Verbot offenes Feuer - Kindertageseinrichtungen in Memmingen

WALDBRANDGEFAHR!
KEIN OFFENES FEUER AN
UND IN DER WALDSTATION!
Für diese Einrichtung gilt absolutes Rauchverbot (§ 3 AVBayKiBiG).
Verbot von offenem Feuer im und am Wald (Art. 17 BayWaldG)!
Amt für Kindertageseinrichtungen