Bauherreninformation

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FürBauherren,BauträgerundArchitekten
EnergieversorgungWenzenbachGmbH
MeineRegion–MeineEnergie
nah–ohnelangeLeitungen
sicher–mitneuesterTechnologie
erneuerbar–ausnatürlichenRessourcen
preisgünstig–fürjedenHaushalt
E-Mail:[email protected]|Tel.:09407/8101190|Fax:03222/6427935
EnergieversorgungWenzenbachGmbH|Hauptstraße22|93173Wenzenbach
SehrgeehrteBauherrinnenundBauherren,
sehrgeehrteBauträgerinnenundBauträger,
sehrgeehrteArchitektinnenundArchitekten,
bei der Planung eines Neubaus sind viele Gespräche mit Architekten, Handwerkern und
Fachplanernzuführen.FürStrom,WärmeundTelekommunikationsindwirIhrkompetenter
Ansprechpartner.UmeinenreibungslosenAblaufschonvorBeginnderBauphasezugewährleisten,stellenwirIhnendieseBauherreninformationzurVerfügung.DenInformationsinhalt
habenwirzurbesserenÜbersichtaufdiewesentlichenInformationenbeschränkt.Gegebenenfalls verweisen wir im Textverlauf auf weitere Dokumente, die Sie über detailliertere
AnschlussbedingungeninKenntnissetzen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich gerne für Fragen zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam einen schnellen Lösungsansatz für die
kostengünstigste und technisch sinnvollste Anbindung Ihres Gebäudes an unser Versorgungsnetzgenerieren.
WirfreuenunsaufeinenreibungslosenAnschlussablaufundwünschenIhnenvielErfolgbei
derDurchführungIhresBauvorhabens.
MitfreundlichenGrüßen
IhreEnergieversorgungWenzenbach
MarkusWolter Geschäftsführung(Vorsitz)
ChristopherSchneider ChristophScheinost
Projektleitung
Betriebsleitung
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1
Allgemeines....................................................................................................................................4
1.1
IhreAnsprechpartner.............................................................................................................4
1.2
VordemerstenSpatenstich...................................................................................................5
1.3
UnsereLeistungenimÜberblick............................................................................................5
2
VersorgungwährendderBauphase:BauwasserundBaustrom....................................................6
3
Hausanschluss................................................................................................................................8
3.1
MehrspartenHausanschluss..................................................................................................9
3.1.1 Mehrspartenhauseinführung(GebäudeohneKeller):....................................................10
3.1.2 Mehrspartenhauseinführung(GebäudemitKeller):.......................................................10
4
3.2
HausanschlussraumundWärmeübergabestation...............................................................11
3.3
Trinkwasser..........................................................................................................................13
3.4
Abwasser..............................................................................................................................13
3.5
Strom...................................................................................................................................13
3.6
Kommunikation....................................................................................................................14
Anlagen.........................................................................................................................................15
4.1
Anlage1:AnfragezumNetzanschluss.................................................................................15
4.2
Anlage2:AntragaufBaustrom/InbetriebsetzungsantragStromanschluss.......................15
4.3
Anlage3:AnzeigezurAufnahmederAnschlussnutzung.....................................................15
4.4
Anlage4:PreisblätterfürGesamtanschlusskosten..............................................................15
4.5
Anlage5:TABNahwärme....................................................................................................15
4.6
Anlage6:TABNiederspannung...........................................................................................15
4.7
Anlage7:TABGlasfaser(R-KOM)........................................................................................15
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1 Allgemeines
1.1 IhreAnsprechpartner
Strom,Nahwärme,Telekommunikation,Übergabestation
FrauKerstinEbel
EnergieversorgungWenzenbachGmbH,Sekretariat
Tel.: +4994078101190
Telefax:+4932226427935
Email:[email protected]
TerminvereinbarungBaustromanschluss:
HerrJohannesPlößl
EEAtecGmbH,BauleitungElektrotechnik
Mobil: +4915116228657
Wasser-undAbwasseranschluss
Wasseranschluss:
HerrThomasJobst
ZweckverbandzurWasserversorgung-WenzenbacherGruppe-
KürnerStraße60
93173Wenzenbach
Tel.: +49940781029413
Mobil: +4915782446062
Email:[email protected]
Abwasseranschluss:
ZweckverbandzurAbwasserbeseitigungimRegentalinRegenstauf
Bahnhofstraße15
93128Regenstauf
Tel.:+4994025090
AllgemeineFragenzumBaugebietRoitherBerg
GemeindeWenzenbach
Hauptstraße10,93173Wenzenbach
Tel.:+4994073090
Email:[email protected]
Internet,Fernsehen,Telefon
R-KOMRegensburgerTelekommunikationsgesellschaftGmbH&Co.KG
Prinz-Ludwig-Straße9
93055Regensburg
Tel.: +4994169850
Fax: +499416985200(GlasfaserOstbayern:-546)
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1.2 VordemerstenSpatenstich
Die Empfehlungen dieser Bauherreninformation sind für Ein- und Zwei-Familienhäuser geeignet.
Größere oder abweichende Bauten sollten im Vorfeld mit der EVW abgestimmt werden. InstallationsarbeitendürfennurvonfachlichgeeignetenUnternehmenausgeführtwerden.Dieausführenden
Betriebe müssen im Vorfeld mit der EVW Rücksprache halten. Es gelten die auf der Homepage
www.evw.de abrufbaren allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie technischen AnschlussbedingungenundRegelwerke.
VorFreilegungderVersorgungsleitungenundSchachtungdesLeitungsgrabensistdieLagederVersorgungsleitungen Nahwärme, Strom, Telekommunikation und Wasser von einem Architekten festzustellen. Dies ist unabdinglich und dient zu Ihrer Sicherheit.Die EVW kann Ihnen zur Orientierung
einenAusschnittausderBestandsplanungübergeben,soversuchenwirunnötiglangeLeitungswege
oder„Hindernisse“aufderLeitungstrassezuvermeiden.DieGrabarbeitenzurFreilegungderHausanschlussleitungenübernimmtjederBauherrselbst.DieEVWübernimmtkeineHaftungfüreventuelleAbweichungenzurBestandsplanungimBaugebietRoitherBerg.
ZurAusführungderHausanschlüsseübersendenSieunseinenNetzanschlussantrag(sieheAnlage1).
DerAntragmussausgefülltundunterschriebenanunszurückgeschicktwerden.FügenSiedemAntrag eine Kopie Ihres Grundrissplanes, wie im Dokument beschrieben, hinzu. Dieser sollte die Lage
IhresHausanschlussraumsenthalten,damitwirdieFührungdesVersorgungsgrabensplanenkönnen.
SieerhaltendaraufhineineAuftragsbestätigungvonderEVW.
1.3 UnsereLeistungenimÜberblick
SinddieLagedesHausanschlussesundderTrassenverlaufimGrundstückgeklärt,erstellenwirIhnen
einkonkretesAngebotfürIhrBauvorhaben.EineAufstellungunsererGesamtanschlusskostenfinden
SieimAnhangunterAnlage4oderaufunsererHomepagewww.evw.de.
DieKostensetzensichausfolgendenEinzelpositionenzusammen:
Grundbetrag:DieserbeinhaltetdieBaustelleneinrichtung,dieHauseinführungeinschließlichGraben
unddieAbwicklung.
Erdarbeiten:WerdenvonderEVWausgeführt,könnenaberauchnachAbsprachemitunsererBauleitung bauseits ausgeführt werden. Es ist zu beachten, dass die Ausführung der Tiefbauarbeiten vollständig und maßrichtig erfolgen. Alle erforderlichen Nebenleistungen
wiez.B.Genehmigungsverfahren,TrassenbandundSandbettmüssenbeinhaltetsein.
Bei gemeinsamer Ausführung der Erdarbeiten erhalten Sie einen Rabatt von 25% auf
Erdarbeiten(SieheAnlage4).
Leitungsverlegung:DieLeitungs-undHausanschlussmontagewirdvonderEVWausgeführt.EshandeltsichdabeiumdieVerlegungderHausanschlussleitungenvondenHauptleitungen
bzw. von der Vorstreckung innerhalb des Grundstücks bis zu ersten Hauptabsperreinrichtung nach dem Gebäudeeingang, bzw. bis zum Hausanschlusskasten (Strom) oder
biszurWärmeübergabestation.Eigenleistungensindhiernichtmöglich.
Kernlochbohrung: Werden die Grabarbeiten bauseits ausgeführt, muss die Kernlochbohrung auch
mitausgeführtwerden.
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Baukostenzuschuss(BKZ):DerBaukostenzuschussistderBeitragvonjedemGrundstückseigentümer
fürdieKostendesvorgelagertenVersorgungsnetzes.UmeinGrundstücküberhauptmit
einemMediumversorgenzukönnen,mussdieInfrastrukturdazuvomVersorgungsunternehmen ausgebaut und unterhalten werden, was natürlich mit Kosten verbunden
ist. Ein kleiner Teil dieser Kosten wird auf die Eigentümer umgelegt. Die Höhe wird
nachdengesetzlichenVorgabenberechnet.
Die EVW sichert dem Abnehmer jederzeit eine Mindestanschlussleistung von 15 kW am Übergabepunkt zu. Die individuelle Anschlussleistung (vertraglich vorzuhaltende Wärmeleistung) sowie Vor-
undRücklauftemperaturenwerdenmitdemAntragzurHerstellungdesHausanschlussesgem.§10
Absatz2AVBFernwärmeVundeinervorzulegendenWärmebedarfsrechnungdesAbnehmersermitteltundgeltenmitBestätigungsvermerkderEVWabdiesemZeitpunktalsvereinbart.
Den Wärmetransport und die Wärmeverteilung übernimmt die EVW bis zum Übergabepunkt zur
KundenanlagedesAbnehmersaufeigeneKosten.HierzuverpflichtetsichdieEVW,dassfürdieWärmenutzungbenötigteWärmeleitungeninkl.desHausanschlussesdesAbnehmers,diezurSteuerung
der Wärmeübergabe erforderlichen Datenleitungen sowie die Übergabestation zu errichten, anzuschließen,einzubauenundwährendderVertragslaufzeitaufeigeneKostenbetriebsbereitzuhalten
(Betriebs-,Unterhalts-,Instandhaltungs-undWartungspflicht).
2 VersorgungwährendderBauphase:BauwasserundBaustrom
Schon bevor ein Haus steht, wird Wasser und Strom benötigt. Für die Anmeldung von Bauwasser
genügteinAnrufunterderNummer09407/8102940(Verwaltung-Wasserzweckverband).Daraufhin wird das Bauwasser innerhalb einer Woche in Absprache mit dem Bauherrn / -träger / -firma
angeschlossen.
SolltenSieeinBaustromprovisoriumbenötigen,teilenSiediesderEVWbittevier Wochen vor Bedarfmit,umhiereineReibungsloseAbwicklungzuermöglichen.
SobaldSiewissen,dassSieeineBaustromversorgungfürIhrBauobjektbrauchen,setzenSiesichmit
IhremElektroinstallateurinVerbindung.NachdemIhrElektroinstallateurunseinevonihnenbeiden
unterschriebenen Baustromantrag (siehe Anlage 2) zugeschickt hat, werden wir zum nächstmöglichen Termin den Anschluss an das Stromnetz veranlassen. Die Versorgungsleitungen müssen mindestens einen Tag vor Ausführungstermin bauseits freigelegt werden (Kosten und Bestimmungen
siehe Anlage 4). Die Hausanschlussleitungen Strom- und Glasfaser liegen in einem schwarzen
FlexrohrinIhremGrundstück(sieheAbbildung1,Nr.1).
DasElektrokabelmussmindestens0,5mfreigelegtwerden,damiteinAnschlussdurchgeführtwerdenkann.BitteweisenSieIhrenTiefbaueraufdieseTatsachehin!Esistaußerdemdaraufzuachten,
dassdieEndkappenderGlasfaserleerrohrewährenddenGrabarbeitennichtabgezogenwerden(sieheAbbildung1,Nr.2).DiedreikleinenRohremüssenverschlossenbleiben.
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2
1
Abbildung1:FreigelegteHausanschlussleitungenineinemGrundstück(Nr.1:FlexrohrmitElektrokabelundGlasfaserleerrohre;Nr.2:VerschlussderGlasfaserrohremusserhaltenbleiben.)
WirverbauenbauseitseinenHausanschlusskastenmitStromzähler(sieheAbbildung2,Nr.1),anden
IhrElektriker/BauunternehmereinenBaustromverteiler(sieheAbbildung2,Nr.2)anschließenkann.
EinegegenseitigeTerminabstimmungmitderEVWmusserfolgen,damitderaufgestellteZählerkastenaufgeschlossenwerdenkann.
2
1
Abbildung2:EVWZählerkasten(Nr.1)undBaustromverteilerIhresElektrikers(Nr.2)
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten, die Sie der EVW mit einer Anzeige zur Anschlussnutzung
übermitteln(sieheAnlage3),bauenwirdieInfrastrukturwiederzurückundleitendieFormalitäten
zurInbetriebnahmedesStromanschlussesinIhrenHausanschlussraumein.
Bitte schützen Sie die Baustromversorgung vor mechanischer Beschädigung und Witterungseinflüssen! Es kann Lebensgefahr bestehen! Die von der Berufsgenossenschaft BGW vorgegebenen Vorschriften (BGV A3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und die Hinweise „Maßnahmen zum
Schutz von Versorgungsleitungen bei Bauarbeiten“ der DVGW sind einzuhalten. Über einen BaustromverteilerdürfenkeineWohn-oderBetriebsgebäudeversorgtwerden.
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3 Hausanschluss
Ein Hausanschluss besteht aus einer Anschlussleitung und einem Anschluss. Bei der Planung der
HausanschlüssesolltedieLagederVersorgungsleitungeninderStraßeberücksichtigtwerden.Kurze
Verbindungswege helfen Kosten zu sparen. Also am besten den Hausanschluss zur Straße oder zur
Leitunghinausrichten(sieheAbbildung4).
GrundsätzlicherhältjedesGrundstückoderjedesGebäudeeineneigenenAnschlussandasVersorgungsnetz. Die Verlegetiefe von Versorgungsleitungen beträgt in der Regel: Stromkabel bis 0,80m,
Fernwärmebis1,00m,Wasserbis1,50m.ImInteressederVersorgungssicherheitmüssendieHausanschlussleitungenjederzeitzugänglichsein.
Nicht bebaubar!
150
150
100
80
150
Stromkabel
Telekommunikationskabel
Nahwärmeleitungen
40
40
Trinkwasserleitung
Maßangabenincm
Abbildung3:SchnitteinesAnschlussgrabensdesEVWVersorgungsnetzes
DeshalbdürfendieLeitungstrassenderEVWineinemBereichvonjeweils1,50mlinksundrechtsdes
Leitungsgrabens weder mit Büschen und Bäumen bepflanzt noch überbaut oder auf andere Weise
beeinträchtigtwerden(sieheAbbildung3).DieKostendesHausanschlussessindvomGrundstückseigentümer bzw. dem Abnehmer zu bezahlen (siehe Anlage 4: Preisblätter für Gesamtanschlusskosten).
DieimZusammenhangmitderHerstellungdesHausanschlusseserforderlichenwerdendenGrabarbeiten, Straßen- und Gehwegoberflächen, Stemm-, Abdicht-und Maurerarbeiten können in AbstimmungmitderEVWaufWunschdesAbnehmersvonihmselbst,aufeigeneKosten,ausgeführtwerden. Ebenfalls müssen vor Beginn der Arbeiten die Grenzpunkte des entsprechenden Grundstücks
gutsichtbarsein.
ÜberlangeundüberbauteHausanschlüsse:
Wenn ein Hausanschluss überbaut oder überlang ist, kann die EVW darauf bestehen, dass der AnschlussnehmeraufeigeneKosteneinegeeigneteLösungschafft.DieskannzumBeispieleingeeigneter Zählerschacht an der Grundstücksgrenze oder ein nach Ihrer Wahl angebrachter Zählerschrank
sein.
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DieKostenzumAnschlussandasEVWVersorgungsnetzkönnengeringgehaltenwerden,indemder
HausanschlussraumaufdieGebäudeseitegeplantwird,diezudenAnschlussstichengewandtist(sieheAbbildung4).
Abbildung4:EmpfohleneAusrichtungdesHausanschlussraumes
3.1 MehrspartenHausanschluss
DurchdenEinsatzeinerMehrspartenhauseinführung(sieheAbbildung5)wirdfürallebeimNeubau
üblicherweise erforderlichen Versorgungsleitungen nur eine gemeinsame Hauseinführung, somit
auchnureineKernlochbohrungbenötigt.Dieuniversellen,modularaufgebautenMehrspartenhauseinführungenMSHBasic,MSHProfessionalundMSH-FWBasicfürFernwärmeverbindenzahlreiche
Vorteile in einem: ein Graben, eine Kernbohrung, eine Hauseinführung, aber vier Sparten (Strom,
Wasser, Telekommunikation und Nahwärme). Sie ermöglichen neben der kompakten, sicheren EinführungderVersorgungsleitungeninsbesonderedenAufbaueinesLeerrohrsystemsvonderGebäudeinnenseite bis hin zur Straße. Dadurch sind zukünftige Nachbelegungen beispielsweise im Multimedia-/Kommunikationsbereich und bei anderen leitungsgebundenen Energieträgern ohne weitere
Tiefbauarbeitenmöglich.AußerdemvereinfachtdiesegebündelteHauseinführungdieMontageund
dieweiterenAnschlussarbeitenimHausanschlussraum.
Abbildung5:MehrsparteneinführungfürdasBGRoitherBerg(Bildquelle:www.hauff-technik.de)
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MehrspartenhausanschlüssekönnensowohlbeiunterkellertenalsauchbeinichtunterkellertenGebäudeneingesetztwerden.DieUnterschiedebeiderVariantenlegenwirIhnenfortfolgenddar.
3.1.1
Mehrspartenhauseinführung(GebäudeohneKeller):
BeiGebäudenohneUnterkellerungmüssenFutter-undLeerrohrefürdieEinführungderAnschlussleitungenentsprechendindieBodenplatteeingebautwerden(sieheAbbildung6).
WirbittenSieunbedingtumterminlicheAbstimmung,damitwirIhnendieentsprechendenMaterialienvorderBetonageIhrerBodenplattezurVerfügungstellenkönnen.
SolltenSieLeerrohreohnevorherigeAbspracheundunsachgemäßeinbauenlassen,könnenwirkeineGarantiezurAusführungdesHausanschlussesübernehmen.SolltederEinbaufüreineVerlegung
der Anschlussleitungen nicht geeignet sein, hat der Bauherr die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
Abbildung6:BeispielhafteAusführungderHausanschlüssedurchdieBodenplatte(Bildquelle:www.hauff-technik.de)
3.1.2
Mehrspartenhauseinführung(GebäudemitKeller):
BeiunterkellertenGebäudensindnurKernbohrungenodergestellteEinführungenvonderEnergieversorgungWenzenbachGmbHzulässig(sieheAbbildung7).DieEinführungenwerdenanschließend
vonunsbauseitszumMauerwerkabgedichtet.
BeiderHerstellungvonwasserdichtenKellerwannen(weißeWanne)hatsichderArchitekt,Bauträger oder Bauherr vor Baubeginn mit der Energieversorgung Wenzenbach GmbH in Verbindung zu
setzen.FürnachträglicheingesetzteEinführungenübernimmtdieEVWkeineHaftung.
Abbildung7:MehrspartenhauseinführungdurchdieKellerwand(Bildquelle:www.hauff-technik.de)
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3.2 HausanschlussraumundWärmeübergabestation
DerAnschlussnehmerhatlautEVWNahwärmeliefervertrageinengeeignetenHausanschlussraumzur
Verfügungzustellen.Diesersolltetrocken,frostfreiundbelüftetsein.Erkannauchanderweitigbenutztwerden.DieMindestmaßehierfürkönnenausunsererTAB-NW(Nahwärme)entnommenwerden.DiesekannvonunsererHomepageunterwww.evw.deheruntergeladenwerden.DieMindestmaße des Hausanschlussraums richten sich nach den Mindestabständen für Wartung und Betrieb
unserer Übergabestation. Die technischen Anschlussbedingungen und die Gesamtanschlusskosten
findendazuSieindenAnlagen4und5dieserBauherreninformation.AlledarinbeschriebenenLeitungen und Bauteile einschließlich Pufferspeicher bleiben im Besitz der EVW. Die Schnittstelle zu
Ihrer eigenen Heizkreisverteilung und Brauchwasseraufbereitung sind die Pufferspeicher-Flansche
aufderSekundärseite.EinegenaueEigentumsabgrenzungentnehmenSieAbbildung10.
Aufstell-VariantenderEVWNahwärmeübergabestation
Für die Installation und den darauffolgenden Betrieb der Nahwärmeübergabestation müssen bestimmteAnforderungengestelltundauchbauseitserfülltwerden.SiekönnensicheinBilddesbenötigtenPlatzbedarfesindenuntenbeschriebenenVariantenschaffen.
BeidenhiergezeigtenVariantenwerdenMindestmaßeangegeben,aufdiewirbestehenmüssen,um
eine/nreibungsloseInstallation/Betriebgewährleistenzukönnen.
Variante1(sieheAbbildung8)zeigtdenAusbauunsererAnlageineinemabgesondertenEck.Diese
VarianteeignetsichbeieinerMehrfachnutzungdesRaums.
Abbildung8:EVWWärmeübergabestation-Variante1beiMehrfachnutzungdesAnschlussraumes
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Variante2(sieheAbbildung9)zeigtdenAusbauineinemseparatenTechnikraum.
Abbildung9:EVWWärmeübergabestation-Variante2inseparatemAnschlussraum
Esistzubeachten,dassbeibeiliegendenVariantenderHausherrnochzusätzlicheineWarmwasseraufbereitung, Warmwasserverteilung, Heizungsverteilung, Zählerkasten (Strom), Unterverteilung
(Strom), etc. pp. benötigt. Diese Aufzählung ist nicht komplett. Eine genaue Auflistung erhalten sie
vonIhremzuständigenPlaner.ZudembrauchtderEVW-Verteilerkasten(sieheTAB-Elektro)zwingend
einenZugriffaufStarkstromundBreitband.SolltedieWarmwasseraufbereitungübereineFrischwasserstation erfolgen, muss zusätzlich ein Wärmemengenzähler der EVW zwischengeschalten werden
(soferndieFrischwasserbereitungnichtüberdenHeizkreisverteilererfolgt).WirddieWarmwasseraufbereitungüberdenHeizverteilerbetrieben,überdenderbereitsvorhandeneEVWWärmemengenzählerdieVorlauftemperaturerfasst,istderzusätzlicheZählerfürdieWarmwasseraufbereitung
hinfällig.EinzusätzlicherWärmemengenzählerwirdvonderEVWinRechnunggestellt.
InderÜbergabestationenthaltensind(sieheAbbildung10):
•
•
•
•
•
1000LiterPufferspeicher
Wärmeübergabestation
Sicherheitseinrichtungen,bestehendausAusdehnungsgefäß,Manometer,Sicherheitsventil
EVW-Verteilerkasten
ZähleinrichtungenzurAbrechnungvonStrom-undWärmeverbrauch
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Eigentumsgrenze
EVW
EVWVerteiler
Glasfaserleitung
Internet
Telefon
Fernsehen
Kunde
Pufferspeicher
fürHeizwasser
Regelung
Anschlüsse
fürKunden
Heizstab
Nahwärme Vorlauf
Nahwärmeübergabestation
Nahwärme Rücklauf
Druckausgleichsbehälter
SkizzezurInformation– keinetechnischeZeichnung!
!"
Wärmemengenzählerzur
Abrechnung
Abbildung10:SchematischeDarstellungderEVWNahwärmeübergabestation
3.3 Trinkwasser
Sollte ein Lageplan benötigt werden, in dem die Lage des Hauswasseranschlusses ersichtlich ist,
schreibenSiebitteeineE-mailmitFlurstücksnummeroderAdressedesBauvorhabensanpost@zvwwenzenbach.de.EinLageplanwirdIhnenübersandt.DieAnmeldungdesHausanschlussessollteetwa
1-2WochenvordemgeplantenAnschlusstelefonischunterderNummer09407/2391(TechnikWasserwerk)erfolgen.DaraufhinwirdeinTerminvereinbartundderHausanschlussvomWasserzweckverbandinstalliert.
3.4 Abwasser
DieAbwasserentsorgungistnachdemBayerischenWassergesetzeinePflichtaufgabederGemeinden
undStädteundwirdvonihnenimeigenenWirkungskreiswahrgenommen.DieGemeindenundStädte(ggf.kommunaleAbwasserzweckverbände)bauenundbetreibendazuKanalnetze(zurAbwassersammlung und-ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung). Die Gemeinde Wenzenbach
hatdieseAufgabeeinemZweckverbandübertragen.DiesistderZweckverbandzurAbwasserbeseitigung im Regental. Weitere Informationen zur Anmeldung zur Abwasserentsorgung gibt es auf
www.azv-regental.de.
3.5 Strom
DervonIhnenbeauftragteElektroinstallateurbereitetdenZählerplatzvorundmachtdiehausinternen Elektroinstallationsarbeiten. Ihr Elektriker montiert den Zählerschrank. Gemeinsam mit Ihrem
ElektrikerfüllensiedenInbetriebsetzungsantragStrom(sieheAnlage2)ausundschickenunsdiesen
unterschriebenzurück.
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Wichtig:DerEVW-VerteilerkastenbenötigteineAnbindungzumStarkstrom,dadieserTeilderÜbergabestation ist. Weitere technische Spezifikationen für den Zählerschrank sind der TABNiederspannung(sieheAnlage6)zuentnehmen.
3.6 Kommunikation
DieEVWundR-KOMhabeneineprojektspezifischeKooperationsvereinbarung.InderStraßeliegtein
Breitbandkabel (Glasfaser) zur Verfügung. Bei gemeinsamer Ausführung mit einem NahwärmeanschlussentfallenderGrundbetrag,LeitungskostenjeMeterundKostenfürdieErdarbeiten. DasAngebotfürdenBreitbandtarifwirdvonderR-KOMangeboten,geliefertundabgerechnet.ZurBenutzung der Breitbandleitung gibt Ihnen R-KOM gerne eine Übersicht an geeigneten Endgeräten, mit
denenSieTelefon,InternetundFernsehenrealisierenkönnen.FürdieVernetzungdesHauses sind
dieDokumentederR-KOMzubeachten.HiersinddiegefordertenAnforderungenfürdieanstehendenInhouse-Installationenaufgeführt(sieheAnlage7).
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4 Anlagen
4.1 Anlage1:AnfragezumNetzanschluss
4.2 Anlage2:AntragaufBaustrom/InbetriebsetzungsantragStromanschluss
4.3 Anlage3:AnzeigezurAufnahmederAnschlussnutzung
4.4 Anlage4:PreisblätterfürGesamtanschlusskosten
4.5 Anlage5:TABNahwärme
4.6 Anlage6:TABNiederspannung
4.7 Anlage7:TABGlasfaser(R-KOM)
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