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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 269
16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Finanzen
zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Juni 2016
– Drucksache 16/62
Information über Verwaltungsabkommensentwürfe;
hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
gemäß Artikel 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes
– zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten
– „Exzellenzstrategie“
– über ein Programm zur Förderung des wissenschaft­
lichen Nachwuchses
– zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-,
Wissens- und Technologietransfers an deutschen
Hochschulen – „Innovative Hochschule“
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Juni 2016 – Drucksache 16/62 –
Kenntnis zu nehmen.
07. 07. 2016
Der Berichterstatter:
Der stellv. Vorsitzende:
Winfried Mack
Rainer Stickelberger
Bericht
Der Ausschuss für Finanzen beriet die Mitteilung Drucksache 16/62 in seiner
2. Sitzung am 7. Juli 2016. Vorberatend hatte sich der Ausschuss für Wissenschaft,
Forschung und Kunst in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 mit der Mitteilung befasst.
Ein Abgeordneter der FDP/DVP fragte, welcher Betrag im Jahr 2019 beispielsweise für die neue Exzellenzstrategie in den Haushalt eingestellt werden müsse.
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst führte aus, die Exzellenzstrategie sowie die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ und das Programm
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Ausgegeben: 26. 07. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses seien für die Wissenschaftslandschaft von erheblicher Bedeutung. Diese drei Programme zielten auf Verbesserungen, was u. a. die Förderung universitärer Spitzenforschung, die Perspektiven
des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Vereinbarkeit einer wissenschaftlichen
Karriere mit Familie sowie die Möglichkeiten für Hochschulen für angewandte
Wissenschaften und kleinerer Hochschulen angehe, sich regional zu verankern und
Ideen-, Wissens- und Technologietransfer zu etablieren.
Ihr sei bewusst, dass die Finanzierung der Programme auch das Land einiges koste.
Schon bei der bisherigen Exzellenzinitiative habe das Land aber einen Kofinanzierungsanteil von 25 % an den Fördermitteln getragen. Der damit verbundene Aufwand sei erheblich gewesen. Andererseits habe sich mit den Landesmitteln eine
beträchtliche Hebelwirkung erzielen lassen. Die Zeitschrift „Forschung & Lehre“
habe zur bisherigen Exzellenzinitiative in einem Artikel jüngst darauf hingewiesen, dass die neuen Bundesländer gerade einmal 5 % der Mittel hätten einwerben
können, während allein Baden-Württemberg 25 % der Exzellenzmittel erhalten
habe.
Auch vor diesem Hintergrund seien die Verhandlungen in den letzten Monaten
nicht einfach gewesen. Ein Ziel der Exzellenzförderung bestehe darin, die Stärken
zu stärken. Daher würden die Mittel auch nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Vielmehr seien in Baden-Württemberg mit seiner starken Wissenschafts- und
Hochschullandschaft besonders viele Mittel eingeworben worden. Ihr Haus wünsche, dass dies so bleibe. Was die Ausgestaltung der Förderbedingungen betreffe,
habe das Land bei den Verhandlungen in den letzten Monaten alles getan, damit die
baden-württembergischen Universitäten künftig zumindest genauso erfolgreich
abschneiden könnten wie bisher.
Bislang müsse das Land 26,5 Millionen € an Kofinanzierungsmitteln aufbringen.
2018/19 werde über die erforderlichen Mittel noch mehr bekannt sein.
Jetzt könnten erstmals die Voraussetzungen geschaffen werden, über die Erfolge bei den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten zu einer dauerhaften
Förderung durch den Bund zu kommen. Wer ordentliche Arbeit leiste, falle vielleicht auch nicht mehr aus der Dauerförderung heraus. Bisher habe es sich um
Projektförderungen gehandelt. Nun würden die Weichen dafür gestellt, dass sich
das Feld der Universitäten sozusagen richtig ausdifferenziere. Eines der zentralen
Vorhaben müsse sein – sie hoffe hierbei auf die Unterstützung durch den Finanzausschuss –, dass die Universitäten gut in die neue Phase des Wettbewerbs starten
könnten. Ein späterer Aufstieg hingegen werde schwierig sein.
Daraufhin verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an das Plenum, von der Mitteilung Drucksache 16/62 Kenntnis zu nehmen.
13. 07. 2016
Winfried Mack
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Anlage
Empfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
an den Ausschuss für Finanzen
zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Juni 2016
– Drucksache 16/62
Information über Verwaltungsabkommensentwürfe;
hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel
91 b Absatz 1 des Grundgesetzes
– zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenz­
strategie“
– über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuch­
ses
– zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Techno­
logietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“
Empfehlung
Der Landtag wolle beschließen,
von der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Juni 2016 – Drucksache 16/62 –
Kenntnis zu nehmen.
06. 07. 2016
Die Berichterstatterin:
Der Vorsitzende:
Gabi Rolland
Andreas Deuschle
Bericht
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet die Mitteilung
Drucksache 16/62 in seiner 2. Sitzung am 6. Juli 2016.
Ein Abgeordneter der Grünen führte aus, die vorliegenden drei Verwaltungsvereinbarungen seien positiv zu bewerten.
Er bitte darzulegen, nach welchen Kriterien ein Auf- bzw. Abstieg von Universitäten im Zusammenhang mit der Förderung von Spitzenforschung an Universitäten
geplant sei. Ferner bitte er mitzuteilen, welche Fördermöglichkeiten sich eröffneten, wenn ein Förderprogramm auslaufe. Darüber hinaus bitte er um Auskunft, wie
das Land diejenigen Hochschulen unterstütze, die beabsichtigten, sich im Bereich
der „Innovativen Hochschule“ zu engagieren.
Eine Abgeordnete der CDU schloss sich der Auffassung ihres Vorredners an, die
drei vorliegenden Verwaltungsvereinbarungen seien positiv zu bewerten.
Sie frage nach den Verhandlungen zwischen den Ländern und dem Bund im Zuge
der Erarbeitung dieser drei Verwaltungsvereinbarungen.
Ferner bitte sie darzulegen, in welchem Umfang in Baden-Württemberg TenureTrack-Professuren voraussichtlich eingerichtet würden. Außerdem bitte sie um
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Auskunft, inwieweit befristete Professuren im Rahmen der Einrichtung von Tenure-Track-Professuren einbezogen würden.
Ein Abgeordneter der AfD teilte mit, die AfD-Fraktion begrüße die Verwaltungsvereinbarung zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Im Zusammenhang mit der Exzellenzstrategie stelle er fest, die Anforderungen seien zumeist
qualitativer Natur und somit wenig quantifizierbar. Mehr quantifizierbare Kriterien
ließen jedoch mehr Vergleichbarkeit zu und führten zu mehr Transparenz und seien
insofern erstrebenswert.
Eine Abgeordnete der SPD legte dar, auch die SPD-Fraktion begrüße die vorliegenden drei Verwaltungsvereinbarungen, auch wenn sie sich im Zusammenhang
mit der Exzellenzinitiative eine stärkere regionale hochschulübergreifende Kooperation gewünscht hätte. Außerdem müsse dem Eindruck entgegengewirkt werden, dass das Programm „Innovative Hochschule“ zum Trostpflaster für die Universitäten werde, denen es nicht gelungen sei, in das Programm zur Förderung von
Spitzenforschung aufgenommen zu werden.
Ferner bemängele sie die finanzielle Besserstellung der Universitäten gegenüber
den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Vor diesem Hintergrund werfe sie die Frage auf, wie die Forschungsleistung der Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften unterstützt werden könne, damit diese bundesweit
eine Vorreiterrolle einnehmen könnten.
Ein Abgeordneter der FDP/DVP hob hervor, die Förderung der Spitzenforschung
an den Universitäten habe sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt.
Zudem werde deutlich, dass in Baden-Württemberg eine herausragende Hochschulpolitik betrieben werde.
Er bitte um Auskunft, ob die Landesregierung der Zukunftsperspektive oder den
in der Vergangenheit erbrachten Leistungen einer Hochschule größere Bedeutung
bemesse, wenn es um die Förderung von Spitzenforschung gehe.
Ferner bitte er mitzuteilen, wie im Zusammenhang mit dem Programm „Innovative Hochschule“ eine stärkere Vernetzung mit der Wirtschaft erreicht werden könne, die er als bedeutsam für den Hochschulstandort Baden-Württemberg ansehe.
Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst betonte, es sei äußerst erfreulich, dass es Bund und Länder geschafft hätten, diese drei Verwaltungsvereinbarungen auf den Weg zu bringen, die unterschiedliche Ausrichtungen und Fassetten zur Weiterentwicklung der Hochschulen bedienten.
Das Programm „Innovative Hochschule“ ziele darauf ab, Hochschulen in ihrem
regionalen Umfeld und in ihrer Transferkraft zu unterstützen. Mindestens die Hälfte der Mittel dieses Programms stünden in Baden-Württemberg den Hochschulen
für Angewandte Wissenschaften zur Verfügung. Diese zusätzlich bereitgestellten
Ressourcen könnten Impulse bei den Hochschulen für Angewandte Wissenschaft
auslösen.
Mit den Tenure-Track-Professuren solle der wissenschaftliche Nachwuchs gestärkt werden. In Baden-Württemberg würden voraussichtlich 125 bis 150 Tenure-Track-Professuren geschaffen, die vom Bund gefördert würden. Gemeinsam
mit den Universitäten sei beschlossen worden, zahlreiche Juniorprofessuren in
Tenure-Track-Professuren umzuwandeln. Hierdurch werde das Land nicht finanziell belastet. Allerdings werde eine zusätzliche Qualität für das Hochschulsystem
geschaffen.
Kein anderes Land habe mehr Mittel im Zusammenhang mit der Exzellenzstrategie eingeworben als Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg, das über
viele leistungsfähige mittelgroße Universitäten verfüge, habe sich vehement dafür
eingesetzt, die Zahl der in diesem Zusammenhang geförderten Universitäten zu
vergrößern, um eine Verengung der universitären Spitzenlandschaft in Deutschland zu verhindern. Um einen Auf- und Abstieg der Universitäten zu ermöglichen,
werde nach sieben Jahren eine Evaluation durchgeführt, in deren Anschluss vier
neue Universitäten in das Programm aufgenommen würden.
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Auch wenn entgegen baden-württembergischer Bestrebungen zwei Exzellenzcluster vorgegeben seien, hätten nach Auffassung der Landesregierung die Hochschulen des Landes durchaus gute Chancen, an der Exzellenzinitiative teilzuhaben.
Da jetzt die Weichen für eine dauerhafte Förderung der Universitäten durch den
Bund gestellt würden, müsse jetzt alles unternommen werden, damit die badenwürttembergischen Universitäten in die Exzellenzinitiative aufgenommen würden. Deshalb beabsichtige die Landesregierung, die Universitäten bei der Antragstellung zu unterstützen.
Sie gehe davon aus, dass bei der Begutachtung der einzelnen Universitäten nicht
nur die Zukunftsperspektiven eine Rolle spielten, sondern auch die bisher erbrachten Leistungen.
Abschließend gebe sie der Hoffnung Ausdruck, dass ein großer Teil der dauerhaft
vom Bund bereitgestellten Mittel für die Exzellenzinitiative nach Baden-Württemberg fließe.
Der Wissenschaftsausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem federführenden Finanzausschuss zu empfehlen, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen.
26. 07. 2016
Gabi Rolland
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