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Im laufenden Bebauungsplanverfahren
können Sie Anregungen zum Planverfahren
wie folgt bei der Stadt Weingarten einreichen:
1.
2.
3.
Mündlich während einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan der aufgestellt wird
Schriftliche Mitteilung an die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung nach Einsicht des Bebauungsplanentwurfes
Mündlich zur Niederschrift während der Einsicht des Bebauungsplanentwurfes in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurfes werden von der Verwaltung aufbereitet und dem Rat
der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Dieser muss dann die öffentlichen und privaten Belange (Interessen) gegeneinander und untereinander gerecht abwägen
und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Jeder Bürger, der eine Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung abgegeben hat, erhält schriftlich das
Ergebnis der Entscheidung.
KONTAKT
Bei Fragen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten an der
Bauleitplanung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtplanung gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Stadt Weingarten
Abteilung Stadtplanung & Bauordnung
Kirchstraße 2 (Amtshaus)
88250 Weingarten
Telefon 0751 405 191 (Sekretariat)
[email protected]
Redaktion/Herausgeber:
Stadt Weingarten, Pressestelle,
Kirchstraße 1, 88250 Weingarten
Die aktuell zur Beteiligung ausliegenden Bebauungspläne sind abrufbar unter:
www.weingarten-online.de
Stadt  Bürgerbeteiligung  Beteiligung Bebauungspläne
Die aktuell in Kraft getretenen Bebauungspläne
sind abrufbar unter:
www.weingarten-online.de
Stadt  Planen & Bauen  Pläne & Konzepte
 Bebauungspläne
Bürgerbeteiligung
bei der Stadtplanung
Mitwirkung im Bebauungsplanverfahren
Die Bauleitplanung – ein wichtiges,
städtebauliches Instrument für die Stadt
Die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
ist eine Aufgabe der Kommunen. Sie ist das Instrument zur
Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke
innerhalb der Gemeinde. Beispielsweise kann sie Festlegungen
zur Nutzung bestimmter Flächen treffen und Vorgaben für Lage,
Größe und Form von Gebäuden machen. Dabei sind die für die
Bauleitplanung geltenden Gesetze zu beachten – insbesondere
das Baugesetzbuch (BauGB) mit den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen wie die Baunutzungsverordnung
(BauNVO).
Ziele der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung soll
 eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten,
 eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen, u. a. die kulturellen und ökologischen Anforderungen auch in Verantwortung künftiger Generationen gegenüber in Einklang gebracht werden sollen,
 die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln,  die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschafts bild erhalten und entwickeln.
Bauleitpläne sind
 der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan
sowie
 der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den Raumordnungszielen des Regionalplans. Er stellt die Art der Bodennutzung in
den Grundzügen dar, ohne parzellenscharf zu sein. Aus dem
Flächennutzugsplan kann kein Baurecht abgeleitet werden.
Der für Weingarten rechtswirksame Flächennutzungsplan ist
der „Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres
Schussental“, der die Städte Ravensburg und Weingarten sowie
die Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt beplant.
Bebauungsplan (B-Plan)
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und schafft verbindliches Baurecht. Er regelt in seinem
Geltungsbereich im Wesentlichen die Art (z.B. Wohnen, Gewerbe)
und das Maß (Größe) der baulichen Nutzung sowie die Lage der
Gebäude und deren Erschließung.
Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens
 Schritt 1: Aufstellung eines Plans
Die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht von
der Verwaltung, der Politik, der Bürgerschaft oder von Investoren
aus. Ein Anspruch auf Aufstellung von Bebauungsplänen besteht
nicht. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, wird
vom Gemeinderat gefasst.
 Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung erfolgt als öffentliche Veranstaltung oder kann auch in Form einer Einsichtnahmemöglichkeit
in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung im Amtshaus
erfolgen. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung und können sich dazu äußern.
 Schritt 3: Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Planungsentwurf, der vom Gemeinderat beschlossen wurde,
wird für die Dauer von einem Monat öffentlich in der Abteilung
Stadtplanung und Bauordnung ausgelegt sowie auf der Weingartener Homepage eingestellt (Pfad siehe Infokasten). Sie haben
die Möglichkeit, den Entwurf während der Öffnungszeiten einzusehen und eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme
– gerne auch per Email – dazu abzugeben.
 Schritt 4: Inkrafttreten
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren mit der Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan durch den Gemeinderat der Stadt Weingarten. Mit der Bekanntmachung in der Bürgerzeitung erlangt
dann der Bebauungsplan Rechtskraft. Die aktuell in Kraft getretenen Bebauungspläne können auf der Weingartener Homepage
eingesehen werden (Pfad siehe Infokasten).
Hinweis:
Alle Bürgerinnen und
Bürger sind berechtigt,
die Möglichkeiten der
formellen Öffentlichkeitsbeteiligung wahrzunehmen, auch wenn Sie
nicht unmittelbar von der
Planung betroffen sind.
Ablaufschema
desBebauungsplanverfahrens
Bebauungsplanverfahrens
Ablaufschema des
nach
Baugesetzbuch
und
Bürgerbeteiligung
nach Baugesetzbuch und
Bürgerbeteiligung
Aufstellungsbeschluss
Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und Behörden
Sitzung des
Gemeinderats
Amtsblatt
‚Weingarten im Blick‘
Einzeltermin /
2 Wochen
Ausarbeitung des Planentwurfs
Auslegungsbeschluss
Sitzung des
Gemeinderats
Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung
‚Weingarten im Blick‘
Entwurfsberatung und
Beteiligung
der Öffentlichkeit und Behörden
Abwägung u.
Satzungsbeschluss
Änderungsbeschluss
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses und
Inkrafttreten
Amtsblatt
1 Monat
Sitzung des
Gemeinderats
Amtsblatt
‚Weingarten
im Blick‘