Mitteilung 1/2016

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Mitteilung 1/2016
An die Elektroinstallations- und Planungsfirmen in der Stadt Zürich und
Umgebung
Juli 2016
Zuständig
Direktwahl
E-Mail
Datum
Eduard Sturny
058 319 45 20
[email protected]
21.07.2016
Anpassung der speziellen Bestimmungen zu den WV ZH 2015-01, bauseitige
Leistung bei Zählerfernauslesung und neu zugelassene Zählersteckklemme
Sehr geehrte Damen und Herren
ewz treibt die Projekte der flächendeckenden Zählerfernauslesung und den SmartMeter-Ausbau kontinuierlich voran. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen mitteilen,
wie deshalb Messeinrichtungen in Zukunft bauseitig vorzubereiten sind.
Weiter möchten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit die von uns neu zugelassene
Zählersteckklemme vorstellen sowie über die Anpassung der speziellen Bestimmungen
zu den WV ZH 2015-1 informieren.
Bauseitige Leistung bei Zählerfernauslesung
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Ab 01. Oktober 2016, Datum Eingang der Installationsanzeige bei ewz, sind bei
Neu- oder Totalumbauten mit Eingriffen in die Messeinrichtung Kommunikationsverbindungen gemäss den beigelegten Schemas „Bauseitige Leistung für
Zählerfernauslesung“ auszuführen. Folgende Varianten kommen dabei in Frage:
§
§
§
§
Variante für Einfamilienhaus mit Aussenkasten
Variante für eine Hauptverteilung bis max. 30 Zähler
Variante für eine Hauptverteilung mit mehr als 30 Zähler
Variante mit mehreren, abgesetzten Hauptverteilungen
Konfektionierte Kabel zur Verbindung von Zähler zu Zähler à 1.5m und 3.0m
können ab Oktober 2016 bei den VES-Elektrogrosshändlern unter folgenden
ELDAS-Nummern bezogen werden:
§
§
1.5m
3.0m
E-No 101 778 309
E-No 101 778 319
ewz
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Seite
Datum
2/2
21.07.2016
Anpassung der speziellen Bestimmungen zu den WV ZH 2015-1
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Artikel 10.14 wird betreffend SDL/TRL mit folgender Auflage ergänzt:
„Das Erbringen von Systemdienstleistungen in Zusammenhang mit Regelleistung
ist in jedem Fall separat bewilligungspflichtig. Dies gilt auch bei einer
nachträglichen Änderung des Betriebskonzepts bei bereits angemeldeten EEA“.
Beilage
Muster Anschlussgesuch
Neu zugelassene Zählersteckklemme
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Ab sofort ist bei Direktmesseinrichtungen neben der Zählersteckklemme der
Firma Hager auch jene der Firma Seidl zugelassen. Weiterhin sind alle
Zählersteckklemmen mit einer Plombierhaube zu versehen.
Sämtliche Artikel zu den Zählersteckklemmen können bei den VES-Elektrogrosshändlern unter folgenden Herstellerbezeichnungen bezogen werden:
§
Hager Zählersteckklemme KJ31CH01
Abdeckhaube
KJ31ZE
§
Seidl Zählersteckklemme SL-AKS/Z 80(128)A-1N-TRE
Abdeckhaube
SL-AKS/Z-ADH-02-CHD
Alle Dokumente die diesem Schreiben beiliegen sowie weitere nützliche Informationen,
Formulare und die aktuellen speziellen Bestimmungen zu den WV ZH 2015-1 finden Sie
unter www.ewz.ch/installationskontrolle.
Freundliche Grüsse
Leiter Netze Zürich
Leiter Technik und Sicherheit
Angel Gallego
Eduard Sturny