Flyer - Zeitschrift für Wett

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2. Deutscher Glücksspielrechtstag
Die Neuerteilung der
glücksspiel­rechtlichen Erlaubnisse
Eine Veranstaltung der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG)
und der Kanzlei Benesch Winkler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB
Frankfurt am Main, 14. Oktober 2016
Donnerstag, 13. Oktober 2016
ab 20:00 Uhr „Get-together“ der Konferenzteilnehmer auf Einladung der Kanzlei Benesch Winkler
Freitag, 14. Oktober 2016
9:15 Uhr Begrüßung: Torsten Kutschke (Verlagsleiter ZfWG, Deutscher Fachverlag)
9:30 bis 11:00 Uhr Antragstellung
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inführung und Leitung, Mirko Benesch (Benesch Winkler)
• „ Erfahrungen bei der Antragstellung in verschiedenen Bundesländern sowie Stand der verfassungsgerichtlichen
Verfahren“ Volker Nottelmann (Rechtsabteilung Gauselmann Unternehmensgruppe)
• „ Mitwirkungspflichten der Spielhallenbetreiber im Genehmigungsverfahren“ Dr. Lena Kühnbach (Benesch Winkler)
•D
iskussion
11:00 bis 11:30 UhrKaffeepause
11:30 bis 13:00 Uhr Auswahlverfahren
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inführung und Leitung, Mirko Benesch (Benesch Winkler)
• „ Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallen – Regelungspflicht durch den Gesetzgeber?“
Dr. Jonas Krainbring (Benesch Winkler)
• „ Fragen des Eigentums- und Vertrauensschutzes im Rahmen der Neuvergabe der Spielhallenerlaubnisse“
Prof. Dr. Foroud Shirvani (Universität Bonn)
•D
iskussion
13:00 bis 13:45 Uhr Mittagspause
13:45 bis 15:00 UhrBewertung des Glücksspielstaatsvertrags
•E
inführung und Leitung, Mirko Benesch (Benesch Winkler)
• „ Zug verpasst: Neuordnung der Regulierung der (digitalen) Glücksspielwirtschaft gescheitert“
Prof. Dr. Christian Koenig (Universität Bonn)
• „Relevanz des Abstandes zwischen Spielhallen und der Anzahl der Spielgeräte für das Entstehen von Glücksspielsucht –
Eine wissenschaftliche Überprüfung der Instrumente des Glücksspielstaatsvertrages“
Prof. Dr. Tilman Becker (Universität Hohenheim)
•D
iskussion
15:00 bis 15:45 UhrKaffeepause
15:45 bis 16:30 UhrPodiumsdiskussion „Glücksspielstaatsvertrag 2021“
Teilnehmer:
Prof. Dr. Christian Koenig (Universität Bonn)
Prof. Dr. Tilman Becker (Universität Hohenheim)
Dr. Jonas Krainbring (Benesch Winkler)
Volker Nottelmann (Gauselmann Unternehmensgruppe)
Mirko Benesch (Moderation, Benesch Winkler)
16:30 Uhr Mirko Benesch
Ende der Veranstaltung
Volker Nottelmann
Dr. Lena Kühnbach
Dr. Jonas Krainbring
Prof. Dr. Foroud
Shirvani
Prof. Dr. Christian
Koenig
Prof. Dr. Tilman Becker
2. Deutscher Glücksspielrechtstag
Am 01.07.2017 werden die meisten Spielhallen in Deutschland,
die noch eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO
haben, zum weiteren Betrieb eine glücksspielrechtliche Erlaubnis
benötigen. Dieses Erfordernis hat seinen Ursprung im Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2012. Für eine überwiegende Zahl
der Spielhallenbetreiber bedeutet dies die konkrete Bedrohung
ihrer wirtschaftlichen Betätigung, da die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnisse nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt werden wird. In diesem Zusammenhang sind viele
Rechtsfragen völlig ungeklärt.
Der 2. Deutsche Glücksspielrechtstag nimmt diese Situation zum
Anlass für eine eingehende Beschäftigung mit den sich hier stellenden rechtlichen Fragen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft
und Praxis werden Einblicke in den aktuellen Stand der Erlaubnisverfahren geben sowie eingehende Analysen auch im Hinblick
auf die (verfassungs-)rechtliche Bewertung der Rechtslage bieten.
Die Tagung richtet sich dabei sowohl an das Fachpublikum aus
der Spielhallenbranche, als gleichermaßen auch an Rechtsanwälte, Wissenschaft und Behörden. Im Rahmen einer Diskussion werden die Teilnehmer auch selbst die Möglichkeit haben, ihre Ideen
und Bedenken einzubringen.
Veranstaltet wird der 2. Deutsche Glücksspielrechtstag von der
Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) in Zusammen­
arbeit mit der im Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Benesch
Winkler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB.
Veranstaltungsort:
Deutscher Fachverlag GmbH
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt am Main
Teilnahmegebühr:
149,00 EUR (zzgl. MwSt)
399,00 EUR (zzgl. MwSt)
549,00 EUR (zzgl. MwSt)
Die Teilnahmegebühr bitten
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5 % bis Buchung zum 29. August 2016.
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5 % bei Anmeldung von 3 oder mehr Teilnehmern einer
Kanzlei/einer Institution/einer Behörde/einer Kammer ab dem
3. Teilnehmer (unabhängig vom Frühbucherrabatt).
Anmeldeschluss:
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen,
Anmeldeschluss ist der 10. Oktober 2016.
Stornierung:
Die Anmeldung ist übertragbar. Bei Stornierung bis zum
30. September 2016 (Eingangsdatum) wird eine Bearbeitungs­
gebühr von 50,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Danach ist die volle
Teilnahmegebühr zu entrichten.
Begrenzte Zimmerkontingente unter dem Stichwort
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