Position Flüchtlingsintegration Stand: August 2016 www.vbw-bayern.de/scfli Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Vorwort X Vorwort Geflüchtete Menschen in Gesellschaft, Ausbildung und Arbeitsmarkt integrieren Rund 1,1 Millionen Asylsuchende sind im Jahr 2015 in unser Land gekommen, viele davon stammen aus Krisenregionen wie Syrien oder dem Irak. Diese Zahl verdeutlicht: Die Flüchtlingswelle stellt für uns alle eine enorme gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung dar. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, um Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft zu integrieren– gerade nach Attentaten, wie denen von Würzburg und Ansbach, die wir auf das Schärfste verurteilen. Für eine erfolgreiche Integration ist es entscheidend, Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Eine wichtige Voraussetzung ist, die vorhandenen Potenziale der Asylsuchenden zu nutzen, um ihnen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der gesetzgeberische Rahmen dafür hat sich in den vergangenen Monaten verbessert. Wir müssen aber weiterhin dafür Sorge tragen, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit unserem Positionspapier zeigen wir auf, was dazu aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft nötig ist. Bertram Brossardt August 2016 Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Inhalt X Inhalt 1 Flüchtlingsintegration: Aktuelle Situation und Herausforderungen ....... 1 2 Flüchtlingsintegration aus Sicht der Wirtschaft ....................................... 3 3 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration................................................. 5 3.1 Begrenzung gestalten ................................................................................... 5 3.2 Strukturen schaffen ....................................................................................... 7 3.3 3.3.1 3.3.2 Integration ermöglichen................................................................................. 9 Gesellschaftliche Integration fördern ............................................................. 9 Integration durch Ausbildung und Arbeit fördern ......................................... 10 4 Kernforderungen....................................................................................... 15 5 IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit ...................................... 17 5.1 5.1.1 5.1.2 Übergreifende IdA-Projekte......................................................................... 17 IdA ServicePortal ........................................................................................ 17 IdA Navigatoren .......................................................................................... 17 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 IdA-Projekte im Bereich Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung .. 18 IdA KoJack ................................................................................................. 18 IdA Bayern Turbo ........................................................................................ 19 Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge ................................... 19 IdA Sprungbrett ........................................................................................... 19 5.3 5.3.1 5.3.2 IdA-Projekte im Bereich Ausbildung ............................................................ 20 M+E Berufseignungstest ............................................................................. 20 IdA Ausbilderqualifikation ............................................................................ 20 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 IdA-Projekte im Bereich Arbeitsmarkt.......................................................... 20 IdA KompetenzCheck ................................................................................. 20 IdA 120 / IdA 1.000 ..................................................................................... 21 IdA Fachqualifizierung ................................................................................ 21 Ansprechpartner ......................................................................................................... 23 Impressum .................................................................................................................. 23 Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 1 Flüchtlingsintegration: Aktuelle Situation und Herausforderungen X1 Flüchtlingsintegration: Aktuelle Situation und Herausforderungen Steigende Zahl der Asylbewerber in Deutschland und Bayern Seit dem Jahr 2011 ist ein deutlicher Anstieg der Asylantragszahlen in Deutschland zu verzeichnen. Im Jahr 2014 wurden deutschlandweit rund 173.000 Erstanträge auf Asyl gestellt, im Jahr 2013 lag dieser Wert noch bei rund 110.000. Die Situation hat sich in 2015 nochmals verschärft. Insgesamt wurden rund 440.000 Erstanträge auf Asyl in Deutschland gestellt, in Bayern lag die Zahl bei ca. 68.000. Einen Flüchtlingszustrom in dieser Höhe gab es in Deutschland bislang noch nicht. Der bisherige Spitzenwert mit 438.000 Asylanträgen wurde im Jahr 1992 erreicht. Ein Blick auf die Erfassung in den Erstaufnahmeeinrichtungen zeigt aber auch, dass die Zahl der Anträge auf Asyl noch einmal deutlich steigen wird. Rund 1,1 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfasst worden. Fast 160.000 sind damit 2015 nach dem Königsteiner Schlüssel neu in die Zuständigkeit Bayerns gefallen. Auch zwischen Januar und Juli 2016 haben deutlich mehr Asylsuchende einen Antrag auf Asyl gestellt als im Vergleichszeitraum 2015 (470.000 Anträge zu 220.000 Anträge). In diesem Kontext gilt es auch zu beachten, dass bedingt durch den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen weitere Zuwanderung nach Deutschland entstehen wird, der bis zum Faktor fünf der anerkannten Asylbewerber liegen kann. Zudem ist nicht absehbar, wie sich die Fluchtwege in 2016 weiter entwickeln werden. Auch wenn durch die aktuelle Blockade der Balkanroute zeitweise der Zustrom abnimmt, besteht weiterhin Handlungsbedarf. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen – gerade mit Blick auf eine Integration in Ausbildung und Arbeit – ist dabei auch von den sozialstrukturellen Voraussetzungen der Flüchtlinge und Asylbewerber bestimmt: Alter und Geschlecht Unter den Asylerstantragstellern im Jahr 2015 waren 81 Prozent 35 Jahre und jünger, 70 Prozent 30 Jahre und jünger und 56 Prozent unter 25 Jahren. Der Anteil der Kinder (0 bis 16 Jahre) beläuft sich auf 27 Prozent, der Anteil der 16- bis 25Jährigen auf 29 Prozent. 81 Prozent der Flüchtlinge sind im erwerbsfähigen Alter. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge ist damit entweder noch im Schulalter oder gehört zu der Altersgruppe, die sich häufig in Ausbildung und Qualifizierung befindet (16 bis 24 Jahre). Rund 70 Prozent sind männlich, in der Altersgruppe zwischen 16 und 30 Jahren sind es sogar rund 78 Prozent. 2 Flüchtlingsintegration: Aktuelle Situation und Herausforderungen Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Bildungsstand und Ausbildung Auch wenn noch keine validen Erkenntnisse über den Bildungsstand bestehen und repräsentative Zahlen zur formalen Qualifikation von Flüchtlingen bisher nicht vorliegen, können Befragungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Aufschluss und die Selbstauskünfte von Flüchtlingen über den Bildungsstand geben: Unter den Volljährigen, die im Jahr 2015 registriert wurden, geben 36 Prozent an, ein Gymnasium, eine Fachhochschule oder eine Hochschule besucht zu haben. Rund 30 Prozent hatten eine Mittel-, Real oder Fachschule besucht. Und 31 Prozent gaben bei ihrer Registrierung 2015 an, dass sie entweder gar keine Schule (8 Prozent) oder nur eine Grundschule (23 Prozent) besucht haben. Zu beachten ist dabei, dass die im Heimatland erworbenen Abschlüsse nicht zwingend mit den deutschen Bildungsabschlüssen vergleichbar sind. Zwei Drittel der Flüchtlinge kommen ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss nach Deutschland. Herkunftsländer Fast 40 Prozent der 2015 in den Erstaufnahmeeinrichtungen erfassten Flüchtlinge stammte aus Syrien (rund 430.000 Personen). Weitere Hauptherkunftsländer sind Afghanistan (154.000 Flüchtlinge), Irak (122.000 Flüchtlinge), Albanien (70.000 Flüchtlinge) und Kosovo (33.000 Flüchtlinge). Der Großteil der Flüchtlinge und auch der Asylbewerber stammt demnach aus unsicheren Herkunftsländern und hat damit eine höhere Wahrscheinlichkeit auf einen Verbleib in Deutschland. Dies setzt sich auch im Jahr 2016 fort. Von Januar bis Juli 2016 kamen rund 72 Prozent der Erstantragsteller aus Syrien, Irak und Afghanistan. Die Herausforderungen durch den aktuellen Zustrom von Asylbewerbern sind dabei vielfältig und können durch die statistischen Daten nur bedingt widergespiegelt werden. Neben organisatorischen und logistischen Aufgaben – wie der Registrierung von Asylsuchenden, der Abwicklung von Asylverfahren, deren Unterbringung und Versorgung – die insbesondere im Herbst 2015 kurzfristig gelöst werden mussten, gilt es mittel- und langfristig sicherzustellen, dass anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in unserer Gesellschaft integriert werden können. Dies erfolgt im Kontext einer politisch wie gesellschaftlich angespannten Lage. Die Integration kann nur gelingen, wenn die Politik eine klare Orientierung gibt und durch die Asylpolitik sichergestellt wird, dass die Gesellschaft die Herausforderung des Zustroms an Asylbewerbern bewältigen kann und nicht überfordert wird. Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 2 Flüchtlingsintegration aus Sicht der Wirtschaft X3 Flüchtlingsintegration aus Sicht der Wirtschaft Beitrag zur Fachkräftesicherung nur langfristig zu erwarten Für die vbw ist die Bewältigung des Flüchtlingsstroms eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Integration kann vor allem dann gelingen, wenn Asylbewerber gezielt den Weg in eine Erwerbstätigkeit finden. Gerade bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt muss und will auch die Wirtschaft ihren Teil beitragen. Aus diesem Grund hat die vbw gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und den bayerischen Kammerorganisationen die Vereinbarung Integration durch Ausbildung und Arbeit unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es, bis Ende 2016 20.000 Flüchtlingen einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten und bis Ende 2019 60.000 Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei ist es zwingend notwendig, die Chancen einer Integration realistisch zu betrachten: Die Herkunftsländer lassen erwarten, dass ein Großteil der Asylbewerber langfristig in Deutschland und Bayern bleibt und auch durch den Familiennachzug die Zahl noch einmal eher steigen wird. Denn die Fluchtgründe in den Ländern bestehen voraussichtlich noch über Jahre fort. Maßnahmen zur Integration dürfen sich nur an Asylbewerber richten, die eine hohe Bleibeperspektive haben und berechtigt in unserem Land Schutz vor Verfolgung und Vertreibung suchen. Angesichts der Altersstruktur bestehen insbesondere bei den jungen Asylbewerbern unter 25 Jahre reelle Chancen, diese durch schulische und betriebliche Qualifikation sowie auf dem Weg der Weiter- und Nachqualifizierung fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen können mittel- und langfristig ein Potenzial für unseren Arbeitsmarkt darstellen. Allerdings bedarf es hier umfangreicher Investitionen in das Schul- und Bildungssystem. Der Bildungsstand der Asylbewerber ist nicht vergleichbar mit den deutschen Qualifikationsanforderungen an Bildungsabschlüsse. Zudem ist oft nicht klar, welche Kompetenzen Asylbewerber haben. Häufig existieren keine Zeugnisse oder entsprechende Zertifikate über schulische und berufliche Qualifikationen. Mangels Sprachkenntnissen ist es schwierig zu ermitteln, welche Kenntnisse vorliegen. Die zuverlässige Kompetenzfeststellung ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern. Nur ein sehr geringer Teil derjenigen, die nach Deutschland und Bayern kommen, können Deutsch. Ohne die Landessprache zu beherrschen, kann Integration nicht 4 Flüchtlingsintegration aus Sicht der Wirtschaft Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 gelingen. Sie ist elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche und berufliche Integration. Angesichts dieser Erkenntnisse ist klar, dass die Integration von Asylbewerbern in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein langfristiger Prozess sein wird und die Flüchtlinge voraussichtlich erst nach Jahren des Aufenthalts in Bayern einen ersten Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten werden. Kurzfristig ist ein Eintritt in Arbeit und Ausbildung nur für ca. zehn Prozent möglich. Mittel- und langfristig haben Jugendliche und junge Erwachsene die besten Perspektiven auf eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Erwachsenen wiederum sind in den Arbeitsmarkt am schwierigsten integrierbar – sowohl mittelfristig als auch langfristig. Dies belegen Erfahrungswerte, die bereits mit Blick auf die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen bestehen: So standen acht Prozent der Flüchtlinge zwischen 15 bis 64 Jahren im Zuzugsjahr in einem Beschäftigungsverhältnis. Nach fünf Jahren stieg der Anteil auf knapp 50 Prozent, nach zehn Jahren auf 60 Prozent und nach 15 Jahren auf knapp 70 Prozent. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass es in Deutschland und Bayern eine neue Facette der strukturellen Arbeitslosigkeit geben wird. Insgesamt heißt das: Die Integration der geflüchteten Menschen ist alles andere als ein Selbstläufer. Es ist die Verantwortung der Politik, Konzepte für eine erfolgreiche Integration der Asylbewerber zu entwickeln und zu finanzieren. Zugleich muss sie dafür Sorge tragen, dass Maßnahmen für Asylbewerber nicht qualitativ über das hinausgehen, was für Inländer in einer vergleichbaren Situation geleistet wird. Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 3 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration X5 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration Forderungen der vbw für eine erfolgreiche Integration von Asylbewerbern Damit die Integration der Asylbewerber gelingt, müssen aus Sicht der vbw drei Ziele in den kommenden Monaten und Jahren erreicht werden: Wir brauchen eine Begrenzung des Zuzugs sowie adäquate administrative Strukturen zur Bewältigung der Asylbewerberzahlen und es müssen die Weichen für eine zügige Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration der Asylbewerber mit einer hohen Bleibeperspektive gestellt werden. 3.1 Begrenzung gestalten Der enorme Zustrom an Asylbewerbern stellt die verantwortlichen Institutionen wie auch die Gesellschaft insgesamt vor eine große Herausforderung. Die Asylpolitik muss daher ein weiteres Anwachsen der Asylbewerberzahlen verhindern und eine Begrenzung aktiv gestalten. Zuzug auch in Zukunft begrenzen Deutschland und Bayern sind im vergangenen Jahr an die Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit gestoßen, sowohl was die organisatorischen Kapazitäten betrifft als auch die gesellschaftliche Akzeptanz. Beides sind jedoch elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Aus diesem Grund sieht die vbw die zentrale Aufgabe der Politik darin, auch zukünftig den Zuzug mit allen möglichen Mitteln auf Asylberechtigte und Gleichgestellte zu begrenzen. Hier hat sich in den vergangenen Monaten politisch einiges bewegt, zum Beispiel mit den die Maßnahmen des Asylpakets II. Die Lösung kann auch in Zukunft jedoch nicht eine Ausweitung der deutschen Grenzkontrollen sein. Die langfristige Aussetzung des Schengen-Raums wäre nicht nur mit einem erheblichen Schaden für die bayerische und die deutsche Wirtschaft verbunden, sondern würde auch die europäische Einheit gefährden. Der Grenzschutz muss deshalb an den EU-Außengrenzen umgesetzt werden. Die Politik ist aufgefordert, hier eine europäische Lösung zu erzielen und die Investitionen in den EU-Grenzschutz zu erhöhen. Die vereinbarten Kooperationsmaßnahmen zwischen der EU und der Türkei vom 17./18. März 2016, wie zum Beispiel die Rückführung der nach dem 20. März 2016 irregulär nach Griechenland eingereisten Migranten von Griechenland in die Türkei auf Kosten der EU, leisten einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung des Zuzugs und zu einer gezielteren Steuerung der Flüchtlingsströme aus der Türkei. Angesichts der politischen Lage in der Türkei kann die Politik jedoch nicht nur auf diese Vereinbarung setzen. Fluchtursachen bekämpfen Die Bewältigung der Flüchtlingsströme stellt nicht nur Aufnahmeländer vor Herausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer, denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen. Gerade dieses Potenzial ist aber zur Weiterent- 6 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 wicklung dieser Länder essentiell. Vor diesem Hintergrund gilt es gezielte Hilfe und Unterstützung beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten und so menschenwürdige Lebensverhältnisse und eine Bleibeperspektive zu schaffen. Außerdem müssen außenpolitische Maßnahmen ergriffen werden, um die Krisenregionen zu befrieden. Zudem gilt es auch, die Nachbarländer der Krisenregionen in den Fokus zu nehmen und dort die Situation zu entspannen, um weitere Flüchtlingsmigration nach Europa zu verhindern. Aus diesem Grund sind auch die Vereinbarungen zwischen der EU und der Türkei, wie jüngst beim EU-Türkei-Gipfel am 17./18. März 2016, grundsätzlich positiv zu sehen. Die finanzielle Unterstützung der EU und die Zusagen der Türkei, für eine bessere humanitäre Lage der Flüchtlinge im Land zu sorgen, müssen jedoch kontinuierlich dahingehend auf den Prüfstand gestellt werden, inwieweit tatsächlich eine Verbesserung eintritt. Dies gilt umso mehr seit dem Putschversuch in der Türkei und den damit verbundenen instabileren politischen Verhältnissen. Sichere Herkunftsstaaten ausweiten Die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten im Oktober 2016 war ein wichtiger Schritt, um die Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen. Der Beschluss des Bundestags vom 15. Mai 2016 die Liste um die Maghreb-Staaten zu erweitern ist aus Sicht der vbw ebenfalls richtig, angesichts der steigenden Asylsuchenden aus dieser Region. Ein solches Handeln ist auch deshalb geboten, um wirklich schutzbedürftige Flüchtlinge vorrangig unterstützen zu können. Die Politik muss sich deshalb baldmöglichst auf eine Ausweitung um die Maghreb-Staaten einigen und kontinuierlich prüfen, wie die Liste sicherer Herkunftsstaaten weiter ergänzt werden kann. Fehlanreize vermeiden Für jeden Flüchtling gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung in einem der Erstaufnahmelager aus. Das ist richtig, weil es zu unseren Werten gehört, Menschen, die um ihr Leben fürchten, zu helfen. Aber: Unser Sozialsystem darf keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Das gilt insbesondere für das Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip weiter auszubauen. Europäische Lösung erwirken Die Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsströme ist eine gesamteuropäische Aufgabe. Eine Lösung der Flüchtlingsfrage auf EU-Ebene gestaltet sich jedoch weiterhin schwierig. So ist zum Beispiel die Funktionsfähigkeit der Aufnahme- und Verteilzentren in Griechenland und Italien noch nicht hergestellt. Ein Konzept zur Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU scheitert weiterhin aufgrund konträrer Positionen der Mitgliedstaaten. Das zeigt sich an der Verteilung von 160.000 Flüchtlingen innerhalb der EU, die durch Klagen von osteuropäischen Staaten konterkariert wird und die sehr schleppend verläuft. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise kann aber nur gelingen, wenn auch die europäische Solidarität greift und politisch eine gemeinschaftliche europäische Lösung erreicht wird. Die geplanten Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration X7 Maßnahmen der Kommission in ihrem Programm für 2016 sowie die Vorschläge zur Optimierung des Dublin-Systems von Anfang Mai 2016 und zur Vereinheitlichung der Asylverfahren innerhalb der Nationalstaaten von Juli 2016 sind dabei durchaus positiv zu sehen, allerdings ist fraglich, ob sich die Nationalstaaten darauf tatsächlich verständigen können. Die Beschlüsse des EU-Rats zur Unterstützung Griechenlands sowie das Nothilfepaket für Griechenland nach der zeitweisen Schließung der Balkan-Route sind konsequent umzusetzen. Dies gilt auch für den ordnungsmäßigen Betrieb der Hotspots in Griechenland und Italien. Zudem braucht es bereits an den EU-Außengrenzen eine europaweit koordinierte Registrierung und einen besseren Schutz. Die Politik auf Bundesebene ist aufgefordert, ihre Asylpolitik weiterzuentwickeln und zu prüfen – und sich auch auf EU-Ebene weiter für geeignete Maßnahmen stark zu machen. Rchtige Schritte sind mit dem Asylgesetzpaket vom Oktober 2015, dem Bundeskabinettsbeschluss zum Asylpaket II vom Februar 2016, den Türkei-EU-Beschlüssen und dem bundesweiten Integrationsgesetz vom August 2016 erfolgt. Diese können jedoch nur Zwischenschritte auf dem Weg zu einer Bewältigung der Flüchtlingsherausforderung sein. 3.2 Strukturen schaffen Es ist notwendig, Strukturen zu schaffen und laufend auf den Prüfstand zu stellen. Asylverfahren müssen so gestaltet sein, dass die Flüchtlingsintegration innerhalb Deutschlands und den einzelnen Ländern organisatorisch für alle Beteiligten effektiv zu bewältigen ist. Das heißt vor allem: Die Politik muss Maßnahmen ergreifen, um die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands effizient zu steuern. Dazu zählt auch, die Asylverfahren weiter zu beschleunigen und die entsprechende Infrastruktur bereitzuhalten und zu fördern. Verteilung steuern Das wesentliche Ziel muss ein koordiniertes und gerechtes Vorgehen bei der Erfassung und Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sein. Das zweite AsylGesetzespaket legt hier die richtigen Grundlagen. Der Königsteiner Schlüssel muss konsequent angewendet werden, kein Land innerhalb Deutschlands darf sich hier aus der Pflicht nehmen. Zudem muss eine Verteilung auch auf Landkreisebene fair und gleichmäßig auf die Kommunen erfolgen. Verfahren beschleunigen Aus Sicht der vbw ist es notwendig, ausländerrechtliche Verfahren zu beschleunigen. Um das Asylsystem zu schützen und zu entlasten, sind schnelle Entscheidungen über Asylanträge insgesamt und besonders von Personen aus sicheren Herkunftsländern notwendig, die keine Aussicht auf Asyl haben und nur zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen. Die Entscheidung über Asylbewerber und Gleichgestellte aus sicheren Herkunftsländern muss unverzüglich getroffen und die Rückführung sofort eingeleitet werden. Die mit dem Asylpaket II ge- 8 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 planten Aufnahmezentren und die dort durchgeführten beschleunigten Verfahren sind der richtige Ansatz. Infrastruktur herstellen Es muss schnell ausreichend Wohnraum und eine soziale Infrastruktur ohne Ghettobildung geschaffen werden. Dazu müssen sowohl auf Bundes- als auf Landesebene das Baurecht angepasst und Bauprojekte beschleunigt werden, zum Beispiel durch Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktion nach Fristablauf oder die Verkürzung des Instanzenwegs. Mit dem gleichen Ziel müssen Planungs- und Vergabeprozesse verkürzt werden. Um das private Investitionsgeschehen im Wohnungsbau effizient zu beleben, müssen Abschreibungsbedingungen verbessert und auf kommunaler Ebene neue Baumöglichkeiten geschaffen werden. Dabei entspannt auch hochwertiger Neubau den Wohnungsmarkt, da dadurch günstige Wohnungen frei werden können. Um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, müssen die Kommunen günstiges Bauland bereitstellen. Bund, Länder und Kommunen müssen bei allen neuen Vorgaben strikt das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, um das Bauen nicht noch weiter zu verteuern. Bei der Entwicklung von Flächen muss darauf geachtet werden, dass dabei nicht etwa durch Beeinträchtigung oder Verbrauch gewerblicher Flächen wirtschaftliche Chancen und damit Perspektiven auf Arbeitsplätze beeinträchtigt werden. Mobilität und Erreichbarkeit gewährleisten Häufig stellt sich gerade im ländlichen Raum die Erreichbarkeit eines Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes als Herausforderung dar und kann eine Arbeitsmarktintegration erschweren. Standortplanung und Verkehrsinfrastruktur müssen sicherstellen, dass Migranten im Falle einer Beschäftigung ihre Arbeitsstätte mit vertretbarem Aufwand erreichen und die Aufnahme einer Beschäftigung nicht an der fehlenden Anbindung scheitert. Das fordert besonders ländliche Räume heraus. Hilfsstrukturen beibehalten Die Zivilgesellschaft leistet einen enormen Beitrag zur Integration von Asylbewerbern. Ohne das ehrenamtliche Engagement würden die staatlichen Bemühungen nicht ausreichen. Deswegen ist es unerlässlich, die ehrenamtlichen Hilfsstrukturen zu unterstützen. Neben den ehrenamtlichen gilt es, auch alle staatlichen Hilfsstrukturen zur Integration der Asylbewerber zu nutzen und beizubehalten. Diejenigen Asylbewerber aus Krisengebieten, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten, verdienen unsere Hilfe und Solidarität. Deshalb gilt es, ihre Situation in den Aufnahmeeinrichtungen und den Unterbringungen konkret zu verbessern und ihnen angemessene Lebensbedingungen zu bieten. Klar ist dabei auch: Die Verantwortung für die Asylpolitik und die Hilfsstrukturen zur Integration liegt vornehmlich beim Staat. Ein reibungsloser und effizienter administrativer Prozess ist für eine erfolgreiche Bewältigung der Flüchtlingskrise die oberste Prämisse. Die Politik hat hier in den vergangenen Monaten wichtige Weichen gestellt, sei es mit dem Wohnungspakt Bayern, den Asylpaketen oder dem bundesweiten Integrationsgesetz. Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 3.3 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration X9 Integration ermöglichen Asylbewerber und Gleichgestellte mit hoher Bleibeperspektive müssen rasch in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden und Zugang zu Bildungsmaßnahmen erhalten. Nur dann sind die Chancen für eine wirkungsvolle und erfolgreiche Integration groß und die wirtschaftliche Eigenständigkeit möglich. Hierzu gilt es zum einen, eine gesellschaftlich-kulturelle Integration zu ermöglichen und zum anderen, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und Hürden beim Arbeitsmarktzugang abzubauen. Der Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und Gleichgestellten wurde zuletzt erleichtert. Trotzdem bestehen noch Hürden, die die Arbeitsmarktintegration behindern. 3.3.1 Gesellschaftliche Integration fördern Rechts- und Wertesystem vermitteln Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung als übergeordneter Maßstab sein. Ohne die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist eine Integration nicht möglich. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber oder Gleichgestellte an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann, insbesondere, nachdem das Integrationsgesetz eine Verpflichtung vorsieht. Dazu braucht es ein einheitliches System und einen weiteren Ausbau der Integrationskurse. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt. Notwendig ist auch, dass Flüchtlingen direkt ein Kurs zugewiesen wird. Bildungsbeteiligung garantieren Ein Großteil der Asylsuchen ist verhältnismäßig jung, was für die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Vorteil ist. Andererseits stellen geringe altersadäquate Qualifikationen – viele Asylsuchende sind Analphabeten oder verfügen nur über geringe schulische Bildungsstände – eine große Hürde für den Übergang in Ausbildung und Arbeit dar. Asylbewerber und Gleichgestellte müssen deshalb schnellstmöglich in das Schul-, Ausbildung- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Denn Bildung bietet das größte Potenzial für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Beschäftigung. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Zugewanderte (bzw. deren Eltern) müssen kontinuierlich und individuell beraten und betreut werden. Sie müssen über die Struktur des Bildungsund Ausbildungssystems aufgeklärt werden. Dabei ist ihnen der Wert von Bildung und Ausbildung für eine selbstbestimmte und durch die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt geprägte Lebensführung zu verdeutlichen. In Bayern sind mit den Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen sowie den Berufsintegrationsklassen an den Berufsschulen wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen. 10 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Sprachförderung ausbauen Die Sprache ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Ohne die Sprache ist eine Ausbildung oder eine Arbeitstätigkeit nicht möglich. Deshalb braucht es einen Ausbau des Sprachkursangebots und insbesondere auch Transparenz darüber, welche Angebote bestehen und inwieweit die Bedarfe aktuell gedeckt werden. Es wird außerdem empfohlen, das Sprachkursangebot in einem entlang der Bildungsketten und nach dem Status der Asylbewerber strukturierten Stufenmodell zu organisieren und flächendeckend anzubieten. Der Zugang zu Sprachkursen muss für jeden Flüchtling mit hoher Bleibeperspektive unmittelbar und frühzeitig erfolgen. Deswegen müssen tatsächlich ausreichende Kursplätze jeweils vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Notwendig ist auch, die vorhandenen sprachlichen Qualifikationen frühzeitig zu erfassen, zum Beispiel in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die berufsbezogene und berufsbegleitende Sprachförderung ist elementar für den beruflichen Integrationserfolg und muss deshalb ebenfalls ausgebaut werden. Mit dem Integrationsgesetz und der Verordnung über die berufsbezogene Sprachförderung sind hier die richtigen Weichen gestellt. Allerdings muss weiterhin geprüft werden, ob die Zielsetzungen damit tatsächlich erfüllt werden. Die Politik ist gefordert, flexibel auf weitere Bedarfe zu reagieren und den Finanzbedarf falls nötig entsprechend aufzustocken. 3.3.2 Integration durch Ausbildung und Arbeit fördern Beschäftigung sicherstellen Unternehmen, die Asylbewerbern die Möglichkeit für eine Beschäftigung bieten, brauchen Sicherheit darüber, ob sie mit dem Mitarbeiter mittelfristig planen können. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungsbereich: Damit Asylbewerber und Gleichgestellte, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, die Berufsausbildung auch sicher abschließen können und die Ausbildungsbetriebe die nötige Planungssicherheit erhalten, muss ihr Aufenthaltsstatus für die Dauer der Ausbildung und eine entsprechende Anschlussbeschäftigung einheitlich sichergestellt werden. In dieser Zeit muss ein Abschiebeschutz greifen. Positiv sehen wir, dass diese Forderungen im bundesweiten Integrationsgesetz aufgegriffen wurden. Meldung von Ausbildungsabbrüchen auf Sozialversicherungsträger übertragen Kritisch ist, dass dem Ausbildungsunternehmen mit dem Integrationsgesetz die organisatorische Meldepflicht eines Ausbildungsabbruchs aufgebürdet wird. Sinnvoller und einfacher ist es, die Meldepflicht den Sozialversicherungsträgern zu übertragen. Neben dem organisatorischen Aufwand trägt ein Unternehmen auch ein finanzielles Risiko: Wenn der Betrieb seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld tragen. Dies ist unverhältnismäßig. Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit abschaffen Gerade die Zeitarbeit kann in Fällen, in denen formale Qualifikationen fehlen oder noch nicht anerkannt sind, ein Weg sein, um mit praktischen Fertigkeiten und persönlichen Kompetenzen zu überzeugen und so den Einstieg in eine Beschäftigung zu schaffen. Aus diesem Grund muss das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit, Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration X11 unabhängig von der jeweiligen Qualifikation, grundsätzlich aufgehoben werden. Die mit dem Integrationsgesetz für drei Jahre befristete Aussetzung der Vorrangprüfung sehen wir als wichtigen Schritt. Allerdings ist es völlig kontraproduktiv, dass nach Ablauf der dreijährigen Frist ohne erneute Rechtsänderung eine Regelung in Kraft treten soll, die eine Beschäftigung für Asylbewerber und Geduldete wieder ausschließt. Dies bliebe sogar hinter die Rechtslage vor dem Integrationsgesetz zurück, als das Beschäftigungsverbot für 15 Monate festgesetzt war. Zeitarbeit von Vorrangprüfung entkoppeln Aus unserer Sicht müssen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Zeitarbeitsbranche generell von der Voraussetzung entkoppelt werden, dass die Beschäftigungsverordnung für den konkreten Arbeitsplatz keine Vorrangprüfung vorsieht. Aus Gründen der Rechtssicherheit für Unternehmen schlagen wir folgende Formulierung des § 32 Abs. 3 BeschV vor: „Die Zustimmung für ein Tätigwerden als Leiharbeitnehmer kann unabhängig von Qualifikation und Einsatztätigkeit erteilt werden. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt.“ Eine Entkopplung der Zeitarbeit von der Vorrangprüfung ist auch deshalb geboten, weil die Regelung zur Aussetzung der Vorrangprüfung in Arbeitsagenturbezirken mit günstiger Arbeitsmarktlage kompliziert und bürokratisch ist. Öffentlich geförderte Beschäftigung als Ultima Ratio Die Bundesregierung hat im Zuge des bundesweiten Integrationsgesetzes beschlossen, 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete zu schaffen. Diese Maßnahmen sehen wir kritisch. Ziel muss sein, Flüchtlinge so schnell wie möglich in Ausbildung und Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss dagegen Ultima Ratio bleiben – unabhängig davon, ob es sich hierbei um Deutsche oder Flüchtlinge handelt, denn sie birgt immer auch Gefahren sowohl für den Arbeitsmarkt generell (Risiko von Verdrängungseffekten) als auch für die Teilnehmer der Maßnahmen selbst (Lock-inEffekte). Zudem steht bei Flüchtlingen in der Regel nicht – wie von den Ein-EuroJobs bezweckt – die Rückgewinnung sozialer Kompetenzen, die Motivation oder die Gewöhnung an den Arbeitsalltag im Mittelpunkt. Ziel müssen vielmehr in erster Linie Spracherwerb und Qualifizierung sein. Hier ist der notwendige Ansatzpunkt für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Insofern sind öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten allenfalls bedingt und als Übergangslösung für die Integration von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt geeignet. Förderinstrumente nutzen Das bundesweite Integrationsgesetz hat den Zugang zu den ausbildungsfördernden Leistungen, wie z. B. abH, abH+, AsA, usw. weiter geöffnet und erleichtert. Dies ist aus Sicht der vbw positiv und geht in die richtige Richtung. Allerdings ist die Kategorisierung nach Status und Wartezeit im vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zu einem Integrationsgesetz zu kompliziert geregelt. Die einfachste und pragmatischste Lösung ist, dass die Hilfen sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Allen Asylbewerbern und Gleichgestellten mit hoher Bleibeperspektive muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbil- 12 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 dung ab Abschluss eines Ausbildungsvertrags ermöglicht werden, um den Abschluss der Berufsausbildung gezielt unterstützen zu können. Hier ist die Politik weiterhin gefordert, eine entsprechende Anpassung anzustoßen. Förderangebote am tatsächlichen Bedarf ausrichten Zudem gilt es, die relevanten Förderangebote im Ausbildungsbereich, z. B. die Vorbereitungsmaßnahmen an den Berufsschulen durch den Staat und die Instrumente der Bundesagentur für Arbeit, ausreichend zu dotieren und weiter auszubauen, damit diese dauerhaft auf einem hohen Niveau allen Teilnehmern bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund muss auch das Instrument der assistierten Ausbildung Plus (AsA Plus) schnellstmöglich geprüft und ggf. erprobt werden. Denn es braucht für Auszubildende mit Fluchthintergrund eine flankierende ausbildungsbegleitende sprachliche Förderung. Frühzeitig Weg in Ausbildung und Beschäftigung eröffnen Ausbildungen ebnen den Weg für eine erfolgreiche berufliche Integration, erfordern jedoch ein hohes Maß an Sprachkenntnissen. Um auch bei geringeren Sprachkenntnissen und Vorqualifikationen frühzeitig den Weg in eine Ausbildung zu finden, ist es aus unserer Sicht notwendig, weitere zweijährige Ausbildungsberufe mit einem höheren Praxisanteil einzuführen. Auch die Teilqualifizierung von Un- und Angelernten hat sich als erfolgreiches Weiterbildungsmodell seit Jahren bewährt und stellt insbesondere für Flüchtlinge eine große Chance dar, sich stufenweise zum Facharbeiter zu entwickeln. Aus diesem Grund muss das Angebot ausgebaut werden. Dabei geht es explizit nicht darum, niedrigere Standards für die Zielgruppe aufzulegen, sondern bereits erfolgreiche Instrumente weiter auszubauen. Kompetenzen überprüfen, Anerkennung optimieren Viele Flüchtlinge kommen nach Deutschland ohne ein Zeugnis oder einen Nachweis über ihre bereits erworbenen beruflichen Qualifikationen. Deshalb gilt es, möglichst frühzeitig vorhandene Kompetenzen abzufragen und einen eventuell bestehend Nach- und Weiterqualifizierungsbedarf festzustellen. In diesem Kontext ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter zu optimieren und effektiver zu gestalten. Die Kompetenzprüfung muss dabei folgende Bereiche abdecken: Selbstauskunft zu den Vorqualifikationen und der Schulbildung über eine Datenplattform von der Bundesagentur/BAMF und Erfassung in einem einheitlichen Datensystem; Erstellung von Teilnehmerprofilen und Lebensläufen in den Sprach- und Integrationskursen; Arbeitserprobungen bei Maßnahmenträgern und Unternehmen. Auf der Basis der Kompetenz- und Qualifikationsprüfung ist für jeden Asylbewerber ein individueller Integrationsplan zu entwickeln. Helferentschädigung beibehalten Im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements wird immer wieder die Forderung laut, dass Asylhelfer mit den öffentlichen Rettungsdiensten gleichgestellt werden und Unternehmen Asylhelfer entsprechend für das Engagement freistellen sollen. Bei aller Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement sieht die vbw hierfür jedoch keine Grundlage, denn es handelt sich bei der Asylhilfe im Gegensatz zu Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration X13 den Rettungsdiensten nicht um den Schutz eines öffentlichen Guts. Hier muss die Politik alles dafür tun, dass die strikte Trennung zwischen freistellungspflichtiger Rettungsdienste und zustimmungspflichtiger freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit, zum Beispiel im Rahmen der Asylhilfe, gewahrt bleiben muss. Klar sein muss, dass die Unternehmen nicht in eine finanzielle Vorleistung gehen dürfen. Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 4 Kernforderungen X15 Kernforderungen Empfehlungen zur Flüchtlingsintegration auf einen Blick Will man die aktuellen Herausforderungen der Asylsituation und der Integration von Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive in Ausbildung und Arbeit meistern, muss man die folgenden Kernforderungen der vbw umsetzen: 1. Die Politik ist gefordert, den Zuzug von Geflüchteten auch für die Zukunft dauerhaft und wirkungsvoll zu begrenzen, Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern und falsche Anreize des deutschen Sozialsystems zu minimieren. 2. Eine Lösung muss vornehmlich auf europäischer Ebene erzielt werden. Dies betrifft vor allem die Verteilung der Asylsuchenden und Asylbewerber, aber auch den Erhalt des Schengen-Raums. Dauerhafte nationale Grenzkontrollen in Deutschland und Europa sind für die Wirtschaft nicht tragbar. 3. Unabdingbare Voraussetzung für die Bewältigung der Flüchtlingsintegration ist eine Politik, die dafür Sorge trägt, innerhalb Deutschlands ein gerechtes Verteilungssystem zu implementieren, weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung einzuleiten und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten schnell in ihre Heimat zurückzuführen. 4. Der Staat muss die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Flüchtlingsintegration schaffen. Das gilt vor allem dem Wohnungsbau und heißt: Baurecht anpassen, Bauprojekte beschleunigen, Planungs- und Vergabeprozesse verkürzen und finanzielle Anreize setzen. Dabei dürfen keinesfalls etwa durch Umwidmung notwendiger Gewerbeflächen notwendige wirtschaftliche Perspektiven beschädigt werden. Außerdem müssen die Mobilität der Asylbewerber im ländlichen Raum und die Erreichbarkeit eines Arbeitsplatzes gewährleistet sein. 5. Asylbewerber müssen unser demokratisches Rechts- und Wertesystem anerkennen. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass Asylbewerbern kulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Unerlässlich sind deshalb weitere Investitionen in das Bildungssystem sowie eine intensive talent- und arbeitsmarktbezogene Berufsorientierung für junge Asylbewerber und Gleichgestellte. Aber auch der Zugang zu den Integrationskursen muss von der Politik sichergestellt werden. Das heißt auch, dass Flüchtlinge nicht selbst nach Kursen suchen, sondern einen Platz zugewiesen bekommen. 6. Integration kann nur gelingen, wenn frühestmöglich die Kenntnisse der deutschen Sprache vermittelt werden. Es braucht deshalb weiterhin einen massiven Ausbau der Sprachförderung, sowohl für die allgemeinsprachliche als auch die berufsbezogene Sprachförderung. Hier muss die Politik auf Dauer und gezielt ausreichend Mittel und Kapazitäten bereitstellen. 16 Kernforderungen Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 7. Die Unternehmen müssen von der Meldepflicht eines Ausbildungsabbruchs befreit sein. Denn es ist nicht nur ein organisatorischer Aufwand, sondern auch ein finanzielles Risiko. Die Meldepflicht sollte von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden. 8. Die Aussetzung der Vorrangprüfung und die damit verbundene Öffnung der Zeitarbeit sind grundsätzlich zu befürworten. Allerdings ist die Politik aufgefordert, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit, unabhängig von der jeweiligen Qualifikation, grundsätzlich aufzuheben und von der Vorrangprüfung zu entkoppeln – insbesondere mit Blick auf die Zeit nach Ablauf der befristeten Aussetzung. Die öffentlich geförderte Beschäftigung von Flüchtlingen darf nur Ultima Ratio sein. 9. Um Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt noch besser zu ermöglichen ist es für potentielle Arbeitgeber essentiell, Informationen über vorhandene Qualifikationen und Berufserfahrungen zu erhalten. Es muss flächendeckend möglich sein, frühzeitig die Kompetenzen von Asylsuchenden abzufragen und festzustellen. Die Politik muss entsprechende Maßnahmen modellhaft aufsetzen und im Erfolgsfall in die Fläche führen. 10. Die Politik ist gefordert, den Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung (Berufsausbildungsbeihilfe, assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, usw.) mit Abschluss eines Ausbildungsvertrags zu ermöglichen. Das Instrument AsA Plus muss schnellstmöglich geprüft und ggf. erprobt werden. Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 5 IdA – Integration durch Ausbildung X17 IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit Services und Projekte der vbw zur Integration von Flüchtlingen Eine Vielzahl von Unternehmen in ganz Bayern zeigt bei der Integration von Asylbewerbern und Gleichgestellten ein hohes Engagement. Die vbw unterstützt die bayerischen Unternehmen zusätzlich mit dem Programm IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit, das sie gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und den bayerischen Metall- und ElektroArbeitgeberverbänden bayme vbm ins Leben gerufen hat. Das umfangreiche Maßnahmenpaket soll einen Beitrag leisten, Asylbewerber in Ausbildung und Arbeit zu integrieren und Unternehmen bei der Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen setzen dabei gleichermaßen in den Bereichen Berufsorientierung, Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt an. Elementarer Bestandteil ist über alle Maßnahmen hinweg der Spracherwerb. 5.1 5.1.1 Übergreifende IdA-Projekte IdA ServicePortal Über das IdA ServicePortal können sich Unternehmen umfassend über Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber und Flüchtlinge informieren. Unternehmen erhalten dort auch Vertragsmuster für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse wie Praktika, Probebeschäftigungen und Hospitationen. Die Website ist unter folgendem Link erreichbar: www.integration-durch-arbeit.de. Dort sind auch die Ansprechpartner in den jeweiligen Geschäftsstellen aufgeführt, die für die Rechtsberatung von Unternehmen zur Integration von Asylbewerbern und Gleichgestellten zuständig sind. Neben dem Onlineportal steht Unternehmen außerdem ein telefonischer Beratungsservice zur Verfügung. Die Hotline ist unter 089-551 78-535, Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar. Die Ansprechpartner beantworten Fragen rund um die Beschäftigung von Asylbewerbern. Die Hotline und die Homepage werden von den Verbänden getragen. 5.1.2 IdA Navigatoren Seit Dezember 2015 sind die sogenannten IdA Navigatoren im Einsatz. Aufgabe der IdA Navigatoren ist es, die vielfältigen Projektaktivitäten vor Ort zu vernetzen und Ansprechpartner für Unternehmen, Flüchtlinge und die Kooperationspartner zu sein. Die IdA Navigatoren sind ein Projekt des bayerischen Wirtschaftsministeriums und den Verbänden. Umgesetzt wird es vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft. 18 IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Ansprechpartnerin für die sieben IdA Navigatoren beim Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft ist Mira Bernhart (Telefon: 09721-17 24-43, E-Mail: mira. [email protected]). Die IdA Navigatoren in den Regionen sind: – Oberbayern: Tabea Hoffmann (Telefon: 089-189 55 29-38, E-Mail: tabea.hoffmann@bayern-ida. de) – Niederbayern: Thomas Lipka (Telefon: 0871-962 26-35, E-Mail: [email protected]) – Oberfranken: Christiane Alter (Telefon: 0951-932 24-640, E-Mail: [email protected]) – Mittelfranken: Julia Kraus (Telefon: 0911-931 97-422; E-Mail: [email protected]) – Unterfranken: Vanessa Weick (Telefon: 0931-797 320; E-Mail: [email protected]) – Oberpfalz: Jutta Feigl (Telefon: 0941-402 07–52, E-Mail: [email protected]) – Schwaben: Alina Dajnowicz (Telefon: 0821-408 024-21, E-Mail: [email protected]) 5.2 5.2.1 IdA-Projekte im Bereich Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung IdA KoJack Der IdA KoJack ist ein Online-Verfahren in deutscher und englischer Sprache und prüft, welche beruflichen Basiskompetenzen junge Flüchtlinge mitbringen. Der Test ist zur Selbsteinschätzung angelegt und kann berufliche Basiskompetenzen aus verschiedenen berufsrelevanten Kompetenzbereichen erfassen. In Kombination mit dem KoJack-Talent können darüber hinaus berufsrelevante überfachliche Kompetenzen mit den Anforderungen von Berufen verglichen werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Online-Tool. Das Projekt wird gemeinsam mit dem bbw – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. umgesetzt. Der IdA KoJack Englisch kann seit November 2015 genutzt werden und steht unter www.kojack.de zur Verfügung. Direkte Ansprechpartnerin beim bbw ist Veronika Hüttner (Telefon: 09519-682 59-20, E-Mail: [email protected].) Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 5.2.2 IdA – Integration durch Ausbildung X19 IdA Bayern Turbo Im IdA Bayern Turbo werden rund 1.000 jugendliche Flüchtlinge und Asylsuchende, die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben und aufgrund ihrer guten Vorbildung für eine Ausbildung in Frage kommen, binnen sechs Monaten unter anderem mit Praktika auf eine Einstiegsqualifizierung oder auf eine Ausbildung vorbereitet. Das Projekt wird gemeinsam von der Regionaldirektion Bayern, dem bayerischen Sozialministerium und den Verbänden finanziert. Das bbw – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist für die Umsetzung verantwortlich. Das Projekt ist im Januar 2016 mit Sprachkursen gestartet, seit März 2016 finden Berufsintegrationskurse statt. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). 5.2.3 Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge Ziel des Projekts ist es, den Beitrag der Berufsschule zur erfolgreichen Integration von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen in das duale und schulische Ausbildungssystem zu systematisieren und auszubauen. Am Modellversuch beteiligt sind 21 Berufsschulen aus allen bayerischen Regierungsbezirken. Das Projekt ist gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst initiiert worden und wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern umgesetzt. Die Verbände stellen gerne Kontakt zu den Integrationsklassen an den beruflichen Schulen her und damit zu den Schülern, die im zweiten Schuljahr Betriebspraktika absolvieren. Ansprechpartner ist hier Michael Lindemann (Telefon: 089-551 78-216, E-Mail: [email protected]). Nachfolgender Link zeigt die Standorte der Berufsintegrationsklassen in Bayern: http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/3755/junge-asylbewerber-undfluechtlinge-koennen-in-ganz-bayern-berufsintegrationsklassen-besuchen.html 5.2.4 IdA Sprungbrett Die Plattform sprungbrett bayern bietet heute schon über 32.000 Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler an. An dieser Expertise setzt das Projekt IdA Sprungbrett an. Unternehmen können seit März 2016 unter www.sprungbrett-intowork.de Praktikumsplätze speziell für berufsschulpflichtige Flüchtlinge und Asylbewerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit einstellen. Zielgruppe der Praktikumsplätze sind insbesondere Schülerinnen und Schüler der Integrationsklassen. Flüchtlinge können ihrerseits auf der Plattform gezielt nach Praktika suchen. Das Projekt wird gemeinsam vom Wirtschaftsministerium und den Verbänden finanziert und vom bbw – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. umgesetzt. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). 20 IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit 5.3 IdA-Projekte im Bereich Ausbildung 5.3.1 Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 M+E Berufseignungstest Seit November 2015 gibt es den M+E Berufseignungstest für Unternehmen in englischer Sprache. Damit steht ein weiteres Tool zur Verfügung, um das Recruiting und die direkte Auswahl von Migranten mit eingeschränkten Deutschkenntnissen für eine M+E Berufsausbildung zu optimieren. Ansprechpartnerin für dieses Projekt ist Sabine Broda (Telefon: 089-551 78-325, E-Mail: [email protected]). 5.3.2 IdA Ausbilderqualifikation An das Ausbildungspersonal im Unternehmen richtet sich die IdA Ausbilderqualifikation. Ziel des Projekts ist es, in Workshops für interkulturelle Herausforderungen, spezifische Fragestellungen der wichtigsten Flüchtlingsgruppen und Diversity Management zu sensibilisieren. Die Workshops sind im Januar 2016 gestartet. Eine Übersicht zu den Terminen ist unter folgendem Link verfügbar: www.vbw-bayern.de/scfli. Das Projekt wird gemeinsam vom Bayerischen Wirtschaftsministerium und den Verbänden finanziert. Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. setzt die Workshops um. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). 5.4 5.4.1 IdA-Projekte im Bereich Arbeitsmarkt IdA KompetenzCheck Der IdA KompetenzCheck richtet sich an Flüchtlinge und Asylbewerber, die bereits im Herkunftsland einer Beschäftigung nachgegangen sind. Der wissenschaftlich basierte Check misst ihre bereits vorhandenen beruflichen Kompetenzen und gleicht sie mit den Kompetenzstufen des Deutschen Qualifikationsrahmens ab. Daran anschließend soll den Flüchtlingen eine passgenaue Beschäftigung oder Weiterbildung vermittelt werden. Der IdA KompetenzCheck steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, u. a. Französisch, Arabisch und Englisch. Der IdA KompetenzCheck ist im Dezember 2015 mit dem Test für den Metallbereich gestartet, seit Mai 2016 werden die Tests für Elektro, Garten- und Landschaftsbau, Transport- und Logistik erprobt und stehen ab Juli 2016 zur Verfügung. Umgesetzt wird das Projekt vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH, Fachbereich berufliche Bildung. Der Check wird gemeinsam vom bayerischen Wirtschaftsministerium und den Verbänden finanziert. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 5.4.2 IdA – Integration durch Ausbildung X21 IdA 120 / IdA 1.000 Im März 2016 ist das Projekt IdA 120 abgeschlossen worden, das im Mai 2015 als Modellprojekt gestartet war und sich zum Ziel gesetzt hatte, Flüchtlinge mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit, die eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen des Projekts konnten 32 Prozent der insgesamt 109 Teilnehmer in eine Beschäftigung, eine Einstiegsqualifizierung oder eine Ausbildung vermittelt werden. Seit Januar 2016 ist das Projekt in eine zweite Projektphase gestartet. Im Projekt IdA 1.000 werden rund 1.000 Asylbewerber bei der Arbeitsmarktintegration in allen Regierungsbezirken Bayerns unterstützt. Das Projekt teilt sich in zwei Stufen: Zunächst erhalten die Teilnehmer einen zweimonatigen Sprachkurs. Darauf aufbauend startet ein berufsbezogener Integrationskurs, der neben der Vertiefung der Sprachkenntnisse darauf abzielt, durch Praktika und Arbeitserprobungen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Flankierend erfolgen Kompetenzüberprüfungen und es werden Fähigkeitsprofile der Teilnehmer erstellt. Ein besonderer Bestandteil von IdA sind Coaches, die den Projekteilnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und praktische Hilfestellungen geben. Unternehmen können im Rahmen des Projekts Asylbewerbern eine Praxisphase ermöglichen. Das Projekt wird vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. umgesetzt und von der Regionaldirektion Bayern, dem bayerischen Sozialministerium und den Verbänden finanziert. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). 5.4.3 IdA Fachqualifizierung Ziel der IdA Fachqualifizierung ist es, Asylbewerber durch berufsvorbereitende und / oder berufsbegleitende Qualifizierungen beschäftigungsfähig und fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Dazu wird auf dem bestehenden Instrument der Teilqualifizierung aufgesetzt. Für Flüchtlinge, die an einer Teilqualifizierung teilnehmen, wird neben der Weiterbildung auch eine begleitende Sprachförderung organisiert. Bei einer Teilqualifizierung werden Ausbildungsberufe, wie beispielsweise der Kaufmann im Einzelhandel, die Fachkraft im Gastgewerbe, der Maschinen- und Anlageführer oder auch der Fachlagerist, in einzelne Module aufgegliedert. Jedes Modul ist in sich geschlossen und wird mit einer Fachkraftprüfung beendet. Wer alle Bausteine durchläuft hat anschließend die Möglichkeit, sich für die externe Facharbeiterprüfung anzumelden. Ansprechpartner für dieses Projekt ist der jeweilige IdA Navigator in dem Bezirk (vgl. Punkt 5.1.2). Position – Flüchtlingsintegration vbw – August 2016 Ansprechpartner / Impressum Ansprechpartner Dr. Christof Prechtl Geschäftsführer, Leiter Abteilung Bildung Telefon 089-551 78-220 Telefax 089-551 78-222 [email protected] Sebastian Kühnel Abteilung Bildung Telefon 089-551 78-218 Telefax 089-551 78-222 [email protected] Impressum Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet. Herausgeber: vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Max-Joseph-Straße 5 80333 München www.vbw-bayern.de © vbw August 2016 : X23
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