Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, Postfach, 8022 Zürich Wechsel der Anlagestrategie Swiss Life Sammelstiftung Invest BITTE VOLLSTÄNDIG AUSFÜLLEN Swiss Life AG Unternehmen Postfach 8022 Zürich Arbeitgeber Firma Vertrag/Offerte Arbeitnehmer Name Vorname Versicherten-Nr. Allgemeines Sparversicherung Die versicherte Person hat eine Erklärung zur Anlage ihres Altersguthabens abgegeben und darin ihr persönliches Anlegerprofil erstellt. Mit dem vorliegenden Formular verändert die versicherte Person ausschliesslich ihre ursprüngliche Anlagewahl. Wechsel von Kollektivanlagen zur Sparversicherung per _________________ Bei einer Sparversicherung wird der Sparprozess bzw. das Altersguthaben einer versicherten Person bei der Swiss Life AG versicherungsmässig rückgedeckt. Die Swiss Life AG garantiert die Höhe des Altersguthabens und dessen Verzinsung gemäss anwendbarem Kollektiv-Lebensversicherungstarif. Der Zins wird auf dem Stand des Altersguthabens am Ende des Vorjahres berechnet und am Ende jedes Kalenderjahres gutgeschrieben. Der anwendbare Zinssatz wird jährlich mitgeteilt. Die Verwaltungskosten bei der Sparversicherung entsprechen der jeweiligen Verwaltungsprämie, die von der Swiss Life AG erhoben wird. Sie werden gemäss Vorsorgereglement finanziert. Ein Wechsel in die Sparversicherung ist während der gesamten Versicherungszeit lediglich einmal möglich. Er muss vor Vollendung des 60. Altersjahres stattfinden. Ein nachträglicher Wechsel in die Kollektivanlagen ist nicht möglich. Anlage in Kollektivanlagen Wechsel der Anlagestrategie per _________________ Der Wert der Anteile folgt der Entwicklung der Kollektivanlage. Zur Finanzierung von Vorsorge- und Austrittsleistungen werden Anteile der Kollektivanlage verkauft. Es besteht keine Nominalwert- oder Zinsgarantie. Wahl der Kollektivanlagen Die versicherte Person wählt ihre Anlagestrategie in Kenntnis und auf Basis ihres Anlegerprofils, das sich aus der durchgeführten Risikoanalyse ergeben hat. Es kann jeweils nur eine Anlagestrategie mittels Ankreuzen gewählt werden. Indem die versicherte Person eine Anlagestrategie wählt, trifft sie einen Anlageentscheid. NVS0225 / 07.2016 1/2 Anlagestrategie: Liquiditätskonto1 Swiss Life Obligationen ST Fixer Verwaltungskostenbeitrag Variable Verwaltungskosten CHF 150 0.41% des Anlagevermögens Strategischer Aktienanteil: 0% CHF 150 0.45% des Anlagevermögens 0% Swiss Life BVG-Mix 15 2 CHF 150 0.47% des Anlagevermögens 15% Swiss Life BVG-Mix 25 2 CHF 150 0.50% des Anlagevermögens 25% Swiss Life BVG-Mix 35 2 CHF 150 0.53% des Anlagevermögens 35% Swiss Life BVG-Mix 45 CHF 150 0.56% des Anlagevermögens 45% 2 2 1 Bei der Swiss Life Sammelstiftung Invest 2 Angebot der Anlagestiftung Swiss Life Bitte kreuzen Sie die gewünschte Anlagestrategie an. Unterlagen und Informationen zu den Kollektivanlagen Die Verwaltungskosten setzen sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Die fixen Verwaltungskosten werden vom Arbeitgeber sowie der versicherten Person gemäss Vorsorgereglement finanziert. Die variablen Verwaltungs- und Anlagekosten werden jährlich neu festgelegt und vom Anlagevermögen in Abzug gebracht. Die Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Dienstleistungen und den Kosten für die Durchführung und Verwaltung der Vorsorge. Die variablen Anlagekosten decken die Kosten für die Sicherstellung von Austrittsverlusten bei Freizügigkeitsfällen. Die TER (Total Expense Ratio) sowie allfällige Kosten für die Ausgabe- und Rücknahme der Kollektivanlagen sind auf den entsprechenden Prospekten der Anlagestiftung Swiss Life aufgeführt. Die Höhe der variablen Verwaltungskosten bei Kollektivanlagen sowie die Prospekte der Anlagestiftung mit den TER-Kosten finden Sie unter www.swisslife.ch/premium. Anlagerisiko bei Kollektivanlagen Wertschriftenanlagen sind mit Kursschwankungen verbunden. Die versicherte Person ist sich bewusst, dass aufgrund ihres Anlageentscheids Verluste - auch in Form entgangener Gewinne entstehen können, die durch die versicherte Person zu tragen sind. Die Swiss Life Sammelstiftung Invest lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. Die Höhe der Vorsorgeleistungen ist massgeblich davon abhängig, wie hoch der Kurswert der Anteile an den Kollektivanlagen im Zeitpunkt des Vorsorgefalls ist. Die versicherte Person ist bereit, Kursschwankungen in Kauf zu nehmen und trifft ihren Anlageentscheid in Eigenverantwortung. Sie ist sich bewusst, dass kein Anspruch auf Kapitalwerterhaltung oder auf einen Mindestzins besteht. Im Weiteren ist sie sich bewusst, dass positive Anlageentwicklungen in der Vergangenheit keine Garantie für künftige positive Wertentwicklungen sind. Die versicherte Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, den Inhalt dieses Formulars zur Kenntnis genommen zu haben. Sie bestätigt zudem sich bewusst zu sein, dass der Inhalt der Erklärung zur Anlage ihres Altersguthabens samt Anlegerprofil weiterhin Gültigkeit hat. Im Weiteren bestätigt die versicherte Person mit ihrer Unterschrift, die Wahl zwischen der Einlage in die Sparversicherung und die Investition in Kollektivanlagen sowie die Wahl einer Anlagestrategie in Einklang mit ihrem Anlegerprofil getroffen zu haben. Bei einer veränderten Lebenssituation (beispielsweise bei Heirat, Scheidung, Vorbezug für Erwerb von Wohneigentum, Erbschaft) beurteilt die versicherte Person ihre Wahl neu. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Swiss Life Sammelstiftung Invest keine Renditeversprechen abgibt. Unterschrift Versicherte Person Ort und Datum NVS0225 / 07.2016 Unterschrift 2/2
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