Grundkurs im Strahlenschutz einschließlich Unterweisung nach Anlage 7 Nr. 7. 1 (theoretischer Teil) Der Grundkurs im Strahlenschutz entspricht den in der Fachkunde-Richtlinie Medizin (BArbBl 12/1987 S. 79) festgelegten Anforderungen (mind. 24 Std. einschl. Übungen und Prüfung). Er ist zusammen mit dem entsprechenden Spezialkurs Voraussetzung für die Fachkunde im Strahlenschutz. Für den Besuch des Spezialkurses wird die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz gefordert. Nach regelmäßiger Teilnahme (Anwesenheitspflicht) und erfolgreicher Abschlussprüfung (Multiple-ChoiceTest) erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die der für die Erteilung des Fachkundenachweises zuständigen Stelle (z.B. Landesärztekammer) vorgelegt werden kann. Mit Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer sowie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Nr. 6/1-390-12/89, wurde der Kurs genehmigt. Er wird bundesweit anerkannt. Der Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte wird in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer – Akademie für ärztliche Fortbildung angeboten. Er ist auf das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer mit 25 Punkten anrechenbar. Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a Abs. 3 RöV Der Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a Abs.3 RöV ist Voraussetzung für den Erwerb der Sachkunde. Die Sachkunde beinhaltet theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf dem jeweiligen Anwendungsgebiet. Der Erwerb der Sachkunde erfolgt unter fachspezifischer Anweisung über längere Zeiträume. Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte Kenntniskurs für Ärzte in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie Die Kenntnisse werden durch eine Unterweisung mit den Lehrinhalten nach Anhang 7 Nr. 7.1 der Fachkunde-Richtlinie Medizin vermittelt („8-stündige Unterweisung im Strahlenschutz“). Da die Unterweisung gem. Fachkunde-Richtlinie in Form eines Kurses erfolgen sollte, wurden die theoretischen Lehrinhalte in den Grundkurs aufgenommen. Kursteilnehmer, die gleichzeitig mit dem Besuch des Grundkurses die Bescheinigung über den theoretischen Teil der Kenntnisse im Strahlenschutznach § 18a Abs.3 RöV erhalten möchten, müssen spätestens bis Kursbeginn den Nachweis vorlegen, dass sie Einblick in den Ablauf von Röntgenstrahlenanwendungen in der Praxis erhalten haben (oberer Teil des beigefügten Formblattes). Der untere Teil des Formblattes bezieht sich auf die Vermittlung der theoretischen Lehrinhalte. Er wird nach Ende des Kurses vom Kursleiter bestätigt. Die Bescheinigung wird mit dem Kurszeugnis übersandt. Strahlenschutzstelle der Universität Würzburg Administration durch das CCE Universität Würzburg Ablauf des Kurses Freitag KURSGEBÜHR LEITUNG 9.00 - 9.15 Grundprinzipien des Strahlenschutzes Dr. R. Behl 9.15 - 11.00 Grundlagen der Strahlenphysik,Teil 1 Strahlenschutzbevollmächtigter der Universität Würzburg a.D. 11.00 - 11.15 Pause 11.15 - 12.45 Röntgeneinrichtungen, Röntgenaufnahme und -durchleuchtungstechnik 12.45 - 13.45 Mittagspause 13.45 - 15.00 Dosisbegriffe und Dosimetrie, Teil 1 15.00 - 15.45 Natürliche Strahlenexposition des Menschen 15.45 - 16.00 Pause 16.00 - 16.45 Zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen 16.45 - 18.00 Dosisbegriffe und Dosimetrie, Teil 2 Samstag 8.30 - 10.15 Grundlagen der Strahlenphysik, Teil 2 10.15 - 10.30 Pause 10.30 - 12.45 Strahlenbiologische Grundlagen, Teil 1 12.45 - 13.45 Mittagspause 13.45 - 16.00 Strahlenbiologische Grundlagen, Teil 2 16.00 - 16.15 Pause 16.15 - 18.00 Rechtsvorschriften, Teil 1 Sonntag REFERENTEN Dr. R. Behl Strahlenschutzbevollmächtigter der Universität Würzburg a.D. Dr. K. Bratengeier Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie der Universität Würzburg Prof. Dr. J. Breckow Fachhochschule Gießen-Friedberg Fachbereich MNI, Strahlenschutz Dr. W. Küsters Röntgenabteilung des Juliusspitals, Würzburg Dr. F. Schwab Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie der Universität Würzburg Dr. R. Rinck Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg a.D. Prof. Dr. W. Schmitt Röntgenabteilung des Juliusspitals, Würzburg a.D. Dr. W. H. Thomas Institut für Med. Strahlenkunde und Zell-Forschung der Universität Würzburg ANMELDUNG 8.30 - 10.15 Grundlagen der Strahlenphysik, Teil 3 10.15 - 10.30 Pause 10.30 - 12.00 Rechtsvorschriften, Teil 2 12.00 - 12.45 Störfälle, Unfälle, außergewöhnliche Ereignisse 12.45 - 13.45 Mittagspause 13.45 - 15.15 Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgenund Gammabestrahlungsanlagen und in der Nuklearmedizin 15.15 - 15.30 Pause 15.30 - 16.00 Zusammenfassung, Diskussion 16.00 - 17.00 Prüfung (Änderungen vorbehalten) Anmeldungen unter www.uni-wuerzburg.de/cce/strahlenschutz Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. KONTAKT Center for Continuing Education Julius-Maximilians-Universität Würzburg Sanderring 2, 97070 Würzburg Telefon: 0931-31 81690 FAX: 0931-31 81690-0 E-mail: [email protected] Homepage: www.uni-wuerzburg.de/cce EUR 250,(Kursgebühr beinhaltet Kursunterlagen, warme Getränke und Pausensnacks während der Kaffeepausen) Für die Zahlung der Kursgebühr erhalten die Kursteilnehmer nach Eingang der verbindlichen Anmeldung mit der Anmeldebestätigung und den Kursunterlagen eine Rechnung. Die Kursgebühr wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung gemäß Rechnungsangaben fällig. RÜCKTRITT Nach der verbindlichen Anmeldung wird bei Rücktritt von der Kursteilnahme eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr berechnet. Erfolgen Stornierungen später als 14 Tage vor Kursbeginn ist eine Rückzahlung der Kursgebühr nicht mehr möglich. Sofern ein Kurs die erforderliche Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, wird er vom Programm abgesetzt. In diesem Fall werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. VERANSTALTUNGSORT Welz Haus Klinikstraße 6 97070 Würzburg Bitte benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Die Klinikstraße liegt am Rande der Fußgängerzone in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes und der Innenstadt. Parkmöglichkeiten können nicht zur Verfügung gestellt werden (zum nächsten gebührenfreien Parkplatz 10 min. Fußweg).
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