Die Schuldnerberatung – Kompetenter Umgang mit Ihren Schulden Eine

31.07.2016
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Die Schuldnerberatung – Kompetenter Umgang mit Ihren Schulden
Eine Überschuldung ist immer eine unschöne Situation, die jeden treffen kann. Egal, ob es sich dabei
um Selbstverschulden handelt oder andere Gründe dazu geführt haben, das Wichtigste in so einer
Situation ist, dass sich der Schuldner dem Problem stellt und es nicht über einen langfristigen
Zeitraum ignoriert. Während der Entschuldungsprozess bei kleineren Beträgen oftmals selbst
eingeleitet und durchgeführt werden kann, ist es bei größeren Beträgen, die nicht innerhalb
kürzester Zeit aufgebracht werden können, fast immer sinnvoll, wenn professionelle Hilfe
hinzugezogen wird. Die Schuldnerberatung hilft nämlich nicht nur dabei einen genauen Plan des
Schuldenabbaus aufzustellen, sondern offeriert oftmals Möglichkeiten, über die die meisten
Schuldner wahrscheinlich noch gar nicht nachgedacht haben. Außerdem bieten Profis eine
umfassende Beratung, sodass eine möglichst optimale Wahl für die eigenen Verhältnisse getroffen
wird. Mit dem Tilgen der Schulden verbessert sich gleichzeitig auch die eigene Lebensqualität, da der
psychische Druck nachlässt. Ein Gang zum Schuldenberater lohnt sich also gleich aus mehreren
Gründen.
Den ersten Schritt machen
Der oftmals schwerste Aspekt ist der erste Schritt, denn viele Schuldner sind aus mehreren Gründen
mit der Situation überfordert, was dazu führt, dass die Schulden einfach ignoriert werden. Einer der
oftmals genannten Gründe, warum Rechnungen, Mahnungen und Co ignoriert werden, ist eine
fehlende Übersicht: Gerade wenn mehrere Briefe von verschiedenen Gläubigern ankommen, so
leidet oftmals die Übersicht darunter. Doch auch der psychologische Druck baut sich immer weiter
auf und so entsteht ein Teufelskreis, aus dem nur schwer herausgetreten werden kann. Aus diesem
Grund rät eine Insolvenz- und Schuldnerberatung auch immer zunächst dazu, die Unterlagen und
Forderungen zu ordnen und so eine Basis zu erstellen, mit der ein Plan aufgestellt wird. Doch helfen
Profis wie das SCHULDENFREI-FORUM auch anderweitig, denn sie bieten:
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langjährige Erfahrung
objektive Hilfestellung
ganzheitliche Beratung
vielfältige Lösungskonzepte
Motivation
Es ist für viele Schuldner nicht einfach die entsprechenden Rechnungen und Mahnungen zu öffnen,
wohl wissend, dass sie nicht in naher Zukunft bezahlt werden können. Viele reden sich ein, dass sie
Schwarz auf Weiß ihr eigenes „Versagen“ lesen müssen und legen die ungeöffneten Briefe deshalb
bei Seite oder werfen sie direkt in den Mülleimer. Doch um die Situation überhaupt angehen zu
können und den ersten Schritt zu wagen ist es enorm wichtig, dass sämtliche Details bekannt sind.
Auch ist es nur dann möglich entsprechende Gegenmaßnahmen wie dem Einlegen von Widerspruch
durchzuführen, wenn entsprechende Fakten gelesen wurden. Nur wer den Mut hat sich der
Wahrheit zu stellen, der wird auch in der Lage sein mit professioneller Hilfe die Lebenssituation zu
ändern und die Schulden loszuwerden.
Professionelle Hilfe als Rettungsanker
Egal, ob es schon zu einem Vergleich gekommen ist oder ob dieser erst noch ansteht, damit die
Schulden tatsächlich angegangen und abgebaut werden können, ist es enorm wichtig, dass sich die
Prioritäten des Schuldners ändern. Eine Schuldnerberatung wie sie SCHULDENFREI-FORUM bietet
hilft nicht nur dabei die rechtlichen Aspekte zu beachten, sondern unterstützt durch eine Aufstellung
von vorhandenen Einnahmen und einer Übersicht der aktuellen Kosten. Um Rechnungen und
Mahnungen nach und nach abzuzahlen müssen nämlich die Ausgaben so stark wie möglich reduziert
werden, wodurch der so entstehende Überschuss in die Tilgung der Schulden einfließt. Dabei liegt
der Fokus der professionellen Schuldnerberater auf einer Reduzierung der Fixkosten.
Während sich die meisten Schuldner darüber im Klaren sind, dass Ausgaben für Ausflüge, einem
Urlaub oder größeren Neuanschaffungen in so einer Situation nicht angemessen sind, übersehen
viele die Fixkosten, die in vielen Fällen Potential für geringe Kosten beinhalten. Während jedoch die
Schuldner selbst nicht in der Lage sind zu entscheiden, auf was verzichtet werden kann und was
essentiell ist bietet ein erfahrener Berater einen objektiven Blick und ermöglicht dadurch eine
Einsparung. Bereits kleinere Posten wie ein Zeitungsabo oder eine selten genutzte
Vereinsmitgliedschaft sind über längeren Zeitraum betrachtet unnötige Ausgaben und selbst einige
Versicherungen können gekündigt werden, um die Schulden abzubauen. Sollte der aktuelle
Handyvertrag auslaufen, so lohnt sich auch hier ein Blick auf günstigere Alternativen. Solche und
ähnliche Posten fallen eben den wenigsten Schuldnern selbst auf, sodass eine zertifizierte
Schuldenberatung viel Zeit, Geld und vor allem Nerven spart. In den meisten Fällen gehen Schuldner
bereits erleichtert aus dem ersten Beratungsgespräch und sind durch die schnelle Hilfe in der Lage
aus dem „Lebenstief“ herauszukommen.
Was darf eigentlich ein Gerichtsvollzieher?
Sollte ein Gläubiger über einen längeren Zeitraum auf sein Geld warten und nicht von dem Schuldner
hören, so kommt es oft dazu, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel beantragt wird. Dieser führt
dazu, dass (oftmals unangekündigt) ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt und den Schuldner direkt
vor Ort fragt, ob die Forderung sofort beglichen werden kann. Trifft er den Betroffenen nicht an oder
lässt ihn dieser nicht in die Wohnung, so wird ein Termin festgesetzt, um eine gemeinsam Lösung zur
Zahlung zu finden. Wehrt sich der Schuldner oder ist keine sinnvolle Lösung zu finden, so darf der
Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten und dort vorzufindende Vermögenswerte mitnehmen.
Dabei dürfen jedoch nicht sämtliche Gegenstände eingezogen werden: Solange sie zu einer
bescheidenen Lebensführung gehören oder für den beruflichen Alltag wichtig sind müssen die
Gegenstände in der Wohnung bleiben. Dazu zählen zum Beispiel Möbel wie Sofa oder Bett, aber auch
der Fernseher, der Computer oder gar das Auto dürfen nicht mitgenommen werden, wenn
nachgewiesen wird, dass sie essentiell für den Arbeitsalltag sind.
Eine weitere Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung,
die als Thema die umfassenden Vermögensverhältnisse des Schuldners betreffen. Bei diesen Fragen
muss wahrheitsgemäß geantwortet werden, da es sonst zu rechtlichen Konsequenzen wie hohe
Bußgelder kommen kann – was den Betroffenen nur unnötig weiter in die „Schuldenfalle“ treibt.
Sollten sich in der Wohnung nicht genügend Wertgegenstände zur Tilgung der Schulden gefunden
haben, so beantragt der Gerichtsvollzieher eine Kontopfändung beim Gericht, der dann mit einem
entsprechenden Beschluss zugestimmt wird. In so einem Fall ist der Schuldner nicht mehr in der Lage
auf sein Konto zuzugreifen und Geld abzuheben. Allerdings ist es möglich beim Gericht eine Freigabe
des Kontos anzufragen, denn grundsätzlich hat jeder Mensch per Gesetzt ein Anrecht auf das
sogenannte Existenzminimum: Dieses liegt bei ungefähr 1.000 Euro pro Monat und steht selbst
Schuldnern zu, solange diese sämtliche Einkommensbescheide beim Gericht einreichen. Das
„überschüssige“ Geld wird gesammelt und dann dem Gläubiger zur Tilgung der Schulden
zugesprochen.
Die Möglichkeiten bei einer Pfändung
Immer wieder stellen Schuldner die Frage, ob eine Möglichkeit besteht um eine Pfändung zu
verhindern und einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid anzufechten. Sobald allerdings ein
Gericht eingegriffen hat kann selbst eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt die Pfändung
nicht mehr verhindern. Wer also Unrechtmäßigkeiten in einer Rechnung feststellt, der sollte so früh
wie möglich – am besten direkt mit dem Erhalt der Rechnung oder Mahnung – Widerspruch einlegen.
Es ist also enorm wichtig, dass entsprechende Briefe nicht einfach weggelegt, sondern geöffnet
werden, damit eine entsprechende Reaktion durchgeführt werden kann. Steht jedoch eine Pfändung
an, so ist lediglich die Art und Weise der Pfändung diskutabel: Möchte der Gerichtsvollzieher
Gegenstände einziehen, die jedoch wie oben geschrieben essentiell für Arbeit oder Leben sind, so
sollte dieser bereits vor Ort darauf hingewiesen werden.
Auch ist die Beschlagnahme von Gegenständen, die per Ratenzahlung gekauft und noch nicht bezahlt
wurden verboten, denn laut Gesetz gehören diese noch zum Handelsgeschäft und dürfen aus diesem
Grund nicht eingezogen werden. Dies gilt natürlich nur, wenn ein entsprechender Nachweis gebracht
wird und nicht der Eigentümer des jeweiligen Produkts die Vollstreckung beantragt hat. Ein
Widerspruch ist selbstverständlich auch dann möglich, wenn die gewählten Gegenstände einem
Mitbewohner gehören. Spätestens nach einer Pfändung ist es sinnvoll, wenn professionelle Hilfe zum
Beispiel bei Schuldenfrei-forum.de gesucht wird um die nächsten Schritte sinnvoll zu planen und
gemeinsam eine Problemlösung zu finden. Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu
einer Pfändung kommt, da viel früher der Gang zum Schuldnerberater gemacht wurde. Denn wer
seine Schulden professionell managen lässt, der verhindert in den meisten Fällen eine Pfändung.
Die Privatinsolvenz – die wirklich letzte Möglichkeit
Bereits seit 1999 existiert das Verbraucherinsolvenzverfahren, das vor allem für Menschen mit
besonders hohen Schulden eine Perspektive bietet und ihnen zumindest teilweise einen Neustart
ermöglicht. Während in früheren Zeiten die Schulden bis zum Tode anhafteten und mitunter sogar
noch von den Erben getragen werden mussten änderte die Privatinsolvenz vieles: Wird dieser letzte
Schritt durchgeführt, so müssen zwar einige recht strikte Regeln eingehalten werden, nach
spätestens sechs Jahren gelten Schuldner jedoch wieder als schuldenfrei und die potentiell noch
vorhanden Restschulden bei Gläubigern werden erlassen. Dabei orientiert sich die private Insolvenz
stark an der gewerblichen Variante und beide Methoden haben das Ziel ein Leben nach den Schulden
zu ermöglichen und gleichzeitig die wirtschaftlich geschädigten Gläubiger so gut wie möglich zu
bezahlen. Dabei wird in den meisten Fällen ein Gericht oder ein Vermittler hinzugezogen, der
versucht die Interessen der verschiedenen Parteien zu vereinen und einen sinnvollen Kompromiss zu
finden.
Dabei fußt das Verbraucherinsolvenzverfahren auf klar definierten rechtlichen Richtlinien und
formuliert eine klare Strukturierung, die in mehrere Phasen aufgeteilt ist. So muss zunächst vom
Schuldner ein Versuch gestartet werden mit dem Gläubiger zu kommunizieren und eine für beide
Seiten sinnvolle Einigung zu erzielen. Im Regelfall schickt der Gläubiger eine Auflistung mit sämtlichen
aktuellen Forderungen, die der Schuldner dann zu einer Schuldnerberatung bringen sollte, wo dann
ein Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet wird. Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Tilgung der
Schulden. Sollte dieser Vorschlag jedoch scheitern, so muss das Gericht einbezogen werden, das
dann versucht eine Einigung zu finden und gegebenenfalls Gläubiger überstimmt.
Der Schuldenabbau – Ein außergerichtlicher Vergleich
Beim ersten Gang zur Schuldner- und Insolvenzberatung wird nicht nur die aktuelle Situation
strukturiert, sondern natürlich werden auch direkt erste Ansätze zur Lösung gesucht. In vielen Fällen
hilft zum Beispiel ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (oft als „SBP“ abgekürzt), der
letztendlich ein einfacher Vergleich mit den Gläubigern darstellt. Zwar ist ein Problem bei dieser
Methode, dass sämtliche Gläubiger zustimmen müssen, denn ansonsten ist der SBP gescheitert, doch
im Regelfall wollen die Gläubiger gerade bei einem Insolvenzverfahren zumindest einen Teil ihres
Geldes zurückbekommen, weshalb sie dem Plan zustimmen. Besonders beliebt ist in diesem
Zusammenhang eine Einmalzahlung über eine vorab festgesetzte Summe, denn bei Ratenzahlungen
entstehen oftmals zusätzliche Kosten bei der Verbuchung, sodass dies für viele Gläubiger nicht
rentabel ist.
Grundsätzlich hängt die Entscheidung bezüglich eines Vergleichs bei den Gläubigern von einigen
Kriterien ab, die vorab geklärt werden sollten. Dazu gehören vor allem:
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Anzahl sonstiger Gläubiger
Ausbildung sowie Schulbildung
vorhandenes Einkommen zur Pfändung
sonstige Sicherheiten
Alter des Schuldners
aktuelle Gesamtverschuldung
bisheriges Verhalten des Schuldners
Die Vorteile der außergerichtlichen Einigung liegen dabei klar auf der Hand: Im Idealfall gibt es eine
schnelle Einigung mit den Gläubigern, wodurch der psychische Druck nachlässt. Eine Eintragung in
der SCHUFA sowie in dem Schuldnerverzeichnis wird nicht durchgeführt und der Arbeitgeber wird
ebenfalls nicht von den vorhandenen Schulden benachrichtigt. Da der Vergleich individuell
ausgehandelt wird gibt es auch entsprechend passende Lösungen für jeden Fall und mitunter bleibt
die Beziehung zu den Gläubigern nach der Zahlung intakt und wird ganz normal weitergeführt. Der
große Nachteil am SBP ist hingegen, dass alle Gläubiger zustimmen müssen und der Plan
gegebenenfalls nicht durchgezogen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners
unerwartet zum Negativen ändert.
Beim Kontaktieren und Aushandeln eines solchen Vergleiches bietet eine Schuldnerberatung durch
die langjährige Erfahrung und einer professionellen Haltung eine gute Unterstützung. Diese ist zwar
nicht gänzlich kostenlos, doch abhängig vom eigenen Einkommen besteht die Möglichkeit beim
Amtsgericht eine Beratungshilfe zu beantragen, die dann lediglich einen Anteil von 15,00 Euro mit
sich bringt. Wer hingegen einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte, der sollte sich vorab bezüglich
der Gebühren informieren.
Der nächste Schritt: Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird erst dann zu einer Möglichkeit, wenn bereits ein
außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aufgesetzt und durchgeführt wurde. Nach § 305 InsO
muss nämlich eine Bescheinigung vorhanden sein, die auch nur Verbrauchern und nicht (ehemaligen)
Selbstständigen ausgehändigt wird. Letzteren bleibt nur das Regelinsolvenzverfahren. Der große
Unterschied bei der gerichtlichen Variante zur oben genannten Methode liegt darin, dass das Gericht
eine Zustimmung von Gläubigern ersetzt, wenn diese nicht nachweisen können, dass sie durch den
gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan schlechter dastehen als durch die Insolvenz des Schuldigern.
Damit dieser Plan allerdings in Kraft treten kann, muss die Hälfte aller Gläubiger nach
Summenanteilen ebenso zustimmen wie die Hälfte aller Gläubiger nach Kopfteilen dem SBP zuvor
zugestimmt haben. Damit ist gemeint, dass es nicht ausreichen würde, wenn zwar einige
Kleingläubiger dem SBP zustimmen, der Großgläubiger mit einem Anteil von über 50 Prozent der
Gesamtverschuldung den Plan allerdings ablehnt.
Ein neues Leben dank Restschuldenbefreiung
Der große Vorteil der Privatinsolvenz liegt in der sogenannten Restschuldenbefreiung: Während der
Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner innerhalb der nächsten sechs Jahre einen möglichst hohen
Anteil der angehäuften Schulden begleichen, allerdings passiert es häufig, dass die Schulden nicht in
ihrer Gesamtheit beglichen werden. So besteht zum Beispiel nicht die gesetzliche Pflicht, dass eine
prozentuale Hürde erreicht werden muss oder das feste Beträge bezahlt werden. Stattdessen
müssen die Schuldner lediglich nachweisen, dass sie sich um einen Job bemühen oder nach bestem
Gewissen versuchen die Gelder aufzubringen. Am Ende dieser sechs Jahre dauernden Periode
besteht die Möglichkeit, dass das Insolvenzgericht der Restschuldenbefreiung zustimmt.
Wenn die Gläubiger nicht nachweisen können, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht
nachgekommen ist, so sorgt dieser Antrag dafür, dass sämtliche Restforderungen aufgegeben
werden müssen und der Schuldner effektiv schuldenfrei ist. Die einzige Ausnahme in diesem
Zusammenhang besteht bei Forderungen, die zum Beispiel aus Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
stammen. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit einer „verkürzten Restschuldenbefreiung“, die
bereits nach drei Jahren beantragt werden kann und der stattgegeben wird, wenn in dieser Zeit
mindestens 35 Prozent der Schulden beglichen und sämtliche Anforderungen in der
Wohlverhaltensphase eingehalten wurden.
Die Anforderungen der Wohlverhaltensphase
Die im Regelfall sechs Jahre dauernde Zeit nach der Eröffnung der Privatinsolvenz wird als
„Wohlverhaltensphase“ tituliert und bezeichnet den Zeitraum, in dem die Schuldner lediglich auf das
nicht-pfändbare Einkommen zurückgreifen können. Dieses ist in der Regel davon abhängig für wie
viele Personen der Schuldner Unterhalt zahlen muss – je mehr Kinder also vorhanden sind, desto
größer ist der Anteil des Einkommens, das für die eigenen Zwecke behalten wird. Ein Schuldner ohne
Kinder bekommt circa 1.000 Euro pro Monat, die genauen Zahlen lassen sich jedoch in einer
entsprechenden Tabelle finden. Diese wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an den aktuellen
Lebenskosten des Landes. Der „Überschuss“ des Arbeitseinkommens, der gepfändet werden darf,
wird von einem Treuhänder gesammelt und an alle Gläubiger verteilt. Außerdem werden sämtliche
pfändbaren Wertgegenstände in der Wohlverhaltensphase einzogen und ebenfalls zur Tilgung
verwendet, gleiches gilt für vorhandene Vermögenswerte wie Bausparverträge und Ähnliches.
Darüber hinaus muss sich der Schuldner stetig bemühen entweder einen Job zu finden oder bei einer
niedrig bezahlten Stelle eine Tätigkeit zu suchen, die eine bessere Entlohnung mit sich bringt. Wenn
diese Anforderungen erfüllt werden, so wird später der (verkürzten) Restschuldenbefreiung
stattgegeben.
Die Anwaltskosten – Damit sollte gerechnet werden
Nicht immer bietet eine institutionelle Beratungsstelle genügend Hilfe an und gerade bei juristischen
Problemen ist das Einschalten eines Anwalts unumgänglich. Doch natürlich wird kein Anwalt auf die
Vergütung seiner Arbeitszeit verzichten, selbst bei Menschen mit hohen Schulden werden dort
immer Kosten entstehen. Leider lassen sich in diesem Bereich keine pauschalen Aussagen treffen,
denn die meisten Anwälte orientieren sich bei ihren Honorarforderungen an der anfallenden Arbeit,
dem Streitwert und natürlich der Möglichkeit des Schuldners. Wer allerdings denkt, dass auf Grund
der Schulden ein Anrecht auf kostenlose Leistungen besteht, der wird schnell von Anwälten
abgelehnt werden. Wesentlich günstiger ist in diesem Zusammenhang die Beratungshilfe, die
allerdings nur die Kosten für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren übernimmt
und einen Eigenanteil von 15 Euro verlangt. Eine Kostenhilfe bei einem Prozess wird nicht gewährt
und hier bleibt meistens nur das Anheuern eines Anwalts.
Was macht eigentlich die SCHUFA?
Am besten ist die SCHUFA-Auskunft mit einem finanziellen Führungszeugnis zu vergleichen, das dann
abgefragt wird, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen, ein Handyvertrag bei einem neuen Anbieter
gewählt oder ein Kredit bei der Bank beantragt wird. In den meisten Fällen haben Schuldner, die eine
Schuldnerberatung aufsuchen, bereits einen negativen SCHUFA-Eintrag, haben jedoch immer Panik
davor zum Beispiel durch Insolvenz weitere Einträge zu bekommen. Diese Panik ist jedoch in den
meisten Fällen unnötig, denn vorhandene Einträge werden sowieso erst dann gelöscht, wenn das
dritte Jahr nach der Schuldentilgung beendet wird. Dies erfolgt vollkommen automatisch und wer
bereits kurz vor der Insolvenz steht, der bekommt mit dieser Methode auch die beste Möglichkeit
geboten um so schnell wie möglich die SCHUFA-Einträge loszuwerden. Ganz egal welche Methode
zur Tilgung der Schulden gewählt wird, sie beeinflusst nicht die Einträge bei der SCHUFA und sind
auch nicht an eine Verfahrensdauer oder Ähnliches gebunden.
Bringt eine Schuldnerberatung wirklich etwas?
Viele Menschen sind der Meinung, dass sie die Schuldnerberatung gar nicht brauchen, da sie selbst in
der Lage sind entsprechende Lösungen zu finden und Vergleiche mit den Gläubigern auszuhandeln.
Während dies für einige Schuldner tatsächlich zutreffen mag sorgt der Großteil jedoch bei dem
Versuch, alles selbst zu regeln, dafür, dass es zu mehr und vor allem unnötigen Problemen kommt.
Oftmals ist auch die Angst vorhanden, dass die Kontrolle über die eigenen Finanzen und das eigene
Leben verloren geht, doch bieten Profis wie sie zum Beispiel bei SCHULDENFREI-FORUM Stuttgart
oder dem SCHULDENFREI-FORUM Filderstadt zu finden sind nicht nur langjährige Erfahrung und eine
Zertifizierung, sondern vor allem die Möglichkeit Hilfe zur Selbsthilfe zu finden. Schließlich
präsentieren die Berater nur verschiedene Konzepte und zeigen einen Lösungsweg auf, indem sie
konkrete Tipps geben, allerdings müssen die Entscheidungen immer selbst getroffen werden.
Einer der besten Gründe sich für eine professionelle Schuldnerberatung zu entscheiden liegt in dem
großen Erfahrungsschatz der sich gerade beim richtigen Umgang mit den Gläubigern auszahlt. Nicht
nur das Finden von sinnvollen Kompromissen, sinnvollen Raten und dem Vermeiden von juristischen
Maßnahmen bietet bietet einen Vorteil, sondern auch die richtige Verständigung: Um eine Lösung zu
finden, müssen sich beide Parteien einigen und eine Schuldnerberatung arbeitet auf professioneller
Ebene, während Schuldner oftmals mit einem emotionalen Hintergrund agieren. Eine neutrale und
konstruktive Idee überzeugt Gläubiger jedoch wesentlich mehr als emotionale Gespräche, wodurch
die Wahrscheinlichkeit einer gütigen Klärung steigt. Auch die Sprachbarriere sollte nicht unterschätzt
werden, denn nicht jeder Schuldner ist in der Lage einen formalen Brief zu formulieren und bringt
sich damit schnell in Schwierigkeiten.
Umfassende Hilfe durch einen ganzheitlichen Blick
Es ist nicht immer einfach eine passende Schuldnerberatung zu finden, denn viele Unternehmen
unterscheiden sich in ihrer Firmenphilosophie und setzen deshalb auf unterschiedliche Ansätze.
Während sich einige lediglich auf eine Hilfestellung bezüglich der finanziellen Fragen beschränken
verfolgen andere eine eher ganzheitliche Methode, bei der zum Beispiel auch die psychologische
Komponente bei der Beratung einbezogen wird. Denn während Schulden einen enormen
psychischen Stress verursachen können kann dieser ebenfalls der Grund für die Schulden sein – egal
woher der psychologische Druck kommt, er muss immer behandelt werden. Außerdem wird bei der
ganzheitlichen Methode auch der juristische Aspekt näher beleuchtet und gerade wenn
Mietverträge, Arbeitsverträge oder gar die Privatinsolvenz involviert sind, müssen entsprechende
Fragen geklärt werden. Im besten Fall kann die Beratungsstelle die rechtlichen Fragen direkt selbst
übernehmen oder einen passenden Juristen empfehlen.
Manche Schuldnerberatungen helfen sogar bei der Jobsuche, denn schließlich ist ein Job ein
wichtiger Schritt heraus aus den Schulden: In vielen Fällen vermitteln sie Weiterbildungen oder
kennen Unternehmen, die als Kooperationspartner fungieren. Wer also eine ganzheitliche Beratung
wählt und sich für entsprechend professionelle Unternehmen wie zum Beispiel auf Schuldenfreiforum.de zu finden entscheidet, der wird nicht nur auf finanzieller Ebene beraten, sondern bekommt
eine umfassende Hilfe.
Achtung vor unprofessionellen Schuldnerberatungen
Natürlich unterscheiden sich Schuldnerberatungen in vielen Bereichen und gerade bei der fachlichen
Qualifikation sowie den vorhandenen Erfahrungen lassen sich große Differenzen finden. Die
wichtigste Komponente bei der Wahl der Beratungsstelle ist allerdings das Vertrauen, denn nur wenn
der Schuldner dem Berater vertrauen kann wird sich langfristig auch Erfolg beim Schuldenabbau
einstellen. Aus diesem Grund ist es vollkommen in Ordnung, wenn nach dem Erstgespräch mit einer
Schuldnerberatung eine andere Beratungsstelle aufgesucht wird, denn wer sich beim Reden über die
finanziellen und gegebenenfalls psychologischen Probleme nicht wohl fühlt, der ist nicht am richtigen
Ort. Grundsätzlich sollte jedoch nach einer Beratung gesucht werden, die eine gute Mischung aus
persönlichem Vertrauensverhältnis und fachlicher Kompetenz bietet, wobei beides im Regelfall
bereits beim ersten Beratungsgespräch vermittelt werden kann.
Viele Schuldner wissen zudem gar nicht, dass es sich bei dem Begriff „Schuldenberater“ nicht um
einen staatlich geschützten Begriff handelt, weshalb sich eigentlich jeder als solcher Bezeichnen darf.
Es ist also durchaus möglich, dass sich Menschen als Berater ausgeben, obwohl sie gar keine
Qualifikationen und Erfahrungen besitzen. Aus diesem Grund sollten immer zertifizierte Partner wie
das SCHULDENFREI-FORUM gewählt werden, die sich bereits etabliert haben und eine ansprechende
Beratung bieten. Dort bilden sich die Mitarbeiter auch regelmäßig weiter und sind somit auf dem
Laufenden bezüglich neuer Gesetzgebungen, verschiedener rechtlicher Probleme und werden auch
im Bezug auf psychologische Probleme geschult. Nur dann ist eine kompetente Hilfeleistung auch
wirklich garantiert.
Hilfe zur Selbsthilfe finden
Die Aufgabe einer Insolvenz- und Schuldnerberatung liegt nicht darin die Probleme der Schuldner
direkt zu lösen, sondern lediglich beim Aufzeigen der Möglichkeiten und bei einer unterstützenden
Tätigkeit in der Kommunikation mit Gläubigern und Gerichten. Letztendlich muss allerdings jeder
selbst eine Entscheidung beim Vorgehen treffen und bei rechtlichen Problemen wie zum Beispiel
ungerechtfertigten Mahngebühren sollte immer zusätzlich ein Anwalt hinzugezogen werden.
Allerdings wird eine gute Schuldnerberatung mit der Vermittlung von Kontakten weiterhelfen.
Jedoch muss jeder Schuldner selbst die Kraft aufbringen und eine innere Stärke finden, um aus der
Schuldenfalle herauszukommen. Eine weitere, nicht zu unterschätzende Tätigkeit, die die Berater
durchführen, ist in der Motivation beim Beratungsgespräch zu finden: Viele Schuldner sehen sich in
einer verzweifelten Lage und sind oftmals auch nicht in der Lage sich Hilfe bei Familie oder Freunde
zu suchen. Ein beratendes Gespräch, das Lösungswege aufzeigt, wirkt nicht nur beruhigend, sondern
lindert auch den psychischen Stress, unter dem die Schuldner stehen.
Welche Schuldnerberatung soll es nun sein?
Da es keine festen Voraussetzungen für den Beruf „Schuldnerberater“ gibt und viele Organisationen
in diesem Bereich zu finden sind ist es nicht immer einfach die wirklich beste Anlaufstelle zu finden.
In Deutschland sind nämlich viele Anbieter unterwegs und selbst in den ländlichen Gebieten müssen
nur selten längere Wege in den Kauf genommen werden um eine entsprechende Beratungsstelle
aufzusuchen. Zu den bekanntesten Varianten gehören:
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kirchliche Berater von Caritas und Diakonie
staatliche Institutionen
private Stiftungen
gewerbliche Anbieter
Leider gibt es gerade bei den staatlichen sowie bei den kirchlichen Schuldner- und
Insolvenzberatungen viele „schwarze Schafe“, die gar nicht über die passenden Qualifikationen
verfügen und nur einem vorher zusammengestellten Katalog an Schritten und Phrasen folgen. Dies
führt dazu, dass Schuldner oft ungenügend oder sogar falsch beraten werden und damit noch weiter
in die Schuldenfalle rutschen. Ein weiteres Problem sind die sehr langen Wartezeiten, denn wer sich
endlich zu dem Schritt entschließt und eine Schuldnerberatung kontaktiert, der möchte nicht noch
wochenlang auf einen Termin warten. Ein weiterer Nachteil der langen Wartezeiten liegt darin, dass
gegebenenfalls Fristen versäumt werden, was sich natürlich ebenfalls negativ auf die
Gesamtsituation auswirkt. Wesentlich flexibler und damit kundenfreundlicher zeigen sich da die
privaten, erfahrenen Anbieter wie das SCHULDENFREI-FORUM, bei dem nicht nur viele Informationen
gefunden werden können, sondern die auch eine ganzheitliche Beratung anbieten. Dieses ist unter
der Tel. 0711 – 933 42 115 zu erreichen und bietet auch telefonisch eine erste Hilfestellung.
Fazit
Das größte Problem bei Schuldner ist die aufkeimende Hoffnungslosigkeit und gerade bei hohen
Schulden sehen viele keinen Ausweg mehr. Dies führt schnell zu Depressionen und anstatt das
Problem direkt anzugehen und einen Lösungsansatz zu suchen verfallen sie in eine schlechte
psychologische Verfassung, aus der sie nur schwer wieder herauskommen. Wer jedoch den Gang zur
Schuldnerberatung wählt, der bekommt nicht nur Hilfe zur Selbsthilfe, sondern darüber hinaus
ganzheitliche Ansätze zur Tilgung der Schulden und zum „Umkrempeln“ des eigenen Lebens. Als
letzte Möglichkeit bleibt immer die Privatinsolvenz, die einen Neustart nach einer bestimmten Zeit
ermöglicht und für einige Privatpersonen tatsächlich ein sinnvoller Ausweg ist. Allerdings sollte
zunächst immer eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern versucht werden, bei der
Schuldnerberatungen eine tragende Rolle spielen, indem sie entsprechende Pläne aufstellen und die
Kommunikation übernehmen. Somit ist ein Gang zu einer Beratungsstelle immer sinnvoll und je
früher diese Entscheidung getroffen wird, desto wahrscheinlicher ist eine schnelle Lösung der
Probleme. Sollte einmal der tatsächlich schlimmste Fall eintreten und sich so hohe Schulden
ansammeln, dass diese über Jahrzehnte hinweg nicht bezahlt werden können, so hilft die
Verbraucherinsolvenz dabei innerhalb von maximal sechs Jahren wieder komplett Schuldenfrei zu
sein und einen neuen Abschnitt im eigenen Leben beginnen zu können.