4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) 1990 -02- U 5 1 von 4 A N FRA G E der Abgeordneten Dr. Dillersberger, Eigruber, l\pfelbeck an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend "Dogro-Großma~kt"-Seiersberg Die Zumtobel Firma " Dogro-Großmarkt" Schottergrube hat in der Gemeinde Seiersberg einen für Endverbraucher in einer eufgelasseneri errichtet, die entgegen rechtskräftigem Bescheid der BH Graz-Umgebung nie saniert worden ist. Der Bau nebst Außenanlagen Wasserwerke Graz liegt und im erweiterten innerhalb des Schongebiet der Schwankungspegels des Grundwasserspiegels und im Fließbereich des Grundwassers zu den Brunnen des Wasserwerkes Seiersberg. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung dieses Proj ekts ist ursprüng- lich vom Amt der steiermärkischen Landesregierung verweigert worden. hat Das Bundesministerium für Land- zunächst bescheidmäßig Ausnahmegenehmigung nach für der die und Forstwirtschaft Entsorgungsanlage eine Schongebietsverordnung an notwendig vorgeschrieben und hat Projektprüfung abgelehnt, da diese nicht vorgelegen ist. Nach einer Projektänderung hat es in einem internen Schreiben ohne nähere Begründung dem gegenteiligen Standpunkt vertreten und eine Ausnahmegenehmigung erachtet. Aufgrund dessen für hat nicht die mehr erforderlich steiermärkische Landes- regierung das Prüfungsverfahren eingeleitet und die wasserrechtliche Bewilligung-unter Auflagen erteilt. Bescheid auf basiert Annahmen betreffen auf des die Aussagen der Gutachters Fließrich-tung Amtsachverständigen, aufbauen. des Der positive Diese die Annahmen Grundwasserstromes im Bereiche des Bauprojektes. Sie widersprechen allen sachlichen Grundregeln gutachten widerlegt. lichen und der wurden wissenschaftlich Universi tätsprofessoren Die Annahme Höl tzls Warnungen des durch Nemececk ein und PrivatUdluft läßt überdies die ausdrück- Geotechnischen www.parlament.gv.at Institutes Bern be- 2 von 4 4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) treffend Acht. Fließrichtung Neueste Professor Messungen Nemececk der und Grundwasserstromes dieses Udluft Institutes angenommene Projektgrund~tückes Bereich des Nach des ist eine unschädliche der Gebrauchs- danach für bestehenden Anlagen nicht immer wieder zu die von Fließrichtung Beurteilung Universitätsprofessoren durch die haben auße-.z::. im bestätigt. privat-gutachterlichen Entsorgung völlig das durch Grundwasser bzw. Meteorwässer gewährleistet. Überflutungen und die Es wird damit direkten Einleitung in das Grundwasser kommen, sei es aufgrund starker Niederschläge oder sei konzeptioneller es wegen eines Anstiege des Grundwasserspiegels, Unzulänglichkeiten der Ent- sorgungsanlagen. Hinsichtlich der Niederschläge hat sich die Prognose bereits bestätigt. Gegen die wasserrechtliche Bewilligung haben die Anrainer, die Stadt Graz und die Stadtwerke Graz am 23.6.1988 Berufung an das Bundesministerium eingelegt; hat am 24.6.1988 Marktes die beantragt. Untersagung Die des die Stadt Graz Betriebes Berufungsentscheidung des des DogroBundes- ministeriums ist noch ausständig. Das Projekt war lange vor Erteilung dieser nicht-rechts- kräftigen Bewilligung errichtet worden. Eine über Anzeige der Anrainer und der Stadt Graz erlassene einstweilige Verfügung der Landesregierung auf Untersagung und Beseitigung wurde von Zumtobel nicht sanktioniert beachtet, und trotz von der Landesregierung unveränderter Verhältnisse nicht später wieder aufgehoben worden. Soweit die Nichteinhaltung von Auflagen von außen feststellbar ist, gegen diese unbefestigtem Gelände). Im wird Landesregierung von werde der ständig Hinblick zum verstoßen auf Schutz die des (Parken auf Überflutungen Grundwassers nichts unternommen. Anzeigen der Anrainer und der Stadt Graz sind bisher nicht erledigt worden. Obwohl die Stadt Graz als Eigentümerin der Stadtwerke in dem Verfahren tätig geworden ist und sich gegen das Projekt als solches gestellt hat, hat es der seinerzeitige Generaldirek- tor und nunmehrige Landesparteiobmann der SPÖ Steiermark, Dr. Schachner-Blazizek konsens losen Bau trotz tätig Intervention zu werden. www.parlament.gv.at Im abgelehnt, gegen den Bewilligungsverfahren "" 4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) 3 von 4 sind lediglich einige Auflagen verlangt worden und nur wegen deren nicht worden. gänzlichen Berücksichtigung Berufung eingelegt Gegen den heutigen Zustand wird von den Stadtwerken nichts unternommen. Auch im Bauverfahren und Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist es zu zweifelhaften Entscheidungen und nissen gekommen. Einkaufszentrum, Trotz Widmung des eingeschränkt auf groben Versäum- Baugrundes für ein Großhandel, hat die" den Gemeinde Seiersberg eine Baubewilligung und Kollaudierung für eine Endverbrauchermarkt erteilt. Juni 1988 eröffnet worden, ~st Der Markt obwohl keine bereits im Betriebsanlagege- nehmigung vorgelegen ist. Eine Betriebsanlagengenehmigung ist erst unter merkwürdigen Beglei tumständen im Feber 1989 und zwar lediglich für den Großhandel durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erteilt worden. Die Verhältnisse anläßlich der entscheidenden Augenscheinsverhandlungen des sind seitens Bewei se vor, Bundesministeriums Zumtobel daß manipuliert sämtliche am 21. und worden. So 22.12.1988 liegen z. B. Zulieferanten angehalten worden sind, am 21. und 22.12.1988 keine Lieferungen zum Dogro-Markt in Seiersberg auszuführen. Den Mitarbeitern des Dogro-Marktes ist weiters untersagt worden an diesen Tagen auf dem Gelände des Marktes zu parken. Daß der Einfahrtskreuzung am nächsten gelegene Haus Vorinstanzen Zinser, noch welches in miteinbezogen sämtlichen Verfahren gewesen ist, . ist im der mini- steriellen Verfahren aus der Betrachtung eliminiert worden. Zu dieser Frage hätten die Sachverständigen eine spätere Beantwortung zugesagt, welche bis dato nicht erfolgt ist. Die vom Verhandlungsleiter das Haus Zinser liege Betriebsgeschehen, der am 22.12.1988 wei ter abgegebene entfernt vom Erklärung, relavanten ist noch in der Verhandlung durch Vorlage Geometeraufnahme des Vermessungsingenieurs widerlegt worden. Die durchgeführten Fehler, daß gesondert Kraftfahrzeuge, festgestell t Erfassung der Nachweis nur Fahrzeugzählungen worden LKW-Zufahrten ergeben· können, leiden nicht sind. aber Nur zudem an dem PKW und LKW eine gesonderte zum Dogro-Markt hätte aber den daß der Zuieferverkehr Tagen nicht stattgefunden hat. www.parlament.gv.at an diesen 4 von 4 4969/J XVII. GP - Anfrage (gescanntes Original) Schon vor die der Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung Bezirkshauptmannschaft niemals rechtswidrigen als Zustand Aufsichtsbehörde tätig hat auf geworden. ebenso wenig ist Anzeige gegen einen Die Landesregierung unternommen, obwohl inzwischen der OGH in einem Provisorialverfahren nach dem UWG den Zustand nicht für rechtswidrig behandelt oder Strafen sie deshalb von der erklärt for~al hat, werden Anzeigen falsch erlassen, sodaß Landesregierung behoben werden müßten. Inzwischen ist der Kleinhandel für die Unternehmen der Gruppe Zumtobel werde im Standort durch den Seiersberg Weiterbetrieb untersagt permanent worden. Dagegen verstoßen. Die hierfür zuständige BH Graz-Umgebung schreitet wiederum nicht ein, die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bleibt untätig. In diesem ordneten Zusammenhang an den Herrn richten die Bundesminister unterfertigten für Abge- wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende A n fra g e 1) Sind Ihnen die Vorgänge rund um das Genehmigungsverfahren "Dogro-Großmarkt"-Seiersberg bekannt? 2) Erheben Sie gegen die obige Sachverhal tsdarstellung Einwände? 3) Was gedenken Sie zu unternehmen vorgehen? www.parlament.gv.at und wie werden Sie
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