Pressemitteilung 10/2016 München, 21.07.2016 Wohnsitzzuweisung ohne freie Wohnung läuft ins Leere Massive Kritik des Bayerischen Gemeindetags am vorgelegten Verordnungsentwurf der Staatsregierung „Bei der Suche nach geeignetem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber darf es nicht zu Zwangszuweisungen und Enteignungen kommen,“ sagte Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags. Durch eine Entscheidung der Landratsämter soll es möglich werden, Gemeinden anerkannte Asylbewerber zuweisen zu können. Der Bayerische Gemeindetag lehnt diese geplante Regelung in der Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl – ab. Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Integrationsgesetz räumt den Ländern die Möglichkeit ein, anerkannten Asylbewerbern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, zu deren besseren Integration einen Wohnsitz zuzuweisen. Von dieser Regelung will nun der Freistaat Gebrauch machen und legt einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor. Hauptkritikpunkt des Bayerischen Gemeindetags an diesem Verordnungsentwurf ist eine Regelung im § 8 Abs. 3 Satz 3, der zufolge die Landratsämter kreisangehörige Gemeinden verpflichten können, diesen Personenkreis aufzunehmen. „Diese beabsichtigte Regelung läuft ins Leere, wenn vor Ort keine Wohnung zur Verfügung steht,“ sagte Dr. Brandl. „Die Verwaltungsgerichte werden letztendlich zu entscheiden haben, ob solche Zuweisungsbescheide der Landratsämter Bestand haben,“ so Brandl abschließend. Hinzu kommen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese geplante Regelung. Seite 2 Pressemitteilung 10/2016 München, 21.07.2016 Seite 2 Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Jessica Hövelborn, Pressesprecherin des Bayerischen Gemeindetags Tel.: 089 / 36 00 09-38, mobil: 0173 85 65 872 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bay-gemeindetag.de Der Bayerische Gemeindetag ist der Sprecher von 2.028 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden. Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft Verfassung die kommunalen Interessen. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf der Bundesebene sowie über das Europabüro der bayerischen Kommunen in Brüssel präsent.
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