STADTVERWALTUNG MÜHLACKER -Amtliche BekanntmachungSamstag, den 16.07.2016 Nr. 31, Seite 1 1.) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am kommenden Dienstag, 19.07.2016 findet um 18.30 Uhr im Großen Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.. Zuhörer sind eingeladen. Der Zugang zum Großen Ratssaal erfolgt über den Nebeneingang des Rathauses gegenüber der Stadtbibliothek. Öffentlicher Teil: 1. Bebauungsplanverfahren "Ziegeleistraße" - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2. Bebauungsplanverfahren "Alte Ziegelei" - Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ziegeleigelände Mühlacker - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB 4. Bebauungsplan "Pforzheimer Weg" - Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit - Ergebnis der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit - Abwägungsempfehlung 5. Bebauungsplanentwurf "Pforzheimer Weg" - Satzungsbeschluss 6. Zeitplan Erschließung Baugebiet "Pforzheimer Weg"; Großglattbach - Antrag 7. Gemeinschaftsschuppenanlage Großglattbach - weiteres Vorgehen 8. Flächennutzungsplan 2025 Mühlacker-Ötisheim 2. Änderung Feuerwache Senderhang in Mühlacker 1. Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 Feuerwache Senderhang eingegangenen Anregungen und Bedenken 2. Entwurfsbeschluss und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB 9. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd – 2. Teiländerung Verbrauchermarkt“, Gemarkung Enzberg - Aufstellungsbeschluss 10. WC Gebäude Enzgärten und Bahnhofsvorplatz Seite 2 11. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 2.) Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses Am kommenden Dienstag, 19. 07 2016, findet um 20.00 Uhr im Großen Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses statt. Zuhörer sind eingeladen. Der Zugang zum Großen Ratssaal erfolgt über den Nebeneingang des Rathauses gegenüber der Stadtbibliothek. Öffentlicher Teil: 1. Trimm-Dich-Pfad in Mühlacker 2. Annahme von Spenden 3. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3.) Fundsachen im Juni Taschen: Stofftasche mit Mützen u. Kinderjacke, blauer Rucksack mit Schwimmsachen, Beutel mit Inhalt. Schlüssel: 3 Hausschlüssel + leeres lila Namensschild, 4 Schlüssel + braune Kordel mit runden Metallplättchen, 4 Schlüssel + schwarzes Halsband mit vielen Anhängern + Totenkopf, 7 Schlüssel + rotes Schweizer Messer + Flaschenöffner, Fahrradschlüssel „Trelock“. Fahrrad: Trekking-Rad „Condor“ in lila metallic, Herrenrad „Pegasus“ in silbrig, Damenrad „Peugeot“ in silbrig, Mountainbike „Lakes“ in schwarz/grau/rot. Geldbörse: schwarzer Druckknopf-Geldbeutel mit Geld, schwarzer Nylon-Geldbeutel „4YOU“ mit Aufschrift: „Under Ground“, weißer länglicher Geldbeutel „Atmosphere“ mit Smiley u. Passbild. Handy: silbriges Smartphone „Samsung“ in rosa Schale, silbriges Smartphone „HTC“ in schwarzer Schale, silbriges Klapphandy „Samsung“, dunkelblaues Smartphone „Samsung“ in transparenter Schale. Schmuck: silbriges Damengliederarmband, kleiner goldener Blütenanhänger mit Rubin, „Bijou Brigitte“-Uhr mit Strass-Steinchen. Brille: rosa Damenmetallbrille unten randlos, weißes Etui mit Hornbrille. Bargeld: beim Parkplatz Sämann wurde ein größerer Geldbetrag gefunden. Jacke: lila gestreifte Rüschenstrickjacke „street one“, rote „Nylon-Jacke „pro-touch“ . Kinderwagen: roter Buggy Sonstiges: portabler Lautsprecher „Sound 2 go“, Zahlen-Fahrrad-Drahtschloss „Abus“. Fundsachen vom Kino Scala Schals in allen Längen, Farben und Materialien von „s.Oliver“, „Tobolino“, „Sterntaler“, „H&M“, „Cubus“, „Dior“. Rundschals in Strick und in Fleece. Seite 3 Strickmützen in allen Farben mit und ohne Muster, Mützen in schwarzem Fleece und blau/weiß gehäkelt. Schildkappen von „BeechField, „Merida“ und „Topolino“, mehrere Strickhandschuhe. Kinder-Fleece-Jacken in rot und blau. Sweatshirt in dunkelblauem Fleece sowie in schwarz mit gelbem Schriftzug. Brillen für Damen und Herren in Metall und in farbigem Kunststoff, mehrere Sonnenbrillen auch von „Rey-Ban“, blaue 3D-Brille, leere Brillen-Etuis in Hochglanz und blau sowie 1 schmales blaues Etui mit Lesebrille. Schmuck: Herrenuhr „Regent“, Lederarmbänder in blau u. braun sowie mit Perlen u. Edelsteinen. Schlüssel: 4 Schlüssel + gelber Fuß + weißer apetito-Transponder + grüner Steckverschluss für Halsband, 4 Schlüssel + blaues Halsband + Piratenmännchen, Mäppchen mit RenaultTransponder + Hausschlüssel, einzelne Schlüssel der Marke „JMA“ und „Tretlock“, kleiner markenloser Schlüssel, Zimmerschlüssel und 1 Zimmerschlüssel + schwarzes leeres Namensschild, 1 einfacher Autoschlüssel ohne Markenzeichen. Handy: schwarzes „LG“-Smartphone. Geldbeutel: rosa Kindergeldbeutel mit Schweinchen Motiv von einer Leni 8 Jahre, blauer Kindergeldbeutel mit Komikmännchen, grüner Geldbeutel mit chinesischen Buchstaben, blauer Geldbeutel mit alter Kinoeintrittskarte. Sonstiges: karierte Kuscheldecke, schwarzes Stoffhündchen, Strickhülle „Apple IPod“, Kopfhörer „Sony“, Handfunkgerät „stabo freecomm 150“, wireless Headset „Sony“. Die Fundsachen mit einem Wert von über 10 € werden gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für mindestens sechs Monate beim städtischen Fundamt aufbewahrt und dürfen danach beim nächsten Fundsachenverkauf veräußert werden. Eigentümer einer solchen Fundsache werden aufgefordert ihr Recht bis spätestens 1. August 2016 anzumelden. Die Fundsachen können während der Besuchszeiten im Mühlacker Rathaus, Fundamt, Zimmer 23 (EG), Kelterplatz 7, Tel. 07041/ 876 – 141, abgeholt werden. 4.) Baustelle Lienzinger Straße - Linienwegänderung Stadtbuslinien 101,102 und 103, sowie Regionalbuslinie 700 und 702 Wegen Bauarbeiten in der Lienzinger Straße im Zeitraum von 11.07.2016 bis voraussichtlich 12.08.2016 sind Änderungen der Linienwege notwendig für die Stadtbuslinien 101/102 Heidenwäldle- Lomersheim/Großglattbach und 103 Eckenweiher/Dürrmenz, sowie für die Regionalbuslinien 700 Mühlacker/Bretten und 702 Mühlacker/Oberderdingen der RVS Südwestbus GmbH. Die Stadtbuslinien 101 und 102 sowie die Regionalbuslinien 700 und 702 werden stadtauswärts ab Busbahnhof über die Industriestraße und die Osttangente geführt. Die Regionalbuslinien 700 und 702 bedienen die Haltestelle Steuler in der Industriestraße. Die Stadtbuslinie 103 kann während der Bauzeit das Wohngebiet Eckenweiher nicht bedienen und wird deshalb ab Busbahnhof in die Industriestraße verlegt. Dort werden die Haltestellen, Industriestraße West, Händle, Steuler und Betriebshof Engel nur von der Stadtbuslinie 103 bedient; in Höhe der Firma Bergle Baustoffe ist für diese Linie eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Haltestellen Kreisberufsschule, Im Bannholz und Behr in der Lienzinger Straße entfallen stadtauswärts. Seite 4 5.) Einbahnstraßenregelung auf der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße in Fahrtrichtung Stadtmitte ab Montag, 11.07.2016 Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Kanalsystem unter der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße/ Ziegeleistraße ist es erforderlich den Verkehr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Stadtmitte von Montag,11.07.2016 bis voraussichtlich Freitag, 12.08.2016 an der Baumaßnahme vorbeizuführen. Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs zwischen Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße stadtauswärts und Fahrtrichtung Lienzingen erfolgt über die Industriestraße, Osttangente und Kreisverkehr Mahle. Die Umleitung ist ausgeschildert. Für Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer die geänderte Verkehrsführung zu beachten. 6.) Rappstraße am 17.07.2016 anlässlich des Feuerwehrfestes gesperrt Anlässlich des Feuerwehrfestes ist die Rappstraße zwischen der Einmündung B10 und Einmündung Im Käppele am 17.07.2016 vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt zum Sportzentrum Käppele erfolgt über den Kreuzungsbereich B10/ Goethestraße/ Im Käppele. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Die Wendeplatte am Einmündungsbereich Rappstraße/ Im Käppele ist für den Busverkehr freizuhalten. Die Besucher werden gebeten, die innerstädtischen Parkplätze zu benutzen. Die Tiefgarage Stadtmitte steht zusätzlich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr kostenpflichtig zur Verfügung. 7.) Kanalarbeiten auf der B10 im Bereich Mergeläcker Im Bereich Mergeläcker muss eine unaufschiebbare Kanalreparatur durchgeführt werden. Die Arbeiten dazu beginnen am 18.07.2015 und dauern voraussichtlich eine Woche. Zwischen der Einmündung Hermann-Hesse-Straße und Mergeläcker ist deswegen von Illingen kommend in Fahrtrichtung Mühlacker eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung notwendig. Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich werden um Verständnis für diese Arbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen gebeten. 8.) Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mühlacker – Feuerwehrentschädigungssatzung Seite 5 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28. Juni 2016 folgende Satzung beschlossen: §1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 12,00 €. (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Die erste Stunde wird auf eine volle Stunde, jede weitere angefangene Stunde wird auf halbe Stunden aufgerundet. (3) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). (4) Für Einsätze mit einer Zeitdauer von mehr als 4 Stunden ist ein Erfrischungszuschuss zu gewähren. I.d.R. wird dieser in Form von Verpflegung geleistet. (§16 Abs. 1 FwG) §2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit der Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen ein Durchschnittssatz von 5,00 Euro/Stunde, maximal 40,00 Euro/Tag gewährt. Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstausfall, erhöht sich der Durchschnittssatz für diese Zeit um 5,00 Euro/Stunde. Folgende Aus- und Fortbildungen werden pauschal vergütet: Grundausbildung (70 Std.) Grundausbildung lang (inkl. Sprechfunk u. Atemschutz) Truppführerlehrgang (35 Std.) Maschinist (35 Std.) Sprechfunk (16 Std.) Atemschutz (20 Std.) 100.-- € 200.-- € 50.-- € 50,-- € 25,-- € 30.-- € (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. (3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Stadtgebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Seite 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisenkostengesetz in seiner jeweiligen Fassung. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16Abs. 4 FwG). Wenn kein Verdienstausfall nachgewiesen werden kann, erhält der Feuerwehr-angehörige eine Entschädigung nach Abs. 1 und 2. §3 Zusätzliche Entschädigung (1) Die ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter. Diese beträgt für: Stellvertretender Feuerwehrkommandant Abteilungskommandant Mühlacker Stellvertreter Abteilungskommandant Enzberg Stellvertreter Abteilungskommandant Großglattbach Stellvertreter Abteilungskommandant Lienzingen Stellvertreter Abteilungskommandant Lomersheim Stellvertreter Abteilungskommandant Mühlhausen Stellvertreter Stadtjugendfeuerwehrwart Stellvertreter Jugendgruppenleiter in den Abteilungen 460 Euro/Jahr 460 Euro/Jahr 230 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 300 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr 150 Euro/Jahr Für weitere in der Aus- und Fortbildung tätige Angehörige der Feuerwehr wird für festgesetzte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung für Übungsleiter von 11,00 € /Unterrichtstunde gewährt. (2) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung: Stellvertretender Feuerwehrkommandant Abteilungskommandant Mühlacker Stellvertreter Abteilungskommandant Enzberg Stellvertreter Abteilungskommandant Großglattbach 340 Euro/Jahr 340 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 240 Euro/Jahr 120 Euro/Jahr 240 Euro/Jahr Seite 7 Stellvertreter Abteilungskommandant Lienzingen Stellvertreter Abteilungskommandant Lomersheim Stellvertreter Abteilungskommandant Mühlhausen Stellvertreter Gerätewart Enzberg Gerätewart Großglattbach Gerätewart Lienzingen Gerätewart Lomersheim Gerätewart Mühlhausen Schriftführer Abt. Mühlacker inkl. Einberufung Atems. Schriftführer weitere Abteilungen Kassier pro Abteilung 120 Euro/Jahr 240 Euro/Jahr 120 Euro/Jahr 240 Euro/Jahr 120 Euro/Jahr 240 Euro/Jahr 120 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 180 Euro/Jahr 200 Euro/Jahr 100 Euro /Jahr 150 Euro/Jahr Soweit die Funktion nicht während des ganzen Jahres wahrgenommen wird (z.B. nach Wahlen), steht der nach Monaten zu berechnende Anteil zu. §4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 8,50 Euro/Std. gewährt. §5 Entschädigung für Bereitschaftsdienst Für Bereitschaftsdienst wird für Auslagen ein Durchschnittssatz von 5,00 Euro/Std. je Bereitschaftsdienst bezahlt. §6 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst Für Feuersicherheitsdienst wird für Auslagen ein Durchschnittssatz von 12,00 Euro/Std. bezahlt. §7 Reisekosten Für angeordnete Dienstreisen erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Soweit es sich nicht um Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt die nach § 2 Abs. 3 u. 4 entschädigt werden, erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Landesreisekostengesetz i.d.jeweils gültigen Fassung (§ 16 Abs. 3 FwG). Seite 8 §8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich rätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr Entschädigungssatzung (FwES) – vom 24.07.2007 außer Kraft. Mühlacker, den 30. Juni 2016 Schneider Oberbürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. 9.) Gastgeber zum Straßenfest gesucht Zum diesjährigen Mühlacker Straßenfest erwarten wir vom 9. – 12.09.2016 zahlreiche Gäste aus der Partnerstadt Bassano del Grappa, darunter auch 5 junge Musiker einer Band, die Gleichaltrige kennenlernen und sich mit ihnen austauschen möchten. Gesucht werden Gastgeber, die Erwachsene, Jugendliche und langjährige Freunde aufnehmen möchten. Die Gäste erwartet ein abwechslungsreiches Rahmen-Programm mit Begrüßungsabend, einem Ausflugsprogramm zum Kennenlernen von Mühlacker und Umgebung und viel Zeit zum Feiern auf dem Straßenfest. Sie liebe Gastgeber sind ebenfalls herzlich zu einzelnen Programmpunkten eingeladen. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Mühlacker ist Rita Schray, erreichbar unter Tel. 07041 / 876-247 oder [email protected]. Safe the date! Der Gegenbesuch nach Bassano del Grappa findet vom 7. bis 10. Oktober 2016 statt. Einzelheiten zur Reise sind einem Faltblatt zu entnehmen, das im Rathaus und allen Stadtteil-Rathäusern ausliegt und auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de einsehbar ist. Wir bitten Sie um frühzeitige Anmeldung. Seite 9 10.) Einschulungstermine Hartfeldschule Enzberg Klasse 2 - 4 Klasse 1 Klassen 1 12.09.2016 08:25 Uhr 12:05 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende 15.09.2016 19.00 Uhr Elternabend für die 17.09.2016 09:30 Uhr Einschulungsgottesdienst in der ev.Kirche anschließend Einschulungsfeier in der Hartfeldschule 08:15 Uhr 11:55 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende 19:00 Uhr 09.30 Uhr Elternabend Gottesdienst in der St. AndreasKirche Aufnahmefeier in der Ulrich-von-Dürrmenz-Schule Klasse 2 - 4 12.09.2016 Klasse 1 14.09.2016 17.09.2016 10.00 Uhr Kirche 10.30 Uhr Henri-Arnaud-Schule Ötisheim Klasse 2 - 4 12.09.2016 Schnupperunterricht in der Schule und Bewirtung der Eltern Unterrichtsbeginn wird von der Klassenleitung mitgeteilt Klasse 1 17.09.2016 09:30 Uhr Gottesdienst in der katholischen Kirche, anschließend Unterricht und Empfang der Eltern Grundschule Lienzingen Klasse 2 – 4 12.09.2016 08:30 Uhr 12:05 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 1 17.09.2016 10:00 Uhr ökumenischer Gottesdienst in der ev. Kirche Einschulungsfeier in der Turnund Festhalle mit anschließendem Schnupperunterricht 11.00 Uhr Grundschule Heidenwäldle Seite 10 Klasse 2 – 4 12.09.2016 08:30 Uhr 12:10 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 1 14.09.2016 17.09.2016 19.30 Uhr 10.00 Uhr Elternabend Einschulungsfeier in der Paul-Gerhardt-Kirche anschließend Unterricht. Bewirtung durch die Eltern Theodor-Heuss-Gymnasium Klasse 6 – JgSt. 2 12.09.2016 Gottesdienst in 08.15 Uhr Ökumenischer der Aula Unterrichtsbeginn 09:05 Uhr Klasse 5 13.09.2016 08.00 Uhr Einschulungsfeier im Uhlandbau Mörike-Realschule Klasse 6 - 10 12.09.2016 07:30 Uhr 12:05 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 5 14.09.2016 09.00 Uhr Einschulungsfeier im Uhlandbau, anschließend Unterricht bis 12.00 Uhr. Bewirtung der Eltern im Innenhof der Realschule 08:30 Uhr 12:05 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende 10:00 Uhr Einschulungsgottesdienst Grundschule Großglattbach Klasse 2 – 4 12.09.2016 Klasse 1 17.09.2016 in der Markuskirche, anschließend Unterricht und Bewirtung der Eltern Grundschule Mühlhausen Klasse 2 – 4 12.09.2016 Klasse 1 Wendlerschule 16.09.2016 08:35 Uhr 12:05 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende 09:00 Uhr Gottesdienst, anschließend Einschulungsfeier in der Schule, anschließend Schnupperunterricht Seite 11 Klasse 2 12.09.2016 09:35 Uhr 12:10 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 3 - 4 12.09.2016 08:30 Uhr 12:10 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 1 17.09.2016 08:30 Uhr 09:30 Uhr Gottesdienst Einschulungsfeier und Schnupperunterricht Johann-Christoph-Blumhardt-Schule Lomersheim Klasse 2 – 4 12.09.2016 08:00 Uhr 11:25 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende ab Klasse 6 12.09.2016 08:00 Uhr 11:25 Uhr Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Klasse 5 13.09.2016 09:00 Uhr Klasse 1 17.09.2016 10:00 Uhr Gottesdienst, anschließend Begrüßungsfeier, Ständerling u. Informationsveranstaltung Gottesdienst, anschließend Unterricht u. Bewirtung der Eltern und Familien 11.) Gemeinschaftsschule Mühlacker – Schillerschule Einschulung Klasse 1: Mittwoch, 14.09.2016 19:30 Uhr – Elternabend für Klasse 1 in der Aula der Grundschule Samstag, 17.09.2016 9:00 Uhr – Gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst für alle Schulanfänger in der Pauluskirche 10:00 Uhr – Schulaufnahmefeier im Uhlandbau Anschließend Besuch der Grundschule und erster Unterricht der Erstklässler. Die 4. Klassen laden zu Kaffee und Kuchen ein. Einschulung Präventivklasse (unter Vorbehalt der Genehmigung): Mittwoch, 14.09.2016 19:30 Uhr – Elternabend für die Präventivklasse in der Aula der Grundschule Montag, 19.09.2016 8:30 Uhr – Einschulungsfeier in der Grundschule mit anschließendem Unterricht bis 12:00 Uhr Einschulung Klasse 5: Dienstag, 13.09.2016 10:00 Uhr – Aufnahmefeier im Uhlandbau Anschließend Klassenlehrer/innen-Unterricht bis 12:00 Uhr an der Gemeinschaftsschule Mühlacker - Schillerschule Seite 12 Ab Mittwoch, 14.09.2016 Unterricht nach Stundenplan Unterrichtsbeginn und –ende für Klasse 2 bis 4: Montag, 12.09.2016, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Unterrichtsbeginn und –ende für Klasse 6 – 10: Montag, 12.09.2016, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Klassen 6, 7, 8a, 9a an der Gemeinschaftsschule Mühlacker – Schillerschule Klassen 8b/c, 9b/c, 10 als Außenklassen an der Ulrich-von-Dürrmenz-Schule 12.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz Am kommenden Sonntag, 17. Juli, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. 13.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 17.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten. Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags). Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei. 14.) Stadtführungstermine 2016 Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt! Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“ vorgestellt. Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected]. Nachtwächterführungen in Dürrmenz Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des Nachtwächters. Seite 13 Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer Wallinger Telefon 07041/5959. Führungen auf der Burgruine Löffelstelz Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung von 14 – 17 Uhr geöffnet. Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325. Samstag, 13.08.2016, „Wein und Historie“ Treffpunkt-Veranstaltungsort: Historische Kelter Lienzingen Kosten: 18 Euro Kartenvorverkauf Gärtnerei Mannhardt, keine Abendkasse Veranstalter: WG Diefenbach Moderator: Roland Straub nicht geeignet für Kinder, barrierefreier Zugang Weinprobe mit acht Weinen in der historischen Dorfkelter von 1745. Die WG Diefenbach, als Vermarkter von Lienzinger Wein, zelebriert eine genussvolle Weinprobe mit acht verschiedenen Weinen. Historienführer Roland Straub erzählt vieles über Wein und Weingeschichte, Weingenuss und Historie. Ein Abend für alle Sinne. Sonntag, 14.08.2016, „Führung zur Frauen- und Dorfkirche“ Treffpunkt: 14 Uhr Frauenkirche Lienzingen Dauer: ca. 1,5 Std., nicht barrierefrei Kosten: Eintritt frei Stadtführer: Gerlinde Dauner Gerlinde Dauner, eine Kennerin der Lienzinger Kirchen, führt durch die Frauenkirche (ehemals Wallfahrtskirche des Klosters Maulbronn) und die Dorfkirche, eine der größten und am besten erhaltenen Kirchenburgen Süddeutschlands. Sonntag, 14.08.2016, „Erlebnisführung auf der Eppinger Linie zur Sternenschanz“ Treffpunkt: 15 Uhr, Parkplatz Sportplatz Lienzingen Dauer: ca. 4 Std. Kosten: Spende erbeten Führung: Naturparkführer Erich Jahn für Kinder geeignet, nicht barrierefrei Naturparkführer Erich Jahn geht mit den Gästen von Lienzingen zur Sternenschanz auf den Sauberg. Die Sternenschanz, ein Verteidiung7ungsbauwerk der Eppinger Linie, erbaut im Jahr 1696/97 zur Zeit des Pfälzischen Erbfolgekriegs. 1688 fielen französische Truppen im Südwesten Deutschlands ein und begannen mit ihren Plünderungen. An deutschen Truppen konnte ihnen nur wenig entgegengesetzt werden, da die deutschen Heere in Ungarn zur Verteidigung gegen die Türken zusammen gezogen waren. Im Frühjahr 1695 wurde mit dem Seite 14 Bau der Eppinger Linien begonnen. Es galt diese Verteidigungslinie so zu legen, dass sie leicht zu verteidigen war. Eine Verbindung zwischen Neckargmünd und Pforzheim bot sich an. 15.) Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten alle Interessenten – selbstverständlich auch aus den Nachbargemeinden – kostenlos in Fragen der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die Sprechzeiten sind wie folgt: Jeden Dienstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr im Zimmer 039, EG, Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel: 07231/9314-20 oder über Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, Service online Dienste Termine vereinbaren Beratungstermin buchen. 16.) Wochenmarkt in Enzberg Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt. Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz. 17.) Wochenmarkt in Mühlacker Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr 18.) Taxi-Dienste Standplatz am Bahnhof Mühlacker Michael Bacher Mühlacker, Bahnhofstr. 94, Tel. 3507 Bianca Kreuzhuber Mühlacker, Im Käppele 1, Tel. 93 09 90 Kurt Leutgeb Ötisheim, Schönenberger Str. 73, Tel. ISDN 96 33-0 Aristidis Mirioris Mühlacker, Hermann-Hesse-Str. 32/1, Tel. 3750 Taxizentrale in Mühlacker Sonja Mylonas Lienzinger Straße 78, Tel. 24 00 Seite 15 Anruf Sammel-Taxi (AST) Tel. 07041/6022 (Anmeldung 30 Min. vor Fahrtbeginn) 19.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB) (HAUS- UND GEWERBEMÜLL) 1. Mühlacker (ohne Dürrmenz) Dienstag 19.Juli Mittwoch 20.Juli Mittwoch 27.Juli Mittwoch 10.August Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 2. Dürrmenz Montag Mittwoch Mittwoch Freitag 18.Juli 27.Juli 10.August 12.August Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll Flach grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter grüner Behälter 3. Enzberg Freitag Montag Mittwoch Mittwoch 22.Juli 25.Juli 27.Juli 10.August Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 4. Großglattbach Donnerstag Dienstag Mittwoch Donnerstag 28.Juli 02.August 03.August 11.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 5. Lienzingen Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch 27.Juli 09.August 10.August 10.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 6. Lomersheim Mittwoch Donnerstag Freitag Mittwoch 27.Juli 04.August 05.August 10.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 7. Mühlhausen Mittwoch Dienstag Mittwoch Mittwoch 27.Juli 02.August 03.August 10.August Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter Seite 16 Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen. ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER HAUS- UND GEWERBEMÜLL Kernstadt: Dürrmenz: Stadtteil Enzberg: Stadtteil Großglattbach: Stadtteil Lienzingen: Stadtteil Lomersheim: Stadtteil Mühlhausen: jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Dienstag jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch • geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an: Landratsamt Enzkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 10 80 75110 Pforzheim Telefon Nr. (07231) 308-302. Abfallberatung für Haushalte und Betriebe: Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises: Reparatur- und Verleihführer Eigenkompostierung, Biotonne Abfalltrennung und Abfallvermeidung Abfallberatung vor Ort bei Betrieben Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr) Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000), Internet: www.enzkreis.de Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655 Freitag Samstag Donnerstag Freitag Samstag 15.Juli 16.Juli 21.Juli 22.Juli 23.Juli Monatliche Schadstoffsammlung: 14.00 13.00 09.00 09.00 08.30 - 17.30 Uhr 16.00 Uhr 12.30 Uhr 12.30 Uhr 11.30 Uhr Seite 17 Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an folgender Stelle abgegeben werden: 23.07.2016: Ispringen : Parkplatz beim FC Clubhaus Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im Internet unter: www.entsorgung-regional.de
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