Sozialer Tag - Welfen

Sozialer Tag des Welfen-Gymnasiums am 28. Juli 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie bereit sind, die Schülerinnen und Schüler des
Welfen-Gymnasiums bei ihrem selbst initiierten Projekt eines „Sozialen Tages“ zu unterstützen.
Am vorletzten Schultag vor den Sommerferien können interessierte Schülerinnen und Schüler ihr
Klassenzimmer gegen einen Arbeitsplatz tauschen und für einen guten Zweck jobben. Der Erlös der
geleisteten Arbeit soll dieses Jahr an den Weissen Ring und Flutopfer Niederbayern gespendet werden.
Bitte entnehmen Sie wichtige Informationen für den Arbeitgeber dem beiliegenden Informationsblatt.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Orthuber. Herr Orthuber koordiniert den
Sozialen Tag am Welfen-Gymnasium und ist telefonisch über das Sekretariat des Gymnasiums
erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Wolfgang Gebler, OStD
Schulleiter
Informationen für die Arbeitgeber
Sozialer Tag am 28. Juli 2016
Ablauf:
Die Schülerinnen und Schüler suchen
sich selbstständig einen Arbeitgeber
und sind dafür am Sozialen Tag vom
Unterricht befreit.

Unsere Schülerinnen und Schüler
verpflichten sich, den Erlös der der
geleisteten Arbeit zu spenden.
Wichtige Regelungen:
Der Soziale Tag ist keine
Schulveranstaltung. Die Schüler
schließen mit dem Arbeitgeber einen
Arbeitsvertrag, wie es auch z.B. bei
Praktikantenverträgen oder
Ferienarbeit praktiziert wird

Der Arbeitslohn wird vom Arbeitgeber
nicht an das Welfen-Gymnasium,
sondern an den Arbeitnehmer, also
den Schüler überwiesen
Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz steht dem Sozialen Tag nicht entgegen. Im Vordergrund der
Aktion steht der pädagogisch-soziale Zweck. Jedoch sollten die Schüler und Schülerinnen
einer für ihr Alter angemessenen Beschäftigung nachgehen.
Wie können die Löhne verbucht werden?
Bei den Zahlungen des Unternehmens handelt es sich um Lohnzahlungen und nicht um
Spenden. Wegen der Besonderheit des Projekts wird jedoch von einem steuerrechtlichen
Abzug durch die Finanzämter abgesehen. Es müssen weder Lohnsteuern noch
Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Lohnzahlungen können bspw. über das
Konto „sonstige Kosten“ als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Als Buchhaltungsbeleg
dient die Arbeitsvereinbarung.
Ihre Vorteile!
 Geben Sie mit der Teilnahme am Sozialen Tag ein gutes Bild in der Öffentlichkeit ab.
Reden Sie darüber!
 Nutzen Sie den Sozialen Tag als Türöffner für Nachwuchskräfte.
 Ermöglichen Sie Schülerinnen und Schülern, erste Berufserfahrungen in Ihrem
Unternehmen zu sammeln.
 Eröffnen Sie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen einen
sozialen Fingerabdruck zu hinterlassen.