Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 FB 001) der DAkkS 72 SD 003 Revision: Datum: 1.9 29.07.2016 Seite: 1/5 Zum Antrag sind durch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) mindestens einzureichen: 1. Aktueller Handelsregisterauszug oder anderer Nachweis der Rechtsform 2. Formblatt 72 FB 005 Liste zur Beantragung des Akkreditierungsumfanges oder aktueller Geltungsbereich der Akkreditierung 3. Sofern Sie den Abschnitt 8 mit „Ja“ beantworten: Formblatt 72 FB 002 Akkreditierung im gesetzlich geregelten Bereich - Auskunft zur Information der Befugnis erteilenden Behörden Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Original-Antrag stets an: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Zentrale Antragsbearbeitung Spittelmarkt 10 10117 Berlin Allgemeine Hinweise: Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) übt ihre Akkreditierungstätigkeit hoheitlich aus und beachtet dabei die relevanten Gesetze. In folgenden Fällen ist ein Antrag zu stellen: 1. Erstakkreditierung 2. Reakkreditierung 3. Änderung der Akkreditierung (für „formale“ Änderungen, die einer Anpassung der Akkreditierungsurkunde bedürfen, z.B. Adressänderung, Umfirmierung, Trägerwechsel) 4. Erweiterung der Akkreditierung (Inhaltliche Erweiterung des Geltungsbereiches einer Akkreditierung - neue Bereiche die akkreditiert werden sollen oder neuer Standort, der in die Akkreditierung einbezogen werden soll) 5. Reduzierung des Akkreditierungsumfangs (z. B. Reduzierung des Geltungsbereiches der Akkreditierung oder zeitlich befristete Aussetzung der Akkreditierung) Im Fall von Überwachungen ist kein Antrag zu stellen. Wird der Geltungsbereich einer Akkreditierung aufgrund von Feststellungen im Rahmen einer Überwachung eingeschränkt, ist von der KBS in der Regel kein Antrag zu stellen. Akkreditierungsrelevante Änderungen, die nicht zu Änderungen im Akkreditierungsbescheid und/oder der Akkreditierungsurkunde führen, sind der DAkkS lediglich schriftlich anzuzeigen. Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 FB 001) der DAkkS 72 SD 003 Revision: Datum: Seite: 1.9 29.07.2016 2/5 Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer und die Mitarbeiter der Zentralen Antragsbearbeitung gerne zur Verfügung. Sämtliche Antragsformulare und Anlagen sowie Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website unter: www.dakks.de. Bitte füllen Sie die Antragsformulare nach Möglichkeit elektronisch aus und reichen Sie die unterzeichneten Originale in Papierform an die Zentrale Antragsbearbeitung der DAkkS ein. Sollte an der einen oder anderen Stelle im Antrag der Platz zur Eintragung nicht ausreichen, fügen Sie bitte entsprechende Anlagen bei und verweisen im Antrag auf die Anlagen. Zu 1: Angaben zum Antragsteller Bitte füllen Sie die Angaben zum Antragsteller vollständig aus und beziehen Sie sich hier auf die juristische Person des Antragstellers (z.B. Labor Müller GmbH, Meier Labor AG). Die zu akkreditierenden „Untereinheiten/Organisationseinheiten“ sind explizit unter Punkt 4 „Angaben zur Konformitätsbewertungsstelle“ anzugeben. Als Anlage fügen Sie bitte einen aktuellen Nachweis (nicht älter als 3 Monate) über die Rechtsform des Antragstellers bei, z. B. den Handels-/Vereinsregisterauszug. Vertretungsberechtigter: Unter diesem Begriff sind eine oder mehrere Person/en zu verstehen, die die antragstellende Juristische Person bzw. die KBS rechtlich vertreten darf/dürfen (z.B. einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer GmbH, Prokurist, gemeinsam vertretungsberechtigte Handlungsbevollmächtigte). Der/die Vertretungsberechtigte/n unterzeichnet/n das Antragsformular rechtsverbindlich. Zu beachten sind die Festlegungen im Handelsregister. Zu 2: Adresse für den Empfang von Gebührenbescheiden Geben Sie hier bitte die vollständige Rechnungsadresse für Gebührenbescheide an. Zu 3: Angaben zum Typ der Konformitätsbewertungsstelle Bitte wählen Sie im Auswahlfeld den Typ der KBS aus (z.B. Prüflaboratorium, Inspektionsstelle usw.), für den Sie den Antrag stellen möchten. Die Antragstellung für mehrere Typen von KBS in einem Antragsformular ist nicht möglich. Für jeden Typ bzw. jedes Akkreditierungsverfahren ist ein separater Antrag zu stellen. Zu 4: Antragsart / Anlass des Antrags Bitte kreuzen Sie die Antragsart in der entsprechenden Zeile an. Hinweis: Wird eine Änderung der Akkreditierung (z. B. Erweiterung) beantragt, bezieht sich die Laufzeit der Akkreditierung auf das bereits bestehende Akkreditierungsverfahren und bleibt insgesamt unverändert. Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 FB 001) der DAkkS 72 SD 003 Revision: Datum: Seite: 1.9 29.07.2016 3/5 Zu 5: Angaben zur Konformitätsbewertungsstelle Hier bitte die genaue Bezeichnung der KBS angeben, falls diese von der antragstellenden juristischen Person abweicht, bzw. wenn die zu akkreditierende Stelle eine kleinere Untereinheit/Organisationseinheit der juristischen Person ist. Ansprechpartner/in: Hier ist eine Person der KBS anzugeben, die als Kontaktperson für die DAkkS für die konkrete Planung, Vorbereitung und Nachbereitung eines Akkreditierungsverfahrens zuständig ist. Nach Ankreuzen der Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Verbindung mit der Unterschrift am Ende des Antragsformulars wird von der DAkkS veranlasst, dass die Kontaktdaten des Ansprechpartners an das DIN – Deutsches Institut für Normung weitergegeben werden. Diese Daten werden dort für die Einrichtung eines Zuganges zum DIN-DAkkS-Regelwerkportal verwendet. Die Zugangsdaten werden dem Antragsteller an die genannte Emailadresse des Ansprechpartners gesendet. Kontaktperson für die Datenbank der akkreditierten Stellen: Bei der Veröffentlichung der Akkreditierung in der Datenbank der akkreditierten Stellen wird die hier angegebene Person mit Kontaktdaten aufgeführt. Dies kann z.B. der Leiter/stellvertretende Leiter oder aber jede andere Person innerhalb der KBS sein. Anzahl der Mitarbeiter: Bitte geben Sie sämtliche Mitarbeiter an, die für den beantragten Typ der KBS im zu akkreditierenden Bereich tätig sind. Dazu zählen auch externe Mitarbeiter (z.B. Probenehmer, Inspektoren, Auditoren, ext. QMB). Es sind alle Beschäftigten zu zählen – unabhängig davon, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wird. Personen, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen bzw. den zu akkreditierenden Bereich unterstützen, sind hinzuzuzählen (z.B. Beschaffung, EDV-Mitarbeiter). Sollte die Anzahl der Mitarbeiter mit Verwaltungsaufgaben/unterstützenden Aufgaben nicht ermittelt werden können, wird die Anzahl der technischen Mitarbeiter pauschal um 30% erhöht. Sollte die beantragte Akkreditierung mehrere Standorte umfassen, geben Sie bitte die Mitarbeiteranzahl für jeden Standort getrennt an. Weiterhin sind die Standorte mit der Postanschrift zu benennen (ggf. Anlagen beifügen). Zu 6: Zu akkreditierende Konformitätsbewertungsverfahren Die Liste der zu akkreditierenden Konformitätsbewertungsverfahren ist gemäß der Mustervorlage 72 FB 005 auszufüllen. Sollten Sie bereits über eine Akkreditierung verfügen, können Sie die Liste der Verfahren gerne basierend auf der bestehenden Anlage zur Akkreditierungsurkunde aufbauen (Änderungen bitte kennzeichnen). Die Liste der Verfahren wird auch elektronisch benötigt, bitte übersenden Sie diese daher an Ihren Kundenbetreuer. Der zuständige Kundenbetreuer wird Ihnen mit der Antragsbestätigung mitgeteilt. Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 FB 001) der DAkkS 72 SD 003 Revision: Datum: Seite: 1.9 29.07.2016 4/5 Zu 7: Akkreditierung mit einem flexiblen Geltungsbereich (nur möglich für Prüf-, Kalibrier- und medizinische Laboratorien) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geltungsbereich einer Akkreditierung innerhalb festgelegter Grenzen flexibel erteilt werden. Lesen Sie hierzu bitte das betreffende Regeldokument der DAkkS (71 SD 0 002) und sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer an. Eine Beantragung eines flexiblen Geltungsbereiches der Akkreditierung kann auch nach Antragsstellung formlos bei der DAkkS erfolgen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beantragung rechtzeitig erfolgt (mind. 6 Wochen vor einer geplanten Begutachtung), damit der damit verbundene Begutachtungsaufwand mit eingeplant werden kann. Zu 8: Beantragung der Verwendung des Akkreditierungssymbols Die Verwendung des Akkreditierungssymbols kann nur nach Antragstellung genehmigt werden. Bitte kreuzen Sie daher die beabsichtigte Verwendung an. Unter „Sonstige Verwendung“ geben Sie bitte die beabsichtigte weitere Verwendung konkret an. Die Nutzung des kombinierten ILAC-DAkkS-Symbols für Laboratorien und Inspektionsstellen bzw. des IAF-DAkkS-Symbols für Zertifizierungsstellen wird ebenfalls hier beantragt. Nach Unterzeichnung eines Sublizenzvertrages mit der DAkkS, werden die entsprechenden Symbole zur Verfügung gestellt. Die zusätzliche Nutzung des kombinierten ILAC - bzw. IAF DAkkS-Symbols ist kostenfrei. Die Nutzungsregeln von ILAC und IAF sind zu berücksichtigen. Zu 9: Angaben zu erfolgten Akkreditierungen Bitte hier angeben, ob für die juristische Person bereits Akkreditierungen für andere als die beantragte KBS durch die DAkkS erteilt wurden mit Angabe der Verfahrensnummer(n). Weiterhin ist anzugeben, ob die KBS bereits von einer anderen Akkreditierungsstelle akkreditiert wurde. Bitte geben Sie kurz bestehende Notifizierungen, Zulassungen, Benennungen oder andere Anerkennungen der KBS an. Zu 10: Angaben zur Anerkennung / Notifizierung bei einer Befugnis erteilenden Behörde Sollten Sie die Akkreditierung als Grundlage für eine Anerkennung / Notifizierung verwenden wollen, kreuzen Sie bitte „Ja“ an und füllen Sie das Formular 72 FB 002 aus. Sollte mit dieser Anerkennung eine Benennung als „Notified Body“ sowie die Listung in der Nando-Datenbank (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/) verbunden sein, kreuzen Sie bitte auch hier „Ja“ an. Anleitung zum Ausfüllen des Antragsformulars (72 FB 001) der DAkkS 72 SD 003 Revision: Datum: Seite: 1.9 29.07.2016 5/5 Zu 11: Vollmacht (optional) Es kommt teilweise mehrfach im Verlauf eines Akkreditierungsverfahrens vor, dass der Antrag insbesondere bezüglich des beantragten Umfangs seitens des Antragstellers vor der Bescheidung geändert wird. Der Antragsteller kann einer oder mehreren Personen die Vollmacht erteilen, für das beantragte Akkreditierungsverfahren rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Beispielsweise können Änderungen im beantragten Umfang somit auch durch die bevollmächtigten Personen mitgeteilt werden. Bitte prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Antrags, ob dieser vollständig ausgefüllt ist und ob alle relevanten Anlagen beigefügt wurden. Bitte stellen Sie sicher, dass der Antrag von einer oder - soweit erforderlich - mehreren vertretungsberechtigten/bevollmächtigten Person/en unterzeichnet wird. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
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