2.2 Planurkunde - Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Planzeichnung
Textliche Festsetzungen und Hinweise
Flur 16
1.
Altrich
Planungsrechtliche Festsetzungen
a)
die in der Planzeichnung mit SO-1 und SO-2 gekennzeichneten
wird als Art der
Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet
11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung
Salmrohr
b)
BAB
A1
Flur 16
die
die
als projizierte
wird eine maximale
von
der Module und Nebenanlagen (Transformer, Zaunpfosten usw.) wird eine maximale
befestigte Zu- und Umfahrten wird eine maximale
von 5.000 qm
festgesetzt.
die
die
als projizierte
wird eine maximale
von
der Module und Nebenanlagen (Transformer, Zaunpfosten usw.) wird eine maximale
Altrich
Flur 18
befestigte Zu- und Umfahrten wird eine maximale
Flur 16
von 7.000 qm
BA
B1
festgesetzt.
5.0
hn
Die
von Transformern (Wechselrichter, Trafostation) darf max. 3,50 m
den
angrenzenden
betragen, gemessen von der
nach Abschluss
5.0
c)
tob
a
Flur 16
Die
n
h
a
b
sen
Ei
Au
Salmrohr
Die
der Solarmodule darf max. 2,50 m
dem angrenzenden
betragen,
gemessen von der
nach Abschluss der Erd-/Bauarbeiten lotrecht zur Oberkante
des jeweiligen Moduls.
d)
5.0
10.0
Die Entfernung von Aufwuchs, insbesondere von
und
darf aus
des
Artenschutzes nur
der Brut-/ Fortpflanzungszeiten von
und
(Oktober bis Februar) erfolgen. In der Zeit vom 1.
bis zum 30. September sind solche Arbeiten
5.0
Flur 16
sind durch die Festsetzungen von Baugrenzen in der
die Befestigung von Zufahrten und
sind
mit
Naturbaustoffen zu verwenden. Geeignet sind z. B. wassergebundene Decke, Schotterrasen, Kies.
Beton- und Kunststoffprodukte werden ausgeschlossen.
Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den
der
dezentral an den Modulen selbst zu versickern. Zentrale Anlagen
Salmrohr
Salmrohr
5.0
5.0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
die Wasserhaltung oder die
nicht versiegelten
sind dauerhaft als
zu unterhalten und extensiv
durch Beweidung oder Mahd zu pflegen in Anlehnung an die
des PAULa-Programms
und Weiden" (mind. 1 mal
vor oder nach der Brutzeit der Feldlerche von Ende
Juli bis Mitte
oder Beweidung mit max. 1,2 RGV/ha).
und/oder Pestizideinsatz
100 m
Flur 15
2.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
a)
Flur 15
Zaunanlagen sind auch
der Baugrenzen als Metallgitter- oder
mit
(z.B. Maschendrahtzaun mit oberer Stacheldrahtabspannung) bis zu einer
von 2,50 m
Zaunanlagen und deren Unterkante sind
und Amphibien
um Barriere-Effekte zu vermeiden. Hierzu ist ein Mindestabstand von 15
cm zur Bodenoberkante einzuhalten.
Flur 15
B.
5.0
Hinweise
a)
Bei Erdarbeiten zutage kommende Funde (z.B. Mauern,
Ziegel, Scherben,
usw.) sind
zu melden
17 DSchPflG). Die
der
Denkmalpflege
die Kreise Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld,
Daun
und Trier-Saarburg sowie die Stadt Trier ist das Rheinische Landesmuseum Trier, Weimarar Allee
1, 54290 Trier, das jederzeit unter Telefon 0651/9774-0 oder Fax 0651/9774-222 zu erreichen ist.
BA
A
B
ba
A1
hn
B
B
A
b)
1
Hinweise zum Bodenschutz
Oberboden ist entsprechend DIN 18915 zu behandeln.
Bei Eingriffen in den Baugrund sind
DIN EN1997-1 und -2, DIN 1054) zu beachten.
Altrich
die
Regelwerke (u.a. DIN 4020,
Oberboden, der bei
an der
ausgehoben wird, ist in nutzbarem
Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu
202 BauGB). Die DIN
18915 in aktueller Fassung bleibt zu beachten.
5.0
Flur 18
o
t
u
c)
Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser
Eine Versickerung des
von bebauten/versiegelten
ist nur
die
5.0
weitere Hinweise -insbesondere zu Belangen der Autobahn und Bahnstrecke- siehe Textteil
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 m
Geltungsbereich
Die
SO-1 umfasst Teile des
105, Flur 15, Gemarkung
Salmrohr
Salmrohr
5.0
Die
SO-2 umfasst Teile der
125/1, 126, 127, 128, 129
und 130, Flur 15, Gemarkung Salmrohr in einer
von etwa
51.500 qm.
Flur 15
Flur 15
DITTRICH
Pohlbach
Entwurf und Anfertigung:
53577 Neustadt/Wied
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften sind bei der Nutzung des Baulandes anzuwenden,
soweit im Bebauungsplan keine Abweichungen vorgesehen sind.
Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Planzeichen der Kartengrundlage
Verfahren
Der Rat der Ortsgemeinde Salmtal
hat am ...........................................
beschlossen, diesen Plan aufzustellen.
Dieser Plan wurde vom Rat der
Ortsgemeinde Salmtal am
SO
Informationsveranstaltung
vom ..............................................
am .............................................
Sonstiges Sondergebiet
Zweckbestimmung:
.....................................................
als Satzung beschlossen
bis ................................................
erfolgt.
Baugrenzen
Projekt
138
14
Flur 15
Bekanntmachung geltenden Fassung
Flurnummer
Verwaltung
Salmrohr
Schreiben der Verwaltung vom
.....................................................
beteiligt.
(BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
1
54516 Wittlich
(Siegel)
nachrichtliche Darstellungen
vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, durch die der Plan
rechtsverbindlich wird ist am
Dieser Beschluss wurde am
............................................
Planungsphase
Index:
Dieser Plan ist der Urkundsplan
Solarmodule
......................................................
erfolgt.
Planinhalt
Planurkunde
DIN A0
Bearbeitet:
Pott
1:2000
Bauverbotszone und
Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG-) vom 28. September
Gezeichnet:
Pott
(FStrG)
Fassung
(Siegel)
Plan - Nr.:
Gemarkung
466 der VO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
(Siegel)
313/16
Gewannbezeichnung
wurde am .....................................
durch Art. 76 der VO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Nr.:
Ortsgemeinde Salmtal
1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
(BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung
Telefon: 02683/9850-0
Telefax: 02683/9850-99
www.pd-dittrich.de
info@pd-dittrich
(Siegel)
(Siegel)
(Siegel)
Ortsgemeinde Salmtal
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Datum: 26.07.2016