31.07.2016 Die Urheberrechte unterliegen WOLFGANG SEELIG STUTTGARTER STR. 45 70794 FILDERSTADT BE I STUTTGART Die Schuldnerberatung – Kompetenter Umgang mit Ihren Schulden Eine Überschuldung ist immer eine unschöne Situation, die jeden treffen kann. Egal, ob es sich dabei um Selbstverschulden handelt oder andere Gründe dazu geführt haben, das Wichtigste in so einer Situation ist, dass sich der Schuldner dem Problem stellt und es nicht über einen langfristigen Zeitraum ignoriert. Während der Entschuldungsprozess bei kleineren Beträgen oftmals selbst eingeleitet und durchgeführt werden kann, ist es bei größeren Beträgen, die nicht innerhalb kürzester Zeit aufgebracht werden können, fast immer sinnvoll, wenn professionelle Hilfe hinzugezogen wird. Die Schuldnerberatung hilft nämlich nicht nur dabei einen genauen Plan des Schuldenabbaus aufzustellen, sondern offeriert oftmals Möglichkeiten, über die die meisten Schuldner wahrscheinlich noch gar nicht nachgedacht haben. Außerdem bieten Profis eine umfassende Beratung, sodass eine möglichst optimale Wahl für die eigenen Verhältnisse getroffen wird. Mit dem Tilgen der Schulden verbessert sich gleichzeitig auch die eigene Lebensqualität, da der psychische Druck nachlässt. Ein Gang zum Schuldenberater lohnt sich also gleich aus mehreren Gründen. Den ersten Schritt machen Der oftmals schwerste Aspekt ist der erste Schritt, denn viele Schuldner sind aus mehreren Gründen mit der Situation überfordert, was dazu führt, dass die Schulden einfach ignoriert werden. Einer der oftmals genannten Gründe, warum Rechnungen, Mahnungen und Co ignoriert werden, ist eine fehlende Übersicht: Gerade wenn mehrere Briefe von verschiedenen Gläubigern ankommen, so leidet oftmals die Übersicht darunter. Doch auch der psychologische Druck baut sich immer weiter auf und so entsteht ein Teufelskreis, aus dem nur schwer herausgetreten werden kann. Aus diesem Grund rät eine Insolvenz- und Schuldnerberatung auch immer zunächst dazu, die Unterlagen und Forderungen zu ordnen und so eine Basis zu erstellen, mit der ein Plan aufgestellt wird. Doch helfen Profis wie das SCHULDENFREI-FORUM auch anderweitig, denn sie bieten: langjährige Erfahrung objektive Hilfestellung ganzheitliche Beratung vielfältige Lösungskonzepte Motivation Es ist für viele Schuldner nicht einfach die entsprechenden Rechnungen und Mahnungen zu öffnen, wohl wissend, dass sie nicht in naher Zukunft bezahlt werden können. Viele reden sich ein, dass sie Schwarz auf Weiß ihr eigenes „Versagen“ lesen müssen und legen die ungeöffneten Briefe deshalb bei Seite oder werfen sie direkt in den Mülleimer. Doch um die Situation überhaupt angehen zu können und den ersten Schritt zu wagen ist es enorm wichtig, dass sämtliche Details bekannt sind. Auch ist es nur dann möglich entsprechende Gegenmaßnahmen wie dem Einlegen von Widerspruch durchzuführen, wenn entsprechende Fakten gelesen wurden. Nur wer den Mut hat sich der Wahrheit zu stellen, der wird auch in der Lage sein mit professioneller Hilfe die Lebenssituation zu ändern und die Schulden loszuwerden. Professionelle Hilfe als Rettungsanker Egal, ob es schon zu einem Vergleich gekommen ist oder ob dieser erst noch ansteht, damit die Schulden tatsächlich angegangen und abgebaut werden können, ist es enorm wichtig, dass sich die Prioritäten des Schuldners ändern. Eine Schuldnerberatung wie sie SCHULDENFREI-FORUM bietet hilft nicht nur dabei die rechtlichen Aspekte zu beachten, sondern unterstützt durch eine Aufstellung von vorhandenen Einnahmen und einer Übersicht der aktuellen Kosten. Um Rechnungen und Mahnungen nach und nach abzuzahlen müssen nämlich die Ausgaben so stark wie möglich reduziert werden, wodurch der so entstehende Überschuss in die Tilgung der Schulden einfließt. Dabei liegt der Fokus der professionellen Schuldnerberater auf einer Reduzierung der Fixkosten. Während sich die meisten Schuldner darüber im Klaren sind, dass Ausgaben für Ausflüge, einem Urlaub oder größeren Neuanschaffungen in so einer Situation nicht angemessen sind, übersehen viele die Fixkosten, die in vielen Fällen Potential für geringe Kosten beinhalten. Während jedoch die Schuldner selbst nicht in der Lage sind zu entscheiden, auf was verzichtet werden kann und was essentiell ist bietet ein erfahrener Berater einen objektiven Blick und ermöglicht dadurch eine Einsparung. Bereits kleinere Posten wie ein Zeitungsabo oder eine selten genutzte Vereinsmitgliedschaft sind über längeren Zeitraum betrachtet unnötige Ausgaben und selbst einige Versicherungen können gekündigt werden, um die Schulden abzubauen. Sollte der aktuelle Handyvertrag auslaufen, so lohnt sich auch hier ein Blick auf günstigere Alternativen. Solche und ähnliche Posten fallen eben den wenigsten Schuldnern selbst auf, sodass eine zertifizierte Schuldenberatung viel Zeit, Geld und vor allem Nerven spart. In den meisten Fällen gehen Schuldner bereits erleichtert aus dem ersten Beratungsgespräch und sind durch die schnelle Hilfe in der Lage aus dem „Lebenstief“ herauszukommen. Was darf eigentlich ein Gerichtsvollzieher? Sollte ein Gläubiger über einen längeren Zeitraum auf sein Geld warten und nicht von dem Schuldner hören, so kommt es oft dazu, dass ein sogenannter Vollstreckungstitel beantragt wird. Dieser führt dazu, dass (oftmals unangekündigt) ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt und den Schuldner direkt vor Ort fragt, ob die Forderung sofort beglichen werden kann. Trifft er den Betroffenen nicht an oder lässt ihn dieser nicht in die Wohnung, so wird ein Termin festgesetzt, um eine gemeinsam Lösung zur Zahlung zu finden. Wehrt sich der Schuldner oder ist keine sinnvolle Lösung zu finden, so darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten und dort vorzufindende Vermögenswerte mitnehmen. Dabei dürfen jedoch nicht sämtliche Gegenstände eingezogen werden: Solange sie zu einer bescheidenen Lebensführung gehören oder für den beruflichen Alltag wichtig sind müssen die Gegenstände in der Wohnung bleiben. Dazu zählen zum Beispiel Möbel wie Sofa oder Bett, aber auch der Fernseher, der Computer oder gar das Auto dürfen nicht mitgenommen werden, wenn nachgewiesen wird, dass sie essentiell für den Arbeitsalltag sind. Eine weitere Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung, die als Thema die umfassenden Vermögensverhältnisse des Schuldners betreffen. Bei diesen Fragen muss wahrheitsgemäß geantwortet werden, da es sonst zu rechtlichen Konsequenzen wie hohe Bußgelder kommen kann – was den Betroffenen nur unnötig weiter in die „Schuldenfalle“ treibt. Sollten sich in der Wohnung nicht genügend Wertgegenstände zur Tilgung der Schulden gefunden haben, so beantragt der Gerichtsvollzieher eine Kontopfändung beim Gericht, der dann mit einem entsprechenden Beschluss zugestimmt wird. In so einem Fall ist der Schuldner nicht mehr in der Lage auf sein Konto zuzugreifen und Geld abzuheben. Allerdings ist es möglich beim Gericht eine Freigabe des Kontos anzufragen, denn grundsätzlich hat jeder Mensch per Gesetzt ein Anrecht auf das sogenannte Existenzminimum: Dieses liegt bei ungefähr 1.000 Euro pro Monat und steht selbst Schuldnern zu, solange diese sämtliche Einkommensbescheide beim Gericht einreichen. Das „überschüssige“ Geld wird gesammelt und dann dem Gläubiger zur Tilgung der Schulden zugesprochen. Die Möglichkeiten bei einer Pfändung Immer wieder stellen Schuldner die Frage, ob eine Möglichkeit besteht um eine Pfändung zu verhindern und einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid anzufechten. Sobald allerdings ein Gericht eingegriffen hat kann selbst eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt die Pfändung nicht mehr verhindern. Wer also Unrechtmäßigkeiten in einer Rechnung feststellt, der sollte so früh wie möglich – am besten direkt mit dem Erhalt der Rechnung oder Mahnung – Widerspruch einlegen. Es ist also enorm wichtig, dass entsprechende Briefe nicht einfach weggelegt, sondern geöffnet werden, damit eine entsprechende Reaktion durchgeführt werden kann. Steht jedoch eine Pfändung an, so ist lediglich die Art und Weise der Pfändung diskutabel: Möchte der Gerichtsvollzieher Gegenstände einziehen, die jedoch wie oben geschrieben essentiell für Arbeit oder Leben sind, so sollte dieser bereits vor Ort darauf hingewiesen werden. Auch ist die Beschlagnahme von Gegenständen, die per Ratenzahlung gekauft und noch nicht bezahlt wurden verboten, denn laut Gesetz gehören diese noch zum Handelsgeschäft und dürfen aus diesem Grund nicht eingezogen werden. Dies gilt natürlich nur, wenn ein entsprechender Nachweis gebracht wird und nicht der Eigentümer des jeweiligen Produkts die Vollstreckung beantragt hat. Ein Widerspruch ist selbstverständlich auch dann möglich, wenn die gewählten Gegenstände einem Mitbewohner gehören. Spätestens nach einer Pfändung ist es sinnvoll, wenn professionelle Hilfe zum Beispiel bei Schuldenfrei-forum.de gesucht wird um die nächsten Schritte sinnvoll zu planen und gemeinsam eine Problemlösung zu finden. Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu einer Pfändung kommt, da viel früher der Gang zum Schuldnerberater gemacht wurde. Denn wer seine Schulden professionell managen lässt, der verhindert in den meisten Fällen eine Pfändung. Die Privatinsolvenz – die wirklich letzte Möglichkeit Bereits seit 1999 existiert das Verbraucherinsolvenzverfahren, das vor allem für Menschen mit besonders hohen Schulden eine Perspektive bietet und ihnen zumindest teilweise einen Neustart ermöglicht. Während in früheren Zeiten die Schulden bis zum Tode anhafteten und mitunter sogar noch von den Erben getragen werden mussten änderte die Privatinsolvenz vieles: Wird dieser letzte Schritt durchgeführt, so müssen zwar einige recht strikte Regeln eingehalten werden, nach spätestens sechs Jahren gelten Schuldner jedoch wieder als schuldenfrei und die potentiell noch vorhanden Restschulden bei Gläubigern werden erlassen. Dabei orientiert sich die private Insolvenz stark an der gewerblichen Variante und beide Methoden haben das Ziel ein Leben nach den Schulden zu ermöglichen und gleichzeitig die wirtschaftlich geschädigten Gläubiger so gut wie möglich zu bezahlen. Dabei wird in den meisten Fällen ein Gericht oder ein Vermittler hinzugezogen, der versucht die Interessen der verschiedenen Parteien zu vereinen und einen sinnvollen Kompromiss zu finden. Dabei fußt das Verbraucherinsolvenzverfahren auf klar definierten rechtlichen Richtlinien und formuliert eine klare Strukturierung, die in mehrere Phasen aufgeteilt ist. So muss zunächst vom Schuldner ein Versuch gestartet werden mit dem Gläubiger zu kommunizieren und eine für beide Seiten sinnvolle Einigung zu erzielen. Im Regelfall schickt der Gläubiger eine Auflistung mit sämtlichen aktuellen Forderungen, die der Schuldner dann zu einer Schuldnerberatung bringen sollte, wo dann ein Schuldenbereinigungsplan ausgearbeitet wird. Dieser enthält konkrete Vorschläge zur Tilgung der Schulden. Sollte dieser Vorschlag jedoch scheitern, so muss das Gericht einbezogen werden, das dann versucht eine Einigung zu finden und gegebenenfalls Gläubiger überstimmt. Der Schuldenabbau – Ein außergerichtlicher Vergleich Beim ersten Gang zur Schuldner- und Insolvenzberatung wird nicht nur die aktuelle Situation strukturiert, sondern natürlich werden auch direkt erste Ansätze zur Lösung gesucht. In vielen Fällen hilft zum Beispiel ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (oft als „SBP“ abgekürzt), der letztendlich ein einfacher Vergleich mit den Gläubigern darstellt. Zwar ist ein Problem bei dieser Methode, dass sämtliche Gläubiger zustimmen müssen, denn ansonsten ist der SBP gescheitert, doch im Regelfall wollen die Gläubiger gerade bei einem Insolvenzverfahren zumindest einen Teil ihres Geldes zurückbekommen, weshalb sie dem Plan zustimmen. Besonders beliebt ist in diesem Zusammenhang eine Einmalzahlung über eine vorab festgesetzte Summe, denn bei Ratenzahlungen entstehen oftmals zusätzliche Kosten bei der Verbuchung, sodass dies für viele Gläubiger nicht rentabel ist. Grundsätzlich hängt die Entscheidung bezüglich eines Vergleichs bei den Gläubigern von einigen Kriterien ab, die vorab geklärt werden sollten. Dazu gehören vor allem: Anzahl sonstiger Gläubiger Ausbildung sowie Schulbildung vorhandenes Einkommen zur Pfändung sonstige Sicherheiten Alter des Schuldners aktuelle Gesamtverschuldung bisheriges Verhalten des Schuldners Die Vorteile der außergerichtlichen Einigung liegen dabei klar auf der Hand: Im Idealfall gibt es eine schnelle Einigung mit den Gläubigern, wodurch der psychische Druck nachlässt. Eine Eintragung in der SCHUFA sowie in dem Schuldnerverzeichnis wird nicht durchgeführt und der Arbeitgeber wird ebenfalls nicht von den vorhandenen Schulden benachrichtigt. Da der Vergleich individuell ausgehandelt wird gibt es auch entsprechend passende Lösungen für jeden Fall und mitunter bleibt die Beziehung zu den Gläubigern nach der Zahlung intakt und wird ganz normal weitergeführt. Der große Nachteil am SBP ist hingegen, dass alle Gläubiger zustimmen müssen und der Plan gegebenenfalls nicht durchgezogen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners unerwartet zum Negativen ändert. Beim Kontaktieren und Aushandeln eines solchen Vergleiches bietet eine Schuldnerberatung durch die langjährige Erfahrung und einer professionellen Haltung eine gute Unterstützung. Diese ist zwar nicht gänzlich kostenlos, doch abhängig vom eigenen Einkommen besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht eine Beratungshilfe zu beantragen, die dann lediglich einen Anteil von 15,00 Euro mit sich bringt. Wer hingegen einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte, der sollte sich vorab bezüglich der Gebühren informieren. Der nächste Schritt: Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird erst dann zu einer Möglichkeit, wenn bereits ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aufgesetzt und durchgeführt wurde. Nach § 305 InsO muss nämlich eine Bescheinigung vorhanden sein, die auch nur Verbrauchern und nicht (ehemaligen) Selbstständigen ausgehändigt wird. Letzteren bleibt nur das Regelinsolvenzverfahren. Der große Unterschied bei der gerichtlichen Variante zur oben genannten Methode liegt darin, dass das Gericht eine Zustimmung von Gläubigern ersetzt, wenn diese nicht nachweisen können, dass sie durch den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan schlechter dastehen als durch die Insolvenz des Schuldigern. Damit dieser Plan allerdings in Kraft treten kann, muss die Hälfte aller Gläubiger nach Summenanteilen ebenso zustimmen wie die Hälfte aller Gläubiger nach Kopfteilen dem SBP zuvor zugestimmt haben. Damit ist gemeint, dass es nicht ausreichen würde, wenn zwar einige Kleingläubiger dem SBP zustimmen, der Großgläubiger mit einem Anteil von über 50 Prozent der Gesamtverschuldung den Plan allerdings ablehnt. Ein neues Leben dank Restschuldenbefreiung Der große Vorteil der Privatinsolvenz liegt in der sogenannten Restschuldenbefreiung: Während der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner innerhalb der nächsten sechs Jahre einen möglichst hohen Anteil der angehäuften Schulden begleichen, allerdings passiert es häufig, dass die Schulden nicht in ihrer Gesamtheit beglichen werden. So besteht zum Beispiel nicht die gesetzliche Pflicht, dass eine prozentuale Hürde erreicht werden muss oder das feste Beträge bezahlt werden. Stattdessen müssen die Schuldner lediglich nachweisen, dass sie sich um einen Job bemühen oder nach bestem Gewissen versuchen die Gelder aufzubringen. Am Ende dieser sechs Jahre dauernden Periode besteht die Möglichkeit, dass das Insolvenzgericht der Restschuldenbefreiung zustimmt. Wenn die Gläubiger nicht nachweisen können, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, so sorgt dieser Antrag dafür, dass sämtliche Restforderungen aufgegeben werden müssen und der Schuldner effektiv schuldenfrei ist. Die einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang besteht bei Forderungen, die zum Beispiel aus Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten stammen. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit einer „verkürzten Restschuldenbefreiung“, die bereits nach drei Jahren beantragt werden kann und der stattgegeben wird, wenn in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Schulden beglichen und sämtliche Anforderungen in der Wohlverhaltensphase eingehalten wurden. Die Anforderungen der Wohlverhaltensphase Die im Regelfall sechs Jahre dauernde Zeit nach der Eröffnung der Privatinsolvenz wird als „Wohlverhaltensphase“ tituliert und bezeichnet den Zeitraum, in dem die Schuldner lediglich auf das nicht-pfändbare Einkommen zurückgreifen können. Dieses ist in der Regel davon abhängig für wie viele Personen der Schuldner Unterhalt zahlen muss – je mehr Kinder also vorhanden sind, desto größer ist der Anteil des Einkommens, das für die eigenen Zwecke behalten wird. Ein Schuldner ohne Kinder bekommt circa 1.000 Euro pro Monat, die genauen Zahlen lassen sich jedoch in einer entsprechenden Tabelle finden. Diese wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an den aktuellen Lebenskosten des Landes. Der „Überschuss“ des Arbeitseinkommens, der gepfändet werden darf, wird von einem Treuhänder gesammelt und an alle Gläubiger verteilt. Außerdem werden sämtliche pfändbaren Wertgegenstände in der Wohlverhaltensphase einzogen und ebenfalls zur Tilgung verwendet, gleiches gilt für vorhandene Vermögenswerte wie Bausparverträge und Ähnliches. Darüber hinaus muss sich der Schuldner stetig bemühen entweder einen Job zu finden oder bei einer niedrig bezahlten Stelle eine Tätigkeit zu suchen, die eine bessere Entlohnung mit sich bringt. Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, so wird später der (verkürzten) Restschuldenbefreiung stattgegeben. Die Anwaltskosten – Damit sollte gerechnet werden Nicht immer bietet eine institutionelle Beratungsstelle genügend Hilfe an und gerade bei juristischen Problemen ist das Einschalten eines Anwalts unumgänglich. Doch natürlich wird kein Anwalt auf die Vergütung seiner Arbeitszeit verzichten, selbst bei Menschen mit hohen Schulden werden dort immer Kosten entstehen. Leider lassen sich in diesem Bereich keine pauschalen Aussagen treffen, denn die meisten Anwälte orientieren sich bei ihren Honorarforderungen an der anfallenden Arbeit, dem Streitwert und natürlich der Möglichkeit des Schuldners. Wer allerdings denkt, dass auf Grund der Schulden ein Anrecht auf kostenlose Leistungen besteht, der wird schnell von Anwälten abgelehnt werden. Wesentlich günstiger ist in diesem Zusammenhang die Beratungshilfe, die allerdings nur die Kosten für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren übernimmt und einen Eigenanteil von 15 Euro verlangt. Eine Kostenhilfe bei einem Prozess wird nicht gewährt und hier bleibt meistens nur das Anheuern eines Anwalts. Was macht eigentlich die SCHUFA? Am besten ist die SCHUFA-Auskunft mit einem finanziellen Führungszeugnis zu vergleichen, das dann abgefragt wird, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen, ein Handyvertrag bei einem neuen Anbieter gewählt oder ein Kredit bei der Bank beantragt wird. In den meisten Fällen haben Schuldner, die eine Schuldnerberatung aufsuchen, bereits einen negativen SCHUFA-Eintrag, haben jedoch immer Panik davor zum Beispiel durch Insolvenz weitere Einträge zu bekommen. Diese Panik ist jedoch in den meisten Fällen unnötig, denn vorhandene Einträge werden sowieso erst dann gelöscht, wenn das dritte Jahr nach der Schuldentilgung beendet wird. Dies erfolgt vollkommen automatisch und wer bereits kurz vor der Insolvenz steht, der bekommt mit dieser Methode auch die beste Möglichkeit geboten um so schnell wie möglich die SCHUFA-Einträge loszuwerden. Ganz egal welche Methode zur Tilgung der Schulden gewählt wird, sie beeinflusst nicht die Einträge bei der SCHUFA und sind auch nicht an eine Verfahrensdauer oder Ähnliches gebunden. Bringt eine Schuldnerberatung wirklich etwas? Viele Menschen sind der Meinung, dass sie die Schuldnerberatung gar nicht brauchen, da sie selbst in der Lage sind entsprechende Lösungen zu finden und Vergleiche mit den Gläubigern auszuhandeln. Während dies für einige Schuldner tatsächlich zutreffen mag sorgt der Großteil jedoch bei dem Versuch, alles selbst zu regeln, dafür, dass es zu mehr und vor allem unnötigen Problemen kommt. Oftmals ist auch die Angst vorhanden, dass die Kontrolle über die eigenen Finanzen und das eigene Leben verloren geht, doch bieten Profis wie sie zum Beispiel bei SCHULDENFREI-FORUM Stuttgart oder dem SCHULDENFREI-FORUM Filderstadt zu finden sind nicht nur langjährige Erfahrung und eine Zertifizierung, sondern vor allem die Möglichkeit Hilfe zur Selbsthilfe zu finden. Schließlich präsentieren die Berater nur verschiedene Konzepte und zeigen einen Lösungsweg auf, indem sie konkrete Tipps geben, allerdings müssen die Entscheidungen immer selbst getroffen werden. Einer der besten Gründe sich für eine professionelle Schuldnerberatung zu entscheiden liegt in dem großen Erfahrungsschatz der sich gerade beim richtigen Umgang mit den Gläubigern auszahlt. Nicht nur das Finden von sinnvollen Kompromissen, sinnvollen Raten und dem Vermeiden von juristischen Maßnahmen bietet bietet einen Vorteil, sondern auch die richtige Verständigung: Um eine Lösung zu finden, müssen sich beide Parteien einigen und eine Schuldnerberatung arbeitet auf professioneller Ebene, während Schuldner oftmals mit einem emotionalen Hintergrund agieren. Eine neutrale und konstruktive Idee überzeugt Gläubiger jedoch wesentlich mehr als emotionale Gespräche, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer gütigen Klärung steigt. Auch die Sprachbarriere sollte nicht unterschätzt werden, denn nicht jeder Schuldner ist in der Lage einen formalen Brief zu formulieren und bringt sich damit schnell in Schwierigkeiten. Umfassende Hilfe durch einen ganzheitlichen Blick Es ist nicht immer einfach eine passende Schuldnerberatung zu finden, denn viele Unternehmen unterscheiden sich in ihrer Firmenphilosophie und setzen deshalb auf unterschiedliche Ansätze. Während sich einige lediglich auf eine Hilfestellung bezüglich der finanziellen Fragen beschränken verfolgen andere eine eher ganzheitliche Methode, bei der zum Beispiel auch die psychologische Komponente bei der Beratung einbezogen wird. Denn während Schulden einen enormen psychischen Stress verursachen können kann dieser ebenfalls der Grund für die Schulden sein – egal woher der psychologische Druck kommt, er muss immer behandelt werden. Außerdem wird bei der ganzheitlichen Methode auch der juristische Aspekt näher beleuchtet und gerade wenn Mietverträge, Arbeitsverträge oder gar die Privatinsolvenz involviert sind, müssen entsprechende Fragen geklärt werden. Im besten Fall kann die Beratungsstelle die rechtlichen Fragen direkt selbst übernehmen oder einen passenden Juristen empfehlen. Manche Schuldnerberatungen helfen sogar bei der Jobsuche, denn schließlich ist ein Job ein wichtiger Schritt heraus aus den Schulden: In vielen Fällen vermitteln sie Weiterbildungen oder kennen Unternehmen, die als Kooperationspartner fungieren. Wer also eine ganzheitliche Beratung wählt und sich für entsprechend professionelle Unternehmen wie zum Beispiel auf Schuldenfreiforum.de zu finden entscheidet, der wird nicht nur auf finanzieller Ebene beraten, sondern bekommt eine umfassende Hilfe. Achtung vor unprofessionellen Schuldnerberatungen Natürlich unterscheiden sich Schuldnerberatungen in vielen Bereichen und gerade bei der fachlichen Qualifikation sowie den vorhandenen Erfahrungen lassen sich große Differenzen finden. Die wichtigste Komponente bei der Wahl der Beratungsstelle ist allerdings das Vertrauen, denn nur wenn der Schuldner dem Berater vertrauen kann wird sich langfristig auch Erfolg beim Schuldenabbau einstellen. Aus diesem Grund ist es vollkommen in Ordnung, wenn nach dem Erstgespräch mit einer Schuldnerberatung eine andere Beratungsstelle aufgesucht wird, denn wer sich beim Reden über die finanziellen und gegebenenfalls psychologischen Probleme nicht wohl fühlt, der ist nicht am richtigen Ort. Grundsätzlich sollte jedoch nach einer Beratung gesucht werden, die eine gute Mischung aus persönlichem Vertrauensverhältnis und fachlicher Kompetenz bietet, wobei beides im Regelfall bereits beim ersten Beratungsgespräch vermittelt werden kann. Viele Schuldner wissen zudem gar nicht, dass es sich bei dem Begriff „Schuldenberater“ nicht um einen staatlich geschützten Begriff handelt, weshalb sich eigentlich jeder als solcher Bezeichnen darf. Es ist also durchaus möglich, dass sich Menschen als Berater ausgeben, obwohl sie gar keine Qualifikationen und Erfahrungen besitzen. Aus diesem Grund sollten immer zertifizierte Partner wie das SCHULDENFREI-FORUM gewählt werden, die sich bereits etabliert haben und eine ansprechende Beratung bieten. Dort bilden sich die Mitarbeiter auch regelmäßig weiter und sind somit auf dem Laufenden bezüglich neuer Gesetzgebungen, verschiedener rechtlicher Probleme und werden auch im Bezug auf psychologische Probleme geschult. Nur dann ist eine kompetente Hilfeleistung auch wirklich garantiert. Hilfe zur Selbsthilfe finden Die Aufgabe einer Insolvenz- und Schuldnerberatung liegt nicht darin die Probleme der Schuldner direkt zu lösen, sondern lediglich beim Aufzeigen der Möglichkeiten und bei einer unterstützenden Tätigkeit in der Kommunikation mit Gläubigern und Gerichten. Letztendlich muss allerdings jeder selbst eine Entscheidung beim Vorgehen treffen und bei rechtlichen Problemen wie zum Beispiel ungerechtfertigten Mahngebühren sollte immer zusätzlich ein Anwalt hinzugezogen werden. Allerdings wird eine gute Schuldnerberatung mit der Vermittlung von Kontakten weiterhelfen. Jedoch muss jeder Schuldner selbst die Kraft aufbringen und eine innere Stärke finden, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Eine weitere, nicht zu unterschätzende Tätigkeit, die die Berater durchführen, ist in der Motivation beim Beratungsgespräch zu finden: Viele Schuldner sehen sich in einer verzweifelten Lage und sind oftmals auch nicht in der Lage sich Hilfe bei Familie oder Freunde zu suchen. Ein beratendes Gespräch, das Lösungswege aufzeigt, wirkt nicht nur beruhigend, sondern lindert auch den psychischen Stress, unter dem die Schuldner stehen. Welche Schuldnerberatung soll es nun sein? Da es keine festen Voraussetzungen für den Beruf „Schuldnerberater“ gibt und viele Organisationen in diesem Bereich zu finden sind ist es nicht immer einfach die wirklich beste Anlaufstelle zu finden. In Deutschland sind nämlich viele Anbieter unterwegs und selbst in den ländlichen Gebieten müssen nur selten längere Wege in den Kauf genommen werden um eine entsprechende Beratungsstelle aufzusuchen. Zu den bekanntesten Varianten gehören: kirchliche Berater von Caritas und Diakonie staatliche Institutionen private Stiftungen gewerbliche Anbieter Leider gibt es gerade bei den staatlichen sowie bei den kirchlichen Schuldner- und Insolvenzberatungen viele „schwarze Schafe“, die gar nicht über die passenden Qualifikationen verfügen und nur einem vorher zusammengestellten Katalog an Schritten und Phrasen folgen. Dies führt dazu, dass Schuldner oft ungenügend oder sogar falsch beraten werden und damit noch weiter in die Schuldenfalle rutschen. Ein weiteres Problem sind die sehr langen Wartezeiten, denn wer sich endlich zu dem Schritt entschließt und eine Schuldnerberatung kontaktiert, der möchte nicht noch wochenlang auf einen Termin warten. Ein weiterer Nachteil der langen Wartezeiten liegt darin, dass gegebenenfalls Fristen versäumt werden, was sich natürlich ebenfalls negativ auf die Gesamtsituation auswirkt. Wesentlich flexibler und damit kundenfreundlicher zeigen sich da die privaten, erfahrenen Anbieter wie das SCHULDENFREI-FORUM, bei dem nicht nur viele Informationen gefunden werden können, sondern die auch eine ganzheitliche Beratung anbieten. Dieses ist unter der Tel. 0711 – 933 42 115 zu erreichen und bietet auch telefonisch eine erste Hilfestellung. Fazit Das größte Problem bei Schuldner ist die aufkeimende Hoffnungslosigkeit und gerade bei hohen Schulden sehen viele keinen Ausweg mehr. Dies führt schnell zu Depressionen und anstatt das Problem direkt anzugehen und einen Lösungsansatz zu suchen verfallen sie in eine schlechte psychologische Verfassung, aus der sie nur schwer wieder herauskommen. Wer jedoch den Gang zur Schuldnerberatung wählt, der bekommt nicht nur Hilfe zur Selbsthilfe, sondern darüber hinaus ganzheitliche Ansätze zur Tilgung der Schulden und zum „Umkrempeln“ des eigenen Lebens. Als letzte Möglichkeit bleibt immer die Privatinsolvenz, die einen Neustart nach einer bestimmten Zeit ermöglicht und für einige Privatpersonen tatsächlich ein sinnvoller Ausweg ist. Allerdings sollte zunächst immer eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern versucht werden, bei der Schuldnerberatungen eine tragende Rolle spielen, indem sie entsprechende Pläne aufstellen und die Kommunikation übernehmen. Somit ist ein Gang zu einer Beratungsstelle immer sinnvoll und je früher diese Entscheidung getroffen wird, desto wahrscheinlicher ist eine schnelle Lösung der Probleme. Sollte einmal der tatsächlich schlimmste Fall eintreten und sich so hohe Schulden ansammeln, dass diese über Jahrzehnte hinweg nicht bezahlt werden können, so hilft die Verbraucherinsolvenz dabei innerhalb von maximal sechs Jahren wieder komplett Schuldenfrei zu sein und einen neuen Abschnitt im eigenen Leben beginnen zu können.
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