Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Zeltlager

Katholische Kirchengemeinde Hl. Ewalde
Kolpingjugend Cronenberg
Pfarrbüro Hl. Ewalde
Hauptstr. 96
42349 Wuppertal
Tel.: 0202/474711
Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Zeltlager 2016 der
Kolpingjugend/ kath. Kirchengemeinde Hl. Ewalde
in Kerpen (Eifel)
1 Anmeldung
Auskunft
Martin Geier
Schwesterstr. 3
42285 Wuppertal
Tel.: 0170 – 6982304
[email protected]
2 Anmeldung
und
Gebühren:
Anmeldeformulare sind im Pfarrbüro Hl. Ewalde oder auf der Homepage
www.hl-ewalde.de erhältlich. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei
Martin Geier (s.o.).
Mit schriftlicher Bekanntgabe der Teilnahme wird eine Anzahlung in
Höhe von 85,00 € sofort fällig. Diese Beträge werden auf den
Teilnehmerbetrag von 270,00 € (250,00 € bei allen Geschwistern)
angerechnet.
Der Restbetrag von 185,00 € (165,00 €) muss bis zum 20.06.2016 auf
das Konto Nr. 22 37 01 (Martin Geier) bei der Stadtsparkasse Wuppertal
(BLZ 330 500 00) eingegangen sein.
3 Zeitpunkt und Das Zeltlager findet von Mo., den 01.08.2016 bis Mo., den 15.08.2016
statt. Dieser Zeitraum ist für alle Teilnehmer verbindlich. Eine spätere
Dauer
Anreise bzw. frühere Abreise einzelner Teilnehmer ist nicht möglich.
4 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder, die bis zum 01.08.2018 min. 9
Jahre und max. 13 Jahre alt sind.
5 Rücktritt:
Falls das Kind 2 Monate vor Beginn der Freizeit von der Fahrt
zurücktritt, wird die Anzahlung von 85,00 € einbehalten. Erfolgt die
Abmeldung später wird die Hälfte des Beitrages einbehalten, um die
schon entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Ausfallkosten, Bus, Platzmiete)
zu decken.
6 Versicherung:
Jeder Teilnehmer ist während des Ferienlagers unfall- und
haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Ebenfalls
besteht kein Versicherungsschutz für Reisegepäck oder Diebstahl,
insbesondere von Unterhaltungsgeräten (I-Pod, I-Pad, MP3-Player,
Fotoapparaten etc.).
7 Leitung:
Wir setzen im Ferienlager geschulte Leiter zur pädagogischen Betreuung
der Teilnehmer ein. Diese Personen übernehmen für die Dauer des Lagers
die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei grober Störung des
Gemeinschaftslebens behält sich das Leiterteam vor, das Kind auf
Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken.
8 Gesundheit:
Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer können
nur berücksichtigt werden, wenn uns diese mit der Anmeldung schriftlich
bekanntgegeben werden (s. Beiblatt).
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