Medieninformation Skandal bei deutscher Steuerfahndung: Fakten werden manipuliert oder ignoriert. Ein besonders drastischer Fall von behördlicher Willkür spielt sich seit fast zwei Jahren am Landgericht München ab. In einem Betrugsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft und der betreibenden Steuerfahndung die Fakten bewusst ignoriert und die Beweise der Verteidigung auch manipuliert. Schwere Vorwürfe gegen die deutsche Steuerfahndung erhebt der österreichische Jungunternehmer Daniel Wassermann gegen die deutsche Steuerfahndung. Er sei durch willkürliche und falsche Behauptungen sowie durch Sippenhaftung an den Rand seiner beruflichen und wirtschaftlichen Existenz gebracht worden. Die unhaltbaren Vorwürfe: die beteiligten Beschuldigten hätten sich zu einer „Bande“ verabredet, um ein kriminelles Umsatzsteuerkarussell aufzuziehen. Die umfangreichen Zahlungen der einzelnen Unternehmen an das Finanzamt werden bewusst ignoriert! Schaden für den Steuerzahler? Es gibt keinen wie immer gearteten Schaden. Schaden für die involvierten Geschäftsleute: eine beispiellose Rufschädigung, knapp zwei Jahre Untersuchungshaft für die Hauptangeklagten und nahezu endlose Prozesskosten. Ein Ende des Dramas? Derzeit nicht in Sicht! Wie aus einem schlechten Roman Die Geschichte klingt wie aus einem schlechten Groschenroman. Ein dynamischer Kärntner Jungunternehmer wird jahrelang von deutschen Finanzbehörden und der Justiz verfolgt und an den Rand des Ruins getrieben. Seine einzige „Schuld“: er ist der Sohn von Dietmar Wassermann, der in der Vergangenheit in ein zweifelhaftes Geschäft verwickelt war und dafür auch seine Strafe verbüßt hat. Die vielbeschworene Unschuldsvermutung? Sie gilt scheinbar nicht immer! Daniel Wassermann ist 19 Jahre alt, als er im September 2008 im deutschen Städtchen Heusenstamm sein erstes Unternehmen gründet. Seit seiner Jugend interessiert er sich für Kunst und so will er mit seiner Firma art gallery diwa GmbH in den Handel mit Gutscheinen für Ölportraits einsteigen. Diese Gutscheine sollen über Callcenter, das Internet und eigene Außendienstmitarbeiter vertrieben werden. Doch das Geschäft entwickelt sich nicht so erfolgreich wie erwartet. Daniel Wassermann hat allerdings in Heusenstamm ein teures Büro gemietet und bis zu 18 Mitarbeiter beschäftigt. Später wird die deutsche Steuerfahndung behaupten, dass Daniel Wassermann lediglich eine „Briefkastenfirma“ im Auftrag seines Vaters betrieben habe. Ein Blick in die Lohnjournale beim Finanzamt aus dieser Zeit hätte diesen Vorwurf schnellstens entkräftet! Der Handel mit Zeitschriftenabos Nachdem also der Handel mit Portraitgutscheinen nicht sonderlich erfolgreich war, ist Daniel Wassermann auf der Suche nach einem neuen Geschäftsbereich und findet es in der Akquise und im Handel mit Zeitschriftenbezugsrechten (Zeitschriftenabos). Hier kommt erstmals auch sein Vater, Dietmar Wassermann, ins Spiel. Wassermann Senior hat sich in der Vergangenheit immer wieder auch mit der 1 Zeitschriftenabobranche beschäftigt und vermittelt an seinen Sohn einen Abnehmer für die in Daniels Callcenter in Heusenstamm telefonisch angeworbenen AboKunden. Schlechter Ruf der Branche Der schlechte Ruf, den die Telefonakquise von Zeitschriftenkunden hat, wird in der weiteren Geschichte noch eine entscheidende Rolle spielen. Offenbar wollten Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft an einer ganzen Branche ein Exempel statuieren. Dabei wird allerdings geflissentlich „übersehen“, dass sich ALLE namhaften deutschen Zeitschriftenverlage der telefonischen Anwerbung von neuen Abo-Kunden bedienen. Einfaches und seriöses Geschäftsprinzip Das Geschäftsprinzip ist denkbar einfach: in Daniel Wassermanns Callcenter werden Neukunden für Zeitschriften angeworben und diese Vertragsabschlüsse werden an einen Abnehmer geliefert. Dafür gibt es eine Provision und für diese ist Umsatzsteuer anzumelden und natürlich auch zu bezahlen. Weder Wassermanns Steuerberater, noch die deutschen Finanzbehörden - in mehreren Steuerprüfungen - haben jahrelang an diesem Handel zunächst etwas auszusetzen. Die Rolle von Dietmar Wassermann In der Zwischenzeit wird Wassermann Senior von einem ausländischen Callcenter bedrängt, ebenfalls wieder in diese Branche einzusteigen. Er bekommt die Vertragsabschlüsse aus der Türkei geliefert, kontrolliert diese in Österreich und verkauft sie an das Unternehmen seines Sohnes weiter, damit dieser eine höhere Provision von seinem Auftraggeber bekommt. Doch nach einiger Zeit ist Daniel Wassermann mit seinem Abnehmer nicht mehr zufrieden. Es gibt Probleme mit dem Mahnwesen und daher ist er auf der Suche nach einem neuen Geschäftspartner. Wieder kommt Wassermann Senior ins Spiel. Er stellt im März 2010 einen Kontakt zu dem in München beheimateten VSR-Verlag und dessen Chef, Bernhard R. her. Dass dieser erste Kontakt zwischen Dietmar Wassermann und Bernhard R. erfolgte, wird von der deutschen Steuerfahndung und in der Folge auch von der Staatsanwaltschaft als Indiz angesehen, dass Daniel Wassermann lediglich „ein Strohmann“ gewesen sei. Dass der weitere Geschäftsverlauf zwischen Wassermann Junior und dem VSR-Verlag abgewickelt wurde, wird von den Ermittlern wiederum ignoriert. Für die beiden maßgeblichen Steuerfahnder ist Daniel Wassermann nur ein Strohmann und seine Firma nur eine Briefkastenfirma. Dies, obwohl Zeugen und Steuerberater bestätigen, dass bis zu 18 Mitarbeiter angestellt waren. Die Fakten werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Der schlechte Ruf den Dietmar Wassermann, Bernhard R. und der VSRVerlag haben, reicht aus. Daniel Wassermann steigt aus – hat er geglaubt Mittlerweile ist es Sommer 2010 und Daniel Wassermann hat genug von diesem Geschäft. Es gab Beschwerden und Reklamationen und er will sich anderen Geschäftsinteressen widmen. Eigentlich sollte der Fall für ihn damit erledigt sein. Mit den weiteren Vorkommnissen haben er und seine Firma nichts mehr zu tun. Hat er geglaubt. Sein Vater, Dietmar Wassermann, ist allerdings an seine Subunternehmer (Callcenter) vertraglich gebunden und sucht sich daher eine neue Agentur für seine Zeitschriftenabos und die notwendigen Dienstleistungen in Deutschland. Das 2 Geschäftsprinzip bleibt das gleiche: in Callcentern werden telefonisch Abo-Kunden angeworben, in Österreich werden diese Abschlüsse von der HMS Handel Marketing Service GmbH des Dietmar Wassermann kontrolliert und an die deutsche Agentur geliefert. Die Agentur verkauft die Belieferungsrechte an den Abonnenten weiter an die VSR GmbH in München. Wozu eine Agentur bzw. Zwischenhändler? Die deutschen Zwischenhändler erbringen sämtliche Serviceleistungen, die zum Entstehen eines in Deutschland rechtsgültigen Geschäftsnotwendig sind, wie Vertragsbestätigung, Widerrufsbearbeitung und Telefonservice etc. Mehr als zwei Jahre vergehen. Seit 2010 forderte die VSR vom Finanzamt die an die verschiedenen Lieferanten bezahlte Vorsteuer in der Höhe von rund 3,5 Millionen Euro. Die Finanz will nicht zahlen. Die VSR GmbH legt sämtliche Fakten durch ihren Anwalt dem Finanzamt vor und schließlich kommt es zu einer Weisung des Finanzministeriums: der VSR wird die Vorsteuer zugesprochen und ab 2013 teilweise auch ausbezahlt. Die Beamten der Umsatzsteuersonderprüfung bei der VSR GmbH gaben sämtliche Ergebnisse ihrer Untersuchung für das Geschäftsmodell mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung an die deutsche Steuerfahndung weiter. Ein absolut schwerwiegender Rechtsverstoß. Die Prüfung hätte nach der Weisung des Finanzministeriums sofort unterbrochen werden müssen oder die VSR hätte über den Verdacht der Steuerhinterziehung und die Ermittlungen der Steuerfahndung unterrichtet werden müssen. Untersuchungen werden eingeleitet und die beiden maßgeblichen Ermittler wittern ein Umsatzsteuerkarussell, dessen einziger Zweck die Hinterziehung von Steuern im großen Stil sein soll. Später müssen die beiden Fahnder vor Gericht zugeben, dass sie es noch nie mit einem derartigen Fall mit einem 40-Millionen-Geschäftsvolumen zu tun gehabt haben. Ein sonderbarer „Einleitungsvermerk“ Im November 2012 wird ein 17-seitiger Einleitungsvermerk an die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Steuerfahnder behaupten, dass sich Dietmar Wassermann, Bernhard R. und andere ab März 2010 zu einer Bande zusammengeschlossen haben, deren Ziel es war, die deutsche Finanz um Millionenbeträge zu betrügen. Haarsträubende Behauptungen werden aufgestellt, die sich später in Luft auflösen werden. Im späteren Prozess gegen Bernhard R. und andere werden die beiden Fahnder kleinlaut zugeben müssen, dass sie zum Zeitpunkt der Abfassung des Einleitungsvermerks so gut wie keine konkret verwertbaren Verdachtsmomente hatten. Die Staatsanwaltschaft fordert von den beiden Beamten umfangreiche Ermittlungen. Später wird sich herausstellen, dass diesem Auftrag nie nachgekommen wurde. „Bandenmäßige, grenzüberschreitende Struktur“??? Doch der Vorwurf, „eine bandenmäßige grenzüberschreitende Struktur“ sei geschaffen worden, reicht aus, um das Gericht zu umfangreichen Überwachungsmaßnahmen gegen Dietmar und Daniel Wassermann, Bernhard R. und andere zu bewegen. Monatelang werden die Beschuldigten observiert und deren Telefone und E-Mails überwacht. 3 Im Spätsommer 2013 glauben Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung genügend „Beweise“ zu haben. Zahlreiche Hausdurchsuchungen in Deutschland, Schweiz und Österreich werden durchgeführt. Es kommt zu mehreren Verhaftungen. Die Betroffenen verstehen die Welt nicht mehr. Anna Wassermann, Gattin von Dietmar und Mutter von Daniel Wassermann, schildert diese dramatischen Tage: „jeder der an diesem Geschäft Beteiligten hat dem anderen misstraut. Niemand war sich einer Schuld bewusst“. Voruntersuchungen dauern mehr als ein Jahr Mehr als ein Jahr lang werden Voruntersuchungen gemacht und eine Anklageschrift vorbereitet. Berge von Akten werden angelegt. Mitte 2014 machen zwei der Beschuldigten mit der Staatsanwaltschaft einen „Deal“: sie machen ein Geständnis, ihr Verfahren wird vom Hauptverfahren abgetrennt und sie werden aus der Haft entlassen. Im November 2014 - und damit nur einem Monat vor Beginn der eigentlichen Hauptverhandlung und Beweisaufnahme - nehmen sie einen Schuldspruch über eine Bewährungsstrafe an. Der Fall ist für die beiden Verurteilten erledigt. Die Angaben bzw. Geständnisse KONNTEN gar nicht stimmen Anna Wassermann: „es hat sich im Laufe des späteren Gerichtsverfahrens gezeigt, dass die Angaben der beiden gar nicht stimmen KONNTEN“. Der in Österreich lebende Verurteilte gibt im Zusammenhang mit einer gegen ihm ergangenen Klage zu, dass er sich rein aus wirtschaftlichen Gründen verurteilen hat lassen. Er hätte sich, so dieser Beschuldigte, „einen langen Prozess finanziell einfach nicht leisten können“. Am 11.06.2015 wird er als Zeuge in München vernommen und sagt glaubhaft aus, dass sein Geständnis nicht den Tatsachen entsprochen hat. Nur 4 Tage später werden alle anderen Angeklagten aus der Haft entlassen. Trotzdem versucht die Staatsanwaltschaft seit nunmehr 18 Monaten in unzähligen Verhandlungen mit aller Gewalt und allen Mitteln, sämtliche Tatsachen zu verdrehen und zu ignorieren! Seit Dezember 2014 teures Gerichtsverfahren Im Dezember 2014 wird das Verfahren gegen Bernhard R. und zwei weitere Mitangeklagte eröffnet. Seit dem wird in München zunächst zweimal wöchentlich, später einmal wöchentlich verhandelt. Der zentrale Vorwurf lautet: „Bildung einer kriminellen Bande sowie schwerer, vorsätzlicher Betrug“. Starker Tobak! Im Detail wird allen Beteiligten vorgeworfen, ein sogenanntes „Umsatzsteuerkarussell“ gebildet zu haben. Die Staatsanwaltschaft glaubt in der Folge, dass das Urteil und das Geständnis der beiden zuvor Abgeurteilten auch zu einem raschen Abschluss des Hauptverfahrens gegen Bernhard R. u.a. führen wird. Doch sie hat sich getäuscht. Es gab keinen Schaden! Schon im Urteil im November 2014 gegen die zwei Mitbeschuldigten ist angeführt, dass es keinen wirtschaftlichen Schaden gibt - wiewohl dies zuvor von den Ermittlern wahrheitswidrig immerwährend behauptet wurde. Bei den gerichtlichen Einvernahmen der beiden Steuerfahnder, die diesen Fall ins Rollen gebracht haben, zeigt sich, dass diese manipulativ und willkürlich gearbeitet haben. Die Behauptungen, dass die beteiligten Unternehmen die angefallene 4 Umsatzsteuer nicht, oder nur in „geringem Ausmaß“ abgeführt haben, sind nicht aufrechtzuerhalten. Daniel Wassermann hat alle Steuern bezahlt So wurde beispielsweise mittels Beweisantrag durch die übrigen Angeklagten vom Gericht festgestellt, dass Daniel Wassermann – in München zwar noch nicht angeklagt – und seine Firma NTMS die gesamte von 2008 bis 2012 angefallene und korrekt angemeldete Umsatzsteuer in der Höhe von Eur. 767.499,- vollständig vor Aufnahme jeglicher Ermittlungstätigkeiten der beiden Steuerfahnder im Jahr 2012 bezahlt hatte! Ferner stellte sich im Laufe des Prozesses heraus, dass die beiden Ermittler die dem Staatsanwalt und dem Gericht vorgelegten Bankenauswertungen bewusst gefälscht haben: wöchentliche Zahlungen der beschuldigten Unternehmer in Höhe von je Eur. 50.000,- an das Finanzamt wurden systematisch über mehrere Wochen aus den Auswertungen bewusst herausgenommen, um so behaupten zu können, dass keine Zahlungen an das Finanzamt geleistet wurden. Anna Wassermann: „Jeder Unternehmer hat mehrere Konten. Im Grunde ist es doch vollkommen egal, von welchem Konto des Unternehmens die Steuern bezahlt werden. Die Steuerfahnder haben jene Konten, auf welchen die Zahlungen an das Finanzamt ersichtlich waren, bewusst manipuliert und dem Staatsanwalt vorgelegt. Dieser legte wiederum die manipulierten Auswertungen unkontrolliert dem Gericht vor und erwirkte damit sämtliche Beschlüsse!“ Verzweifelte Suche nach einem „großen Fall“ Über die Motive, die die beiden Steuerfahnder zu ihrem Handeln bewegt hat, kann Anna Wassermann nur Vermutungen anstellen: „vermutlich haben die beiden am Anfang wirklich geglaubt, einem großen Finanzfall auf die Schliche gekommen zu sein. Als sie merkten, dass sie auf dem Holzweg waren, wollten sie nicht mehr zurückrudern. Jetzt versuchen sie verzweifelt und mit aller Gewalt, eine großangelegte Steuerhinterziehung zu konstruieren, wo aber keine ist! Daher verfälschen sie die Tatsachen“. Anna Wassermann meint: „Das ist WIRKLICH kriminell!“ Eine gegen die beiden eingeleitete Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München verlief allerdings im Sand. Anna Wassermann empört: „eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus!“ Sie wird aber weiter kämpfen und über ihren Anwalt weitere Strafanträge gegen die Ermittler einbringen. Und wo ist die „Beute“? Auch die Frage, wo denn nun eine angebliche Beute gemacht worden sein soll, kann von den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft bis heute nicht beantwortet werden. Nicht nur, dass der VSR GmbH der Vorsteueranspruch versagt wurde, wurde darüber hinaus bei der VSR GmbH im September 2013 ein zusätzlicher Millionenbetrag als Sicherheit arretiert. Die Finanz hat sich also doppelt abgesichert. Das Zusammenspiel zwischen Steuerfahndung und dem Finanzamt! Ende 2014 machte das Finanzamt Recklinghausen bei Daniel Wassermanns Firma NTMS – vormals „art gallery diwa“ – eine Sonderprüfung. Diese endete im Februar 2015 in einem Umsatzsteuer-Prüfbericht. Die zuvor in mehreren Steuerprüfungen anerkannten Vorsteueransprüche von 2010 bis 2013 werden aberkannt und Wassermann Junior hat plötzlich Steuerschulden in der Höhe von mehr als 400.000 5 Euro. Die Begründung ist, dass die NTMS GmbH eine Scheinfirma bzw. Briefkastenfirma gewesen sein soll. Diese Behauptung wurde vom Finanzamt Recklinghausen ungeprüft von der Steuerfahndung München übernommen. Der Umsatzsteuersonderprüfer, Herr Mohl vom Finanzamt Recklinghausen, teilte im September 2015 Herrn Daniel Wassermann telefonisch mit, dass er gezwungen war, die Vorgaben der Steuerfahndung München 1:1 zu übernehmen. Ebenso gab Herr Mohl die gesamte Buchhaltung der NTMS von 2010 bis 2013, welche ihm zur Umsatzsteuersonderprüfung vorlag, an Daniel Wassermann Ende September 2015 zurück. Die Ermittler hatten jedoch im März und April 2015 in ihren Zeugenvernehmungen im Hauptverfahren vor Gericht wahrheitswidrig behauptet, dass die Buchhaltung der NTMS beim Steuerberater beschlagnahmt und ausgewertet wurde. Nachdem bekannt wurde, dass Herr Mohl die gesamten Buchhaltungsunterlagen heraus gab und Daniel Wassermann dies dem Gericht, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft München mitteilte, ist Herr Mohl im Finanzamt Recklinghausen für Herrn Wassermann nicht mehr erreichbar und erhält auch keine Auskunft mehr. Der gesamte Fall wurde an die interne Behelfstelle des Finanzamtes Recklinghausen zur Überprüfung abgegeben. Herr Mohl gibt seit über einen halben Jahr keine schriftliche Stellungnahme zur Entstehung des Prüfberichtes ab. Daher kann oder will die Behelfstelle keine Entscheidung treffen. Eine Klage beim Finanzgericht kann erst eingebracht werden, nachdem die Behelfsstelle eine Entscheidung getroffen hat, die jedoch ohne Stellungnahme von Herrn Mohl offensichtlich nicht getroffen werden kann. Damit wird Daniel Wassermann auch die Möglichkeit verwehrt, eine Klage beim Finanzgericht einzubringen und ist hilflos der Untätigkeit des Finanzamtes ausgeliefert. Die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer von weit über einer Million Euro wird jedoch nicht zurückbezahlt oder gegenverrechnet. Sämtliche Bankkonten wurden vom Finanzamt Recklinghausen gepfändet und damit wurde auch die Kredit- und Rufschädigung eingeleitet. Anna Wassermann: „dieser Amtsmissbrauch und Willkür der deutschen Steuerfahnder haben mehrere Familien ins Unglück gestürzt. Was uns passiert ist, kann jedem Unternehmer jederzeit passieren“. „Kriminalistische Erfahrungen“ ersetzen Fakten! Fakten seien von den beiden Prüfern schlichtweg ignoriert worden. Die Standardantwort auf die Frage, wie die Fahnder zu ihren Behauptungen gekommen seien: „Kriminalistische Erfahrung“. Diese „kriminalistische Erfahrung“ – ungeachtet der Tatsache, dass die beiden zuvor noch nie mit einem derart komplexen Fall konfrontiert waren – reichte aus, dass Bernhard R. und zwei Mitangeklagte zwei Jahre in Untersuchungshaft waren. Nun will sich Anna Wassermann an die Öffentlichkeit wenden: „es kann und darf ja wohl nicht sein, dass Fakten und Zahlen von den Behörden einfach ignoriert werden und unhaltbaren Behauptungen von zwei Beamten mehr geglaubt wird als Bankauszügen und Belegen“. Daher wurde eine bis jetzt rund 80-seitige schriftliche Dokumentation über diesen „Fall“ erarbeitet, in der die Chronologie zusammengestellt, aber auch die 6 Behauptungen der Ermittler den Fakten gegenübergestellt wurden. Außerdem plant Anna Wassermann eine eigene Website. Wassermann: „vermutlich gibt es in Deutschland und Österreich auch andere betroffene Geschäftsleute, die der Willkür der Finanzbehörden ausgesetzt waren oder sind, die aber nicht die umfangreichen finanziellen Mittel hatten, die notwendig sind, um sich gegen diese Ungerechtigkeit auch zu wehren“. Kommentar Anna Wassermann ist zu Recht empört. Zwei kleine deutsche Steuerfahnder versuchen seit Jahren, ein Betrugskomplott zu konstruieren, wo nachweislich keines ist. Den behaupteten Steuerbetrug hat es nie gegeben. Alle Unternehmer haben ihre Umsatzsteuern korrekt angemeldet und Großteils auch bezahlt. Die Steuerfahndung hat bei einem beschuldigten Unternehmen einen Millionenbetrag arretiert und die zustehende Vorsteuer nicht ausbezahlt. Es gibt also auch keine Beute und keinen Schaden. Wenn ich behaupte, dass jemand seine Steuern nicht bezahlt hat, erfordert es im 21. Jahrhundert nur einige Mausklicks, um die Sache bei den zuständigen Finanzämtern zu überprüfen. Aber nicht einmal diese Mühe haben sich weder die beiden Beamten noch die Staatsanwaltschaft gemacht! Dennoch wird seit 18 Monaten um teures Geld gegen einige Unternehmer ein Prozess geführt, bei dem die Zeugen der Anklage falsche Behauptungen aufstellen und die Akten manipulieren. Die Justiz ist bis jetzt blind und duldet das skandalöse Treiben der beiden Beamten! Offensichtlich hofft man, so die Vermutung von Anna Wassermann, dass den Beschuldigten das Geld für den langwierigen Prozess ausgeht und sie sich auf einen „Kuhhandel“ mit der Anklage einlassen! Einen derartigen Skandal hätte man vielleicht von irgendeiner Bananenrepublik erwartet, aber nicht vom Rechtsstaat Deutschland! 7
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