Anfrage (gescanntes Original) / PDF, 202 KB

4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original)
1990 -02- U 5
1 von 4
A N FRA G E
der Abgeordneten Dr. Dillersberger, Eigruber, l\pfelbeck
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend
"Dogro-Großma~kt"-Seiersberg
Die
Zumtobel
Firma
" Dogro-Großmarkt"
Schottergrube
hat
in
der
Gemeinde
Seiersberg
einen
für Endverbraucher in einer eufgelasseneri
errichtet,
die
entgegen
rechtskräftigem
Bescheid der BH Graz-Umgebung nie saniert worden ist. Der Bau
nebst
Außenanlagen
Wasserwerke
Graz
liegt
und
im
erweiterten
innerhalb
des
Schongebiet
der
Schwankungspegels
des
Grundwasserspiegels und im Fließbereich des Grundwassers zu
den Brunnen des Wasserwerkes Seiersberg. Die Erteilung einer
wasserrechtlichen Bewilligung dieses Proj ekts
ist ursprüng-
lich vom Amt der steiermärkischen Landesregierung verweigert
worden.
hat
Das Bundesministerium für Land-
zunächst
bescheidmäßig
Ausnahmegenehmigung
nach
für
der
die
und Forstwirtschaft
Entsorgungsanlage
eine
Schongebietsverordnung
an
notwendig vorgeschrieben und hat Projektprüfung abgelehnt, da
diese nicht vorgelegen ist.
Nach einer Projektänderung hat es in einem internen Schreiben
ohne nähere Begründung dem gegenteiligen Standpunkt vertreten
und
eine
Ausnahmegenehmigung
erachtet.
Aufgrund
dessen
für
hat
nicht
die
mehr
erforderlich
steiermärkische
Landes-
regierung das Prüfungsverfahren eingeleitet und die wasserrechtliche Bewilligung-unter Auflagen erteilt.
Bescheid
auf
basiert
Annahmen
betreffen
auf
des
die
Aussagen
der
Gutachters
Fließrich-tung
Amtsachverständigen,
aufbauen.
des
Der positive
Diese
die
Annahmen
Grundwasserstromes
im
Bereiche des Bauprojektes. Sie widersprechen allen sachlichen
Grundregeln
gutachten
widerlegt.
lichen
und
der
wurden
wissenschaftlich
Universi tätsprofessoren
Die Annahme Höl tzls
Warnungen
des
durch
Nemececk
ein
und
PrivatUdluft
läßt überdies die ausdrück-
Geotechnischen
www.parlament.gv.at
Institutes
Bern
be-
2 von 4
4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original)
treffend
Acht.
Fließrichtung
Neueste
Professor
Messungen
Nemececk
der
und
Grundwasserstromes
dieses
Udluft
Institutes
angenommene
Projektgrund~tückes
Bereich des
Nach
des
ist
eine
unschädliche
der
Gebrauchs-
danach
für
bestehenden Anlagen nicht
immer
wieder
zu
die
von
Fließrichtung
Beurteilung
Universitätsprofessoren
durch die
haben
auße-.z::.
im
bestätigt.
privat-gutachterlichen
Entsorgung
völlig
das
durch
Grundwasser
bzw.
Meteorwässer
gewährleistet.
Überflutungen
und
die
Es wird
damit
direkten
Einleitung in das Grundwasser kommen, sei es aufgrund starker
Niederschläge
oder
sei
konzeptioneller
es
wegen
eines
Anstiege
des
Grundwasserspiegels,
Unzulänglichkeiten
der
Ent-
sorgungsanlagen.
Hinsichtlich der Niederschläge hat sich die Prognose bereits
bestätigt.
Gegen die wasserrechtliche Bewilligung haben die
Anrainer, die Stadt Graz und die Stadtwerke Graz am 23.6.1988
Berufung an das Bundesministerium eingelegt;
hat
am
24.6.1988
Marktes
die
beantragt.
Untersagung
Die
des
die Stadt Graz
Betriebes
Berufungsentscheidung
des
des
DogroBundes-
ministeriums ist noch ausständig.
Das
Projekt
war
lange
vor
Erteilung
dieser
nicht-rechts-
kräftigen Bewilligung errichtet worden. Eine über Anzeige der
Anrainer und der Stadt Graz erlassene einstweilige Verfügung
der Landesregierung auf Untersagung und Beseitigung wurde von
Zumtobel
nicht
sanktioniert
beachtet,
und
trotz
von
der
Landesregierung
unveränderter
Verhältnisse
nicht
später
wieder aufgehoben worden.
Soweit die Nichteinhaltung von Auflagen von außen feststellbar
ist,
gegen
diese
unbefestigtem
Gelände).
Im
wird
Landesregierung
von
werde
der
ständig
Hinblick
zum
verstoßen
auf
Schutz
die
des
(Parken
auf
Überflutungen
Grundwassers
nichts unternommen. Anzeigen der Anrainer und der Stadt Graz
sind bisher nicht erledigt worden.
Obwohl die Stadt Graz als Eigentümerin der Stadtwerke in dem
Verfahren tätig geworden ist und sich gegen das Projekt als
solches gestellt hat,
hat es der seinerzeitige Generaldirek-
tor und nunmehrige Landesparteiobmann der SPÖ Steiermark, Dr.
Schachner-Blazizek
konsens losen
Bau
trotz
tätig
Intervention
zu
werden.
www.parlament.gv.at
Im
abgelehnt,
gegen
den
Bewilligungsverfahren
""
4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original)
3 von 4
sind lediglich einige Auflagen verlangt worden und nur wegen
deren
nicht
worden.
gänzlichen
Berücksichtigung Berufung eingelegt
Gegen den heutigen Zustand wird von den Stadtwerken
nichts unternommen.
Auch im Bauverfahren und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
ist es
zu
zweifelhaften Entscheidungen und
nissen
gekommen.
Einkaufszentrum,
Trotz
Widmung des
eingeschränkt
auf
groben Versäum-
Baugrundes
für
ein
Großhandel,
hat
die"
den
Gemeinde Seiersberg eine Baubewilligung und Kollaudierung für
eine Endverbrauchermarkt erteilt.
Juni
1988
eröffnet
worden,
~st
Der Markt
obwohl
keine
bereits
im
Betriebsanlagege-
nehmigung vorgelegen ist. Eine Betriebsanlagengenehmigung ist
erst unter merkwürdigen Beglei tumständen im Feber 1989 und
zwar lediglich für den Großhandel durch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilt worden.
Die Verhältnisse anläßlich der entscheidenden Augenscheinsverhandlungen des
sind
seitens
Bewei se vor,
Bundesministeriums
Zumtobel
daß
manipuliert
sämtliche
am
21.
und
worden.
So
22.12.1988
liegen
z. B.
Zulieferanten angehalten worden
sind, am 21. und 22.12.1988 keine Lieferungen zum Dogro-Markt
in Seiersberg auszuführen. Den Mitarbeitern des Dogro-Marktes
ist weiters untersagt worden an diesen Tagen auf dem Gelände
des Marktes zu parken. Daß der Einfahrtskreuzung am nächsten
gelegene
Haus
Vorinstanzen
Zinser,
noch
welches
in
miteinbezogen
sämtlichen Verfahren
gewesen
ist, . ist
im
der
mini-
steriellen Verfahren aus der Betrachtung eliminiert worden.
Zu
dieser
Frage
hätten
die
Sachverständigen
eine
spätere
Beantwortung zugesagt, welche bis dato nicht erfolgt ist. Die
vom
Verhandlungsleiter
das
Haus
Zinser
liege
Betriebsgeschehen,
der
am
22.12.1988
wei ter
abgegebene
entfernt
vom
Erklärung,
relavanten
ist noch in der Verhandlung durch Vorlage
Geometeraufnahme
des
Vermessungsingenieurs
widerlegt
worden.
Die
durchgeführten
Fehler,
daß
gesondert
Kraftfahrzeuge,
festgestell t
Erfassung der
Nachweis
nur
Fahrzeugzählungen
worden
LKW-Zufahrten
ergeben· können,
leiden
nicht
sind.
aber
Nur
zudem
an
dem
PKW
und
LKW
eine
gesonderte
zum Dogro-Markt hätte aber den
daß
der
Zuieferverkehr
Tagen nicht stattgefunden hat.
www.parlament.gv.at
an
diesen
4 von 4
4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original)
Schon vor
die
der
Erteilung
der
Betriebsanlagengenehmigung
Bezirkshauptmannschaft niemals
rechtswidrigen
als
Zustand
Aufsichtsbehörde
tätig
hat
auf
geworden.
ebenso
wenig
ist
Anzeige gegen einen
Die
Landesregierung
unternommen,
obwohl
inzwischen der OGH in einem Provisorialverfahren nach dem UWG
den
Zustand
nicht
für
rechtswidrig
behandelt oder Strafen
sie deshalb von der
erklärt
for~al
hat,
werden
Anzeigen
falsch erlassen,
sodaß
Landesregierung behoben werden müßten.
Inzwischen ist der Kleinhandel für die Unternehmen der Gruppe
Zumtobel
werde
im
Standort
durch
den
Seiersberg
Weiterbetrieb
untersagt
permanent
worden.
Dagegen
verstoßen.
Die
hierfür zuständige BH Graz-Umgebung schreitet wiederum nicht
ein, die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bleibt untätig.
In
diesem
ordneten
Zusammenhang
an
den
Herrn
richten
die
Bundesminister
unterfertigten
für
Abge-
wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
A n fra g e
1) Sind Ihnen die Vorgänge rund um das Genehmigungsverfahren
"Dogro-Großmarkt"-Seiersberg bekannt?
2) Erheben
Sie
gegen
die
obige
Sachverhal tsdarstellung
Einwände?
3) Was
gedenken
Sie
zu
unternehmen
vorgehen?
www.parlament.gv.at
und
wie
werden
Sie