Katholische Kirchengemeinde Hl. Ewalde Kolpingjugend Cronenberg Pfarrbüro Hl. Ewalde Hauptstr. 96 42349 Wuppertal Tel.: 0202/474711 Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Zeltlager 2016 der Kolpingjugend/ kath. Kirchengemeinde Hl. Ewalde in Kerpen (Eifel) 1 Anmeldung Auskunft Martin Geier Schwesterstr. 3 42285 Wuppertal Tel.: 0170 – 6982304 [email protected] 2 Anmeldung und Gebühren: Anmeldeformulare sind im Pfarrbüro Hl. Ewalde oder auf der Homepage www.hl-ewalde.de erhältlich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei Martin Geier (s.o.). Mit schriftlicher Bekanntgabe der Teilnahme wird eine Anzahlung in Höhe von 85,00 € sofort fällig. Diese Beträge werden auf den Teilnehmerbetrag von 270,00 € (250,00 € bei allen Geschwistern) angerechnet. Der Restbetrag von 185,00 € (165,00 €) muss bis zum 20.06.2016 auf das Konto Nr. 22 37 01 (Martin Geier) bei der Stadtsparkasse Wuppertal (BLZ 330 500 00) eingegangen sein. 3 Zeitpunkt und Das Zeltlager findet von Mo., den 01.08.2016 bis Mo., den 15.08.2016 statt. Dieser Zeitraum ist für alle Teilnehmer verbindlich. Eine spätere Dauer Anreise bzw. frühere Abreise einzelner Teilnehmer ist nicht möglich. 4 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder, die bis zum 01.08.2018 min. 9 Jahre und max. 13 Jahre alt sind. 5 Rücktritt: Falls das Kind 2 Monate vor Beginn der Freizeit von der Fahrt zurücktritt, wird die Anzahlung von 85,00 € einbehalten. Erfolgt die Abmeldung später wird die Hälfte des Beitrages einbehalten, um die schon entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Ausfallkosten, Bus, Platzmiete) zu decken. 6 Versicherung: Jeder Teilnehmer ist während des Ferienlagers unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für Reisegepäck oder Diebstahl, insbesondere von Unterhaltungsgeräten (I-Pod, I-Pad, MP3-Player, Fotoapparaten etc.). 7 Leitung: Wir setzen im Ferienlager geschulte Leiter zur pädagogischen Betreuung der Teilnehmer ein. Diese Personen übernehmen für die Dauer des Lagers die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei grober Störung des Gemeinschaftslebens behält sich das Leiterteam vor, das Kind auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken. 8 Gesundheit: Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer können nur berücksichtigt werden, wenn uns diese mit der Anmeldung schriftlich bekanntgegeben werden (s. Beiblatt). 1
© Copyright 2024 ExpyDoc