DVAsyl - Wohnsitzzuweisung ohne freie Wohnung läuft ins Leere

Pressemitteilung 10/2016
München, 21.07.2016
Wohnsitzzuweisung ohne freie Wohnung läuft ins Leere
Massive Kritik des Bayerischen Gemeindetags am vorgelegten Verordnungsentwurf der Staatsregierung
„Bei der Suche nach geeignetem Wohnraum für anerkannte Asylbewerber darf
es nicht zu Zwangszuweisungen und Enteignungen kommen,“ sagte Dr. Uwe
Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags. Durch eine Entscheidung
der Landratsämter soll es möglich werden, Gemeinden anerkannte Asylbewerber zuweisen zu können. Der Bayerische Gemeindetag lehnt diese geplante
Regelung in der Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl – ab.
Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Integrationsgesetz räumt den Ländern die
Möglichkeit ein, anerkannten Asylbewerbern, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, zu
deren besseren Integration einen Wohnsitz zuzuweisen. Von dieser Regelung will
nun der Freistaat Gebrauch machen und legt einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor.
Hauptkritikpunkt des Bayerischen Gemeindetags an diesem Verordnungsentwurf ist
eine Regelung im § 8 Abs. 3 Satz 3, der zufolge die Landratsämter kreisangehörige
Gemeinden verpflichten können, diesen Personenkreis aufzunehmen. „Diese beabsichtigte Regelung läuft ins Leere, wenn vor Ort keine Wohnung zur Verfügung
steht,“ sagte Dr. Brandl. „Die Verwaltungsgerichte werden letztendlich zu entscheiden haben, ob solche Zuweisungsbescheide der Landratsämter Bestand haben,“ so
Brandl abschließend.
Hinzu kommen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese geplante Regelung.
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