Wechsel der Anlagestrategie

Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, Postfach, 8022 Zürich
Wechsel der Anlagestrategie
Swiss Life Sammelstiftung Invest
BITTE VOLLSTÄNDIG AUSFÜLLEN
Swiss Life AG
Unternehmen
Postfach
8022 Zürich
Arbeitgeber
Firma
Vertrag/Offerte
Arbeitnehmer
Name
Vorname
Versicherten-Nr.
Allgemeines
Sparversicherung
Die versicherte Person hat eine Erklärung zur Anlage ihres Altersguthabens abgegeben und darin ihr
persönliches Anlegerprofil erstellt. Mit dem vorliegenden Formular verändert die versicherte Person
ausschliesslich ihre ursprüngliche Anlagewahl.
Wechsel von Kollektivanlagen zur Sparversicherung per _________________
Bei einer Sparversicherung wird der Sparprozess bzw. das Altersguthaben einer versicherten Person
bei der Swiss Life AG versicherungsmässig rückgedeckt. Die Swiss Life AG garantiert die Höhe des
Altersguthabens und dessen Verzinsung gemäss anwendbarem Kollektiv-Lebensversicherungstarif.
Der Zins wird auf dem Stand des Altersguthabens am Ende des Vorjahres berechnet und am Ende
jedes Kalenderjahres gutgeschrieben. Der anwendbare Zinssatz wird jährlich mitgeteilt.
Die Verwaltungskosten bei der Sparversicherung entsprechen der jeweiligen Verwaltungsprämie, die
von der Swiss Life AG erhoben wird. Sie werden gemäss Vorsorgereglement finanziert.
Ein Wechsel in die Sparversicherung ist während der gesamten Versicherungszeit lediglich einmal
möglich. Er muss vor Vollendung des 60. Altersjahres stattfinden. Ein nachträglicher Wechsel in die
Kollektivanlagen ist nicht möglich.
Anlage in
Kollektivanlagen
Wechsel der Anlagestrategie per _________________
Der Wert der Anteile folgt der Entwicklung der Kollektivanlage. Zur Finanzierung von Vorsorge- und
Austrittsleistungen werden Anteile der Kollektivanlage verkauft. Es besteht keine Nominalwert- oder
Zinsgarantie.
Wahl der Kollektivanlagen
Die versicherte Person wählt ihre Anlagestrategie in Kenntnis und auf Basis ihres Anlegerprofils, das
sich aus der durchgeführten Risikoanalyse ergeben hat. Es kann jeweils nur eine Anlagestrategie
mittels Ankreuzen gewählt werden. Indem die versicherte Person eine Anlagestrategie wählt, trifft sie
einen Anlageentscheid.
NVS0225 / 07.2016
1/2
Anlagestrategie:
Liquiditätskonto1
Swiss Life Obligationen ST
Fixer
Verwaltungskostenbeitrag
Variable
Verwaltungskosten
CHF 150
0.41% des Anlagevermögens
Strategischer
Aktienanteil:
0%
CHF 150
0.45% des Anlagevermögens
0%
Swiss Life BVG-Mix 15 2
CHF 150
0.47% des Anlagevermögens
15%
Swiss Life BVG-Mix 25 2
CHF 150
0.50% des Anlagevermögens
25%
Swiss Life BVG-Mix 35 2
CHF 150
0.53% des Anlagevermögens
35%
Swiss Life BVG-Mix 45
CHF 150
0.56% des Anlagevermögens
45%
2
2
1
Bei der Swiss Life Sammelstiftung Invest
2
Angebot der Anlagestiftung Swiss Life
Bitte kreuzen Sie die gewünschte Anlagestrategie an.
Unterlagen und Informationen zu den Kollektivanlagen
Die Verwaltungskosten setzen sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Die fixen
Verwaltungskosten werden vom Arbeitgeber sowie der versicherten Person gemäss Vorsorgereglement finanziert. Die variablen Verwaltungs- und Anlagekosten werden jährlich neu festgelegt und vom
Anlagevermögen in Abzug gebracht. Die Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten
für die Dienstleistungen und den Kosten für die Durchführung und Verwaltung der Vorsorge. Die
variablen Anlagekosten decken die Kosten für die Sicherstellung von Austrittsverlusten bei
Freizügigkeitsfällen.
Die TER (Total Expense Ratio) sowie allfällige Kosten für die Ausgabe- und Rücknahme der Kollektivanlagen sind auf den entsprechenden Prospekten der Anlagestiftung Swiss Life aufgeführt.
Die Höhe der variablen Verwaltungskosten bei Kollektivanlagen sowie die Prospekte der Anlagestiftung mit den TER-Kosten finden Sie unter www.swisslife.ch/premium.
Anlagerisiko bei Kollektivanlagen
Wertschriftenanlagen sind mit Kursschwankungen verbunden. Die versicherte Person ist sich
bewusst, dass aufgrund ihres Anlageentscheids Verluste - auch in Form entgangener Gewinne entstehen können, die durch die versicherte Person zu tragen sind. Die Swiss Life Sammelstiftung
Invest lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Die Höhe der Vorsorgeleistungen ist massgeblich davon abhängig, wie hoch der Kurswert der Anteile
an den Kollektivanlagen im Zeitpunkt des Vorsorgefalls ist. Die versicherte Person ist bereit, Kursschwankungen in Kauf zu nehmen und trifft ihren Anlageentscheid in Eigenverantwortung. Sie ist sich
bewusst, dass kein Anspruch auf Kapitalwerterhaltung oder auf einen Mindestzins besteht. Im
Weiteren ist sie sich bewusst, dass positive Anlageentwicklungen in der Vergangenheit keine
Garantie für künftige positive Wertentwicklungen sind.
Die versicherte Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, den Inhalt dieses Formulars zur Kenntnis genommen zu haben. Sie
bestätigt zudem sich bewusst zu sein, dass der Inhalt der Erklärung zur Anlage ihres Altersguthabens samt Anlegerprofil
weiterhin Gültigkeit hat. Im Weiteren bestätigt die versicherte Person mit ihrer Unterschrift, die Wahl zwischen der Einlage in
die Sparversicherung und die Investition in Kollektivanlagen sowie die Wahl einer Anlagestrategie in Einklang mit ihrem
Anlegerprofil getroffen zu haben. Bei einer veränderten Lebenssituation (beispielsweise bei Heirat, Scheidung, Vorbezug für
Erwerb von Wohneigentum, Erbschaft) beurteilt die versicherte Person ihre Wahl neu. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die
Swiss Life Sammelstiftung Invest keine Renditeversprechen abgibt.
Unterschrift
Versicherte Person
Ort und Datum
NVS0225 / 07.2016
Unterschrift
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