Gebrauchs- und Betriebsanweisung Gasflaschen

Gebrauchs- / und
Betriebsanweisung
für WESTFA-Flüssiggasflaschen
1. Eigenschaften von Flüssiggas
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas mit wahrnehmbaren Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit dem
der Umgebungsluft zündfähig. Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann verpuffen oder explodieren. Flüssiggas steht in der Flasche unter Druck. Vor der Erwärmung über 40°C
schützen! Bei höheren Temperaturen, insbesondere bei Brandeinwirkung besteht die Gefahr des unkontrollierten Gasaustritts bis hin zum Bersten der Flasche.
2. Verhalten bei Störungen und Undichtheiten
z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch: Sofort Flaschenventil schließen (im Uhrzeigersinn! Offene Feuer löschen! Fachmann rufen! Nicht rauchen! Keine Elektroschalter betätigen!
Nicht telefonieren! In Gebäuden/Fahrzeugen zusätzlich: Fenster und Türen öffnen! Undichte Flaschen sofort ins Freie bringen! Gebäude/Fahrzeug verlassen! Im Brandfall die Feuerwehr 112
benachrichtigen! Auf das Vorhandensein von Flüssiggasflaschen hinweisen! Wenn möglich, Flasche aus brandgefährdetem Bereich entfernen oder notfalls mit Wasser kühlen
3. Betrieb von Flüssiggas-Flaschenanlagen
è Flüssiggas-Flaschenanlagen dürfen nur von Fachfirmen installiert, erstmalig in Betrieb genommen werden, geändert und geprüft werden.
è Im gewerblichen Bereich müssen Flüssiggas-Flaschenanlagen von einer unterwiesenen Personen eingerichtet und von einem Sachkundigen bzw. bei bestimmten Flaschenanlagen
von einer vom Unternehmer beauftragten Person geprüft sein (Unfallverhütungsvorschrift BGV D 34).
è Die Flasche muss aufrecht stehen. Bei liegend angeschlossenen Flaschen besteht Verpuffungsgefahr.
è Vom Betreiber sind die Bedienungsanweisungen der Hersteller der Flüssiggas-Verbrauchsgeräte für den Betrieb und ggf. bei Betriebsstörungen sorgfältig zu beachten. Der Betreiber
einer Flüssiggas-Flaschenanlage hat sich davon zu überzeugen, dass vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer Änderung der Anlage der ordnungsgemäße Zustand von einer Fachfirma (bei gewerblichen Anlagen von einer für den jeweiligen Gewerbebereich zuständigen sachkundigen Person) geprüft und bescheinigt wurde. Die Bescheinigung über die Prüfungen
sind vom Betreiber aufzubewahren.
è Bei längeren Außerbetriebnahmen sind die Ventile beginnend vom Geräteabsperrventil bis zum Flaschenventil hin zu schließen. Bei Wiederinbetriebnahme sind die Ventile beginnend
vom Flaschenventil bis zum Geräteabsperrventil hin zu öffnen.
è In Flaschenaufstellungsräumen von Großflaschen und in näheren Bereichen von Großflaschenanlagen sind der Umgang mit dem offenen Feuer und das Rauchen verboten.
Die Lüftungsöffnungen des Aufstellraumes bzw. des Flaschenschrankes müssen freigehalten werden. Warnhinweise müssen angebracht werden!
è Das Umfüllen von Flüssiggas durch den Betreiber ist verboten!
4. Flaschenwechsel
è Bei Flaschenwechsel den Regeleranschluss erst dann lösen, wenn das Flaschenventil vollständig (im Uhrzeigersinn) zugedreht ist. Der Druckregler mus gut dichtend angeschlossen
werden. Auf vorhandenen Dichtring achten (siehe Skizze) Achtung Linksgewinde! Nach jedem Flaschenwechsel muss die Dichtheit des Regleranschlusses mit schaumbildenden Mittel
(z.B. Seifenwasser) geprüft werden.
è Bei Mehrflaschenanlage: Absperrventil der Behälteranschlussleitung schließen, Umschalter auf volle Flasche schalten.
Regleranschluss Kleinflaschen
(5 und 11 kg Nenninhalt)
Flaschenventil zu
Weichdichtring im Flaschenventil
Regler von Hand anschrauben
(Linksgewinde)
Regleranschluss Großflaschen
(22 und 33 kg Nenninhalt)
Flaschenventil zu
Regler mit Schraubenschlüssel
festziehen (Linksgewinde)
Dichtring (Aluminium oder
Kunststoff) auf der Reglerseite
5. Sicherheitstechnische Überwachung von Flüssiggas-Flaschenanlagen
Flüssiggas-Flaschenanlagen sind wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen:
è Wiederkehrende Prüfung (Aufstellung Schlauchleitung) von Flüssiggasflaschenanlagen
alle 10 Jahre durch eine Fachfirma
è Im gewerblichen Bereich gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV D 34 je nach Anlageart: alle 4 Jahre/alle 2 Jahre/ jährlich
è Anlagen in Fahrzeugen im privaten und gewerblichen Bereich:
alle 2 Jahre
è Anlagen auf Booten im privaten Bereich:
alle 2 Jahre
Verschleißanfällige Anlagenteile (z.B. Regler, Schläuche) sind gegebenenfalls auszuwechseln.
6. Transport und Lagerung
è Volle und entleerte Flüssiggasflaschen dürfen nur mit geschlossenen und geschützten Ventil (Verschlusskappe) transportiert und gelagert werden, um Ventilbeschädigungen
und Gasaustritt zu vermeiden.
è Bei Transport in Fahrzeugen ist auf eine gute Belüftung des Laderaumes zu achten. Die Flaschen müssen gegen unbeabsichtigte Lagerveränderung
während des Transportes gesichert sein.
è Die Flaschen - auch entleerte - dürfen nur an belüftete Stellen aufrecht stehende gelagert werden; nicht unter Erdgleiche (z.B. Keller, Schächte), in Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen,
Notausgängen, Rettungswegen und Durchfahrten von Gebäuden sowie in deren unmittelbaren Nähen. In der Wohnung dürfen höchstens zwei Kleinflaschen - jedoch in getrennten
Räumen (nicht in Schlafräumen) - vorhanden sein.
Jeder Umgang mit Energie
birgt Gefahren in sich.
Beachten Sie deshalb diese
Gebrauchs- / Betriebsanweisung!
Informationen
auch unter
(0 23 31) 96 66 - 0
Gebrauchs- / und
Betriebsanweisung
für WESTFA-Treibgasflaschen
1. Anwendungsbereich/Gefahrstoffbezeichnung
Einsatz von Treibgasflaschen in Fahrzeugen (z.B. Gabelstapler). Gefahrstoffbezeichnung/-kennzeichnung siehe Treibgasflaschenaufkleber.
2. Eigenschaften von Treibgas (Flüssiggas) / Gefahren
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas mit wahrnehmbaren Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit dem
der Umgebungsluft zündfähig. Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann verpuffen oder explodieren. Flüssiggas steht in der Flasche unter Druck. Vor der Erwärmung über 40°C schützen! Bei höheren Temperaturen, insbesondere bei Brandeinwirkung besteht die Gefahr des unkontrollierten Gasaustritts bis hin zum Bersten der Flasche. Gefahr von Kälteverbrennungen!
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
3.1 Betrieb von Treibgas-Flaschenanlagen
Treibgasflasche nur für motorische Zwecke einsetzen und nicht zum Brennen (wie Kochen, Heizen usw.). einsetzten. Brand - und Unfallgefahr!
Nur einsetzen, wenn Flaschen und Treibgasanlagen ohne augenscheinliche Mängel und Treibgasflaschen mindestens jährliche geprüft.
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers beachten.
Zum Arbeitsschluss oder bei längeren Arbeitsunterbrechungen Flaschenventil schließen.
Abb. 1 Schutzbereich beim abstellen
Fahrzeuge sicher abstellen: Nicht unter Erdgleiche (z.B. Keller), Schließen des Absperrventils, ausreichend Be- und
von treibgasbetriebenen Fahrzeugen
Entlüftung, Einhaltung des Schutzbereiches (s. Abb. 1): keine Zündquellen, brennbaren Materialien, Kelleröffnungen
und - zugänge, Gruben und ähnliche Hohlräume, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluss, Luft- und Lichtschächte.
è Flaschen vor Erwärmung über 40 °C schützen.
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Absperrventil
0.5 m
3.2 Flaschenwechsel
è Der Flaschenwechsel ist nur von unterwiesenen Personen im Freien über Erdgleich e durchzuführen.
è Schutzhandschuhe aus Leder tragen (Kälteverbrennungen!), Zündquellen vermeiden
(Zündung ausschalten, nicht rauchen, kein offenen Licht usw.). è Absperrventil der leeren Treibgasflasche erst schließen (im Uhrzeigersinn).
è Überwurfmutter vorsichtig und zunächst nur wenig lösen. Achtung Linksgewinde (s. Abb. 2)!
è Bei Anschluss der vollen Flasche beachten: Vorhandensein des Dichtungsrings kontrollieren.
Treibgasflasche haben ein Tauchrohr zur flüssigen Phase. Flasche liegend schließen.
Anschluss (Kragenöffnung müssen nach unten gerichtet sein (s. Abb. 2). Flasche mit Halterung befestigen.
Schlauch darf nicht über die Fahrzeugumrisse hinausragen.
3.3 Transport und Lagerung (voller und entleerter Treibgasflaschen.
è Transport/Lagerung: nur mit geschlossenem Ventil und aufgeschraubter Verschlussmutter.
è Transport: Unfallverhütungsvorschrift und Gefahrgut-Transport-Recht beachten (s. Merkblatt für die sichere
Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen“ (ZH 1/212)). Laderaum gut belüften.
Gegen unbeabsichtigte Lagerveränderung sichern.
è Lagerung: nur an gut belüfteten Stellen aufrecht stehend, nicht unter Erdgleiche (z.B. Keller, Schächte),
in Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen, Notausgängen, Rettungswegen und Durchfahrten von Gebäuden
sowie in deren unmittelbare Nähe.
3.0 m
Abb. 2 Anschluss einer Treibgasflasche
Absperrventil
Tauchrohr
Anschlussstutzen
Überwurfmutter
mit Dichtring
Haltegriff
3.4 Verhalten im Gefahrenfall
è
è
è
è
Bei Störungen und Undichtheiten (z.B. Gasgeruch oder Geräusch):
Motor abschalten! Sofort Flaschenventil schließen (im Uhrzeigersinn)! Offenen Feuer löschen! Fachmann rufen Nicht Rauchen! Keine Elektroschalter betätigen! Nicht telefonieren!
In Gebäuden/Fahrzeugen zusätzlich: Fenster und Türen öffnen! Undichte Flaschen sofort ins Freie bringen! Fahrzeuge/Gebäude verlassen!
Im Brandfall: Auf das Vorhandensein von Treibgasflaschen hinweisen! Wenn möglich, Flaschen aus brandgefährdetem Bereich entfernen oder notfalls mit Wasser kühlen!
3.5 Erforderliche Prüfung von Treibgas-Flaschenanlagen; Instandhaltung und Entsorgung
è Nach jedem Flaschenwechsel Dichtheit des Schlauchanschlusses mit schaumbildenden Mitteln (z.B. Lecksuchspray) prüfen
è Prüfungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ VBG 21), u.a. erstmalig und mindestens jährlich wiederkehrend durch eine Sachkundigen. Prüfungsbescheinigungen (ZH 1/57) aufbewahren. Inspektions-, Wartungs- und Prüfhinweise der Fahrzeughersteller beachten.
è Mängel nur von sachkundigen Personen vornehmen lassen.
è Teile, Verschleiß und Alterung unterliegen (Reglern , Schläuche), erforderlichenfalls auswechseln (s. VBG 21 § 18).
è Leere oder teilentleerte Flaschen an Flascheneigentümer zurückgeben.
4. Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
è Kleidungsbrände z.B. mit Löschdecke erstocken, Bei Verbrennungen sofort mit viel Wasser kühlen.
è Ersthelfer und Vorgesetzte informieren, ggf. Rettungsdienst alarmieren/ Arzt aufsuchen.
Jeder Umgang mit Energie
birgt Gefahren in sich.
Beachten Sie deshalb diese
Gebrauchs- / Betriebsanweisung!
Informationen
auch unter
www.westfa.de