die Teilnehmer in Deutschland zur Entscheidungsfindung in Aufsichtsräten befragt. Die Antworten sind vielschichtig und interessant. Die Aussagen unserer Befragten betonen die Eigenständigkeit des Denkens der Aufsichtsräte. In Abbildung 18 zeigt sich, dass 82 Prozent der befragten Aufsichtsräte nicht erst abwarten, bis sich Lösungen zu drängenden Fragestellungen am Markt bewährt haben. Mehrheitlich agieren Aufsichtsräte unabhängig von Marktströmungen, um aktuelle Fragestellungen in Unternehmen anzugehen. Das lässt den Schluss zu, dass vermutlich die Einschätzungen der Aufsichtsräte dem eigenen Selbstverständnis entsprechen. Damit zeigt sich die Mehrheit der Befragten bei ihren Entscheidungen unbeeinflusst von „Modetrends“. Abb. 18 – Auswahl der Maßnahmen zur Erfüllung der Überwachungspflichten In unserem Aufsichtsrat warten wir in der Regel ab, welche Maßnahmen sich zur Nachweiserbringung unserer Überwachungspflichten auf dem Markt bewähren, ehe wir diese auch in Anspruch nehmen. 41% Deutschland 5% 14% 5% Trifft voll und ganz zu Trifft zu Neutral Trifft nicht zu Trifft überhaupt nicht zu 36% Quelle: Deloitte-Analyse 2016 49 50 EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Abb. 19 – Prozess der Entscheidungsfindung Oftmals treffe ich im Aufsichtsrat Entscheidungen „aus dem Bauch“ heraus. 27% Deutschland 5% 14% 55% Trifft voll und ganz zu Trifft zu Neutral Trifft nicht zu Trifft überhaupt nicht zu Quelle: Deloitte-Analyse 2016 Zusammenhängen mag diese Beobachtung zum potenziellen Einfluss von „Modetrends“ in der Aufsichtsratstätigkeit auch mit den vorhandenen Informationen, die Aufsichtsräte in Deutschland für ihre Entscheidungen heranziehen können. Unsere Ergebnisse zeigen, dass alle befragten Aufsichtsräte für ihre Gremientätigkeit gut bzw. sehr gut vorbereitete Entscheidungsvorlagen zur Verfügung haben. Dieses Ergebnis ist positiv zu würdigen und konsistent mit den Ergebnissen der die EMEA-Region betreffenden Fragen. Diese gestiegene Professionalität der Aufsichtsratstätigkeit zeigt sich auch bei den Antworten auf die Frage, wie Entscheidungen im Gremium getroffen werden. Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“ sind für 82 Prozent der Befragten nicht Mittel der Wahl (siehe Abbildung 19). Manche Studienteilnehmer sehen jedoch die Gefahr, dass Entscheidungen nicht vollständig objektiv getroffen werden, sondern Bauchentscheidungen eine Rolle spielen können. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass die Antworten möglicherweise verzerrt sind. Es kann die Gefahr bestehen, dass manche Aufsichtsräte Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“ treffen, dies aber nicht zugeben, da es einer von Dritten erwarteten Antwort nicht entspricht. Gefragt haben wir die Teilnehmer in Deutschland auch, ob Entscheidungen situ- ationsbasiert getroffen werden. 69 Prozent der Befragten äußerten, dass sie sich als Aufsichtsrat nicht zu vorschnellen Handlungen aufgrund eskalierender Berichte oder Vorfälle drängen lassen. Dieses Ergebnis darf nicht als generelles Zögern in schwierigen Situationen fehlinterpretiert werden, sondern legt nahe, dass Aufsichtsräte in schwierigen Situationen „einen kühlen Kopf behalten“, bevor gehandelt wird. Abschließend haben wir die Aufsichtsräte nach ihrer Risikoneigung bei Entscheidungen befragt. Auf die Frage, ob ein Szenario mit hohem Schadensausmaß tendenziell als bedeutender bewertet werde, um Maßnahmen zur Abwendung des Risikos einzuleiten, antworteten jeweils 32 Prozent, dass der Aufsichtsrat solche Szenarien höher bzw. weniger hoch gewichtet. Die restlichen 36 Prozent antworteten mit „neutral“. Dieses Ergebnis legt nahe, dass Aufsichtsräte ein ausbalanciertes Verhältnis zum Risiko haben. Als eine Ursache der Finanzkrise wurde in der öffentlichen Diskussion das mangelnde Risikobewusstsein der Organe der Unternehmensführung und Unternehmensüberwachung genannt. Mit den hier vorliegenden Erkenntnissen zeigt sich eine Bewegung hin zu Risikoneutralität der Unternehmensüberwachung. Der Aufsichtsrat ist damit eine die Unternehmensleitung begleitende Institution der Unternehmensüberwachung, in der weder „Spieler“ noch „Bedenkenträger“ die Überhand haben. 51 Fazit Die Aufsichtsratstätigkeit in einer komplexen Unternehmenswelt erfordert hohe fachliche Kompetenz sowie großen zeitlichen Einsatz eines jeden Mitglieds. Kompetenz und Diskussionskultur sowie ein professioneller Umgang mit dem Vorstand des Unternehmens sind Kriterien erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Die Zeiten einer Vielzahl parallel ausgeführter Aufsichtsratsmitgliedschaften in einer Vielzahl verschiedener Unternehmen scheinen angesichts des heutigen Anforderungskatalogs der Aufsichtsratsarbeit vorbei zu sein. Für führende Aufsichtsräte in Deutschland ist das Phänomen des „over-boarding“ damit nicht mehr anzutreffen. Die Anforderungen an Aufsichtsräte und die Herausforderungen ihrer täglichen Arbeit sind über Ländergrenzen hinweg relativ ähnlich. Es zeigen sich aber auch spezifische Besonderheiten, die sich aus den Rahmenbedingungen eines Landes ergeben. Ähnliche Herausforderungen bedeuten aber nicht, dass es zu einer vollständigen Angleichung des Aufsichtsratsumfelds innerhalb EMEA kommen wird. Dies ist angesichts eines unterschiedlichen institutionellen Umfelds auch nicht zu erwarten. Gemeinsame Nenner sind jedoch die Fokussierung auf Themen, denen die Unternehmen aktuell gegenüberstehen, sowie die Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit bei Entscheidungsfindung, Vergütung der Unternehmensleitung, Nachfolgeplanung und Evaluierung. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie für die Aufsichtsratstätigkeit in Deutschland sind: •Die Themen Digitalisierung und Innovation sind auf der Agenda von Aufsichtsräten in Deutschland ganz oben angekommen. 52 •Das Thema Cyber-Risiken wurde von Aufsichtsräten in Deutschland unterschätzt. Es hat aber ein Aufholprozess eingesetzt. •Aufsichtsräte deutscher Unternehmen zeigen im Mittel ein ausgewogenes Verhältnis zum Risiko, weder „Spieler“ noch „Bedenkenträger“ haben die Oberhand. Die Aufsichtsräte halten damit offenbar die Balance zwischen Beratung und Überwachung der Unternehmensleitung. •Die länderübergreifenden Ergebnisse lassen die Schlussfolgerung zu, dass es um Aufsichtsräte in Deutschland nicht schlecht bestellt ist, da Deutschland in vielen Bereichen der Studie im Vergleich zur Region EMEA überdurchschnittlich abschneidet. •Festzuhalten ist aber auch, dass bei Aufsichtsräten in Deutschland durchaus noch Verbesserungspotenzial existiert. So könnte das Potenzial der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats besser gehoben oder bei der Vergütung der Unternehmensleitung eine bessere Verknüpfung mit der Unternehmensstrategie hergestellt werden. EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte Endnoten 1. Die in dieser Studie enthaltenen Ansichten und Meinungen stehen stellvertretend für diejenigen der befragten Aufsichtsratsmitglieder und entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt von Deloitte. Wir geben keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen für die Richtigkeit dieser Angaben oder die Übereinstimmung der erhobenen Angaben mit der tatsächlichen Effizienz realer Aufsichtsräte. 8. So waren es beispielsweise in Österreich nur 1 Befragter von 25, in Belgien 1 Befragter von 12 und in Irland 2 Befragte von 26 Aufsichtsratsmitgliedern, die regelmäßig ihre Reputation überprüften – gegenüber 10 von 22 in Deutschland und 6 von 15 in Frankreich. 9. Übersicht: 2. Die Studie bezieht quantitative und qualitative Daten auf Grundlage von Befragungen mit ein. Die EMEA-Ergebnisse wurden keiner Normalisierung oder Gewichtung unterzogen. Infolge von Rundungen ergeben die Antwortoptionen nicht immer genau 100 Prozent. Alle Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und nur in aggregierter Form wiedergegeben. Die Namen der einzelnen Teilnehmer oder ihrer Unternehmen werden nicht offengelegt. 3. In dieser Studie verwenden wir aus Gründen der Einfachheit durchgängig Begrifflichkeiten wie Aufsichtsrat und Verwaltungsratsmitglied. Dabei sind stets gleichsam Frauen und Männer in entsprechenden Positionen gemeint. 4. Allerdings herrschen in Frankreich vorwiegend monistische und in den Niederlanden und Rumänien vorwiegend dualistische Führungsstrukturen vor. 5. Siehe EZB-Bankenaufsicht: SSM Priorities. Abrufbar unter: www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/publication_supervisory_ priorities_2016.en.pdf 6. 3 von 22 Befragten in Deutschland, 4 von 25 Befragten in Österreich, 3 von 23 Befragten in Großbritannien, 2 von 15 Befragten in Frankreich und 5 von 7 Befragten im Nahen Osten. 7. „Trifft zu“ oder „trifft voll und ganz zu“: 86 Prozent Geschäfts- und Unternehmensdienstleistungen, 84 Prozent Life Sciences, 79 Prozent Finanzdienstleistungsbranche. „Trifft nicht zu“ oder „trifft überhaupt nicht zu“: 50 Prozent öffentlicher Sektor, 20 Prozent Bauwirtschaft, 16 Prozent Konsumgüterindustrie. •A uf alle Organisationsebenen fokussiert: 25 Prozent öffentlicher Sektor, 60 Prozent Bauwirtschaft, 59 Prozent Finanzdienstleistungsbranche •V orfallsbasiert: 57 Prozent Business & Professional Services, 54 Prozent Energie und Rohstoffe, 25 Prozent Life Sciences • In die Organisationskultur integriert: 71 Prozent Business & Professional Services, 56 Prozent Konsumgüterindustrie, 0 Prozent öffentlicher Sektor, 0 Prozent Bauwirtschaft •S ystematisch (in vorgegebenen Abständen durchgeführt): 43 Prozent Business & Professional Services, 42 Prozent Life Sciences, 0 Prozent Bauwirtschaft, 0 Prozent öffentlicher Sektor 10. Siehe den Deloitte-Bericht: 2016 Directors’ Alert: Ingredients for success: Striking the right balance. 2016. Abrufbar unter: www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/global/Documents/Risk/gxccg-directors-alert-2016.pdf 11. Übersicht: • 5 [sehr wichtig]: 67 Prozent Life Sciences, 52 Prozent Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT) • 4: 57 Prozent Business & Professional Services, 52 Prozent Konsumgüter • 2: 20 Prozent Bauwirtschaft, 17 Prozent Finanzdienstleistungen • 1 [unwichtig]: 11 Prozent Energie und Rohstoffe, 10 Prozent Bauwirtschaft 12. In Österreich antworteten 20 von 25 Befragten, dass der Vorstand für die Überwachung von Innovation zuständig sei, während 14 von 25 Befragten erklärten, dass dies dem Aufsichtsrat obliege. In Großbritannien nannten 15 von 23 Befragten das Management und 12 den Verwaltungsrat. 53 Deloitte CorporateGovernance-Experten Austria Dr. Bernhard Gröhs, LL.M Managing Partner Deloitte Austria Tel: +43 (0)1 537 005500 [email protected] Belgium Rik Neckebroeck Partner, Audit Deloitte Belgium Tel: +32 (0)28 002 022 [email protected] Cyprus Andreas Andreou Partner, Audit Deloitte Cyprus Tel: +357 (0)22 360 300 [email protected] Finland Merja Itäniemi Partner, Audit Deloitte Finland Tel: +358 (0)40 525 5237 [email protected] France Carol Lambert Partner, Ethics and Governance Lead Deloitte France Tel: +33 (0)14 088 2215 [email protected] 54 Germany Dr. Claus Buhleier Partner, Audit, Corporate Governance Lead Deloitte Germany Tel: +49 (0)172 610 7068 [email protected] Ireland Colm McDonnell Partner Deloitte Ireland Tel: +353 (0)14 172 348 [email protected] Italy Sylvia Gutierrez Partner, Centre for Corporate Governance Lead Deloitte Italy Tel: +39 028 332 2616 [email protected] Middle East Fadi Sidani Partner, ERS Deloitte & Touche (M.E.) Tel: +971 4 376 8888 [email protected] Netherlands Caroline Zegers Partner, Tax, Lead NED Programme Deloitte Netherlands Tel: +31 (0)88 288 2130 [email protected] Norway Espen Johansen Partner, Audit Deloitte Norway Tel: +47 (0)23 279 000 [email protected] Switzerland Thierry Aubertin Partner, Audit and Risk Advisory Deloitte Switzerland Tel: +41 (0)58 279 8015 [email protected] Poland Dorota Snarska-Kuman Partner, FSI, Supervisory Board Development Programme Lead Deloitte Poland Tel: +48 (0)22 511 0015 [email protected] Turkey Itır Soğancılar Gülüm Director, ERS, Corporate Governance Lead Deloitte Turkey Tel: +90 212 366 63 31 [email protected] Romania Andrei Burz-Pinzaru Partner, Legal Deloitte Romania Tel: +40 (0)728 328 928 [email protected] United Kingdom William Touche Vice Chairman Deloitte LLP Tel: +44 (0)20 7007 3352 [email protected] South Africa Dr. Johan Erasmus Director, Regulatory and Governance Deloitte South Africa Tel: +27 (0)11 806 6292 [email protected] Weitere Mitwirkende Marie-Elisabeth Bellefroid, Dr. Alexander Börsch, Dr. Marcus Brocard, Anand Chandrasekharan, Ulrike Erdélyi, Tracy Gordon, Kate McCarthy, Louis McLean, Ram Krishna Sahu, Melissa Scully, Corinne Sheriff und Lisa Watson Spain Juan Antonio Bordas Partner, Audit and Risk Services Deloitte Spain Tel: +34 (0)932 533 711 [email protected] EMEA 360° Boardroom Survey | Prioritäten und Schwerpunkte der Aufsichts- und Verwaltungsräte 55 Heiner Kompenhans Managing Partner | Audit Germany Tel: +49 (0)69 75695 6705 [email protected] Christoph B. Schenk Managing Partner | Audit Corporates Tel: +49 (0)89 29036 8767 [email protected] Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns. Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und unterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters – für mehr als 225.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames Leitbild und individueller Anspruch zugleich. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden, und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das „Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. Stand 7/2016 Dr. Claus Buhleier Partner | Center of Corporate Governance Tel: +49 (0)69 75695 6523 [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc