Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars

Anleitung zum Ausfüllen des
Antragsformulars (72 FB 001)
der DAkkS
72 SD 003
Revision:
Datum:
1.9
29.07.2016
Seite:
1/5
Zum Antrag sind durch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mindestens einzureichen:
1. Aktueller Handelsregisterauszug oder anderer Nachweis der Rechtsform
2. Formblatt 72 FB 005 Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges oder aktueller
Geltungsbereich der Akkreditierung
3. Sofern Sie den Abschnitt 8 mit „Ja“ beantworten: Formblatt 72 FB 002 Akkreditierung im
gesetzlich geregelten Bereich - Auskunft zur Information der Befugnis erteilenden Behörden
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Original-Antrag stets an:
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Zentrale Antragsbearbeitung
Spittelmarkt 10
10117 Berlin
Allgemeine Hinweise:
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) übt ihre Akkreditierungstätigkeit hoheitlich aus
und beachtet dabei die relevanten Gesetze.
In folgenden Fällen ist ein Antrag zu stellen:
1. Erstakkreditierung
2. Reakkreditierung
3. Änderung der Akkreditierung (für „formale“ Änderungen, die einer Anpassung der
Akkreditierungsurkunde bedürfen, z.B. Adressänderung, Umfirmierung, Trägerwechsel)
4. Erweiterung der Akkreditierung (Inhaltliche Erweiterung des Geltungsbereiches einer
Akkreditierung - neue Bereiche die akkreditiert werden sollen oder neuer Standort,
der in die Akkreditierung einbezogen werden soll)
5. Reduzierung des Akkreditierungsumfangs (z. B. Reduzierung des Geltungsbereiches
der Akkreditierung oder zeitlich befristete Aussetzung der Akkreditierung)
Im Fall von Überwachungen ist kein Antrag zu stellen.
Wird der Geltungsbereich einer Akkreditierung aufgrund von Feststellungen im Rahmen
einer Überwachung eingeschränkt, ist von der KBS in der Regel kein Antrag zu stellen.
Akkreditierungsrelevante Änderungen, die nicht zu Änderungen im Akkreditierungsbescheid
und/oder der Akkreditierungsurkunde führen, sind der DAkkS lediglich schriftlich anzuzeigen.
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Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer und die Mitarbeiter der
Zentralen Antragsbearbeitung gerne zur Verfügung. Sämtliche Antragsformulare und Anlagen
sowie Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter: www.dakks.de. Bitte füllen Sie die
Antragsformulare nach Möglichkeit elektronisch aus und reichen Sie die unterzeichneten Originale in
Papierform an die Zentrale Antragsbearbeitung der DAkkS ein. Sollte an der einen oder anderen
Stelle im Antrag der Platz zur Eintragung nicht ausreichen, fügen Sie bitte entsprechende Anlagen bei
und verweisen im Antrag auf die Anlagen.
Zu 1: Angaben zum Antragsteller
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Bitte füllen Sie die Angaben zum Antragsteller vollständig aus und beziehen Sie sich hier auf
die juristische Person des Antragstellers (z.B. Labor Müller GmbH, Meier Labor AG). Die zu
akkreditierenden „Untereinheiten/Organisationseinheiten“ sind explizit unter Punkt 4
„Angaben zur Konformitätsbewertungsstelle“ anzugeben. Als Anlage fügen Sie bitte einen
aktuellen Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Rechtsform des Antragstellers bei,
z. B. den Handels-/Vereinsregisterauszug.
Vertretungsberechtigter: Unter diesem Begriff sind eine oder mehrere Person/en
zu verstehen, die die antragstellende Juristische Person bzw. die KBS rechtlich vertreten
darf/dürfen (z.B. einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH, Prokurist,
gemeinsam vertretungsberechtigte Handlungsbevollmächtigte).
Der/die Vertretungsberechtigte/n unterzeichnet/n das Antragsformular rechtsverbindlich.
Zu beachten sind die Festlegungen im Handelsregister.
Zu 2: Adresse für den Empfang von Gebührenbescheiden

Geben Sie hier bitte die vollständige Rechnungsadresse für Gebührenbescheide an.
Zu 3: Angaben zum Typ der Konformitätsbewertungsstelle

Bitte wählen Sie im Auswahlfeld den Typ der KBS aus
(z.B. Prüflaboratorium, Inspektionsstelle usw.), für den Sie den Antrag stellen möchten.
Die Antragstellung für mehrere Typen von KBS in einem Antragsformular ist nicht möglich.
Für jeden Typ bzw. jedes Akkreditierungsverfahren ist ein separater Antrag zu stellen.
Zu 4: Antragsart / Anlass des Antrags
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Bitte kreuzen Sie die Antragsart in der entsprechenden Zeile an.
Hinweis: Wird eine Änderung der Akkreditierung (z. B. Erweiterung) beantragt, bezieht sich
die Laufzeit der Akkreditierung auf das bereits bestehende Akkreditierungsverfahren und
bleibt insgesamt unverändert.
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Zu 5: Angaben zur Konformitätsbewertungsstelle
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Hier bitte die genaue Bezeichnung der KBS angeben, falls diese von der antragstellenden
juristischen Person abweicht, bzw. wenn die zu akkreditierende Stelle eine kleinere
Untereinheit/Organisationseinheit der juristischen Person ist.
Ansprechpartner/in: Hier ist eine Person der KBS anzugeben, die als Kontaktperson für die
DAkkS für die konkrete Planung, Vorbereitung und Nachbereitung eines
Akkreditierungsverfahrens zuständig ist.
Nach Ankreuzen der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Verbindung mit der
Unterschrift am Ende des Antragsformulars wird von der DAkkS veranlasst, dass die
Kontaktdaten des Ansprechpartners an das DIN – Deutsches Institut für Normung
weitergegeben werden. Diese Daten werden dort für die Einrichtung eines Zuganges zum
DIN-DAkkS-Regelwerkportal verwendet. Die Zugangsdaten werden dem Antragsteller an die
genannte Emailadresse des Ansprechpartners gesendet.
Kontaktperson für die Datenbank der akkreditierten Stellen: Bei der Veröffentlichung der
Akkreditierung in der Datenbank der akkreditierten Stellen wird die hier angegebene Person
mit Kontaktdaten aufgeführt. Dies kann z.B. der Leiter/stellvertretende Leiter oder aber
jede andere Person innerhalb der KBS sein.
Anzahl der Mitarbeiter: Bitte geben Sie sämtliche Mitarbeiter an, die für den beantragten Typ
der KBS im zu akkreditierenden Bereich tätig sind. Dazu zählen auch externe Mitarbeiter (z.B.
Probenehmer, Inspektoren, Auditoren, ext. QMB). Es sind alle Beschäftigten zu zählen –
unabhängig davon, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wird.
Personen, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen bzw. den zu akkreditierenden Bereich
unterstützen, sind hinzuzuzählen (z.B. Beschaffung, EDV-Mitarbeiter). Sollte die Anzahl der
Mitarbeiter mit Verwaltungsaufgaben/unterstützenden Aufgaben nicht ermittelt werden
können, wird die Anzahl der technischen Mitarbeiter pauschal um 30% erhöht.
Sollte die beantragte Akkreditierung mehrere Standorte umfassen, geben Sie bitte die
Mitarbeiteranzahl für jeden Standort getrennt an. Weiterhin sind die Standorte mit der
Postanschrift zu benennen (ggf. Anlagen beifügen).
Zu 6: Zu akkreditierende Konformitätsbewertungsverfahren

Die Liste der zu akkreditierenden Konformitätsbewertungsverfahren ist gemäß der
Mustervorlage 72 FB 005 auszufüllen. Sollten Sie bereits über eine Akkreditierung verfügen,
können Sie die Liste der Verfahren gerne basierend auf der bestehenden Anlage zur
Akkreditierungsurkunde aufbauen (Änderungen bitte kennzeichnen). Die Liste der Verfahren
wird auch elektronisch benötigt, bitte übersenden Sie diese daher an Ihren Kundenbetreuer.
Der zuständige Kundenbetreuer wird Ihnen mit der Antragsbestätigung mitgeteilt.
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Zu 7: Akkreditierung mit einem flexiblen Geltungsbereich
(nur möglich für Prüf-, Kalibrier- und medizinische Laboratorien)
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geltungsbereich einer Akkreditierung
innerhalb festgelegter Grenzen flexibel erteilt werden. Lesen Sie hierzu bitte das betreffende
Regeldokument der DAkkS (71 SD 0 002) und sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer an.
Eine Beantragung eines flexiblen Geltungsbereiches der Akkreditierung kann auch nach
Antragsstellung formlos bei der DAkkS erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass die
Beantragung rechtzeitig erfolgt (mind. 6 Wochen vor einer geplanten Begutachtung), damit
der damit verbundene Begutachtungsaufwand mit eingeplant werden kann.
Zu 8: Beantragung der Verwendung des Akkreditierungssymbols

Die Verwendung des Akkreditierungssymbols kann nur nach Antragstellung genehmigt
werden. Bitte kreuzen Sie daher die beabsichtigte Verwendung an. Unter „Sonstige
Verwendung“ geben Sie bitte die beabsichtigte weitere Verwendung konkret an.
Die Nutzung des kombinierten ILAC-DAkkS-Symbols für Laboratorien und Inspektionsstellen
bzw. des IAF-DAkkS-Symbols für Zertifizierungsstellen wird ebenfalls hier beantragt. Nach
Unterzeichnung eines Sublizenzvertrages mit der DAkkS, werden die entsprechenden
Symbole zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche Nutzung des kombinierten ILAC - bzw. IAF DAkkS-Symbols ist kostenfrei. Die Nutzungsregeln von ILAC und IAF sind zu berücksichtigen.
Zu 9: Angaben zu erfolgten Akkreditierungen
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Bitte hier angeben, ob für die juristische Person bereits Akkreditierungen für andere als die
beantragte KBS durch die DAkkS erteilt wurden mit Angabe der Verfahrensnummer(n).
Weiterhin ist anzugeben, ob die KBS bereits von einer anderen Akkreditierungsstelle
akkreditiert wurde.
Bitte geben Sie kurz bestehende Notifizierungen, Zulassungen, Benennungen oder andere
Anerkennungen der KBS an.
Zu 10: Angaben zur Anerkennung / Notifizierung bei einer Befugnis erteilenden Behörde
Sollten Sie die Akkreditierung als Grundlage für eine Anerkennung / Notifizierung verwenden wollen,
kreuzen Sie bitte „Ja“ an und füllen Sie das Formular 72 FB 002 aus.
Sollte mit dieser Anerkennung eine Benennung als „Notified Body“ sowie die Listung in der
Nando-Datenbank (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/) verbunden sein,
kreuzen Sie bitte auch hier „Ja“ an.
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Zu 11: Vollmacht (optional)
Es kommt teilweise mehrfach im Verlauf eines Akkreditierungsverfahrens vor, dass der Antrag
insbesondere bezüglich des beantragten Umfangs seitens des Antragstellers vor der Bescheidung
geändert wird. Der Antragsteller kann einer oder mehreren Personen die Vollmacht erteilen, für das
beantragte Akkreditierungsverfahren rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben bzw.
entgegenzunehmen. Beispielsweise können Änderungen im beantragten Umfang somit auch durch
die bevollmächtigten Personen mitgeteilt werden.
Bitte prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Antrags, ob dieser vollständig ausgefüllt ist und
ob alle relevanten Anlagen beigefügt wurden. Bitte stellen Sie sicher, dass der Antrag von einer
oder - soweit erforderlich - mehreren vertretungsberechtigten/bevollmächtigten Person/en
unterzeichnet wird.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!