Information und Technik Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik - Schlüsselverzeichnis Gymnasium Schuljahr 2016/2017 Stand: 21. Jul. 2016 Schlüssel Seite Lehrerdaten Rechtsverhältnis / Beschäftigungsart Einsatzstatus Staatsangehörigkeit Lehramt - Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/Aus-, Fortbildungsfach - Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach/Lehramt Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund von - Nichtunterrichtlicher Tätigkeiten - Mehrleistungen - Minderleistungen 2 3 4 5 6 8 13 15 16 Unterrichtsdaten Unterrichtsfächer Art der Gruppe Bilingualer Unterricht 17 20 21 Klassendaten Kurzbezeichnung der Klasse Teilklassenmerkmal Mischklassentyp Gliederung Klassenart Organisationsform Jahrgang der Teilklasse Förderschwerpunkt Schwermehrfachbehinderte Reformpädagogik 22 22 22 22 23 23 23 24 25 25 Herkunft der Schüler nach - Schulform - Art Staatsangehörigkeit Grundschulempfehlung Betreuung 26 26 25 25 25 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss Art der Maßnahme 27 Abgänger/ Abschlüsse (SCD012) Schüler, die diese Schule, am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht Seite: 1 von 28 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Rechtsverhältnis und Beschäftigungsart Rechtsverhältnis Angestellte, befristet (TVL-Vertrag) Angestellte, unbefristet (TVL-Vertrag) Beamte auf Lebenszeit Beamte auf Probe Beschäftigungsart Schlüssel B U L P Schlüssel Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) 1) Altersteilzeit, vorm. Teilzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung) 1) Altersteilzeit, vorm. Vollzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung) 2) Jahresfreistellung (§ 64 LBG) 3) Teilzeit Vollzeit AT TA VA TS T V nur Beamte (RV = P, L) 3) Nebenamtliche Beschäftigung NA nur Angestellte (RV = U, B) 3) Nebenberufliche Beschäftigung SB Angestellte, nicht TVL-Vertrag J Geringfügige Beschäftigung Nebenberufliche Beschäftigung Studierende GB SB ST Beamte, nebenamtlich (nicht hauptamtlich im Schuldienst) N Beamte, nebenamtlich (nicht hauptamtlich im Schuldienst) NA Gestellungsvertrag Beamte auf Widerruf (LAA) Unentgeltlich Beschäftigte S W X Gestellungsvertrag 5) Beamte auf Widerruf (LAA) 6) Unentgeltlich Beschäftigte 4) G S X Hinweise: 1. Altersteilzeit (Ansparphase): VA = Vollzeitlehrkräfte, TA = Teilzeitlehrkräfte Bei Lehrkräften, die sich für Altersteilzeit entschieden haben, ist zu beachten: • Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Vollzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „VA“ einzutragen. • Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Teilzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „TA“ einzutragen. • Für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis (hauptberufliche Lehrkräfte), die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, besteht der Anspruch auf Altersermäßigung aus Gründen des Tarifvertragsrechts in dem nach dem Runderlass vom 3.11.1998 (BASS 2105 Nr.15) maßgeblichen Umfang fort. • Lehrkräfte, die sich in der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit befinden erhalten die Beschäftigungsart „AT“. Dies gilt sowohl beim Teilzeitmodell als auch beim Blockmodell. • Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befinden, werden in der ASD nicht mehr erfasst. 2. Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Bitte tragen Sie daher als Beschäftigungsart stets den Schlüssel „TS“ ein. Lehrkräfte, die während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder Elternzeit Teilzeitarbeit verrichten, sind mit ihrem normalen Rechtsverhältnis einzutragen. Bei der Beschäftigungsart ist hier einzutragen: „T“ (Teilzeit), „NA“ (nebenamtlich / nur Beamte) oder. „SB“ (nebenberuflich / nur Angestellte). 4. Gestellungsvertrag (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges) zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und dem Arbeitgeber der Lehrkraft. Die Lehrkraft verbleibt im Anstellungsverhältnis ihres Arbeitgebers. Zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und der Lehrkraft besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis (z.B. Religionslehrer im Dienst der evangelischen Kirche, Ordensangehöriger). Bedarfsdeckender Unterricht der LAA bzw. Studienreferendare: Es sind alle Lehramtsanwärter in die LID einzutragen, auch wenn sie zum Erhebungsstichtag keinen bedarfsdeckenden Unterricht erteilen. Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt während des ersten und des letzten Vierteljahres der Ausbildung (Einstellungstermine 01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt, dies sind 0 oder 9 Stunden. Unentgeltlich Beschäftigte: Lehrkräfte (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges), die vom Schulträger weder direkt noch indirekt (z.B. an den Arbeitgeber bei Gestellungsverträgen) vergütet wird. zurück zur Inhaltsübersicht 3. 5. 6. Seite: 2 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Einsatzstatus Einsatzstatus Stammschule, nur hier tätig Stammschule, ganz oder teilweise auch an anderen Schulen tätig Nicht Stammschule, aber auch hier tätig Schlüssel A B Hinweis Bei Status A und B ist eine gegenseitige Verständigung der Schulen, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung des Pflichtstundensolls notwendig! Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben verdeutlicht, dass es hier in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Fehleintragungen gekommen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der nordrhein-westfälischen Lehrkräfte erst dann zuverlässig bestimmt werden kann, wenn belastbare Angaben zum Einsatzstatus vorliegen. Die Schulleitungen werden daher gebeten, sich in solchen Fällen untereinander abzustimmen. Weiterführende Hinweise zur Erfassung des Einsatzstatus der Lehrerinnen und Lehrer entnehmen Sie bitte den Eintragungshilfen. In Zweifelsfällen steht Ihnen auch der fachliche Support von IT.NRW gerne zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie im Anschreiben zur Erhebung der Amtlichen Schuldaten. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 3 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien STAATSANGEHÖRIGKEITEN Staatsangehörigkeit afghanisch ägyptisch albanisch algerisch amerikanisch andorranisch angolanisch antiguanisch äquatorialguineisch argentinisch armenisch aserbaidschanisch äthiopisch australisch bahamaisch bahrainisch bangladeschisch barbadisch belgisch belizisch beninisch bhutanisch bolivianisch bosnisch-herzegowinisch botsuanisch brasilianisch Britisch britisch (Überseegebiete) bruneiisch bulgarisch burkinisch burundisch cabo-verdisch chilenisch chinesisch chinesisch (Hongkong) chinesisch (Macau) costa-ricanisch dänisch der Vereinigten Arabischen Emirate dominicanisch (Dominica) dominikanisch (Dominik. Republik) dschibutisch ecuadorianisch eritreisch estnisch fidschianisch finnisch französisch gabunisch gambisch georgisch ghanaisch grenadisch griechisch guatemaltekisch guinea-bissauisch guineisch guyanisch haitianisch honduranisch indisch indonesisch irakisch iranisch irisch isländisch israelisch italienisch Schlüssel 423 287 121 221 368 123 223 320 274 323 422 425 225 523 324 424 460 322 124 330 229 426 326 122 227 327 168 185 429 125 258 291 242 332 479 411 412 334 126 469 333 335 230 336 224 127 526 128 129 236 237 430 238 340 134 345 259 261 328 346 347 436 437 438 439 135 136 441 137 Staatsangehörigkeit ivorisch jamaikanisch japanisch jemenitisch jordanisch kambodschanisch kamerunisch kanadisch kasachisch katarisch kenianisch kirgisisch kiribatisch kolumbianisch komorisch kongolesisch (Kongo) kongolesisch (Kongo, Dem. Republik) koreanisch (Korea, Volksrepublik) koreanisch (Korea, Republik) kosovarisch kroatisch kubanisch kuwaitisch laotisch lesothisch lettisch libanesisch liberianisch libysch liechtensteinisch litauisch lucianisch luxemburgisch madagassisch malawisch malaysisch maledivisch malisch maltesisch marokkanisch marshallisch mauretanisch mauritisch mazedonisch mexikanisch mikronesisch moldauisch monegassisch mongolisch montenegrinisch mosambikanisch myanmarisch namibisch nauruisch nepalesisch neuseeländisch nicaraguanisch niederländisch nigerianisch nigrisch norwegisch ohne Angabe ohne Bezeichnung (nur palästinensische Gebiete) omanisch österreichisch pakistanisch palauisch panamaisch papua-neuguineisch Schlüssel 231 355 442 421 445 446 262 348 444 447 243 450 530 349 244 245 246 434 467 150 130 351 448 449 226 139 451 247 248 141 142 366 143 249 256 482 454 251 145 252 544 239 253 144 353 545 146 147 457 140 254 427 267 531 458 536 354 148 232 255 149 999 459 456 151 461 537 357 538 Staatsangehörigkeit paraguayisch peruanisch philippinisch polnisch portugiesisch ruandisch rumänisch russisch salomonisch salvadorianisch sambisch samoanisch san-marinesisch sâo-toméisch saudi-arabisch schwedisch schweizerisch senegalesisch serbisch seychellisch sierra-leonisch simbabwisch singapurisch slowakisch slowenisch somalisch sonstige afrikanische sonstige amerikanische sonstige asiatische sonstige europäische sonstige ozeanische spanisch srilankisch staatenlos südafrikanisch sudanesisch südsudanesisch surinamisch swasiländisch syrisch tadschikisch taiwanisch tansanisch thailändisch togoisch tongaisch tschadisch tschechisch tunesisch türkisch turkmenisch tuvaluisch ugandisch ukrainisch ungarisch ungeklärt uruguayisch usbekisch vanuatuisch vatikanisch venezolanisch vietnamesisch vincentisch von St. Kitts und Nevis von Timor-Leste von Trinidad und Tobago weißrussisch (belarussisch) zentralafrikanisch zyprisch Schlüssel 359 361 462 152 153 265 154 160 524 337 257 543 156 268 472 157 158 269 170 271 272 233 474 155 131 273 299 399 499 199 599 161 431 997 263 277 278 364 281 475 470 465 282 476 283 541 284 164 285 163 471 540 286 166 165 998 365 477 532 167 367 432 369 370 483 371 169 289 181 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 4 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien LEHRAMT Lehramt Schlüssel Berufsbildende Schulen - altes Lehramt Berufskolleg Erzieher(in), Kindergärtner(in) u. a. mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung Erzieher(in), Kindergärtner(in) u. a. ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung Fachhochschullehrer(in) Fachlehrer(in) Fachlehrer(in) an Förderschulen Fachlehrer(in) für Kurzschrift und Maschinenschreiben Fachlehrer(in) in der Laufbahn des Werkstattlehrers (§58 LVO) Fachlehrer(in) mit der Befähigung für die Laufbahn des technischen Lehrers an beruflichen Schulen Grundschule Grund- und Hauptschule(Stufenschwerpunkt I) - altes Lehramt Grund- und Hauptschule(Stufenschwerpunkt II) - altes Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule-Schwerpunkt- Grundschule Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule-Schwerpunkt- Haupt-, Real-, Gesamtschule Gymnasium - altes Lehramt Gymnasium und Gesamtschule Lehramtsanwärter(in) / Studienreferendar(in) Haupt-, Real- und Gesamtschule Primarstufe Qualifikation, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurde Qualifikation, die der 1. Staatsprüfung entspricht (z.B. Diplom) Realschule - altes Lehramt Religionslehrer(in), Geistliche(r), Katechet(in) Schulkindergärtner(in) Schulverwaltungsassistent(in) Sekundarstufe I Sekundarstufe I und die Primarstufe Sekundarstufe II (mit beruflicher Fachrichtung) Sekundarstufe II (ohne berufliche Fachrichtung) Sekundarstufe II und Sekundarstufe I Sekundarstufe II und Sonderpädagogik (mit sonderpädagogischer Fachrichtung – ohne berufliche Fachrichtung) Sonderpädagogik Sonderpädagogik LPO 03 Sonderpädagogik und die Primarstufe Sonderpädagogik und die Sekundarstufe I Sonderpädagogische Förderung Sonderschulen - altes Lehramt Sonstige (Gymnastik-, Werk-, Hauswirtschaftslehrer(in), Übungsleiter(in)) Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung Sozialarbeiter(in), Sozialpädagoge, Sozialpädagogin, Jugendleiter(in) mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung Sozialarbeiter(in), Sozialpädagoge, Sozialpädagogin, Jugendleiter(in) ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung Volksschule - altes Lehramt - 30 35 61 58 40 53 50 54 52 55 04 01 02 15 16 25 27 98 17 00 97 96 21 51 56 70 20 19 32 29 24 31 09 14 11 12 08 10 99 62 59 60 57 03 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 5 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Mit Lehramt (d.h. Zeugnis über die bestandene 2. Staatsprüfung) Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/ Aus-, Fortbildungsfach Lehramt Schlüssel Primarstufe 00 Grund- und Hauptschule (Stufenschwerpunkt I) - altes Lehramt - 01 Grund- und Hauptschule (Stufenschwerpunkt II) - altes Lehramt - 02 Volksschule - altes Lehramt - 03 Sonderpädagogik 09 Sonderschulen - altes Lehramt Sonderpädagogik und die Primarstufe Sonderpädagogik und die Sekundarstufe I 10 11 12 Sekundarstufe II und Sonderpädagogik 31 Sonderpädagogik LPO 03 Sonderpädagogische Förderung 14 08 Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule -Schwerpunkt- Grundschule Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule -Schwerpunkt- Haupt-, Real-, Gesamtschule Grundschulen Haupt-, Real- und Gesamtschule Sekundarstufe I Sekundarstufe I und die Primarstufe Realschule - altes Lehramt Sekundarstufe II (ohne berufliche Fachrichtung) Sekundarstufe II (mit beruflicher Fachrichtung) Sekundarstufe II und Sekundarstufe I Gymnasium - altes Lehramt Gymnasium und Gesamtschule Berufsbildende Schulen - altes Lehramt Berufskolleg Fachrichtung keine Eintragung Aus-, Fortbildungsfach Auch Lernbereiche als Aus-, Fortbildungsfach. Nur die Studienfächer für die 1. Staatsprüfung (Wahlfach, Studiengebiete des Studienschwerpunktes), nicht aber alle Fächer, in denen der Lehrer unterrichtet. Hier dürfen nur die gemäß RdErl. d. KM vom 20.8.1980 (II B 8.41-9/0-6010/80, GABl. S. 564) seinerzeit zugeordneten Aus-, Fortbildungsfächer eingetragen werden. Für Sondererziehung und Rehabilitation der BL = Blinden EZ = Erziehungsschwierigen GH = Gehörlosen GB = Geistigbehinderten KB = Körperbehinderten LB = Lernbehinderten SG = Schwerhörigen SH = Sehbehinderten SB = Sprachbehinderten LE = Lernen ES = Emotionale und soziale Entwicklung GG = Geistige Entwicklung HK = Hören und Kommunikation KM = Körperliche und motorische Entwicklung Aus-, Fortbildungsfächer, die im RahSE = Sehen men der 2. Staatsprüfung für das beSQ = Sprache treffende Lehramt erworben wurden. 15 16 04 17 20 19 21 29 Keine Eintragung 32 24 25 27 30 2. Fach des Studiums (Wahlpflichtfach) und evtl. eine Qualifikation, die erworben wurde. 35 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 6 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Fortsetzung: Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/ Aus-, Fortbildungsfach Ohne Lehramt Lehramt Schlüssel Sozialarbeiter(in), Sozialpädagoge, Ja 60 Sozialpädagogin, Jugendleiter(in) Sonderpädagogische Erzieher(in), Zusatzausbildung? Kindergärtner(in) u.a. Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe Nein 57 Ja 61 Nein 58 Ja 62 Nein 59 Aus-, Fortbildungsfach Fachrichtung keine Eintragung BE Religionslehrer(in), Geistliche(r), Katechet(in) Fachlehrer(in) für Kurzschrift und Maschinenschreiben 51 AR, ER, HR, KR, IL, IR, OR, YR 54 MS und / oder KS Schulkindergärtner(in) 56 GU in der Grundschule BE in der Gesamtschule 52 UW 55 TE Fachlehrer(in) in der Laufbahn des Werkstattlehrers (§58 LVO) Fachlehrer(in) mit der Befähigung für die Laufbahn des technischen Lehrers an beruflichen Schulen Fachhochschullehrer(in) Fachlehrer(in) Fachlehrer(in) an Sonderschulen Schulverwaltungsassistent(in) Lehramtsanwärter(in) / Studienreferendar(in) Qualifikation, die der 1. Staatsprüfung entspricht (z.B. Diplom) Qualifikation, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurde Sonstige (Gymnastik-, Werk-, Hauswirtschaftslehrer(in), Übungsleiter(in)) 40 53 50 70 keine Eintragung Aus-, Fortbildungsfächer, für die die betreffende Lehrkraft eingestellt worden ist. OA 98 96 97 Aus-, Fortbildungsfächer, für die die betreffende Lehrkraft eingestellt worden ist. 99 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 7 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X AE BI CH C D X X X X X X DZ X E ER F EK GE G HA IF I K KR KU L M MG MU NG N PA PI PP PH PK PS RW R SW S SB SP TC TX T WP X X X X X X Berufskolleg Gymnasium, Gesamtschule Ästhetische Erziehung Biologie Chemie Chinesisch Deutsch Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte Englisch Evangelische Religionslehre Französisch Geographie Geschichte Altgriechisch Hauswirtschaft Informatik Italienisch Japanisch Katholische Religionslehre Kunst Latein Mathematik Mathematische Grundbildung Musik Natur- und Gesellschaftswissenschaften Niederländisch Pädagogik Philosophie/Praktische Philosophie Praktische Philosophie Physik Politik Psychologie Rechtswissenschaft Russisch Sozialwissenschaften Spanisch Sprachliche Grundbildung Sport Technik Textilgestaltung Türkisch Wirtschaftslehre/Politik Haupt-, Real-, Gesamtschule Lehramt für ... (nach LZV vom 18.06.2009) Grundschule Schlüssel Sonderpädagogische Förderung Aus-, Fortbildungsfach X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 8 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien BI CH C D E ER F EK GE G HA IF I K KR KG KU L M MU N PA PI PP PH PK PS RW R SW S SP TC TX T WP X X X X X X X X X X X X X Berufskolleg Biologie Chemie Chinesisch Deutsch Englisch Evangelische Religionslehre Französisch Geographie Geschichte Altgriechisch Hauswirtschaft Informatik Italienisch Japanisch Katholische Religionslehre Kunst/Gestalten Kunst Latein Mathematik Musik Niederländisch Pädagogik Philosophie/Praktische Philosophie Praktische Philosophie Physik Politik Psychologie Rechtswissenschaft Russisch Sozialwissenschaften Spanisch Sport Technik Textilgestaltung Türkisch Wirtschaftslehre/Politik Gymnasium, Gesamtschule Lehramt für ... (nach LPO vom 01.10.2003) Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule (Schwerpunkt Haupt-, Real-, Gesamtschule) Schlüssel Sonderpädagogik Aus-, Fortbildungsfach Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule (Schwerpunkt Grundschule) Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 9 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 1) X X X X X X X X X X 3) X 5) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2) X X X X X X X X X X X X X X ohne Lehramt X X Sekundarstufe II / c) Sekundarstufe I Gymnasium (alt) AH AT AW BI CH C D E EK ER F EK GE GP GS G Z HW H I IF IR K KR KU KW L LI LN M MU W N PA PL PP Berufsbildende Schulen (alt) Realschule (alt) Primarstufe Arbeitslehre Schwerpunkt Haushaltslehre Arbeitslehre Schwerpunkt Technik Arbeitslehre Schwerpunkt Wirtschaft Biologie Chemie Chinesisch Deutsch Englisch Erdkunde Evangelische Religionslehre Französisch Geographie Geschichte Geschichte/Politische Bildung Gestaltung mit Kunst und Textilgestaltung Altgriechisch Neugriechisch Hauswirtschaftswissenschaft Hebräisch Italienisch Informatik Islamkunde Japanisch Katholische Religionslehre Kunst Kunstwissenschaft Latein Literaturwissenschaft Linguistik Mathematik Musik Musisches Werken Niederländisch Pädagogik Philosophie Praktische Philosophie b) Sekundarstufe I X X X X X a) Sonderschulen (alt) Lehramt für ... (nach alten Verordnungen) Sonderpädagogik Schlüssel Grund-, Haupt-, Volksschule (alt) Aus-, Fortbildungsfach X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 6) X X X X X X X X X X X X X X 7) X X X 4) X X X X X X X X X X X X X X X X zurück zur Inhaltsübersicht a) auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11) auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12) c) auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32) 1) auch Geographie / Geologie 2) nur Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe (19) 3) Hauswirtschaft 4) nur Lehrämter SII/SI (24) und SII/SP (31) 5) Kunst / Werken 6) Kunsterziehung / Kunstgeschichte 7) Kunst und Gestaltung b) Seite: 10 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt X X X X X X X X X X X X X X X X X 10) X 9) 11) 12) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 8) X X X X 13) X X X X X ohne Lehramt Gymnasium (alt) Realschule (alt) Sekundarstufe I Sonderpädagogik X Sekundarstufe II / c) Sekundarstufe I X Berufsbildende Schulen (alt) PH PK O PS RW R SU SN SO SF SW SE S SP TC WT TX T W WW WW Grund-, Haupt-, Volksschule (alt) Primarstufe Physik Politik Portugiesisch Psychologie Rechtswissenschaft Russisch Sachunterricht Sonderpädagogik Sozialpädagogik Sozialpflege Sozialwissenschaften Sozial- und Erziehungswissenschaft Spanisch Sport Technik Technisches Werken Textilgestaltung Türkisch Werken Wirtschaftswissenschaften Wirtschafts- und Arbeitslehre b) Lehramt für ... (nach alten Verordnungen) Sonderschulen (alt) Schlüssel a) Aus-, Fortbildungsfach 11) X X X X 14) X X X 15) X a) auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11) auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12) c) auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32) 8) Rechts- und Staatswissenschaft 9) nur Lehramt SP/P (11) 10) nur Lehramt SI/P (19) 11) Politikwissenschaft / Soziologie / Wirtschaftswissenschaft 12) auch Wirtschaftswissenschaft (soweit Ausnahmegenehmigung für 1. Staatsprüfung erteilt war) 13) auch Politik, Soziologie, Sozialpolitik 14) nur Lehrämter SII/SI (24) und SII/SP (31) 15) in nicht kaufmännischen Berufsfeldern (auch Arbeitswirtschaftslehre) b) zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 11 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt AR AL BE FP GU IL HR KS MS LM AM BM IM CM MM GM PM OM RM EM WM XM SM TM OA OR SR YR TE UW ohne Lehramt Sekundarstufe II / c) Sekundarstufe I Berufsbildende Schulen (alt) Gymnasium (alt) Realschule (alt) Sekundarstufe I Sonderpädagogik Grund-, Haupt-, Volksschule (alt) Primarstufe Alevitische Religionslehre (nach den Grundsätzen des AABF) Arbeitslehre Betreuung Fachpraxis Gesamtunterricht Islamische Religionslehre (Lehrerlaubnis) Jüdische Religionslehre Kurzschrift Maschinenschreiben Unterricht in Herkunftssprache –Albanisch Unterricht in Herkunftssprache –Arabisch Unterricht in Herkunftssprache –Bosnisch Unterricht in Herkunftssprache –Italienisch Unterricht in Herkunftssprache –Kroatisch Unterricht in Herkunftssprache –Makedonisch Unterricht in Herkunftssprache –Neugriechisch Unterricht in Herkunftssprache –Polnisch Unterricht in Herkunftssprache –Portugiesisch Unterricht in Herkunftssprache –Russisch Unterricht in Herkunftssprache –Serbisch Unterricht in Herkunftssprache –Slowenisch Unterricht in Herkunftssprache –Sonstige Unterricht in Herkunftssprache –Spanisch Unterricht in Herkunftssprache –Türkisch Ohne Angabe Orthodoxe Religionslehre Sonstige Sprachen Syrisch-orthodoxe Religionslehre Technologie (einschl. Fachkunde) Unterweisung b) für Lehrkräfte ohne Lehramt (soweit nicht vorstehend aufgeführt) Sonderschulen (alt) Schlüssel a) Aus-, Fortbildungsfach X X X X X X X X X X X X X X X X X X M X X X X X X X X X X X a) auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11) auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12) c) auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32) b) Aus-/Fortbildungsfach und Fachrichtung - Art der Qualifikation Art der Qualifikation ASD-Schlüssel Erworben durch LABG/OVP bzw. Laufbahnverordnung 1 Unterrichtserlaubnis (z.B. Zertifikatskurs) 2 Mehrjähriger Unterricht ohne Lehramtsprüfung oder Unterrichtserlaubnis 3 Sonstige 9 Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben gezeigt, dass bei konfessionellem Unterricht oft Lehrkräfte eingetragen sind, bei denen kein entsprechendes konfessionelles Aus-/Fortbildungsfach vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass im Beleg für die Lehrerdaten nicht nur die durch LABG, OVP bzw. Laufbahnverordnungen erworbenen Aus-/Fortbildungsfächer einzutragen sind, sondern auch solche, die durch Unterrichtserlaubnis (z.B. Zertifikatskurs), mehrjährige Unterrichtspraxis oder sonstige Qualifikation erworben wurden (mit den entsprechenden Qualifikationsarten). zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 12 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/ Mehr-/Minderleistungen Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, sowie Pflichtstundenermäßigungen aus persönlichen oder schulorganisatorischen Gründen Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern sind die Schulaufsichtsbehörden gebeten worden, in ihren Genehmigungsbescheiden die entsprechende ASD-Verschlüsselungsnummer anzugeben. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/Anrechungsstunden — im Grundbedarf (kein gesonderter Ausgleichsbedarf) — Ausgleichsbedarf (nur mit Anerkennung durch die Schulaufsicht) — Finanziert aus Zeitbudget (nur Ausgleichsbedarf) — Finanziert aus Rundungsgewinnen (nur Ausgleichsbedarf) — Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird — Sonstiges Archivpädagogik Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung (halbe Anrechnung) Ausbildungsbeauftragter OVP Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird Auslandstätigkeit (Landeslehrerentsendeprogramm) Beratungsaufgaben in der Sek I Bildungspolitische Sonderaufgaben Eignungspraktikum Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Eignungspraktikum Mentor Schule Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft Einstiegshilfen in Beruf/Ausbildung Entlastung schulische Ausbilder OBAS (§ 11 Abs. 5 i. V. mit § 9 Abs. 2) Entlastung erfahrene Lehrkraft Pädagogische Einführung in den Schuldienst Fachberater Schulaufsicht Förderung des Theatertreffens für behinderte Kinder und Jugendliche Förderung lernschwacher und begabter Schülerinnen und Schüler Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz Koordinations- und Beratungsaufgaben im Landesvorhaben KAoA Landes- und Bundeswettbewerbe, Landesschülertheater Laufbahnberatung und -kontrolle in der gymnasialen Oberstufe Lehrerwochenstunden, die nicht verplant sind Mitarbeit in Regionalen Arbeitsstellen Nichtschüler-, Änderungs- und Feststellungsprüfungen Pädagogische Tätigkeiten im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung Personalratstätigkeit Praxissemester Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Praxissemester Mentor Schule Projekt: Abitur-Online Schulleitungspauschale Schulpraktische Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Ausbildung (Lehrkraft in Ausbildung, § 7 VOBASOF) Schulpraktische Ausbildung an Schule (qualifizierte Fachkraft, § 11 VOBASOF) Schulpsychologischer Dienst Schulübergreifende Aufgaben kleineren Umfangs Schwerbehindertenvertretung Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für FH - Absolventen Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für Universitätsabsolventen OBAS Seiteneinsteigerentlastung: Pädagogische Einführung Sonstige nichtunterrichtliche Tätigkeiten Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Rundungsgewinnen finanziert ist Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus wechselnden Ausgleichs- und Mehrbedarfe finanziert ist Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Zeitbudget finanziert ist Sport sowie für Beratung und Koordination im Verbundsystem Schule und Leistungssport SV-Verbindungslehrer, Beratungslehrer Tätigkeit als Verwaltungsassistent / Verwaltungsassistentin Teamabsprachen, Unterrichtsvorbereitung für Gemeinsames Lernen Übergangsbegleitung im Rahmen des Langzeitpraktikums im Ausbildungskonsens KAoA Vorbereitungsdienst Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen Wechselnde Ausgleichs- und Mehrbedarfe: Curriculumentwicklung/ Zentrale Prüfungen Zusätzliche Koordinations- und Beratungsaufgaben im Ausbildungskonsens KAoA Seite: 13 von 28 ASD Schlüssel 740 965 900 950 655 540 745 625 715 930 860 330 340 640 735 850 635 590 875 550 945 650 880 960 610 665 765 815 510 630 620 955 520 615 315 310 320 970 885 750 820 645 530 935 600 985 605 500 730 980 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Verwendungshinweise: Ad) 330 Für die Ausbildungsarbeit für jede Lehrkraft in Ausbildung (mit dem Ermäßigungsgrund ‚310’; Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für Universitätsabsolventen OBAS) erhält die Schule insgesamt zwei Entlastungsstunden mit dem Grund ‚330’. Ad) 340 Für die Ausbildungsarbeit für jede Lehrkraft in Ausbildung (mit dem Ermäßigungsgrund ‚320’ Seiteneinsteigerentlastung: Pädagogische Einführung) erhält die Schule insgesamt eine Entlastungsstunde mit dem Grund ‚340’. Ad) 510 Schulleitungspauschale einschl. Erhöhung um 1 Stunde zur Vorbereitung auf die veränderten Anforderungen für die Leitung einer eigenverantwortlichen Schule (insbesondere Teilnahme an Fortbildungen). Die Schulleitungspauschale darf ausschließlich für das auf Grundstellen geführte Lehrpersonal eingetragen werden, nicht jedoch das vom Schulträger bereitgestellte sonstige Personal! Ad) 520 auch: Beratungstätigkeiten an allgemeinbildenden Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung. Ad) 600 Bitte beachten Sie, dass lediglich die Teamabsprachen und die Vorbereitung des gemeinsamen Unterrichts, nicht jedoch dessen Durchführung oder Teilabordnungen an andere Schulen einzutragen sind! Bitte berücksichtigen Sie bei gemeinsam erteiltem Unterricht bzw. Teamteaching auch die entsprechenden Hinweise in den Eintragungshilfen. Ad) 610 Tragen Sie Ermäßigungsstunden für Personalratstätigkeit nur in dem Umfang ein, wie er von der Bezirksregierung zur Refinanzierung anerkannt wurde. Ad) 620 Die Lehrkraft ist gemäß § 11 Abs. 1 VOBASOF im Umfang von zwei Unterrichtsstunden von ihrer Unterrichtsverpflichtung freizustellen. Ad) 630 Für die Ausbildung stehen gemäß § 10 Abs. 1 VOBASOF durchschnittlich 5 Wochenstunden zur Verfügung. Ad) 665 Für die Aufgaben, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12). Ad) 765 Für die Aufgaben, die Schulen im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Schulen je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstd. für d. jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12). Ad) 900 Gemäß § 11 Abs. 6 OVP (BASS 20-03 Nr. 11) erhält jede Schule von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts insgesamt zwei Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke. Diese Anrechnungsstunden können dem Ausbildungsbeauftragten OVP, aber auch anderen Mentoren zugeordnet werden. Ad) 950 Flexible Mittel werden i. d. R. zur Finanzierung von Vertretungsunterricht eingesetzt. In besonderen Fällen kann aus Flexiblen Mitteln allerdings auch ein Ausgleichsbedarf (z. B. Lehrerfortbildung, wechselnde Integrationsmaßnahmen, Hausunterricht) finanziert werden. Sofern sich die finanzierten Maßnahmen nicht in der UVD als Unterricht niederschlagen, sind die Stunden bei der entlasteten Lehrkraft hier einzutragen. Ad) 965 Die Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagsbetreuung wird hälftig als nichtunterrichtliche Tätigkeit in der LID eingetragen (1 Stunde Aufsicht = 0,5 Anrechnungsstunden mit Grund 965). Ad) 970 Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht! Unter diesem Schlüssel sind auch Beratungstätigkeiten für sonderpädagogische Förderung von Lehrkräften mit Förderschullehramt an allgemeinbildende Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums und Stellenanteile zur Unterstützung des Einstiegs in die Inklusion zu verbuchen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 14 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Mehrleistung aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen/ aus schulorganisatorischen Gründen Aufrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL Beschäftigungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr" Mehrarbeit (angeordnet und regelmäßig) Überschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht) Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite ASD Schlüssel 150 100 110 160 170 Verwendungshinweise: Ad) 100 Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Während der Beschäftigungsphase sind die Lehrkräfte weiterhin im bisherigen Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit tätig. Haushaltsrechtlich werden sie jedoch nur mit dem reduzierten Vergütungs- bzw. Besoldungsumfang geführt. In der LID wird unter "Pflichtstundensoll" der reduzierte Umfang eingetragen. Die Differenz zwischen reduziertem "Pflichtstundensoll" und tatsächlicher Arbeitsleistung wird hier ausgewiesen. Ad) 160 Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Ad) 170 Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 15 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Minderleistung wegen persönlicher Pflichtstundenermäßigungen/ aus schulorganisatorischen Gründen Abrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL Abwesend wegen Beschäftigungsverbot gem. § 6 Abs. 1 MuSchG Beurlaubung (auch Elternzeit), Rückkehr im Laufe des Schuljahres Freistellungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr" Langfristige Erkrankung Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Erhöhung auf Antrag) Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Regelanrechnung) Rückgabe vorgeleisteter Stunden wegen Nichtinanspruchnahme von Altersteilzeit Rückgabe Vorgriffsstunden Sonstige Ermäßigungen aus besonderen persönlichen Gründen Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht) Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite Wiedereingliederungsmaßnahme ASD Schlüssel 350 250 230 290 240 200 220 210 270 275 300 360 370 260 Verwendungshinweise: Ad) 200 Die Eintragung des Grundes ist für vollzeitbeschäftigte Lehrer zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr im Umfang von max. 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr im Umfang von max. 3 Stunden zulässig. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr sind max. 0,5 Stunden und ab dem 60. Lebensjahr zwischen 1,5 und 2 Stunden eintragbar. Die Verwendung des Schlüssels ist für Lehrkräfte vor Vollendung des 55. Lebensjahres sowie für verbeamtete Lehrkräfte in Altersteilzeit nicht zulässig! Ad) 210 Der Grund darf bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften im Umfang von max. 4 Stunden, bei teilzeitbeschäftigten im Umfang von max. 3 Stunden eingetragen werden. Ad) 230 Nur Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahres für eine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stehen. Über das gesamte Schuljahr beurlaubte Lehrkräfte (auch Elternzeit) sind nicht in der LID zu erfassen. Ad) 240 Lehrkräfte, die bei der Unterrichtsplanung der Schule nicht berücksichtigt sind und somit auch nicht in der UVD eingetragen werden. Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht. Ad) 250 Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht. Ad) 260 Das Pflichtstundensoll der Lehrkräfte bei Wiedereingliederungsmaßnahmen bleibt unverändert. Die für eine Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehenden Stunden sind als Ermäßigung hier einzutragen. Demgegenüber werden Lehrkräfte mit Teildienstfähigkeit wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. D. h. das Pflichtstundensoll wird mit reduziertem Umfang eingetragen, so dass keine gesonderte Stundenermäßigung erfolgt. Ad) 290 Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Jahresfreistellung befinden, sind weiterhin in der LID einzutragen. Als Pflichtstundensoll ist, wie in der Beschäftigungsphase, die reduzierte Stundenzahl einzutragen und als 'Minderleistung' mit dem Grund 290 zu ermäßigen, sodass sich der zu erteilende Unterricht auf 0 Stunden reduziert. Ad) 300 Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht. Seite: 16 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Ad) 360 Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Ad) 370 Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 17 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Unterrichtsfach Unterrichtsfach Achten Sie bitte ganz besonders darauf, dass für alle Unterrichtsfächer nur die angegebenen Verschlüsselungen eingetragen werden. Abweichende Abkürzungen führen zu falschen Ergebnissen. Nicht aufgeführte Unterrichtsfächer sind den aufgeführten Abkürzungen zuzuordnen. 1) 1. Es gelten folgende Schlüssel = = = = = = = = = = = = = = AR A -BI CH C CO D E EK EL PA ER VF Niederländisch (siehe Nr. 2.) Neugriechisch (siehe Nr. 2.) Politik Polnisch Philosophie (nur SII) Physik Portugiesisch (siehe Nr. 2.) Praktische Philosophie (nur SI) Psychologie Orthodoxe Religionslehre Rechtskunde Rumänisch Russisch (siehe Nr. 2.) Sonstige Sprachen = = = = = = = = = = = = = = N Z PK P PL PH O PP PS OR RK U R SR = = = = = = F GE G LI H IF = IV Sozialwissenschaften Spanisch (siehe Nr. 2.) 2) Sport Syrisch-orthodoxe Religionslehre Technik Textilgestaltung Türkisch (siehe Nr. 2.) = = = = = = = SW S SP YR TC TX T Italienisch (siehe Nr. 2.) Japanisch (siehe Nr. 2.) Jüdische Religionslehre Kath. Religionslehre Kunsterziehung Lateinisch (siehe Nr. 2.) = = = = = = = Wirtschaftslehre = WW Mathematik Modellversuch Islamkunde in deutscher Sprache Musik = = = IL I K HR KR KU L M IR MU Alevitische Religionslehre (nur SI) Arabisch Astronomie (s. Physik) Biologie Chemie Chinesisch (siehe Nr. 2.) Chor Deutsch Englisch Erdkunde Ernährungslehre Erziehungswissenschaft Ev. Religionslehre Fächer für genehmigte Schulversuche, die hier nicht 1) aufgeführt sind Französisch (siehe Nr. 2.) Geschichte Altgriechisch (siehe Nr. 2.) 3) Grundkurs in Literatur (Art der Gruppe = „71“) Hebräisch (siehe Nr. 2.) Informatik Instrumentalpraktischer/vokalpraktischer Grundkurs (Art der Gruppe = „71“) Islamische Religionslehre (nur SI) 3) (Türkisch als muttersprachlicher Unterricht = TM; Unterricht in Türkisch in der Muttersprache anstelle einer Pflichtfremdsprache = TH) Hinweis Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich – sofern nicht in den Lehrplänen verankert – als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und kann in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Projekten, umgesetzt werden. (vgl. RdErl des MSW v. 14. 12. 2009) Mofakurse für Schüler der Klasse 9 sind als Teil der Verkehrserziehung anzusehen und entsprechend einzutragen. Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht als selbstständiges Unterrichtsfach ist mit dem Schlüssel für islamische Religionslehre einzutragen. Blatt: 1 von 2 Seite: 18 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien noch Unterrichtsfach Unterrichtsfach 2. Beginn des Sprachunterrichtes bei zweiter oder dritter Fremdsprache Der Sprachbeginn wird bei den regulären zweiten oder dritten Fremdsprachen erfasst. Die Jahrgangsstufe, in dem die Klasse oder Gruppe mit dem Sprachunterricht begonnen hat, ist dem Fächerschlüssel anzuhängen. zum Beispiel Französisch Regulärer Beginn in Jahrgang 5 Regulärer Beginn in Jahrgang 6 Regulärer Beginn in Jahrgang 7 Regulärer Beginn in Jahrgang 8 Regulärer Beginn in Jahrgang EF Angebot außerhalb des regulären Fachunterrichts = = = = = = F5 F6 F7* F8 F0 FQ *) Regulärer Beginn in Jahrgang 7 darf nur von Gymnasien der Aufbauform eingetragen werden. 3. Unterricht in der Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache oder eines Wahlpflichtfaches (darf nur in den Jahrgängen 5 – 10 als Gruppenunterricht mit Art der Gruppe „56“ eingetragen werden) Albanisch Arabisch Bosnisch Neugriechisch Italienisch = = = = = LH RH BH GH IH Kroatisch Makedonisch Polnisch Portugiesisch Russisch = = = = = HH MH NH OH UH Serbisch Slowenisch Spanisch Türkisch = = = = EH WH SH TH 4. Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) Sofern außerhalb des Rahmens der verbindlichen Stundentafeln Unterricht in der Herkunftssprache gem. RdErl. d. MSW vom 21.12.2009 (BASS 13-63 Nr. 3) erteilt wird, sind zu verwenden: Albanisch Arabisch Bosnisch Neugriechisch Italienisch = = = = = LM AM BM GM IM Kroatisch Makedonisch Polnisch Portugiesisch Russisch = = = = = CM MM PM OM RM Serbisch Slowenisch Sonstige Sprache Spanisch Türkisch = = = = = EM WM XM SM TM Muttersprachlicher Unterricht darf nur als Gruppenunterricht mit der Art der Gruppe "84" eingetragen werden. 5. Als Unterrichtsfach sind auch zulässig: Hausunterricht Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 4) Förderbedarf außerhalb des regulären Fächerkanons = = HU SG Blatt: 2 von 2 1. Der gesamte Unterricht ist nach Möglichkeit den aufgeführten Fächern zuzuordnen. Ist dies nicht möglich, ist der Schlüssel "VF" (= „genehmigter Versuch“ bzw. „Sonstiges Fach“) zu verwenden. 2. Soweit es in Ausnahmefällen für notwendig gehalten wird, einen nach Geschlechtern getrennten Unterrichtsbedarf hervorzuheben, wird Sport für Jungen mit S3 und Sport für Mädchen mit S4 verschlüsselt. 3. Nur in den Jahrgangsstufe Q1 und Q2 zulässig. 4. „SG“ muss bei einer sonderpädagogischen Förderung außerhalb des Fächerkanons der allgemeinen Schule eingetragen werden, wenn es sich um eine längerfristige (sonder-)pädagogische Maßnahme handelt, die additiv zur Stundentafel der besuchten Klasse durchgeführt wird. Beispiele sind: spezielle Lehrgänge, gezielte Einzelfördermaßnahmen, etc. Im Gegensatz dazu werden entsprechende Maßnahmen, die im Rahmen innerer oder äußerer Differenzierung parallel zur Stundentafel der besuchten Klasse stattfinden, nicht gesondert als sonderpädagogische Förderung mit dem Merkmal „SG“ ausgewiesen, da sie nicht Stundentafel erhöhend wirken.“ zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 19 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Art der Gruppe Art der Gruppe 1. Unterricht im Klassenverband 2. Pflichtunterricht für Teile von Klassen Schlüsselzahl Kurzbezeichnung der Klasse Fach teilnehmende Schüler *) keine Eintragung 05 - 10 mit Parallelität siehe Unterrichtsfächer keine Eintragung 00 05 - 10 ohne Parallelität 61 05 - 10 ohne Parallelität 3. DIFFERENZIERUNG Unterricht in der Sekundarstufe I - 2. Fremdsprache gem. § 17 Abs. 1 & 2 APO SI siehe Unterrichtsfächer außer HU Fremdsprache Eintragung (nur gesamt) Eintragung (nur gesamt) Wahlpflichtunterricht der Klassen 08 und 09 (ggf. 10) gem. § 17 Abs. 3 APO SI - - 3. Fremdsprache (mind. dreistündig) - - - Einzelfach im mathematisch–naturwissenschaftlichen, technischen, gesellschaftswissenschaftlichen oder künstlerischen Schwerpunkt (mind. zweistündig) Fächerkombination im mathematisch- naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen oder künstlerischen Schwerpunkt (mind. zweistündig) schwerpunktübergreifende Angebote Arbeitsgemeinschaften aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 6 APO-SI - 65 F8, G8, I8, L8, N8, R8, S8 64 EL, IF, KU, MU, PA, PK, TC 08 - 10 ohne Parallelität 62 BI, CH, EK, GE, IF, KU, M , MU, PH, PK, TC, TX 63 67 05 – 10, 98 ohne Parallelität 71 EF, Q1, Q2 ohne Parallelität 72 Q1, Q2 ohne Parallelität Eintragung (nur gesamt) siehe Unterrichtsfächer - Unterricht in der Sekundarstufe II - Grundkurs gem. § 8 Abs. 2 u. § 11 Abs. 1 APO GOSt B Leistungskurs gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 APO-GOSt B siehe Unterrichtsfächer - Zusatzkurs gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2, 3 u. 4 APO-GOSt B 76 Q1, Q2 ohne Parallelität - Vertiefungsfach gem. § 8 Abs. 4 u. § 11 Abs. 1 APO GOSt B 77 EF, Q1, Q2 ohne Parallelität siehe Unterrichtsfächer - Projektkurs gem. § 11 Abs. 8 APO-GOSt B 78 Q1, Q2 ohne Parallelität siehe Unterrichtsfächer GE, SW Eintragung (gesamt und weiblich) 5. BESONDERE MAßNAHMEN / ZUSÄTZLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN - Sportförderunterricht 81 SP, S3, S4 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierig- keiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) 82 D Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) in Vorbereitungs- und Regelklassen 84 AM, BM, CM, EM, GM, IM, LM, MM, OM, PM, RM, SM, TM, WM, XM Fördergruppe für Kinder ohne deutsche Sprach- kenntnisse, die keine Vorbereitungs- bzw. Auffangklasse besuchen 85 - zusätzlicher Förderunterricht im Fach Deutsch für Kinder in Regelklassen 86 - Maßnahmen äußerer Differenzierung in Klassen mit hohem Migrantenanteil 87 - zusätzliche Unterrichtsveranstaltung (z. B. Schulchor) 99 05 – 10, 98 ohne Parallelität siehe Unterrichtsfächer Eintragung (nur gesamt) D alle ohne Parallelität siehe Unterrichtsfächer Blatt: 1 von 2 Seite: 20 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien noch Art der Gruppe Art der Gruppe 6. Schlüsselzahl Kurzbezeichnung der Klasse Fach 55 07 – 10, EF, Q1, Q2 ohne Parallelität siehe Unterrichtsfächer Profilklasse Unterricht in der Herkunftssprache anstelle 7. einer zweiten oder dritten Fremdsprache gem. § 5 05 - 10 56 Abs. 1 APO SI ohne Parallelität BH, IH, OH, UH, EH, GH, HH, LH, MH, NH, RH, SH, TH, WH teilnehmende Schüler *) Eintragung (nur gesamt, angemeldete Schüler am Erhebungsstichtag) Eintragung (nur gesamt) 8. GANZTAGSBEREICH, ERGÄNZENDE ANGEBOTE (nur genehmigte Ganztagsschulen) - Arbeits- bzw. Übungsstunde - Arbeitsgemeinschaft 05 – 10, 98 ohne Parallelität 36 entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG - Förderangebot siehe Unterrichtsfächer 9. Hausunterricht keine Eintragung 98 ohne Parallelität 94 08 – 10, EF ohne Parallelität Unterricht im Rahmen der Initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" Zusätzlicher Förderunterricht im Rahmen der Initiative "Komm mit" Ergänzungsstunden 12. entsprechend § 3 Abs. 1, 3 sowie § 17 Abs. 4 APO-SI 11. Eintragung (nur gesamt, angemeldete Schüler am Erhebungsstichtag) Eintragung (nur gesamt) 37 entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG 10. Eintragung (nur gesamt) 33 entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG 95 05 - 10 ohne Parallelität 96 keine Eintragung Eintragung HU (angemeldete Schüler am Erhebungsstichtag) siehe Unterrichtsfächer Eintragung (nur gesamt) Blatt: 2 von 2 *) Erhebung des Unterrichts im aufgelösten Klassenverband: In der Sekundarstufe I wird auf die Erhebung des Geschlechts bei den Unterrichtsdaten verzichtet (Erhebung der weiblichen Teilnehmer). Bitte geben Sie dort nur die Gesamtzahl der teilnehmenden Schüler an. Beim Unterricht in der Sekundarstufe II muss die Gesamtzahl der Teilnehmer und die Anzahl der weiblichen Teilnehmerinnen angegeben werden. zurück zur Inhaltsübersicht Bilingualer Unterricht Bilingualer Unterricht Grundsätzlich können alle nicht-sprachlichen Fächer bilingual unterrichtet werden. Bilingualer Unterricht ist nicht zulässig für Deutsch, Fremdsprachen, Muttersprachlicher Unterricht und Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache. Bitte geben Sie zusätzlich die Art des bilingualen Unterrichts im Bildschirm „Schuldaten“ an. Englisch = E Neugriechisch = Z Französisch = F Niederländisch = N Italienisch = I Spanisch = S Türkisch = T zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 21 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Kurzbezeichnung der Klasse Zulässigkeitsbereich Klasse bzw. Schuljahrgang Bildungsgang Parallelität Jahrgang (Stufe), 1. und 2. Stelle G8 05, 06, 07, 08, 09 EF, Q1, Q2 Wiedereinrichtung des Bildungsgangs G9 05, 06, 07, 08, 09, 10 Aufbaugymnasien 07, 08, 09, 10 EF, Q1, Q2 3. Stelle A-Z Ohne Eintrag Gliederung Ohne Eintrag Ohne Eintrag A-Z GY9 A-Z Ohne Eintrag G01 G01 - Ab dem Schuljahr 2013/14 wird die Sekundarstufe II an Gymnasien einheitlich mit den Jahrgangsschlüsseln EF (Einführungsphase), Q1 (erstes Jahr der Qualifikationsphase) und Q2 (zweites Jahr der Qualifikationsphase) eingetragen. Eine Differenzierung der Bildungsgänge erfolgt über die Eintragung der Schulgliederung. - In G8 Bildungsgängen sind die Jahrgänge 05, 06, 07, 08, 09, EF, Q1, Q2 zulässig (Spalte Schulgliederung ohne Eintrag) - Bei Wiedereinrichtung des Bildungsgangs G9 sind die Jahrgänge 05, 06, 07, 08, 09, 10 zulässig. (Spalte Schulgliederung mit Eintrag GY9) - Am Aufbaugymnasium gibt es keine verkürzte Schulzeit. Zulässig sind die Jahrgänge 07, 08, 09, 10, EF, Q1, Q2 (Spalte Schulgliederung mit Eintrag G01). Dabei entspricht in der gymnasialen Oberstufe die Einführungsphase (EF) der alten Jahrgangstufe 11. Das erste Jahr der Qualifikationsphase (Q1) entspricht der alten Jahrgangsstufe 12 und das zweite Jahr der Qualifikationsphase (Q2) der alten Jahrgangstufen 13 zurück zur Inhaltsübersicht Teilklassenmerkmal Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Ohne Eintrag bzw. 01, 02,...99 zurück zur Inhaltsübersicht Mischklassentyp Schlüssel Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Integrationsklasse jahrgangsübergreifende Integrationsklasse jahrgangsübergreifende Mischklasse klassenartübergreifende Mischklasse keine Mischklasse I X U K ohne Eintrag zurück zur Inhaltsübersicht Gliederung Zulässigkeitsbereich Bildungsgang Jahrgang 05 – 09, EF, Q1, Q2 G8 Jahrgang 05 - 10 Bei Wiedereinrichtung des Bildungsgangs G9 Schlüssel Ohne Eintrag Jahrgang 07 - 10, EF, Q1, Q2 Aufbaugymnasium GY9 G01 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 22 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Klassenart Zulässigkeitsbereich Jhg. 05 bis 10 Jhg. 08 bis 10 Jhg. 05 bis 10, EF, Q1, Q2 Jhg. 05 bis 10 Schlüssel 1) Auffangklasse Integrative Lerngruppe (gemäß BASS 13 – 41 Nr. 3) Regelklasse / -Jahrgang Vorbereitungsklasse 2) AK IL RK VK 1) Auffangklassen werden während eines Schuljahres für Schüler/-innen mit Zuwanderungsgeschichte oder werden für Aussiedler/innen gebildet 2) Vorbereitungsklassen werden zu Beginn eines Schuljahres für Schüler/-innen mit Zuwanderungsgeschichte gebildet zurück zur Inhaltsübersicht Organisationsform Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Halbtagsunterricht Teilnahme am gebundenen Ganztag 1 2 zurück zur Inhaltsübersicht Jahrgang der Teilklasse Auffangklasse, Integrative Lerngruppe, Regelklasse / -Jahrgang, Vorbereitungsklasse 05 bis 10 (Regel- ) -Jahrgang EF, Q1, Q2 Hinweis zum Jahrgang der Teilklasse: Unter dem Jahrgang der Teilklasse ist nicht das individuelle Schulbesuchsjahr der Schülerin/des Schülers zu verstehen. Für Wiederholer ist der besuchte Jahrgang einzutragen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 23 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Förderschwerpunkt Schlüssel Emotionale und soziale Entwicklung EZ - EZ im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen EZ Geistige Entwicklung GB Hören und Kommunikation (Gehörlose) GH Hören und Kommunikation (Schwerhörige) SG Körperliche und motorische Entwicklung KB Lernen LB Sehen (Blinde) BL - BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen BL BL - GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen GH GH SG SG KB KB Sehen (Sehbehinderte) SH - SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen SH SH Sprache SB - SB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen SB Ohne Förderschwerpunkt LB GB LB GB LB GB LB GB LB GB LB LB leer Hinweise: In der Sekundarstufe I wird neben dem Hauptförderschwerpunkt die mögliche Kombination mit den Förderschwerpunkten LB und GB erfragt. Ist der Hauptförderschwerpunkt bereits LB oder GB, sind keine weiteren Förderschwerpunkte einzutragen. Mit dieser Information wird dann auswertungsseitig unterschieden, ob ein zieldifferentes (Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) oder ein zielgleiches (Bildungsgänge der Allgemeinbildenden Schule) gemeinsames Lernen erfolgt. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 24 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Schwerstbehinderte Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Ja Nein zurück zur Inhaltsübersicht Reformpädagogik Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel M S Montessori Sonstige zurück zur Inhaltsübersicht Staatsangehörigkeiten Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Nationalitätenschlüssel entsprechend denen der Seite 4 zurück zur Inhaltsübersicht Grundschulempfehlung Zulässigkeitsbereich Jhg. 05 i.V. mit der Herkunftsschulform („G“ /- art „11“) 1) Schlüssel Empfehlung keine Empfehlung 1) Hauptschule Hauptschule – bedingt Realschule Realschule Realschule – bedingt Gymnasium Gymnasium @ 04XX 0410 10XX 1020 20XX Nur gültig für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GB) und „Lernen“ (LB). zurück zur Inhaltsübersicht Betreuung Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung ausschließlich Übermittagbetreuung Übermittagbetreuung und zusätzliches Ganztagsangebot 0 6 7 Hinweis: Die Betreuung (Spalte 970 ff.) wird als eigenständiges Merkmal auf Teilklassenebene erhoben. Fehlanzeigen sind anzuzeigen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 25 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Herkunft der Schüler / Schulform Schlüssel Berufskolleg Förderschule oder Schule für Kranke Freie Waldorfschule oder Hiberniaschule Gemeinschaftsschule Gesamtschule Grundschule (auch Primarstufe der Volksschule) Gymnasium (auch Aufbaugymnasium) Hauptschule (auch Sekundarstufe I der Volksschule) PRIMUS-Schule Realschule (auch Aufbaurealschule) Sekundarschule Sonstige Schule bzw. keine Schule, auch seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogene BK S FW GM GE G GY H PS R SE XS Ausländische Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugewandert sind AS deutsche Schüler zurück zur Inhaltsübersicht Herkunft der Schüler / Art Zulässigkeitsbereich Schlüssel in Kombination mit Herkunftsschulform … Alle Jahrgänge BK, GE, GM, GY, H, LB, R, SE, SO, XS Gleiche oder niedrigere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen Nichtversetzung (§ 50 Abs. 5 SchulG) 00 FW, GB, GE, GM, GY, H, LB, R, PS, SE, SO, XS Gleiche Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen freiwilliger Wiederholung oder Rücktritts (§ 20 Abs. 3 APO-S I und § 12 Abs.3 Satz1 APO-S I), Verbleib in der Schulstufe (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). 03 BK, GE, LB, SO, Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres durch Versetzung oder versetzungsanalogen Übergang innerhalb der Schulform (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SchulG, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 27 Abs. 1 APO-S I), Schulformaufstieg (§ 12 Abs.2 Satz 1 APO-S I) oder Wechsel zur Gesamtschule (§ 12 Abs. 4 APO-S I). 11 G, GE, GM, GY, H, FW, R, PS, SE, XS Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen Vorversetzung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SchulG). 12 AS, XS Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind 99 G , FW, GB, GM, GY, H, R, PS, SE, XS zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 26 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (SCD011) Art der Maßnahme Schlüssel Zulässige Jahrgänge Bedeutung BE Berufsfelderkundung LP Langzeitpraktikum PA Potentialanalyse PK Praxiskurse 08 08, 09, 10, EF 08 09, 10, EF zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 27 von 28 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Gymnasien Abgänger/ Abschlüsse (SCD012) ohne G9 Bildungsgänge und Bildungsgänge des Aufbaugymnasiums Höchster bisher erworbener Abschluss der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe 6–8 9 4) 4) (ohne Versetzung) 9 4) (mit Versetzung) Nur 1) G9 Nur G8 10 1 (nur G9 ) EF Q2 4) Einzutragender Schlüssel Ohne Abschluss A Ohne Abschluss A Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 bzw. der gymnasialen Oberstufe; § 40 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 u. § 25 Abs. 1 u. 2 APO-SI) (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) (ohne Versetzungsvermerk) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) (mit Versetzungsvermerk) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; § 43 Abs. 3 i.V.m. § 40 Abs. 4 S. 2 APO-SI) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) (ohne weiteren Abschluss in Klasse 10) B C O C Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§ 41 Abs. 2 APO-SI) 1) D Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (ohne Versetzungsvermerk) F Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Versetzungsvermerk) 1) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; § 43 Abs. 3 i.V.m. § 40 Abs. 4 S. 2 APO-SI) (ohne weiteren Abschluss im Jahrgang EF) 1) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; § 41 Abs. 2 APO-SI i.V.m. § 40 Abs. 2 APO-GOSt) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. ohne Versetzungsvermerk; § 40 Abs. 2 APO-GOSt) G Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase I bzw. mit Versetzungsvermerk; § 40 Abs. 2 APO-GOSt) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase I bzw. Zuerkennung bei Abwesenheit in EF, z.B. bei Auslandsjahr) Q1 FSP Lernen Zeugnis O 5) U 5) G I I Fachhochschulreife (schulischer Teil) (§ 40a APO-GOSt) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase 1 (ohne Abitur und ohne Fachhochschulreife) H Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur) H Abitur (allgemeine Hochschulreife) K Abschlusszeugnis des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen 9 (G8) 1 Hauptschulabschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) 10 (G9 ) FSP Geistige 4) Entwicklung Alle Jahrgänge Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 6 - 9 (G8) 1 6 - 10 (G9 ) 1) I V 2) B M 3) NRW besitzt keinen regulären gymnasialen G9-Bildungsgang. Das Kürzel wird hier der Einfachheit halber für Gymnasien und Gymnasialzweige mit einer vorhandenen Klasse 10 in der Sek. I verwendet (z.B. Aufbaugymnasien, G9-Schulversuchsschulen) 2) Abgangsart V nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel LB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2 3) Abgangsart M nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel GB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2 4) Vollzeitschulpflicht erfüllt 5) Abgangsarten O und U im Jahrgang EF nur möglich bei Schülerinnen und Schülern aus G8 Bildungsgängen zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 28 von 28
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