Medel/Lucmagn Tourismusgesetz der Gemeinde Medel/Lucmagn Medel/Lucmagn Cordial beinvegni Medel/Lucmagn Traktanden 1. Kommission 2. Kur- und Verkehrsverein Medel/Lucmagn 3. Budget Kur- und Verkehrsverein Medel/Lucmagn 4. Vorstellung des neuen Tourismusgesetzes 5. Fragen / Antworten 6. Varia Medel/Lucmagn Kommission Das Tourismusgesetz wurde von einer Kommission bearbeitet, die sich wie folgt zusammensetzte: - Giusep Flepp, Vizepräsident / Gemeindevorstand Martin Bearth, selbständiger Landwirt Ivo Pally, Metzger im elterlichen Betrieb Giusep Venzin, Hotelier Der Gemeindevorstand hat das Gesetz am 28. Juli 2016 behandelt. Medel/Lucmagn Kur- und Verkehrsverein Medel/Lucmagn Der Kur- und Verkehrsverein Medel/Lucmagn hat folgenden Zweck (Statuten vom 5. April 1974): Art. 2 Zweck Fördern der Kultur, des Fremdenverkehrs sowie des Sommer- und Wintertourismus und dafür die notwendigen Massnahmen zu tätigen. Medel/Lucmagn Budget Kur- und Verkehrsverein Medel/Lucmagn 2017 Einnahmen Gästetaxen2017 Hotels (pro Zimmer Fr. 200.—) Fr. 6’000.— Vermietete Ferienwohnungen/Häuser bis 2-Zimmer (à Fr. 90.—) Fr. 630.— Vermietete Ferienwohnungen/Häuser mehr als 2-Zimmer (à Fr. 120.—) Fr. 6’000.— Vermietete Maiensässhütten (à Fr. 90.—) Fr. 7’290.— Selbstgenützte Ferienwohnungen/Häuser (à Fr. 200.—) Fr. 6’000.— Selbstgenützte Maiensässhütten (à Fr. 90.—) Fr. 5’400.— Gruppenunterkünfte (pro Schlafplatz Fr. 20.—) Fr. Total Fr. 32’000.— 680.— Medel/Lucmagn Einnahmen Tourismustaxen 2017 Hotels (pro Zimmer Fr. 30.—) Fr. 900.— Ferienwohnungen/Häuser bis 2-Zimmer (à Fr. 50.—) Fr. 350.— Ferienwohnungen/Häuser mehr als 2-Zimmer (à Fr. 80.—) Fr. 6’640.— Gruppenunterkünfte (pro Schlafplatz Fr. 15.—) Fr. 510.— SAC Hütten (pro Platz Fr. 15.—) Fr. 550.— Maiensässhütten (à Fr. 30.—) Fr. 1’800.— Landwirtschaftsbetriebe/Alpgenossenschaften Fr. 1’700.— Andere Betriebe Fr. 1’980.— Total Fr. 14’430.— Medel/Lucmagn Zusammenfassung Einnahmen Gästetaxen: Fr. 32’000.— Tourismustaxen: Fr. 14’430.— Beitrag der Gemeinde: Fr. 20’000.— Total Einnahmen 2017: Fr. 66’430.— (Total Einnahmen 2014/15: Fr. 41’000.—) Medel/Lucmagn Ausgaben Sommerwanderwege Fr. 20’300.— Winterwanderwege Fr. 9’000.— Werbung Fr. 5’000.— Büromaterial + Porti Fr. Versicherungen Fr. 1’000.— Administration Fr. 2’000.— Mitgliederbeiträge Fr. Aussichtsplattform Cascada Fimatsch Fr. 28’000.— Total Fr. 66’000.— (Total Ausgaben 2014/15: (Eigenkapital per 31. Oktober 2015 Fr. 55’000.—) Fr. 1’361.45) 500.— 200.— Medel/Lucmagn Das Tourismusgesetz Art. 2 Verwendung der Gäste- und Tourismustaxe Die Einnahmen aus der Gästetaxe und aus der Tourismustaxe sind für die touristischen Einrichtungen, die Verwaltung, die Veranstaltungen für Gäste und für Ausgaben, die in überwiegendem Masse im Interesse der Tourismuswirtschaft liegen, einzusetzen. Sie sollen insbesondere eine wirksame Marktbearbeitung sowie die Förderung werbewirksamer sportlicher und kultureller Anlässe ermöglichen. Medel/Lucmagn Art. 5 Subjekt der Gästetaxe 1Eine Gästetaxe zu entrichten hat jeder in der Gemeinde übernachtende Gast, welcher, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen, die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu nutzen. 2Grundeigentum in der Gemeinde begründet wohl die Steuerpflicht, nicht aber die Befreiung von der Gästetaxe. Medel/Lucmagn Art. 6 Befreiung und Ermässigung Von der Gästetaxe befreit sind: a) Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr; b) Personen, die aus beruflichen Gründen in der Gemeinde Medel/Lucmagn übernachten; c) Personen, die sich in Ausübung einer amtlichen, militärischen, zivilschutzrechtlichen oder polizeilichen Funktion in der Gemeinde aufhalten; d) Personen, die sich in der Gemeinde zum Besuch einer Schule oder zur Erlernung einer Berufes aufhalten; e) Personen, die unentgeltlich im Haushalt von Personen übernachten, welche in der Gemeinde steuerrechtlichen Wohnsitz haben und der Gästetaxenpflicht nicht unterstehen. Medel/Lucmagn Art. 9 Bemessung nach Übernachtung und obligatorische Jahrespauschale a) nach Übernachtung 1Die Gästetaxe beträgt pro Übernachtung Fr. 2.50 bis Fr. 5.00 und wird vom Beherberger eingezogen. 2Die bei Beherbergern als Jahrespauschale in Rechnung gestellte Gästetaxe beträgt: Medel/Lucmagn Hotels, pro Zimmer Ferienwohnungen Fr. 200.00 Fr. 90.00 bis bis Fr. 300.00 Fr. 140.00 Fr. 120.00 bis Fr. 180.00 Maiensässhütten, pauschal Fr. 90.00 Gruppenunterkünfte Fr. 20.00 bis bis Fr. 140.00 Fr. 30.00 2.50 bis Fr. Fr. 50.00 bis Fr. 75.00 (bis 2 Zimmer) Ferienwohnungen (mehr als 2 Zimmer) (pro Schlafplatz) Campingplätze Fr. 5.00 (pro Tag und Person) Bed and Breakfast (pro Zimmer) Medel/Lucmagn b) Obligatorische Jahrespauschalen 1Gästetaxenpflichtige Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienwohnungen haben die Gästetaxe unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Aufenthaltes in Form einer Jahrespauschale zu entrichten. 2Als in einer Ferienwohnung übernachtender Gast im Sinne des vorstehenden Abs. 1 gelten alle nicht vermietende, rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer, Nutzniesser sowie Dauermieter und deren Besucher. Medel/Lucmagn 3Die obligatorische Jahrespauschale setzt sich wie folgt zusammen: a) einer Grundtaxe pro Wohnung und Jahr Fr. 200.00 bis Fr. 300.00 b) einer Grundtaxe pro Maiensässhütte und Jahr Fr. 90.00 bis Fr. 140.00 Medel/Lucmagn 4Wird eine solche Ferienwohnung auch kommerziell vermietet, ist die Jahrespauschale nach Übernachtung gemäss Art. 9 lit. a) 2 nicht geschuldet. Zusätzlich ist jedoch die Tourismustaxe gemäss Art. 13 geschuldet. Medel/Lucmagn Art. 10 Subjekt der Tourismustaxen Eine Tourismustaxe zu entrichten haben: a) Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Garni-Hotels, Aparthotels, Clubhotels, Kurbetriebe, Pensionen, Gasthöfe, Bed and Breakfast, Berghäuser (z.B. SAC Hütten), Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte jeglicher Art, Erholungsheime, Kliniken und dergleichen; b) Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, Privatzimmern sowie von Standplätzen für Wohnwagen, Wohnmobile, Mobile Homes, Zelte und dergleichen ebenso von Maiensässen; Medel/Lucmagn c) Produktions-, Handels-, Gewerbe-, Restaurations- und Dienstleistungsbetriebe aller Art; d) natürliche und juristische Personen, welche in der Gemeinde Betriebsstätte und/oder Filialen oder Geschäftsstellen unterhalten, während sich der Hauptsitz ausserhalb der Gemeinde befindet; e) alle Landwirtschaftsbetriebe und die Alpgenossenschaften mit Direktverkauf. Medel/Lucmagn Art. 13 Bemessung der Tourismustaxe Grundsatz 1Alle Abgabepflichtigen entrichten eine jährliche Grundtaxe von Fr. 50.00 bis Fr. 75.00. 2Der zusätzliche variable Teil der Tourismustaxe wird nach folgenden Massstäben pro Branche/Gruppe von Abgabepflichtigen bemessen und beträgt pro Jahr: Medel/Lucmagn a) Für Beherberger gemäss Art. 10 lit. a) und b) Hotels und Pensionen mit und ohne Restauration pro Zimmer Fr. 30.00 bis Fr. 45.00 Ferienwohnungen, Ferienhäuser und private Zimmer bis 2 Zimmer Fr. 50.00 bis Fr. 75.00 Ferienwohnungen, Ferienhäuser und private Zimmer mehr als 2 Zimmer Fr. 80.00 bis Fr. 120.00 Maiensässhütten pro Hütte Fr. 30.00 bis Fr. 45.00 Medel/Lucmagn Gruppenunterkünfte pro Schlafplatz Fr. 15.00 bis Fr. 25.00 Bed and Breakfast pro Zimmer Fr. 30.00 bis Fr. 45.00 Berghütten (SAC) pro Platz Fr. 15.00 bis Fr. 25.00 Campingplätze pro Schlafplatz/Stellplatz Fr. 30.00 bis Fr. 45.00 Medel/Lucmagn b) Übrige Pflichtige gemäss Art. 10 müssen die Taxe wie folgt bezahlen: Kategorie 1 Alle Landwirtschaftsbetriebe und die Alpgenossenschaften mit Direktverkauf: Grundtaxe Fr. 50.00 bis Fr. 75.00 Beitrag gemäss Beschäftigung: - bis 3 Standartarbeitskräfte (SAK) Fr. 40.00 bis Fr. 60.00 - grösser als 3 SAK Fr. 140.00 bis Fr. 210.00 Medel/Lucmagn Kategorie 2 Produktionsbetrieb, Handel, Handwerk, Restauration und Dienste jeglicher Art: Grundtaxe Fr. 50.00 bis Fr. 75.00 Beitrag gemäss Beschäftigung: - bis 300% Anstellungen - mehr als 300% Anstellungen Fr. 50.00 bis Fr. 75.00 Fr. 140.00 bis Fr. 210.00 Medel/Lucmagn 3Für Lehrlinge und Praktikanten ist keine Tourismustaxe zu bezahlen. 4Die Zuteilung erfolgt vom Gemeindevorstand. Ebenso werden nicht erwähnte Betriebe vom Gemeindevorstand klassifiziert. Medel/Lucmagn Art. 14 Gemeindebeiträge 1Die Gemeinde bezahlt für die Tourismusförderung einen jährlichen minimalen Beitrag von Fr. 15’000.—. 2Aus der Nutzungsgebühr für das Val Cristallina wird jährlich ein Beitrag von Fr. 5’000.— bezahlt. Medel/Lucmagn Beispiel 1 Herr und Frau Müller haben ihr primären Steuerdomizil in Zürich und besitzen in der Val Medel eine 3-ZimmerFerienwohnung, die sie selber nutzen und zusätzlich Wochenweise vermieten. Folgende jährliche Abgaben sind zu leisten: Medel/Lucmagn Jahrespauschale Neu Fr. 200.— gem. Art. 9 b) Tourismustaxe – Grundtaxe Bisher 100.— und 1.20 pro Gast Fr. 50.— gem. Art 13 lit. 1 Tourismustaxe Fr. 80.— gem. Art. 13 lit. 2 Total Fr. 330.— Herr und Frau Müller können von den Feriengästen Fr. 2.50 pro Nacht und Person einziehen (Art. 9 a) 1). Medel/Lucmagn In Disentis oder Tujetsch müssten Herr und Frau Müller folgende Abgaben leisten: Gästetaxe Fr. 220.— Grundtaxe Pro m2 Nettowohnfläche Fr. 450.— (Fr. 9.—/m2) Eigennutzung (ca. 50 m2) Tourismustaxe – Grundtaxe Fr. 200.— Pro m2 Nettowohnfläche Fr. 200.— (ca. 50 m2) Total Fr. 1’070.— (Fr. 4.—/m2) Medel/Lucmagn Beispiel 2 Herr und Frau Giovanoli haben ihr privates Steuerdomizil in Chur und besitzen in der Val Medel ein 4-ZimmerFerienhaus, das sie selber nicht nutzen, sondern an eine Familie dauervermietet haben. Folgende jährliche Abgaben sind zu leisten: Medel/Lucmagn Jahrespauschale Fr. 200.— gem. Art. 9 b) (von den Dauermieten) Tourismustaxe – Grundtaxe Fr. 50.— gem. Art 13 lit. 1 Tourismustaxe Fr. 80.— gem. Art. 13 lit. 2 Total Fr. 330.— Medel/Lucmagn Beispiel 3 Herr und Frau Tumasch haben ihr primären Steuerdomizil in Curaglia und besitzen zusätzlich eine 2.5-ZimmerFerienwohnung, die sie Wochenweise vermieten. Folgende jährliche Abgaben sind zu leisten: Medel/Lucmagn Jahrespauschale Fr. 120.— gem. Art. 9 a) Tourismustaxe – Grundtaxe Fr. 50.— gem. Art 13 lit. 1 Tourismustaxe Fr. 80.— gem. Art. 13 lit. 2 Total Fr. 250.— Herr und Frau Tumasch können von den Feriengästen Fr. 2.50 pro Nacht und Person einziehen (Art. 9 a) 1). Medel/Lucmagn Fragen / Antworten Medel/Lucmagn Varia
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