Bekanntmachung Ausschreibung - Kommunales Center für Arbeit

Anstalt des öffentlichen Rechts
des Main-Kinzig-Kreises
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung
„Spätstarter gesucht“
Bekanntmachung der Öffentlichen Ausschreibung
(12 Abs.2 VOL/A)
a) Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle:
Kommunales Center für Arbeit (KCA) - Jobcenter und Soziales
Anstalt des öffentlichen Rechts des Main-Kinzig-Kreises
vertreten durch den Vorstand, Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen
Bezeichnung (Anschrift) der den Zuschlag erteilenden Stelle:
siehe oben
Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote oder die Teilnahmeanträge
einzureichen sind:
Kommunales Center für Arbeit (KCA) - Jobcenter und Soziales
Referat III, aktive Leistungen, Herr Heckmann
Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen
b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A):
Öffentliche Ausschreibung (Vergabe-Nr.: 16-KCA-01)
c) Form, in der Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:
Die Angebote müssen rechtzeitig, bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag/Paket per Post oder durch einen
privaten Zustelldienst eingegangen sein. Alternativ kann das Angebot innerhalb der
Angebotsfrist persönlich im Büro von Herrn Heckmann (Mo-Fr, 10:00 bis 12:00 Uhr;
Kommunale Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter und Soziales – Referat III, aktive
Leistungen, Herrn Heckmann, Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen; Zimmer 244)
eingereicht werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der
unter a) bezeichneten Stelle maßgebend. Angebote, die auf anderem Wege, z. B. als
elektronische Angebote, per E-Mail, Telefax usw. zugestellt werden, finden keine
Berücksichtigung und werden ausgeschlossen.
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Bekanntmachung; Öffentliche Ausschreibung „Spätstarter gesucht“
d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:
Art und Umfang:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur
Eignungsfeststellung und beruflichen Eingliederung gem. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB
III.
Als Zielgruppe – Teilnehmer – der Maßnahme sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte aus den Regionen Hanau und Maintal vorgesehen, die in den
vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monaten nach dem SGB II hilfebedürftig
waren (Langzeitleistungsbezieher). Trotz des Langzeitleistungsbezuges ist davon
auszugehen, dass ein Teil der Teilnehmer das Potenzial besitzt, unmittelbar in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden zu können. Daher
gehören zu den Teilnehmern auch Personen, die einer geringfügigen Beschäftigung
nachgehen und diese bislang nicht erfolgreich in eine Beschäftigung mit höherem und
bedarfsdeckendem Einkommen ausbauen konnten.
Das Ziel der Maßnahme ist die direkte Vermittlung von Langzeitleistungsbeziehern in
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach erfolgter Eignungsfeststellung.
Es sind 1250 Teilnehmer vorgesehen.
Ort:
Der Maßnahmenort soll im Stadtgebiet der Stadt Hanau liegen und für die
Teilnehmer aus der Region Hanau und Maintal gut und in angemessener Zeit mit
öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
e) Anzahl, Größe und Arte der einzelnen Lose:
Die Leistung wird als Gesamtheit vergeben. Es werden keine Lose gebildet.
f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nein
g) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Maßnahmenbeginn:
01.10.2016
Maßnahmenende:
31.01.2017
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Bekanntmachung; Öffentliche Ausschreibung „Spätstarter gesucht“
h) Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können:
Die Vergabeunterlagen werden in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank sowie im
Internet auf der Homepage des KCA (http://www.kca-mkk.de) unter dem Punkt
„Ausschreibungen“ veröffentlicht und können dort heruntergeladen werden.
Eine Anforderung der Vergabeunterlagen entfällt, ist aber im Einzelfall auf
schriftlichen Antrag bei dem Kommunalen Center für Arbeit (KCA) - Jobcenter und
Soziales, Referat III - aktive Leistungen - , Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen
möglich.
i) Ablauf der Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist:
22.08.2016 um 12:00 Uhr
Ablauf der Zuschlagsfrist:
07.09.2016
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
Entfällt für dieses Verfahren
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie
enthalten sind:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen und der VOL/B
zu entnehmen.
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die der
Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangt:
Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen:
 Erklärungen zur Bietereignung
 Referenzen/Nachweise der Fachkunde
Ferner sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen
Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz,
 Erklärung zu Räumlichkeiten/Außengelände/Erreichbarkeit,
 Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
m) Höhe etwaiger Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen:
Entfällt für dieses Verfahren
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Bekanntmachung; Öffentliche Ausschreibung „Spätstarter gesucht“
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen
genannt werden:
Siehe Vergabeunterlagen
o) Sonstige Angaben
Die Vergabeunterlagen enthalten u.a. die Vertragsbedingungen. Gemäß § 18 Abs. 1
Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz erfolgt folgender Hinweis zum Inhalt der
Vertragsbedingungen:
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung wird eine Vertragsstrafe vereinbart.
Näheres ist § 10 der Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit
der Zuschlagsfrist.
Wird bis zum Ablauf der Frist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht
berücksichtigt. Die Angebotsstelle teilt jedem erfolglosen Bieter, der einen
entsprechenden Antrag gestellt hat, nach Zuschlagserteilung die Ablehnung seines
Angebotes mit (§ 19 VOL/A).
Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit
Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes
rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer schriftlichen Festlegung in
Form einer Vertragsurkunde.
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