Anmeldung/Unterrichtsvertrag Internationale Berufsausbildung Gepr. Betriebswirt/-in für Event- und Medienmanagement Seite 1 von 3 Vertrags-Nr. (Bitte bei jeder Zahlung angeben) Zweijährige Berufsfachschule Kaufm. Assistent/-in, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz (staatlich anerkannte Ersatzschule) Einjährige Berufsfachschule für Messe-, Kongress-, Eventmanagement und Sportmanagement (anerkannte Ergänzungsschule) 2. Fremdsprache: Spanisch Teilnehmer/-in ________________________________________________________ ________________________________________________ Name/Vorname Geburtstag/Geburtsort ________________________________________________________ ________________________________________________ Straße PLZ, Wohnort _________________________________________________________ ________________________________________________ Telefon E-Mail _________________________________________________________________ Schulabschluss Staatsangehörigkeit __________________________ männlich weiblich Fremdsprachen-Vorbildung: Jahre Englisch, Jahre Französisch, Jahre Spanisch ======================================================================================================== Kostenträger _________________________________________________________ _________________ _________________________ Name des Kostenträgers Geburtsdatum Telefon _________________________________________________________ _________________________________________________ Straße PLZ, Wohnort 1. August 2016 31. Juli 2019 4. August 2016 ________________________________ Vertragsbeginn _______________________________ Vertragsende _______________________________ Unterrichtsbeginn Die Unterrichtsgebühr beträgt monatlich EUR 295,00 und ist entweder vierteljährlich oder in monatlichen Raten zu zahlen (s. hierzu Zahlungsvereinbarung auf Seite 3). Die Gebühren für den gesamten Lehrgang (36 Monate) betragen EUR 10.620,00. Dieser Betrag ist nur gültig für Teilnehmer/innen, die keinen Anspruch auf individuelle Förderung durch die Arbeitsagentur, den Berufsförderungsdienst oder Sozialversicherungsträger haben. In solchen Fällen werden gesonderte Verträge geschlossen. Eine einmalige Einschreibgebühr in Höhe von EUR 90,00 ist zusammen mit der ersten Schulgeldrate fällig. Eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 90,00 ist vor Beginn der Prüfung zum/zur Kaufm. Assistenten/in zu zahlen. Eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 185,00 ist vor Beginn der Prüfung zum/zur Gepr. Betriebswirt/in zu zahlen. Die Informationsschrift zu diesem Schulzweig ist Vertragsinhalt, wir haben sie zur Kenntnis genommen. Der Vertrag kommt nach Unterzeichnung durch alle Vertragspartner einschl. des Kostenträgers unter der Bedingung zustande, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zum Lehrgangsbeginn die Eingangsvoraussetzungen erfüllt. Die Vertragsbedingungen auf den Folgeseiten dieses Vertrages haben wir zur Kenntnis genommen und wir erkennen diese an. ___________________ Datum ______________________________ Unterschrift der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ______________________________ Unterschrift des Erziehungsberechtigten ______________________________ Unterschrift des Kostenträgers (bei minderjährigen Teilnehmern) Alle Unterzeichner haften gesamtschuldnerisch. ============================================================================================================ Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung. Zur Wirksamkeit des Unterrichtsvertrages beachten Sie bitte unsere Aufnahmebestätigung in Verbindung mit Absatz II der Vertragsbedingungen. _________________________________________________________________ Datum, Unterschrift für den Bildungsträger Bitte füllen Sie auch die Zahlungsvereinbarungen auf den Folgeseiten aus. Name des Teilnehmers: __________________________________________________________________ Seite 2 von 3 des Vertrages über die Internationale Berufsausbildung in der Vertiefungsrichtung Event- und Medienmanagement. I. II. III. IV. Module und Kosten: 1. Zweijährige Berufsfachschule Kaufmännische/r Assistent/in, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz (staatlich anerkannte Ersatzschule). Der Unterricht findet in den Räumen der Europa Fachakademie Dr. Buhmann in Hannover statt. Die Ausbildung beinhaltet ein betriebliches Praktikum von mindestens 6 Wochen Dauer. Die Kosten betragen 295,00 EUR monatlich, insgesamt 7.080,00 EUR. 2. Einjährige Berufsfachschule für Messe-, Kongress-, Eventmanagement und Sportmanagement (anerkannte Ergänzungsschule). Der Unterricht findet in den Räumen der Europa Fachakademie Dr. Buhmann in Hannover statt. Die Ausbildung beinhaltet ein betriebliches Praktikum von mindestens 4 Monaten Dauer. Die Kosten betragen 295,00 EUR monatlich, insgesamt 3.540,00 EUR. Aufnahmebedingungen 1. Die Aufnahmebestätigung in die Zweij. Berufsfachschule Kaufm. Assistent/in, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz, gilt unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer bei Lehrgangsbeginn die Eingangsvoraussetzungen erfüllt. 2. Voraussetzung für die Aufnahme in die Einjährige Berufsfachschule für Messe-, Kongress-, Eventmanagement und Sportmanagement sind ein erfolgreicher Abschluss der Zweijährigen Berufsfachschule Kaufm. Assistent/in, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz, sowie eine Hochschulzugangsberechtigung. Kündigung vor Vertragsbeginn: a) Wird der Vertrag von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bis 6 Wochen vor Vertragsbeginn gekündigt, so ist nur die Einschreibgebühr fällig. Die Gebühr entfällt, wenn sie/er der Schule bis spätestens zwei Wochen nach vereinbartem Vertragsbeginn nachweist, dass sie/er die Eingangsvoraussetzungen bis zum Vertragsbeginn nicht erfüllen konnte. b) Wird der Vertrag von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer innerhalb der letzten 6 Wochen vor Vertragsbeginn gekündigt, sind die Einschreibgebühr und die erste Monatsrate der Lehrgangsgebühr zu zahlen. Die Gebühr entfällt, wenn sie/er der Schule bis spätestens zwei Wochen nach vereinbartem Vertragsbeginn nachweist, dass sie/er die Eingangsvoraussetzungen bis zum Vertragsbeginn nicht erfüllen konnte. c) Der Vertrag kann von der Schule mit einer Frist von 2 Wochen vor Vertragsbeginn gekündigt werden (z. B. Absage des Lehrgangs wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl). Dann entstehen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer keine Kosten aus diesem Vertrag. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind ausgeschlossen. d) Die Kündigung nach Absätzen a) bis c) bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für eine Kündigung durch die Schule reicht es aus, wenn diese gegenüber einem der Vertragspartner, einschließlich des Kostenträgers, ausgesprochen wird. Kündigung nach Vertragsbeginn: a) Nach Vertragsbeginn kann der Vertrag von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Schulhalbjahres gekündigt werden. b) Das Recht beider Vertragsparteien, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlos) zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn der kündigenden Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt oder bis zum vereinbarten Ende des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Name des Teilnehmers: __________________________________________________________________ Seite 3 von 3 des Vertrages über die Internationale Berufsausbildung in der Vertiefungsrichtung Event- und Medienmanagement. c) Als wichtige Gründe, die das Kündigungsrecht der Schule im Sinne von Absatz b) begründen, gelten insbesondere: 1. der Verzug mit der Zahlung der Unterrichtsgebühr, wenn dieser Betrag in der Höhe einen Betrag übersteigt, der in drei Monaten (im Quartal) geschuldet ist, 2. 30 unentschuldigte Fehlstunden oder 3. sonstige schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung. d) Vor Ausspruch der Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne der Absätze 1 und 2 ist dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, im Falle von minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten, eine schriftliche Abmahnung zu erteilen und Gelegenheit zu geben, das beanstandete Verhalten abzustellen. Bei unentschuldigten Fehlzeiten genügt eine Abmahnung unter Hinweis auf die Folgen ab 20 unentschuldigten Fehlstunden. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn die Schwere des Verstoßes ausnahmsweise eine Kündigung ohne Abmahnung erforderlich macht, z. B., wenn die Sicherheit anderer Teilnehmer oder die Sicherheit von Lehrkräften oder des sonstigen Personals gefährdet ist. e) Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schule von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Die Schule muss dem Teilnehmer/der Teilnehmerin oder dessen Erziehungsberechtigten den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. f) Die Kündigung nach Absätzen a) bis e) bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für eine Kündigung durch die Schule reicht es aus, wenn diese gegenüber einem der Vertragspartner, einschließlich des Kostenträgers, ausgesprochen wird. V. Vertragsende: Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung zum Ende des jeweiligen Schuljahres, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht versetzt wird bzw. die Abschlussprüfung nicht besteht. Für eine Wiederholung des Schuljahres ist der Abschluss eines neuen Unterrichtsvertrages erforderlich. VI. Die jeweils aktuelle Schulordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages. VII. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer und seine Mitunterzeichner willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten, sofern zur Ausübung des Vertrages notwendig, erhoben, verarbeitet und genutzt werden können. Sie sind damit einverstanden, dass Daten, die zur Pflichterfüllung des Vertrages (z. B. Anwesenheitsabgleich durch den Kostenträger) notwendig sind, an Dritte (z. B. Behörden) übermittelt und verarbeitet werden dürfen. Sie erhalten ein voll umfassendes Auskunftsrecht über die Weitergabe ihrer Daten. VIII. Im Verlauf der Ausbildung von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer erstellte Produkte, z. B. Projektmappen, Software oder künstlerische Arbeiten, sind Eigentum der Schule und können von ihr mit Namensnennung des Urhebers veröffentlicht werden. IX. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hannover. Zahlungsvereinbarung: Einzugsermächtigung: Das Schulgeld in Höhe von EUR 10.620,00 zahle ich wie folgt: Ich ermächtige die Dr. Buhmann Schule gGmbH, Gläubiger Identifikationsnummer DE10ZZZ00000306309, widerruflich, die Unterrichtsgebühr wie nebenstehend angekreuzt sowie Kosten für Anmeldeund Prüfungsgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Dr. Buhmann Schule auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ⇒ entweder: EUR 885,00 zum 03. Aug. EUR 885,00 zum 03. Nov. EUR 885,00 zum 03. Febr. EUR 885,00 zum 03. Mai Kontoinhaber: _ per Lastschriftverfahren per Banküberweisung Kreditinstitut: _______________________________________________________ ⇒ oder: EUR 295,00 zum 3. des jeweiligen Monats (nur in Verbindung mit Lastschrifteinzugsermächtigung) _______________________________ Datum, Unterschrift des Kostenträgers X = Zutreffendes bitte ankreuzen IBAN: DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ BIC: _____________________________________________________ Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
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