Informationen zu Aufahme und Übertritt 2016

Neuanmeldung und Probeunterricht für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien im
Raum Augsburg, in Aichach, Mering, Schwabmünchen und Wertingen für das Schuljahr 2016/2017
I. ÜBERTRITT AUS DER JAHRGANGSSTUFE 4 DER VOLKSSCHULE
IN DIE JAHRGANGSSTUFE 5 DES GYMNASIUMS:
Die Neuanmeldung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien ist im kommenden
Jahr für die Zeit vom 09. bis 13. Mai 2016 angesetzt; aus organisatorischen Gründen wird jedoch
gebeten, die Anmeldung möglichst am 09. Mai in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr vorzunehmen (Ausnahme: Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen. Dort ist keine schwerpunktmäßige Anmeldung vorgesehen).
Sämtliche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter
Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis, das über
die Eignung der Kinder hinsichtlich der Aufnahme an einem Gymnasium Auskunft gibt.
Das 12. Lebensjahr darf am 30. September 2016 noch nicht vollendet sein.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einzelner öffentlicher (staatlicher oder städtischer) Gymnasien überschreiten kann.
Auch in diesem Fall sind die betroffenen Gymnasien verpflichtet, alle Anmeldungen bis zum
Ende der Anmeldefrist anzunehmen. Erst dann versuchen die Schulleiter, nach sachlich schlüssigen Gesichtspunkten, einen Ausgleich herbeizuführen. Dabei wird auch die Frage des Schulwegs
von Bedeutung sein.
Zur Anmeldung werden benötigt:
Geburtsschein oder Geburtsurkunde, Übertrittszeugnis der Volksschule im Original, ferner ein
frankierter Briefumschlag mit Anschrift der Erziehungsberechtigten, wenn das Kind sich noch
dem Probeunterricht unterziehen muss.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die das Übertrittszeugnis der Volksschule als „für
den Besuch eines Gymnasiums geeignet“ bezeichnet, können auf ein Gymnasium wechseln, ohne
am Probeunterricht teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die kein solches Zeugnis vorlegen können - dies
betrifft auch Schülerinnen und Schüler nicht öffentlicher oder nicht staatlich anerkannter Volksschulen (z. B. Waldorf- oder Montessorischulen, Internationale Schule Augsburg) - aber trotzdem
in das Gymnasium aufgenommen werden wollen, müssen am dreitägigen schriftlichen und
mündlichen Probeunterricht teilnehmen.
Dieser findet vom 31. Mai bis 02. Juni 2016 ab 8.00 Uhr statt und erstreckt sich auf den Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe in Deutsch und Mathematik.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die an einem Gymnasium im Stadtgebiet
Augsburg angemeldet sind, findet der Probeunterricht, sofern der Familienname mit den Buchstaben A - L beginnt, am Gymnasium bei St. Stephan Augsburg, sofern der Familienname mit
den Buchstaben M - Z beginnt, am Holbein-Gymnasium Augsburg, statt.
Wo der Probeunterricht der Gymnasien im Umland von Augsburg stattfindet, erfahren die Eltern
bei der Anmeldung.
Die Aufnahme in ein Musisches Gymnasium setzt zusätzlich eine einschlägige Begabung voraus, die durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise
nachzuweisen ist.
II. ÜBERTRITT AUS DER JAHRGANGSSTUFE 5 DER HAUPT- BZW.
MITTELSCHULE UND DER REALSCHULE
IN DIE JAHRGANGSSTUFE 5 DES GYMNASIUMS:
Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen und staatlich
anerkannten Haupt- bzw. Mittelschulen sowie der staatlichen und staatlich anerkannten Realschulen ist ausschließlich mit dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 möglich.
Dabei gelten Schülerinnen und Schüler dieser Haupt- bzw. Mittelschulen als für das Gymnasium geeignet, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0
oder besser erreicht wird.
Schülerinnen und Schüler der oben genannten Realschulen gelten als für das Gymnasium geeignet, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser
erreicht wird.
Das 12. Lebensjahr darf am 30. September 2016 noch nicht vollendet sein.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- bzw. Mittelschule oder
der Realschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums übertreten wollen, gilt folgendes Aufnahmeverfahren:
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Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 aus den oben genannten Haupt- bzw.
Mittelschulen, die den Übertritt an das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik die Durchschnittsnote 2,0 oder besser
aufweisen, geben an dem von ihnen gewünschten Gymnasium im Zeitraum vom 09. bis
13. Mai 2016 (Schwerpunkttag: 09. Mai 2016) eine Voranmeldung ab.
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Dies gilt ebenso für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der oben genannten Realschulen, die den Übertritt an das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik die Durchschnittsnote 2,5 oder besser
aufweisen.
Zur Voranmeldung werden benötigt:
Geburtsschein oder Geburtsurkunde, Halbjahreszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule oder der
Realschule im Original.
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Die endgültige Anmeldung an dem gewünschten Gymnasium erfolgt dann im Zeitraum
vom 01. bis 03. August 2016.
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Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls im Zeitraum vom 01. bis 03. August 2016 an einem Gymnasium anmelden.
Zur endgültigen Anmeldung werden benötigt:
Geburtsschein oder Geburtsurkunde, Jahreszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule oder der Realschule im Original.
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Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 von staatlich genehmigten Haupt- bzw.
Mittelschulen (z. B. Waldorfschulen oder Montessorischulen, Internationale Schule
Augsburg), die an ein staatliches oder staatlich anerkanntes Gymnasium übertreten wollen, nehmen an einem landesweit für die Jahrgangsstufe 5 einheitlich gestalteten Probeunterricht teil, der - wie für die Jahrgangsstufe 4 - vom 31. Mai bis 02. Juni 2016 stattfindet. Die Anmeldung hierfür erfolgt ebenso im Zeitraum vom 09. bis 13. Mai 2016 an
dem gewünschten Gymnasium. Dieser Probeunterricht wird für das Stadtgebiet Augsburg
am A.B. von Stetten Institut Augsburg durchgeführt. Wo der Probeunterricht der Gymnasien im Umland von Augsburg stattfindet, erfahren die Eltern bei der Anmeldung.
Zur Anmeldung werden benötigt:
Geburtsschein oder Geburtsurkunde, ferner ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift der Erziehungsberechtigten.
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