Auf dem Weg zu hybriden Ausbaumodellen

Auf dem Weg zu hybriden
Ausbaumodellen
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die neue VwV
Breitbandmitfinanzierung
ForumEnergieWasser am 21.07.2016
RA Prof. Dr. Dominik Kupfer
A. Grundstruktur Verfahrensablauf
B. Abgrenzung Projektgebiet(e) und
Modellentscheidung(en)
C. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in den
Modellen
D. Verfahrensfahrplan
21.07.2016
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A. Grundstruktur Verfahrensablauf
I.
Identifikation Versorgungsdefizit
II. „Stand-alone“ oder ikZ?
III. Festlegung des Ausbauziels?
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I. Identifikation Versorgungsdefizit
1. Anstöße aus Einwohnerschaft / von
Gewerbetreibenden
2. Vergleich mit typischen Versorgungsanforderungen
3. Stichwort: „weiße Flecken“ bei
Breitbandgrundversorgungsnetzen
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2. Vergleich mit typischen Versorgungsanforderungen
Quelle: Stopka/Pessier/Flößel, a.a.O., S. 79; in: BNetzA, BK 3g-15/004, S. 146.
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3. „Weiße Flecken“ bei Breitbandgrundversorgungsnetzen
a.
Was sind „weiße Flecken“?
b.
Warum ist diese Definition von Relevanz?
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a. Was sind „weiße Flecken“?
„‘Weiße Flecken‘ sind Gebiete, in denen keine Breitbandinfrastruktur vorhanden ist und voraussichtlich auch in naher
Zukunft keine Breitbandinfrastruktur aufgebaut wird. Nach den
Zielen der Kommission … sollen … bis 2020 eine Geschwindigkeit
von mindestens 30 Mbit/s in der EU erreicht werden.“
Breitbandleitlinien, Rn. 66
[Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01), ABl. C 25 vom 26.01.2013, S. 1; geändert
durch Mitteilung der Kommission (2014/C 198/02), ABl. C 198 vom
27.06.2014, S. 30]
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b. Was haben beihilferechtliche Äußerungen der
EU-Kommission mit der Entscheidung einer Gemeinde
über das von ihr verfolgte Breitband-Ausbauziel zu tun?
Aufbau und Betrieb eines Breitbandnetzes sind
unternehmerische Tätigkeiten in einem liberalisierten
Wirtschaftssektor.
Bezuschussung ist Beihilfe.
Verpachtung zu nicht kostendeckenden Konditionen
ist Beihilfe.
Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV: grundsätzliches
Beihilfeverbot.
Beseitigung „weißer Flecken“ als Ausnahme.
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II. „Stand-alone“ oder ikZ?
Eine Gemeinde alleine für sich?
Mehrere Gemeinden im Verbund?
Landkreis im Verbund mit kreisangehörigen
Gemeinden?
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III. Festlegung des Ausbauziels?
Etwa:
Vorgabe eines bestimmten, kurzfristig zu erreichenden
Versorgungsniveaus
oder
Schaffung kommunaler TK-Infrastruktur?
Vorrang Markterkundungs- und
Interessenbekundungsverfahren
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Komplexe Aufgabenstellung gleich zu Beginn des Verfahrens
technische Fragen
rechtliche Fragen
steuerrechtliche Fragen
! Förderung von Beratungsleistungen
durch den Bund !
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B. Abgrenzung Projektgebiet(e) und
Modellentscheidung(en)
Als Ergebnis der Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren i.V.m. der Infrastrukturabfrage müsste der „Sachverhalt“
zumindest grob feststehen:
aktuelle Versorgungssituation
Ausbauabsichten von TK-Unternehmen
Auskunft über vorhandene Infrastruktur
(alle Versorgungsnetze)
Spezifikation möglicher Fördermaßnahmen durch
TK-Unternehmen
Informationen für die Koordination von Bauarbeiten
(alle Versorgungsnetze)
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Modellentscheidung
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
hybrides Ausbaumodell
Betreibermodell
dabei: Versuch, Eigenausbau vertraglich zu konkretisieren und
festzuschreiben;
Versuch, außerhalb von „Eigenausbaugebieten“ zu einer
möglichst nachhaltigen aber auch wirtschaftlichen Lösung
zu kommen.
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C. Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in den
Modellen
I.
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
II. Betreibermodell
III. Hybrides Ausbaumodell
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I. Wirtschaftlichkeitslückenförderung
1. Nachhaltigkeit – grundsätzlich begrenzt und
schwierig abzusichern
2. Wirtschaftlichkeit
a.
Bundesförderung – „Wirtschaftlichkeitslückenförderung“
b.
Landesförderung – „VwV Breitbandmitfinanzierung“
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II. Betreibermodell
1.
Nachhaltigkeit – optimal gewährleistbar
2.
Wirtschaftlichkeit
a.
Bundesförderung – „Betreibermodell“
b.
Landesförderung – „VwV Breitbandförderung“
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III. Hybrides Ausbaumodell
Während hybride Ausbaumodelle von der Bundesförderung
intendiert sind,
– Wirtschaftlichkeitsvergleich –
setzt die Landesförderung auf eine Trennung der Modelle,
– Ausschließlichkeit der Antragstellung –.
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D. Verfahrensfahrplan
I.
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
II.
Betreibermodell
III. Hybrides Ausbaumodell
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I. Wirtschaftlichkeitslückenförderung
t
Identifikation
Versorgungsdefizit
ikZ?
Antragstellung
Abgrenzung Projektgebiet
u. Entscheidung für
Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Förderantrag
Beratungsleistungen
Ausschreibung
Netzerrichtungs- u.
-betriebsvertrag
Bescheid mit
Vorbehalt
Bekanntmachung
Markterkundungs- und
Interessenbekundungsverfahren
Infrastrukturabfrage
Antrag
VwV Breitbandmitfinanzierung
abschließender
Förderbescheid
Bund
Abschluss
Netzerrichtungsu. -betriebsvertrag
Vorlage an
BNetzA
Umsetzung / Monitoring / Verwendungsnachweis und Auszahlung
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II. Betreibermodell
t
Identifikation
Versorgungsdefizit
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ikZ?
Förderantrag
Beratungsleistungen
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Bekanntmachung
Markterkundungs- und
Interessenbekundungsverfahren
Infrastrukturabfrage
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II. Betreibermodell
Beantragung
Gründung eines
Landesförderung für
Infrastrukturunternehmens Planungsleistungen
Abgrenzung
Projektgebiet u.
Entscheidung für
Betreibermodell
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Ausschreibung
Planungsleistungen
Backbone- u. ggf.
Ortsnetze
…
…
Beginn
Bauarbeiten
Ausschreibung
Bauleistung
Ausschreibung
Netzbetrieb
Konflikt Bundesförderung
und VwV Breitbandförderung
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III. Hybrides Ausbaumodell
Die Anforderungen müssen gebiets- und modellbezogen
jeweils für beide Förderregime vollständig erfüllt werden.
Dabei muss insgesamt ein zielführender und effizienter
Projektablauf gewährleistet werden.
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In der Tat
keine völlig triviale,
aber sehr kreative Aufgabe !
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