Einladung 2016 - Koffermarkt

2. ADELBODNER – KOFFERMÄRIT
Sonntag, 31. Juli 2016
Es ist bald wieder soweit. Die Austragung des 2. Adelbodner Koffermärit steht bevor. Erneut
anlässlich des Oldtimer Treffens verwandelt sich die Dorfstrasse von Adelboden in eine
nostalgische Tribüne.
Ab jetzt kannst du deine Bewerbung mit Angaben zu deiner Person, Adresse, E.mail
und evtl. Blog, Fotos (max. 3) und Beschreibung der Produkte die du verkaufen willst an:
[email protected]
schicken. Wir werden die Ausstellenden ab Juni in erster Linie nach Anmeldungseingang
einladen, aus Gründen des Angebots-Mix aber allenfalls auch eine Auswahl treffen. Die
Anzahl Plätze ist limitiert.
Wir bieten einen Platz auf einem Tisch an verschiedenen Standorten an der Dorfstrasse
Adelbodens. Die Konkurrenz ist weniger gross als bei einem grossen Koffermarkt und wir
bemühen uns nach Möglichkeit um einen guten Mix.
Die Ausstellenden müssen nur ihren wenn möglich nostalgischen Koffer mitbringen. Da es
mit dem Oldtimer-Treffen zusammen stattfindet, wäre es schön, wenn die Aussteller
auch nostalgisch gekleidet wären.
Der 2. ADELBODNER – KOFFERMÄRIT beginnt um 13.00 bis 17.00 Uhr. Der Aufbau
kann ab 11.00 Uhr beginnen. Die Plätze werden zugeteilt.
Die Standmiete beträgt CHF 20.00. Einnahmen aus Verkäufen gehen natürlich zu Gunsten
der Ausstellenden.
Die definitive Bestätigung erfolgt mit einer individuellen Mail von uns.
IG Dorf Adelboden
Teilnahmebedingungen
2. ADELBODNER KOFFERMÄRIT
Sonntag, 31. Juli 2016 Dorfstrasse Adelboden
Verkaufsfläche:
Bei der Ausstellungsfläche handelt es sich um vom Veranstalter gestellte Tische.
Der Aussteller präsentiert und verkauft seine Produkte ausschließlich aus einem Koffer
heraus. Um der Marktatmosphäre gerecht zu werden, wird der Aussteller angehalten einen
möglichst alten oder nostalgischen Koffer als Ausstellungsfläche zu nutzen. Hierzu besteht
aber keine Verpflichtung.
Für die Dekoration der Verkaufsfläche ist der Aussteller selber verantwortlich. Es ist zu
empfehlen eine weiße Tischdecke/Laken als Unterlage für den Koffer mitzubringen.
Aufbauten in die Höhe sind erlaubt.
Produkt:
Die Produkte sind selbst- und handgemacht und von guter Qualität.
Die Artikel müssen aus einem von der Austellerin /dem Aussteller mitgebrachten Koffer
verkauft werden.
Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechenden Austeller/in.
Jede Ausstellerin/ jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnen selber
verantwortlich
Kosten:
Die Standmiete beträgt pro Tisch und Aussteller CHF 20.00
Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme
definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen wird der Standplatz
weitergegeben.
Die Einteilung der Standplätze wird vom Veranstalter festgelegt. Kurzfristige Änderung
behält sich der Veranstalter vor.
Der Anlass wird mit Plakaten Flyern und Mund zu Mund Propaganda bekannt
gemacht.
Buchung und Stornierung:
Die fällige Standmiete ist nach Bestätigung einer erfolgreichen Anmeldung direkt an den
Veranstalter bis zum 30. Juni 2016 zu entrichten. Diese Buchung ist verbindlich. Alle
gesetzlichen, Arbeits – und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Bei Absage
eines Teilnehmers wird der Teilnehmerbetrag nur dann erstattet, wenn ein Ersatzteilnehmer
gefunden werden konnte.
Bei Nichtstattfinden der Veranstaltung wird die komplette Standmiete an den Aussteller
zurück erstattet. Alle weiteren Kosten sind vom Aussteller selbst zu tragen.
Ausschlussgründe:
Teilnehmer sind vom Markt auszuschließen, wenn ein Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig
eingenommen wird, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der
Bewerbung beschrieben oder wenn der Teilnehmerbetrag nicht vollständig gezahlt wurde.
Ablauf der Veranstaltung:
Die Öffnungszeiten des Koffermarktes am Sonntag, den 31.07.2016 sind von 13.00 bis
17:00 Uhr. Der Aufbau erfolgt ab 11.00 Uhr und der Abbau von 17:00 bis 18:00 Uhr. Die
Verkaufsfläche muss vor Marktbeginn vollständig eingerichtet sein. Der Aussteller
verpflichtet sich, seinen Stand mit den beim Veranstalter angemeldeten Produkten zu
bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten.
Haftung Standplatz:
Für Personenschäden die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder
den Stand selberverursacht werden haftet der Aussteller. Der Aussteller ist selbst für die
Bewachung seines Standes zu ständig.
Mit der Anmeldung akzeptiert jede Ausstellerin die Bedingungen.