biz Das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der

biz
Das Studium an der
­Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Zürich
www.ius.uzh.ch
Aufbau der Studiengänge
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni­
versität Zürich wird das Bachelorstudium Rechtswis­
senschaft und darauf aufbauend das Masterstudium
mit Vertiefungsmöglichkeiten angeboten. Die Studien­
gänge sind nach dem Bachelor-/Mastersystem aufge­
baut und auf den Studienbeginn im Herbstsemester
ausgerichtet. Die Studienleistungen werden mit Kre­
ditpunkten (KP) nach dem European Credit Transfer
System (ECTS) abgegolten. Im Rahmen eines Vollzeit­
studiums sind pro Semester durchschnittlich 30 KP zu
erwerben. Ein KP entspricht einer Arbeitsleistung von
30 Stunden. In diesen Stunden sind Präsenzzeit, Zeit
für selbstständige Arbeiten, Aufwand für Prüfungsvor­
bereitungen usw. eingeschlossen.
Module / Lerneinheiten
Die Studiengänge sind modular aufgebaut. Ein Modul
ist eine Lerneinheit, die sich aus mehreren Lehrveran­
staltungen zusammensetzt. Dazu gehören Seminare,
Vorlesungen, Selbststudium, Referate, Prüfungen, qua­
lifizierende Arbeiten usw. Einzelne Module erstrecken
sich in der Regel über ein Semester.
Folgende Typen von Modulen werden unterschieden:
–– Pflichtmodule: Module, die für alle Studierenden
eines Studiengangs obligatorisch sind.
–– Wahlpflichtmodule: Module, die aus einem Pool in
vorgegebener Anzahl auszuwählen sind.
–– Wahlmodule: Module, die aus dem Angebot eines
Faches, einer Fächergruppe, bzw. aus dem ge­
samten Angebot der Universität frei wählbar sind.
Studienangebot / Organisation des Studiums
Die Studiengänge an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Zürich sind als Vollzeitstudi­
engänge konzipiert, das heisst, sie werden ohne Ne­
benfächer absolviert. Das Bachelorstudium dauert in
der Regel sechs Semester, das darauf aufbauende
Masterstudium drei Semester (Richtstudienzeit). Bei
einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer
entsprechend. Erworbene Kreditpunkte bleiben bis zu
zehn Jahre gültig.
Das Bachelorstudium Rechtswissenschaft gliedert
sich in eine einjährige Assessmentstufe (60 KP) und
eine zweijährige Aufbaustufe (120 KP). In der Assess­
mentstufe erbringen die Studierenden den Nachweis,
dass sie sich für das Studium der Rechtswissenschaft
eignen. Es besteht ein straffer Stundenplan, der ein­
gehalten werden muss. In der Aufbaustufe haben die
Studierenden ein grosses Mass an Gestaltungs- und
Wahlfreiheit und die Möglichkeit, Schwerpunkte zu set­
zen. Nach Erreichen der erforderlichen 180 KP wird das
Studium mit einem Bachelor of Law (B Law) UZH
abgeschlossen.
Das Masterstudium dauert weitere drei Semester,
umfasst 90 KP (inkl. Masterarbeit) und wird mit dem
Titel Master of Law (M Law) UZH abgeschlossen
Der Studiengang kann entweder ohne oder mit einem
Schwerpunkt absolviert werden.
Beim Master of Law UZH können die Studierenden
Module aus dem gesamten Masterangebot der Fakultät
wählen. Dieser Master ohne Schwerpunkt dient somit
der Ausbildung sowohl von juristischen Generalisten
als auch von Spezialisten in verschiedenen Rechtsge­
bieten.
Der Master of Law UZH mit Schwerpunkt Rechts­
praxis dient der Vervollständigung und Vertiefung der
im Bachelor begonnenen Generalistenausbildung
und ist ausgerichtet auf die praktische Tätigkeit in
der Advokatur, der Justiz usw. Wesentlicher Inhalt ist
die Vertiefung der einzelnen im Bachelor vermittelten
Kernbereiche sowie die praxisbezogene Anwendung
der Kenntnisse im Bereich des Zivil-, Straf- und/oder
öffentlichen Rechts, des Verfahrensrechts und des
inter­nationalen Rechts.
Der Master of Law mit Schwerpunkt Wirtschafts­
recht dient der Vertiefung in verschiedenen Bereichen
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Das Studium an der R
­ echtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts
und ist daher vor allem auf eine spätere Tätigkeit als
Wirtschaftsjurist/in in Unternehmen und in der Advoka­
tur ausgerichtet. Es handelt sich um einen Spezialisier­
ten Master mit zusätzlichen Aufnahmebedingungen.
Der Master of Law mit Schwerpunkt Öffentli­
ches Recht dient der Vertiefung (Spezialisierung) in
verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts, wo­
bei internationalen Aspekten (Völkerrecht, Europarecht)
grosses Gewicht beigemessen wird. Dieser Master will
namentlich auf Tätigkeiten in staatlichen Institutionen,
im öffentlichen Leben und in internationalen Institutio­
nen vorbereiten.
Es besteht die Möglichkeit, gestützt auf entsprechende
Vereinbarungen mit in- und ausländischen Rechtsfakul­
täten, im Rahmen eines viersemestrigen Studiengangs
einen Double Degree Master (120 KP) oder im Rah­
men eines dreisemestrigen Studiengangs einen Joint
Degree Master (90 KP) zu erwerben. Dabei müssen
mindestens je 54 KP (Double Degree) bzw. je 30 KP
(Joint Degree) an der Universität Zürich und an der
auswärtigen Rechtsfakultät absolviert werden.
Der Notariatsstudiengang (90 KP) dient der Vorbe­
reitung auf den Erwerb des Wahlfähigkeitszeugnisses
für Notarinnen und Notare des Kantons Zürich. Er bietet
Studierenden eine juristische Ausbildung mit Schwer­
punkten im Notariats-, Grundbuch- und Konkursrecht.
Die angebotenen Module richten sich zudem an Mas­
terstudierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät,
die ihr Wissen in diesen Bereichen vertiefen möchten.
Studierende anderer Fakultäten haben folgende Mög­
lichkeiten, Recht im Nebenfach zu studieren:
–– auf Bachelorstufe: 60 oder 30 KP
–– auf Masterstufe: 30 oder 15 KP
Im Anschluss an das Masterstudium in Rechtswissen­
schaft kann an der Universität Zürich das Lehrdiplom
für Maturitätsschulen erworben werden, das zum
Lehramt im Fach Wirtschaft und Recht an Mittelschu­
len und – mit einer «Berufspädagogischen Zusatzqua­
lifikation» – an kaufmännischen Berufsmaturitäts- und
­Berufsfachschulen berechtigt. Der Masterabschluss
muss Anteile aus der Wirtschaftswissenschaft ent­
halten, da das Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht
sowohl Volkswirtschaftslehre als auch Betriebswirt­
schaftslehre und Rechtswissenschaft beinhaltet.
www.ife.uzh.ch
Für die Ausübung des Anwaltberufs ist ein erfolgreich
abgeschlossenes Masterstudium der Rechtswissen­
schaft erforderlich. Nach einem einjährigen Praktikum
bei Gerichten oder Anwaltskanzleien kann die kanto­
nale Anwaltsprüfung abgelegt werden.
Andere Weiterbildungsmöglichkeiten an der Rechts­
wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich:
www.ius.uzh.ch → Weiterbildung
Daneben gibt es eine grosse Anzahl Weiterbildungs­
möglichkeiten an der Universität Zürich oder an anderen
universitären Hochschulen und an Fachhochschulen.
www.weiterbildung.uzh.ch
www.berufsberatung.ch/weiterbildung
Weitere Informationsmöglichkeiten
www.degrees.uzh.ch
Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Z
­ ürich,
geordnet nach Fakultäten
www.ius.uzh.ch
Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Univer­
sität Zürich
www.fvjus.ch
Fachverein der Jus-Studierenden der Universität Zürich
Mehr Informationen zu den einzelnen Studiengängen:
www.berufsberatung.ch/uniinfo
Abschlüsse nach einem Master
Im Anschluss an das Masterstudium kann mit einer
eigenständig erarbeiteten wissenschaftlichen For­
schungsarbeit zu einem rechtswissenschaftlichen
Problem ein Doktorat in Rechtswissenschaft erwor­
ben werden. Die Doktorierenden werden in ihrer For­
schungsarbeit von den zuständigen Professorinnen
und Professoren unterstützt und begleitet.
www.vorlesungen.uzh.ch
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich
www.int.uzh.ch
Mobilitätsprogramme und Informationen für Studierende der
UZH, die ins Ausland gehen möchten
www.studieninformationstage.uzh.ch
Die Studieninformationstage bieten einen Überblick über die
verschiedenen Studienrichtungen und einen vertiefenden
Einblick in einzelne Fächer.
Amt für Jugend und Berufsberatung | www.berufsberatung.zh.ch | [email protected]
© Kanton Zürich, Bildungsdirektion, August 2016
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