Sozialer Tag des Welfen-Gymnasiums am 28. Juli 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten uns sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie bereit sind, die Schülerinnen und Schüler des Welfen-Gymnasiums bei ihrem selbst initiierten Projekt eines „Sozialen Tages“ zu unterstützen. Am vorletzten Schultag vor den Sommerferien können interessierte Schülerinnen und Schüler ihr Klassenzimmer gegen einen Arbeitsplatz tauschen und für einen guten Zweck jobben. Der Erlös der geleisteten Arbeit soll dieses Jahr an den Weissen Ring und Flutopfer Niederbayern gespendet werden. Bitte entnehmen Sie wichtige Informationen für den Arbeitgeber dem beiliegenden Informationsblatt. Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Orthuber. Herr Orthuber koordiniert den Sozialen Tag am Welfen-Gymnasium und ist telefonisch über das Sekretariat des Gymnasiums erreichbar. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Wolfgang Gebler, OStD Schulleiter Informationen für die Arbeitgeber Sozialer Tag am 28. Juli 2016 Ablauf: Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbstständig einen Arbeitgeber und sind dafür am Sozialen Tag vom Unterricht befreit. Unsere Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, den Erlös der der geleisteten Arbeit zu spenden. Wichtige Regelungen: Der Soziale Tag ist keine Schulveranstaltung. Die Schüler schließen mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, wie es auch z.B. bei Praktikantenverträgen oder Ferienarbeit praktiziert wird Der Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber nicht an das Welfen-Gymnasium, sondern an den Arbeitnehmer, also den Schüler überwiesen Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz? Das Jugendarbeitsschutzgesetz steht dem Sozialen Tag nicht entgegen. Im Vordergrund der Aktion steht der pädagogisch-soziale Zweck. Jedoch sollten die Schüler und Schülerinnen einer für ihr Alter angemessenen Beschäftigung nachgehen. Wie können die Löhne verbucht werden? Bei den Zahlungen des Unternehmens handelt es sich um Lohnzahlungen und nicht um Spenden. Wegen der Besonderheit des Projekts wird jedoch von einem steuerrechtlichen Abzug durch die Finanzämter abgesehen. Es müssen weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Lohnzahlungen können bspw. über das Konto „sonstige Kosten“ als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Als Buchhaltungsbeleg dient die Arbeitsvereinbarung. Ihre Vorteile! Geben Sie mit der Teilnahme am Sozialen Tag ein gutes Bild in der Öffentlichkeit ab. Reden Sie darüber! Nutzen Sie den Sozialen Tag als Türöffner für Nachwuchskräfte. Ermöglichen Sie Schülerinnen und Schülern, erste Berufserfahrungen in Ihrem Unternehmen zu sammeln. Eröffnen Sie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen einen sozialen Fingerabdruck zu hinterlassen.
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