Preisstufe SchülerFerienTicket Seniorenticket Kalendermonat Schülerverbundkarte Kalendermonat 9-Uhr-Abo-Monatskarte Kalendermonat Abo-Monatskarte Kalendermonat Schüler/Azubi Monatskarte ab Entwertung Schüler/Azubi Wochenkarte ab Entwertung Schüler/Azubi (max. 4 Mitfahrer) Tageskarten-Mitfahrer Tageskarte Kind 4-Fahrten-Karte Fahrscheinart Einzelfahrt Kind 3,10 4,40 2,50 7,60 2,20 1,40 40,60 46,10 33,30 53,20 40,00 19,00 14,30 1 Zone 128,80 97,00 111,60 80,80 98,20 89,60 67,00 77,70 55,80 68,40 3,40 46,00 34,50 3,70 7,40 3,50 32,00 24,00 18,40 10,60 4,50 12,80 5,10 3,40 3 Zonen 3,50 2,30 2 Zonen 18,00 Verbundraum 49,00 alle Preise in Euro 4 Stunden 2,5 Stunden 3 Zonen 44,00 32,00 130,20 max. zeitl. Gültigkeit 2 Stunden 36,40 26,70 148,00 106,70 Preisstufe 2 Zonen 42,00 32,00 170,80 128,00 1 Stunde 15,00 11,30 61,00 45,80 Gültigkeit der Einzelfahrscheine 8,40 1 Zone 2,50 4,00 6,00 Erweiterte Kurzstrecke 1 Stunde 3,60 2,00 Kurzstrecke Kl. Stadtverkehr 6,00 24,40 14,00 5,50 Verbundraum Kleiner Stadtverkehr 6,70 1,80 4,50 1,20 Zug Verkehrsverbund Mittelsachsen Am Rathaus 2 · 09111 Chemnitz Fax: 0371 4000899 E-Mail: [email protected] www.vms.de GRAFIK / LAYOUT / DRUCK: S-PRINT DIGITALER DRUCK GMBH, ANNABERG-BUCHHOLZ Tram TARIFINFO DER TARIF – ALLES AUF EINEN BLICK. Service-Nummer: 0371 4000888 Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Redaktionsschluss: Mai 2016 Änderungen nach Redaktionsschluss vorbehalten. GÜLTIG AB 1. AUGUST 2016 Vorwort1 Das VMS-Tarifgebiet Geltungsbereich / Tarifzonen 2 Teilzonen »Kleiner Stadtverkehr« / Grenzzonen 3 Fahrpreisermittlung4 Verbindungssuche und Tarifauskunft im Internet 5 Fahrscheine und Preise Einzelfahrschein6 4-Fahrten-Karte8 4-Fahrten-Karte – Kurzstrecke / Erweiterte Kurzstrecke 10 Tageskarte / Tageskarte Kind 12 Wochenkarte14 Monatskarte16 Abo-Monatskarte / 9-Uhr-Abo-Monatskarte 18 Vorteile / Seniorenticket 19 Jobticket20 Schülerverbundkarte21 Übersicht Abonnements 22 Anschlussfahrschein24 Weitere Tickets SchülerFerienTicket26 Fahrtberechtigungen für Studenten 28 Kombiticket / EgroNet-Ticket 30 Fahrscheine für die 1. Klasse 31 Ländertickets der DB AG 33 Unentgeltliche Beförderung 34 Wo bekommen Sie Ihre Tickets? 38 Ausgewählte Service- und Vertriebsstellen 39 HandyTicket 41 Sonderregelungen Verbundraumübergreifende Fahrten 46 Anruflinientaxis (ALiTa) 48 Fichtelbergbahn / Drahtseilbahn Augustusburg 50 Weitere Bestimmungen Ungültige Fahrscheine 52 Erhöhtes Beförderungsentgelt / Fahrpreiserstattung 53 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen 54 Verhalten der Fahrgäste 55 Entgelte und Gebühren 58 Ausgewählte Partnerunternehmen im VMS 59 TarifzonenplanUmschlag INHALTSVERZEICHNIS TARIFZONENPLAN DES VERKEHRSVERBUNDES MITTELSACHSEN Zeichenerklärung TARIFZONENPLAN LIEBE FAHRGÄSTE, im Verkehrsverbund Mittelsachsen können Sie mit nur einem Ticket mit Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und Zügen fahren und dabei beliebig oft umsteigen. Der VMS und die beteiligten Verkehrsunternehmen möchten Ihnen das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und bequem wie möglich gestalten. Ein breites Fahrscheinsortiment bietet für jeden das passende Ticket. Die vielfältigen Angebote können Sie dieser Broschüre entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern weiter: SERVICE-NUMMER: 0371 4000888 Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Mittelsachsen und seine Partnerunternehmen VORWORT 1 DAS VMSTARIFGEBIET Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13 abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Teil der Tarifzone 16 und die Stadt Freiberg der Tarifzone 10. Zusätzlich gibt es die Teilzonen »Kleiner Stadtverkehr«. GELTUNGSBEREICH Der Verbundraum umfasst die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, den Erzgebirgskreis sowie die kreisfreie Stadt Chemnitz und ist in einzelne Tarifzonen eingeteilt. LANDKREIS MITTELSACHSEN CHEMNITZ LANDKREIS ZWICKAU ERZGEBIRGSKREIS VMS-FAHRSCHEINE GELTEN IN: Straßenbahnen, Tram Zug Stadt- und Regionalbussen, Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG, der City-Bahn Chemnitz GmbH, der Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH, der Mitteldeutschen Regiobahn sowie der Länderbahn GmbH DLB In den Nahverkehrszügen gilt der Verbundtarif bis zum letzten bzw. ab dem ersten fahrplanmäßigen Halt innerhalb des Verbundgebietes. Für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus gelten Sonderregelungen, siehe Seite 46. TARIFZONEN Das Verbundgebiet besteht aus 39 Tarifzonen (siehe auch Tarifzonenplan in der hinteren Umschlagklappe) 2 DAS VMS-TARIFGEBIET Einen detaillierteren Überblick zu den Tarifzonen ermöglicht Ihnen unser schematischer Tarifzonenplan. Diesen erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen sowie im Internet unter www.vms.de. TEILZONEN »KLEINER STADTVERKEHR« Innerhalb einiger Tarifzonen befinden sich die Teilzonen 50 bis 69, die die Stadtverkehre umfassen. Tarifzone Für Fahrten ausschließlich in diesen Städten gilt die günstigere Preisstufe „Kleiner Stadtverkehr“. Kleiner Stadtverkehr Tipp! Fahrscheine für Tarifzonen gelten auch in den Kleinen Stadtverkehren innerhalb der jeweiligen Tarifzone. GRENZZONEN Überschneidung von zwei Tarifzonen kann Gemeinden, Gemeindeteile oder auch nur einzelne Haltestellen umfassen Fahrt zwischen Grenzzone und zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 1 (1 Tarifzone) Fahrt zwischen Grenzzone und nicht zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 2 (2 Tarifzonen) DAS VMS-TARIFGEBIET 3 FAHRPREISERMITTLUNG VERBINDUNGSSUCHE UND TARIFAUSKUNFT IM INTERNET Der Fahrpreis ergibt sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie auf Ihrem Weg befahren. Egal ob Sie mit ein Ticket. Zug Tram oder fahren, Sie benötigen nur Mithilfe des Tarifzonenplanes zählen Sie vom Start bis zum Ziel alle befahrenen Tarifzonen. Den Tarifzonenplan finden Sie unter www.vms.de oder in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen. 2 3 1 Auf unserer Internetseite www.vms.de finden Sie unsere Elektronische Fahrplanauskunft. Geben Sie Ihren Start- und Zielort sowie Ihr gewünschtes Reisedatum und die Abfahrtszeit ein. Start- und Zielort kann entweder eine Haltestelle, eine Straße mit Hausnummer oder ein „wichtiger Punkt“ (z. B. touristisches Ziel) sein. Das System sucht Ihnen mögliche Verbindungen heraus. Gleichzeitig erhalten Sie eine Tarifauskunft. Die Anzahl der Tarifzonen ergibt die benötigte Preisstufe. d abei zählt jede Tarifzone nur ein Mal a b vier Tarifzonen gilt die Preisstufe „Verbundraum“ Die Preisübersicht auf der Umschlagklappe hilft Ihnen beim Ablesen des Preises für die gewählte Fahrscheinart Verbundtickets erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen, an Fahrausweisautomaten, in Stadt- und Regionalbussen beim Busfahrer oder als . Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter www.vms.de. 4 DAS VMS-TARIFGEBIET DAS VMS-TARIFGEBIET 5 FAHRSCHEINE UND PREISE EINZELFAHRSCHEIN NUTZUNGSHINWEISE normal Entwertung eim ersten Fahrtantritt b Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer Preisstufe zeitliche und räumliche Gültigkeit Kind* 1 1 Zone, max. 1 Stunde 2,20 1,40 2 2 Zonen, max. 2 Stunden 3,50 2,30 3 3 Zone, max. 2,5 Stunden 5,10 3,40 Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit 4 Verbundraum, max. 4 Stunden 6,70 4,50 Übertragbarkeit keine kSv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde 1,80 1,20 Mitnahmeregelung keine kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig Erwerbsmöglichkeiten • als HandyTicket • am Fahrscheinautomat • in Vorverkaufsstellen • in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte Kurzstrecke, Erweiterte Kurzstrecke nur als 4-Fahrten-Karte erhältlich Preise in Euro * Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag 6 EINZELFAHRSCHEIN EINZELFAHRSCHEIN 7 4-FAHRTEN-KARTE NUTZUNGSHINWEISE Die 4-Fahrten-Karte wird im Vorverkauf ausgegeben. Bei Fahrtantritt muss pro Fahrgast jeweils ein Abschnitt entwertet werden. Preisstufe KS normal 4 x 1 räumliche Gültigkeit RV, kSv, SVZ, SvFG 3 / CVAG 4 Haltestellen SPNV 2 / RV 6 / CVAG 8 Haltestellen 1 Zone, max. 1 Stunde 2 6,00 1,50 8,40 2,10 7,60 1,90 2 Zonen, max. 2 Stunden 12,80 3,20 3 3 Zonen, max. 2,5 Stunden 18,40 4,60 4 Verbundraum, max. 4 Stunden 24,40 6,10 kSv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde 6,00 1,50 EKS Legende: KS=Kurzstrecke / EKS=Erweiterte Kurzstrecke RV=Regionalverkehr / kSv=Kleine Stadtverkehre SVZ=Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau CVAG=Chemnitzer Verkehrs-AG SvFG=Stadtlinien Freiberg/Brand-Erbisdorf SPNV=Schienenpersonennahverkehr 8 4-FAHRTEN-KARTE Preise in Euro Entwertung jeweils bei Fahrtantritt Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer außer Kurzstrecke und Erweiterte Kurzstrecke Übertragbarkeit keine Mitnahmeregelung keine kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig Erwerbsmöglichkeiten • als HandyTicket • am Fahrscheinautomat • in Vorverkaufsstellen • in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte 4-FAHRTEN-KARTE 9 4-FAHRTEN-KARTE – KURZSTRECKE 4-FAHRTEN-KARTE – ERWEITERTE KURZSTRECKE Die Kurzstrecke gilt nicht im SPNV (Nahverkehrszüge) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) < > bis zur 2. Haltestelle im Regionalbusverkehr < bis zur 6. Haltestelle bis zur 8. Haltestelle < auf allen Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs-AG < > bis zur 4. Haltestelle im Regionalbusverkehr, in den Kleinen Stadtverkehren, auf den Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH und den Linien des Stadtverkehrs Freiberg/ Brand-Erbisdorf > < > bis zur 3. Haltestelle GÜLTIGKEIT DER ERWEITERTEN KURZSTRECKE > GÜLTIGKEIT DER KURZSTRECKE auf den Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs-AG Planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen sind bei der Bestimmung der Erweiterten Kurzstrecke nur im SPNV mitzuzählen Bestehende Sonderregelungen, bei denen z. B. die Kurzstreckenregelungen nicht gelten, sind in den Tarifbestimmungen, Anlage 3 nachzulesen. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VMS sind als gesonderte Publikation erhältlich bzw. im Internet veröffentlicht. > www.vms.de 10 4-FAHRTEN-KARTE 4-FAHRTEN-KARTE 11 NUTZUNGSHINWEISE TAGESKARTE Entwertung gilt ab Entwertung bis 04:00 Uhr des Folgetages Preis- räumliche stufe Gültigkeit 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. 1 1 Zone 4,40 7,50 10,60 13,70 16,80 2 2 Zonen 7,40 10,80 14,20 17,60 21,00 3 3 Zonen 10,60 14,30 18,00 21,70 25,40 4 Verbundraum 14,00 18,00 22,00 26,00 30,00 kSv Kleine Stadtverkehre 3,60 6,10 8,60 11,10 13,60 Preise in Euro TAGESKARTE KIND Preisstufe räumliche Gültigkeit Kind* 1 1 Zone 2,50 2 2 Zonen 3,50 3 3 Zonen 4,50 4 Verbundraum 5,50 kSv Kleine Stadtverkehre 2,00 Preise in Euro * Kind: ab 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag 12 TAGESKARTE eim ersten Fahrtantritt b Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Fahrtunterbrechung im Rahmen und Umsteigeder Geltungsdauer möglichkeit Übertragbarkeit keine Mitnahmeregelung • Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nur bis zur auf der Tageskarte angegebenen Anzahl von Personen möglich • Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) • Einzelfahrscheine • 4-Fahrten-Karten • andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Tageskarten zum Normalfahrpreis werden für 1 bis 5 Personen ausgegeben Tageskarten zum Kindertarif werden nur für 1 Person ausgegeben, für Kindergruppen auch als Summenfahrschein erhältlich größere Gruppen Bitte bei Verkehrsunternehmen anmelden, Formulare gibt es auch im Internet unter www.vms.de Erwerbsmöglichkeiten • als HandyTicket • am Fahrscheinautomat • in Vorverkaufsstellen • in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte TAGESKARTE 13 NUTZUNGSHINWEISE WOCHENKARTE normal gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des 7. Folgetages Preisstufe räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 19,00 14,30 2 2 Zonen 32,00 24,00 3 3 Zonen 46,00 34,50 4 Verbundraum 61,00 45,80 kSv Kleine Stadtverkehre 15,00 11,30 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte 14 WOCHENKARTE Schüler/Azubi Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit ja, an jedermann keine Mitnahmeregelung keine kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) • Einzelfahrscheine • 4-Fahrten-Karten • andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Erwerbsmöglichkeiten • am Fahrscheinautomat • in Vorverkaufsstellen • in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte Besonderheit keine nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS WOCHENKARTE 15 NUTZUNGSHINWEISE MONATSKARTE normal gilt ab Entwertungstag bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats Preisstufe räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 53,20 40,00 2 2 Zonen 89,60 67,00 3 3 Zonen 128,80 97,00 4 Verbundraum 170,80 128,00 kSv Kleine Stadtverkehre 42,00 32,00 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte Auch als Abo erhältlich: • mit Preisvorteil • im Normaltarif erweiterte Nutzungsmöglichkeiten 16 MONATSKARTE Schüler/Azubi Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit ja, an jedermann keine Mitnahmeregelung keine kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) • Einzelfahrscheine • 4-Fahrten-Karten • andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Erwerbsmöglichkeiten • am Fahrscheinautomat • in Vorverkaufsstellen • in Bussen und Straßenbahnen Bezahlung bar, teilweise EC-/Kreditkarte Besonderheit auch als Abo erhältlich • auch als Abo erhältlich • nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS MONATSKARTE 17 ABO-MONATSKARTE VORTEILE: zirka 15 % Preisvorteil gegenüber der Monatskarte die Monatsmarken kommen bequem per Post zu Ihnen nach Hause monatliche Abbuchung von Ihrem Konto im Normaltarif: · nur 4 Monate Mindestvertragsdauer · Übertragbarkeit auf andere Personen · Mitnahmemöglichkeit am Wochenende · Ermäßigungen bei Eintritten bei touristischen Partnern vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preisstufe räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 46,10 33,30 2 2 Zonen 77,70 55,80 3 3 Zonen 111,60 80,80 4 Verbundraum 148,00 106,70 kSv Kleine Stadtverkehre 36,40 26,70 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2), Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 9-UHR-ABO-MONATSKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preisstufe räumliche Gültigkeit normal 1 1 Zone 40,60 2 2 Zonen 68,40 3 3 Zonen 98,20 4 Verbundraum kSv Kleine Stadtverkehre SENIORENTICKET ·vertragsgebunden · gilt monatsgenau · Abo für Personen ab 63. Geburtstag ·personengebunden · verbundweite Gültigkeit · Mindestvertragslaufzeit: vier Monate Preisstufe räumliche Gültigkeit normal 4 Verbundraum 49,00 Preis in Euro Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 130,20 32,00 Preise in Euro Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 18 ABO-MONATSKARTE VORTEILE / SENIORENTICKET 19 JOBTICKET Jobtickets sind spezielle Abo-Monatskarten, d. h. es ist ein Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber, dem VMS und einem Verkehrsunternehmen erforderlich bei Arbeitgeberzuschuss für mindestens fünf Arbeitnehmer eines Unternehmens ohne Arbeitgeberzuschuss für mindestens 30 Arbeitnehmer eines Unternehmens Wichtiges für Arbeitgeber: Sie gewähren den Arbeitnehmern einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss (bis zur Freigrenze von 44 Euro monatlich) und leisten einen Beitrag für den Umweltschutz. ·freiwillige finanzielle Beteiligung ab 5,00 € pro Ticket und · zusätzlicher Rabatt durch die Verkehrsunternehmen Wichtiges für Arbeitnehmer: ·Jobtickets sind günstiger als die entsprechenden Abo-Monatskarten ·auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers gibt es ab 30 Arbeitnehmer in einer Firma Rabatte im Vergleich zum Preis einer Abo-Monatskarte im Normaltarif VERKEHRSUNTERNEHMEN VOR ORT Stadt Chemnitz Chemnitzer Verkehrs-AG, Tel. 0371 2370333 Erzgebirgskreis Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Tel. 03733 151132 Landkreis Mittelsachsen REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Tel. 03727 96844 Landkreis Zwickau Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Tel. 0375 3164210 Mitteldeutsche Regiobahn c/o Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH Tel. 0341 231898288 DB Regio AG Südost Tel. 0341 2001509 SCHÜLERVERBUNDKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau im gesamten VMSVerbundraum (Ausnahme Fichtelbergbahn) Preisstufe räumliche Gültigkeit Schüler* 4 Verbundraum 44,00 Preis in Euro * Schüler: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen Punkt 5.2.3) Nutzungshinweise siehe Seiten 22/23 Die vom Schulwegkostenträger ausgegebene Schülerverbundkarte gilt nicht in den Sommerschulferien. 20 JOBTICKET SCHÜLERVERBUNDKARTE 21 22 Übersicht Abonnements ÜBERSICHT ABONNEMENTS Abo-Monatskarte im Normaltarif Mindestvertragsdauer 9-Uhr-AboMonatskarte Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Schüler und Azubis Schülerverbundkarte (für Schüler – gültig für ein Schuljahr) 4 Monate 12 Monate Vertragslaufzeit unbefristet – Abo verlängert sich automatisch Vertragsbeginn 1. Kalendertag eines Monats Beantragung gelten monatsgenau 1. Kalendertag eines Monats bis 10. Juli für das folgende Schuljahr bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats gelten monatsgenau die Monatswertmarke September gilt ab ersten Schultag, die Monatswertmarke Juni bis zum letzten Schultag nein Samstag, Sonn- und Feiertag Mitnahme von vier weiteren Personen; kostenfreie Mitnahme eines Hundes Übertragbarkeit ja; kann auf Wunsch gesperrt werden Kundenkarte nur bei personengebundenem Abo notwendig; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; keine gesonderte Beantragung erforderlich ÜBERSICHT ABONNEMENTS anteil. Nutzung 4 Monate unbefristet – Abo verlängert sich automatisch 1. Schultag des neuen Schuljahres gelten monatsgenau; gelten monatsgenau gültig Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig Erweiterte Nutzung Nach 12 Monaten bzw. Ablauf der Ermäßigungsberechtigung 12 Monate monatlich im Lastschriftverfahren (Betrag ist jeweils am 1. Kalendertag des Nutzungsmonates fällig) Entwertung Ermäßigung für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats Zahlungsweise Monatswertmarken 1 Schuljahr (10 Monate) Seniorenticket nein nein; personengebunden nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; keine gesonderte Beantragung erforderlich nach dem 15. Geburtstag muss Antrag durch Bildungseinrichtung (Schule, nicht Ausbildungsbetrieb) bestätigt sein > Bestätigung gilt max. ein Jahr für jedes Schuljahr Weitere Nutzung: ist ein neuer Antrag > neue Schulbescheierforderlich nigung notwendig Keine weitere Nutzung: > Kündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Weitere Nutzung: >n eue Schulbescheinigung notwendig Keine weitere Nutzung: >K ündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis umgestellt. Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis (Preisstufe Verbundraum) umgestellt. bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel räumliche Gültigkeit in der/den gewählten Tarifzone/n; Erweiterung durch Lösen eines Anschlussfahrscheines (siehe Seite 24) möglich Hinweise Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Wertmarken erfolgt kein Ersatz; Änderungen zur Person, Anschrift oder Bankverbindung sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen; Bei Tarifveränderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau. Kündigung im gesamten VMS-Gebiet (Ausnahme Fichtelbergbahn) nach Ablauf der Mindestvertragsdauer; spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats im gesamten VMS-Gebiet 23 ANSCHLUSSFAHRSCHEIN FAHRSCHEINE KOMBINIEREN Liegt Ihr Fahrtziel in einer Tarifzone, in der Ihre Tages- oder Zeitkarte nicht mehr gilt? Kein Problem! Im VMS-Tarif können Sie Ihre Tages- oder Zeitkarten (= Grundfahrschein) mit einem „Anschlussfahrschein“ für die zusätzliche Strecke kombinieren. Bitte achten Sie dabei jedoch auf die zeitliche und räumliche Gültigkeit. Folgende Kombinationen sind möglich: Tageskarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten anderen Tageskarten Zeitkarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten Tageskarten anderen Zeitkarten Bitte beachten bei einer Einzelfahrt oder 4-Fahrten-Karte als Anschlussfahrschein: Entwertung des Anschlussfahrscheines erfolgt bei Fahrtantritt bei Fahrten mit dem Zug erfolgt die Entwertung bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges am Bahnsteig (wenn Entwerter vorhanden) bzw. im Zug Verlängerung der Gültigkeitsdauer um eine Stunde (da Entwertung bereits bei Fahrtantritt im Gültigkeitsbereich der Tages- bzw. Zeitkarte erfolgte) bei Abschnitten von 4-Fahrten-Karten der Preisstufe Kurzstrecke beginnt die Haltestellenzählung mit der letzten Haltestelle innerhalb des Geltungsbereiches des Grundfahrscheins, wobei die letzte Haltestelle im Geltungsbereich des Grundfahrscheins als Zustiegshaltestelle gilt Der Anschlussfahrschein ist nur in Verbindung mit dem Grundfahrschein gültig. Ein Beispiel: Besitzen Sie für die Tarifzone 13 (Chemnitz) eine Monatskarte, können Sie für die Tarifzone 8 (Frankenberg) einen Anschlussfahrschein erwerben. 24 ANSCHLUSSFAHRSCHEIN ANSCHLUSSFAHRSCHEIN 25 WEITERE TICKETS NUTZUNGSHINWEISE nutzungsberechtigt alle Schüler und Auszubildenden bis zum 21. Geburtstag (maßgebend ist das Lebensalter am ersten Ferientag) Entwertung keine Übertragbarkeit keine Nutzung alle Linienverkehrsmittel im VMS (Straßenbahnen, Busse, Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, alternative Bedienformen), im Verkehrsverbund Vogtland (VVV) und zusätzlich Regionalbuslinie 400 bis Dresden, Regionalbuslinie V 4 bis Zeulenroda, Regionalbuslinie 171 bis Seelingstädt und Regionalbuslinien V 21 und V 44 bis Hof Nachweis gültiger Lichtbildausweis (Schülerausweis, gültige VMS- oder VTV-Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung mit dem Personalausweis), die AboMonatskarte für Schüler und Auszubildende, die Schülerverbundkarte (VMS) bzw. die Schülerjahreskarte (VVV) für das abgelaufene Schuljahr SCHÜLERFERIENTICKET gilt in den Sommerschulferien des Freistaates Sachsen Preisstufe räumliche Gültigkeit Schüler/ Azubi 4 Verbundraum 18,00 Preis in Euro Spartipp: • einmalige Hin- und Rückfahrt mit der Fichtelbergbahn (KBS 518) zum halben Preis • viele Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen • mehr Infos unter sft.vms.de 26 WEITERE TICKETS Die SchülerFerienTickets des VMS und des VVV werden gegenseitig anerkannt. Für 28 Euro durch fünf Verbünde. Mehr Infos unter sft.vms.de. WEITERE TICKETS 27 FAHRTBERECHTIGUNGEN FÜR STUDENTEN STUDENTEN DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT CHEMNITZ (TUC) STUDENTEN DER WESTSÄCHSISCHEN HOCHSCHULE ZWICKAU (WHZ) Als Fahrschein gilt der für das betreffende Semester ausgegebene und als Semesterticket gekennzeichnete Studentenausweis der WHZ bzw. der Semesterticket-Ersatzausweis der WHZ. Als Fahrschein gilt die entsprechend gekennzeichnete TUC-Card bzw. der Studenten-Jahresticket-Ersatzausweis der TUC. Gültigkeit: ·alle Verkehrsmittel (2. Klasse) im Gebiet des VMS Ausnahme: Fichtelbergbahn (KBS 518) und Drahtseilbahn Augustusburg ·zusätzlich sachsenweit im Schienenpersonennahverkehr Gültigkeit: ·alle Verkehrsmittel in der Tarifzone 16 Semesterzeiträume: ·Wintersemester: vom 1. September bis 28./29. Februar ·Sommersemester: vom 1. März bis 31. August Semesterzeiträume: ·Wintersemester: vom 1. Oktober bis 31. März ·Sommersemester: vom 1. April bis 30. September NUTZUNGSHINWEISE nutzungsberechtigt alle ordentlichen Studenten der TUC Entwertung keine Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit keine Mitnahmeregelung keine Bei Fahrten innerhalb des VMS ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei. 28 WEITERE TICKETS NUTZUNGSHINWEISE nutzungsberechtigt alle ordentlichen Studenten der WHZ Entwertung keine Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit keine Mitnahmeregelung keine kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) • Einzelfahrscheine • 4-Fahrten-Karten • andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 24 Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich. WEITERE TICKETS 29 KOMBITICKET Eintrittskarte = Fahrschein (innerhalb der angegebenen Tarifzonen und Gültigkeitsdauer) FAHRSCHEINE FÜR DIE 1. KLASSE für zahlreiche Messen und Veranstaltungen ein entsprechender Hinweis ist auf den Eintrittskarten vermerkt Für die Benutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist zusätzlich ein Fahrschein „Übergang 1. Klasse“ zu lösen. Fahrkarten EGRONET-TICKET innerhalb der Tarifzonen 15, 16, 17, 22, 29, 30 und 31 in den Nahverkehrsmitteln (2. Klasse) gilt auch der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige Beförderungstarif „EgroNet“ der Verkauf erfolgt nur in den genannten Tarifzonen durch folgende Verkehrsunternehmen: ·Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz ·DB Regio AG ·DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn ·Omnibusbetrieb Edith Meichsner GmbH, Schönheide ·Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau ·Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH ·TJS Reisedienst GmbH, Zschorlau ·Die Länderbahn GmbH, Viechtach ·Mitteldeutsche Regiobahn, Leipzig Die Regelungen zum Beförderungstarif „EgroNet“ gelten in der jeweils genehmigten Fassung und können bei den oben genannten Verkehrsunternehmen eingesehen werden. weitere Infos unter: www.egronet.de 30 WEITERE TICKETS 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen Verbundraum Einzelfahrt normal Kind 1,00 0,50 1,00 0,50 2,00 1,00 2,00 1,00 Tageskarte 3,50 3,50 7,00 7,00 Wochenkarte 5,00 5,00 7,50 7,50 Monatskarte 15,50 15,50 20,50 20,50 Preise in Euro Der Verkauf erfolgt nur durch die Mitteldeutsche Regiobahn und DB Regio sowie die DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn. Es ist auch möglich, den Übergang 1. Klasse für Einzelfahrscheine zu lösen, wenn der Grundfahrschein ein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte, eine Tageskarte oder eine Zeitkarte ist. Die zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt dann für die Preisstufe bis zwei Zonen zwei Stunden und für die Preisstufe ab drei Zonen vier Stunden ab Entwertung. Nutzern ermäßigter Zeitkarten ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht gestattet. WEITERE TICKETS 31 LÄNDERTICKETS DER DB AG Anerkennung von: Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket der DB AG Gültigkeit NUTZUNGSHINWEISE Entwertung • vor dem ersten Fahrtantritt • bei der DB Regio auf den Stationen • im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Übertragbarkeit keine Mitnahmeregelung keine Sortiment • für Einzelfahrscheine (im Normal- und Kindertarif) • für Tageskarten (im Normaltarif, max. 4 Mitfahrer) • für Wochen- und Monatskarten (jeweils im Normaltarif) Besonderheiten 32 WEITERE TICKETS Dieser Zusatzfahrschein wird fahrscheinbezogen angeboten, d. h. bei Nutzung einer Tageskarte für mehrere Personen ist ein Übergangsfahrschein 1. Klasse ausreichend. ·montags bis freitags ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr Folgetag ·samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis 03:00 Uhr Folgetag ·berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten in den Nahverkehrszügen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß den Tarifbestimmungen der DB AG ·sowie in den Verkehrsverbünden: - Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), - Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV), - Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), - Verkehrsverbund Vogtland (VVV), - Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und - Magdeburger Regionalverkehrsverbund (MAREGO) ·wird auf allen Linien innerhalb des VMS anerkannt Ausnahme: Fichtelbergbahn (Cranzahl – Oberwiesenthal) und Drahtseilbahn Augustusburg ·wird für einen Hauptreisenden und für bis zu vier Mitreisende ausgegeben Die Fahrradmitnahme ist im Gebiet des VMS unentgeltlich. Die Sachsen-Tickets können bei allen Verkehrsunternehmen im VMS erworben werden. weitere Infos unter: www.bahn.de WEITERE TICKETS 33 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG KINDER unentgeltlich befördert werden Kinder bis zur Einschulung sowie Kinder in Kindergartengruppen Kinder ab 1. Schultag nutzen Einzelfahrscheine oder Tageskarten zum Kindertarif bzw. Zeitkarten zum Tarif für Schüler/Azubi SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN unentgeltliche Beförderung richtet sich nach §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) Nachweis der Berechtigung: gültiger Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ steht; zusätzlich zu einer Begleitperson kann auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden Blinde mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung und -ausweis unentgeltlich befördert in den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse FAHRRAD unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern einschließlich Kinderfahrräder, Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z. B. Pedelecs) im Rahmen der Fahrzeugkapazität für die Nutzer des VMS-Tarifes die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang von der Beförderung ausgeschlossen sind: Dreirädrige Fahrräder, Elektromobile (außer E-Rollstühle), Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) das Betriebspersonal entscheidet über die Mitnahme und Unterbringung OLIZEI DES FREISTAATES SACHSEN, BUNDES- P POLIZEI, SÄCHSISCHE SICHERHEITSWACHT UND GEMEINDLICHE VOLLZUGSBEDIENSTETE unentgeltlich befördert werden Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform und mit Dienstausweis das Mitführen von Diensthunden ist unentgeltlich 34 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG 35 BEFÖRDERUNG VON SACHEN Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Gefährte von Kindern Unentgeltlich mitgenommen werden bei zweckentsprechender Verwendung ·Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, ·Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden, ·Drei-, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern. Wenn Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator und Handwagen nicht zweckentsprechend verwendet werden, sondern z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren dienen, ist jeweils der Fahrpreis für Kinder in der für die Fahrt erforderlichen Preisstufe zu zahlen. Gepäck und Sachen Fahrgäste mit einem gültigen Fahrschein sind berechtigt, ·Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann, ·ein Paar Skier, einen Snowboard oder einen Rodelschlitten, ·zusammenklappbare Fahrräder in Taschen, unentgeltlich mitzunehmen. Für sonstiges Gepäck ist pro Gepäckstück ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. HUNDE UND KLEINTIERE unentgeltliche Beförderung von kleinen Hunden und anderen Kleintieren in geeigneten Behältnissen Nicht in Behältern mitgenommene Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahme: Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Behindertenführhunde und in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behindertenführhunde Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei. · Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert · sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen · Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden · Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haften Tierhalter oder Tierhüter. 36 UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG UNENTGELTLICHE BEFÖRDERUNG 37 WO BEKOMMEN SIE IHRE TICKETS? IM VORVERKAUF in Service- und Vertriebsstellen an Fahrscheinautomaten an den Haltestellen Ticketentwertung Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine sind bei Fahrtantritt im Bus, in der Straßenbahn oder am Bahnsteig zu entwerten. AUSGEWÄHLTE SERVICE- UND VERTRIEBSSTELLEN Annaberg-Buchholz Kundenservice Busbahnhof Augustusburg Drahtseilbahn Tal- und Bergstation Burgstädt Bahnhof Chemnitz undenbüro des VMS, K Marktplatz-Arkaden CVAG-Mobilitätszentrum, Zentralhaltestelle Verkehrsservice- und Reisebüro, Omnibusbahnhof ZUM SOFORTIGEN FAHRTANTRITT im Stadt- und Regionalbus beim Busfahrer an Fahrscheinautomaten in Fahrzeugen ·in den Zügen der DB RegioNetz Erzgebirgsbahn, City-Bahn Chemnitz, Freiberger Eisenbahngesellschaft und Länderbahn GmbH DLB ·in Straßenbahnen der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) und Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ) als HandyTicket (siehe Seite 41) Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter www.vms.de. 38 VERTRIEBSWEGE Kundencenter Hauptbahnhof Döbeln Mobilitätszentrale, Busbahnhof Flöha Agentur der MRB Frankenberg Reisebüro Kimm Freiberg Mobilitätszentrale Busbahnhof, Reisezentrum Glauchau Kundencenter im Bahnhof Hohenstein-Ernstthal Reisecenter im Bahnhof Johanngeorgenstadt Bahnhof Limbach-Oberfrohna Büro- und Schulshop Göpfert Marienberg Buchhandlung „my bookstore“ Meerane Reiseland GmbH VERTRIEBSWEGE 39 IHR HANDY WIRD ZUM FAHRKARTENAUTOMAT KEINE WARTEZEITEN AM AUTOMAT. KEINE KLEINGELDNÖTE. KEIN ZEITDRUCK. Mittweida Mobilitätszentrale Busbahnhof, ReiseCenter Niederwiesa Bestellshop Niederwiesa Oberwiesenthal Fichtelbergbahn Pockau-Lengefeld Bahnhof Schneeberg Goedsche´s Buchhandlung Schwarzenberg DB-Agentur Klepzig GbR Stollberg Reise-Cafe-Point im Bahnhof Waldheim Reisebüro „ReiseGenuss“ Werdau DER Reisecenter TUI Zschopau erkehrsservice- und Reisebüro V Busbahnhof Zwickau Servicecenter Neumarkt EINFACH TICKET AUSWÄHLEN, BESTELLEN UND GANZ ENTSPANNT EINSTEIGEN. BARGELDLOS UND JEDERZEIT VERFÜGBAR. Kundencenter Hauptbahnhof 40 VERTRIEBSWEGE HANDYTICKET THEMA 41 HANDYTICKET DEUTSCHLAND Bequemer und einfacher war der Fahrscheinkauf noch nie! FOLGENDE FAHRSCHEINE KÖNNEN SIE ALS HANDYTICKET ERWERBEN: Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten (auch für Kurzstrecken) Tageskarten für 1 bis 5 Personen Mit diesem Symbol gekennzeichnete Fahrausweise in dieser Broschüre sind auch als HandyTicket erhältlich. Die einmalige Anmeldung geht ganz einfach unter: handyticket.vms.de gewünschten Fahrschein über das Menü in der App auswählen Kauf mit Ihrer HandyTicket-PIN bestätigen Ticket wird direkt in der HandyTicket-App hinterlegt Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt … IM MOBILEN WEBPORTAL (Z. B. FÜR WEITERE INTERNETFÄHIGE HANDYS) Anmeldung unter mobil.handyticket.de/vms mit persönlicher PIN und Handynummer danach unter »Tickets kaufen« das entsprechende Ticket wählen Ticket wird als Bilddatei auf Ihr Handy übermittelt; speichern Sie das Bild nach Erhalt auf Ihrem Handy Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt Tipp: Speichern Sie diese URL einfach in Ihren Favoriten. So können Sie jederzeit schnell wieder auf das mobile HandyTicket-Portal zugreifen. FÜR DIE REGISTRIERUNG BENÖTIGEN SIE: Ihre Handynummer die Nummer eines persönlichen Dokumentes (z. B. Personalausweis) die erforderlichen Daten für Ihre Zahlungsart Nach dem Registrieren erhalten Sie Ihre persönliche HandyTicketPIN per SMS. Diese benötigen Sie für den Fahrkartenkauf und zum Login im Kundenportal. HANDYTICKET KAUFEN …PER HANDYTICKET-APP AUF DEM SMARTPHONE 42 Die HandyTicket-App finden Sie unter: · Google playstore · iTunes-Store · Blackberry App-World HANDYTICKET HANDYTICKET 43 BEZAHLUNG FAHRKARTEN DEUTSCHLANDWEIT bequem und flexibel: ·per SEPA-Lastschrift ·per Kreditkarte ·per Prepaid-Konto Mit nur einer Anmeldung sind Sie in einer Vielzahl von Städten und Regionen in Deutschland mobil und können Fahrkarten mit Ihrem Handy kaufen. Weitere Regionen und Städte mit HandyTicket: Egal welche Zahlart Sie wählen, jeden Monat liegt eine detaillierte Aufstellung über alle erworbenen Fahrkarten zum Abruf im Internet für Sie bereit. · · · · · · · · · · VERBUNDWEITE FAHRPLANAUSKUNFT Neben dem Kauf von HandyTickets im VMS steht Ihnen im Menü auf Ihrem Handy die mobile Fahrplanauskunft des VMS zur Verfügung: Mit der Funktion „Auskunft“ können Sie nach Eingabe Ihrer Start- und Zielhaltestelle sowie der gewünschten Abfahrtszeit die günstigsten Verbindungen mit Zug, Bus und Bahn ermitteln. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Ihren Fahrschein für eine ausgewählte Fahrtverbindung sofort zu erwerben. · aktuelle Fahrtzeiten · ohne lästige Fahrplansuche Aachen (AVV) Berlin-Brandenburg (VBB) Bielefeld (moBiel) Bodensee-Oberschwaben (BODO) Dresden/Oberelbe (VVO) Erfurt/Mittelthüringen (VMT) Hegau-Bodensee (VHB) Köln/Rhein-Sieg (VRS) Münster (Stadtwerke Münster) Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Münster Pforzheim (VPE) Rhein-Ruhr (VRR) Südbaden (fanta 5) Ulm/Neu-Ulm (DING) Vogtland (VVV) BerlinBrandenburg (VBB) Bielefeld Rhein-Ruhr (VRR) Aachen (AVV) · · · · · OberlausitzNiederschles (ZVON) Mittelthüringen (VMT) Oberelbe (VVO) BerlinBrandenburg (VMS) Mittelsachsen (VBB) Vogtland (VVV) Rhein-Sieg (VRS) Münster Bielefeld Rhein-Ruhr (VRR) Aachen (AVV) OberlausitzNiederschlesien (ZVON) Mittelthüringen (VMT) Rhein-Sieg (VRS) Donau-Iller (DING) Pforzheim-Enzkreis (VPE) Donau-Iller (DING) Pforzheim-Enzkreis (VPE) Südbaden (fanta5) Südbaden (fanta5) Oberelbe (VVO) Mittelsachsen (VMS) Vogtland (VVV) Bodensee-Oberschwaben (bodo) HegauBodensee-Oberschwaben (bodo) Bodensee (VHB) HegauBodensee (VHB) NRW Tickets (z.B. SchönerTagTicket) über HandyTicket Deutschland NRW Tickets SchönerTagTicket) über HandyTicket Deutschland verfügbar (für den(z.B. Kauf ist die Anmeldung bei einem teilnehmenden verfügbar (für den Kauf ist die Anmeldung bei einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen/-verbund erforderlich) Verkehrsunternehmen/-verbund erforderlich) (Stand 02/2016) 44 HANDYTICKET HANDYTICKET 45 SONDERREGELUNGEN VERBUNDRAUMÜBERGREIFENDE FAHRTEN Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gelten ·bei der DB AG die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG ·bei der MRB der Tarif der Bayerischen Oberlandbahn bzw. der Transdev Regio Ost GmbH ·bei der Die Länderbahn GmbH DLB der Tarif der Vogtlandbahn-GmbH und ·im Regionalverkehr mit Bussen besondere Regelungen. Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Zug: Fahrscheine nach diesen Regelungen können im Regionalverkehr mit Bussen grundsätzlich nur auf der Linie erworben werden, mit der der Verbundraum verlassen oder in den Verbundraum eingefahren wird. Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 (außer Nossen und Marbach) und dem Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt abweichend davon ein Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs. Darstellung im VMS-Tarifzonenplan: · VMS-Tarif gilt bis Burgstädt (schwarze Linie) Übergangstarif MDV · ab Burgstädt gilt kein VMSTarif (graue Linie) Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Bus: linienbezogene Zuordnung zu benachbarter Tarifzone (VMS-Tarif) i m VMS externen Gebiet gelten linienbezogene Sonderregelungen 46 SONDERREGELUNGEN SONDERREGELUNGEN 47 ANRUFLINIENTAXIS (ALITA) IM LANDKREIS MITTELSACHSEN UND BEI DER CHEMNITZER VERKEHRS-AG Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis (ALiTa) wird zum »normalen« Fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig. ·diese Fahrten werden nur auf Wunsch (nach vorheriger telefonischer Anmeldung) durchgeführt ·in der Fahrplantabelle sind diese Fahrten mit einem Telefonsymbol, der entsprechenden Telefonnummer sowie der Anmeldefrist gekennzeichnet ALiTa Landkreis Mittelsachsen CVAG Mobilitätszuschlag jedermann Preisstufe 1 1 Tarifzone 1,00 Telefonnummer für die Anmeldung 03731 355500 0371 369000 Preisstufe 2 ab 2 Tarifzonen 2,00 Anmeldefrist bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn Kurzstrecke – 3 Haltestellen (CVAG: 4 Haltestellen) 1,00 Erweiterte Kurzstrecke – 6 Haltestellen (CVAG: 8 Haltestellen) 1,00 Es gilt der VMS-Tarif. Zusätzlich ist ein Mobilitätszuschlag zu entrichten. Schülerverbundkarten sind an Samstagen, Sonnund Feiertagen ausgenommen Preise in Euro Mobilitätszuschlag gilt jeweils fahrtbezogen und ist im jeweiligen Fahrzeug je nutzungsberechtigte Person zu entrichten (kein Vorverkauf) Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke und Beiblatt die Entrichtung des Mobilitätszuschlages entfällt Für die Bestellung benötigen Sie folgende Angaben: NUTZUNGSHINWEISE Anruflinientaxi (ALiTa): ·wird in verkehrsschwachen Zeiten (z. B. am Wochenende) angeboten ·wesentlich preiswerter als ein übliches Taxi ·Beförderung erfolgt nur zu der im Fahrplan ausgewiesenen Zeit von der jeweiligen Haltestelle 48 SONDERREGELUNGEN ·Datum des Beförderungswunsches ·ALiTa-Linie ·Abfahrtszeit ab Einstiegshaltestelle laut Fahrplan ·Ein-/Ausstiegshaltestelle ·Anzahl der zu befördernden Personen ·zu beförderndes Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl ·bereits erworbener gültiger Fahrausweis ·Tiere SONDERREGELUNGEN 49 FICHTELBERGBAHN (KURSBUCHSTRECKE 518) von Cranzahl nach Kurort Oberwiesenthal gilt der Tarif der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH (SDG) Folgende VMS-Fahrscheine mit Gültigkeit in den Tarifzonen 32 und 33 (einschließlich Preisstufe 4 – Verbundraum) werden anerkannt: ·Monatskarten einschließlich Jobtickets ·Abo-Monatskarten (außer Schülerverbundkarten) ·9-Uhr-Abo-Monatskarten ·Seniorentickets Die Nutzungsberechtigung gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte; es gelten keine Mitnahmeregelungen (auch keine Fahrrad- und Hundemitnahme). Inhaber des SchülerFerienTickets sind berechtigt, einmalig eine Hin- und Rückfahrt zum halben Preis gemäß des gültigen Tarifs der SDG durchzuführen. DRAHTSEILBAHN AUGUSTUSBURG Es gilt der Binnentarif Drahtseilbahn Augustusburg Drahtseilbahn NormalAugustusburg fahrpreis Ermäßigter Fahrpreis Kinderfahrpreis Einzelfahrschein 4,00 3,00 1,20 Berg- und Talfahrt 5,00 4,00 – 25,00 – – · gilt bei Vorlage eines tagesgültigen VMS-Fahrscheines oder Fahrscheines nach Bahntarif für die Anreise · gilt für Studenten und Azubis · gilt für allein reisende Kinder bis zum 15. Geburtstag 20-FahrtenKarte (gültig: 1 Jahr) Bemerkungen · kostenlose Mitnahme von eigenen Kindern und Enkeln (jeweils bis zum 15. Geburtstag) · kostenlose Mitnahme von Fahrrädern Preise in Euro Anerkennung von in der Tarifzone 8 gültigen Monats, AboMonats- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten (Mitnahmeregelung am Wochenende gilt nicht) einschl. Seniorenticket und Schülerverbundkarte sowie des SchülerFerienTickets 50 SONDERREGELUNGEN SONDERREGELUNGEN 51 ERHÖHTES BEFÖRDERUNGSENTGELT WEITERE BESTIMMUNGEN UNGÜLTIGE FAHRSCHEINE Fahrausweise, auch Kundenkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er Dies gilt auch für Fahrausweise, die ·nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind, ·nicht mit gültiger Wertmarke versehen sind, ·zerrissen, zerschnitten, unerlaubt eingeschweißt bzw. laminiert oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich bzw. gegenüber dem Originalzustand so geändert sind, dass keine einwandfreie Prüfung möglich ist, ·eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben, hergestellt oder kopiert sind bzw. unrechtmäßig genutzt werden, ·von Nichtberechtigten benutzt werden, ·zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, ·wegen des Zeitablaufs oder aus anderen Gründen (z. B. nach Tarifveränderung) verfallen sind, ·ohne das erforderliche auf der Kundenkarte aufgeklebte Lichtbild benutzt werden, ·personengebunden sind und keine Übereinstimmung der Nummer von Kundenkarte und Wertmarke bzw. Zeitkarte aufweisen, ·doppelt entwertet bzw. die Entwertungsmerkmale geändert oder manipuliert wurden, ·ohne bzw. nicht mit vollständig ausgefüllter Kundenkarte genutzt werden. ·personengebunden sind und keine Übereinstimmung von Vor- und Nachnamen auf Fahrschein und Kontrollmedium aufweisen. Das Fahrgeld wird nicht erstattet. 52 WEITERE BESTIMMUNGEN ·sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ·sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann, ·den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ, ·den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt, ·Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden kann und ·für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Sache gemäß Tarifbestimmungen keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Ein Fahrgast hat sich bei Aufforderung durch das Prüfpersonal mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren. Wird dies verweigert, kann der Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. FAHRPREISERSTATTUNG Einzelfahrscheine und Tageskarten werden nicht erstattet Wird eine Zeitkarte nicht oder nur einige Tage benutzt und dann ein formloser Antrag auf Erstattung gestellt, werden je vergangenem Tag (seit dem Gültigkeitsbeginn der Zeitkarte) zwei Einzelfahrten angerechnet und der Rest abzüglich Bearbeitungsentgelt erstattet. Vollständige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter www.vms.de oder als Broschüre in den Servicestellen erhältlich WEITERE BESTIMMUNGEN 53 > ausschlaggebend dafür ist der Kalendertag der Rückgabe, der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels bei Übersendung der Zeitkarte > bei nicht übertragbaren Zeitkarten kann ein früherer Zeitpunkt nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, Krankenhauses oder Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird Anträge sind spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem der Fahrausweis gekauft wurde. VERHALTEN DER FAHRGÄSTE Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. Bei Verlust von Fahrausweisen wird kein Ersatz geleistet oder Beförderungsentgelt erstattet. VON DER BEFÖRDERUNG AUSGESCHLOSSENE PERSONEN Personen, die eine Belästigung oder eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, insbesondere ·Personen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, ·Personen mit ansteckenden Krankheiten, ·Personen, die Fahrgäste belästigen, stark verschmutzte Kleidung tragen, übel riechen, Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben, ·Ekel erregende Personen. Nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Geburtstag, wenn sie nicht von Personen nach dem 6. Geburtstag begleitet werden. Kinder bis zum 4. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person nach dem 6. Geburtstag befördert. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Bei berechtigtem Ausschluss von der Fahrt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. 54 WEITERE BESTIMMUNGEN Fahrgästen ist untersagt, ·sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, ·die Türen während der Fahrt oder außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, ·Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, ·ein als besetzt erklärtes Fahrzeug zu betreten, ·die Benutzbarkeit der Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen (Entwerter, Fahrausweisautomaten usw.), Betriebs- und Bahnanlagen sowie der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege einzuschränken bzw. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen, ·außer in den dafür freigegebenen Bereichen zu rauchen, ·Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere geräuscherzeugende Gegenstände zu benutzen, die andere Fahrgäste belästigen könnten, ·Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen und Bahnanlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten oder zu überqueren sowie für den Fahrgast nicht zur Benutzung freigegebene Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu betreten, zu öffnen oder zu betätigen, ·Fahrräder, angeschnallte Roll- oder Schlittschuhe, Inline-Skates oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen bzw. auf Skateboards in Fahrzeugen und Anlagen zu stehen, WEITERE BESTIMMUNGEN 55 ·mitgeführte Rollatoren während der Fahrt als Sitzgelegenheit zu benutzen, ·in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen Waren, Werbe- und Informationsmaterial, Dienstleistungen, Sammlungen, Befragungen, kulturelle Darbietungen jeglicher Art ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten oder durchzuführen, ·in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen zu betteln. Die Mitnahme von zum sofortigen Verbrauch bestimmter Nahrungsmittel und Getränke, die zur Verunreinigung der Kleidung von Fahrgästen oder Fahrzeugeinrichtungen führen können, ist untersagt. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Busse sind grundsätzlich am Vordereinstieg beim Fahrer zu betreten. Dabei ist dem Fahrer unaufgefordert der gültige 56 WEITERE BESTIMMUNGEN Fahrausweis zur Kontrolle vorzuweisen bzw. am Entwerter der Fahrausweis zu entwerten oder beim Fahrer bzw. am Fahrausweisautomaten ein Fahrausweis zu erwerben. Im Linienverkehr mit Bussen kann der Fahrgast zwischen 20:00 und 04:00 Uhr auf Wunsch auch zwischen den Haltestellen aussteigen. Der Haltewunsch muss dem Fahrer spätestens an der letzten Haltestelle vor dem Ausstiegsziel mitgeteilt werden. Der mögliche außerplanmäßige Halt im Einzelfall liegt im Ermessen des Fahrers. Der Fahrpreis wird so berechnet, als würde der Fahrgast an der nächstfolgenden regulären Haltestelle aussteigen. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt deren Begleitern. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen. Verletzt ein Fahrgast die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Vollständige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter www.vms.de oder als Broschüre in den Servicestellen erhältlich WEITERE BESTIMMUNGEN 57 ENTGELTE UND GEBÜHREN Bei Verunreinigung von Fahrzeugen und Anlagen (bzw. in Höhe des tatsächlich entstandenen Reinigungsaufwandes) Bei Missbrauch der Betätigung von Alarm- und Sicherungseinrichtungen AUSGEWÄHLTE PARTNERUNTERNEHMEN IM VMS 15,00 30,00 – im SPNV 200,00 Erhöhtes Beförderungsentgelt 60,00 Bei unerlaubtem Rauchen · sofortige Bezahlung · nachträgliche Bezahlung 5,00 20,00 Entgelt für die Aufbewahrung bei Rückgabe von Fundsachen 2,50 Bearbeitungsentgelt für Fahrpreisbescheinigungen sowie Fahrgelderstattungen 2,50 Bearbeitungsgebühr (u. a. für nachträgliche Bezahlung des Reinigungsentgeltes, des Erhöhten Beförderungsentgeltes, für den Ersatz von Kundenkarten für personengebundene Zeitkarten, für Stornierung bzw. Änderung von Gruppenfahrtanmeldungen, für schriftliche Bestätigungen, für schriftliche Mahnungen zur Zahlung des Erhöhten Beförderungsentgeltes und für Zahlungsaufforderungen bei Rücklastschrift) 5,00 Bearbeitungsgebühr bei Ersatz von Wertmarken für Schülerverbundkarten und personengebundenen Abos (im Kulanzfall) 15,00 Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Vorlage einer gültigen personengebundenen Zeitkarte bzw. Ermäßigungsberechtigung (Nachweis innerhalb einer Woche) 7,00 Chemnitzer Verkehrs-AG Carl-von-Ossietzky-Straße 186 · 09127 Chemnitz Telefon 0371 2370333 · www.cvag.de City-Bahn Chemnitz GmbH Bahnhofstraße 1 · 09111 Chemnitz Telefon 0371 495795222 · www.city-bahn.de Mitteldeutsche Regiobahn c/o Transdev Regio Ost GmbH Mitteldeutsche Regiobahn c/o Bayerische Oberlandbahn GmbH Wintergartenstraße 12 · 04103 Leipzig Telefon 0341 231898288 www.mitteldeutsche-regiobahn.de DB Regio AG Regio Betriebsbereich Sachsen Bergstraße 2 · 01069 Dresden Telefon 01806 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz; Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) · www.bahn.de DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn Bahnhofstraße 9 · 09111 Chemnitz Telefon 0371 4933041 · www.erzgebirgsbahn.de Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH Carl-Schiffner-Straße 26 · 09599 Freiberg Telefon 03731 300770 www.freiberger-eisenbahn.de REGIOBUS Mittelsachsen GmbH Altenburger Straße 52 · 09648 Mittweida Telefon 03727 9680 · www.regiobus.com Regionalverkehr Erzgebirge GmbH Geyersdorfer Straße 32 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 151-0 · www.rve.de Regionalverkehr Westsachsen GmbH Crimmitschauer Straße 36 f · 08058 Zwickau Telefon 0375 35560 · www.nahverkehr-zwickau.de Preise in Euro 58 WEITERE BESTIMMUNGEN PARTNERUNTERNEHMEN 59 SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH Bahnhofstraße 7 · 09484 Kurort Oberwiesenthal Telefon 037348 1510 · www.sdg-bahn.de Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH Schlachthofstraße 12 · 08058 Zwickau Telefon 0375 213384 www.nahverkehr-zwickau.de Die Länderbahn GmbH DLB Ohmstraße 2 · 08496 Neumark Telefon 03744 19449 · www.vogtlandbahn.de 60 PARTNERUNTERNEHMEN
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