Information des Straßenbauamts Freising zur Sperrung der B11 in

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Staatliches Bauamt Freising
Postfach 1942 • 85319 Freising
FAQ – Häufig gestellte Fragen
München, 01.08.2016
Bundesstraße 11, München – Wolfratshausen
Ausbau der Ortsdurchfahrt Hohenschäftlarn
1. Warum ist keine halbseitige Sperrung möglich?
Diese Variante mit Einbahnregelung wurde bei der Vorbereitung der Baumaßnahme geprüft. Sie ist aus den folgenden Gründen in Schäftlarn nicht
machbar:
Die Mindestbreiten für Verkehrsraum, Sicherheitsabstände und Arbeitsraum können bei den vorhandenen Platzverhältnissen nicht eingehalten
werden. Neben der Fahrbahn und den Gehwegen wird auch die Straßenentwässerung erneuert. Für die Schächte sind Baugruben mit Tiefen und
Breiten von jeweils mehreren Metern erforderlich.
Bei ausreichenden Platzverhältnissen für Bauen unter halbseitiger Sperrung würde sich die Bauzeit durch das eingeschränkte Baufeld erheblich
verlängern. Diese Bauweise führt zu verminderter Qualität, so dass schon
früher wieder Sanierungsmaßnahmen mit erneuten Verkehrsbeeinträchtigungen erforderlich wären.
2. Warum ist keine halbseitige Sperrung mit Baustellenampel möglich?
Diese Variante mit wechselnder Einbahnregelung und Ampel wurde bei
der Vorbereitung der Baumaßnahme geprüft. Sie ist aus den folgenden
Gründen in Schäftlarn nicht machbar:
Die Länge der möglichen Einbahnstrecke und die Staulänge vor den Ampeln hängen von der Verkehrsbelastung ab. Unter der Annahme, dass sich
ein Teil des Durchgangsverkehrs auf alternative Routen verlagert, ergibt
sich durch die Räumzeit zwischen den Grünphasen je Richtung eine maximale Länge der Einbahnstrecke von 300 Meter. Die Staulänge vor den
Ampeln beträgt etwa 200 Meter.
Damit erhöht sich die Anzahl der Bauabschnitte mit noch gravierenderen
Auswirkungen auf die Bauzeit.
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Ungelöst wären in diesem Fall der Umgang mit dem Rückstau im Bereich
der Kreuzung B 11 (Münchner Straße) / St 2071 (Starnberger Straße) in
Verbindung mit dem benachbarten Bahnübergang. Anliegerzufahrten in
den wechselnden Verkehrsstrom wären nicht möglich.
3. Wer darf durch die Baustelle fahren?
Das Landratsamt München hat ein "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit
dem Zusatz "Anlieger frei" angeordnet. Anlieger ist, wer ein an der gesperrten Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.
Bis auf Ausnahmen, z. B. dem Asphalteinbau, werden die Anliegerzufahrten aufrechterhalten. Dies ist allerdings nicht aus beiden Fahrtrichtungen
möglich.
Eine Ausnahme für Verkehrsteilnehmer, die den Baustellenbereich lediglich durchfahren wollen ist nicht gegeben.
Ein einseitiger Gehweg wird während der Bauzeit aufrechterhalten.
4. Warum kann auch nachts und am Wochenende keine Durchfahrt ermöglicht werden?
Um die Baustelle täglich oder wöchentlich für den allgemeinen öffentlichen
Verkehr verkehrssicher zu machen und danach durch das höhere Verkehrsaufkommen auftretende Schäden z. B. an der Frostschutzschicht zu
beseitigen, wären unverhältnismäßige finanzielle und zeitliche Aufwendungen notwendig.
5. Welche Auswirkungen hat die Zwischenlagerung von Material auf der
B 11?
Die gesperrte B 11 wird als Zwischenlager für teerbelastetes Aushubmaterial benutzt. Die Zwischenlagerung in der Nähe der Baustelle ist erforderlich, um das Material zu beproben und abhängig vom Schadstoffgehalt den
jeweiligen Entsorgungsweg festzulegen.
Maßgebend für die Sperrung der Ortsdurchfahrt ist nicht das Zwischenlager sondern die Baumaßnahme.
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6. Wird auf der Baustelle mit dem erforderlichen Einsatz gearbeitet?
Die Arbeiten durch die beauftragte Baufirma werden mit dem erforderlichen Einsatz durchgeführt, um die veröffentlichten Termine einzuhalten.
Dabei sind die Vorgaben des Arbeits- und Immissionsschutzes einzuhalten.
Auskünfte erteilen:
Staatliches Bauamt Freising:
Herr Josef Weigert
Tel. 089/30797-111
Herr Sebastian Klaß
Tel. 089/30797-297