Amtliche Bekanntmachungen vom 16. Juli 2016

STADTVERWALTUNG MÜHLACKER
-Amtliche BekanntmachungSamstag, den 16.07.2016 Nr. 31, Seite 1
1.) Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am kommenden Dienstag, 19.07.2016 findet um 18.30 Uhr im Großen Ratssaal des
Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.. Zuhörer sind eingeladen. Der
Zugang zum Großen Ratssaal erfolgt über den Nebeneingang des Rathauses gegenüber der
Stadtbibliothek.
Öffentlicher Teil:
1.
Bebauungsplanverfahren "Ziegeleistraße"
- Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
2.
Bebauungsplanverfahren "Alte Ziegelei"
- Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
3.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ziegeleigelände Mühlacker
- Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem.
§ 165 Abs. 4 BauGB
4.
Bebauungsplan "Pforzheimer Weg"
- Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
- Ergebnis der erneuten Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
- Abwägungsempfehlung
5.
Bebauungsplanentwurf "Pforzheimer Weg"
- Satzungsbeschluss
6.
Zeitplan Erschließung Baugebiet "Pforzheimer Weg"; Großglattbach
- Antrag
7.
Gemeinschaftsschuppenanlage Großglattbach - weiteres Vorgehen
8.
Flächennutzungsplan 2025 Mühlacker-Ötisheim 2. Änderung
Feuerwache Senderhang in Mühlacker
1. Beschluss über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 2.
Änderung des Flächennutzungsplans 2025 Feuerwache Senderhang
eingegangenen Anregungen und Bedenken
2. Entwurfsbeschluss und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und §
4 Abs. 2 BauGB
9.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd – 2. Teiländerung
Verbrauchermarkt“, Gemarkung Enzberg
- Aufstellungsbeschluss
10.
WC Gebäude Enzgärten und Bahnhofsvorplatz
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11.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
2.) Öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses
Am kommenden Dienstag, 19. 07 2016, findet um 20.00 Uhr im Großen Ratssaal des
Rathauses eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses statt. Zuhörer sind
eingeladen. Der Zugang zum Großen Ratssaal erfolgt über den Nebeneingang des Rathauses
gegenüber der Stadtbibliothek.
Öffentlicher Teil:
1.
Trimm-Dich-Pfad in Mühlacker
2.
Annahme von Spenden
3.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
3.) Fundsachen im Juni
Taschen: Stofftasche mit Mützen u. Kinderjacke, blauer Rucksack mit Schwimmsachen,
Beutel mit Inhalt.
Schlüssel: 3 Hausschlüssel + leeres lila Namensschild, 4 Schlüssel + braune Kordel mit
runden Metallplättchen, 4 Schlüssel + schwarzes Halsband mit vielen Anhängern +
Totenkopf, 7 Schlüssel + rotes Schweizer Messer + Flaschenöffner, Fahrradschlüssel
„Trelock“.
Fahrrad: Trekking-Rad „Condor“ in lila metallic, Herrenrad „Pegasus“ in silbrig,
Damenrad „Peugeot“ in silbrig, Mountainbike „Lakes“ in schwarz/grau/rot.
Geldbörse: schwarzer Druckknopf-Geldbeutel mit Geld, schwarzer Nylon-Geldbeutel
„4YOU“ mit Aufschrift: „Under Ground“, weißer länglicher Geldbeutel „Atmosphere“ mit
Smiley u. Passbild.
Handy: silbriges Smartphone „Samsung“ in rosa Schale, silbriges Smartphone „HTC“ in
schwarzer Schale, silbriges Klapphandy „Samsung“, dunkelblaues Smartphone „Samsung“
in transparenter Schale.
Schmuck: silbriges Damengliederarmband, kleiner goldener Blütenanhänger mit Rubin,
„Bijou Brigitte“-Uhr mit Strass-Steinchen.
Brille: rosa Damenmetallbrille unten randlos, weißes Etui mit Hornbrille.
Bargeld: beim Parkplatz Sämann wurde ein größerer Geldbetrag gefunden.
Jacke: lila gestreifte Rüschenstrickjacke „street one“, rote „Nylon-Jacke „pro-touch“ .
Kinderwagen: roter Buggy
Sonstiges: portabler Lautsprecher „Sound 2 go“, Zahlen-Fahrrad-Drahtschloss „Abus“.
Fundsachen vom Kino Scala
Schals in allen Längen, Farben und Materialien von „s.Oliver“, „Tobolino“, „Sterntaler“,
„H&M“, „Cubus“, „Dior“. Rundschals in Strick und in Fleece.
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Strickmützen in allen Farben mit und ohne Muster, Mützen in schwarzem Fleece und
blau/weiß gehäkelt. Schildkappen von „BeechField, „Merida“ und „Topolino“, mehrere
Strickhandschuhe.
Kinder-Fleece-Jacken in rot und blau. Sweatshirt in dunkelblauem Fleece sowie in
schwarz mit gelbem Schriftzug.
Brillen für Damen und Herren in Metall und in farbigem Kunststoff, mehrere Sonnenbrillen
auch von „Rey-Ban“, blaue 3D-Brille, leere Brillen-Etuis in Hochglanz und blau sowie 1
schmales blaues Etui mit Lesebrille.
Schmuck: Herrenuhr „Regent“, Lederarmbänder in blau u. braun sowie mit Perlen u.
Edelsteinen.
Schlüssel: 4 Schlüssel + gelber Fuß + weißer apetito-Transponder + grüner Steckverschluss
für Halsband, 4 Schlüssel + blaues Halsband + Piratenmännchen, Mäppchen mit RenaultTransponder + Hausschlüssel, einzelne Schlüssel der Marke „JMA“ und „Tretlock“, kleiner
markenloser Schlüssel, Zimmerschlüssel und 1 Zimmerschlüssel + schwarzes leeres
Namensschild, 1 einfacher Autoschlüssel ohne Markenzeichen.
Handy: schwarzes „LG“-Smartphone.
Geldbeutel: rosa Kindergeldbeutel mit Schweinchen Motiv von einer Leni 8 Jahre, blauer
Kindergeldbeutel mit Komikmännchen, grüner Geldbeutel mit chinesischen Buchstaben,
blauer Geldbeutel mit alter Kinoeintrittskarte.
Sonstiges: karierte Kuscheldecke, schwarzes Stoffhündchen, Strickhülle „Apple IPod“,
Kopfhörer „Sony“, Handfunkgerät „stabo freecomm 150“, wireless Headset „Sony“.
Die Fundsachen mit einem Wert von über 10 € werden gemäß den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches für mindestens sechs Monate beim städtischen Fundamt
aufbewahrt und dürfen danach beim nächsten Fundsachenverkauf veräußert werden.
Eigentümer einer solchen Fundsache werden aufgefordert ihr Recht bis spätestens 1. August
2016 anzumelden. Die Fundsachen können während der Besuchszeiten im Mühlacker
Rathaus, Fundamt, Zimmer 23 (EG), Kelterplatz 7, Tel. 07041/ 876 – 141, abgeholt werden.
4.) Baustelle Lienzinger Straße - Linienwegänderung Stadtbuslinien 101,102 und 103,
sowie Regionalbuslinie 700 und 702
Wegen Bauarbeiten in der Lienzinger Straße im Zeitraum von 11.07.2016 bis
voraussichtlich 12.08.2016 sind Änderungen der Linienwege notwendig für die
Stadtbuslinien 101/102 Heidenwäldle- Lomersheim/Großglattbach und 103
Eckenweiher/Dürrmenz, sowie für die Regionalbuslinien 700 Mühlacker/Bretten und 702
Mühlacker/Oberderdingen der RVS Südwestbus GmbH. Die Stadtbuslinien 101 und 102
sowie die Regionalbuslinien 700 und 702 werden stadtauswärts ab Busbahnhof über die
Industriestraße und die Osttangente geführt. Die Regionalbuslinien 700 und 702 bedienen
die Haltestelle Steuler in der Industriestraße. Die Stadtbuslinie 103 kann während der
Bauzeit das Wohngebiet Eckenweiher nicht bedienen und wird deshalb ab Busbahnhof in
die Industriestraße verlegt. Dort werden die Haltestellen, Industriestraße West, Händle,
Steuler und Betriebshof Engel nur von der Stadtbuslinie 103 bedient; in Höhe der Firma
Bergle Baustoffe ist für diese Linie eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Haltestellen
Kreisberufsschule, Im Bannholz und Behr in der Lienzinger Straße entfallen stadtauswärts.
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5.) Einbahnstraßenregelung auf der Lienzinger Straße zwischen Eckenweiherstraße und
Kreisverkehr Lienzinger Straße / Ziegeleistraße in Fahrtrichtung Stadtmitte ab
Montag, 11.07.2016
Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Kanalsystem unter der Lienzinger Straße zwischen
Eckenweiherstraße und Kreisverkehr Lienzinger Straße/ Ziegeleistraße ist es erforderlich
den Verkehr durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung
Stadtmitte von Montag,11.07.2016 bis voraussichtlich Freitag, 12.08.2016 an der
Baumaßnahme vorbeizuführen.
Die Umleitung des Fahrzeugverkehrs zwischen Kreisverkehr Lienzinger Straße /
Ziegeleistraße stadtauswärts und Fahrtrichtung Lienzingen erfolgt über die Industriestraße,
Osttangente und Kreisverkehr Mahle. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Für Anlieger ist die Zufahrt bis zur Baustelle frei.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer die geänderte Verkehrsführung zu beachten.
6.) Rappstraße am 17.07.2016 anlässlich des Feuerwehrfestes gesperrt
Anlässlich des Feuerwehrfestes ist die Rappstraße zwischen der Einmündung B10 und
Einmündung Im Käppele am 17.07.2016 vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt zum Sportzentrum Käppele erfolgt über den Kreuzungsbereich B10/
Goethestraße/ Im Käppele. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Die Wendeplatte am Einmündungsbereich Rappstraße/ Im Käppele ist für den Busverkehr
freizuhalten.
Die Besucher werden gebeten, die innerstädtischen Parkplätze zu benutzen. Die Tiefgarage
Stadtmitte steht zusätzlich in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr kostenpflichtig zur
Verfügung.
7.) Kanalarbeiten auf der B10 im Bereich Mergeläcker
Im Bereich Mergeläcker muss eine unaufschiebbare Kanalreparatur durchgeführt werden.
Die Arbeiten dazu beginnen am 18.07.2015 und dauern voraussichtlich eine Woche.
Zwischen der Einmündung Hermann-Hesse-Straße und Mergeläcker ist deswegen von
Illingen kommend in Fahrtrichtung Mühlacker eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung
notwendig.
Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich werden um Verständnis für diese Arbeiten und
die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen gebeten.
8.) Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr Mühlacker – Feuerwehrentschädigungssatzung
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Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16
des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28. Juni
2016 folgende Satzung beschlossen:
§1
Entschädigung für Einsätze
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze
auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung
nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle
Stunde 12,00 €.
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum
Einsatzende zugrunde zu legen. Die erste Stunde wird auf eine volle Stunde, jede
weitere angefangene Stunde wird auf halbe Stunden aufgerundet.
(3) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden
der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher
Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG).
(4) Für Einsätze mit einer Zeitdauer von mehr als 4 Stunden ist ein
Erfrischungszuschuss zu gewähren. I.d.R. wird dieser in Form von Verpflegung
geleistet. (§16 Abs. 1 FwG)
§2
Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit der Dauer von bis zu
zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für
Auslagen ein Durchschnittssatz von 5,00 Euro/Stunde, maximal 40,00 Euro/Tag
gewährt. Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstausfall, erhöht sich
der Durchschnittssatz für diese Zeit um 5,00 Euro/Stunde.
Folgende Aus- und Fortbildungen werden pauschal vergütet:
Grundausbildung
(70 Std.)
Grundausbildung lang
(inkl. Sprechfunk u. Atemschutz)
Truppführerlehrgang
(35 Std.)
Maschinist
(35 Std.)
Sprechfunk
(16 Std.)
Atemschutz
(20 Std.)
100.-- €
200.-- €
50.-- €
50,-- €
25,-- €
30.-- €
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs vom
Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden
werden auf volle Stunden aufgerundet.
(3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des Stadtgebiets erhalten die
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung
nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine
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Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des
Landesreisenkostengesetz in seiner jeweiligen Fassung.
(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei
aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die
notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16Abs. 4 FwG). Wenn kein
Verdienstausfall nachgewiesen werden kann, erhält der Feuerwehr-angehörige eine
Entschädigung nach Abs. 1 und 2.
§3
Zusätzliche Entschädigung
(1) Die ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus
Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16
Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter.
Diese beträgt für:
Stellvertretender Feuerwehrkommandant
Abteilungskommandant Mühlacker
Stellvertreter
Abteilungskommandant Enzberg
Stellvertreter
Abteilungskommandant Großglattbach
Stellvertreter
Abteilungskommandant Lienzingen
Stellvertreter
Abteilungskommandant Lomersheim
Stellvertreter
Abteilungskommandant Mühlhausen
Stellvertreter
Stadtjugendfeuerwehrwart
Stellvertreter
Jugendgruppenleiter in den Abteilungen
460 Euro/Jahr
460 Euro/Jahr
230 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
300 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
150 Euro/Jahr
Für weitere in der Aus- und Fortbildung tätige Angehörige der Feuerwehr wird für
festgesetzte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf Antrag eine
Aufwandsentschädigung für Übungsleiter von 11,00 € /Unterrichtstunde gewährt.
(2) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten neben der
Entschädigung nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des
§ 16 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung:
Stellvertretender Feuerwehrkommandant
Abteilungskommandant Mühlacker
Stellvertreter
Abteilungskommandant Enzberg
Stellvertreter
Abteilungskommandant Großglattbach
340 Euro/Jahr
340 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
240 Euro/Jahr
120 Euro/Jahr
240 Euro/Jahr
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Stellvertreter
Abteilungskommandant Lienzingen
Stellvertreter
Abteilungskommandant Lomersheim
Stellvertreter
Abteilungskommandant Mühlhausen
Stellvertreter
Gerätewart Enzberg
Gerätewart Großglattbach
Gerätewart Lienzingen
Gerätewart Lomersheim
Gerätewart Mühlhausen
Schriftführer Abt. Mühlacker
inkl. Einberufung Atems.
Schriftführer weitere Abteilungen
Kassier pro Abteilung
120 Euro/Jahr
240 Euro/Jahr
120 Euro/Jahr
240 Euro/Jahr
120 Euro/Jahr
240 Euro/Jahr
120 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
180 Euro/Jahr
200 Euro/Jahr
100 Euro /Jahr
150 Euro/Jahr
Soweit die Funktion nicht während des ganzen Jahres wahrgenommen wird
(z.B. nach Wahlen), steht der nach Monaten zu berechnende Anteil zu.
§4
Entschädigung für haushaltsführende Personen
Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz
3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall
das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und
Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden
Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als
Verdienstausfall 8,50 Euro/Std. gewährt.
§5
Entschädigung für Bereitschaftsdienst
Für Bereitschaftsdienst wird für Auslagen ein Durchschnittssatz von 5,00 Euro/Std.
je Bereitschaftsdienst bezahlt.
§6
Entschädigung für Feuersicherheitsdienst
Für Feuersicherheitsdienst wird für Auslagen ein Durchschnittssatz von
12,00 Euro/Std. bezahlt.
§7
Reisekosten
Für angeordnete Dienstreisen erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
eine Erstattung der Fahrtkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und
Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des
Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Soweit es sich nicht um
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt die nach § 2 Abs. 3 u. 4 entschädigt
werden, erhalten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Tage- und
Übernachtungsgelder nach dem Landesreisekostengesetz i.d.jeweils gültigen Fassung
(§ 16 Abs. 3 FwG).
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§8
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich rätigen
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr Entschädigungssatzung (FwES)
– vom 24.07.2007 außer Kraft.
Mühlacker, den 30. Juni 2016
Schneider
Oberbürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
9.) Gastgeber zum Straßenfest gesucht
Zum diesjährigen Mühlacker Straßenfest erwarten wir vom 9. –
12.09.2016 zahlreiche Gäste aus der Partnerstadt Bassano del
Grappa, darunter auch 5 junge Musiker einer Band, die
Gleichaltrige kennenlernen und sich mit ihnen austauschen
möchten. Gesucht werden Gastgeber, die Erwachsene,
Jugendliche und langjährige Freunde aufnehmen möchten. Die
Gäste erwartet ein abwechslungsreiches Rahmen-Programm mit
Begrüßungsabend, einem Ausflugsprogramm zum Kennenlernen
von Mühlacker und Umgebung und viel Zeit zum Feiern auf dem
Straßenfest. Sie liebe Gastgeber sind ebenfalls herzlich zu
einzelnen Programmpunkten eingeladen. Ansprechpartner bei der
Stadtverwaltung Mühlacker ist Rita Schray, erreichbar unter Tel.
07041 / 876-247 oder [email protected].
Safe the date!
Der Gegenbesuch nach Bassano del Grappa findet vom 7. bis 10.
Oktober 2016 statt. Einzelheiten zur Reise sind einem Faltblatt zu
entnehmen, das im Rathaus und allen Stadtteil-Rathäusern
ausliegt und auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter
www.muehlacker.de einsehbar ist. Wir bitten Sie um frühzeitige
Anmeldung.
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10.) Einschulungstermine
Hartfeldschule Enzberg
Klasse 2 - 4
Klasse 1
Klassen 1
12.09.2016
08:25 Uhr
12:05 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
15.09.2016
19.00 Uhr
Elternabend für die
17.09.2016
09:30 Uhr
Einschulungsgottesdienst in
der ev.Kirche anschließend
Einschulungsfeier in der Hartfeldschule
08:15 Uhr
11:55 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
19:00 Uhr
09.30 Uhr
Elternabend
Gottesdienst in der St. AndreasKirche
Aufnahmefeier in der
Ulrich-von-Dürrmenz-Schule
Klasse 2 - 4
12.09.2016
Klasse 1
14.09.2016
17.09.2016
10.00 Uhr
Kirche
10.30 Uhr
Henri-Arnaud-Schule Ötisheim
Klasse 2 - 4
12.09.2016
Schnupperunterricht in
der Schule und Bewirtung
der Eltern
Unterrichtsbeginn wird von der Klassenleitung
mitgeteilt
Klasse 1
17.09.2016
09:30 Uhr
Gottesdienst in der katholischen
Kirche, anschließend
Unterricht und Empfang der
Eltern
Grundschule Lienzingen
Klasse 2 – 4
12.09.2016
08:30 Uhr
12:05 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 1
17.09.2016
10:00 Uhr
ökumenischer Gottesdienst in
der ev. Kirche
Einschulungsfeier in der
Turnund Festhalle mit
anschließendem
Schnupperunterricht
11.00 Uhr
Grundschule Heidenwäldle
Seite 10
Klasse 2 – 4
12.09.2016
08:30 Uhr
12:10 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 1
14.09.2016
17.09.2016
19.30 Uhr
10.00 Uhr
Elternabend
Einschulungsfeier in der
Paul-Gerhardt-Kirche
anschließend Unterricht.
Bewirtung durch die
Eltern
Theodor-Heuss-Gymnasium
Klasse 6 – JgSt. 2
12.09.2016
Gottesdienst in
08.15 Uhr
Ökumenischer
der Aula
Unterrichtsbeginn
09:05 Uhr
Klasse 5
13.09.2016
08.00 Uhr
Einschulungsfeier im
Uhlandbau
Mörike-Realschule
Klasse 6 - 10
12.09.2016
07:30 Uhr
12:05 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 5
14.09.2016
09.00 Uhr
Einschulungsfeier im
Uhlandbau, anschließend
Unterricht bis 12.00 Uhr.
Bewirtung der Eltern im
Innenhof der Realschule
08:30 Uhr
12:05 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
10:00 Uhr
Einschulungsgottesdienst
Grundschule Großglattbach
Klasse 2 – 4
12.09.2016
Klasse 1
17.09.2016
in der
Markuskirche,
anschließend Unterricht
und
Bewirtung der Eltern
Grundschule Mühlhausen
Klasse 2 – 4
12.09.2016
Klasse 1
Wendlerschule
16.09.2016
08:35 Uhr
12:05 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
09:00 Uhr
Gottesdienst, anschließend
Einschulungsfeier in der
Schule, anschließend
Schnupperunterricht
Seite 11
Klasse 2
12.09.2016
09:35 Uhr
12:10 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 3 - 4
12.09.2016
08:30 Uhr
12:10 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 1
17.09.2016
08:30 Uhr
09:30 Uhr
Gottesdienst
Einschulungsfeier und
Schnupperunterricht
Johann-Christoph-Blumhardt-Schule Lomersheim
Klasse 2 – 4
12.09.2016
08:00 Uhr
11:25 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
ab Klasse 6
12.09.2016
08:00 Uhr
11:25 Uhr
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Klasse 5
13.09.2016
09:00 Uhr
Klasse 1
17.09.2016
10:00 Uhr
Gottesdienst, anschließend
Begrüßungsfeier, Ständerling
u. Informationsveranstaltung
Gottesdienst, anschließend
Unterricht u. Bewirtung der
Eltern und Familien
11.) Gemeinschaftsschule Mühlacker – Schillerschule
Einschulung Klasse 1:
Mittwoch, 14.09.2016
19:30 Uhr – Elternabend für Klasse 1 in der Aula der Grundschule
Samstag, 17.09.2016
9:00 Uhr – Gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst für alle Schulanfänger in der
Pauluskirche
10:00 Uhr – Schulaufnahmefeier im Uhlandbau
Anschließend Besuch der Grundschule und erster Unterricht der Erstklässler. Die 4. Klassen
laden zu Kaffee und Kuchen ein.
Einschulung Präventivklasse (unter Vorbehalt der Genehmigung):
Mittwoch, 14.09.2016
19:30 Uhr – Elternabend für die Präventivklasse in der Aula der Grundschule
Montag, 19.09.2016
8:30 Uhr – Einschulungsfeier in der Grundschule mit anschließendem Unterricht bis 12:00
Uhr
Einschulung Klasse 5:
Dienstag, 13.09.2016
10:00 Uhr – Aufnahmefeier im Uhlandbau
Anschließend Klassenlehrer/innen-Unterricht bis 12:00 Uhr an der Gemeinschaftsschule
Mühlacker - Schillerschule
Seite 12
Ab Mittwoch, 14.09.2016 Unterricht nach Stundenplan
Unterrichtsbeginn und –ende für Klasse 2 bis 4:
Montag, 12.09.2016, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Unterrichtsbeginn und –ende für Klasse 6 – 10:
Montag, 12.09.2016, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Klassen 6, 7, 8a, 9a an der Gemeinschaftsschule Mühlacker – Schillerschule
Klassen 8b/c, 9b/c, 10 als Außenklassen an der Ulrich-von-Dürrmenz-Schule
12.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz
Am kommenden Sonntag, 17. Juli, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr zur
Besichtigung geöffnet.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
13.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung
Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 17.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten.
Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter
Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags).
Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei.
14.) Stadtführungstermine 2016
Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt!
Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht
und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der
Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“
vorgestellt.
Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der
Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus
Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected].
Nachtwächterführungen in Dürrmenz
Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von
Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren
oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des
Nachtwächters.
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Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer
Wallinger Telefon 07041/5959.
Führungen auf der Burgruine Löffelstelz
Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung
von 14 – 17 Uhr geöffnet.
Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober.
Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325.
Samstag, 13.08.2016, „Wein und Historie“
Treffpunkt-Veranstaltungsort: Historische Kelter Lienzingen
Kosten: 18 Euro Kartenvorverkauf Gärtnerei Mannhardt, keine Abendkasse
Veranstalter: WG Diefenbach
Moderator: Roland Straub
nicht geeignet für Kinder, barrierefreier Zugang
Weinprobe mit acht Weinen in der historischen Dorfkelter von 1745. Die WG Diefenbach,
als Vermarkter von Lienzinger Wein, zelebriert eine genussvolle Weinprobe mit acht
verschiedenen Weinen. Historienführer Roland Straub erzählt vieles über Wein und
Weingeschichte, Weingenuss und Historie. Ein Abend für alle Sinne.
Sonntag, 14.08.2016, „Führung zur Frauen- und Dorfkirche“
Treffpunkt: 14 Uhr Frauenkirche Lienzingen
Dauer: ca. 1,5 Std., nicht barrierefrei
Kosten: Eintritt frei
Stadtführer: Gerlinde Dauner
Gerlinde Dauner, eine Kennerin der Lienzinger Kirchen, führt durch die Frauenkirche
(ehemals Wallfahrtskirche des Klosters Maulbronn) und die Dorfkirche, eine der größten
und am besten erhaltenen Kirchenburgen Süddeutschlands.
Sonntag, 14.08.2016, „Erlebnisführung auf der Eppinger Linie zur Sternenschanz“
Treffpunkt: 15 Uhr, Parkplatz Sportplatz Lienzingen
Dauer: ca. 4 Std.
Kosten: Spende erbeten
Führung: Naturparkführer Erich Jahn
für Kinder geeignet, nicht barrierefrei
Naturparkführer Erich Jahn geht mit den Gästen von Lienzingen zur Sternenschanz auf den
Sauberg. Die Sternenschanz, ein Verteidiung7ungsbauwerk der Eppinger Linie, erbaut im
Jahr 1696/97 zur Zeit des Pfälzischen Erbfolgekriegs. 1688 fielen französische Truppen im
Südwesten Deutschlands ein und begannen mit ihren Plünderungen. An deutschen Truppen
konnte ihnen nur wenig entgegengesetzt werden, da die deutschen Heere in Ungarn zur
Verteidigung gegen die Türken zusammen gezogen waren. Im Frühjahr 1695 wurde mit dem
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Bau der Eppinger Linien begonnen. Es galt diese Verteidigungslinie so zu legen, dass sie
leicht zu verteidigen war. Eine Verbindung zwischen Neckargmünd und Pforzheim bot sich
an.
15.) Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten alle
Interessenten – selbstverständlich auch aus den Nachbargemeinden – kostenlos in Fragen
der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die Sprechzeiten sind wie folgt:
Jeden Dienstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr im Zimmer 039, EG,
Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel: 07231/9314-20 oder über Internet:
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, Service online Dienste Termine
vereinbaren Beratungstermin buchen.
16.) Wochenmarkt in Enzberg
Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt.
Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz.
17.) Wochenmarkt in Mühlacker
Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
18.) Taxi-Dienste
Standplatz am Bahnhof Mühlacker
Michael Bacher
Mühlacker, Bahnhofstr. 94, Tel. 3507
Bianca Kreuzhuber
Mühlacker, Im Käppele 1, Tel. 93 09 90
Kurt Leutgeb
Ötisheim, Schönenberger Str. 73, Tel. ISDN 96 33-0
Aristidis Mirioris
Mühlacker, Hermann-Hesse-Str. 32/1, Tel. 3750
Taxizentrale in Mühlacker
Sonja Mylonas
Lienzinger Straße 78, Tel. 24 00
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Anruf Sammel-Taxi (AST)
Tel. 07041/6022 (Anmeldung 30 Min. vor Fahrtbeginn)
19.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN
Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB)
(HAUS- UND GEWERBEMÜLL)
1. Mühlacker (ohne Dürrmenz)
Dienstag
19.Juli
Mittwoch
20.Juli
Mittwoch
27.Juli
Mittwoch
10.August
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
2. Dürrmenz
Montag
Mittwoch
Mittwoch
Freitag
18.Juli
27.Juli
10.August
12.August
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
Flach
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
3. Enzberg
Freitag
Montag
Mittwoch
Mittwoch
22.Juli
25.Juli
27.Juli
10.August
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
4. Großglattbach
Donnerstag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
28.Juli
02.August
03.August
11.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
5. Lienzingen
Mittwoch
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
27.Juli
09.August
10.August
10.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
6. Lomersheim
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Mittwoch
27.Juli
04.August
05.August
10.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
7. Mühlhausen
Mittwoch
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
27.Juli
02.August
03.August
10.August
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
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Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.
ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER
HAUS- UND GEWERBEMÜLL
Kernstadt:
Dürrmenz:
Stadtteil Enzberg:
Stadtteil Großglattbach:
Stadtteil Lienzingen:
Stadtteil Lomersheim:
Stadtteil Mühlhausen:
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Dienstag
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
• geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an:
Landratsamt Enzkreis
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Telefon Nr. (07231) 308-302.
Abfallberatung für Haushalte und Betriebe:
Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer
Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises:
Reparatur- und Verleihführer
Eigenkompostierung, Biotonne
Abfalltrennung und Abfallvermeidung
Abfallberatung vor Ort bei Betrieben
Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen
Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr)
Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000),
Internet: www.enzkreis.de
Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655
Freitag
Samstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
15.Juli
16.Juli
21.Juli
22.Juli
23.Juli
Monatliche Schadstoffsammlung:
14.00
13.00
09.00
09.00
08.30
-
17.30 Uhr
16.00 Uhr
12.30 Uhr
12.30 Uhr
11.30 Uhr
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Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an
folgender Stelle abgegeben werden:
23.07.2016: Ispringen : Parkplatz beim FC Clubhaus
Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den
Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im
Internet unter:
www.entsorgung-regional.de