Bericht aus der Gemeinderatssitzung

Aktuelle Informationen der Sitzung
des Gemeinderates am 25.07.2016
TOP 1
Fragestunde für jugendliche und erwachsene Einwohner
Seitens der Bevölkerung wurden keine Wortmeldungen vorgebracht.
TOP 2 Kommunales Energiemanagement/Klimaschutzkonzept
Die Verwaltung informierte zusammen mit dem Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen das Gremium, dass der bisher jährlich eingebrachte Energiebericht einen immensen Verwaltungsaufwand bedeutet, dieser jedoch nur die gemeindeeigenen Gebäude sowie die Ammerbucher Straßenbeleuchtung umfasst. Der Energiebericht kostet jedes Jahr mindestens 9.000 €. Der Nutzen daraus ist jedoch überschaubar, da die Verbräuche sowie die Möglichkeiten einer klimaschutzförderlichen Sanierung auch ohne Energiebericht bekannt sind.
Ein neuer Ansatz ist, Ammerbuch ganzheitlich zu betrachten, anstelle sich lediglich auf
die Gemeindeverwaltung zu fokussieren. Dabei wird die Gesamtgemeinde inklusive
Gewerbe, Bürgerinnen/-bürger, Verkehr, Verwaltung, usw. untersucht. Die ersten
Schritte um eine Grundlage für künftige Handlungsempfehlungen im Bereich Klimaschutz zu schaffen, sind die Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz sowie parallel
eine Einstiegsberatung. Im Anschluss an diese beiden Pakete stehen die sinnvollen
Klimaschutzmaßnahmen fest.
Beide Maßnahmenpakete können über Bundes- bzw. Landesmittel gefördert werden.
Der Gemeinderat begrüßte die Vorgehensweis und fasste folgende Beschlüsse:
1.
Die Agentur für Klimaschutz wird (unter Vorbehalt des Zuwendungsbescheides für den Zuschuss in Höhe von 50 % der Bruttokosten) beauftragt, die
Energie- und CO2-Bilanz zum Preis von 4.200 € Netto zzgl. 7 %
Umsatzsteuer zu erstellen.
2.
Die Agentur für Klimaschutz wird (unter Vorbehalt des Zuwendungsbescheides für den Zuschuss in Höhe von 65 % der Bruttokosten) beauftragt, die
Einstiegsberatung zum Preis von 10.500 € Netto zzgl. 7 %
Umsatzsteuer zu erstellen.
3.
Auf die Erstellung des jährlichen Energieberichtes wird ab dem Jahr 2015 verzichtet (letztmalige Erstellung für das Jahr 2014 ist erfolgt).
TOP 3
Unterbringung von Flüchtlingen in Ammerbuch
- Informationen über den aktuellen Stand
- Unterbringungsmöglichkeiten in Altingen und Pfäffingen
Die Verwaltung gab bekannt, dass sich Stand 30.06.2016 in der vorläufigen Unterbringung (VUB) und in der Anschlussunterbringung (AUB) 75 Personen befinden.
Die Aufteilung stellt sich folgendermaßen dar:
Aktuell
Entringen:
Pfäffingen:
Poltringen:
Reusten:
Altingen:
Breitenholz:
15 Personen
4 Personen
22 Personen
14 Personen
20 Personen
0 Personen
Form der Unterbringung
( 9 VUB, 6 AUB)
( 0 VUB, 4 AUB)
( 5 VUB, 17 AUB)
(14 VUB, 0 AUB)
( 8 VUB, 12 AUB
weitere Plätze
2
5
9
2
Insgesamt
75 Personen
Die Unterbringung erfolgt dezentral und überwiegend in normalen Wohnverhältnissen;
dies erleichtert eine Integration in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Asyl Ammerbuch (FAA).
Die aktuelle Quote für die Anschlussunterbringung im Jahr 2016 beträgt 51 Personen.
Hiervon sind 39 Personen bereits untergebracht und weitere 14 Personen sind zur Unterbringung bis September vorgesehen. Somit wird die Quote aus heutiger Sicht für das
Jahr 2016 mit 53 Personen erfüllt. Die Quote für die vorläufige Unterbringung liegt für
die Gemeinde Ammerbuch bei 73 Personen, bei derzeit 37 untergebrachten Personen.
Es ergibt sich also allein aus der vorläufigen Unterbringung ein Bedarf von 36 Plätzen,
die im Jahr 2016 noch zu erfüllen sind.
Die Gemeinde Ammerbuch benötigt daher dringend geeigneten Wohnraum.
Eine Option diesen zu schaffen ist auf das Angebot der Kreisbaugesellschaft Tübingen
mbH einzugehen, welches den Neubau einer Wohnanlage am Standort Kayher Straße
2 bis 4 in Altingen umfasst. Die Gemeinde bekäme die Option der Anmietung der kompletten Wohnungen. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit geht die Wohnanlage auf die
Gemeinde Ammerbuch über.
Eine weitere Variante wäre, dass die Gemeinde Ammerbuch selbst eine Wohnanlage
nach eigenen Vorgaben erstellt. Ziel ist es, kostengünstigen Wohnraum in nachhaltiger
Bauweise zu schaffen, der vielseitig genutzt werden kann. Aktuell würde man Flüchtlinge in den Wohnungen unterbringen. Später wären die Wohnungen als Sozialwohnungen oder für junge Familien, Studenten usw. nutzbar. Die Gebäude würden in Mischbauweise (Holzwände, Holzdach, Geschoßdecken in Stahlbeton-Fertigteilen) erstellt.
Energiestandard ist Effizienzhaus 55 der KfW Bank. Dadurch gibt es umfangreiche Fördermittel bzw. Zuschüsse. Auch könne man bei Einhaltung bestimmter Vorgaben Fördermittel aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ erhalten.
Vorrangiges Ziel ist es jedoch leerstehende und ggf. renovierungsbedürftigte Häuser
und Wohnungen als Wohnraum zu gewinnen, wie das beispielsweise in der Hirschstraße 22 in Poltringen erfolgte. Diese Variante stellt für die Gemeinde die kostengünstigste
Lösung dar, zugleich leben die Flüchtlinge unter „normalen“ Wohnverhältnissen und
können leichter in das Gemeindeleben in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Asyl
integriert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine engagierte Unterstützung
seitens der Bürgerinnen und Bürger, Ortsvorsteher, Ortschaftsräte und sonstigen Vertreter der Gemeinde in den Gemeindeteilen erfolgt. Sollte dies nicht zum gewünschten
Erfolg führen, muss neu gebaut werden oder neu gebauter Wohnraum angemietet werden.
Der Gemeinderat unterstützte die vorgeschlagene Vorgehensweise und fasste hierzu
folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt sich in Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten
und Ortschaftsräten intensiv zu bemühen in den Gemeindeteilen Wohnraum zu
finden, der mit vertretbarem Aufwand instandgesetzt und zur Unterbringung von
Flüchtlingen langfristig angemietet werden kann.
2. Sofern sich bis nach der Sommerpause abzeichnet, dass keine ausreichende
Zahl an Wohnungen zur Verfügung steht, wird die Verwaltung beauftragt Vorbereitungen dafür zu treffen, dass entweder neu gebaute Räume angemietet werden oder seitens der Gemeinde neu gebaut wird.
3. Ein Neubau erfolgt mit Wohneinheiten für maximal 25 Personen in
3
1. Priorität
2. Priorität
auf dem Grundstück Kayher Straße 2 und 4 in Altingen und in
auf den Grundstücken 110 und 111 in Pfäffingen
TOP 4
Bildungszentrum Ammerbuch
-Beschlussfassung über die Baustellenzufahrt
Die Verwaltung präsentierte als Baustellenzufahrt die Variante 6a, bei welcher die Baustellenfahrzeuge von der B28 über die Kreisstraße nach Reusten fahren und am Hartwaldbeginn auf den Radweg zur Baustelle einbiegen. Da die Fahrzeuge einen großen
Wenderadius haben, muss dort eine geschotterte Schleppkurve angelegt werden. Die
Fläche wird im Anschluss in ihrem ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Von der
Baustelle fahren die Fahrzeuge über den Bahnübergang Zeppelinstraße und das Entringer Gewerbegebiet wieder heraus auf die B28. Verkehrsrechtliche Anpassungen
werden vorgenommen. Mit Sanierungsmaßnahmen am Weg nach Abschluss der Maßnahme wird gerechnet.
Der Gemeinderat begrüßte und beschloss diese Lösung als die am ehesten verträglichste, denn es werden außer dem Gewerbegebiet in Entringen keine Ammerbucher
Ortslagen direkt vom Baustellenverkehr berührt.
TOP 5
Gewerbegebietserweiterung "Hagen" in Altingen
- Feststellung der Planung
- Beschluss über die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten
Zusammen mit dem Fachplaner Herr Gauss vom Büro Gauss+Lörcher informierte die
Verwaltung über den aktuellen Stand der Planungen.
Die zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses geschätzten Gesamtkosten für die Gebietserschließung lagen ohne Grunderwerb und Kosten des Bebauungsplanverfahrens
bei insgesamt 4.033.000 €.
Die Kostenschätzung vom 18.07.2016 weist voraussichtliche Bruttobaukosten in Höhe
von 2.897.367€ aus.
Im Rahmen der Verhandlungen mit den Erwerbsinteressenten und im weiteren Planungsprozess hat sich Änderungsbedarf am rechtsgültigen Bebauungsplan in einigen
Punkten ergeben, über die der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung Beschluss gefasst
hat. Aufgrund der Änderungen entfällt die innere Querspange; daraus ergeben sich geringere Kosten gegenüber der bisherigen Finanzplanung.
Entsprechend dem Bauzeitenplan kann nach der Vergabeentscheidung, die für Oktober
2016 geplant ist, im November 2016 mit dem Bau begonnen werden. Als Fertigstellungstermin ist Sommer 2017 anvisiert.
Der Gemeinderat informierte sich ausführlich über die Dimensionierung der Abwässerkanäle, erkundigte sich, ob auch das Oberflächenwasser bei den Berechnungen berücksichtigt wurde und nahm zur Kenntnis, dass dies in den Planungen entsprechend
mit eingeflossen ist. Daraufhin fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Die Planung vom 19.07.2016 wird festgestellt.
2. Das Ingenieurbüro Gauss + Lörcher wird beauftragt, die Ausschreibung und die
Ausführung der Arbeiten durchzuführen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin das Vergabeverfahren unter
Beachtung der Vorschriften der VOB durchzuführen.
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TOP 6
Erweiterung Gewerbegebiet Hagen
- Zuteilung von Gewerbeflächen
Die Verwaltung nahm Bezug auf die Beschlusslage, resultierend aus der öffentlichen
Sitzung am 01.02.2016 in welcher der Kaufpreis festgelegt und am 09.05.2016 die Verkaufsmodalitäten für die Gewerbebauplätze im Erweiterungsgebiet „Hagen“ beschlossen wurden:

Der Käufer trägt den Kaufpreis in Höhe von 82 €/m² zuzüglich sämtlicher
Vertragskosten, der Grunderwerbssteuer sowie die Kosten der Vermessung.
 Es wird eine Bauverpflichtung mit 5 Jahren vereinbart. Der prozentuale Mindestbebauungsgrad ist im Einzelfall festzulegen, liegt aber mindestens bei 30% der
bebaubaren Fläche.
 Für den Fall der Nichteinhaltung verpflichtet sich der Erwerber auf Anforderung
der Verkäuferin zur Rückübertragung des Eigentums auf die Gemeinde Ammerbuch; sämtliche mit der Rückübertragung zusammenhängenden Kosten gehen
zu Lasten des Erwerbers.
 Der Kaufpreis wird fällig in Höhe von
- 50% einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrags, frühestens jedoch mit
Baubeginn der Erschließungsanlagen,
- 50% einen Monat nach der Verkehrsfreigabe der Erschließungsanlagen.
Für Erwerbsoptionen gilt Folgendes:
 Über begründete Anträge entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall.
 Sie sind nur möglich, sofern eine freie angrenzende Fläche dies zulässt.
 Das Optionsentgelt pro Jahr beträgt: Sockelbetrag mit 500 € + 0,5% des für die
Optionsfläche geltenden Kaufpreises.
Am 09.05.2016 hat der Gemeinderat die vorläufige Flächenzuteilung zustimmend zur
Kenntnis genommen. Über folgende Erwerbs- bzw. Optionsanträge hat der Gemeinderat Beschluss gefasst:
Fa. Schnaidt GmbH, Ammerbuch-Altingen
Fa. Quadrex GmbH & Co.KG, Ammerbuch-Altingen
Fa. Rilling, Ammerbuch-Altingen
Forstunternehmen, Land- und Forstmaschinenreparaturwerkstatt
Brüder Marquardt, Ammerbuch-Altingen
2x 1.500 m²
Siggis Mittagsstube und Partyservice, Gäufelden
Flaschnerei Ugele, Herrenberg-Kayh
Erwerb
Option
Erwerb
Erwerb
8.500 m²
2.400 m²
20.000 m²
2.250 m²
Erwerb 3.000 m²
Erwerb 1.500 m²
Erwerb 1.500 m²
Bei weiteren Bewerbern besteht noch Verhandlungsbedarf; über die Zuteilung wird zu
einem späteren Sitzungstermin beraten.
TOP 7
Bebauungsplan "Ödlesberg, 8. Änderung und Neufassung"
in Ammerbuch-Altingen
- Antrag auf erneute Änderung
Die Verwaltung informierte über den Antrag eines Bauplatzeigentümers auf Änderung
des rechtsgültigen Bebauungsplans "Ödlesberg, 8. Änderung und Neufassung". Mit der
Änderung sollte die Errichtung eines sogenannten Staffelgeschosses ermöglicht werden. In der aktuell gültigen Fassung des Bebauungsplans ist ein solches Staffelgeschoss aufgrund der Höhenbeschränkungen an dieser Stelle nicht mehr zulässig, die
5
beabsichtigte Aufstockung des Gebäudes über das zulässige Flachdach hinaus muss
mit einem Satteldach versehen werden.
Auf Erlass bzw. Änderung eines Bebauungsplans besteht grundsätzlich kein Anspruch.
Bei der Prüfung des Antrags wurden unter anderem energetische und städtebauliche
Aspekte sowie die finanziellen Auswirkungen einer Planänderung berücksichtigt. Das
Angebot der Antragsteller, einen Teil der Kosten zu übernehmen, hätte aus Gründen
der Gleichbehandlung nicht angenommen werden können, da sich eine Planänderung
nicht nur auf deren Baugrundstück beziehen würde.
Der Ortschaftsrat Altingen hatte bereits in seiner Sitzung am 28.06.2016 über eine mögliche Änderung beraten und empfohlen, keine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen. Eine Änderung stehe aus finanziellen Gründen in keinem Verhältnis, auch weil
unklar sei, ob es weitere Anwendungsfälle einer neuen Regelung geben würde.
Der Gemeinderat hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Energetische und städtebauliche Aspekte könnten zwar eine Änderung der Festsetzungen begründen, es besteht jedoch keine Erforderlichkeit. Die Zulassung von Staffelgeschossen aus energetischen Gründen müsste für das gesamte Plangebiet umgesetzt werden, dies wäre aus
Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig.
Der Gemeinderat ist daher der Empfehlung von Verwaltung und Ortschaftsrat gefolgt
und hat beschlossen, dass eine erneute Änderung des Bebauungsplans nicht erfolgt.
TOP 8
Sanierung RÜB - A3-RÜB 5 - (Wasenbreite),
Poltringen, 2016:
Bauwerkssanierung und Ertüchtigung der Maschinen- und
Elektrotechnik
- Beschluss der außerplanmäßigen Kosten
- Planfeststellung
- Ausschreibungsbeschluss
- Ermächtigung zur Vergabe
Die Verwaltung erläuterte zusammen mit Herrn Molitor vom Ingenieurbüro Götzelmann
+ Partner GmbH, weshalb die Sanierung des Regenüberlaufbeckens in
Poltringen notwendig ist. Beim RÜB A3-RÜB 5 - Wasenbreite - handelt es sich um ein
Abwasserpumpwerk, dem ein Regenüberlaufbecken vorgeschaltet ist.
Im Frühjahr 2016 kam es zu einem Ausfall der Pumpensteuerung und der Alarmierung
im Störfall. Die Störung konnte maschinen- und elektrotechnisch nur provisorisch repariert werden. Die Reparaturen sind lediglich als vorübergehende Notlösung zu betrachten.
Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, die für die wasserrechtliche
Genehmigung notwendigen Umbauten und Ertüchtigungen der Anlage in diesem Zusammenhang auszuführen. Es ist daher folgendes geplant:
 die Schaltanlage wird komplett erneuert und in diesem Zusammenhang auch die
erforderlichen Messgeräte nachgerüstet
 die Anlage wird mit der Ertüchtigung über eine LWL-Leitung auf die neue Fernwirkanlage am Bauhof Reusten aufgeschaltet
 im Pumpwerk werden die beiden Pumpen erneuert
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
in der Regenbeckenkammer wird eine Reinigungseinrichtung nachgerüstet werden um Ablagerungen entgegen zu wirken
Der Gemeinderat stimmte den Ausführungen zu und fasste folgende Beschlüsse:
1. Die Planung für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens A3-RÜB 5 (Wasenbreite)
in Ammerbuch Pfäffingen wird festgestellt.
2. Das Ingenieurbüro Götzelmann + Partner GmbH, Balingen, wird beauftragt die Ausschreibung und Ausführung der Arbeiten durchzuführen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin das Vergabeverfahren unter Beachtung der Vorschriften der VOB durchzuführen.
4. Den außerplanmäßigen Kosten wird zugestimmt.
TOP 9
Festlegung eines Straßennamens
- Alemannenweg, Erschließungsstraße am Bildungszentrum
Die Verwaltung stellte fest, dass mit dem Bau des Bildungszentrums der Bedarf eines
Straßennamens für den Erschließungsweg besteht. Die Entringer Gemeinderäte schlugen die Bezeichnung „Alemannenweg“ mit folgender Begründung vor:
 In den Alemannen können sich alle Ammerbucher Gemeindeteile wiederfinden.
 Das Baugrundstück ist nur ca. 150 m entfernt von dem Fund aus der Alemannenzeit an der Zeppelinstraße.
 „…weg“ statt „…straße“: In Erinnerung an den Feldweg und da das Fahrtempo
beschränkt werden soll.
Der Gemeinderat befürwortete die Namensgebung und fasste folgenden Beschluss:
Die Erschließungsstraße zwischen dem Poltringer Weg und dem Bahnübergang Zeppelinstraße erhält den Straßennamen „Alemannenweg“
TOP
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
10
- Bekanntgabe und Beschlussfassung über eingegangene Beträge
Die Verwaltung nahm Bezug auf einen anlässlich der Sitzung vom 12.06.2006 gefassten Beschluss, dass der Gemeinderat jeweils zu Beginn eines Quartals über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im
Wert von jeweils ab 100 € aufgrund einer Liste der Einzelzuwendungen unter Angabe
des Gebers, der Zuwendungshöhe und des Zuwendungszwecks beschließt. Damals
wurde auch festgelegt, dass bei Spendern unter 100 € pauschal in einer Summe unter
Angabe der Anzahl der Spender Beschluss gefasst wird.
Somit fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1.
Der Annahme und Vermittlung der in der Anlage genannten, in der Zeit vom
01.04 bis 30.06.2016 eingegangenen Geld- und Sachspenden ab 100,00 €, von
insgesamt 2.666,50 €, wird zugestimmt.
2.
Der Annahme und Vermittlung der in der Anlage genannten, in der Zeit vom
01.04 bis 30.06.2016 eingegangenen 17 Geld- und Sachspenden in Höhe von
jeweils unter 100,00 €, von insgesamt 680,15 €, wird
TOP
Sonstiges, Anträge, Wünsche
11
TOP 11.1
Erschließung des Baugebiets „Mittelbürketle“ zwischen Bebenhauser
Straße und Eibenweg in Entringen
7
Die Verwaltung informierte, dass aufgrund der Baugebietsentwicklung eine Kanalleitung
verlegt und zugleich die Engpässe im System behoben werden müssen. Dafür ist ein
Staukanal geplant, der zugleich die künftige Entwicklung im Bereich des Schulgeländes
mit berücksichtigt. Begleitend werden die Wasserleitung in Teilbereichen erneuert und
die Straße und der Gehweg wieder hergestellt. Die Planung ist für 2016 vorgesehen,
die Umsetzung wird für das kommende Haushaltsjahr geplant.
TOP 11.2
Wohnbauflächenentwicklung
Die Verwaltung gab bekannt, dass die Ortsvorsteher auf die Grundstückseigentümer in
den künftigen Entwicklungsbereichen zugehen werden, um zu klären, ob grundsätzliche
Bereitschaft zum Verkauf und Entwicklung der Erweiterungsflächen besteht. Eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema wird noch erfolgen.
Der Gemeinderat begrüßte die Vorgehensweise der Verwaltung.
TOP 11.3
Neuer Mannschafts- und Transportwagen für die Feuerwehr Breitenholz
Die Verwaltung gab bekannt, dass ein neuer Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehrabteilung Breitenholz gekauft wurde. Den Zuschlag erhielt die Firma Martin
Schäfer GmbH mit einem Angebotspreis von 42.500€.
TOP 11.4
Neubau Grundschule Altingen
Die Verwaltung informierte, dass ein Ideenentwurf für die zukünftige Grundschule samt
Halle Altingen in Auftrag gegeben werde.
TOP 11.5
Terminbekanntgabe Spatenstich Bildungszentrum Ammerbuch
Die Verwaltung nannte als Termin für den Spatenstich beim Bildungszentrum Ammerbuch den 23.11.2016 um 11.00 Uhr. Weitere Informationen werden noch folgen.
TOP 11.6
Personalsituation Freibad Entringen
Die Verwaltung gab bekannt, dass der Badebetrieb mit Beginn der Sommerferien voraussichtlich wieder wie gewohnt erfolgen wird. Die Personalsituation hat sich durch die
zwischenzeitliche Einstellung mehrerer Personen entspannt.
TOP 11.8
Wiesweg Pfäffingen
Die Verwaltung gab bekannt, dass die Poller im Wiesweg in Pfäffingen am 18.07.2016
angebracht und am 22.07.2016 aufgrund der Haupterntezeit wieder entfernt wurden.
Diese Lösung wurde zusammen mit den Pfäffinger Gemeinderäten in mehreren Gesprächen erarbeitet.
Wegen dem Zuschütten der Bodenhülsen wurde Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung in Höhe von 500€ gestellt. Zu einem unbestimmten Zeitpunkt sollen die
Poller wieder temporär aufgestellt werden.
TOP 11.9
Bachputzete Käsbach Entringen
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, weshalb die Bachputzete vom Käsbach in Entringen nicht früher im Jahr erfolgt und für wann diese geplant ist.
Die Verwaltung verwies auf den Naturschutz. Eine Reinigung im Frühjahr ist nicht zulässig. Die Reinigung ist für die ersten zwei Augustwochen vorgesehen. Ein jährlicher
Turnus ist angedacht.
TOP 11.10 Veranstaltungskalender
Seitens des Gemeinderates wurden Abstimmungsprobleme in Bezug auf den Veranstaltungskalender angemahnt. Als Beispiel wurde das letzte Wochenende zitiert, an
welchem drei Feste stattgefunden haben.
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Die Verwaltung erwiderte, dass immer im November die Abstimmungsgespräche für
den Veranstaltungskalender des darauffolgenden Jahres stattfinden. Dieses Wochenende sei vermutlich nicht ausreichend kommuniziert worden.
TOP 11.11 Altes Schulgebäude Entringen
Ein Mitglied des Gemeinderates erkundigte sich nach dem aktuellen Stand beim alten
Schulgebäude in Entringen. Es wurde der Vorschlag geäußert, dieses als Flüchtlingsunterkunft herzurichten.
Die Verwaltung verwies darauf, dass dies bereits geprüft und im Gemeinderat kommuniziert wurde. Wegen der enormen Kosten wurde davon Abstand genommen. Vorgesehen ist, zunächst den Verkehrswert festzulegen und im Anschluss das Objekt auszuschreiben.
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schloss sich an.