Planzeichnung Textliche Festsetzungen und Hinweise Flur 16 1. Altrich Planungsrechtliche Festsetzungen a) die in der Planzeichnung mit SO-1 und SO-2 gekennzeichneten wird als Art der Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Salmrohr b) BAB A1 Flur 16 die die als projizierte wird eine maximale von der Module und Nebenanlagen (Transformer, Zaunpfosten usw.) wird eine maximale befestigte Zu- und Umfahrten wird eine maximale von 5.000 qm festgesetzt. die die als projizierte wird eine maximale von der Module und Nebenanlagen (Transformer, Zaunpfosten usw.) wird eine maximale Altrich Flur 18 befestigte Zu- und Umfahrten wird eine maximale Flur 16 von 7.000 qm BA B1 festgesetzt. 5.0 hn Die von Transformern (Wechselrichter, Trafostation) darf max. 3,50 m den angrenzenden betragen, gemessen von der nach Abschluss 5.0 c) tob a Flur 16 Die n h a b sen Ei Au Salmrohr Die der Solarmodule darf max. 2,50 m dem angrenzenden betragen, gemessen von der nach Abschluss der Erd-/Bauarbeiten lotrecht zur Oberkante des jeweiligen Moduls. d) 5.0 10.0 Die Entfernung von Aufwuchs, insbesondere von und darf aus des Artenschutzes nur der Brut-/ Fortpflanzungszeiten von und (Oktober bis Februar) erfolgen. In der Zeit vom 1. bis zum 30. September sind solche Arbeiten 5.0 Flur 16 sind durch die Festsetzungen von Baugrenzen in der die Befestigung von Zufahrten und sind mit Naturbaustoffen zu verwenden. Geeignet sind z. B. wassergebundene Decke, Schotterrasen, Kies. Beton- und Kunststoffprodukte werden ausgeschlossen. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den der dezentral an den Modulen selbst zu versickern. Zentrale Anlagen Salmrohr Salmrohr 5.0 5.0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 die Wasserhaltung oder die nicht versiegelten sind dauerhaft als zu unterhalten und extensiv durch Beweidung oder Mahd zu pflegen in Anlehnung an die des PAULa-Programms und Weiden" (mind. 1 mal vor oder nach der Brutzeit der Feldlerche von Ende Juli bis Mitte oder Beweidung mit max. 1,2 RGV/ha). und/oder Pestizideinsatz 100 m Flur 15 2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen a) Flur 15 Zaunanlagen sind auch der Baugrenzen als Metallgitter- oder mit (z.B. Maschendrahtzaun mit oberer Stacheldrahtabspannung) bis zu einer von 2,50 m Zaunanlagen und deren Unterkante sind und Amphibien um Barriere-Effekte zu vermeiden. Hierzu ist ein Mindestabstand von 15 cm zur Bodenoberkante einzuhalten. Flur 15 B. 5.0 Hinweise a) Bei Erdarbeiten zutage kommende Funde (z.B. Mauern, Ziegel, Scherben, usw.) sind zu melden 17 DSchPflG). Die der Denkmalpflege die Kreise Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Daun und Trier-Saarburg sowie die Stadt Trier ist das Rheinische Landesmuseum Trier, Weimarar Allee 1, 54290 Trier, das jederzeit unter Telefon 0651/9774-0 oder Fax 0651/9774-222 zu erreichen ist. BA A B ba A1 hn B B A b) 1 Hinweise zum Bodenschutz Oberboden ist entsprechend DIN 18915 zu behandeln. Bei Eingriffen in den Baugrund sind DIN EN1997-1 und -2, DIN 1054) zu beachten. Altrich die Regelwerke (u.a. DIN 4020, Oberboden, der bei an der ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu 202 BauGB). Die DIN 18915 in aktueller Fassung bleibt zu beachten. 5.0 Flur 18 o t u c) Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser Eine Versickerung des von bebauten/versiegelten ist nur die 5.0 weitere Hinweise -insbesondere zu Belangen der Autobahn und Bahnstrecke- siehe Textteil 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Geltungsbereich Die SO-1 umfasst Teile des 105, Flur 15, Gemarkung Salmrohr Salmrohr 5.0 Die SO-2 umfasst Teile der 125/1, 126, 127, 128, 129 und 130, Flur 15, Gemarkung Salmrohr in einer von etwa 51.500 qm. Flur 15 Flur 15 DITTRICH Pohlbach Entwurf und Anfertigung: 53577 Neustadt/Wied Rechtsgrundlagen Diese Vorschriften sind bei der Nutzung des Baulandes anzuwenden, soweit im Bebauungsplan keine Abweichungen vorgesehen sind. Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Planzeichen der Kartengrundlage Verfahren Der Rat der Ortsgemeinde Salmtal hat am ........................................... beschlossen, diesen Plan aufzustellen. Dieser Plan wurde vom Rat der Ortsgemeinde Salmtal am SO Informationsveranstaltung vom .............................................. am ............................................. Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung: ..................................................... als Satzung beschlossen bis ................................................ erfolgt. Baugrenzen Projekt 138 14 Flur 15 Bekanntmachung geltenden Fassung Flurnummer Verwaltung Salmrohr Schreiben der Verwaltung vom ..................................................... beteiligt. (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Verbandsgemeinde Wittlich-Land 1 54516 Wittlich (Siegel) nachrichtliche Darstellungen vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, durch die der Plan rechtsverbindlich wird ist am Dieser Beschluss wurde am ............................................ Planungsphase Index: Dieser Plan ist der Urkundsplan Solarmodule ...................................................... erfolgt. Planinhalt Planurkunde DIN A0 Bearbeitet: Pott 1:2000 Bauverbotszone und Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG-) vom 28. September Gezeichnet: Pott (FStrG) Fassung (Siegel) Plan - Nr.: Gemarkung 466 der VO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung (Siegel) 313/16 Gewannbezeichnung wurde am ..................................... durch Art. 76 der VO vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Nr.: Ortsgemeinde Salmtal 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung (BGBl. I S. 1474), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), in der bei der Bekanntmachung geltenden Fassung Telefon: 02683/9850-0 Telefax: 02683/9850-99 www.pd-dittrich.de info@pd-dittrich (Siegel) (Siegel) (Siegel) Ortsgemeinde Salmtal Verbandsgemeinde Wittlich-Land Datum: 26.07.2016
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