Anfragebeantwortung / PDF, 425 KB

VIZEKANZLER
DR. REINHOLD MITTERLEHNER
vom
Bundesminister
1 von 3
8947/AB
18.07.2016 zu 9270/J (XXV.GP)
Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. Juli 2016
Geschäftszahl (GZ): BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9270/J betreffend
-
"Subvention von Biogasanlagen", welche die Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2016 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Mit dem Ende der Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 12
(1) Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) würden Ökostromanlagen auf Basis von Biogas
keine Förderungen der Ökostromabwicklungsstelle mehr erhalten, wenn sie nicht
durch Nachfolgetarife gem. § 17 (4) ÖSG 2012 unterstützt werden.
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung sieht eine Sicherung von
bestehenden, hocheffizienten, wärmegeführten Biogasanlagen der 2. Generation
durch Nachfolgetarife sowie eine "stranded cost-Lösung" für alle anderen Biogasanlagen vor.
Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist deshalb geplant, gemäß § 17 (4) ÖSG 2012 Nachfolgetarife für Biogasanlagen mittels
Verordnung - auf Basis eines Expertengutachtens der E-Control - festzusetzen. Bei der
Bestimmung der Höhe sind die in §§ 19 und 20 ÖSG 2012 angeführten Kriterien sinngemäß anzuwenden. Dabei handelt es sich um jene Kriterien, die bei der Bemessung
der Einspeisetarife anzuwenden sind.
Für Biogasanlagen, die keinen Nachfolgetarif in Anspruch nehmen, soll gemäß
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung per Gesetz die Möglichkeit
geschaffen werden, nach einer einmaligen Abfindung vorzeitig aus dem Fördersystem
1010 Wien | Stubenring 1 | Tel.: +43 (0) 1 711 00 - 805104 | Fax: +43 (0) 1 711 00 - 8045282 | DVR 0037257
E-Mail: [email protected] | www.bmwfw.gv.at
www.parlament.gv.at
Seite 1 von 3
2 von 3
8947/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung
auszuscheiden. Die Mittel für die Technologieabfindung sollen durch einen Technologieabfindungsbeitrag im Ausmaß von max. 50% der abfindbaren Kosten aufgebracht werden, der von allen Endverbrauchern gestaffelt nach Netzebenen zu entrichten ist.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Aktuell gibt es folgende Verteilung von Anlagen und Eigentümern:
Bundesland
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Leistung kW
7.387
5.315
32.639
15.024
2.357
13.974
2.871
3.502
Anzahl der
Anlagen
19
29
93
71
15
38
17
29
Anzahl der
Eigentümer
17
28
84
71
12
38
17
29
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Höhe der nach Jahren und Bundesländern gegliederten Förderungen im Sinne des
§ 41 ÖSG 2012, also die ausbezahlte Unterstützung nach Abzug der Marktpreise, ist
der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bundesland
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
2012
5,183.294
5,049.191
28,892.155
11,269.581
871.362
13,344.566
1,734.834
2,113.523
Förderungen in €
2013
2014
6,915.782
7,896.932
4,990.956
4,170.912
30,822.875
31,582.988
12,464.915
13,645.107
1,128.929
1,131.959
14,324.142
14,081.120
1,943.436
1,984.628
2,319.134
1,458.399
BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016
2015
8,526.884
4,082.289
32,485.927
14,524.879
1,380.582
15,166.454
2,242.548
1,917.721
Seite 2 von 3
www.parlament.gv.at
8947/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung
3 von 3
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Für den Zeitraum von 2003 bis 2006 ist eine Aufgliederung der Förderungen im Sinne
des § 41 ÖSG 2012 nach Bundesländern auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht
möglich. Das Gesamtunterstützungsvolumen betrug für diesen Zeitraum € 63 Mio.
Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 ist die nach Bundesländern gegliederte Gesamtsumme der Förderungen im Sinne des § 41 ÖSG 2012 der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen.
Bundesland
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Subventionen in €
13,737.686
17,282.279
97,611.774
41,178.487
3,012.984
48,003.452
4,893.508
8,042.092
Im Übrigen ist auf die Antwort zu Punkt 6 der Anfrage zu verweisen.
Dr. Reinhold Mitterlehner
Unterzeichner
Datum/Zeit
Aussteller-Zertifikat
Serien-Nr.
Hinweis
Prüfinformation
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
2016-07-18T11:17:20+02:00
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
1184203
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks
sind auf https://www.bmwfw.gv.at/amtssignatur oder http://www.help.gv.at/ veröffentlicht.
BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016
Seite 3 von 3
www.parlament.gv.at
Unterzeichner
Hinweis
Parlamentsdirektion
Datum/Zeit-UTC
2016-07-18T11:21:42+02:00
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des
Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel
Dieses Dokument wurde elektronisch besiegelt.