2. ADELBODNER – KOFFERMÄRIT Sonntag, 31. Juli 2016 Es ist bald wieder soweit. Die Austragung des 2. Adelbodner Koffermärit steht bevor. Erneut anlässlich des Oldtimer Treffens verwandelt sich die Dorfstrasse von Adelboden in eine nostalgische Tribüne. Ab jetzt kannst du deine Bewerbung mit Angaben zu deiner Person, Adresse, E.mail und evtl. Blog, Fotos (max. 3) und Beschreibung der Produkte die du verkaufen willst an: [email protected] schicken. Wir werden die Ausstellenden ab Juni in erster Linie nach Anmeldungseingang einladen, aus Gründen des Angebots-Mix aber allenfalls auch eine Auswahl treffen. Die Anzahl Plätze ist limitiert. Wir bieten einen Platz auf einem Tisch an verschiedenen Standorten an der Dorfstrasse Adelbodens. Die Konkurrenz ist weniger gross als bei einem grossen Koffermarkt und wir bemühen uns nach Möglichkeit um einen guten Mix. Die Ausstellenden müssen nur ihren wenn möglich nostalgischen Koffer mitbringen. Da es mit dem Oldtimer-Treffen zusammen stattfindet, wäre es schön, wenn die Aussteller auch nostalgisch gekleidet wären. Der 2. ADELBODNER – KOFFERMÄRIT beginnt um 13.00 bis 17.00 Uhr. Der Aufbau kann ab 11.00 Uhr beginnen. Die Plätze werden zugeteilt. Die Standmiete beträgt CHF 20.00. Einnahmen aus Verkäufen gehen natürlich zu Gunsten der Ausstellenden. Die definitive Bestätigung erfolgt mit einer individuellen Mail von uns. IG Dorf Adelboden Teilnahmebedingungen 2. ADELBODNER KOFFERMÄRIT Sonntag, 31. Juli 2016 Dorfstrasse Adelboden Verkaufsfläche: Bei der Ausstellungsfläche handelt es sich um vom Veranstalter gestellte Tische. Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer heraus. Um der Marktatmosphäre gerecht zu werden, wird der Aussteller angehalten einen möglichst alten oder nostalgischen Koffer als Ausstellungsfläche zu nutzen. Hierzu besteht aber keine Verpflichtung. Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selber verantwortlich. Es ist zu empfehlen eine weiße Tischdecke/Laken als Unterlage für den Koffer mitzubringen. Aufbauten in die Höhe sind erlaubt. Produkt: Die Produkte sind selbst- und handgemacht und von guter Qualität. Die Artikel müssen aus einem von der Austellerin /dem Aussteller mitgebrachten Koffer verkauft werden. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab. Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers. Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in. Jede Ausstellerin/ jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber verantwortlich Kosten: Die Standmiete beträgt pro Tisch und Aussteller CHF 20.00 Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen wird der Standplatz weitergegeben. Die Einteilung der Standplätze wird vom Veranstalter festgelegt. Kurzfristige Änderung behält sich der Veranstalter vor. Der Anlass wird mit Plakaten Flyern und Mund zu Mund Propaganda bekannt gemacht. Buchung und Stornierung: Die fällige Standmiete ist nach Bestätigung einer erfolgreichen Anmeldung direkt an den Veranstalter bis zum 30. Juni 2016 zu entrichten. Diese Buchung ist verbindlich. Alle gesetzlichen, Arbeits – und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Bei Absage eines Teilnehmers wird der Teilnehmerbetrag nur dann erstattet, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden konnte. Bei Nichtstattfinden der Veranstaltung wird die komplette Standmiete an den Aussteller zurück erstattet. Alle weiteren Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen. Ausschlussgründe: Teilnehmer sind vom Markt auszuschließen, wenn ein Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen wird, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben oder wenn der Teilnehmerbetrag nicht vollständig gezahlt wurde. Ablauf der Veranstaltung: Die Öffnungszeiten des Koffermarktes am Sonntag, den 31.07.2016 sind von 13.00 bis 17:00 Uhr. Der Aufbau erfolgt ab 11.00 Uhr und der Abbau von 17:00 bis 18:00 Uhr. Die Verkaufsfläche muss vor Marktbeginn vollständig eingerichtet sein. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand mit den beim Veranstalter angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Haftung Standplatz: Für Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand selberverursacht werden haftet der Aussteller. Der Aussteller ist selbst für die Bewachung seines Standes zu ständig. Mit der Anmeldung akzeptiert jede Ausstellerin die Bedingungen.
© Copyright 2025 ExpyDoc