Wegleitung zum Leistungsvertrag 2017 - Gesundheits

Gesundheitsund Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Direction de la santé
publique et de la
prévoyance sociale
du canton de Berne
Alters- und Behindertenamt
Office des personnes
âgées et handicapées
Wegleitung zum Leistungsvertrag 2017
für Wohnheime und Tagesstätten
für Wohnheime und Tagesstätten, die auf der Pflegeheimliste figurieren
für erwachsene Personen mit einer Behinderung
Wegleitung zum Leistungsvertrag 2017 für Wohnheime & Tagesstätten und Wohnheime & Tagesstätten mit
Pflegeheimlistenplätzen
für erwachsene Personen mit einer Behinderung
1 Zweck
Nachfolgend werden die Verfahren und Instrumente betreffend Abschluss eines Leistungsvertrags
zwischen Institutionen für erwachsene Menschen mit einer Behinderung und dem Alters- und Behindertenamt (ALBA) beschrieben.
2 Von der Planung bis zur Abrechnung
2.1
Planungsphase
Es stehen zwei Leistungsverträge zur Verfügung, der vereinfachte und der umfassende Leistungsvertrag:
•
Vereinfachter Leistungsvertrag
Generell kommt der vereinfachte Leistungsvertrag zur Anwendung. Es ist möglich, mit dem
vereinfachten Leistungsvertrag auf ein bereits bestehendes Angebot Platz- oder Betreuungszuschläge zu beantragen
•
Umfassender Leistungsvertrag
Nur im Fall von Angebotsveränderungen ist der umfassende Leistungsvertrag auszufüllen.
Als Angebotsveränderungen gelten: Veränderung der Auslastung, Umwandlung bestehender
Angebote wie z.B. die Aufteilung des Angebots Wohnen mit Beschäftigung in Wohnen ohne
Beschäftigung und Beschäftigung/Tagesstätte, neue Angebote zu veränderten Leistungspreisen, beispielsweise KBS-Plätze.
2.1.1 Allgemeines
•
•
Das ALBA stellt die folgenden Vertragsunterlagen zur Verfügung:
Die allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag
Die „Tarifregelungen WH & TS / PHL 2017“
Den vereinfachten Leistungsvertrag
Den umfassenden Leistungsvertrag (Excel-Tabellen zur Erfassung der Leistungsangebote und zur Berechnung der vereinbarten Nettobetriebskosten pro Leistungsangebot)
Basis des Leistungsvertrags 2017 sind die Anzahl der Leistungseinheiten und die Preise,
welche im Leistungsvertrag 2016 vereinbart wurden.
•
Mit dem vereinfachten Leistungsvertrag können, auf Basis des bestehenden Angebots durch
Platz- oder Betreuungszu-/ oder -abschläge, Anpassungen beantragt werden. Davon ausgenommen sind die teuerungsbedingten Anpassungen.
•
Bei Angebotsverschiebungen ist zwingend der umfassende Leistungsvertrag auszufüllen. Die
Institution plant und budgetiert gemäss den Budgetvorgaben des ALBA. Als Anhang zum
Budget ist bei mehreren Leistungsangeboten elektronisch oder in Papierform eine Übersicht
über die Umlageschlüssel einzureichen.
•
Die Institution reicht den Leistungsvertragsentwurf und Anhänge bis spätestens 30. September 2016 elektronisch an den/die für Ihren Leistungsvertrag zuständige/n Mitarbeiter/in
des Alters- und Behindertenamtes (ALBA) ein. Sämtliche Anträge auf Zuschläge, welche
nach dem 30. September 2016 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
•
Bei der Beurteilung der Anträge auf Betreuungszuschläge wird der IST-Stellenplan gemäss Eingabe vom Frühjahr 2013 mitberücksichtigt.
•
Das ALBA prüft die Angaben der Institution. Im Bedarfsfall nimmt das ALBA mit der Institution
Kontakt auf zur Bereinigung von Unklarheiten, offenen Fragen und bezüglich der Gewährung
von Platz- und Betreuungszuschlägen.
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•
Die Institution reicht gegebenenfalls eine neue, überarbeitete Version der Leistungsvertragsofferte elektronisch bei der/dem zuständigen Mitarbeiter/in des ALBA ein.
•
Das ALBA teilt der Institution mit, dass der Leistungsvertrag in der vorliegenden Form zur Unterschrift vorgelegt werden kann.
•
Die Institution reicht den Leistungsvertrag in 2-facher Ausführung rechtsgültig unterschrieben (gemäss HR-Eintrag) per Post beim ALBA ein.
•
Die Institution erhält ein vom Amtsvorsteher und dem Abteilungsleiter unterschriebenes
Exemplar des Leistungsvertrages per Post zugestellt.
2.1.2 Leistungsangebot „ambulante Betreuung“
Das Angebot richtet sich an IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern mit Wohnsitz im Kanton Bern,
welche nicht gleichzeitig einen Wohnheimplatz belegen. Es ist dafür keine Betriebsbewilligung erforderlich.
Verrechnet werden können Betreuungs- und Pflegezeiten, welche in direktem Kontakt mit IVRentnerinnen und IV-Rentnern erbracht werden, pro angebrochene Viertelstunde. Verrechnungseinheit ist die Stunde à 60 min. Die ambulante Betreuung wird über den Leistungsvertrag
pauschal pro geleistete Stunde finanziert. Der vereinbarte Preis beträgt max. CHF 153.00. Damit
sind alle Kosten (inkl. Administration, Personalaufwand, Sachaufwand, Fahrzeiten, Wegkosten,
Koordination etc.) abgedeckt.
Institutionen, welche „ambulante Betreuung“ anbieten, müssen über ein entsprechendes vom ALBA genehmigtes Konzept verfügen. Das Konzept enthält die wichtigsten Aussagen zur Zielsetzung im Rahmen der Strategie der Institution sowie zur Umsetzung. Zudem sind folgende Inhalte
zu beschreiben: Zielgruppe, Anzahl reduzierter Plätze (und voraussichtliche) Anzahl betreuter
Personen, Leistungsangebot, Stellenplan und geplanter Betreuungsumfang sowie ein Musterbetreuungsvertrag mit Regelungen und Verantwortlichkeiten. Das Konzept „ambulante Betreuung“
ist zusammen mit den Leistungsvertragsunterlagen einzureichen.
Da die Einführung der ambulanten Betreuung nicht zu Mehrkosten für den Kanton führen darf,
muss die Finanzierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die Umwandlung von stationären
Plätzen in Betreuungsstunden erfolgen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Kantonsanteil
an den Kosten pro Platz durchschnittlich 50% betragen. Die Umwandlung von stationären Plätzen
sollte zu mehr Plätzen im ambulanten Angebot führen.
Die Umwandlung führt zur entsprechenden Reduktion von Wohnheimplätzen bei gleich bleibendem Preis pro Aufenthaltstag. Die Anzahl der Betreuungsstunden wird wie folgt berechnet: 50%
des Preises pro Platz 1 / Preis pro Stunde 2.
2.2
Mischinstitutionen auf der Pflegeheimliste
IV-Rentner können sowohl dem IV-Bereich als auch dem AHV-Bereich zugeteilt werden. Es ist
hierbei jedoch zu beachten:
•
Verbleibt ein IV-Rentner beim Erreichen des AHV-Alters im IV-Bereich, kann er weiter über
den Leistungsvertrag abgerechnet werden.
•
Ist ein IV-Rentner dem AHV-Bereich zugeteilt, kann er nach dem Erreichen des AHV-Alters
nicht mehr dem IV-Bereich zugeteilt und über den Leistungsvertrag abgerechnet werden.
•
Neueintritte von Klientinnen und Klienten im AHV-Alter können nicht dem IV-Bereich zugeteilt
und über den Leistungsvertrag abgerechnet werden (Ausnahme: Nahtloser Wechsel vom IVBereich eines anderen Wohnheims).
1
2
Preis pro Platz: Preis pro Aufenthaltstag x Anzahl der jährlichen Aufenthaltstage pro Platz
Preis pro Stunde: vom Wohnheim festgelegte Pauschale von max. CHF 153.00 pro Stunde
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2.3
Bereitstellung und Abrechnung
• Die Institution erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Leistungsvertrag.
• Das ALBA gewährt für das Jahr 2017 keine Akontozahlungen.
• Die Institution stellt dem ALBA quartalsweise die gemäss Leistungsvertrag erbrachten Leistungen in Rechnung.
• Die Institution meldet dem ALBA allfällige, sich während des Jahres abzeichnende wesentliche Abweichungen zum Leistungsvertrag.
• Die Institution reicht alle erforderlichen Unterlagen gemäss den allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag an das ALBA ein.
• Für ausserkantonale Klientinnen und Klienten muss nach Abschluss des Leistungsvertrags
2017 die Kostenübernahmegarantie (KÜG) überprüft werden. Es ist keine neue KÜG notwendig, wenn sich im neuen Kalenderjahr, bei gleicher Leistung, bloss der verrechenbare Aufwand resp. der Leistungspreis ändert. Zur Verlängerung einer befristeten KÜG ist aber
selbstverständlich stets ein neues KÜG-Gesuch beim Wohnkanton einzureichen.
3 Erläuterungen zu den Tabellen im Leistungsvertrag
In den Excel-Formularen des Leistungsvertrages werden die vertragsrelevanten Leistungs- und
Finanzdaten der Institution erfasst.
Die Formulare sind miteinander verknüpft. Eintragungen können nur in den gelb markierten, ungeschützten Feldern erfolgen. In den Formularen Platz- und Betreuungszuschlag sind die grün
hinterlegten Felder erst nach Eintreffen des Zuschlagbriefes des ALBA auszufüllen. Die übrigen
Felder der Formulare sind gesperrt, da jede Veränderung von Zellen oder Formeln eine Fehlrechnung zur Folge haben kann. Bitte beachten Sie die jeweiligen, direkt den Zellen zugeordneten
Kommentare. Es ist wichtig, dass die verschiedenen Formulare nacheinander bearbeitet werden.
Das Einfügen von weiteren Tabellen ist nicht gestattet.
Die Formulare unter den Ziffern 3.1, 3.2, 3.7 und 3.8 sind im vereinfachten wie im umfassenden
Leistungsvertrag vorhanden. Ziffer 3.6 betrifft ausschliesslich den vereinfachten Leistungsvertrag
und die Ziffern 3.3 bis 3.5 beziehen sich auf den umfassenden Leistungsvertrag.
3.1
Formulare "Deckblatt" und "Stammdaten"
Auf dem Formular "Deckblatt" werden der Name der Institution und der Trägerschaft, die Eingabeversion und das Datum der aktuellen Eingabe erfasst. Bei jeder neuen Eingabe sind Versionsnummer und Datum der Eingabe anzupassen.
Auf dem Formular „Stammdaten“ sind die Stammdaten der Institution und der Trägerschaft vollständig anzugeben.
3.2
Formulare „Platzzuschlag“ und „Betreuungszuschlag“
Allgemein
• Generell gelten für die Beurteilung eines Antrages auf Platzzuschlags/Betreuungszuschlags
folgende Kriterien: Die Verwendung und die Höhe des beantragten Zuschlags müssen:
- nachvollziehbar (verständlich)
- belegt (Darstellung und Belege der Veränderungen)
- plausibel (Bedarfsnachweis) und
- wirtschaftlich sein.
• Die Angaben sind in den Formularen Platz- und Betreuungszuschlag zu vermerken und bei
Bedarf auf einem separaten Beiblatt auszuführen.
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• Sämtliche Veränderungen des Leitungsumfangs sind zu beantragen (Aufenthaltstage, Präsenztage, geleistete Stunden).
• Die Bewilligung von Platz- und Betreuungszuschlägen bedeutet nicht automatisch die Bewilligung des Konzepts. Im Optimalfall wird das Konzept bereits mit den Leistungsvertragsunterlagen eingereicht. Andernfalls ist nach der Zustimmung des Platzzuschlags/des Betreuungszuschlags das detaillierte Konzept nachzureichen. Die Umsetzung kann erst erfolgen, wenn
das ALBA auch das Konzept bewilligt hat.
Neues Angebot
Um ein neues Angebot zu beantragen (z. B. die Umwandlung in ein Angebot für Klientinnen und
Klienten mit hohem Pflegebedarf), ist dem ALBA eine kurze Projektskizze (max. 2 A4-Seiten) mit
folgenden Angaben einzureichen:
- Ausgangslage und Ziele,
- Zielgruppe,
- Umsetzung und Methoden,
- Personalbedarf (aktueller Stellenplan und aktuelle Liste der Klientel mit Einstufungen),
- Räumlichkeiten (Einhalten des Richtraumprogramms),
- Nachweis über Abklärungen der regionalen Zusammenarbeit,
- Bedarfsnachweis,
- Finanzierung/Wirtschaftlichkeit.
3.3
Formular "Leistungen planen"
In diesem Formular des umfassenden Leistungsvertrags sind pro Angebot die geplanten Aufenthaltstage (Wohnheim), Präsenztage (Tagesstätte) und Stunden (ambulante Betreuung) zu erfassen. Zu berücksichtigen sind hierbei die budgetrelevanten Vorgaben der Tarifregelung (Ferien-,
Wochenend- und Entlastungsaufenthalte etc.).
Erklärungen zu Kapazität und Leistungseinheiten:
• Unter Kapazität sind pro Angebot die Anzahl Plätze und die dazugehörenden Öffnungstage
anzugeben.
• Unter Leistungseinheiten sind die Aufenthaltstage, die Präsenztage und die Stunden gemäss
realistischer Planung der Leistungserbringung anzugeben. Bei Aufenthalts- und Präsenztagen
werden die Kalendertage im Formular automatisch errechnet. Bei den Kalendertagen (Vorgaben der IVSE) handelt es sich um die Anzahl Tage gemäss Kalender multipliziert mit der Anzahl Plätze. Massgebende Zahlen für den Leistungsvertrag sind immer die Aufenthaltstage
resp. Präsenztage.
Die Auslastungen werden im Formular automatisch berechnet.
3.4
Formular "Finanzen planen"
Die Kontengruppen und einzelnen Konti sind auf der Basis des CURAVIVA Kontenrahmens aufgebaut.
In diesem Formular werden die Plandaten gemäss den nachstehenden Erläuterungen erfasst.
Hinweis: Die beiden Formulare Platz- und Betreuungszuschläge sind NICHT mit dem Formular
„Finanzen planen“ verknüpft. Die beantragten Aufwendungen sind in der Spalte Platz- und Betreuungszuschlag des entsprechenden Angebots pro Kostenart anzugeben.
3.4.1 Teil Gesamtsicht Institution
Hinweis: Die Spalten werden automatisch berechnet.
• Spalte „Budget 2016 (gem. LV)“
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• Spalte „Budget 2017 (gleichbleibende Leistungen)“
• Spalte „Platz- und Betreuungszuschläge 2017“
• Spalte „Vertragsrelevantes Budget 2017“
• Spalte „Abweichung Budget 2017 (gl. Leistung) vom Budget 2016 in %
3.4.2 Teil Kostenträger (Leistungen bzw. Angebote)
Pro Angebot sind die folgenden Spalten zu erfassen:
• Spalte „Budget 2016 (gemäss LV)“:
• In diese Spalte sind die Zahlen aus dem Leistungsvertrag 2016 des entsprechenden Angebotes zu übertragen.
• Spalte „Budget 2017 (gleichbleibende Leistung)“:
In dieser Spalte sind die Aufwendungen für die Weiterführung der Leistungen aus dem Leistungsvertrag 2017 (inkl. teuerungsbedingte Anpassungen) zu erfassen.
• Spalte „Platz- und Betreuungszuschläge 2017“:
Anpassungen aufgrund eines veränderten Leistungsumfangs (Platz- und Betreuungszuschlag) sind in diese Spalte einzutragen.
• Spalte „Kostenträger Total 2017“:
In dieser Spalte wird automatisch die Summe der Aufwendungen pro Kostenträger berechnet.
• Folgende Erträge aus Leistungsabgeltung sind separat aufzuführen:
• KESB mit IV-Rente
• KESB ohne IV-Rente
• POM mit IV-Rente
• POM ohne IV-Rente
3.5
Formular „Referenzwert“
Die Planvorgaben des Kantons für 2017 beinhalten das Lohnsummenwachstum beim Personal
(gemäss Planungsvorgabe des Regierungsrates) und die Teuerung beim Sachaufwand (Jahresteuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise, April 2015 – April 2016) (siehe Ziffer 3.1
der allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Leistungsvertrag).
Auf der Basis der Nettobetriebskosten Budget 2016, resp. der behinderungsbedingten Restkosten
(LV und nachträgliche Anpassung Lohnsummenwachstum) werden die maximal zulässigen Mehrkosten berechnet (Basis der Berechnung: Planvorgaben Kanton 2017). Die Summe der Nettobetriebskosten Budget 2016, resp. der behinderungsbedingten Restkosten (LV) und der genehmigten Platz- und Betreuungszuschläge ergeben den „Referenzwert Budget 2017“. Dem Referenzwert werden die Nettobetriebskosten, resp. die behinderungsbedingten Restkosten des vertragsrelevanten Budgets 2017 gegenübergestellt. Eine allfällige Differenz ist aufgeteilt auf die verschiedenen Angebote zu begründen.
Wie die Bezeichnung verdeutlicht, handelt es sich um einen „Referenzwert“, der als Anhaltspunkt
bei der Prüfung der Offerte für den „Leistungsvertrag 2017“ der Institution dient. Es besteht kein
Anspruch auf Übernahme des „Referenzwerts Budget 2016“ als Grundlage für den
Leistungsvertrag 2017.
3.6
Formular „budgetierte Erträge“ (für Pflegeheime nicht relevant)
In dieses, nur im vereinfachten Leistungsvertrag vorhandene Formular, sind die Erträge aus Leistungsabgeltung anzugeben, so wie diese für das Jahr 2017 geplant sind. Pro Angebot auszuweisen sind die Erträge nach den Kategorien IV-Rentner innerkantonal, Finanzierung Sozialdienst
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(inklusive Finanzierung KESB 3 sowie Straf- und Massnahmenvollzug), budgetierte Reservationstaxen innerkantonal sowie die Erträge aus Leistungsabgeltung ausserkantonal.
Das Formular berechnet daraus den maximal möglichen Kantonsbeitrag. Dieser wird für ALBAinterne, statistische Zwecke berechnet.
3.7
Formular „Kapitalkosten“
In diesem Formular sind alle Investitionsbeiträge, die der Kanton seit 1997 ausgerichtet hat, zu erfassen.
Die kumulierten Zuschläge aus allen Investitionsbeiträgen werden automatisch in das Formular
„Übersicht pro Angebot“ übertragen. Die Aufteilung auf die einzelnen Angebote erfolgt nach Höhe
der Nettobetriebskosten.
3.8
Formular „Übersicht pro Angebot“
Dieses Formular wird automatisch berechnet. Es zeigt pro Angebot die geplanten Nettobetriebskosten und den entsprechenden Leistungspreis pro Leistungseinheit (bei Pflegeheimen werden
die Behinderungsbedingten Restkosten und die GEF-Pauschale pro Leistungseinheit angezeigt).
Dieser Leistungspreis ist derjenige Betrag, welcher die Institution pro geleistete Einheit (Aufenthaltstag, Präsenztag oder Stunde) abzüglich der fakturierten Tariferträge (bei Aufenthalts- und
Präsenztagen) in Rechnung stellen kann. Bei den Pflegeheimen ist die GEF-Pauschale derjenige
Betrag, welcher die Institution pro geleistete Einheit in Rechnung stellen kann. Mit der Pauschalabgeltung hat die Institution die Möglichkeit auf der Basis der im Leistungsvertrag vereinbarten
Leistungseinheiten eine bis zu 3% (im Wohnheimbereich) sowie eine bis zu 6% (im Tagesstättenbereich sowie bei der ambulanten Betreuung) höhere Auslastung zu realisieren und geltend zu
machen.
Der Leistungsvertrag ist mit rechtsgültiger Unterschrift vom Präsidium der Trägerschaft und von
der Institutionsleitung zu unterzeichnen.
4 Kontakt- und Zustelladressen
Bei Fragen zum Leistungsvertrag steht Ihnen der/die für Ihre Institution zuständige Mitarbeiter/in
des Alters- und Behindertenamtes der GEF gerne zur Verfügung.
Irène Heimann, 031 633 72 20, [email protected]
Silvan Martinelli, 031 633 45 74, [email protected]
Patric Scheurer, 031 633 72 21, [email protected]
Reto Thalparpan, 031 633 72 26, [email protected]
Simon Juritz, 031 633 40 25, [email protected]
Postadresse für auf dem Postweg zuzustellende Dokumente:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Alters- und Behindertenamt
Name des/der zuständigen Mitarbeiters/in des ALBA
Betreff "Leistungsvertrag 2017"
Rathausgasse 1
3011 Bern
3
KESB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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