Schlüsseltabellen für Gymnasien

Information und Technik
Nordrhein-Westfalen
Ministerium
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Geschäftsbereich Statistik -
Schlüsselverzeichnis
Gymnasium
Schuljahr 2016/2017
Stand: 21. Jul. 2016
Schlüssel
Seite
Lehrerdaten
Rechtsverhältnis / Beschäftigungsart
Einsatzstatus
Staatsangehörigkeit
Lehramt
- Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/Aus-, Fortbildungsfach
- Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach/Lehramt
Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund von
- Nichtunterrichtlicher Tätigkeiten
- Mehrleistungen
- Minderleistungen
2
3
4
5
6
8
13
15
16
Unterrichtsdaten
Unterrichtsfächer
Art der Gruppe
Bilingualer Unterricht
17
20
21
Klassendaten
Kurzbezeichnung der Klasse
Teilklassenmerkmal
Mischklassentyp
Gliederung
Klassenart
Organisationsform
Jahrgang der Teilklasse
Förderschwerpunkt
Schwermehrfachbehinderte
Reformpädagogik
22
22
22
22
23
23
23
24
25
25
Herkunft der Schüler nach
- Schulform
- Art
Staatsangehörigkeit
Grundschulempfehlung
Betreuung
26
26
25
25
25
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss
Art der Maßnahme
27
Abgänger/ Abschlüsse (SCD012)
Schüler, die diese Schule, am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
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28
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Rechtsverhältnis und Beschäftigungsart
Rechtsverhältnis
Angestellte, befristet (TVL-Vertrag)
Angestellte, unbefristet (TVL-Vertrag)
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Probe
Beschäftigungsart
Schlüssel
B
U
L
P
Schlüssel
Altersteilzeit (Beschäftigungsphase)
1)
Altersteilzeit, vorm. Teilzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung)
1)
Altersteilzeit, vorm. Vollzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung)
2)
Jahresfreistellung (§ 64 LBG)
3)
Teilzeit
Vollzeit
AT
TA
VA
TS
T
V
nur Beamte (RV = P, L)
3)
Nebenamtliche Beschäftigung
NA
nur Angestellte (RV = U, B)
3)
Nebenberufliche Beschäftigung
SB
Angestellte, nicht TVL-Vertrag
J
Geringfügige Beschäftigung
Nebenberufliche Beschäftigung
Studierende
GB
SB
ST
Beamte, nebenamtlich
(nicht hauptamtlich im Schuldienst)
N
Beamte, nebenamtlich (nicht hauptamtlich im Schuldienst)
NA
Gestellungsvertrag
Beamte auf Widerruf (LAA)
Unentgeltlich Beschäftigte
S
W
X
Gestellungsvertrag
5)
Beamte auf Widerruf (LAA)
6)
Unentgeltlich Beschäftigte
4)
G
S
X
Hinweise:
1.
Altersteilzeit (Ansparphase): VA = Vollzeitlehrkräfte, TA = Teilzeitlehrkräfte
Bei Lehrkräften, die sich für Altersteilzeit entschieden haben, ist zu beachten:
• Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Vollzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden
haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der
Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „VA“ einzutragen.
• Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Teilzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden
haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der
Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „TA“ einzutragen.
• Für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis (hauptberufliche Lehrkräfte), die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, besteht
der Anspruch auf Altersermäßigung aus Gründen des Tarifvertragsrechts in dem nach dem Runderlass vom 3.11.1998 (BASS 2105 Nr.15) maßgeblichen Umfang fort.
• Lehrkräfte, die sich in der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit befinden erhalten die Beschäftigungsart „AT“. Dies gilt sowohl beim Teilzeitmodell als auch beim Blockmodell.
• Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befinden, werden in der ASD nicht mehr erfasst.
2.
Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Bitte tragen Sie daher als Beschäftigungsart stets den Schlüssel „TS“ ein.
Lehrkräfte, die während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder Elternzeit Teilzeitarbeit verrichten, sind mit ihrem normalen Rechtsverhältnis einzutragen. Bei der Beschäftigungsart ist hier einzutragen: „T“ (Teilzeit), „NA“ (nebenamtlich / nur Beamte) oder. „SB“ (nebenberuflich / nur Angestellte).
4.
Gestellungsvertrag (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges) zwischen dem Land bzw. dem
Schulträger und dem Arbeitgeber der Lehrkraft. Die Lehrkraft verbleibt im Anstellungsverhältnis ihres Arbeitgebers. Zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und der Lehrkraft besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis
(z.B. Religionslehrer im Dienst der evangelischen Kirche, Ordensangehöriger).
Bedarfsdeckender Unterricht der LAA bzw. Studienreferendare: Es sind alle Lehramtsanwärter in die LID
einzutragen, auch wenn sie zum Erhebungsstichtag keinen bedarfsdeckenden Unterricht erteilen. Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt während des ersten und des letzten Vierteljahres der Ausbildung (Einstellungstermine
01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt, dies sind 0 oder 9 Stunden.
Unentgeltlich Beschäftigte: Lehrkräfte (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges), die vom Schulträger weder direkt noch indirekt (z.B. an den Arbeitgeber bei Gestellungsverträgen) vergütet wird.
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3.
5.
6.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Einsatzstatus
Einsatzstatus
Stammschule, nur hier tätig
Stammschule, ganz oder teilweise auch an anderen Schulen tätig
Nicht Stammschule, aber auch hier tätig
Schlüssel
A
B
Hinweis
Bei Status A und B ist eine gegenseitige Verständigung der Schulen, insbesondere hinsichtlich der
Aufteilung des Pflichtstundensolls notwendig!
Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben verdeutlicht, dass es hier in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Fehleintragungen gekommen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der
nordrhein-westfälischen Lehrkräfte erst dann zuverlässig bestimmt werden kann, wenn belastbare
Angaben zum Einsatzstatus vorliegen. Die Schulleitungen werden daher gebeten, sich in solchen
Fällen untereinander abzustimmen. Weiterführende Hinweise zur Erfassung des Einsatzstatus der
Lehrerinnen und Lehrer entnehmen Sie bitte den Eintragungshilfen. In Zweifelsfällen steht Ihnen
auch der fachliche Support von IT.NRW gerne zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie im
Anschreiben zur Erhebung der Amtlichen Schuldaten.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
STAATSANGEHÖRIGKEITEN
Staatsangehörigkeit
afghanisch
ägyptisch
albanisch
algerisch
amerikanisch
andorranisch
angolanisch
antiguanisch
äquatorialguineisch
argentinisch
armenisch
aserbaidschanisch
äthiopisch
australisch
bahamaisch
bahrainisch
bangladeschisch
barbadisch
belgisch
belizisch
beninisch
bhutanisch
bolivianisch
bosnisch-herzegowinisch
botsuanisch
brasilianisch
Britisch
britisch (Überseegebiete)
bruneiisch
bulgarisch
burkinisch
burundisch
cabo-verdisch
chilenisch
chinesisch
chinesisch (Hongkong)
chinesisch (Macau)
costa-ricanisch
dänisch
der Vereinigten Arabischen Emirate
dominicanisch (Dominica)
dominikanisch (Dominik. Republik)
dschibutisch
ecuadorianisch
eritreisch
estnisch
fidschianisch
finnisch
französisch
gabunisch
gambisch
georgisch
ghanaisch
grenadisch
griechisch
guatemaltekisch
guinea-bissauisch
guineisch
guyanisch
haitianisch
honduranisch
indisch
indonesisch
irakisch
iranisch
irisch
isländisch
israelisch
italienisch
Schlüssel
423
287
121
221
368
123
223
320
274
323
422
425
225
523
324
424
460
322
124
330
229
426
326
122
227
327
168
185
429
125
258
291
242
332
479
411
412
334
126
469
333
335
230
336
224
127
526
128
129
236
237
430
238
340
134
345
259
261
328
346
347
436
437
438
439
135
136
441
137
Staatsangehörigkeit
ivorisch
jamaikanisch
japanisch
jemenitisch
jordanisch
kambodschanisch
kamerunisch
kanadisch
kasachisch
katarisch
kenianisch
kirgisisch
kiribatisch
kolumbianisch
komorisch
kongolesisch (Kongo)
kongolesisch (Kongo, Dem. Republik)
koreanisch
(Korea, Volksrepublik)
koreanisch
(Korea, Republik)
kosovarisch
kroatisch
kubanisch
kuwaitisch
laotisch
lesothisch
lettisch
libanesisch
liberianisch
libysch
liechtensteinisch
litauisch
lucianisch
luxemburgisch
madagassisch
malawisch
malaysisch
maledivisch
malisch
maltesisch
marokkanisch
marshallisch
mauretanisch
mauritisch
mazedonisch
mexikanisch
mikronesisch
moldauisch
monegassisch
mongolisch
montenegrinisch
mosambikanisch
myanmarisch
namibisch
nauruisch
nepalesisch
neuseeländisch
nicaraguanisch
niederländisch
nigerianisch
nigrisch
norwegisch
ohne Angabe
ohne Bezeichnung
(nur palästinensische Gebiete)
omanisch
österreichisch
pakistanisch
palauisch
panamaisch
papua-neuguineisch
Schlüssel
231
355
442
421
445
446
262
348
444
447
243
450
530
349
244
245
246
434
467
150
130
351
448
449
226
139
451
247
248
141
142
366
143
249
256
482
454
251
145
252
544
239
253
144
353
545
146
147
457
140
254
427
267
531
458
536
354
148
232
255
149
999
459
456
151
461
537
357
538
Staatsangehörigkeit
paraguayisch
peruanisch
philippinisch
polnisch
portugiesisch
ruandisch
rumänisch
russisch
salomonisch
salvadorianisch
sambisch
samoanisch
san-marinesisch
sâo-toméisch
saudi-arabisch
schwedisch
schweizerisch
senegalesisch
serbisch
seychellisch
sierra-leonisch
simbabwisch
singapurisch
slowakisch
slowenisch
somalisch
sonstige afrikanische
sonstige amerikanische
sonstige asiatische
sonstige europäische
sonstige ozeanische
spanisch
srilankisch
staatenlos
südafrikanisch
sudanesisch
südsudanesisch
surinamisch
swasiländisch
syrisch
tadschikisch
taiwanisch
tansanisch
thailändisch
togoisch
tongaisch
tschadisch
tschechisch
tunesisch
türkisch
turkmenisch
tuvaluisch
ugandisch
ukrainisch
ungarisch
ungeklärt
uruguayisch
usbekisch
vanuatuisch
vatikanisch
venezolanisch
vietnamesisch
vincentisch
von St. Kitts und Nevis
von Timor-Leste
von Trinidad und Tobago
weißrussisch (belarussisch)
zentralafrikanisch
zyprisch
Schlüssel
359
361
462
152
153
265
154
160
524
337
257
543
156
268
472
157
158
269
170
271
272
233
474
155
131
273
299
399
499
199
599
161
431
997
263
277
278
364
281
475
470
465
282
476
283
541
284
164
285
163
471
540
286
166
165
998
365
477
532
167
367
432
369
370
483
371
169
289
181
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
LEHRAMT
Lehramt
Schlüssel
Berufsbildende Schulen - altes Lehramt Berufskolleg
Erzieher(in), Kindergärtner(in) u. a. mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Erzieher(in), Kindergärtner(in) u. a. ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Fachhochschullehrer(in)
Fachlehrer(in)
Fachlehrer(in) an Förderschulen
Fachlehrer(in) für Kurzschrift und Maschinenschreiben
Fachlehrer(in) in der Laufbahn des Werkstattlehrers (§58 LVO)
Fachlehrer(in) mit der Befähigung für die Laufbahn des technischen Lehrers an beruflichen Schulen
Grundschule
Grund- und Hauptschule(Stufenschwerpunkt I) - altes Lehramt Grund- und Hauptschule(Stufenschwerpunkt II) - altes Lehramt Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule-Schwerpunkt- Grundschule
Grund-, Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschule-Schwerpunkt- Haupt-, Real-, Gesamtschule
Gymnasium - altes Lehramt Gymnasium und Gesamtschule
Lehramtsanwärter(in) / Studienreferendar(in)
Haupt-, Real- und Gesamtschule
Primarstufe
Qualifikation, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erworben wurde
Qualifikation, die der 1. Staatsprüfung entspricht (z.B. Diplom)
Realschule - altes Lehramt Religionslehrer(in), Geistliche(r), Katechet(in)
Schulkindergärtner(in)
Schulverwaltungsassistent(in)
Sekundarstufe I
Sekundarstufe I und die Primarstufe
Sekundarstufe II (mit beruflicher Fachrichtung)
Sekundarstufe II (ohne berufliche Fachrichtung)
Sekundarstufe II und Sekundarstufe I
Sekundarstufe II und Sonderpädagogik (mit sonderpädagogischer Fachrichtung – ohne berufliche Fachrichtung)
Sonderpädagogik
Sonderpädagogik LPO 03
Sonderpädagogik und die Primarstufe
Sonderpädagogik und die Sekundarstufe I
Sonderpädagogische Förderung
Sonderschulen - altes Lehramt Sonstige (Gymnastik-, Werk-, Hauswirtschaftslehrer(in), Übungsleiter(in))
Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Sozialarbeiter(in), Sozialpädagoge, Sozialpädagogin, Jugendleiter(in) mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Sozialarbeiter(in), Sozialpädagoge, Sozialpädagogin, Jugendleiter(in) ohne sonderpädagogischer Zusatzausbildung
Volksschule - altes Lehramt -
30
35
61
58
40
53
50
54
52
55
04
01
02
15
16
25
27
98
17
00
97
96
21
51
56
70
20
19
32
29
24
31
09
14
11
12
08
10
99
62
59
60
57
03
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Mit Lehramt (d.h. Zeugnis über die bestandene 2. Staatsprüfung)
Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/ Aus-, Fortbildungsfach
Lehramt
Schlüssel
Primarstufe
00
Grund- und Hauptschule
(Stufenschwerpunkt I) - altes Lehramt -
01
Grund- und Hauptschule
(Stufenschwerpunkt II) - altes Lehramt -
02
Volksschule - altes Lehramt -
03
Sonderpädagogik
09
Sonderschulen - altes Lehramt Sonderpädagogik und die Primarstufe
Sonderpädagogik und die Sekundarstufe I
10
11
12
Sekundarstufe II und Sonderpädagogik
31
Sonderpädagogik LPO 03
Sonderpädagogische Förderung
14
08
Grund-, Haupt- und Realschule und entspr.
Jahrgangsstufen der Gesamtschule
-Schwerpunkt- Grundschule
Grund-, Haupt- und Realschule und entspr.
Jahrgangsstufen der Gesamtschule
-Schwerpunkt- Haupt-, Real-, Gesamtschule
Grundschulen
Haupt-, Real- und Gesamtschule
Sekundarstufe I
Sekundarstufe I und die Primarstufe
Realschule - altes Lehramt Sekundarstufe II (ohne berufliche Fachrichtung)
Sekundarstufe II (mit beruflicher Fachrichtung)
Sekundarstufe II und Sekundarstufe I
Gymnasium - altes Lehramt Gymnasium und Gesamtschule
Berufsbildende Schulen - altes Lehramt Berufskolleg
Fachrichtung
keine Eintragung
Aus-, Fortbildungsfach
Auch Lernbereiche als Aus-, Fortbildungsfach.
Nur die Studienfächer für die 1. Staatsprüfung (Wahlfach, Studiengebiete des
Studienschwerpunktes), nicht aber alle
Fächer, in denen der Lehrer unterrichtet.
Hier dürfen nur die gemäß RdErl. d. KM
vom 20.8.1980 (II B 8.41-9/0-6010/80,
GABl. S. 564) seinerzeit zugeordneten
Aus-, Fortbildungsfächer eingetragen
werden.
Für Sondererziehung und Rehabilitation der
BL = Blinden
EZ = Erziehungsschwierigen
GH = Gehörlosen
GB = Geistigbehinderten
KB = Körperbehinderten
LB = Lernbehinderten
SG = Schwerhörigen
SH = Sehbehinderten
SB = Sprachbehinderten
LE = Lernen
ES = Emotionale und soziale
Entwicklung
GG = Geistige Entwicklung
HK = Hören und Kommunikation
KM = Körperliche und motorische Entwicklung
Aus-, Fortbildungsfächer, die im RahSE = Sehen
men der 2. Staatsprüfung für das beSQ = Sprache
treffende Lehramt erworben wurden.
15
16
04
17
20
19
21
29
Keine Eintragung
32
24
25
27
30
2. Fach des Studiums
(Wahlpflichtfach) und evtl. eine Qualifikation, die erworben wurde.
35
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Fortsetzung: Kombinationen Lehramt/Fachrichtung/ Aus-, Fortbildungsfach
Ohne Lehramt
Lehramt
Schlüssel
Sozialarbeiter(in),
Sozialpädagoge,
Ja
60
Sozialpädagogin,
Jugendleiter(in)
Sonderpädagogische
Erzieher(in),
Zusatzausbildung?
Kindergärtner(in)
u.a.
Sonstige pädagogische Unterrichtshilfe
Nein
57
Ja
61
Nein
58
Ja
62
Nein
59
Aus-, Fortbildungsfach
Fachrichtung
keine Eintragung
BE
Religionslehrer(in), Geistliche(r), Katechet(in)
Fachlehrer(in) für Kurzschrift und
Maschinenschreiben
51
AR, ER, HR, KR, IL, IR, OR, YR
54
MS und / oder KS
Schulkindergärtner(in)
56
GU in der Grundschule
BE in der Gesamtschule
52
UW
55
TE
Fachlehrer(in) in der Laufbahn des
Werkstattlehrers (§58 LVO)
Fachlehrer(in) mit der Befähigung für die Laufbahn des
technischen Lehrers an beruflichen Schulen
Fachhochschullehrer(in)
Fachlehrer(in)
Fachlehrer(in) an Sonderschulen
Schulverwaltungsassistent(in)
Lehramtsanwärter(in) /
Studienreferendar(in)
Qualifikation, die der 1. Staatsprüfung entspricht (z.B.
Diplom)
Qualifikation, die außerhalb des Geltungsbereichs des
Grundgesetzes erworben wurde
Sonstige (Gymnastik-, Werk-, Hauswirtschaftslehrer(in),
Übungsleiter(in))
40
53
50
70
keine Eintragung
Aus-, Fortbildungsfächer, für die die
betreffende Lehrkraft eingestellt
worden ist.
OA
98
96
97
Aus-, Fortbildungsfächer, für die die
betreffende Lehrkraft eingestellt
worden ist.
99
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
AE
BI
CH
C
D
X
X
X
X
X
X
DZ
X
E
ER
F
EK
GE
G
HA
IF
I
K
KR
KU
L
M
MG
MU
NG
N
PA
PI
PP
PH
PK
PS
RW
R
SW
S
SB
SP
TC
TX
T
WP
X
X
X
X
X
X
Berufskolleg
Gymnasium, Gesamtschule
Ästhetische Erziehung
Biologie
Chemie
Chinesisch
Deutsch
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte
Englisch
Evangelische Religionslehre
Französisch
Geographie
Geschichte
Altgriechisch
Hauswirtschaft
Informatik
Italienisch
Japanisch
Katholische Religionslehre
Kunst
Latein
Mathematik
Mathematische Grundbildung
Musik
Natur- und Gesellschaftswissenschaften
Niederländisch
Pädagogik
Philosophie/Praktische Philosophie
Praktische Philosophie
Physik
Politik
Psychologie
Rechtswissenschaft
Russisch
Sozialwissenschaften
Spanisch
Sprachliche Grundbildung
Sport
Technik
Textilgestaltung
Türkisch
Wirtschaftslehre/Politik
Haupt-, Real-, Gesamtschule
Lehramt für ...
(nach LZV vom 18.06.2009)
Grundschule
Schlüssel
Sonderpädagogische Förderung
Aus-, Fortbildungsfach
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
BI
CH
C
D
E
ER
F
EK
GE
G
HA
IF
I
K
KR
KG
KU
L
M
MU
N
PA
PI
PP
PH
PK
PS
RW
R
SW
S
SP
TC
TX
T
WP
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Berufskolleg
Biologie
Chemie
Chinesisch
Deutsch
Englisch
Evangelische Religionslehre
Französisch
Geographie
Geschichte
Altgriechisch
Hauswirtschaft
Informatik
Italienisch
Japanisch
Katholische Religionslehre
Kunst/Gestalten
Kunst
Latein
Mathematik
Musik
Niederländisch
Pädagogik
Philosophie/Praktische Philosophie
Praktische Philosophie
Physik
Politik
Psychologie
Rechtswissenschaft
Russisch
Sozialwissenschaften
Spanisch
Sport
Technik
Textilgestaltung
Türkisch
Wirtschaftslehre/Politik
Gymnasium, Gesamtschule
Lehramt für ...
(nach LPO vom 01.10.2003)
Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule
(Schwerpunkt Haupt-, Real-, Gesamtschule)
Schlüssel
Sonderpädagogik
Aus-, Fortbildungsfach
Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule
(Schwerpunkt Grundschule)
Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
1)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
3)
X
5)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
2)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
ohne Lehramt
X
X
Sekundarstufe II /
c)
Sekundarstufe I
Gymnasium (alt)
AH
AT
AW
BI
CH
C
D
E
EK
ER
F
EK
GE
GP
GS
G
Z
HW
H
I
IF
IR
K
KR
KU
KW
L
LI
LN
M
MU
W
N
PA
PL
PP
Berufsbildende
Schulen (alt)
Realschule (alt)
Primarstufe
Arbeitslehre Schwerpunkt Haushaltslehre
Arbeitslehre Schwerpunkt Technik
Arbeitslehre Schwerpunkt Wirtschaft
Biologie
Chemie
Chinesisch
Deutsch
Englisch
Erdkunde
Evangelische Religionslehre
Französisch
Geographie
Geschichte
Geschichte/Politische Bildung
Gestaltung mit Kunst und Textilgestaltung
Altgriechisch
Neugriechisch
Hauswirtschaftswissenschaft
Hebräisch
Italienisch
Informatik
Islamkunde
Japanisch
Katholische Religionslehre
Kunst
Kunstwissenschaft
Latein
Literaturwissenschaft
Linguistik
Mathematik
Musik
Musisches Werken
Niederländisch
Pädagogik
Philosophie
Praktische Philosophie
b)
Sekundarstufe I
X
X
X
X
X
a)
Sonderschulen (alt)
Lehramt für ...
(nach alten Verordnungen)
Sonderpädagogik
Schlüssel
Grund-, Haupt-,
Volksschule (alt)
Aus-, Fortbildungsfach
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
6)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
7)
X
X
X
4)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
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a)
auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11)
auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12)
c)
auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32)
1)
auch Geographie / Geologie
2)
nur Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe (19)
3)
Hauswirtschaft
4)
nur Lehrämter SII/SI (24) und SII/SP (31)
5)
Kunst / Werken
6)
Kunsterziehung / Kunstgeschichte
7)
Kunst und Gestaltung
b)
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
10)
X
9)
11)
12)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
8)
X
X
X
X
13)
X
X
X
X
X
ohne Lehramt
Gymnasium (alt)
Realschule (alt)
Sekundarstufe I
Sonderpädagogik
X
Sekundarstufe II /
c)
Sekundarstufe I
X
Berufsbildende
Schulen (alt)
PH
PK
O
PS
RW
R
SU
SN
SO
SF
SW
SE
S
SP
TC
WT
TX
T
W
WW
WW
Grund-, Haupt-,
Volksschule (alt)
Primarstufe
Physik
Politik
Portugiesisch
Psychologie
Rechtswissenschaft
Russisch
Sachunterricht
Sonderpädagogik
Sozialpädagogik
Sozialpflege
Sozialwissenschaften
Sozial- und Erziehungswissenschaft
Spanisch
Sport
Technik
Technisches Werken
Textilgestaltung
Türkisch
Werken
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschafts- und Arbeitslehre
b)
Lehramt für ...
(nach alten Verordnungen)
Sonderschulen (alt)
Schlüssel
a)
Aus-, Fortbildungsfach
11)
X
X
X
X
14)
X
X
X
15)
X
a)
auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11)
auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12)
c)
auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32)
8)
Rechts- und Staatswissenschaft
9)
nur Lehramt SP/P (11)
10)
nur Lehramt SI/P (19)
11)
Politikwissenschaft / Soziologie / Wirtschaftswissenschaft
12)
auch Wirtschaftswissenschaft (soweit Ausnahmegenehmigung für 1. Staatsprüfung erteilt war)
13)
auch Politik, Soziologie, Sozialpolitik
14)
nur Lehrämter SII/SI (24) und SII/SP (31)
15)
in nicht kaufmännischen Berufsfeldern (auch Arbeitswirtschaftslehre)
b)
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Noch Kombinationen Aus-, Fortbildungsfach /Lehramt
AR
AL
BE
FP
GU
IL
HR
KS
MS
LM
AM
BM
IM
CM
MM
GM
PM
OM
RM
EM
WM
XM
SM
TM
OA
OR
SR
YR
TE
UW
ohne Lehramt
Sekundarstufe II /
c)
Sekundarstufe I
Berufsbildende
Schulen (alt)
Gymnasium (alt)
Realschule (alt)
Sekundarstufe I
Sonderpädagogik
Grund-, Haupt-,
Volksschule (alt)
Primarstufe
Alevitische Religionslehre (nach den Grundsätzen des AABF)
Arbeitslehre
Betreuung
Fachpraxis
Gesamtunterricht
Islamische Religionslehre (Lehrerlaubnis)
Jüdische Religionslehre
Kurzschrift
Maschinenschreiben
Unterricht in Herkunftssprache –Albanisch
Unterricht in Herkunftssprache –Arabisch
Unterricht in Herkunftssprache –Bosnisch
Unterricht in Herkunftssprache –Italienisch
Unterricht in Herkunftssprache –Kroatisch
Unterricht in Herkunftssprache –Makedonisch
Unterricht in Herkunftssprache –Neugriechisch
Unterricht in Herkunftssprache –Polnisch
Unterricht in Herkunftssprache –Portugiesisch
Unterricht in Herkunftssprache –Russisch
Unterricht in Herkunftssprache –Serbisch
Unterricht in Herkunftssprache –Slowenisch
Unterricht in Herkunftssprache –Sonstige
Unterricht in Herkunftssprache –Spanisch
Unterricht in Herkunftssprache –Türkisch
Ohne Angabe
Orthodoxe Religionslehre
Sonstige Sprachen
Syrisch-orthodoxe Religionslehre
Technologie (einschl. Fachkunde)
Unterweisung
b)
für Lehrkräfte ohne Lehramt (soweit nicht vorstehend aufgeführt)
Sonderschulen (alt)
Schlüssel
a)
Aus-, Fortbildungsfach
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
M
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
a)
auch Lehramt Sonderpädagogik / Primarstufe (11)
auch Lehramt Sekundarstufe I / Primarstufe (19) sowie Lehramt Sonderpädagogik / Sekundarstufe I (12)
c)
auch Lehramt Sekundarstufe II / Sonderpädagogik (31) sowie Lehrämter Sekundarstufe II (29,32)
b)
Aus-/Fortbildungsfach und Fachrichtung - Art der Qualifikation
Art der Qualifikation
ASD-Schlüssel
Erworben durch LABG/OVP bzw. Laufbahnverordnung
1
Unterrichtserlaubnis (z.B. Zertifikatskurs)
2
Mehrjähriger Unterricht ohne Lehramtsprüfung oder Unterrichtserlaubnis
3
Sonstige
9
Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben gezeigt, dass bei konfessionellem Unterricht oft Lehrkräfte eingetragen sind,
bei denen kein entsprechendes konfessionelles Aus-/Fortbildungsfach vorhanden ist. Bitte beachten Sie, dass im Beleg für die
Lehrerdaten nicht nur die durch LABG, OVP bzw. Laufbahnverordnungen erworbenen Aus-/Fortbildungsfächer einzutragen
sind, sondern auch solche, die durch Unterrichtserlaubnis (z.B. Zertifikatskurs), mehrjährige Unterrichtspraxis oder sonstige
Qualifikation erworben wurden (mit den entsprechenden Qualifikationsarten).
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/ Mehr-/Minderleistungen
Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, sowie Pflichtstundenermäßigungen aus persönlichen oder schulorganisatorischen Gründen
Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern sind die Schulaufsichtsbehörden gebeten worden, in ihren Genehmigungsbescheiden die entsprechende ASD-Verschlüsselungsnummer anzugeben. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/Anrechungsstunden
— im Grundbedarf (kein gesonderter Ausgleichsbedarf)
— Ausgleichsbedarf (nur mit Anerkennung durch die Schulaufsicht)
— Finanziert aus Zeitbudget (nur Ausgleichsbedarf)
— Finanziert aus Rundungsgewinnen (nur Ausgleichsbedarf)
— Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird
— Sonstiges
Archivpädagogik
Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung (halbe Anrechnung)
Ausbildungsbeauftragter OVP
Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird
Auslandstätigkeit (Landeslehrerentsendeprogramm)
Beratungsaufgaben in der Sek I
Bildungspolitische Sonderaufgaben
Eignungspraktikum Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Eignungspraktikum Mentor Schule
Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft
Einstiegshilfen in Beruf/Ausbildung
Entlastung schulische Ausbilder OBAS (§ 11 Abs. 5 i. V. mit § 9 Abs. 2)
Entlastung erfahrene Lehrkraft Pädagogische Einführung in den Schuldienst
Fachberater Schulaufsicht
Förderung des Theatertreffens für behinderte Kinder und Jugendliche
Förderung lernschwacher und begabter Schülerinnen und Schüler
Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz
Koordinations- und Beratungsaufgaben im Landesvorhaben KAoA
Landes- und Bundeswettbewerbe, Landesschülertheater
Laufbahnberatung und -kontrolle in der gymnasialen Oberstufe
Lehrerwochenstunden, die nicht verplant sind
Mitarbeit in Regionalen Arbeitsstellen
Nichtschüler-, Änderungs- und Feststellungsprüfungen
Pädagogische Tätigkeiten im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung
Personalratstätigkeit
Praxissemester Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Praxissemester Mentor Schule
Projekt: Abitur-Online
Schulleitungspauschale
Schulpraktische Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Ausbildung (Lehrkraft in Ausbildung, § 7 VOBASOF)
Schulpraktische Ausbildung an Schule (qualifizierte Fachkraft, § 11 VOBASOF)
Schulpsychologischer Dienst
Schulübergreifende Aufgaben kleineren Umfangs
Schwerbehindertenvertretung
Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für FH - Absolventen
Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für Universitätsabsolventen OBAS
Seiteneinsteigerentlastung: Pädagogische Einführung
Sonstige nichtunterrichtliche Tätigkeiten
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Rundungsgewinnen finanziert ist
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus wechselnden Ausgleichs- und Mehrbedarfe finanziert ist
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Zeitbudget finanziert ist
Sport sowie für Beratung und Koordination im Verbundsystem Schule und Leistungssport
SV-Verbindungslehrer, Beratungslehrer
Tätigkeit als Verwaltungsassistent / Verwaltungsassistentin
Teamabsprachen, Unterrichtsvorbereitung für Gemeinsames Lernen
Übergangsbegleitung im Rahmen des Langzeitpraktikums im Ausbildungskonsens KAoA
Vorbereitungsdienst Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen
Wechselnde Ausgleichs- und Mehrbedarfe: Curriculumentwicklung/ Zentrale Prüfungen
Zusätzliche Koordinations- und Beratungsaufgaben im Ausbildungskonsens KAoA
Seite: 13 von 28
ASD
Schlüssel
740
965
900
950
655
540
745
625
715
930
860
330
340
640
735
850
635
590
875
550
945
650
880
960
610
665
765
815
510
630
620
955
520
615
315
310
320
970
885
750
820
645
530
935
600
985
605
500
730
980
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Verwendungshinweise:
Ad) 330
Für die Ausbildungsarbeit für jede Lehrkraft in Ausbildung (mit dem Ermäßigungsgrund ‚310’; Seiteneinsteigerentlastung: Berufsbegleitende Ausbildung für Universitätsabsolventen OBAS) erhält die Schule insgesamt zwei Entlastungsstunden mit dem Grund ‚330’.
Ad) 340
Für die Ausbildungsarbeit für jede Lehrkraft in Ausbildung (mit dem Ermäßigungsgrund ‚320’ Seiteneinsteigerentlastung: Pädagogische Einführung) erhält die Schule insgesamt eine Entlastungsstunde mit dem
Grund ‚340’.
Ad) 510
Schulleitungspauschale einschl. Erhöhung um 1 Stunde zur Vorbereitung auf die veränderten Anforderungen für die Leitung einer eigenverantwortlichen Schule (insbesondere Teilnahme an Fortbildungen). Die
Schulleitungspauschale darf ausschließlich für das auf Grundstellen geführte Lehrpersonal eingetragen werden, nicht jedoch das vom Schulträger bereitgestellte sonstige Personal!
Ad) 520
auch: Beratungstätigkeiten an allgemeinbildenden Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung.
Ad) 600
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Teamabsprachen und die Vorbereitung des gemeinsamen Unterrichts,
nicht jedoch dessen Durchführung oder Teilabordnungen an andere Schulen einzutragen sind! Bitte berücksichtigen Sie bei gemeinsam erteiltem Unterricht bzw. Teamteaching auch die entsprechenden Hinweise in
den Eintragungshilfen.
Ad) 610
Tragen Sie Ermäßigungsstunden für Personalratstätigkeit nur in dem Umfang ein, wie er von der Bezirksregierung zur Refinanzierung anerkannt wurde.
Ad) 620
Die Lehrkraft ist gemäß § 11 Abs. 1 VOBASOF im Umfang von zwei Unterrichtsstunden von ihrer Unterrichtsverpflichtung freizustellen.
Ad) 630
Für die Ausbildung stehen gemäß § 10 Abs. 1 VOBASOF durchschnittlich 5 Wochenstunden zur Verfügung.
Ad) 665
Für die Aufgaben, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12).
Ad) 765
Für die Aufgaben, die Schulen im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Schulen je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstd. für d. jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12).
Ad) 900
Gemäß § 11 Abs. 6 OVP (BASS 20-03 Nr. 11) erhält jede Schule von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu
erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts insgesamt zwei Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke. Diese Anrechnungsstunden können dem Ausbildungsbeauftragten OVP, aber auch anderen
Mentoren zugeordnet werden.
Ad) 950
Flexible Mittel werden i. d. R. zur Finanzierung von Vertretungsunterricht eingesetzt. In besonderen Fällen
kann aus Flexiblen Mitteln allerdings auch ein Ausgleichsbedarf (z. B. Lehrerfortbildung, wechselnde Integrationsmaßnahmen, Hausunterricht) finanziert werden. Sofern sich die finanzierten Maßnahmen nicht in
der UVD als Unterricht niederschlagen, sind die Stunden bei der entlasteten Lehrkraft hier einzutragen.
Ad) 965
Die Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagsbetreuung wird hälftig als nichtunterrichtliche Tätigkeit in
der LID eingetragen (1 Stunde Aufsicht = 0,5 Anrechnungsstunden mit Grund 965).
Ad) 970
Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht!
Unter diesem Schlüssel sind auch Beratungstätigkeiten für sonderpädagogische Förderung von Lehrkräften
mit Förderschullehramt an allgemeinbildende Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums und Stellenanteile zur Unterstützung des Einstiegs in die Inklusion zu verbuchen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Mehrleistung
aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen/ aus schulorganisatorischen Gründen
Aufrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL
Beschäftigungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr"
Mehrarbeit (angeordnet und regelmäßig)
Überschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht)
Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite
ASD
Schlüssel
150
100
110
160
170
Verwendungshinweise:
Ad) 100
Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Während der Beschäftigungsphase sind die Lehrkräfte weiterhin im bisherigen Umfang
der wöchentlichen Arbeitszeit tätig. Haushaltsrechtlich werden sie jedoch nur mit dem reduzierten Vergütungs- bzw. Besoldungsumfang geführt. In der LID wird unter "Pflichtstundensoll" der reduzierte Umfang
eingetragen. Die Differenz zwischen reduziertem "Pflichtstundensoll" und tatsächlicher Arbeitsleistung wird
hier ausgewiesen.
Ad) 160
Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein
Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
Ad) 170
Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für
Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Minderleistung
wegen persönlicher Pflichtstundenermäßigungen/ aus schulorganisatorischen Gründen
Abrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL
Abwesend wegen Beschäftigungsverbot gem. § 6 Abs. 1 MuSchG
Beurlaubung (auch Elternzeit), Rückkehr im Laufe des Schuljahres
Freistellungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr"
Langfristige Erkrankung
Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen
Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Erhöhung auf Antrag)
Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Regelanrechnung)
Rückgabe vorgeleisteter Stunden wegen Nichtinanspruchnahme von Altersteilzeit
Rückgabe Vorgriffsstunden
Sonstige Ermäßigungen aus besonderen persönlichen Gründen
Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht)
Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite
Wiedereingliederungsmaßnahme
ASD
Schlüssel
350
250
230
290
240
200
220
210
270
275
300
360
370
260
Verwendungshinweise:
Ad) 200
Die Eintragung des Grundes ist für vollzeitbeschäftigte Lehrer zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr im Umfang von max. 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr im Umfang von max. 3 Stunden zulässig. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr sind max. 0,5 Stunden und ab dem 60. Lebensjahr
zwischen 1,5 und 2 Stunden eintragbar. Die Verwendung des Schlüssels ist für Lehrkräfte vor Vollendung
des 55. Lebensjahres sowie für verbeamtete Lehrkräfte in Altersteilzeit nicht zulässig!
Ad) 210
Der Grund darf bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften im Umfang von max. 4 Stunden, bei teilzeitbeschäftigten im Umfang von max. 3 Stunden eingetragen werden.
Ad) 230
Nur Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahres für eine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stehen. Über das
gesamte Schuljahr beurlaubte Lehrkräfte (auch Elternzeit) sind nicht in der LID zu erfassen.
Ad) 240
Lehrkräfte, die bei der Unterrichtsplanung der Schule nicht berücksichtigt sind und somit auch nicht in der
UVD eingetragen werden. Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier
in Abzug gebracht.
Ad) 250
Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht.
Ad) 260
Das Pflichtstundensoll der Lehrkräfte bei Wiedereingliederungsmaßnahmen bleibt unverändert. Die für eine
Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehenden Stunden sind als Ermäßigung hier einzutragen. Demgegenüber werden Lehrkräfte mit Teildienstfähigkeit wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. D. h. das Pflichtstundensoll wird mit reduziertem Umfang eingetragen, so dass keine gesonderte Stundenermäßigung erfolgt.
Ad) 290
Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Jahresfreistellung befinden, sind weiterhin in der LID einzutragen. Als Pflichtstundensoll ist, wie in der Beschäftigungsphase, die reduzierte Stundenzahl einzutragen
und als 'Minderleistung' mit dem Grund 290 zu ermäßigen, sodass sich der zu erteilende Unterricht auf 0
Stunden reduziert.
Ad) 300
Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Ad) 360
Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein
Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
Ad) 370
Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für
Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Unterrichtsfach
Unterrichtsfach
Achten Sie bitte ganz besonders darauf, dass für alle Unterrichtsfächer nur die angegebenen Verschlüsselungen
eingetragen werden. Abweichende Abkürzungen führen zu falschen Ergebnissen. Nicht aufgeführte Unterrichtsfächer sind den aufgeführten Abkürzungen zuzuordnen. 1)
1. Es gelten folgende Schlüssel
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
AR
A
-BI
CH
C
CO
D
E
EK
EL
PA
ER
VF
Niederländisch (siehe Nr. 2.)
Neugriechisch (siehe Nr. 2.)
Politik
Polnisch
Philosophie (nur SII)
Physik
Portugiesisch (siehe Nr. 2.)
Praktische Philosophie (nur SI)
Psychologie
Orthodoxe Religionslehre
Rechtskunde
Rumänisch
Russisch (siehe Nr. 2.)
Sonstige Sprachen
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
N
Z
PK
P
PL
PH
O
PP
PS
OR
RK
U
R
SR
=
=
=
=
=
=
F
GE
G
LI
H
IF
=
IV
Sozialwissenschaften
Spanisch (siehe Nr. 2.)
2)
Sport
Syrisch-orthodoxe Religionslehre
Technik
Textilgestaltung
Türkisch (siehe Nr. 2.)
=
=
=
=
=
=
=
SW
S
SP
YR
TC
TX
T
Italienisch (siehe Nr. 2.)
Japanisch (siehe Nr. 2.)
Jüdische Religionslehre
Kath. Religionslehre
Kunsterziehung
Lateinisch (siehe Nr. 2.)
=
=
=
=
=
=
=
Wirtschaftslehre
=
WW
Mathematik
Modellversuch Islamkunde in deutscher Sprache
Musik
=
=
=
IL
I
K
HR
KR
KU
L
M
IR
MU
Alevitische Religionslehre (nur SI)
Arabisch
Astronomie (s. Physik)
Biologie
Chemie
Chinesisch (siehe Nr. 2.)
Chor
Deutsch
Englisch
Erdkunde
Ernährungslehre
Erziehungswissenschaft
Ev. Religionslehre
Fächer für genehmigte Schulversuche, die hier nicht
1)
aufgeführt sind
Französisch (siehe Nr. 2.)
Geschichte
Altgriechisch (siehe Nr. 2.)
3)
Grundkurs in Literatur (Art der Gruppe = „71“)
Hebräisch (siehe Nr. 2.)
Informatik
Instrumentalpraktischer/vokalpraktischer Grundkurs
(Art der Gruppe = „71“)
Islamische Religionslehre (nur SI)
3)
(Türkisch als muttersprachlicher Unterricht = TM; Unterricht in Türkisch in der Muttersprache anstelle einer
Pflichtfremdsprache = TH)
Hinweis
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich – sofern nicht in den Lehrplänen verankert
– als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und
kann in unterschiedlichen Formen, auch in Form von
Projekten, umgesetzt werden. (vgl. RdErl des MSW v.
14. 12. 2009)
Mofakurse für Schüler der Klasse 9 sind als Teil der
Verkehrserziehung anzusehen und entsprechend
einzutragen.
Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht
als selbstständiges Unterrichtsfach ist mit dem Schlüssel für islamische Religionslehre einzutragen.
Blatt: 1 von 2
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
noch Unterrichtsfach
Unterrichtsfach
2. Beginn des Sprachunterrichtes bei zweiter oder dritter Fremdsprache
Der Sprachbeginn wird bei den regulären zweiten oder dritten Fremdsprachen erfasst. Die Jahrgangsstufe, in
dem die Klasse oder Gruppe mit dem Sprachunterricht begonnen hat, ist dem Fächerschlüssel anzuhängen.
zum Beispiel Französisch
Regulärer Beginn in Jahrgang 5
Regulärer Beginn in Jahrgang 6
Regulärer Beginn in Jahrgang 7
Regulärer Beginn in Jahrgang 8
Regulärer Beginn in Jahrgang EF
Angebot außerhalb des regulären
Fachunterrichts
=
=
=
=
=
=
F5
F6
F7*
F8
F0
FQ
*) Regulärer Beginn in Jahrgang 7 darf nur von Gymnasien der Aufbauform eingetragen werden.
3. Unterricht in der Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache oder eines Wahlpflichtfaches
(darf nur in den Jahrgängen 5 – 10 als Gruppenunterricht mit Art der Gruppe „56“ eingetragen werden)
Albanisch
Arabisch
Bosnisch
Neugriechisch
Italienisch
=
=
=
=
=
LH
RH
BH
GH
IH
Kroatisch
Makedonisch
Polnisch
Portugiesisch
Russisch
=
=
=
=
=
HH
MH
NH
OH
UH
Serbisch
Slowenisch
Spanisch
Türkisch
=
=
=
=
EH
WH
SH
TH
4. Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht)
Sofern außerhalb des Rahmens der verbindlichen Stundentafeln Unterricht in der Herkunftssprache gem. RdErl. d.
MSW vom 21.12.2009 (BASS 13-63 Nr. 3) erteilt wird, sind zu verwenden:
Albanisch
Arabisch
Bosnisch
Neugriechisch
Italienisch
=
=
=
=
=
LM
AM
BM
GM
IM
Kroatisch
Makedonisch
Polnisch
Portugiesisch
Russisch
=
=
=
=
=
CM
MM
PM
OM
RM
Serbisch
Slowenisch
Sonstige Sprache
Spanisch
Türkisch
=
=
=
=
=
EM
WM
XM
SM
TM
Muttersprachlicher Unterricht darf nur als Gruppenunterricht mit der Art der Gruppe "84" eingetragen werden.
5. Als Unterrichtsfach sind auch zulässig:
Hausunterricht
Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
4)
Förderbedarf außerhalb des regulären Fächerkanons
=
=
HU
SG
Blatt: 2 von 2
1. Der gesamte Unterricht ist nach Möglichkeit den aufgeführten Fächern zuzuordnen. Ist dies nicht möglich, ist der
Schlüssel "VF" (= „genehmigter Versuch“ bzw. „Sonstiges Fach“) zu verwenden.
2. Soweit es in Ausnahmefällen für notwendig gehalten wird, einen nach Geschlechtern getrennten Unterrichtsbedarf
hervorzuheben, wird Sport für Jungen mit S3 und Sport für Mädchen mit S4 verschlüsselt.
3. Nur in den Jahrgangsstufe Q1 und Q2 zulässig.
4. „SG“ muss bei einer sonderpädagogischen Förderung außerhalb des Fächerkanons der allgemeinen Schule eingetragen werden,
wenn es sich um eine längerfristige (sonder-)pädagogische Maßnahme handelt, die additiv zur Stundentafel der besuchten Klasse
durchgeführt wird. Beispiele sind: spezielle Lehrgänge, gezielte Einzelfördermaßnahmen, etc. Im Gegensatz dazu werden entsprechende Maßnahmen, die im Rahmen innerer oder äußerer Differenzierung parallel zur Stundentafel der besuchten Klasse stattfinden,
nicht gesondert als sonderpädagogische Förderung mit dem Merkmal „SG“ ausgewiesen, da sie nicht Stundentafel erhöhend wirken.“
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Art der Gruppe
Art der Gruppe
1. Unterricht im Klassenverband
2. Pflichtunterricht für Teile von Klassen
Schlüsselzahl
Kurzbezeichnung
der Klasse
Fach
teilnehmende
Schüler *)
keine
Eintragung
05 - 10
mit Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
keine
Eintragung
00
05 - 10
ohne Parallelität
61
05 - 10
ohne Parallelität
3. DIFFERENZIERUNG
Unterricht in der Sekundarstufe I
- 2. Fremdsprache gem. § 17 Abs. 1 & 2 APO SI
siehe Unterrichtsfächer
außer HU
Fremdsprache
Eintragung
(nur gesamt)
Eintragung
(nur gesamt)
Wahlpflichtunterricht der Klassen 08 und 09 (ggf. 10) gem. § 17 Abs. 3 APO SI
-
- 3. Fremdsprache (mind. dreistündig)
-
-
-
Einzelfach im mathematisch–naturwissenschaftlichen, technischen, gesellschaftswissenschaftlichen oder künstlerischen Schwerpunkt
(mind. zweistündig)
Fächerkombination im mathematisch- naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen oder künstlerischen Schwerpunkt (mind.
zweistündig)
schwerpunktübergreifende Angebote
Arbeitsgemeinschaften aufgrund der Regelung in §
3 Abs. 6 APO-SI
-
65
F8, G8, I8, L8, N8,
R8, S8
64
EL, IF, KU, MU, PA,
PK, TC
08 - 10
ohne Parallelität
62
BI, CH, EK, GE, IF,
KU, M , MU, PH, PK,
TC, TX
63
67
05 – 10, 98
ohne Parallelität
71
EF, Q1, Q2
ohne Parallelität
72
Q1, Q2
ohne Parallelität
Eintragung
(nur gesamt)
siehe
Unterrichtsfächer
- Unterricht in der Sekundarstufe II
-
Grundkurs
gem. § 8 Abs. 2 u. § 11 Abs. 1 APO GOSt B
Leistungskurs
gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 APO-GOSt B
siehe
Unterrichtsfächer
-
Zusatzkurs
gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2, 3 u. 4 APO-GOSt B
76
Q1, Q2
ohne Parallelität
-
Vertiefungsfach
gem. § 8 Abs. 4 u. § 11 Abs. 1 APO GOSt B
77
EF, Q1, Q2
ohne Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
-
Projektkurs
gem. § 11 Abs. 8 APO-GOSt B
78
Q1, Q2
ohne Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
GE, SW
Eintragung
(gesamt und
weiblich)
5. BESONDERE MAßNAHMEN / ZUSÄTZLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
- Sportförderunterricht
81
SP, S3, S4
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierig- keiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens
(LRS)
82
D
Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprachlicher Unterricht) in Vorbereitungs- und Regelklassen
84
AM, BM, CM, EM, GM,
IM, LM, MM, OM, PM,
RM, SM, TM, WM, XM
Fördergruppe für Kinder ohne deutsche Sprach- kenntnisse, die keine Vorbereitungs- bzw. Auffangklasse besuchen
85
- zusätzlicher Förderunterricht im Fach Deutsch für
Kinder in Regelklassen
86
- Maßnahmen äußerer Differenzierung in Klassen mit
hohem Migrantenanteil
87
-
zusätzliche Unterrichtsveranstaltung (z. B. Schulchor)
99
05 – 10, 98
ohne Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
Eintragung
(nur gesamt)
D
alle
ohne Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
Blatt: 1 von 2
Seite: 20 von 28
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
noch Art der Gruppe
Art der Gruppe
6.
Schlüsselzahl
Kurzbezeichnung
der Klasse
Fach
55
07 – 10, EF, Q1,
Q2
ohne Parallelität
siehe
Unterrichtsfächer
Profilklasse
Unterricht in der Herkunftssprache anstelle
7. einer zweiten oder dritten Fremdsprache gem. § 5
05 - 10
56
Abs. 1 APO SI
ohne Parallelität
BH,
IH,
OH,
UH,
EH, GH, HH,
LH, MH, NH,
RH, SH, TH,
WH
teilnehmende
Schüler *)
Eintragung
(nur gesamt, angemeldete Schüler am
Erhebungsstichtag)
Eintragung
(nur gesamt)
8. GANZTAGSBEREICH, ERGÄNZENDE ANGEBOTE (nur genehmigte Ganztagsschulen)
- Arbeits- bzw. Übungsstunde
- Arbeitsgemeinschaft
05 – 10, 98
ohne Parallelität
36
entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG
- Förderangebot
siehe
Unterrichtsfächer
9. Hausunterricht
keine
Eintragung
98
ohne Parallelität
94
08 – 10, EF
ohne Parallelität
Unterricht im Rahmen der Initiative "Kein
Abschluss ohne Anschluss"
Zusätzlicher Förderunterricht im Rahmen
der Initiative "Komm mit"
Ergänzungsstunden
12.
entsprechend § 3 Abs. 1, 3 sowie § 17 Abs. 4 APO-SI
11.
Eintragung
(nur gesamt, angemeldete Schüler am
Erhebungsstichtag)
Eintragung
(nur gesamt)
37
entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG
10.
Eintragung
(nur gesamt)
33
entsprechend §9 Abs. 2, 3 SchulG
95
05 - 10
ohne Parallelität
96
keine
Eintragung
Eintragung
HU
(angemeldete
Schüler am Erhebungsstichtag)
siehe
Unterrichtsfächer
Eintragung
(nur gesamt)
Blatt: 2 von 2
*) Erhebung des Unterrichts im aufgelösten Klassenverband: In der Sekundarstufe I wird auf die Erhebung des Geschlechts bei den
Unterrichtsdaten verzichtet (Erhebung der weiblichen Teilnehmer). Bitte geben Sie dort nur die Gesamtzahl der teilnehmenden
Schüler an. Beim Unterricht in der Sekundarstufe II muss die Gesamtzahl der Teilnehmer und die Anzahl der weiblichen Teilnehmerinnen angegeben werden.
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Bilingualer Unterricht
Bilingualer Unterricht
Grundsätzlich können alle nicht-sprachlichen Fächer bilingual unterrichtet werden. Bilingualer Unterricht ist nicht zulässig für
Deutsch, Fremdsprachen, Muttersprachlicher Unterricht und Unterricht in der Muttersprache anstelle einer zweiten oder
dritten Fremdsprache. Bitte geben Sie zusätzlich die Art des bilingualen Unterrichts im Bildschirm „Schuldaten“ an.
Englisch
=
E
Neugriechisch
=
Z
Französisch
=
F
Niederländisch
=
N
Italienisch
=
I
Spanisch
=
S
Türkisch
=
T
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Seite: 21 von 28
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Kurzbezeichnung der Klasse
Zulässigkeitsbereich
Klasse bzw. Schuljahrgang
Bildungsgang
Parallelität
Jahrgang (Stufe), 1. und 2. Stelle
G8
05, 06, 07, 08, 09
EF, Q1, Q2
Wiedereinrichtung des
Bildungsgangs G9
05, 06, 07, 08, 09, 10
Aufbaugymnasien
07, 08, 09, 10
EF, Q1, Q2
3. Stelle
A-Z
Ohne Eintrag
Gliederung
Ohne Eintrag
Ohne Eintrag
A-Z
GY9
A-Z
Ohne Eintrag
G01
G01
-
Ab dem Schuljahr 2013/14 wird die Sekundarstufe II an Gymnasien einheitlich mit den Jahrgangsschlüsseln EF (Einführungsphase), Q1 (erstes Jahr der Qualifikationsphase) und Q2 (zweites Jahr der Qualifikationsphase) eingetragen. Eine Differenzierung der Bildungsgänge erfolgt über die Eintragung der Schulgliederung.
-
In G8 Bildungsgängen sind die Jahrgänge 05, 06, 07, 08, 09, EF, Q1, Q2 zulässig (Spalte Schulgliederung ohne Eintrag)
-
Bei Wiedereinrichtung des Bildungsgangs G9 sind die Jahrgänge 05, 06, 07, 08, 09, 10 zulässig. (Spalte Schulgliederung mit
Eintrag GY9)
-
Am Aufbaugymnasium gibt es keine verkürzte Schulzeit. Zulässig sind die Jahrgänge 07, 08, 09, 10, EF, Q1, Q2 (Spalte
Schulgliederung mit Eintrag G01). Dabei entspricht in der gymnasialen Oberstufe die Einführungsphase (EF) der alten Jahrgangstufe 11. Das erste Jahr der Qualifikationsphase (Q1) entspricht der alten Jahrgangsstufe 12 und das zweite Jahr der
Qualifikationsphase (Q2) der alten Jahrgangstufen 13
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Teilklassenmerkmal
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Ohne Eintrag bzw. 01, 02,...99
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Mischklassentyp
Schlüssel
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Integrationsklasse
jahrgangsübergreifende Integrationsklasse
jahrgangsübergreifende Mischklasse
klassenartübergreifende Mischklasse
keine Mischklasse
I
X
U
K
ohne Eintrag
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Gliederung
Zulässigkeitsbereich
Bildungsgang
Jahrgang
05 – 09, EF, Q1, Q2
G8
Jahrgang 05 - 10
Bei Wiedereinrichtung des Bildungsgangs G9
Schlüssel
Ohne Eintrag
Jahrgang 07 - 10, EF, Q1, Q2 Aufbaugymnasium
GY9
G01
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Klassenart
Zulässigkeitsbereich
Jhg. 05 bis 10
Jhg. 08 bis 10
Jhg. 05 bis 10, EF, Q1, Q2
Jhg. 05 bis 10
Schlüssel
1)
Auffangklasse
Integrative Lerngruppe (gemäß BASS 13 – 41 Nr. 3)
Regelklasse / -Jahrgang
Vorbereitungsklasse 2)
AK
IL
RK
VK
1) Auffangklassen werden während eines Schuljahres für Schüler/-innen mit Zuwanderungsgeschichte oder werden für
Aussiedler/innen gebildet
2) Vorbereitungsklassen werden zu Beginn eines Schuljahres für Schüler/-innen mit Zuwanderungsgeschichte gebildet
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Organisationsform
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Halbtagsunterricht
Teilnahme am gebundenen Ganztag
1
2
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Jahrgang der Teilklasse
Auffangklasse, Integrative Lerngruppe, Regelklasse / -Jahrgang, Vorbereitungsklasse
05 bis 10
(Regel- ) -Jahrgang
EF, Q1, Q2
Hinweis zum Jahrgang der Teilklasse:
Unter dem Jahrgang der Teilklasse ist nicht das individuelle Schulbesuchsjahr der Schülerin/des Schülers zu verstehen. Für
Wiederholer ist der besuchte Jahrgang einzutragen.
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Seite: 23 von 28
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Förderschwerpunkt
Schlüssel
Emotionale und soziale Entwicklung
EZ
- EZ im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
EZ
Geistige Entwicklung
GB
Hören und Kommunikation (Gehörlose)
GH
Hören und Kommunikation (Schwerhörige)
SG
Körperliche und motorische Entwicklung
KB
Lernen
LB
Sehen (Blinde)
BL
- BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
BL
BL
- GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
GH
GH
SG
SG
KB
KB
Sehen (Sehbehinderte)
SH
- SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
SH
SH
Sprache
SB
- SB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
SB
Ohne Förderschwerpunkt
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
LB
leer
Hinweise:
In der Sekundarstufe I wird neben dem Hauptförderschwerpunkt die mögliche Kombination mit den Förderschwerpunkten LB und GB erfragt. Ist der Hauptförderschwerpunkt bereits LB oder GB, sind keine weiteren Förderschwerpunkte einzutragen. Mit dieser Information wird dann auswertungsseitig unterschieden, ob ein zieldifferentes (Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) oder ein zielgleiches
(Bildungsgänge der Allgemeinbildenden Schule) gemeinsames Lernen erfolgt.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Schwerstbehinderte
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Ja
Nein
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Reformpädagogik
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
M
S
Montessori
Sonstige
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Staatsangehörigkeiten
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Nationalitätenschlüssel entsprechend denen der Seite 4
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Grundschulempfehlung
Zulässigkeitsbereich
Jhg. 05 i.V. mit der Herkunftsschulform („G“ /- art „11“)
1)
Schlüssel
Empfehlung
keine Empfehlung 1)
Hauptschule
Hauptschule – bedingt Realschule
Realschule
Realschule – bedingt Gymnasium
Gymnasium
@
04XX
0410
10XX
1020
20XX
Nur gültig für Schüler/innen mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GB) und „Lernen“ (LB).
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Betreuung
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung
ausschließlich Übermittagbetreuung
Übermittagbetreuung und zusätzliches Ganztagsangebot
0
6
7
Hinweis: Die Betreuung (Spalte 970 ff.) wird als eigenständiges Merkmal auf Teilklassenebene erhoben. Fehlanzeigen sind
anzuzeigen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Herkunft der Schüler / Schulform
Schlüssel
Berufskolleg
Förderschule oder Schule für Kranke
Freie Waldorfschule oder Hiberniaschule
Gemeinschaftsschule
Gesamtschule
Grundschule (auch Primarstufe der Volksschule)
Gymnasium (auch Aufbaugymnasium)
Hauptschule (auch Sekundarstufe I der Volksschule)
PRIMUS-Schule
Realschule (auch Aufbaurealschule)
Sekundarschule
Sonstige Schule bzw. keine Schule, auch seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogene
BK
S
FW
GM
GE
G
GY
H
PS
R
SE
XS
Ausländische Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugewandert sind
AS
deutsche Schüler
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Herkunft der Schüler / Art
Zulässigkeitsbereich
Schlüssel
in Kombination mit
Herkunftsschulform …
Alle
Jahrgänge
BK, GE, GM, GY,
H, LB, R, SE,
SO, XS
Gleiche oder niedrigere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen Nichtversetzung (§ 50 Abs. 5 SchulG)
00
FW, GB, GE, GM,
GY, H, LB, R,
PS, SE, SO, XS
Gleiche Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen freiwilliger
Wiederholung oder Rücktritts (§ 20 Abs. 3 APO-S I und § 12 Abs.3 Satz1 APO-S
I), Verbleib in der Schulstufe (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung).
03
BK,
GE,
LB,
SO,
Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres durch Versetzung
oder versetzungsanalogen Übergang innerhalb der Schulform (§ 50 Abs. 1
Satz 1 SchulG, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 27 Abs. 1 APO-S I), Schulformaufstieg (§ 12
Abs.2 Satz 1 APO-S I) oder Wechsel zur Gesamtschule (§ 12 Abs. 4 APO-S I).
11
G, GE, GM, GY,
H, FW, R, PS,
SE, XS
Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen Vorversetzung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SchulG).
12
AS, XS
Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogen
sind
99
G , FW, GB,
GM, GY, H,
R, PS, SE,
XS
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (SCD011)
Art der Maßnahme
Schlüssel
Zulässige Jahrgänge
Bedeutung
BE
Berufsfelderkundung
LP
Langzeitpraktikum
PA
Potentialanalyse
PK
Praxiskurse
08
08, 09, 10, EF
08
09, 10, EF
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Gymnasien
Abgänger/ Abschlüsse (SCD012)
ohne G9 Bildungsgänge und Bildungsgänge des Aufbaugymnasiums
Höchster bisher erworbener Abschluss der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
Abgang von der
Schule aus Jahrgangsstufe
6–8
9
4)
4)
(ohne Versetzung)
9
4)
(mit Versetzung)
Nur
1)
G9
Nur
G8
10
1
(nur G9 )
EF
Q2
4)
Einzutragender
Schlüssel
Ohne Abschluss
A
Ohne Abschluss
A
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der
Klasse 10 bzw. der gymnasialen Oberstufe; § 40 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 22 Abs. 1 u. § 25 Abs. 1 u. 2
APO-SI)
(ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) (ohne Versetzungsvermerk)
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der
Klasse 10, Typ B)
(mit Versetzungsvermerk)
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe; § 43 Abs. 3 i.V.m. § 40 Abs. 4 S. 2 APO-SI)
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbarer Abschluss (mit Berechtigung zum Besuch der
Klasse 10, Typ B)
(ohne weiteren Abschluss in Klasse 10)
B
C
O
C
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§ 41 Abs. 2 APO-SI)
1)
D
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (ohne Versetzungsvermerk)
F
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Versetzungsvermerk)
1)
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; §
43 Abs. 3 i.V.m. § 40 Abs. 4 S. 2 APO-SI)
(ohne weiteren Abschluss im Jahrgang EF)
1)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe;
§ 41 Abs. 2 APO-SI i.V.m. § 40 Abs. 2 APO-GOSt)
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe bzw. ohne Versetzungsvermerk; § 40 Abs. 2 APO-GOSt)
G
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase I bzw. mit Versetzungsvermerk; § 40 Abs. 2 APO-GOSt)
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase I bzw. Zuerkennung bei Abwesenheit in EF, z.B. bei Auslandsjahr)
Q1
FSP Lernen
Zeugnis
O
5)
U
5)
G
I
I
Fachhochschulreife (schulischer Teil) (§ 40a APO-GOSt)
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der
Qualifikationsphase 1 (ohne Abitur und ohne Fachhochschulreife)
H
Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur)
H
Abitur (allgemeine Hochschulreife)
K
Abschlusszeugnis des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen
9 (G8)
1
Hauptschulabschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B)
10 (G9 )
FSP Geistige
4)
Entwicklung
Alle Jahrgänge Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
6 - 9 (G8)
1
6 - 10 (G9 )
1)
I
V
2)
B
M
3)
NRW besitzt keinen regulären gymnasialen G9-Bildungsgang. Das Kürzel wird hier der Einfachheit halber für Gymnasien und
Gymnasialzweige mit einer vorhandenen Klasse 10 in der Sek. I verwendet (z.B. Aufbaugymnasien, G9-Schulversuchsschulen)
2)
Abgangsart V nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel LB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2
3)
Abgangsart M nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel GB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2
4)
Vollzeitschulpflicht erfüllt
5)
Abgangsarten O und U im Jahrgang EF nur möglich bei Schülerinnen und Schülern aus G8 Bildungsgängen
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