VIZEKANZLER DR. REINHOLD MITTERLEHNER vom Bundesminister 1 von 3 8947/AB 18.07.2016 zu 9270/J (XXV.GP) Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 18. Juli 2016 Geschäftszahl (GZ): BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016 In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9270/J betreffend - "Subvention von Biogasanlagen", welche die Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2016 an mich richteten, stelle ich fest: Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage: Mit dem Ende der Kontrahierungspflicht der Ökostromabwicklungsstelle gemäß § 12 (1) Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) würden Ökostromanlagen auf Basis von Biogas keine Förderungen der Ökostromabwicklungsstelle mehr erhalten, wenn sie nicht durch Nachfolgetarife gem. § 17 (4) ÖSG 2012 unterstützt werden. Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung sieht eine Sicherung von bestehenden, hocheffizienten, wärmegeführten Biogasanlagen der 2. Generation durch Nachfolgetarife sowie eine "stranded cost-Lösung" für alle anderen Biogasanlagen vor. Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist deshalb geplant, gemäß § 17 (4) ÖSG 2012 Nachfolgetarife für Biogasanlagen mittels Verordnung - auf Basis eines Expertengutachtens der E-Control - festzusetzen. Bei der Bestimmung der Höhe sind die in §§ 19 und 20 ÖSG 2012 angeführten Kriterien sinngemäß anzuwenden. Dabei handelt es sich um jene Kriterien, die bei der Bemessung der Einspeisetarife anzuwenden sind. Für Biogasanlagen, die keinen Nachfolgetarif in Anspruch nehmen, soll gemäß Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung per Gesetz die Möglichkeit geschaffen werden, nach einer einmaligen Abfindung vorzeitig aus dem Fördersystem 1010 Wien | Stubenring 1 | Tel.: +43 (0) 1 711 00 - 805104 | Fax: +43 (0) 1 711 00 - 8045282 | DVR 0037257 E-Mail: [email protected] | www.bmwfw.gv.at www.parlament.gv.at Seite 1 von 3 2 von 3 8947/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung auszuscheiden. Die Mittel für die Technologieabfindung sollen durch einen Technologieabfindungsbeitrag im Ausmaß von max. 50% der abfindbaren Kosten aufgebracht werden, der von allen Endverbrauchern gestaffelt nach Netzebenen zu entrichten ist. Antwort zu Punkt 5 der Anfrage: Aktuell gibt es folgende Verteilung von Anlagen und Eigentümern: Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Leistung kW 7.387 5.315 32.639 15.024 2.357 13.974 2.871 3.502 Anzahl der Anlagen 19 29 93 71 15 38 17 29 Anzahl der Eigentümer 17 28 84 71 12 38 17 29 Antwort zu Punkt 6 der Anfrage: Die Höhe der nach Jahren und Bundesländern gegliederten Förderungen im Sinne des § 41 ÖSG 2012, also die ausbezahlte Unterstützung nach Abzug der Marktpreise, ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg 2012 5,183.294 5,049.191 28,892.155 11,269.581 871.362 13,344.566 1,734.834 2,113.523 Förderungen in € 2013 2014 6,915.782 7,896.932 4,990.956 4,170.912 30,822.875 31,582.988 12,464.915 13,645.107 1,128.929 1,131.959 14,324.142 14,081.120 1,943.436 1,984.628 2,319.134 1,458.399 BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016 2015 8,526.884 4,082.289 32,485.927 14,524.879 1,380.582 15,166.454 2,242.548 1,917.721 Seite 2 von 3 www.parlament.gv.at 8947/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 3 Antwort zu Punkt 7 der Anfrage: Für den Zeitraum von 2003 bis 2006 ist eine Aufgliederung der Förderungen im Sinne des § 41 ÖSG 2012 nach Bundesländern auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht möglich. Das Gesamtunterstützungsvolumen betrug für diesen Zeitraum € 63 Mio. Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 ist die nach Bundesländern gegliederte Gesamtsumme der Förderungen im Sinne des § 41 ÖSG 2012 der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Bundesland Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Subventionen in € 13,737.686 17,282.279 97,611.774 41,178.487 3,012.984 48,003.452 4,893.508 8,042.092 Im Übrigen ist auf die Antwort zu Punkt 6 der Anfrage zu verweisen. Dr. Reinhold Mitterlehner Unterzeichner Datum/Zeit Aussteller-Zertifikat Serien-Nr. Hinweis Prüfinformation Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 2016-07-18T11:17:20+02:00 CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT 1184203 Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks sind auf https://www.bmwfw.gv.at/amtssignatur oder http://www.help.gv.at/ veröffentlicht. BMWFW-10.101/0309-IM/a/2016 Seite 3 von 3 www.parlament.gv.at Unterzeichner Hinweis Parlamentsdirektion Datum/Zeit-UTC 2016-07-18T11:21:42+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.parlament.gv.at/siegel Dieses Dokument wurde elektronisch besiegelt.
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