Berlin, den 20.07.2016 DGINA 2016: Organisation und Stufung der Notfallversorgung Präambel Die medizinische Notfallversorgung steht im Zentrum der Daseinsfürsorge und gewährleistet unmittelbare lebensrettende Maßnahmen, unverzügliche Stabilisierung Stabilisierung der KörperfunktioKörperfunkti nen, zeitgerechte Diagnostik sowie eine optimale Vorbereitung einer fachspezifischen TheTh rapie. Eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung muss unabhängig von WohnWohn oder Unfallort für alle Patientinnen und Patienten verfügbar sein. Notfallpatienten werden von mehreren notfallmedizinischen Fachgesellschaften als Personen definiert, die körperliche oder psychische Veränderungen im Gesundheitszustand aufau weisen, für die der Patient selbst oder eine Drittperson unverzügliche medizinische und pflegerische Betreuung als notwendig erachtet. Eine umfassende Planung der Notfallversorgung muss sich an dieser weitreichenden Definition orientieren. Weil Patientinnen und Patienten die Dringlichkeit ihrer Beschwerden selbst oft nicht richtig einschätzen, einschätzen, muss der Zugang zur Notfallversorgung initial niederschwellig sein. Der weitere Versorgungsprozess ist so zu geg stalten, dass er die akut notwendige Diagnostik und Therapie rasch und strikt am PatientenPatiente nutzen orientiert steuert. Eine Abstufung der Notfallversorgung otfallversorgung ist sinnvoll, um personelle und technische Ressourcen sowie Kompetenzen zu bündeln. Allerdings muss jede Stufe der Notfallversorgung in der Lage sein, unmittelbare Lebensrettung zu gewährleisten und dafür qualitative MindestanMindesta forderungen erfüllen, rfüllen, die auch in Versorgungseinheiten der niedrigsten notfallmedizinischen Versorgungsstufe vorgehalten werden. Prof. Dr. med. M. Christ Schriftführerin: M. Dietz-Wittstock Wittstock Schatzmeister: Dr. med. P.-F. P. Petersen Hausanschrift: DGINA e.V. c/o Universitätsklinikum Jena Zentrale Notfallaufnahme Erlanger Allee 101 07747 Jena Kontakt: Tel.: +49 3641 3 9-322008 Fax: +49 3641 9-322002 9 E-Mail: Mail: [email protected] Internet: www.dgina.de Eine sektorale Trennung der Notfallversorgung innerhalb von Notaufnahmen in einen ambulanten oder stationären Behandlungssektor (kassenärztlicher Bereich oder Krankenhausbereich) ist nicht sinnvoll, weil primär ein abzuklärendes Symptom oder eine abzuklärende Verletzung zu einer notfallmäßigen Vorstellung führen und erst nach der Abklärung entschieden werden kann, welche weitere Behandlung (ambulant oder stationär) sinnvoll ist. Deswegen sind die Anforderungen an die Notaufnahmen der Krankenhäuser primär nicht anhand einer Einteilung in ambulante und stationäre Notfallversorgung zu unterscheiden. Die Notfallversorgung muss an Notfallkrankenhäusern konzentriert werden. Die Zeitvorgaben für die Erreichbarkeit dieser Krankenhäuser unterscheidet sich nach dem Level der Notfallversorgung und sollte für die Notfallkrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung eine PKW Anfahrtszeit von 30 min und für Notfallzentren der Schwerpunkt- und Maximalversorgung 60 min nicht überschreiten. In Regionen, in denen eine Erreichbarkeit der Kliniken für Notfallpatienten mit zeitkritischen Krankheiten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeitgrenzen der bekannten Tracerdiagnosen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Polytrauma, aber auch anderer zeitkritischer Diagnosen) gewährleistet ist, muss das Rettungswesen lokal entsprechend ausgebaut werden. Alle in einer Notaufnahme ankommenden Patienten müssen unmittelbar eine strukturierte Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit erhalten, um dringlich behandlungsbedürftige Patienten rechtzeitig zu identifizieren. Eine anschließende ärztliche Behandlung von Behandlungsfällen mit Mitteln des ambulanten Sektors durch die KV oder durch Krankenhäuser muss in jedem Notfallkrankenhaus bzw. Notfallzentrum nach Ersteinschätzung gewährleistet sein. Eine gemeinsame sektorenunabhängige Planung der ambulanten und stationären Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes und der Rettungsleitstellen ist notwendig. So kann es sinnvoll sein, dass in Rettungsdienstbezirken mit geringer notärztlicher Einsatzfrequenz die Notärzte an der Notfallversorgung in den Kliniken oder im Hausbesuchsdienst der kassenärztlichen Vereinigung im Rahmen der Möglichkeiten eingesetzt werden. Die DGINA ist überzeugt, dass eine Organisationsentwicklung der Notfallversorgung unter Qualitätsaspekten zu einer Zentralisierung und Professionalisierung der Notfallmedizin führen muss. Dieser Prozess muss sowohl die kassenärztliche als auch die klinische Notfallversorgung umfassen, diese an einem Ort zusammenführen und sektorenübergreifend mit den Instrumenten der Versorgungsforschung kontrollieren. 2 1. Qualitätsanforderungen an alle an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser Generell • • • Kooperation der Krankenhäuser mit dem Rettungsdienst mit Vorabinformation über Patienten, überdachte Anfahrtsmöglichkeit, Kooperation mit den Rettungsleitstellen, Einbindung in den Katastrophenschutz/Versorgung von Großschadenfällen 24/7 Aufnahmebereitschaft, Abmeldung aus der Notfallversorgung nur bei Ausfall kritischer Infrastruktur verpflichtende Teilnahme an telemedizinischen Netzwerken für zeitkritische Erkrankungen und Verletzungen zur Gewährleistung der Primärversorgung aller Notfälle Struktur • • • • • • • • • • • Mindestens Hauptabteilungen Innere Medizin und Chirurgie (mit viszeralchirurgischer und unfallchirurgischer Kompetenz). Zentrale Notaufnahme als primäre Anlaufstelle für alle Notfallpatienten Schockraum in der Notaufnahme (Ausstattung analog lokales Traumazentrum der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)1. Hubschrauberlandemöglichkeit Strukturiertes validiertes mindestens 4-stufiges Ersteinschätzungssystem zur Feststellung der Behandlungsdringlichkeit unmittelbar nach Eintreffen des Patienten (max. nach 10 Min). Die Ersteinschätzung aller Notfallpatienten ist obligat. 24/7 Verfügbarkeit von Notfalllabor (notfallmedizinisch relevante Laborwerte innerhalb von 60 Minuten vorliegend), EKG, Sonographie (Abdomen, Gefäße, Lunge, Herz), endoskopische Notfalldiagnostik (innerhalb von 30 Minuten). Ausreichende Raumkapazität für Patientenzahlen bis zur 85-zigsten Perzentile des maximal gemessenen Patientenaufkommens 24/7 Verfügbarkeit von Röntgen und Computertomographie. 24/7 Vorhaltung von intensivmedizinischen Kapazitäten / Intensivstation, und deren jederzeitige Verfügbarkeit zur Weiterbehandlung lebensbedrohter Notfallpatienten Blutkonserven müssen innerhalb von 30 Minuten in ausreichender Zahl verfügbar sein. Isolationsmöglichkeiten für infektiöse Patienten 1 http://www.dguonline.de/fileadmin/published_content/5.Qualitaet_und_Sicherheit/PDF/20_07_2012_Kurzfassung_Weissbuch_DG U_Auflage2.pdf 3 • Nachweis von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität für die Versorgung geriatrischer Notfallpatienten Personal • • • • • • • Facharzt für Innere Medizin und Chirurgie 24/7 verfügbar (im Rufdienst innerhalb von 20-30 Minuten). 24-stündige Anwesenheit mindestens eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ im Haus. Das Ärzteteam der Notaufnahme muss für die Beherrschung notfallmedizinischer Maßnahmen und die rasche diagnostische Abklärung aller Notfallsymptome gezielt ausgebildet sein. Die ärztliche Personalausstattung der Notaufnahme soll so bemessen sein, dass die Zeit bis zum ersten Arztkontakt in 90% der Patientenkontakte die maximal vorgegebenen Zeiten des Ersteinschätzungssystems nicht überschreitet. Hierfür werden die Zeitvorgaben des Manchester Triage Systems (MTS) auf alle verwendeten Ersteinschätzungssysteme übertragen. Eine ärztliche Leitung der Notaufnahme, welche die Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" führt (sobald bundesweit erwerbbar). Eine eigenständige pflegerische Leitung mit Fachweiterbildung „Notfallpflege“ analog dem DGINA Curriculum und ein eigener pflegerischer Personalstamm. Die pflegerische Personalausstattung muss mindestens 1 Vollkraft pro 1400 Patientenkontakte/Jahr (ohne Administration) betragen. Die minimale Personalstärke darf 2 Pflegekräfte pro Schicht, entsprechend ca. 11 Vollkraftäquivalente aber nicht unterschreiten. Bei Vorhandensein eines kurzstationären Bereichs müssen zusätzlich 1 Pflegekraft pro 5 Betten / Schicht zur Verfügung stehen (analog der Empfehlung der DGAI/BDA zur IMC Besetzung2), ein höherer Personalbedarf ist bei höherer Behandlungsschwere und erweitertem Aufgabenspektrum anzunehmen. Anstatt Pflegekräften können teilweise andere Berufsgruppen, z.B. Notfallsanitäter, eingesetzt werden. Das eingesetzte Pflegepersonal muss kontinuierlich notfallmedizinisch weitergebildet werden. 2 https://www.bda.de/docman/alle-dokumente-fuer-suchindex/oeffentlich/empfehlungen/602-intermediate-careentwicklung-definition-ausstattung-organisation-und-moegliche-loesungen/file.html 4 2. Stufungen Stufe 0 Krankenhäuser, die die unter 1.) aufgeführten Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, nehmen nicht an der Notfallversorgung teil. Stufe 1 Notfallkrankenhäuser (Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung): • • • • Notfallkrankenhäuser, die die Qualitätsanforderungen unter 1.) erfüllen Hauptabteilungen mindestens Innere Medizin und Chirurgie (mit viszeralchirurgischer und unfallchirurgischer Kompetenz) an einem Standort Kooperation mit einem spezialisierten, höherstufigen Krankenhaus, um Verlegungen jederzeit durchführen zu können Einbindung in telemedizinische Netzwerke für die Notfallmedizin Stufe 2 Notfallzentren (Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung): • • • • • • • Notfallkrankenhäuser, die die Qualitätsanforderungen unter 1.) erfüllen Fachabteilungen mindestens Innere Medizin mit 24/7 Herzkatheter-Bereitschaft, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie mit Traumaversorgung mindestens gemäß den Anforderungen des Traumanetzwerks der DGU als „regionales Traumazentrum“1, Neurologie mit Stroke Unit, Neurochirurgie, interventionelle Radiologie/Neuroradiologie Anzustreben sind weitere Fachabteilungen: Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, MKG, Augenheilkunde, Psychiatrie, Pädiatrie. Bei Nichtvorhandensein der Fächer ist bei Erstkontakt in der Notaufnahme eine Kompetenz zur Notfallbehandlung vorzuhalten und eine zeitnahe fachärztliche Versorgung organisatorisch sicherzustellen Vorhaltung von extrakorporalen Verfahren zur Nierenersatztherapie und Temperaturmanagement Eigener ärztlicher Personalstamm des Notfallzentrums, hierbei mindestens ein Arzt mit Zusatzweiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" pro Schicht (sobald bundesweit erwerbbar) Eigener pflegerischer Personalstamm des Notfallzentrums, hierbei mindestens eine Pflegekraft pro Schicht mit der spezifischen Weiterbildung „Notfallpflege“ Organisatorisch dem Notfallzentrum angegliederte kurzstationäre Überwachungseinheit mit mindestens 6 Betten und IMC-Standard 5 • • • • Teilnahme an externen Registern zur notfallmedizinischen Qualitätssicherung (z.B. bundesweites Notaufnahmeregister) Bereitstellung spezifischer Versorgungskapazitäten innerhalb planerisch etablierter telemedizinischer Netzwerke für die Notfallmedizin Isolationsmöglichkeit in der Notaufnahme mit Schleusung und separatem Zugang Fachkrankenhäuser für Kinder- und Jugendmedizin mit Vorhaltung von Kinderintensivmedizin, Kinderendoskopie, Kinderchirurgie entsprechen Kindernotfallzentren und sind ebenfalls der Stufe 2 zuzuordnen Ohne festgelegte Stufung Krankenhäuser der notfallmedizinischen Spezialversorgung • • • Spezielle Versorgungen, die in der Regel nur an Universitätsklinika und Krankenhäusern der Maximalversorgung zu leisten sind (z.B. spezielle Intoxikationen, Verbrennungen, Replantationen von Gliedmaßen, Versorgung von seltenen Erkrankungen und speziellen Transplantationspatienten, spezielle hochkontagiöse Erkrankungen, herzchirurgische Versorgung) o Die hier aufgeführten speziellen Versorgungen gehen über die Anforderungen der Stufe 2 hinaus. Diese Versorgungen sind selten und die Patienten werden häufig nach primärer Versorgung von einem anderen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhaus zuverlegt. Die Versorgung erfolgt dann im Rahmen des Versorgungsauftrages. Die Kosten sollen sachgerecht in den DRG abgebildet oder über Sicherstellungs- oder auch Zentrumszuschläge vergütet werden. Spezielle Versorgungen durch Fachkrankenhäuser, die die Anforderungen der Stufe 1 aufgrund des eingeschränkten Leistungsspektrums nicht erreichen, aber Patienten in der Regel nach primärer Versorgung von einem anderen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhaus zuverlegt bekommen (z.B. Herzchirurgie, Psychiatrie) o Die Versorgung erfolgt im Rahmen des Versorgungsauftrages und erfordert keine gesonderte Vorhaltung Spezielle Versorgungen durch Fachkrankenhäuser, die die Anforderungen der Stufe 1 aufgrund des eingeschränkten Leistungsspektrums nicht erreichen, aber für eine primäre Versorgung aufgrund der klaren Symptomatik der Notfallpatienten geeignet sind (z.B. Augenklinik) o die Vorhaltungskosten für eine begrenzte primäre Versorgung sind geringer als in der Stufe 1. Solche Fachkrankenhäuser sollten von dem in Stufe 0 zu leistenden Abschlag befreit werden. 6
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