Skandal bei deutscher Steuerfahndung: Fakten

Medieninformation
Skandal bei deutscher Steuerfahndung:
Fakten werden manipuliert oder ignoriert.
Ein besonders drastischer Fall von behördlicher Willkür spielt sich seit fast
zwei Jahren am Landgericht München ab. In einem Betrugsverfahren werden
von der Staatsanwaltschaft und der betreibenden Steuerfahndung die Fakten
bewusst ignoriert und die Beweise der Verteidigung auch manipuliert.
Schwere Vorwürfe gegen die deutsche Steuerfahndung erhebt der österreichische
Jungunternehmer Daniel Wassermann gegen die deutsche Steuerfahndung. Er sei
durch willkürliche und falsche Behauptungen sowie durch Sippenhaftung an den
Rand seiner beruflichen und wirtschaftlichen Existenz gebracht worden.
Die unhaltbaren Vorwürfe: die beteiligten Beschuldigten hätten sich zu einer „Bande“
verabredet, um ein kriminelles Umsatzsteuerkarussell aufzuziehen. Die
umfangreichen Zahlungen der einzelnen Unternehmen an das Finanzamt werden
bewusst ignoriert!
Schaden für den Steuerzahler? Es gibt keinen wie immer gearteten Schaden.
Schaden für die involvierten Geschäftsleute: eine beispiellose Rufschädigung, knapp
zwei Jahre Untersuchungshaft für die Hauptangeklagten und nahezu endlose
Prozesskosten. Ein Ende des Dramas? Derzeit nicht in Sicht!
Wie aus einem schlechten Roman
Die Geschichte klingt wie aus einem schlechten Groschenroman. Ein dynamischer
Kärntner Jungunternehmer wird jahrelang von deutschen Finanzbehörden und der
Justiz verfolgt und an den Rand des Ruins getrieben. Seine einzige „Schuld“: er ist
der Sohn von Dietmar Wassermann, der in der Vergangenheit in ein zweifelhaftes
Geschäft verwickelt war und dafür auch seine Strafe verbüßt hat.
Die vielbeschworene Unschuldsvermutung? Sie gilt scheinbar nicht immer!
Daniel Wassermann ist 19 Jahre alt, als er im September 2008 im deutschen
Städtchen Heusenstamm sein erstes Unternehmen gründet. Seit seiner Jugend
interessiert er sich für Kunst und so will er mit seiner Firma art gallery diwa GmbH in
den Handel mit Gutscheinen für Ölportraits einsteigen. Diese Gutscheine sollen über
Callcenter, das Internet und eigene Außendienstmitarbeiter vertrieben werden. Doch
das Geschäft entwickelt sich nicht so erfolgreich wie erwartet. Daniel Wassermann
hat allerdings in Heusenstamm ein teures Büro gemietet und bis zu 18 Mitarbeiter
beschäftigt. Später wird die deutsche Steuerfahndung behaupten, dass Daniel
Wassermann lediglich eine „Briefkastenfirma“ im Auftrag seines Vaters betrieben
habe. Ein Blick in die Lohnjournale beim Finanzamt aus dieser Zeit hätte diesen
Vorwurf schnellstens entkräftet!
Der Handel mit Zeitschriftenabos
Nachdem also der Handel mit Portraitgutscheinen nicht sonderlich erfolgreich war, ist
Daniel Wassermann auf der Suche nach einem neuen Geschäftsbereich und findet
es in der Akquise und im Handel mit Zeitschriftenbezugsrechten (Zeitschriftenabos).
Hier kommt erstmals auch sein Vater, Dietmar Wassermann, ins Spiel. Wassermann
Senior hat sich in der Vergangenheit immer wieder auch mit der
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Zeitschriftenabobranche beschäftigt und vermittelt an seinen Sohn einen Abnehmer
für die in Daniels Callcenter in Heusenstamm telefonisch angeworbenen AboKunden.
Schlechter Ruf der Branche
Der schlechte Ruf, den die Telefonakquise von Zeitschriftenkunden hat, wird in der
weiteren Geschichte noch eine entscheidende Rolle spielen. Offenbar wollten
Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft an einer ganzen Branche ein Exempel
statuieren. Dabei wird allerdings geflissentlich „übersehen“, dass sich ALLE
namhaften deutschen Zeitschriftenverlage der telefonischen Anwerbung von neuen
Abo-Kunden bedienen.
Einfaches und seriöses Geschäftsprinzip
Das Geschäftsprinzip ist denkbar einfach: in Daniel Wassermanns Callcenter werden
Neukunden für Zeitschriften angeworben und diese Vertragsabschlüsse werden an
einen Abnehmer geliefert. Dafür gibt es eine Provision und für diese ist Umsatzsteuer
anzumelden und natürlich auch zu bezahlen. Weder Wassermanns Steuerberater,
noch die deutschen Finanzbehörden - in mehreren Steuerprüfungen - haben
jahrelang an diesem Handel zunächst etwas auszusetzen.
Die Rolle von Dietmar Wassermann
In der Zwischenzeit wird Wassermann Senior von einem ausländischen Callcenter
bedrängt, ebenfalls wieder in diese Branche einzusteigen. Er bekommt die
Vertragsabschlüsse aus der Türkei geliefert, kontrolliert diese in Österreich und
verkauft sie an das Unternehmen seines Sohnes weiter, damit dieser eine höhere
Provision von seinem Auftraggeber bekommt. Doch nach einiger Zeit ist Daniel
Wassermann mit seinem Abnehmer nicht mehr zufrieden. Es gibt Probleme mit dem
Mahnwesen und daher ist er auf der Suche nach einem neuen Geschäftspartner.
Wieder kommt Wassermann Senior ins Spiel.
Er stellt im März 2010 einen Kontakt zu dem in München beheimateten VSR-Verlag
und dessen Chef, Bernhard R. her. Dass dieser erste Kontakt zwischen Dietmar
Wassermann und Bernhard R. erfolgte, wird von der deutschen Steuerfahndung und
in der Folge auch von der Staatsanwaltschaft als Indiz angesehen, dass Daniel
Wassermann lediglich „ein Strohmann“ gewesen sei. Dass der weitere
Geschäftsverlauf zwischen Wassermann Junior und dem VSR-Verlag abgewickelt
wurde, wird von den Ermittlern wiederum ignoriert. Für die beiden maßgeblichen
Steuerfahnder ist Daniel Wassermann nur ein Strohmann und seine Firma nur eine
Briefkastenfirma. Dies, obwohl Zeugen und Steuerberater bestätigen, dass bis zu 18
Mitarbeiter angestellt waren. Die Fakten werden einfach nicht zur Kenntnis
genommen. Der schlechte Ruf den Dietmar Wassermann, Bernhard R. und der VSRVerlag haben, reicht aus.
Daniel Wassermann steigt aus – hat er geglaubt
Mittlerweile ist es Sommer 2010 und Daniel Wassermann hat genug von diesem
Geschäft. Es gab Beschwerden und Reklamationen und er will sich anderen
Geschäftsinteressen widmen. Eigentlich sollte der Fall für ihn damit erledigt sein. Mit
den weiteren Vorkommnissen haben er und seine Firma nichts mehr zu tun. Hat er
geglaubt.
Sein Vater, Dietmar Wassermann, ist allerdings an seine Subunternehmer
(Callcenter) vertraglich gebunden und sucht sich daher eine neue Agentur für seine
Zeitschriftenabos und die notwendigen Dienstleistungen in Deutschland. Das
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Geschäftsprinzip bleibt das gleiche: in Callcentern werden telefonisch Abo-Kunden
angeworben, in Österreich werden diese Abschlüsse von der HMS Handel Marketing
Service GmbH des Dietmar Wassermann kontrolliert und an die deutsche Agentur
geliefert. Die Agentur verkauft die Belieferungsrechte an den Abonnenten weiter an
die VSR GmbH in München.
Wozu eine Agentur bzw. Zwischenhändler?
Die deutschen Zwischenhändler erbringen sämtliche Serviceleistungen, die zum
Entstehen eines in Deutschland rechtsgültigen Geschäftsnotwendig sind, wie
Vertragsbestätigung, Widerrufsbearbeitung und Telefonservice etc.
Mehr als zwei Jahre vergehen. Seit 2010 forderte die VSR vom Finanzamt die an die
verschiedenen Lieferanten bezahlte Vorsteuer in der Höhe von rund 3,5 Millionen
Euro. Die Finanz will nicht zahlen. Die VSR GmbH legt sämtliche Fakten durch ihren
Anwalt dem Finanzamt vor und schließlich kommt es zu einer Weisung des
Finanzministeriums: der VSR wird die Vorsteuer zugesprochen und ab 2013 teilweise
auch ausbezahlt.
Die Beamten der Umsatzsteuersonderprüfung bei der VSR GmbH gaben sämtliche
Ergebnisse ihrer Untersuchung für das Geschäftsmodell mit dem Verdacht auf
Steuerhinterziehung an die deutsche Steuerfahndung weiter.
Ein absolut schwerwiegender Rechtsverstoß. Die Prüfung hätte nach der Weisung
des Finanzministeriums sofort unterbrochen werden müssen oder die VSR hätte über
den Verdacht der Steuerhinterziehung und die Ermittlungen der Steuerfahndung
unterrichtet werden müssen.
Untersuchungen werden eingeleitet und die beiden maßgeblichen Ermittler wittern
ein Umsatzsteuerkarussell, dessen einziger Zweck die Hinterziehung von Steuern im
großen Stil sein soll. Später müssen die beiden Fahnder vor Gericht zugeben, dass
sie es noch nie mit einem derartigen Fall mit einem 40-Millionen-Geschäftsvolumen
zu tun gehabt haben.
Ein sonderbarer „Einleitungsvermerk“
Im November 2012 wird ein 17-seitiger Einleitungsvermerk an die Staatsanwaltschaft
geschickt. Die Steuerfahnder behaupten, dass sich Dietmar Wassermann, Bernhard
R. und andere ab März 2010 zu einer Bande zusammengeschlossen haben, deren
Ziel es war, die deutsche Finanz um Millionenbeträge zu betrügen.
Haarsträubende Behauptungen werden aufgestellt, die sich später in Luft auflösen
werden. Im späteren Prozess gegen Bernhard R. und andere werden die beiden
Fahnder kleinlaut zugeben müssen, dass sie zum Zeitpunkt der Abfassung des
Einleitungsvermerks so gut wie keine konkret verwertbaren Verdachtsmomente
hatten.
Die Staatsanwaltschaft fordert von den beiden Beamten umfangreiche Ermittlungen.
Später wird sich herausstellen, dass diesem Auftrag nie nachgekommen wurde.
„Bandenmäßige, grenzüberschreitende Struktur“???
Doch der Vorwurf, „eine bandenmäßige grenzüberschreitende Struktur“ sei
geschaffen worden, reicht aus, um das Gericht zu umfangreichen
Überwachungsmaßnahmen gegen Dietmar und Daniel Wassermann, Bernhard R.
und andere zu bewegen. Monatelang werden die Beschuldigten observiert und deren
Telefone und E-Mails überwacht.
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Im Spätsommer 2013 glauben Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung genügend
„Beweise“ zu haben. Zahlreiche Hausdurchsuchungen in Deutschland, Schweiz und
Österreich werden durchgeführt. Es kommt zu mehreren Verhaftungen. Die
Betroffenen verstehen die Welt nicht mehr. Anna Wassermann, Gattin von Dietmar
und Mutter von Daniel Wassermann, schildert diese dramatischen Tage: „jeder der
an diesem Geschäft Beteiligten hat dem anderen misstraut. Niemand war sich einer
Schuld bewusst“.
Voruntersuchungen dauern mehr als ein Jahr
Mehr als ein Jahr lang werden Voruntersuchungen gemacht und eine Anklageschrift
vorbereitet. Berge von Akten werden angelegt. Mitte 2014 machen zwei der
Beschuldigten mit der Staatsanwaltschaft einen „Deal“: sie machen ein Geständnis,
ihr Verfahren wird vom Hauptverfahren abgetrennt und sie werden aus der Haft
entlassen. Im November 2014 - und damit nur einem Monat vor Beginn der
eigentlichen Hauptverhandlung und Beweisaufnahme - nehmen sie einen
Schuldspruch über eine Bewährungsstrafe an. Der Fall ist für die beiden Verurteilten
erledigt.
Die Angaben bzw. Geständnisse KONNTEN gar nicht stimmen
Anna Wassermann: „es hat sich im Laufe des späteren Gerichtsverfahrens gezeigt,
dass die Angaben der beiden gar nicht stimmen KONNTEN“. Der in Österreich
lebende Verurteilte gibt im Zusammenhang mit einer gegen ihm ergangenen Klage
zu, dass er sich rein aus wirtschaftlichen Gründen verurteilen hat lassen. Er hätte
sich, so dieser Beschuldigte, „einen langen Prozess finanziell einfach nicht leisten
können“. Am 11.06.2015 wird er als Zeuge in München vernommen und sagt
glaubhaft aus, dass sein Geständnis nicht den Tatsachen entsprochen hat. Nur 4
Tage später werden alle anderen Angeklagten aus der Haft entlassen.
Trotzdem versucht die Staatsanwaltschaft seit nunmehr 18 Monaten in unzähligen
Verhandlungen mit aller Gewalt und allen Mitteln, sämtliche Tatsachen zu verdrehen
und zu ignorieren!
Seit Dezember 2014 teures Gerichtsverfahren
Im Dezember 2014 wird das Verfahren gegen Bernhard R. und zwei weitere
Mitangeklagte eröffnet. Seit dem wird in München zunächst zweimal wöchentlich,
später einmal wöchentlich verhandelt. Der zentrale Vorwurf lautet: „Bildung einer
kriminellen Bande sowie schwerer, vorsätzlicher Betrug“. Starker Tobak! Im Detail
wird allen Beteiligten vorgeworfen, ein sogenanntes „Umsatzsteuerkarussell“ gebildet
zu haben.
Die Staatsanwaltschaft glaubt in der Folge, dass das Urteil und das Geständnis der
beiden zuvor Abgeurteilten auch zu einem raschen Abschluss des Hauptverfahrens
gegen Bernhard R. u.a. führen wird. Doch sie hat sich getäuscht.
Es gab keinen Schaden!
Schon im Urteil im November 2014 gegen die zwei Mitbeschuldigten ist angeführt,
dass es keinen wirtschaftlichen Schaden gibt - wiewohl dies zuvor von den Ermittlern
wahrheitswidrig immerwährend behauptet wurde.
Bei den gerichtlichen Einvernahmen der beiden Steuerfahnder, die diesen Fall ins
Rollen gebracht haben, zeigt sich, dass diese manipulativ und willkürlich gearbeitet
haben. Die Behauptungen, dass die beteiligten Unternehmen die angefallene
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Umsatzsteuer nicht, oder nur in „geringem Ausmaß“ abgeführt haben, sind nicht
aufrechtzuerhalten.
Daniel Wassermann hat alle Steuern bezahlt
So wurde beispielsweise mittels Beweisantrag durch die übrigen Angeklagten vom
Gericht festgestellt, dass Daniel Wassermann – in München zwar noch nicht
angeklagt – und seine Firma NTMS die gesamte von 2008 bis 2012 angefallene und
korrekt angemeldete Umsatzsteuer in der Höhe von Eur. 767.499,- vollständig vor
Aufnahme jeglicher Ermittlungstätigkeiten der beiden Steuerfahnder im Jahr 2012
bezahlt hatte!
Ferner stellte sich im Laufe des Prozesses heraus, dass die beiden Ermittler die dem
Staatsanwalt und dem Gericht vorgelegten Bankenauswertungen bewusst gefälscht
haben: wöchentliche Zahlungen der beschuldigten Unternehmer in Höhe von je Eur.
50.000,- an das Finanzamt wurden systematisch über mehrere Wochen aus den
Auswertungen bewusst herausgenommen, um so behaupten zu können, dass keine
Zahlungen an das Finanzamt geleistet wurden.
Anna Wassermann: „Jeder Unternehmer hat mehrere Konten. Im Grunde ist es doch
vollkommen egal, von welchem Konto des Unternehmens die Steuern bezahlt
werden. Die Steuerfahnder haben jene Konten, auf welchen die Zahlungen an das
Finanzamt ersichtlich waren, bewusst manipuliert und dem Staatsanwalt vorgelegt.
Dieser legte wiederum die manipulierten Auswertungen unkontrolliert dem Gericht
vor und erwirkte damit sämtliche Beschlüsse!“
Verzweifelte Suche nach einem „großen Fall“
Über die Motive, die die beiden Steuerfahnder zu ihrem Handeln bewegt hat, kann
Anna Wassermann nur Vermutungen anstellen: „vermutlich haben die beiden am
Anfang wirklich geglaubt, einem großen Finanzfall auf die Schliche gekommen zu
sein. Als sie merkten, dass sie auf dem Holzweg waren, wollten sie nicht mehr
zurückrudern. Jetzt versuchen sie verzweifelt und mit aller Gewalt, eine
großangelegte Steuerhinterziehung zu konstruieren, wo aber keine ist! Daher
verfälschen sie die Tatsachen“.
Anna Wassermann meint: „Das ist WIRKLICH kriminell!“ Eine gegen die beiden
eingeleitete Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
München verlief allerdings im Sand. Anna Wassermann empört: „eine Krähe hackt
der anderen eben kein Auge aus!“ Sie wird aber weiter kämpfen und über ihren
Anwalt weitere Strafanträge gegen die Ermittler einbringen.
Und wo ist die „Beute“?
Auch die Frage, wo denn nun eine angebliche Beute gemacht worden sein soll, kann
von den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft bis heute nicht beantwortet werden.
Nicht nur, dass der VSR GmbH der Vorsteueranspruch versagt wurde, wurde
darüber hinaus bei der VSR GmbH im September 2013 ein zusätzlicher
Millionenbetrag als Sicherheit arretiert. Die Finanz hat sich also doppelt abgesichert.
Das Zusammenspiel zwischen Steuerfahndung und dem Finanzamt!
Ende 2014 machte das Finanzamt Recklinghausen bei Daniel Wassermanns Firma
NTMS – vormals „art gallery diwa“ – eine Sonderprüfung. Diese endete im Februar
2015 in einem Umsatzsteuer-Prüfbericht. Die zuvor in mehreren Steuerprüfungen
anerkannten Vorsteueransprüche von 2010 bis 2013 werden aberkannt und
Wassermann Junior hat plötzlich Steuerschulden in der Höhe von mehr als 400.000
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Euro. Die Begründung ist, dass die NTMS GmbH eine Scheinfirma bzw.
Briefkastenfirma gewesen sein soll. Diese Behauptung wurde vom Finanzamt
Recklinghausen ungeprüft von der Steuerfahndung München übernommen.
Der Umsatzsteuersonderprüfer, Herr Mohl vom Finanzamt Recklinghausen, teilte im
September 2015 Herrn Daniel Wassermann telefonisch mit, dass er gezwungen war,
die Vorgaben der Steuerfahndung München 1:1 zu übernehmen. Ebenso gab Herr
Mohl die gesamte Buchhaltung der NTMS von 2010 bis 2013, welche ihm zur
Umsatzsteuersonderprüfung vorlag, an Daniel Wassermann Ende September 2015
zurück. Die Ermittler hatten jedoch im März und April 2015 in ihren
Zeugenvernehmungen im Hauptverfahren vor Gericht wahrheitswidrig behauptet,
dass die Buchhaltung der NTMS beim Steuerberater beschlagnahmt und
ausgewertet wurde.
Nachdem bekannt wurde, dass Herr Mohl die gesamten Buchhaltungsunterlagen
heraus gab und Daniel Wassermann dies dem Gericht, der Steuerfahndung und der
Staatsanwaltschaft München mitteilte, ist Herr Mohl im Finanzamt Recklinghausen
für Herrn Wassermann nicht mehr erreichbar und erhält auch keine Auskunft mehr.
Der gesamte Fall wurde an die interne Behelfstelle des Finanzamtes Recklinghausen
zur Überprüfung abgegeben. Herr Mohl gibt seit über einen halben Jahr keine
schriftliche Stellungnahme zur Entstehung des Prüfberichtes ab. Daher kann oder will
die Behelfstelle keine Entscheidung treffen.
Eine Klage beim Finanzgericht kann erst eingebracht werden, nachdem die
Behelfsstelle eine Entscheidung getroffen hat, die jedoch ohne Stellungnahme von
Herrn Mohl offensichtlich nicht getroffen werden kann.
Damit wird Daniel Wassermann auch die Möglichkeit verwehrt, eine Klage beim
Finanzgericht einzubringen und ist hilflos der Untätigkeit des Finanzamtes
ausgeliefert.
Die bereits an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer von weit über einer Million
Euro wird jedoch nicht zurückbezahlt oder gegenverrechnet.
Sämtliche Bankkonten wurden vom Finanzamt Recklinghausen gepfändet und damit
wurde auch die Kredit- und Rufschädigung eingeleitet.
Anna Wassermann: „dieser Amtsmissbrauch und Willkür der deutschen
Steuerfahnder haben mehrere Familien ins Unglück gestürzt. Was uns passiert ist,
kann jedem Unternehmer jederzeit passieren“.
„Kriminalistische Erfahrungen“ ersetzen Fakten!
Fakten seien von den beiden Prüfern schlichtweg ignoriert worden. Die
Standardantwort auf die Frage, wie die Fahnder zu ihren Behauptungen gekommen
seien: „Kriminalistische Erfahrung“. Diese „kriminalistische Erfahrung“ – ungeachtet
der Tatsache, dass die beiden zuvor noch nie mit einem derart komplexen Fall
konfrontiert waren – reichte aus, dass Bernhard R. und zwei Mitangeklagte zwei
Jahre in Untersuchungshaft waren.
Nun will sich Anna Wassermann an die Öffentlichkeit wenden: „es kann und darf ja
wohl nicht sein, dass Fakten und Zahlen von den Behörden einfach ignoriert werden
und unhaltbaren Behauptungen von zwei Beamten mehr geglaubt wird als
Bankauszügen und Belegen“.
Daher wurde eine bis jetzt rund 80-seitige schriftliche Dokumentation über diesen
„Fall“ erarbeitet, in der die Chronologie zusammengestellt, aber auch die
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Behauptungen der Ermittler den Fakten gegenübergestellt wurden. Außerdem plant
Anna Wassermann eine eigene Website. Wassermann: „vermutlich gibt es in
Deutschland und Österreich auch andere betroffene Geschäftsleute, die der Willkür
der Finanzbehörden ausgesetzt waren oder sind, die aber nicht die umfangreichen
finanziellen Mittel hatten, die notwendig sind, um sich gegen diese Ungerechtigkeit
auch zu wehren“.
Kommentar
Anna Wassermann ist zu Recht empört. Zwei kleine deutsche Steuerfahnder
versuchen seit Jahren, ein Betrugskomplott zu konstruieren, wo nachweislich keines
ist. Den behaupteten Steuerbetrug hat es nie gegeben. Alle Unternehmer haben ihre
Umsatzsteuern korrekt angemeldet und Großteils auch bezahlt. Die Steuerfahndung
hat bei einem beschuldigten Unternehmen einen Millionenbetrag arretiert und die
zustehende Vorsteuer nicht ausbezahlt. Es gibt also auch keine Beute und keinen
Schaden.
Wenn ich behaupte, dass jemand seine Steuern nicht bezahlt hat, erfordert es im 21.
Jahrhundert nur einige Mausklicks, um die Sache bei den zuständigen Finanzämtern
zu überprüfen. Aber nicht einmal diese Mühe haben sich weder die beiden Beamten
noch die Staatsanwaltschaft gemacht!
Dennoch wird seit 18 Monaten um teures Geld gegen einige Unternehmer ein
Prozess geführt, bei dem die Zeugen der Anklage falsche Behauptungen aufstellen
und die Akten manipulieren. Die Justiz ist bis jetzt blind und duldet das skandalöse
Treiben der beiden Beamten! Offensichtlich hofft man, so die Vermutung von Anna
Wassermann, dass den Beschuldigten das Geld für den langwierigen Prozess
ausgeht und sie sich auf einen „Kuhhandel“ mit der Anklage einlassen! Einen
derartigen Skandal hätte man vielleicht von irgendeiner Bananenrepublik erwartet,
aber nicht vom Rechtsstaat Deutschland!
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