auf einen Blick

Preisstufe
SchülerFerienTicket
Seniorenticket Kalendermonat
Schülerverbundkarte Kalendermonat
9-Uhr-Abo-Monatskarte Kalendermonat
Abo-Monatskarte Kalendermonat
Schüler/Azubi
Monatskarte ab Entwertung
Schüler/Azubi
Wochenkarte ab Entwertung
Schüler/Azubi
(max. 4 Mitfahrer)
Tageskarten-Mitfahrer
Tageskarte
Kind
4-Fahrten-Karte
Fahrscheinart
Einzelfahrt
Kind
3,10
4,40
2,50
7,60
2,20
1,40
40,60
46,10
33,30
53,20
40,00
19,00
14,30
1 Zone
128,80
97,00
111,60
80,80
98,20
89,60
67,00
77,70
55,80
68,40
3,40
46,00
34,50
3,70
7,40
3,50
32,00
24,00
18,40
10,60
4,50
12,80
5,10
3,40
3 Zonen
3,50
2,30
2 Zonen
18,00
Verbundraum
49,00
alle Preise in Euro
4 Stunden
2,5 Stunden
3 Zonen
44,00
32,00
130,20
max. zeitl.
Gültigkeit
2 Stunden
36,40
26,70
148,00
106,70
Preisstufe
2 Zonen
42,00
32,00
170,80
128,00
1 Stunde
15,00
11,30
61,00
45,80
Gültigkeit der
Einzelfahrscheine
8,40
1 Zone
2,50
4,00
6,00
Erweiterte
Kurzstrecke
1 Stunde
3,60
2,00
Kurzstrecke
Kl. Stadtverkehr
6,00
24,40
14,00
5,50
Verbundraum Kleiner
Stadtverkehr
6,70
1,80
4,50
1,20
Zug
Verkehrsverbund Mittelsachsen
Am Rathaus 2 · 09111 Chemnitz
Fax: 0371 4000899
E-Mail: [email protected]
www.vms.de
GRAFIK / LAYOUT / DRUCK:
S-PRINT DIGITALER DRUCK GMBH, ANNABERG-BUCHHOLZ
Tram
TARIFINFO
DER TARIF –
ALLES AUF EINEN
BLICK.
Service-Nummer:
0371 4000888
Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
Redaktionsschluss: Mai 2016
Änderungen nach Redaktionsschluss vorbehalten.
GÜLTIG AB 1. AUGUST 2016
Vorwort1
Das VMS-Tarifgebiet
Geltungsbereich / Tarifzonen
2
Teilzonen »Kleiner Stadtverkehr« / Grenzzonen
3
Fahrpreisermittlung4
Verbindungssuche und Tarifauskunft im Internet
5
Fahrscheine und Preise Einzelfahrschein6
4-Fahrten-Karte8
4-Fahrten-Karte – Kurzstrecke / Erweiterte Kurzstrecke
10
Tageskarte / Tageskarte Kind
12
Wochenkarte14
Monatskarte16
Abo-Monatskarte / 9-Uhr-Abo-Monatskarte 18
Vorteile / Seniorenticket
19
Jobticket20
Schülerverbundkarte21
Übersicht Abonnements
22
Anschlussfahrschein24
Weitere Tickets SchülerFerienTicket26
Fahrtberechtigungen für Studenten
28
Kombiticket / EgroNet-Ticket 30
Fahrscheine für die 1. Klasse
31
Ländertickets der DB AG
33
Unentgeltliche Beförderung
34
Wo bekommen Sie Ihre Tickets?
38
Ausgewählte Service- und Vertriebsstellen
39
HandyTicket 41
Sonderregelungen
Verbundraumübergreifende Fahrten
46
Anruflinientaxis (ALiTa) 48
Fichtelbergbahn / Drahtseilbahn Augustusburg
50
Weitere Bestimmungen
Ungültige Fahrscheine
52
Erhöhtes Beförderungsentgelt / Fahrpreiserstattung 53
Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
54
Verhalten der Fahrgäste
55
Entgelte und Gebühren 58
Ausgewählte Partnerunternehmen im VMS 59
TarifzonenplanUmschlag
INHALTSVERZEICHNIS
TARIFZONENPLAN
DES VERKEHRSVERBUNDES
MITTELSACHSEN
Zeichenerklärung
TARIFZONENPLAN
LIEBE
FAHRGÄSTE,
im Verkehrsverbund Mittelsachsen können Sie mit nur einem
Ticket mit Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und
Zügen fahren und dabei beliebig oft umsteigen.
Der VMS und die beteiligten Verkehrsunternehmen möchten
Ihnen das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und bequem wie möglich gestalten.
Ein breites Fahrscheinsortiment bietet für jeden das passende
Ticket. Die vielfältigen Angebote können Sie dieser Broschüre
entnehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern weiter:
SERVICE-NUMMER: 0371 4000888
Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
Gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Verkehrsverbund Mittelsachsen
und seine Partnerunternehmen
VORWORT
1
DAS VMSTARIFGEBIET
Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13
abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Teil der Tarifzone 16 und
die Stadt Freiberg der Tarifzone 10.
Zusätzlich gibt es die Teilzonen »Kleiner Stadtverkehr«.
GELTUNGSBEREICH
Der Verbundraum umfasst
die Landkreise Mittelsachsen,
Zwickau, den Erzgebirgskreis
sowie die kreisfreie Stadt
Chemnitz und ist in einzelne
Tarifzonen eingeteilt.
LANDKREIS
MITTELSACHSEN
CHEMNITZ
LANDKREIS
ZWICKAU
ERZGEBIRGSKREIS
VMS-FAHRSCHEINE GELTEN IN:
Straßenbahnen,
Tram
Zug
Stadt- und Regionalbussen,
Nahverkehrszügen
der Deutschen Bahn AG, der City-Bahn Chemnitz GmbH,
der Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH, der Mitteldeutschen Regiobahn sowie der Länderbahn GmbH DLB
In den Nahverkehrszügen gilt der Verbundtarif bis zum
letzten bzw. ab dem ersten fahrplanmäßigen Halt innerhalb
des Verbundgebietes.
Für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus gelten Sonderregelungen, siehe Seite 46.
TARIFZONEN
Das Verbundgebiet
besteht aus 39 Tarifzonen (siehe auch
Tarifzonenplan in der
hinteren Umschlagklappe)
2
DAS VMS-TARIFGEBIET
Einen detaillierteren Überblick zu den Tarifzonen ermöglicht Ihnen unser schematischer Tarifzonenplan.
Diesen erhalten Sie in den Servicestellen des
VMS und der Verkehrsunternehmen sowie im
Internet unter www.vms.de.
TEILZONEN »KLEINER STADTVERKEHR«
Innerhalb einiger Tarifzonen
befinden sich die Teilzonen 50
bis 69, die die Stadtverkehre
umfassen.
Tarifzone
Für Fahrten ausschließlich in
diesen Städten gilt die günstigere
Preisstufe „Kleiner Stadtverkehr“.
Kleiner
Stadtverkehr
Tipp!
Fahrscheine für Tarifzonen gelten auch in den Kleinen
Stadtverkehren innerhalb der jeweiligen Tarifzone.
GRENZZONEN
Überschneidung von zwei Tarifzonen
kann Gemeinden, Gemeindeteile oder auch nur
einzelne Haltestellen umfassen
Fahrt zwischen Grenzzone und
zugeordneter Tarifzone
= Preisstufe 1 (1 Tarifzone)
Fahrt zwischen Grenzzone und
nicht zugeordneter Tarifzone
= Preisstufe 2 (2 Tarifzonen)
DAS VMS-TARIFGEBIET
3
FAHRPREISERMITTLUNG
VERBINDUNGSSUCHE UND TARIFAUSKUNFT
IM INTERNET
Der Fahrpreis ergibt sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie
auf Ihrem Weg befahren.
Egal ob Sie mit
ein Ticket.
Zug
Tram
oder
fahren, Sie benötigen nur
Mithilfe des Tarifzonenplanes
zählen Sie vom Start bis zum Ziel
alle befahrenen Tarifzonen.
Den Tarifzonenplan finden Sie
unter www.vms.de oder in den
Servicestellen des VMS und
der Verkehrsunternehmen.
2
3
1
Auf unserer Internetseite www.vms.de finden Sie unsere
Elektronische Fahrplanauskunft.
Geben Sie Ihren Start- und Zielort sowie Ihr gewünschtes
Reisedatum und die Abfahrtszeit ein. Start- und Zielort kann
entweder eine Haltestelle, eine Straße mit Hausnummer oder
ein „wichtiger Punkt“ (z. B. touristisches Ziel) sein.
Das System sucht Ihnen mögliche Verbindungen heraus.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Tarifauskunft.
Die Anzahl der Tarifzonen ergibt
die benötigte Preisstufe.
d
abei zählt jede Tarifzone nur
ein Mal
a b vier Tarifzonen gilt die
Preisstufe „Verbundraum“
Die Preisübersicht auf der
Umschlagklappe hilft Ihnen
beim Ablesen des Preises für
die gewählte Fahrscheinart
Verbundtickets erhalten Sie in den
Servicestellen des VMS und der
Verkehrsunternehmen, an Fahrausweisautomaten, in Stadt- und
Regionalbussen beim Busfahrer
oder als
.
Eine Übersicht über die
Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie
unter www.vms.de.
4
DAS VMS-TARIFGEBIET
DAS VMS-TARIFGEBIET
5
FAHRSCHEINE
UND PREISE
EINZELFAHRSCHEIN
NUTZUNGSHINWEISE
normal
Entwertung
eim ersten Fahrtantritt
b
Ausnahme:
im Fahrzeug erworbene
Fahrscheine sind bereits
entwertet
im Rahmen der
Geltungsdauer
Preisstufe
zeitliche und
räumliche Gültigkeit
Kind*
1
1 Zone,
max. 1 Stunde
2,20
1,40
2
2 Zonen,
max. 2 Stunden
3,50
2,30
3
3 Zone,
max. 2,5 Stunden
5,10
3,40
Fahrtunterbrechung
und Umsteigemöglichkeit
4
Verbundraum,
max. 4 Stunden
6,70
4,50
Übertragbarkeit
keine
kSv
Kleine Stadtverkehre,
max. 1 Stunde
1,80
1,20
Mitnahmeregelung
keine
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
Kombination von
Einzelfahrscheinen
oder Abschnitten der
4-Fahrten-Karten
untereinander ist unzulässig
Erwerbsmöglichkeiten
• als HandyTicket
• am Fahrscheinautomat
• in Vorverkaufsstellen
• in Bussen und
Straßenbahnen
Bezahlung
bar,
teilweise EC-/Kreditkarte
Kurzstrecke,
Erweiterte
Kurzstrecke
nur als 4-Fahrten-Karte
erhältlich
Preise in Euro
* Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag
6
EINZELFAHRSCHEIN
EINZELFAHRSCHEIN
7
4-FAHRTEN-KARTE
NUTZUNGSHINWEISE
Die 4-Fahrten-Karte wird im Vorverkauf ausgegeben. Bei Fahrtantritt muss pro Fahrgast jeweils ein Abschnitt entwertet werden.
Preisstufe
KS
normal 4 x
1
räumliche
Gültigkeit
RV, kSv, SVZ, SvFG 3 /
CVAG 4 Haltestellen
SPNV 2 / RV 6 /
CVAG 8 Haltestellen
1 Zone, max. 1 Stunde
2
6,00
1,50
8,40
2,10
7,60
1,90
2 Zonen, max. 2 Stunden
12,80
3,20
3
3 Zonen, max. 2,5 Stunden
18,40
4,60
4
Verbundraum, max. 4 Stunden
24,40
6,10
kSv
Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde
6,00
1,50
EKS
Legende:
KS=Kurzstrecke / EKS=Erweiterte Kurzstrecke
RV=Regionalverkehr / kSv=Kleine Stadtverkehre
SVZ=Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau
CVAG=Chemnitzer Verkehrs-AG
SvFG=Stadtlinien Freiberg/Brand-Erbisdorf
SPNV=Schienenpersonennahverkehr
8
4-FAHRTEN-KARTE
Preise in Euro
Entwertung
jeweils bei
Fahrtantritt
Fahrtunterbrechung
und Umsteigemöglichkeit
im Rahmen der Geltungsdauer außer Kurzstrecke und
Erweiterte Kurzstrecke
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmeregelung
keine
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
Kombination von
Einzelfahrscheinen
oder Abschnitten der
4-Fahrten-Karten
untereinander ist
unzulässig
Erwerbsmöglichkeiten
• als HandyTicket
• am Fahrscheinautomat
• in Vorverkaufsstellen
• in Bussen und
Straßenbahnen
Bezahlung
bar,
teilweise EC-/Kreditkarte
4-FAHRTEN-KARTE
9
4-FAHRTEN-KARTE – KURZSTRECKE
4-FAHRTEN-KARTE – ERWEITERTE KURZSTRECKE
Die Kurzstrecke gilt nicht im SPNV
(Nahverkehrszüge)
im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV)
<
>
bis zur 2. Haltestelle
im Regionalbusverkehr
<
bis zur 6. Haltestelle
bis zur 8. Haltestelle
<
auf allen Stadtlinien
der Chemnitzer Verkehrs-AG
<
>
bis zur 4. Haltestelle
im Regionalbusverkehr,
in den Kleinen Stadtverkehren,
auf den Linien der
Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
und den Linien
des Stadtverkehrs Freiberg/
Brand-Erbisdorf
>
<
>
bis zur 3. Haltestelle
GÜLTIGKEIT DER ERWEITERTEN KURZSTRECKE
>
GÜLTIGKEIT DER KURZSTRECKE
auf den Stadtlinien
der Chemnitzer
Verkehrs-AG
Planmäßig durchfahrene und nicht bediente
Haltestellen sind bei der Bestimmung der Erweiterten Kurzstrecke nur im SPNV mitzuzählen
Bestehende Sonderregelungen, bei denen z. B. die Kurzstreckenregelungen nicht gelten, sind in den Tarifbestimmungen,
Anlage 3 nachzulesen. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VMS sind als gesonderte Publikation
erhältlich bzw. im Internet veröffentlicht.
> www.vms.de
10
4-FAHRTEN-KARTE
4-FAHRTEN-KARTE
11
NUTZUNGSHINWEISE
TAGESKARTE
Entwertung
gilt ab Entwertung bis 04:00 Uhr des Folgetages
Preis- räumliche
stufe Gültigkeit
1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers.
1
1 Zone
4,40
7,50
10,60
13,70
16,80
2
2 Zonen
7,40
10,80
14,20
17,60
21,00
3
3 Zonen
10,60
14,30
18,00
21,70
25,40
4
Verbundraum
14,00
18,00
22,00
26,00
30,00
kSv
Kleine Stadtverkehre
3,60
6,10
8,60
11,10
13,60
Preise in Euro
TAGESKARTE KIND
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
Kind*
1
1 Zone
2,50
2
2 Zonen
3,50
3
3 Zonen
4,50
4
Verbundraum
5,50
kSv
Kleine Stadtverkehre
2,00
Preise in Euro
* Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag
12
TAGESKARTE
eim ersten Fahrtantritt
b
Ausnahme: im Fahrzeug
erworbene Fahrscheine sind
bereits entwertet
Fahrtunterbrechung im Rahmen
und Umsteigeder Geltungsdauer
möglichkeit
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmeregelung
• Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist
nur bis zur auf der Tageskarte angegebenen Anzahl
von Personen möglich
• Anstelle einer Person
kann auch ein Hund
mitgenommen werden
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
(Anschlussfahrschein)
• Einzelfahrscheine
• 4-Fahrten-Karten
• andere Tageskarten
ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24
Tageskarten zum
Normalfahrpreis
werden für 1 bis 5 Personen
ausgegeben
Tageskarten zum
Kindertarif
werden nur für 1 Person ausgegeben, für Kindergruppen auch
als Summenfahrschein erhältlich
größere Gruppen
Bitte bei Verkehrsunternehmen anmelden, Formulare
gibt es auch im Internet unter
www.vms.de
Erwerbsmöglichkeiten
• als HandyTicket
• am Fahrscheinautomat
• in Vorverkaufsstellen
• in Bussen und Straßenbahnen
Bezahlung
bar, teilweise EC-/Kreditkarte
TAGESKARTE
13
NUTZUNGSHINWEISE
WOCHENKARTE
normal
gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des 7. Folgetages
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
normal
Schüler/
Azubi*
1
1 Zone
19,00
14,30
2
2 Zonen
32,00
24,00
3
3 Zonen
46,00
34,50
4
Verbundraum
61,00
45,80
kSv
Kleine Stadtverkehre
15,00
11,30
Preise in Euro
* Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen
(siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2),
nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte
14
WOCHENKARTE
Schüler/Azubi
Entwertung
beim ersten Fahrtantritt
Ausnahme: im Fahrzeug erworbene
Fahrscheine sind bereits entwertet
Fahrtunterbrechung und
Umsteigemöglichkeit
im Rahmen der Geltungsdauer
Übertragbarkeit
ja, an jedermann
keine
Mitnahmeregelung
keine
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
(Anschlussfahrschein)
• Einzelfahrscheine
• 4-Fahrten-Karten
• andere Tageskarten
ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein
Seite 24
Erwerbsmöglichkeiten
• am Fahrscheinautomat
• in Vorverkaufsstellen
• in Bussen und Straßenbahnen
Bezahlung
bar, teilweise EC-/Kreditkarte
Besonderheit
keine
nur in Verbindung
mit einer Kundenkarte, diese erhalten
Sie auf Antrag bei
den Verkehrsunternehmen im VMS
WOCHENKARTE
15
NUTZUNGSHINWEISE
MONATSKARTE
normal
gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des gleichen
Kalendertages des Folgemonats
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
normal
Schüler/
Azubi*
1
1 Zone
53,20
40,00
2
2 Zonen
89,60
67,00
3
3 Zonen
128,80
97,00
4
Verbundraum
170,80
128,00
kSv
Kleine Stadtverkehre
42,00
32,00
Preise in Euro
* Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen
(siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2),
nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte
Auch als Abo erhältlich:
• mit Preisvorteil
• im Normaltarif erweiterte Nutzungsmöglichkeiten
16
MONATSKARTE
Schüler/Azubi
Entwertung
beim ersten Fahrtantritt
Ausnahme: im Fahrzeug erworbene
Fahrscheine sind bereits entwertet
Fahrtunterbrechung und
Umsteigemöglichkeit
im Rahmen
der Geltungsdauer
Übertragbarkeit
ja, an jedermann
keine
Mitnahmeregelung
keine
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
(Anschlussfahrschein)
• Einzelfahrscheine
• 4-Fahrten-Karten
• andere Tageskarten
ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein
Seite 24
Erwerbsmöglichkeiten
• am Fahrscheinautomat
• in Vorverkaufsstellen
• in Bussen und Straßenbahnen
Bezahlung
bar,
teilweise EC-/Kreditkarte
Besonderheit
auch als Abo
erhältlich
• auch als Abo
erhältlich
• nur in Verbindung
mit einer Kundenkarte, diese erhalten
Sie auf Antrag bei
den Verkehrsunternehmen im VMS
MONATSKARTE
17
ABO-MONATSKARTE
VORTEILE:
zirka 15 % Preisvorteil gegenüber der Monatskarte
die Monatsmarken kommen bequem per Post
zu Ihnen nach Hause
monatliche Abbuchung von Ihrem Konto
im Normaltarif:
· nur 4 Monate Mindestvertragsdauer
· Übertragbarkeit auf andere Personen
· Mitnahmemöglichkeit am Wochenende
· Ermäßigungen bei Eintritten bei touristischen Partnern
vertragsgebunden; gilt monatsgenau
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
normal
Schüler/
Azubi*
1
1 Zone
46,10
33,30
2
2 Zonen
77,70
55,80
3
3 Zonen
111,60
80,80
4
Verbundraum
148,00
106,70
kSv
Kleine Stadtverkehre
36,40
26,70
Preise in Euro
* Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen
(siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2),
Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23
9-UHR-ABO-MONATSKARTE
vertragsgebunden; gilt monatsgenau
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
normal
1
1 Zone
40,60
2
2 Zonen
68,40
3
3 Zonen
98,20
4
Verbundraum
kSv
Kleine Stadtverkehre
SENIORENTICKET
·vertragsgebunden
· gilt monatsgenau
· Abo für Personen ab 63. Geburtstag
·personengebunden
· verbundweite Gültigkeit
· Mindestvertragslaufzeit: vier Monate
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
normal
4
Verbundraum
49,00
Preis in Euro
Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23
130,20
32,00
Preise in Euro
Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23
18
ABO-MONATSKARTE
VORTEILE / SENIORENTICKET
19
JOBTICKET
Jobtickets sind spezielle Abo-Monatskarten,
d. h. es ist ein Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber,
dem VMS und einem Verkehrsunternehmen
erforderlich
bei Arbeitgeberzuschuss für mindestens fünf Arbeitnehmer
eines Unternehmens
ohne Arbeitgeberzuschuss für mindestens
30 Arbeitnehmer eines Unternehmens
Wichtiges für Arbeitgeber:
Sie gewähren den Arbeitnehmern einen steuerfreien
Fahrtkostenzuschuss (bis zur Freigrenze von 44 Euro
monatlich) und leisten einen Beitrag für den
Umweltschutz.
·freiwillige finanzielle Beteiligung ab 5,00 € pro Ticket
und
· zusätzlicher Rabatt durch die Verkehrsunternehmen
Wichtiges für Arbeitnehmer:
·Jobtickets sind günstiger als die entsprechenden
Abo-Monatskarten
·auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers
gibt es ab 30 Arbeitnehmer in einer Firma Rabatte
im Vergleich zum Preis einer Abo-Monatskarte
im Normaltarif
VERKEHRSUNTERNEHMEN VOR ORT
Stadt Chemnitz
Chemnitzer Verkehrs-AG, Tel. 0371 2370333
Erzgebirgskreis
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Tel. 03733 151132
Landkreis Mittelsachsen REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Tel. 03727 96844
Landkreis Zwickau
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Tel. 0375 3164210
Mitteldeutsche Regiobahn c/o Transdev Regio Ost GmbH
Mitteldeutsche Regiobahn c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH
Tel. 0341 231898288
DB Regio AG Südost
Tel. 0341 2001509
SCHÜLERVERBUNDKARTE
vertragsgebunden; gilt monatsgenau im gesamten VMSVerbundraum (Ausnahme Fichtelbergbahn)
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
Schüler*
4
Verbundraum
44,00
Preis in Euro
* Schüler: schulpflichtige Personen
(siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2.3)
Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23
Die vom Schulwegkostenträger ausgegebene
Schülerverbundkarte gilt nicht in den
Sommerschulferien.
20
JOBTICKET
SCHÜLERVERBUNDKARTE
21
22
Übersicht
Abonnements
ÜBERSICHT ABONNEMENTS
Abo-Monatskarte im
Normaltarif
Mindestvertragsdauer
9-Uhr-AboMonatskarte
Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Schüler und Azubis Schülerverbundkarte
(für Schüler –
gültig für ein Schuljahr)
4 Monate
12 Monate
Vertragslaufzeit
unbefristet – Abo verlängert sich automatisch
Vertragsbeginn
1. Kalendertag eines Monats
Beantragung
gelten monatsgenau
1. Kalendertag eines Monats
bis 10. Juli für das folgende
Schuljahr
bis spätestens 10. Kalendertag
des Vormonats
gelten monatsgenau
die Monatswertmarke
September gilt ab ersten
Schultag, die Monatswertmarke Juni bis zum letzten
Schultag
nein
Samstag, Sonn- und Feiertag
Mitnahme von vier weiteren Personen;
kostenfreie Mitnahme eines Hundes
Übertragbarkeit
ja; kann auf Wunsch gesperrt werden
Kundenkarte
nur bei personengebundenem Abo
notwendig; Zustellung erfolgt zusammen
mit den Wertmarken; keine gesonderte
Beantragung erforderlich
ÜBERSICHT ABONNEMENTS
anteil. Nutzung
4 Monate
unbefristet – Abo verlängert sich
automatisch
1. Schultag des
neuen Schuljahres
gelten monatsgenau; gelten monatsgenau
gültig Montag bis
Freitag ab 09:00 Uhr,
Samstag, Sonn- und
Feiertag ganztägig
Erweiterte
Nutzung
Nach 12 Monaten
bzw. Ablauf der
Ermäßigungsberechtigung
12 Monate
monatlich im Lastschriftverfahren (Betrag ist jeweils am 1. Kalendertag des Nutzungsmonates fällig)
Entwertung
Ermäßigung
für jedes Schuljahr ist ein
neuer Antrag erforderlich
bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats
Zahlungsweise
Monatswertmarken
1 Schuljahr (10 Monate)
Seniorenticket
nein
nein; personengebunden
nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte;
Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken;
keine gesonderte Beantragung erforderlich
nach dem 15. Geburtstag muss Antrag durch Bildungseinrichtung
(Schule, nicht Ausbildungsbetrieb) bestätigt sein > Bestätigung gilt max. ein Jahr
für jedes Schuljahr
Weitere Nutzung:
ist ein neuer Antrag
> neue Schulbescheierforderlich
nigung notwendig
Keine weitere Nutzung:
> Kündigung bis 10. des
letzten Nutzungsmonats
Weitere Nutzung:
>n
eue Schulbescheinigung notwendig
Keine weitere Nutzung:
>K
ündigung bis 10. des
letzten Nutzungsmonats
Melden Sie sich nicht,
wird Abo auf Normalfahrpreis umgestellt.
Melden Sie sich nicht,
wird Abo auf Normalfahrpreis (Preisstufe Verbundraum) umgestellt.
bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel
räumliche
Gültigkeit
in der/den gewählten Tarifzone/n;
Erweiterung durch Lösen eines Anschlussfahrscheines (siehe Seite 24) möglich
Hinweise
Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Wertmarken erfolgt kein Ersatz;
Änderungen zur Person, Anschrift oder Bankverbindung sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen;
Bei Tarifveränderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau.
Kündigung
im gesamten VMS-Gebiet
(Ausnahme Fichtelbergbahn)
nach Ablauf der Mindestvertragsdauer; spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats
im gesamten
VMS-Gebiet
23
ANSCHLUSSFAHRSCHEIN
FAHRSCHEINE KOMBINIEREN
Liegt Ihr Fahrtziel in einer Tarifzone, in der Ihre
Tages- oder Zeitkarte nicht mehr gilt? Kein Problem!
Im VMS-Tarif können Sie Ihre Tages- oder Zeitkarten (= Grundfahrschein) mit einem „Anschlussfahrschein“ für die zusätzliche Strecke kombinieren. Bitte achten Sie dabei jedoch auf die
zeitliche und räumliche Gültigkeit.
Folgende Kombinationen sind möglich:
Tageskarten als Grundfahrschein mit
Einzelfahrscheinen
Abschnitten der 4-Fahrten-Karten
anderen Tageskarten
Zeitkarten als Grundfahrschein mit
Einzelfahrscheinen
Abschnitten der 4-Fahrten-Karten
Tageskarten
anderen Zeitkarten
Bitte beachten bei einer Einzelfahrt oder
4-Fahrten-Karte als Anschlussfahrschein:
Entwertung des Anschlussfahrscheines erfolgt
bei Fahrtantritt
bei Fahrten mit dem Zug erfolgt die Entwertung
bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges am Bahnsteig
(wenn Entwerter vorhanden) bzw. im Zug
Verlängerung der Gültigkeitsdauer um eine Stunde
(da Entwertung bereits bei Fahrtantritt
im Gültigkeitsbereich der Tages- bzw. Zeitkarte
erfolgte)
bei Abschnitten von 4-Fahrten-Karten der Preisstufe
Kurzstrecke beginnt die Haltestellenzählung mit
der letzten Haltestelle innerhalb des Geltungsbereiches
des Grundfahrscheins, wobei die letzte Haltestelle im
Geltungsbereich des Grundfahrscheins als Zustiegshaltestelle gilt
Der Anschlussfahrschein ist nur in Verbindung mit dem Grundfahrschein gültig.
Ein Beispiel:
Besitzen Sie für die Tarifzone 13 (Chemnitz) eine Monatskarte, können Sie für die Tarifzone 8 (Frankenberg) einen
Anschlussfahrschein erwerben.
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ANSCHLUSSFAHRSCHEIN
ANSCHLUSSFAHRSCHEIN
25
WEITERE
TICKETS
NUTZUNGSHINWEISE
nutzungsberechtigt
alle Schüler und Auszubildenden bis
zum 21. Geburtstag (maßgebend ist
das Lebensalter am ersten Ferientag)
Entwertung
keine
Übertragbarkeit
keine
Nutzung
alle Linienverkehrsmittel im VMS
(Straßenbahnen, Busse, Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, alternative
Bedienformen), im Verkehrsverbund
Vogtland (VVV) und zusätzlich
Regionalbuslinie 400 bis Dresden,
Regionalbuslinie V 4 bis Zeulenroda,
Regionalbuslinie 171 bis Seelingstädt
und Regionalbuslinien V 21 und
V 44 bis Hof
Nachweis
gültiger Lichtbildausweis
(Schülerausweis, gültige VMS- oder
VTV-Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung
mit dem Personalausweis), die AboMonatskarte für Schüler und Auszubildende, die Schülerverbundkarte
(VMS) bzw. die Schülerjahreskarte
(VVV) für das abgelaufene Schuljahr
SCHÜLERFERIENTICKET
gilt in den Sommerschulferien des Freistaates Sachsen
Preisstufe
räumliche
Gültigkeit
Schüler/
Azubi
4
Verbundraum
18,00
Preis in Euro
Spartipp:
• einmalige Hin- und Rückfahrt mit der Fichtelbergbahn
(KBS 518) zum halben Preis
• viele Vergünstigungen in
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
• mehr Infos unter sft.vms.de
26
WEITERE TICKETS
Die SchülerFerienTickets des VMS und des VVV werden gegenseitig anerkannt.
Für 28 Euro durch
fünf Verbünde.
Mehr Infos unter sft.vms.de.
WEITERE TICKETS
27
FAHRTBERECHTIGUNGEN FÜR STUDENTEN
STUDENTEN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT
CHEMNITZ (TUC)
STUDENTEN DER WESTSÄCHSISCHEN
HOCHSCHULE ZWICKAU (WHZ)
Als Fahrschein gilt der für das betreffende Semester ausgegebene und als Semesterticket gekennzeichnete Studentenausweis der WHZ bzw. der Semesterticket-Ersatzausweis der WHZ.
Als Fahrschein gilt die entsprechend gekennzeichnete TUC-Card
bzw. der Studenten-Jahresticket-Ersatzausweis der TUC.
Gültigkeit:
·alle Verkehrsmittel (2. Klasse) im Gebiet des VMS
Ausnahme: Fichtelbergbahn (KBS 518) und
Drahtseilbahn Augustusburg
·zusätzlich sachsenweit im Schienenpersonennahverkehr
Gültigkeit:
·alle Verkehrsmittel in der Tarifzone 16
Semesterzeiträume:
·Wintersemester: vom 1. September bis 28./29. Februar
·Sommersemester: vom 1. März bis 31. August
Semesterzeiträume:
·Wintersemester: vom 1. Oktober bis 31. März
·Sommersemester: vom 1. April bis 30. September
NUTZUNGSHINWEISE
nutzungsberechtigt
alle ordentlichen Studenten
der TUC
Entwertung
keine
Fahrtunterbrechung
und Umsteigemöglichkeit
im Rahmen der
Geltungsdauer
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmeregelung
keine
Bei Fahrten innerhalb des VMS ist die Mitnahme von Fahrrädern
kostenfrei.
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WEITERE TICKETS
NUTZUNGSHINWEISE
nutzungsberechtigt
alle ordentlichen Studenten
der WHZ
Entwertung
keine
Fahrtunterbrechung
und Umsteigemöglichkeit
im Rahmen der
Geltungsdauer
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmeregelung
keine
kombinierbar
mit weiteren
Fahrscheinen
(Anschlussfahrschein)
• Einzelfahrscheine
• 4-Fahrten-Karten
• andere Tageskarten
ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24
Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich.
WEITERE TICKETS
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KOMBITICKET
Eintrittskarte = Fahrschein (innerhalb der
angegebenen Tarifzonen und Gültigkeitsdauer)
FAHRSCHEINE FÜR DIE 1. KLASSE
für zahlreiche Messen und Veranstaltungen
ein entsprechender Hinweis ist auf den Eintrittskarten
vermerkt
Für die Benutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist zusätzlich
ein Fahrschein „Übergang 1. Klasse“ zu lösen.
Fahrkarten
EGRONET-TICKET
innerhalb der Tarifzonen 15, 16, 17, 22, 29, 30 und 31
in den Nahverkehrsmitteln
(2. Klasse) gilt auch der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige Beförderungstarif „EgroNet“
der Verkauf erfolgt nur in den genannten Tarifzonen
durch folgende Verkehrsunternehmen:
·Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz
·DB Regio AG
·DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn
·Omnibusbetrieb Edith Meichsner GmbH, Schönheide
·Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau
·Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
·TJS Reisedienst GmbH, Zschorlau
·Die Länderbahn GmbH, Viechtach
·Mitteldeutsche Regiobahn, Leipzig
Die Regelungen zum Beförderungstarif „EgroNet“ gelten in
der jeweils genehmigten Fassung und können bei den oben
genannten Verkehrsunternehmen eingesehen werden.
weitere Infos unter:
www.egronet.de
30
WEITERE TICKETS
1 Zone
2 Zonen
3 Zonen
Verbundraum
Einzelfahrt
normal
Kind
1,00
0,50
1,00
0,50
2,00
1,00
2,00
1,00
Tageskarte
3,50
3,50
7,00
7,00
Wochenkarte
5,00
5,00
7,50
7,50
Monatskarte
15,50
15,50
20,50
20,50
Preise in Euro
Der Verkauf erfolgt nur durch die Mitteldeutsche Regiobahn
und DB Regio sowie die DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn.
Es ist auch möglich, den Übergang 1. Klasse für Einzelfahrscheine zu lösen, wenn der Grundfahrschein ein Abschnitt der
4-Fahrten-Karte, eine Tageskarte oder eine Zeitkarte ist. Die
zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt dann für
die Preisstufe bis zwei Zonen zwei Stunden und für die Preisstufe ab drei Zonen vier Stunden ab Entwertung.
Nutzern ermäßigter Zeitkarten ist ein Übergang in die 1. Klasse
nicht gestattet.
WEITERE TICKETS
31
LÄNDERTICKETS DER DB AG
Anerkennung von:
Sachsen-Ticket,
Sachsen-Anhalt-Ticket und
Thüringen-Ticket der DB AG
Gültigkeit
NUTZUNGSHINWEISE
Entwertung
• vor dem ersten Fahrtantritt
• bei der DB Regio auf
den Stationen
• im Fahrzeug erworbene
Fahrscheine sind bereits
entwertet
Übertragbarkeit
keine
Mitnahmeregelung
keine
Sortiment
• für Einzelfahrscheine
(im Normal- und Kindertarif)
• für Tageskarten
(im Normaltarif,
max. 4 Mitfahrer)
• für Wochen- und
Monatskarten
(jeweils im Normaltarif)
Besonderheiten
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WEITERE TICKETS
Dieser Zusatzfahrschein
wird fahrscheinbezogen
angeboten, d. h. bei Nutzung
einer Tageskarte für
mehrere Personen ist
ein Übergangsfahrschein
1. Klasse ausreichend.
·montags bis freitags ab 09:00 Uhr
bis 03:00 Uhr Folgetag
·samstags, sonntags und feiertags ganztägig
bis 03:00 Uhr Folgetag
·berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten
in den Nahverkehrszügen in Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen gemäß den Tarifbestimmungen
der DB AG
·sowie in den Verkehrsverbünden:
- Verkehrsverbund Oberelbe (VVO),
- Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV),
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON),
- Verkehrsverbund Vogtland (VVV),
- Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und
- Magdeburger Regionalverkehrsverbund (MAREGO)
·wird auf allen Linien innerhalb des VMS anerkannt
Ausnahme: Fichtelbergbahn (Cranzahl – Oberwiesenthal) und Drahtseilbahn Augustusburg
·wird für einen Hauptreisenden und
für bis zu vier Mitreisende ausgegeben
Die Fahrradmitnahme ist im Gebiet des VMS unentgeltlich.
Die Sachsen-Tickets können bei allen Verkehrsunternehmen
im VMS erworben werden.
weitere Infos unter:
www.bahn.de
WEITERE TICKETS
33
UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG
KINDER
unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung
sowie Kinder in Kindergartengruppen
Kinder ab 1. Schultag nutzen Einzelfahrscheine oder
Tageskarten zum Kindertarif bzw. Zeitkarten zum Tarif
für Schüler/Azubi
SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN
unentgeltliche Beförderung richtet sich nach
§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)
Nachweis der Berechtigung: gültiger Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke
eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im
Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ steht;
zusätzlich zu einer Begleitperson kann auch ein Hund
unentgeltlich mitgenommen werden
Blinde mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch
eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen
Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung und -ausweis unentgeltlich befördert
in den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse
FAHRRAD
unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern einschließlich
Kinderfahrräder, Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems,
E-Bikes und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z. B. Pedelecs) im Rahmen der Fahrzeugkapazität für die Nutzer des VMS-Tarifes
die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen
hat Vorrang
von der Beförderung ausgeschlossen sind: Dreirädrige
Fahrräder, Elektromobile (außer E-Rollstühle), Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger
und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle
(Minibike, Minitrack)
das Betriebspersonal entscheidet über die Mitnahme
und Unterbringung
OLIZEI DES FREISTAATES SACHSEN, BUNDES-
P
POLIZEI, SÄCHSISCHE SICHERHEITSWACHT
UND GEMEINDLICHE VOLLZUGSBEDIENSTETE
unentgeltlich befördert werden Vollzugsbedienstete der
Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie
Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform
und mit Dienstausweis
das Mitführen von Diensthunden ist unentgeltlich
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UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG
UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG
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BEFÖRDERUNG VON SACHEN
Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Gefährte von Kindern
Unentgeltlich mitgenommen werden bei zweckentsprechender Verwendung
·Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator,
·Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder
befördert werden,
·Drei-, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte
von Kindern.
Wenn Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen
nicht zweckentsprechend verwendet werden, sondern
z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist
jeweils der Fahrpreis für Kinder in der für die Fahrt
erforderlichen Preisstufe zu zahlen.
Gepäck und Sachen
Fahrgäste mit einem gültigen Fahrschein sind berechtigt,
·Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von dem
mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann,
·ein Paar Skier, einen Snowboard oder einen Rodelschlitten,
·zusammenklappbare Fahrräder in Taschen,
unentgeltlich mitzunehmen.
Für sonstiges Gepäck ist pro Gepäckstück ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder
zu lösen.
HUNDE UND KLEINTIERE
unentgeltliche Beförderung von kleinen Hunden und
anderen Kleintieren in geeigneten Behältnissen
Nicht in Behältern mitgenommene Hunde müssen einen
Maulkorb tragen. Ausnahme: Blindenführhunde, die
einen Blinden begleiten, Behindertenführhunde und in
Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behindertenführhunde
Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Tier
ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis
für Kinder zu lösen.
Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis
bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme
eines Hundes kostenfrei.
·
Hunde werden nur unter Aufsicht einer
hierzu geeigneten Person befördert
·
sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen
·
Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen
untergebracht werden
·
Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht
werden, haften Tierhalter oder Tierhüter.
36
UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG
UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG
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WO BEKOMMEN SIE
IHRE TICKETS?
IM VORVERKAUF
in Service- und
Vertriebsstellen
an Fahrscheinautomaten
an den Haltestellen
Ticketentwertung
Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine sind
bei Fahrtantritt im Bus,
in der Straßenbahn
oder am Bahnsteig
zu entwerten.
AUSGEWÄHLTE SERVICE- UND
VERTRIEBSSTELLEN
Annaberg-Buchholz
Kundenservice Busbahnhof
Augustusburg
Drahtseilbahn
Tal- und Bergstation
Burgstädt
Bahnhof
Chemnitz
undenbüro des VMS,
K
Marktplatz-Arkaden
CVAG-Mobilitätszentrum,
Zentralhaltestelle
Verkehrsservice- und Reisebüro,
Omnibusbahnhof
ZUM SOFORTIGEN FAHRTANTRITT
im Stadt- und Regionalbus beim Busfahrer
an Fahrscheinautomaten in Fahrzeugen
·in den Zügen der DB RegioNetz Erzgebirgsbahn,
City-Bahn Chemnitz, Freiberger Eisenbahngesellschaft
und Länderbahn GmbH DLB
·in Straßenbahnen der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)
und Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ)
als HandyTicket (siehe Seite 41)
Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten
finden Sie unter www.vms.de.
38
VERTRIEBSWEGE
Kundencenter Hauptbahnhof
Döbeln
Mobilitätszentrale, Busbahnhof
Flöha
Agentur der MRB
Frankenberg
Reisebüro Kimm
Freiberg
Mobilitätszentrale Busbahnhof,
Reisezentrum
Glauchau
Kundencenter im Bahnhof
Hohenstein-Ernstthal
Reisecenter im Bahnhof
Johanngeorgenstadt
Bahnhof
Limbach-Oberfrohna
Büro- und Schulshop Göpfert
Marienberg
Buchhandlung „my bookstore“
Meerane
Reiseland GmbH
VERTRIEBSWEGE
39
IHR HANDY WIRD
ZUM FAHRKARTENAUTOMAT
KEINE WARTEZEITEN AM AUTOMAT.
KEINE KLEINGELDNÖTE.
KEIN ZEITDRUCK.
Mittweida
Mobilitätszentrale Busbahnhof,
ReiseCenter
Niederwiesa
Bestellshop Niederwiesa
Oberwiesenthal
Fichtelbergbahn
Pockau-Lengefeld
Bahnhof
Schneeberg
Goedsche´s Buchhandlung
Schwarzenberg
DB-Agentur Klepzig GbR
Stollberg
Reise-Cafe-Point im Bahnhof
Waldheim
Reisebüro „ReiseGenuss“
Werdau
DER Reisecenter TUI
Zschopau
erkehrsservice- und Reisebüro
V
Busbahnhof
Zwickau
Servicecenter Neumarkt
EINFACH TICKET AUSWÄHLEN,
BESTELLEN UND
GANZ ENTSPANNT EINSTEIGEN.
BARGELDLOS UND JEDERZEIT VERFÜGBAR.
Kundencenter Hauptbahnhof
40
VERTRIEBSWEGE
HANDYTICKET
THEMA
41
HANDYTICKET DEUTSCHLAND
Bequemer und einfacher war
der Fahrscheinkauf noch nie!
FOLGENDE FAHRSCHEINE KÖNNEN SIE
ALS HANDYTICKET ERWERBEN:
Einzelfahrscheine
4-Fahrten-Karten (auch für Kurzstrecken)
Tageskarten für 1 bis 5 Personen
Mit diesem Symbol
gekennzeichnete
Fahrausweise in dieser Broschüre sind auch als
HandyTicket erhältlich.
Die einmalige Anmeldung geht ganz einfach
unter:
handyticket.vms.de
gewünschten Fahrschein über das Menü
in der App auswählen
Kauf mit Ihrer HandyTicket-PIN bestätigen
Ticket wird direkt in der HandyTicket-App hinterlegt
Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt
… IM MOBILEN WEBPORTAL
(Z. B. FÜR WEITERE INTERNETFÄHIGE HANDYS)
Anmeldung unter mobil.handyticket.de/vms
mit persönlicher PIN und Handynummer
danach unter »Tickets kaufen«
das entsprechende Ticket wählen
Ticket wird als Bilddatei auf Ihr Handy übermittelt;
speichern Sie das Bild nach Erhalt auf Ihrem Handy
Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt
Tipp:
Speichern Sie diese URL einfach in Ihren Favoriten. So können
Sie jederzeit schnell wieder auf das mobile HandyTicket-Portal
zugreifen.
FÜR DIE REGISTRIERUNG BENÖTIGEN SIE:
Ihre Handynummer
die Nummer eines persönlichen Dokumentes
(z. B. Personalausweis)
die erforderlichen Daten für Ihre Zahlungsart
Nach dem Registrieren erhalten Sie Ihre persönliche HandyTicketPIN per SMS. Diese benötigen Sie für den Fahrkartenkauf und
zum Login im Kundenportal.
HANDYTICKET KAUFEN
…PER HANDYTICKET-APP AUF DEM SMARTPHONE
42
Die HandyTicket-App finden Sie unter:
· Google playstore
· iTunes-Store
· Blackberry App-World
HANDYTICKET
HANDYTICKET
43
BEZAHLUNG
FAHRKARTEN DEUTSCHLANDWEIT
bequem und flexibel:
·per SEPA-Lastschrift
·per Kreditkarte
·per Prepaid-Konto
Mit nur einer Anmeldung sind Sie in einer Vielzahl von Städten
und Regionen in Deutschland mobil und können Fahrkarten mit
Ihrem Handy kaufen.
Weitere Regionen und Städte mit HandyTicket:
Egal welche Zahlart Sie wählen, jeden Monat liegt eine detaillierte Aufstellung über alle erworbenen Fahrkarten zum Abruf
im Internet für Sie bereit.
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
VERBUNDWEITE FAHRPLANAUSKUNFT
Neben dem Kauf von HandyTickets im VMS steht Ihnen im Menü
auf Ihrem Handy die mobile Fahrplanauskunft des VMS zur
Verfügung:
Mit der Funktion „Auskunft“ können Sie nach Eingabe Ihrer
Start- und Zielhaltestelle sowie der gewünschten Abfahrtszeit
die günstigsten Verbindungen mit Zug, Bus und Bahn ermitteln.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Ihren Fahrschein für eine
ausgewählte Fahrtverbindung sofort zu erwerben.
· aktuelle Fahrtzeiten
· ohne lästige Fahrplansuche
Aachen (AVV)
Berlin-Brandenburg (VBB)
Bielefeld (moBiel)
Bodensee-Oberschwaben (BODO)
Dresden/Oberelbe (VVO)
Erfurt/Mittelthüringen (VMT)
Hegau-Bodensee (VHB)
Köln/Rhein-Sieg (VRS)
Münster (Stadtwerke Münster)
Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)
Münster
Pforzheim (VPE)
Rhein-Ruhr (VRR)
Südbaden (fanta 5)
Ulm/Neu-Ulm (DING)
Vogtland (VVV)
BerlinBrandenburg
(VBB)
Bielefeld
Rhein-Ruhr
(VRR)
Aachen
(AVV)
·
·
·
·
·
OberlausitzNiederschles
(ZVON)
Mittelthüringen (VMT)
Oberelbe (VVO)
BerlinBrandenburg (VMS)
Mittelsachsen
(VBB)
Vogtland (VVV)
Rhein-Sieg
(VRS)
Münster
Bielefeld
Rhein-Ruhr
(VRR)
Aachen
(AVV)
OberlausitzNiederschlesien
(ZVON)
Mittelthüringen (VMT)
Rhein-Sieg (VRS)
Donau-Iller
(DING)
Pforzheim-Enzkreis (VPE)
Donau-Iller
(DING)
Pforzheim-Enzkreis (VPE)
Südbaden (fanta5)
Südbaden (fanta5)
Oberelbe (VVO)
Mittelsachsen (VMS)
Vogtland (VVV)
Bodensee-Oberschwaben (bodo)
HegauBodensee-Oberschwaben (bodo)
Bodensee (VHB)
HegauBodensee (VHB)
NRW Tickets (z.B. SchönerTagTicket) über HandyTicket Deutschland
NRW
Tickets
SchönerTagTicket)
über HandyTicket
Deutschland
verfügbar
(für
den(z.B.
Kauf
ist die Anmeldung
bei einem
teilnehmenden
verfügbar (für den Kauf ist die Anmeldung bei einem teilnehmenden
Verkehrsunternehmen/-verbund
erforderlich)
Verkehrsunternehmen/-verbund erforderlich)
(Stand 02/2016)
44
HANDYTICKET
HANDYTICKET
45
SONDERREGELUNGEN
VERBUNDRAUMÜBERGREIFENDE FAHRTEN
Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb
des Verbundraumes liegen, gelten
·bei der DB AG die Beförderungsbedingungen
der Deutschen Bahn AG
·bei der MRB der Tarif der Bayerischen Oberlandbahn
bzw. der Transdev Regio Ost GmbH
·bei der Die Länderbahn GmbH DLB der Tarif
der Vogtlandbahn-GmbH und
·im Regionalverkehr mit Bussen besondere Regelungen.
Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Zug:
Fahrscheine nach diesen Regelungen können im Regionalverkehr mit Bussen grundsätzlich nur auf der Linie erworben
werden, mit der der Verbundraum verlassen oder in den Verbundraum eingefahren wird.
Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 (außer
Nossen und Marbach) und dem Gebiet des Mitteldeutschen
Verkehrsverbundes (MDV) gilt abweichend davon ein
Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs.
Darstellung
im VMS-Tarifzonenplan:
· VMS-Tarif gilt bis Burgstädt
(schwarze Linie)
Übergangstarif MDV
· ab Burgstädt gilt kein VMSTarif (graue Linie)
Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Bus:
linienbezogene Zuordnung zu benachbarter
Tarifzone (VMS-Tarif)
i m VMS externen Gebiet
gelten linienbezogene
Sonderregelungen
46
SONDERREGELUNGEN
SONDERREGELUNGEN
47
ANRUFLINIENTAXIS (ALITA)
IM LANDKREIS MITTELSACHSEN UND
BEI DER CHEMNITZER VERKEHRS-AG
Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis (ALiTa) wird zum »normalen« Fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig.
·diese Fahrten werden nur auf Wunsch (nach vorheriger
telefonischer Anmeldung) durchgeführt
·in der Fahrplantabelle sind diese Fahrten
mit einem Telefonsymbol, der entsprechenden Telefonnummer sowie der Anmeldefrist gekennzeichnet
ALiTa
Landkreis
Mittelsachsen
CVAG
Mobilitätszuschlag
jedermann
Preisstufe 1
1 Tarifzone
1,00
Telefonnummer
für die Anmeldung
03731 355500
0371 369000
Preisstufe 2
ab 2 Tarifzonen
2,00
Anmeldefrist
bis 60 Minuten
vor Fahrtbeginn
bis 30 Minuten
vor Fahrtbeginn
Kurzstrecke –
3 Haltestellen (CVAG: 4 Haltestellen)
1,00
Erweiterte Kurzstrecke –
6 Haltestellen (CVAG: 8 Haltestellen)
1,00
Es gilt der VMS-Tarif. Zusätzlich ist
ein Mobilitätszuschlag zu entrichten.
Schülerverbundkarten sind an
Samstagen, Sonnund Feiertagen
ausgenommen
Preise in Euro
Mobilitätszuschlag
gilt jeweils fahrtbezogen und ist
im jeweiligen Fahrzeug je nutzungsberechtigte Person zu entrichten
(kein Vorverkauf)
Schwerbehinderte
mit gültiger Wertmarke und Beiblatt
die Entrichtung des Mobilitätszuschlages entfällt
Für die Bestellung benötigen Sie folgende Angaben:
NUTZUNGSHINWEISE
Anruflinientaxi (ALiTa):
·wird in verkehrsschwachen Zeiten
(z. B. am Wochenende) angeboten
·wesentlich preiswerter als ein übliches Taxi
·Beförderung erfolgt nur zu der im Fahrplan
ausgewiesenen Zeit von der jeweiligen Haltestelle
48
SONDERREGELUNGEN
·Datum des Beförderungswunsches
·ALiTa-Linie
·Abfahrtszeit ab Einstiegshaltestelle laut Fahrplan
·Ein-/Ausstiegshaltestelle
·Anzahl der zu befördernden Personen
·zu beförderndes Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl
·bereits erworbener gültiger Fahrausweis
·Tiere
SONDERREGELUNGEN
49
FICHTELBERGBAHN (KURSBUCHSTRECKE 518)
von Cranzahl nach Kurort Oberwiesenthal
gilt der Tarif der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH (SDG)
Folgende VMS-Fahrscheine mit Gültigkeit in den
Tarifzonen 32 und 33 (einschließlich Preisstufe 4 –
Verbundraum) werden anerkannt:
·Monatskarten einschließlich Jobtickets
·Abo-Monatskarten (außer Schülerverbundkarten)
·9-Uhr-Abo-Monatskarten
·Seniorentickets
Die Nutzungsberechtigung gilt nur für den Inhaber
der Zeitkarte; es gelten keine Mitnahmeregelungen
(auch keine Fahrrad- und Hundemitnahme).
Inhaber des SchülerFerienTickets sind berechtigt,
einmalig eine Hin- und Rückfahrt zum halben Preis
gemäß des gültigen Tarifs der SDG durchzuführen.
DRAHTSEILBAHN AUGUSTUSBURG
Es gilt der Binnentarif Drahtseilbahn Augustusburg
Drahtseilbahn NormalAugustusburg fahrpreis
Ermäßigter
Fahrpreis
Kinderfahrpreis
Einzelfahrschein
4,00
3,00
1,20
Berg- und
Talfahrt
5,00
4,00
–
25,00
–
–
· gilt bei Vorlage
eines tagesgültigen VMS-Fahrscheines oder
Fahrscheines
nach Bahntarif
für die Anreise
· gilt für Studenten und Azubis
· gilt für
allein
reisende
Kinder bis
zum 15.
Geburtstag
20-FahrtenKarte
(gültig: 1 Jahr)
Bemerkungen
· kostenlose Mitnahme von
eigenen Kindern und Enkeln
(jeweils bis zum 15. Geburtstag)
· kostenlose Mitnahme von
Fahrrädern
Preise in Euro
Anerkennung von in der Tarifzone 8 gültigen Monats, AboMonats- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten (Mitnahmeregelung
am Wochenende gilt nicht) einschl. Seniorenticket und
Schülerverbundkarte sowie des SchülerFerienTickets
50
SONDERREGELUNGEN
SONDERREGELUNGEN
51
ERHÖHTES BEFÖRDERUNGSENTGELT
WEITERE
BESTIMMUNGEN
UNGÜLTIGE FAHRSCHEINE
Fahrausweise, auch Kundenkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen.
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
Dies gilt auch für Fahrausweise, die
·nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind,
·nicht mit gültiger Wertmarke versehen sind,
·zerrissen, zerschnitten, unerlaubt eingeschweißt
bzw. laminiert oder sonst stark beschädigt,
stark beschmutzt, unleserlich bzw. gegenüber
dem Originalzustand so geändert sind, dass keine
einwandfreie Prüfung möglich ist,
·eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben,
hergestellt oder kopiert sind bzw. unrechtmäßig
genutzt werden,
·von Nichtberechtigten benutzt werden,
·zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden,
·wegen des Zeitablaufs oder aus anderen Gründen
(z. B. nach Tarifveränderung) verfallen sind,
·ohne das erforderliche auf der Kundenkarte
aufgeklebte Lichtbild benutzt werden,
·personengebunden sind und keine Übereinstimmung
der Nummer von Kundenkarte und Wertmarke bzw.
Zeitkarte aufweisen,
·doppelt entwertet bzw. die Entwertungsmerkmale
geändert oder manipuliert wurden,
·ohne bzw. nicht mit vollständig ausgefüllter
Kundenkarte genutzt werden.
·personengebunden sind und keine Übereinstimmung
von Vor- und Nachnamen auf Fahrschein und Kontrollmedium aufweisen.
Das Fahrgeld wird nicht erstattet.
52
WEITERE BESTIMMUNGEN
·sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
·sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann,
·den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich
entwertet hat oder entwerten ließ,
·den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung
vorzeigt oder aushändigt,
·Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu
die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden
kann und
·für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte
Sache gemäß Tarifbestimmungen keinen gültigen
Fahrausweis vorzeigen kann.
Ein Fahrgast hat sich bei Aufforderung durch das Prüfpersonal
mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren.
Wird dies verweigert, kann der Fahrgast bis zum Eintreffen der
Polizei festgehalten werden.
Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
FAHRPREISERSTATTUNG
Einzelfahrscheine und Tageskarten werden nicht erstattet
Wird eine Zeitkarte nicht oder nur einige Tage benutzt und
dann ein formloser Antrag auf Erstattung gestellt, werden
je vergangenem Tag (seit dem Gültigkeitsbeginn der Zeitkarte) zwei Einzelfahrten angerechnet und der Rest abzüglich Bearbeitungsentgelt erstattet.
Vollständige Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen unter www.vms.de oder
als Broschüre in den Servicestellen erhältlich
WEITERE BESTIMMUNGEN
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> ausschlaggebend dafür ist der Kalendertag der Rückgabe, der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels
bei Übersendung der Zeitkarte
> bei nicht übertragbaren Zeitkarten kann ein früherer Zeitpunkt nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung
eines Arztes, Krankenhauses oder Krankenkasse über
Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird
Anträge sind spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung
des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem der Fahrausweis gekauft wurde.
VERHALTEN DER FAHRGÄSTE
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
Bei Verlust von Fahrausweisen wird kein Ersatz geleistet
oder Beförderungsentgelt erstattet.
VON DER BEFÖRDERUNG AUSGESCHLOSSENE
PERSONEN
Personen, die eine Belästigung oder eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, insbesondere
·Personen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel,
·Personen mit ansteckenden Krankheiten,
·Personen, die Fahrgäste belästigen, stark verschmutzte
Kleidung tragen, übel riechen, Gewaltbereitschaft
zeigen oder Gewalt ausüben,
·Ekel erregende Personen.
Nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Geburtstag, wenn sie
nicht von Personen nach dem 6. Geburtstag begleitet werden. Kinder bis zum 4. Geburtstag werden nur in Begleitung
einer Person nach dem 6. Geburtstag befördert.
Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das
Betriebspersonal.
Bei berechtigtem Ausschluss von der Fahrt besteht kein
Anspruch auf Schadenersatz.
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WEITERE BESTIMMUNGEN
Fahrgästen ist untersagt,
·sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer
zu unterhalten,
·die Türen während der Fahrt oder außerhalb der
Haltestellen eigenmächtig zu öffnen,
·Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder
hinausragen zu lassen,
·ein als besetzt erklärtes Fahrzeug zu betreten,
·die Benutzbarkeit der Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen
(Entwerter, Fahrausweisautomaten usw.), Betriebs- und
Bahnanlagen sowie der Durchgänge und der Ein- und
Ausstiege einzuschränken bzw. durch sperrige
Gegenstände zu beeinträchtigen,
·außer in den dafür freigegebenen Bereichen zu rauchen,
·Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere
geräuscherzeugende Gegenstände zu benutzen, die
andere Fahrgäste belästigen könnten,
·Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen und Bahnanlagen zu
beschädigen oder zu verunreinigen, Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten oder zu überqueren
sowie für den Fahrgast nicht zur Benutzung freigegebene
Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu
betreten, zu öffnen oder zu betätigen,
·Fahrräder, angeschnallte Roll- oder Schlittschuhe,
Inline-Skates oder vergleichbare Fortbewegungsmittel
zu benutzen bzw. auf Skateboards in Fahrzeugen und
Anlagen zu stehen,
WEITERE BESTIMMUNGEN
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·mitgeführte Rollatoren während der Fahrt
als Sitzgelegenheit zu benutzen,
·in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen Waren,
Werbe- und Informationsmaterial, Dienstleistungen,
Sammlungen, Befragungen, kulturelle Darbietungen
jeglicher Art ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten oder durchzuführen,
·in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen
zu betteln.
Die Mitnahme von zum sofortigen Verbrauch bestimmter
Nahrungsmittel und Getränke, die zur Verunreinigung der
Kleidung von Fahrgästen oder Fahrzeugeinrichtungen führen können, ist untersagt.
Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im
Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Wird die
bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine
Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden.
Busse sind grundsätzlich am Vordereinstieg beim Fahrer zu
betreten. Dabei ist dem Fahrer unaufgefordert der gültige
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WEITERE BESTIMMUNGEN
Fahrausweis zur Kontrolle vorzuweisen bzw. am Entwerter
der Fahrausweis zu entwerten oder beim Fahrer bzw. am
Fahrausweisautomaten ein Fahrausweis zu erwerben.
Im Linienverkehr mit Bussen kann der Fahrgast zwischen
20:00 und 04:00 Uhr auf Wunsch auch zwischen den Haltestellen aussteigen. Der Haltewunsch muss dem Fahrer
spätestens an der letzten Haltestelle vor dem Ausstiegsziel
mitgeteilt werden. Der mögliche außerplanmäßige Halt
im Einzelfall liegt im Ermessen des Fahrers. Der Fahrpreis
wird so berechnet, als würde der Fahrgast an der nächstfolgenden regulären Haltestelle aussteigen.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt deren Begleitern.
Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht
auf den Sitzplätzen knien oder stehen.
Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann
er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Vollständige Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen unter www.vms.de oder
als Broschüre in den Servicestellen erhältlich
WEITERE BESTIMMUNGEN
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ENTGELTE UND GEBÜHREN
Bei Verunreinigung von Fahrzeugen
und Anlagen
(bzw. in Höhe des tatsächlich entstandenen Reinigungsaufwandes)
Bei Missbrauch der Betätigung
von Alarm- und Sicherungseinrichtungen
AUSGEWÄHLTE PARTNERUNTERNEHMEN IM VMS
15,00
30,00
– im SPNV
200,00
Erhöhtes Beförderungsentgelt
60,00
Bei unerlaubtem Rauchen
· sofortige Bezahlung
· nachträgliche Bezahlung
5,00
20,00
Entgelt für die Aufbewahrung
bei Rückgabe von Fundsachen
2,50
Bearbeitungsentgelt
für Fahrpreisbescheinigungen sowie
Fahrgelderstattungen
2,50
Bearbeitungsgebühr
(u. a. für nachträgliche Bezahlung
des Reinigungsentgeltes, des Erhöhten
Beförderungsentgeltes, für den Ersatz
von Kundenkarten für personengebundene
Zeitkarten, für Stornierung bzw.
Änderung von Gruppenfahrtanmeldungen,
für schriftliche Bestätigungen, für schriftliche Mahnungen zur Zahlung des Erhöhten
Beförderungsentgeltes und für Zahlungsaufforderungen bei Rücklastschrift)
5,00
Bearbeitungsgebühr bei Ersatz
von Wertmarken für Schülerverbundkarten und personengebundenen Abos
(im Kulanzfall)
15,00
Bearbeitungsgebühr
bei nachträglicher Vorlage einer
gültigen personengebundenen Zeitkarte
bzw. Ermäßigungsberechtigung
(Nachweis innerhalb einer Woche)
7,00
Chemnitzer Verkehrs-AG
Carl-von-Ossietzky-Straße 186 · 09127 Chemnitz
Telefon 0371 2370333 · www.cvag.de
City-Bahn Chemnitz GmbH
Bahnhofstraße 1 · 09111 Chemnitz
Telefon 0371 495795222 · www.city-bahn.de
Mitteldeutsche Regiobahn
c/o Transdev Regio Ost GmbH
Mitteldeutsche Regiobahn
c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH
Wintergartenstraße 12 · 04103 Leipzig
Telefon 0341 231898288
www.mitteldeutsche-regiobahn.de
DB Regio AG Regio Betriebsbereich Sachsen
Bergstraße 2 · 01069 Dresden
Telefon 01806 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz;
Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) · www.bahn.de
DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn
Bahnhofstraße 9 · 09111 Chemnitz
Telefon 0371 4933041 · www.erzgebirgsbahn.de
Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH
Carl-Schiffner-Straße 26 · 09599 Freiberg
Telefon 03731 300770
www.freiberger-eisenbahn.de
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH
Altenburger Straße 52 · 09648 Mittweida
Telefon 03727 9680 · www.regiobus.com
Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Geyersdorfer Straße 32
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 151-0 · www.rve.de
Regionalverkehr Westsachsen GmbH
Crimmitschauer Straße 36 f · 08058 Zwickau
Telefon 0375 35560 · www.nahverkehr-zwickau.de
Preise in Euro
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WEITERE BESTIMMUNGEN
PARTNERUNTERNEHMEN
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SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH
Bahnhofstraße 7 · 09484 Kurort Oberwiesenthal
Telefon 037348 1510 · www.sdg-bahn.de
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH
Schlachthofstraße 12 · 08058 Zwickau
Telefon 0375 213384
www.nahverkehr-zwickau.de
Die Länderbahn GmbH DLB
Ohmstraße 2 · 08496 Neumark
Telefon 03744 19449 · www.vogtlandbahn.de
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PARTNERUNTERNEHMEN