Landesärztekammer Rheinland

Ärzteblatt
R H E I N L A N D - P FA L Z
8
69. Jahrgang · Q uintessenz Ver lags- GmbH · ISSN 0001-9488
2016
Aktiengesellschaft
Internationale Versicherungsmakler
Kooperationspartner der
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Hotline: 0 61 31 / 2 88 22 99
Fax: 0 61 31 / 2 88 22 90
■ Ärztekammer-Wahlergebnisse im Überblick: Die neuen Vertreterversammlungen steht fest.
■ Großes Interesse beim 6. Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende.
■ Sommerfest der Landesärztekammer: beliebter Kommunikations-Treffpunkt für Politiker und Ärzte
■ Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz.
■ Vertreterversammlung der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben.
Ärzteblatt
Rheinland-Pfalz
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8/2016
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Inhalt
■ EDITORIAL
Frieder Hessenauer 4
Wahlergebnis: Die neue Vertreterversammlung steht fest
Sommer fest der Landesärztekammer:
Präsident Professor Dr. Frieder
Hessenauer (l.) und Vize -Präsident
Dr. Bernhard Lenhard begrüßen
Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
■ Seite 8
■ AKTUELL
Wichtiger Hinweis für mit Berufserlaubnis tätige Ärztinnen und Ärzte 5
in Rheinland-Pfalz: Beginn einer Weiterbildung nur noch mit Approbation möglich
Ärztekammer-Wahl 2016: Vertreterversammlungen stehen fest
5
Koblenz ehrt Fortbildungsbeauftragten Dr. Walter Messerschmidt
6
Universitätsmedizin Mainz: Jahresfehlbetrag verringert
6
Erneutes Wachstum beim Arzthonorar um rund drei Prozent
6
Medizinstudierende verabschieden fünf neue Positionspapiere
7
Gemeinsame Fachtagung Gesundheitsversorgung 4.0 7
= zukunftsfest oder sanierungsbedürftig?
7
Sommerfest der Landesärztekammer: beliebter Kommunikations-Treffpunkt 8
für Politiker und Ärzte
■ b eru f s p olitik
10
Ines Engelmohr, Mainz
Der Hausarzt; die Perspektive: Großes Interesse beim 6. Mainzer Abend
der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende
12
Ines Engelmohr, Mainz
Gesundheitsministerkonferenz stärkt ÖGD und bekräftigt Masterplan
Medizinstudium 2020
13
Ines Engelmohr, Mainz
Professor Dr. Irene Krämer: Eine schlecht angelegte Arzneimittelstudie
ist eine unethische Studie
Besondere Auszeichnung für Professor
Dr. Irene Krämer: Die Direktorin der
Apotheke der Universitätsmedizin
Mainz ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.
Im Inter view berichtet sie über ihre
Arbeitsschwerpunkte.
■ S e i t e 13
16
Josef Müller, Mainz
Ohne Herstellungskosten keine Gebührenordnung!
■ NEUES AUS DER KV
Im Herbst 2016: Wahl der Vertreterversammlung der KV RLP
23. Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben
18
19
■ V E R A N S T A L T U N G E N 23
■ Liebe Leserin, lieber Leser !
Der Fortbildungseifer der Ärztinnen
und Ärzte ist enorm. Immer größer
und vielfältiger wird die Angebotspalette an interessanten Fortbildungsmöglichkeiten. Das Fortbil­dungs­­­angebot in Rheinland-Pfalz ist nun bereits
so umfangreich, dass wir den kompletten Überblick im Ärzteblatt gar
nicht mehr wiedergeben können.
Wir können deshalb nur die landesweiten Veranstaltungen der Akademie
für Ärztliche Fortbildung abdrucken.
Alle anderen interessanten Fortbildungsmöglichkei­ten können Sie unverändert umfangreich in den elektronischen Veranstaltungskalendern auf
den Internetseiten Ihrer Bezirksärztekammern abfragen.
I hre Är ztebl att-R eda k tio n
■ B E K A N N T M A C H U N G E N 27
■ FA M U L AT U R L I S T E 40
■ PERSONALIA
41
■ I M P R E SS U M 43
Offizielles Organ der Landesärztekammer, der Bezirksärztekammern
und der Kassen­­­ärzt­lichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Postfach 2926, 55019 Mainz
Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Tel. 06131/28822-0, Fax 06131/28822-88
E-Mail: [email protected], Internet: www.laek-rlp.de
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
3
Editorial
Frieder Hessenauer
Wahlergebnis: Die neue
Vertreterversammlung steht fest
Das Wahlergebnis für die Zusammensetzung des neuen
Landes-Ärzteparlaments ist nun bekannt. Alle Wahlzettel sind
akribisch ausgezählt worden.
Und alle 80 Kolleginnen und Kollegen, die sich in der kommenden Legislaturperiode fünf Jahre lang für die rheinlandpfälzische Ärzteschaft engagieren werden, stehen somit fest.
Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Trier sind 9 Delegierte
in der neuen VV vertreten. Sie gehören zu folgenden Listen:
Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund (5 Delegierte),
Gemeinsame Ärzteliste (4 Delegierte),
Unabhängige Liste (0 Delegierte).
Die 80 Mandate in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sind regional gewichtet und analog zu den Mitglie- Die Namen aller gewählten Vertreter/- innen können Sie in
derzahlen festgelegt.
dieser Ausgabe Ihres rheinland-pfälzischen Ärzteblatts auf den
Seiten der Bekanntmachungen aktuell nachlesen.
Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz kommen 28
Delegierte. Sie gehören zu folgenden Listen:
Im neuen Ärzteparlament werden viele bekannte, aber auch
viele neue Gesichter sein. Viele Delegierte werden zum ersten
Mal mit an Bord sein. Ihr Anteil liegt bei 42,5 Prozent. Der Anteil
Marburger Bund Olaf Smago (10 Delegierte),
Die Hausarztliste – San. Rat. Dr. Fink (7 Delegierte),
der Ärztinnen in der neuen Vertreterversammlung liegt bei
Liste Soziales Gesundheitswesen (4 Delegierte),
rund 18 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,2 Prozent.
Liste Zukunft 2020 (1 Delegierter),
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz (6 Delegierte).
Da die Vertreterversammlung das höchste Gremium der verfassten rheinland-pfälzischen Ärzteschaft ist, bestimmt sie
Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz erhalten 26 Dele- während ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte heraus
gierte einen Platz in der VV. Sie gehören zu folgenden Listen:
die 15 Vorstandsmitglieder und wählt den Präsidenten sowie
die beiden Vize-Präsidenten.
weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer (4 Delegierte),
Marburger Bund Dr. med. Claus Beermann (9 Delegierte),
Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung
Die Hausarztliste (5 Delegierte),
wird am 23. November 2016 in Mainz stattfinden.
Junge Ärzte (2 Delegierte),
Freie Ärzte Hambacher Bund (1 Delegierter),
Alternative für Haus- und Fachärzte (1 Delegierter),
FAiRLP – Fachärzte in Rheinland-Pfalz (4 Delegierte) .
Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Rheinhessen ziehen
17 Delegierte ein. Sie gehören zu folgenden Listen:
Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker (8 Delegierte),
Ärztevereine Rheinhessen Dr. Lenhard (4 Delegierte),
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz (4 Delegierte),
Junge Ärzte (1 Delegierter).
4
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Professor Dr. Frieder Hessenauer
Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Aktuell
W i c ht i g e r H i nwe i s f ü r m i t B e r u f s e r l a u b n i s t ä t i g e Är z t i n n e n u n d Är z t e i n
R h e i n l a n d - P f a l z : B e g i n n e i n e r We i t e rb i l d u n g n u r n o c h m i t Ap p r o b a t i o n m ö g l i c h
Zum 24. Februar 2016 ist aufgrund einer EU-Richtlinie eine
Änderung des Heilberufsgesetzes des Landes RheinlandPfalz (vgl. § 37 Abs. 2 HeilBG) in Kraft getreten. Hiernach
darf mit der Weiterbildung erst begonnen werden, wenn
Ärztinnen und Ärzte die ärztliche Grundausbildung nach §
3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Bundesärzteordnung, in der jeweils
geltenden Fassung, abgeschlossen haben oder wenn sie
über einen gleichwertigen Ausbildungsstand oder einen
gleichwertigen Kenntnisstand verfügen, den sie mit einer
bestandenen Kenntnisprüfung nachgewiesen haben.
Zur Wahrung des Vertrauensschutzes hat sich die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf folgende Regelung geeinigt:
Diese Neuregelung ist für alle Ärztinnen und Ärzte von
Bedeutung, die aus Drittstaaten (außerhalb der EU) kommen und denen vom Landesamt für Jugend, Soziales und
Versorgung in Rheinland-Pfalz eine Berufserlaubnis für die
ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz erteilt wurde beziehungsweise wird.
Allen Ärztinnen und Ärzten, die ab dem 24. Februar 2016
eine Berufserlaubnis erhalten haben beziehungsweise
noch erhalten, kann die absolvierte ärztliche Tätigkeit nicht
mehr auf ihre Weiterbildung angerechnet werden.
Allen Ärztinnen und Ärzten, deren Berufserlaubnis vor dem
24. Februar 2016 erteilt wurde, können die ärztlichen Tätigkeiten, die sie im Rahmen selbiger absolvieren, bis zum Ablauf
dieser Berufserlaubnis, längstens jedoch bis zum 23. Februar
2018 auf die Weiterbildung weiterhin angerechnet werden.
Die Landesärztekammer hat alle Ärztinnen und Ärzte mit
Berufserlaubnis, soweit ihr diese bekannt sind, über diese
Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies konkret, dass Neuregelung zusätzlich schriftlich informiert. Ärztinnen und
bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes Ärzte, die zwischenzeitlich bereits eine Approbation erhal(Erteilung der Approbation) die ärztliche Tätigkeit nicht mehr ten haben, sollten hierüber umgehend eine beglaubigte
Kopie ihrer zuständigen Bezirksärztekammer senden. (eb)
auf die ärztliche Weiterbildung angerechnet werden kann.
Foto: Engelmohr
Är z t e k a m m e r -Wa h l 2016: Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g e n s t e h e n f e s t
E s i s t g e s c h a f f t : D i e Wa h l s t i m m e n s i n d e r f a s s t . I n a l l e n B e z i r k s ä r z t e k a m m e r n – w i e h i e r b e i s p i e l s w e i s e i n R h e i n h e s s e n – w u r d e a k r i b i s c h g e z ä h l t , s o r t i e r t u n d g e r e c h n e t . D i e vo r l ä u f i g e n Wa h l e r g e b n i s s e kö n n e n S i e i n d i e s e m Ä r z t e blatt und auf den Internetseiten der Kammern nachlesen.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
5
Aktuell
Ko b l e n z e h r t Fo r t b i l d u n g s b e a u f t ra g t e n D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t
Foto: privat
Au s z e i c h n u n g f ü r D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t , d e n l a n g j ä h r i g e n Fo r t b i l d u n g s b e a u f t r a g t e n d e r B e z i r k s ä r z t e k a m m e r
Ko b l e n z : Vo r s i t z e n d e r D r. K a r l h e i n z Ku r f e ß ü b e r r e i c h t
i h m d i e J o h a n n e s - M ü l l e r- M e d a i l l e d e r B e z i r k s ä r z t e k a m m e r Ko b l e n z . M i t d e r M e d a i l l e e h r t d i e B e z i r k s ä r z t e k a m m e r Pe r s o n e n , d i e s i c h u m d a s A n s e h e n d e r Ä r z t e s c h a f t
und um die Gesundheit der Bürger im ehemaligen Regie r u n g s b e z i r k Ko b l e n z ve r d i e n t g e m a c h t h a b e n .
D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t w a r 3 0 J a h r e l a n g M i t g l i e d d e r
Ko b l e n z e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g , 15 J a h r e l a n g M i t g l i e d
b e z i e h u n g s w e i s e s te l l ve r t r e te n d e s M i tg l i e d i m We i te r b i l d u n g s a u s s c h u s s u n d s e i t 20 0 6 b i s h e u t e i m Fo r t b i l d u n g s a u s s c h u s s , d e s s e n Vo r s i t z e n d e r e r s e i t 20 0 8 i s t . Zu d e m
w a r e r vo n 19 9 6 b i s 20 01 s t e l l ve r t r e t e n d e s Vo r s t a n d s m i tg l i e d . D i e Ko b l e n z e r Ä r z t e k a m m e r s e i i h m a u ß e r o r d e n tl i c h d a n k b a r d a f ü r, d a s s e r b i s h e u t e j e d e z e r t i f i z i e r t e
Fo r t b i l d u n g s ve r a n s t a l t u n g d e r K a m m e r b e g u t a c h t e t
h a b e . Ku r f e ß: „ D a s i s t e i n r i e s i g e s A r b e i t s p e n s u m , d a s S i e
still und leise für uns bewältigen. Klagen habe ich Sie nie
g e h ö r t .“ D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t w a r a u c h 3 0 J a h r e
l a n g M i t g l i e d b e z i e h u n g s w e i s e s t e l l ve r t r e t e n d e s M i tg l i e d d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r,
d i e e r b i s h e u t e a l s M i t g l i e d i m S a c hve r s t ä n d i g e n b e i r a t
z u m K r a n ke n h a u s a u s c h u s s d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r u n d
a l s M i t g l i e d i m Fo r t b i l d u n g s a u s s c h u s s r e p r ä s e n t i e r e . Fü r
ihn sei Messerschmidt ein „berufspolitisches Urgestein
i m b e s t e n S i n n e “, l o b t e Ku r f e ß d a s E n g a g e m e n t i n s e i n e r
L a u d a t i o.
U n i ve r s i t ä t s m e d i z i n M a i n z : J a h r e s f e h l b e t ra g ve r ri n g e r t
Die Universitätsmedizin Mainz hat das Jahr 2015 mit einem
Jahresfehlbetrag von rund 6,2 Millionen Euro abgeschlossen.
Gegenüber dem Vorjahr sei dies erneut eine leichte Verbesserung – in 2014 betrug der Jahresfehlbetrag noch 6,5 Millionen
Euro. Dies teilte die Universitätsmedizin Mainz mit. Bei nahezu
gleichbleibender Zahl stationärer Patienten – 65.361 in 2015
gegenüber 65.145 in 2014 – habe die Universitätsmedizin
Mainz im vergangenen Jahr vermehrt Patienten mit komplexen, schweren oder seltenen Erkrankungen behandelt, die
universitärer Medizin bedurften.
Nach Angaben der Vorstandsvorsitzenden und Medizinischem
Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Professor Dr. Babette
Simon, bedeute dies „dass wir auch vermehrt Patienten behandelt haben, die der speziellen Expertise und Infrastruktur universitärer Spitzenmedizin bedurften.“ In Zahlen gefasst stelle
sich dies so dar: Im vergangenen Jahr stiegen die Erlöse aus
Krankenhausleistungen auf knapp 375 Millionen Euro – und
damit gegenüber dem Vorjahr um gut 17 Millionen Euro oder
4,7 Prozent. Auch im so genannten Case-Mix-Index, der ein
Maß für den Schweregrad der erfolgten Behandlungen ist,
spiegele sich dies wider. Dieser lag im Jahr 2015 bei 1,47, nachdem er in den beiden Jahren zuvor konstant bei 1,43 gelegen
hatte, so Simon.
6
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Im Jahr 2015 wurden nach Universitätsmedizin-Angaben in
den Hochschulambulanzen der Universitätsmedizin Mainz
88.727 Patienten versorgt – gegenüber rund 85.617 im vorletzten Jahr. Nach wie vor seien nur 83.000 Fälle durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Der Zuspruch durch ambulante Patienten mit besonders schweren und komplexen sowie
seltenen Erkrankungen sei auch im vergangenen Jahr an der
Universitätsmedizin Mainz ungebrochen zunehmend gewesen. Demzufolge stieg die Abrechnung verschiedener hochspezialisierter Leistungen oder seltener Erkrankungen nach
Leistungstarifen gemäß Paragraph 116b (SGB V) erneut – von
24.666 ambulanten Fällen in 2014 auf 25.640 Fälle in 2015.
Zudem sei es gelungen, Drittmittel in Höhe von etwa 50,6 Millionen Euro einzuwerben, im Jahr 2014 waren es noch 49,6
Millionen Euro.
(eb)
E r n e u t e s Wa c h s t u m b e i m Ar z t h o n o ra r
u m r u n d d r e i Pr o z e nt
Ärzte in Rheinland-Pfalz bekommen auch 2016 mehr Geld: Die
Honorare für Vertragsärzte und Psychotherapeuten steigen
wie im vergangen Jahr um fast drei Prozent. Wie der Verband
der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Mainz mitteilte, verständigten
sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche
Vereinigung auf eine Anhebung des Punktwertes für die ärzt-
Aktuell
lichen Leistungen und auf eine Anpassung der Gesamtvergütung an die Krankheits- und Bevölkerungsentwicklung im
Land. Das Honorarplus entspreche einem Gesamtvolumen von
rund 45 Millionen Euro. Rückwirkend erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten zusätzlich eine Nachvergütung
von rund 4,6 Millionen Euro.
So begrüßt die bvmd die Vorschläge des Ethikrates zur Sicherstellung einer besseren Kommunikation wozu die Berücksichtigung des zeitlichen und organisatorischen Aufwandes innerhalb des DRG-Systems gehöre. Hierzu zählten als Vorgaben
sowohl Gespräche mit den Patienten als auch interprofessionelle Patientenvisiten und Fallkonferenzen. Diese Vorgaben
sollten zur Sicherstellung dokumentiert werden. Die Voraus„Mit diesem Paket setzen wir die Vorgaben der Bundesebene setzungen für die Kommunikation sollten dadurch gewährleisum und berücksichtigen gleichzeitig die regionalen Besonder- tet werden, dass alle im Krankenhaus Beschäftigten durch
heiten in der Gesundheitsversorgung,“ so Martin Schneider, regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote gestärkt
Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz „Wir reagie- würden. Dabei sollte auch interkulturelle Kompetenz vermitren damit adäquat auf die Entwicklung von Demografie und telt werden.
Morbidität in Rheinland-Pfalz und tragen zur Stärkung der
Versorgung in ländlichen Regionen bei.“
Telemedizin war ein weiteres Tagungsthema. Die bvmd erwartet, dass sich der Telemedizin-Trend in den nächsten Jahren
Zum Hintergrund: Der Honorarzuwachs von rund drei Prozent fortsetze und sich somit die Arbeitsweise von Ärzten grundlesetzt sich zusammen aus der Umsetzung der Bundesvorgaben gend verändere. Die Digitalisierung biete große Chancen,
zur Anhebung des Orientierungswertes auf 10,4361 Cent und beinhalte aber auch enorme Herausforderungen hinsichtlich
der Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität des Abbaus von Ängsten und der sicheren Umsetzung. Für die
und demografischer Entwicklung. Auf Grundlage der bvmd überwiegen die zahlreichen Vorteile gegenüber den
Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Vergü- begründeten Bedenken. Die bvmd sieht zudem im Zuge der
tung psychotherapeutischer Leistungen erhalten Vertrags- Digitalisierung eine große Chance, den Datenschutz, auch
ärzte und Vertragspsychotherapeuten darüber hinaus rückwir- analoge Daten, zu verbessern. Ein konsequenter Datenschutz
kend eine höhere Vergütung für die Jahre 2012 bis zum dritten sei notwendig, um langfristig das Vertrauen der Bevölkerung
Quartal 2015, sofern sie für das entsprechende Quartal Wider- in die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
spruch gegen ihren Honorarbescheid eingelegt hatten. (eb)
Ferner ist die bvmd der Überzeugung, dass Zugang zu bezahlbaren Medikamenten, Impfungen und Diagnostik ein Menschenrecht ist. Deswegen sei es nicht akzeptabel, dass ein
M e d i z i n s t u d i e r e n d e ve ra b s c h i e d e n f ü n f
Drittel der Weltbevölkerung keinen regulären Zugang zu
n e u e Po s i t i o n s p a p i e r e
essentiellen Medikamenten habe. Um die Innovation neuer
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutsch- Medikamente zu fördern, müssten neuartige Finanzierungs(eb)
land (bvmd) hat auf ihrer Mitgliederversammlung in Gießen systeme genutzt werden.
neue Positionen zu verschiedenen Themen verabschiedet.
G e m e i n s a m e Fa c ht a g u n g
G e s u n d h e i t s ve r s o r g u n g 4 . 0 = z u k u n f t s f e s t o d e r s a n i e r u n g s b e d ü r f t i g?
Ein Gesetz nach dem anderen ging im vergangenen Jahr in
die Endphase und ist nun in Kraft getreten. Viele dieser
Gesetze betreffen die Gesundheitsversorgung: wie das
Krankenhausstrukturgesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz.
Kliniken beispielsweise können nun zwar mehr Pflege- und
Hygienepersonal beschäftigen. Doch für bestimmte Leistungen werden auch Qualitätszuschläge und -abschläge
eingeführt.
Und Versicherte sollen mit Hilfe von Terminservicestellen
innerhalb von vier Wochen die notwendige Versorgung
erhalten.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz veranstaltet
hierzu gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektoren Rheinland-Pfalz e.V. – Landesgruppe RheinlandPfalz/Saarland sowie dem Bundesverband Pflegemanagement e.V. Rheinland-Pfalz die
Fortbildungsveranstaltung: Gesundheitsversorgung 4.0 =
zukunftsfest oder sanierungsbedürftig? am Donnerstag,
dem 29. September 2016 von 9:00 bis 15:30 Uhr in Mainz.
Programm und Anmeldungshinweise gibt´s im Internet:
http://www.laek-rlp.de/downloads/fortbildungsveranstaltung_2016.pdf
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
7
Berufspolitik
Sommerfest der Landesärztekammer:
beliebter Kommunikations-Treffpunkt für
Politiker und Ärzte
Foto: Engelmohr
Ines Engelmohr, Mainz
S t a m m g a s t b e i m S o m m e r f e s t : K a m m e r- P r ä s i d e n t P r o f e s s o r D r. Fr i e d e r H e s s e n a u e r ( l . ) u n d V i z e - P r ä s i d e n t D r.
B e r n h a r d L e n h a r d b e g r ü ß e n M i n i s t e r p r ä s i d e n t i n M a l u D r e y e r.
Fast 200 Gäste aus Politik, ärztlicher Selbstverwaltung und weitere wichtige Partner im Gesundheitswesen haben sich beim
diesjährigen Sommerfest der Landesärztekammer RheinlandPfalz im Mainzer Erbacher Hof getroffen. Das Sommerfest der
Landesärztekammer erfreut sich als wichtiger KommunikationsTreffpunkt immer größerer Beliebtheit, so der Präsident der
Landesärztekammer Professor Dr. Frieder Hessenauer.
mer waren immer hartnäckig.“ Sie habe Hessenauer immer als
wichtigen Ideengeber erlebt. Sie verbinde mit ihm wichtige
Themen wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Weiterbildung insbesondere den Quereinstieg Allgemeinmedizin,
die berufsbegleitende Fachkunde Geriatrie sowie sein „überzeugendes und sehr frühes“ Engagement für den ärztlichen
Nachwuchs und seinen Einsatz für künftige Versorgungsformen. Dreyer: „Für all das möchten ich und die ganze Regierung
Neben vielen Landtagsabgeordneten aus den Fraktionen ganz herzlich Dankeschön sagen.“
nutzte in diesem Jahr auch wieder die rheinland-pfälzische
Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Gelegenheit, mit den Ärztinnen und Ärzten im Dialog zu bleiben. Auch Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Wirtschaftsminister
Volker Wissing waren Gäste beim Sommerfest der Landesärztekammer.
Foto: Engelmohr
Die Ministerpräsidentin bedankte sich in ihrem Grußwort ausdrücklich für die gute Kooperation mit der Landesärztekammer. Besondere Worte richtete sie an Hessenauer, dessen
Amtszeit als Landesärztekammer-Präsident Ende dieses Jahr
zu Ende gehen wird. Sie habe es immer sehr geschätzt, dass
„wir so gut zusammengearbeitet haben. Und manchmal waren Au ch G esun dh eit sminis terin S ab in e B ät zing - Lichtenthäl er
wir nicht so schnell mit der Umsetzung. Doch er und die Kam- s c h ä t z t d a s S o m m e r f e s t .
8
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Berufspolitik
Foto: Engelmohr
Auch mit den Medizinstudierenden ist die Landesärztekammer
deshalb in engem und regelmäßigem Kontakt. „Das ist wichtig,
um direkt die Bedürfnisse der Studierenden zu erfahren“, so
der Ärztekammer-Präsident. Viele Medizinstudierende, die sich
auch berufspolitisch in der Fachschaft Medizin engagieren,
waren beim diesjährigen Sommerfest wieder mit dabei.
Foto: Engelmohr
Ebenfalls ein gern gesehener Gast: Wir tschaf tsminister
Vo l ke r W i s s i n g .
N a h d r a n a m ä r z t l i c h e n N a c hw u c h s : Au c h d i e M e d i z i n s t u dierenden sind in den Dialog eingebunden.
Beim diesjährigen Sommerfest stand auch wieder eine Ehrung
mit auf dem Programm: Für ihren jahrzehntelangen und verlässlich-kompetenten Einsatz für die Patienten und die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Margarete Adelhardt mit der Samuel-Thomas-vonSoemmerring-Medaille ausgezeichnet. Diese Medaille ist die
höchste Ehrung, die die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
vergeben kann.
Foto: Engelmohr
Für die Belange der Ärztinnen und Ärzte sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich „habe ich dies stets mit
Freude und Nachdruck getan“, so der Kammer-Präsident. Auch
plädierte er erneut dafür, den „Blick nach vorne“ nicht zu vernachlässigen. Hessenauer: „Nur gemeinsam können wir dafür
sorgen, dass für die nachrückende Ärztegeneration künftig die
richtigen Weichen gestellt werden.“
H o h e Au s z e i c h n u n g f ü r M a r g a r e t e A d e l h a r d t .
K amm er- Pr äsid ent Profess o r D r. Frie d er H ess enau er
ü b e r r e i c h t i h r d i e S a m u e l -T h o m a s - vo n -S o e m m e rring-Medaille.
Margarete Adelhardt engagiert sich seit rund 13 Jahren als Mitglied im Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer. In der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer ist sie als nicht-ärztliches Mitglied seit
über 20 Jahren aktiv. Beide Gremien sind wichtige Instanzen für den Patientenschutz und für die ärztliche
Qualitätssicherung. Rheinland-Pfalz hatte als erstes
Bundesland entschieden, Patientenvertreter in diese
Gremien aufzunehmen. Margarete Adelhardt ist in beiden Gremien mit „viel Engagement und auch Herzblut
dabei“, lobte Landesärztekammer-Präsident Professor
Dr. Frieder Hessenauer. „Ihre Mitarbeit schätzen wir sehr.
Ihre stets sehr gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise in jedem einzelnen Fall zum Wohle der Patienten
ist ein Gewinn. Sie scheut sich auch nicht, unbequeme
Fragen direkt zu stellen. Sie ist kritisch und wachsam –
und das ist gerade bei ethischen Fragen sehr wichtig“,
so Hessenauer in seiner Laudatio.
Margarete Adelhardt wurde in Zweibrücken geboren.
Ihre Ausbildung zur Säuglings- und Kinderkrankenschwester absolvierte sie an der Kinderkranken-Pflegeschule an der Univ.-Kinderklinik Mainz. Sie arbeitete
dort als Kinderkrankenschwester und übernahm auch
die pflegerische Leitung der Kinderpoliklinik. Sie bildete
sich zur Pflegedienstleitung an der „Schwesternhochschule“ des Agnes-Karll-Verbandes in Frankfurt/Main
weiter und arbeitete 1966 bis 2001 als Pflegedienstleitung der Univ.-Kinderklinik Mainz. In den Jahren 1987
bis 1994 war sie Leitende Pflegekraft im Klinikvorstand.
Auch ehrenamtlich engagierte sich Margarete Adelhardt viele Jahrzehnte lang. Beispielsweise als Vorsitzende des Katholischen Berufsverbandes für Pflegeberufe und immer noch als Mitglied der Ethik-Kommission
und des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
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Berufspolitik
Der Hausarzt; die Perspektive: Großes
Interesse beim 6. Mainzer Abend der
Allgemeinmedizin für Medizinstudierende
Foto: Engelmohr
Ines Engelmohr, Mainz
Vo l l e s H a u s u n d g r o ß e s I n t e r e s s e: D e r M a i n z e r A b e n d d e r A l l g e m e i n m e d i z i n f ü r M e d i z i n s t u d i e r e n d e ko m m t g u t a n .
Der bunte „Markt der Möglichkeiten“ und die große Bandbreite
der Allgemeinmedizin hat auch in diesem Jahr bei den Mainzer
Medizinstudierenden wieder viel Anklang und positives Echo
gefunden. Gut 150 Medizinstudierende haben die Gelegenheit
genutzt, während des 6. Mainzer Abends der Allgemeinmedizin
an verschiedenen Info-Ständen mit erfahrenen Hausärztinnen
und Hausärzten, die schon seit vielen Jahren in ihren Praxen
Patienten betreuen, ins Gespräch zu kommen.
Ärzte, die hier an den Info-Ständen bereit stünden, „sind alle
nah an der Realität des ärztlichen Alltags und freuen sich darauf, wenn Sie ihnen Löcher in den Bauch fragen.“
Gerade die Allgemeinmedizin „bietet in ihrer Ganzheitlichkeit
so viele faszinierende Facetten“: Für Univ.-Professor Dr. Michael
Jansky, Direktor des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, liegt ebenfalls in der hausärztlichen Tätigkeit ein großer Reiz. Auch der neue Lehrstuhl
Um den ärztlichen Nachwuchs zu stärken und um ihn auch für für Allgemeinmedizin sei ein wichtiger Schritt für die Stärkung
die hausärztliche Versorgung zu begeistern, hat die Landesärz- der Lehre in der Allgemeinmedizin.
tekammer Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Lehrbereich
Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz vor vielen
Jahren diesen Abend der Allgemeinmedizin ins Leben gerufen.
Foto: Engelmohr
„Der Arztberuf ist ein schöner Beruf, der viel Freude macht“, so
San.-Rat. Dr. Michael Fink. Der Vize-Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz arbeitet selber seit vielen Jahren als
Landarzt im Westerwald. Gerade auf dem Land, so fügte er
hinzu, „hat der Arzt derzeit unendlich viele gute Perspektiven.
Selten waren die Chancen für hausärztliche Arbeit auf dem
Land so gut wie heute.“ Und: Gerade der Beruf des Hausarztes
eigne sich wie kein anderer Beruf dazu, Familie und Beruf zu
W i e l a s s e n s i c h Fa m i l i e u n d B e r u f u n t e r e i n e n H u t b r i n vereinbaren. Fink ermunterte die Studierenden, die Kontakte g e n? H a u s ä r z t i n D r. B a r b a r a R ö m e r ( l .) g i b t g e r n e Au s des Allgemeinmedizin-Abends zu nutzen: Die Ärztinnen und k u n f t .
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Foto: Engelmohr
Berufspolitik
G e w u s s t w i e : Au c h d a s A b h ö r e n w i l l g e l e r n t s e i n .
Im Mainzer Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der
Universitätsmedizin Mainz wird viel Wert auf Praxisnähe
gelegt. Hier lernen die Studierenden nicht nur den wissenschaftlich-theoretischen Bereich der Allgemeinmedizin kennen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung
der praxisnahen Kenntnisse und Fertigkeiten im Fach Allgemeinmedizin.
Auch finanzielle Fördermöglichkeiten kamen beim Info-Abend
zur Sprache. So wies Dr. Albrecht Winkler vom Gesundheitsministerium auf die finanzielle Unterstützung des Landes für
Studierende im Praktischen Jahr (PJ) hin. Studierende der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die im PJ ein Tertial im
Wahlfach Allgemeinmedizin in einer rheinland-pfälzischen
Lehrpraxis absolvieren, können während dieses Tertials eine
finanzielle Förderung von monatlich 600 Euro (also insgesamt
2.400 Euro) erhalten. Winkler warb dafür, von dieser Unterstützung Gebrauch zu machen; entsprechende Anträge hierfür
gebe es im Ministerium.
jedem Raum befand sich ein anderes Themengebiet zum Mitmachen und zum Mitreden, so Lehrbeauftragter Univ.-Professor Dr. Karl-Bertram Brantzen, MA.
Die große Palette der Allgemeinmedizin kam gut zur Wirkung
und faszinierte die Studierenden an diesem speziellen Mainzer
Informationsabend sehr. In den Räumen des Pulverturms
herrschte daher auch dichtes Gedränge. Denn Praxis war
gefragt und an jedem Info-Stand im Markt der Möglichkeiten
deshalb auch im Angebot.
Mit enormem Interesse tauchten die Studierenden kurz ein in
den vielseitigen Alltag hausärztlicher Tätigkeiten. Sie gewannen Einblicke in die allgemeinmedizinische Langzeitbetreuung
chronisch Kranker, übten das Spritzenaufziehen und -setzen,
informierten sich über das ureigenste ärztliche Thema Prävention, ließen sich ein auf Naturheilverfahren und Akupunktur,
erkundeten, wie sich in die Allgemeinmedizin auch Sportmedizin integrieren lässt. Sie erlauschten an Puppenoberkörpern
und auch an Patienten, die extra hierfür sich zur Verfügung
stellten, die verschiedenen Geräusche, die bei einer Thoraxuntersuchung vorkommen, oder legten auch bei einer weiteren
Übungspuppe einen Tubus.
Darüber hinaus informierten sich die Studierenden über Regelungen der Weiterbildungsordnung, holten sich Tipps für eine
spätere Niederlassung und diskutierten mit gestandenen
Hausärztinnen und Hausärzten über die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und über die guten Chancen als Landarzt.
Der äußerst rege und intensive Erfahrungs- und Informationsaustausch an den Ständen des „Markts der Möglichkeiten“
erfreute auch die Hausärztinnen und Hausärzte, die sich sozusagen als „erfahrene Paten“ ausgesprochen gerne „Löcher in
den Bauch fragen ließen“.
Foto: Engelmohr
Der Abend der Allgemeinmedizin fand auch in diesem Jahr „Der Abend war prima“, brachten es viele der Studierenden auf
wieder in den Institutsräumen, dem sogenannten Pulverturm, den Punkt. Und besonders gut kamen die vielen Mitmachstatt, die hierfür in eine Art Parcour verwandelt wurden. In Möglichkeiten an. „Wir wussten gar nicht, dass die Allgemeinmedizin so viel Verschiedenes bietet“, war der Tenor der Studierenden. Der Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für
Medizinstudierende ist also ein guter Weg, über die Bandbreite
der Allgemeinmedizin mit Rat und Tat zu informieren.
I m N o t f a l l m u s s e s s c h n e l l g e h e n . Au c h b e i m Tu b u s l e g e n , w a s a m
Anfang gar nicht so einfach ist.
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Berufspolitik
Gesundheitsministerkonferenz
stärkt ÖGD und bekräftigt Masterplan
Medizinstudium 2020
Ines Engelmohr, Mainz
Foto: GMK
konferenz plädiert weiterhin dafür, den Ländern die Möglichkeit zur Einführung einer solchen Vorabquote einzuräumen.
Bei Redaktionsschluss wurde bekannt, dass sich Bund und
Länder auf ein verpflichtendes Quartal in der ambulanten Versorgung geeinigt haben sollen. Dieses müsse in einer vertragsärztlichen Praxis absolviert werden. Die Aufteilung der Studierenden auf die Lehrpraxen erfolge durch die Universitäten. Die
KBV rechne pro Quartal mit 2.500 PJlern in den Praxen. Der
Masterplan soll noch in diesem Herbst beschlossen werden.
Ferner beschloss die GMK einstimmig, das Bundesgesundheitsministerium um eine Prüfung zu bitten, ob durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der entspreD i e 89. G e s u n d h e i t s m i n i s t e r ko n f e r e n z t a g t e i n R o s t o c k- chenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe
Wa r n e m ü n d e u n t e r d e m Vo r s i t z vo n B i r g i t H e s s e , die Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden
G e s u n d h e i t s m i n i s t e r i n i n M e c k l e n b u r g -Vo r p o m m e r n .
können, die es Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie
Logopäden im Rahmen eines Direktzugangs erlauben, LeistunDie 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich während gen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei
ihrer Tagung in Rostock-Warnemünde einstimmig auf eine bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulestärkere Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes genden Indikationen zu erbringen – soweit sie hierzu aufgrund
(ÖGD) mit Wissenschaft und Forschung geeinigt. Bereits im ihrer Ausbildung qualifiziert sind.
Medizinstudium müssten die Studierenden künftig an das
Berufsbild im ÖGD herangeführt werden. Zum anderen müsse Um eine weitere Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums
sichergestellt werden, dass die Kommunen als Träger des ÖGD bittet die GMK ebenfalls einstimmig: Ob durch eine Änderung
in der Lage seien, für die notwendige personelle Ausstattung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundzu sorgen.
heitsfachberufe erweiterte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen eröffnet werden können. Darüber hinaus soll
„Der Öffentliche Gesundheitsdienst spielt in der gesundheitli- das Bundesministerium in die weiteren Überlegungen auch
chen Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Ob das die Möglichkeit einer etwaigen Substitution einbeziehen.
bei den Schuluntersuchungen ist, bei Impfungen, in der Präventionsarbeit, bei der Hygienekontrolle oder der Gewässer- Darüber hinaus sieht die GMK aktuellen Handlungsbedarf
kontrolle: Ohne den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist unser beim Umgang mit Patientenakten geschlossener, insbesonGesundheitssystem nicht denkbar. Auch bei der Planung dere insolventer Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenregionaler Versorgungskonzepte spielt er eine tragende Rolle“, häuser und Reha-Einrichtungen, die Patientenakten verwalten,
so Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg- und bittet die Bundesregierung, umgehend eine GesetzesiniVorpommern und diesjährige GMK-Vorsitzende.
tiative zum Beispiel zum Bürgerlichen Gesetzbuch in die Wege
zu leiten, damit das Recht der Patientinnen und Patienten auf
Weiteres wichtiges Thema während der GMK-Sitzung war auch Akteneinsichtnahme gemäß Paragraph 630g BGB gesichert sei.
die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Die
Gesundheitsminister bekräftigten in diesem Zusammenhang Die GMK wird im nächsten Jahr in Bremen stattfinden und soll
den „Masterplan Medizinstudium 2020“. Die Gesundheitsmi- sich schwerpunktmäßig mit patientenorientierter, gesundheitnisterkonferenz begrüßt, dass der Entwurf des Masterplanes licher Versorgung älterer Menschen beschäftigen.
mit Ausnahme der Landarztquote auf Staatssekretärsebene
bereits konsentiert werden konnte. Die Gesundheitsminister-
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Berufspolitik
Professor Dr. Irene Krämer:
Eine schlecht angelegte Arzneimittelstudie
ist eine unethische Studie
H o h e E h r e: Pr o f e s s o r D r. I r e n e K rä m e r i s t m i t d e m B u n d e s ve r d i e n s t k r e u z a m B a n d e d e s Ve r d i e n s to r d e n s d e r B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d a u s g e z e i c h n e t wo r d e n . D a m i t we r d e n i n s b e s o n d e r e d i e
au ß e r o r d e nt l i c h e n Ve r d i e n s t e d e r D i r e k t o ri n d e r Ap o t h e ke d e r Un i ve r s i t ät s m e d i z i n M a i n z u m e i n e
b u n d e s we i t ve rb e s s e r t e Ar z n e i m i t t e l ve r s o r g u n g vo n Pat i e nt e n , d i e w i s s e n s c h a f t l i c h e We i t e r e nt w i c k l u n g d e r K l i n i s c h e n Ph a r m a z i e u n d d i e N a c hw u c h s f ö r d e ru n g g e w ü r d i g t . Pr o f e s s o r D r. I r e n e
K rä m e r e n g a g i e r t s i c h z u d e m s e i t ü b e r z e h n J a h r e n f ü r d e n P r o b a n d e n - u n d Pa t i e nt e n s c h u t z a l s
s t e l l ve r t r e t e n d e Vo r s i t z e n d e d e r E t h i k- Ko m m i s s i o n b e i d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r R h e i n l a n d - P f a l z .
D i e L a n d e s ä r z t e k a m m e r g r a t u l i e r t z u r E h r u n g m i t d e m Ve r d i e n s t o r d e n g a n z h e r z l i c h . Ü b e r
A r b e i t s s c hwe r p u n k t e s p r a c h P r o f e s s o r D r. I r e n e K r ä m e r m i t I n e s E n g e l m o h r
Sie haben die Klinische Pharmazie als Lehrfach an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz etabliert und auch
neue Lehrmethoden weiterentwickelt. Als vorbildlich gilt
dabei die Trainingsapotheke. Wie lernen die Studierenden
in der Trainingsapotheke?
In der Trainingsapotheke üben und lernen die Studierenden
fall- und problemorientiert. Sie bereiten sich hier mit simulierten Patientengesprächen auf die Patientenberatung vor. Denn
patientengerechte Sprache und eine gute Kommunikationsfähigkeit sind auch in der Apotheke sehr wichtig. Seit 2002 ist die
klinische Pharmazie als Lehr- und Prüfungsfach im 6. bis 8.
Semester gesetzlich verankert.
vermittlung, sondern auch das interkulturelle Verständnis
wichtig. In dem GLK-Projekt spielen deshalb Studierende der
Pharmazie und der Medizin gemeinsam mit DolmetscherStudierenden Fälle durch, um auch ein Gespür für die interkulturellen Besonderheiten zu bekommen, die bei der Arzneimittelanwendung durchaus eine Rolle spielen. Ein Beispiel: Wie
erkläre ich Frauen aus dem arabischen Raum die Anwendung
von Vaginaltabletten?
Genauso wichtig wie die praxisnahe Ausbildung ist Ihnen
auch der elektronische Medikationsplan. Hier haben Sie
den rheinland-pfälzischen Modellversuch geleitet. Was
war Ihnen besonders wichtig?
Können Sie ein paar Beispiele nennen?
Dass wir hiermit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern
Ja, gerne. Beispielsweise bei der Selbstmedikation. Hier gibt es können. Und gut ist auch, dass das Projekt interdisziplinär und
leitlinienorientierte, sogenannte goldene Fragen wie „Welche intersektoral angelegt war: Ärzte und Apotheker haben hier
Arzneimittel nehmen Sie sonst noch ein?“ oder „Waren Sie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zusamschon beim Arzt wegen Ihrer Beschwerden?“ Bei der Abgabe mengearbeitet. Und die Akzeptanz des Medikationsplans war
auf Rezept ist die Beratung insbesondere bei Erstverordnun- bei beiden Gruppen hoch.
gen sehr wichtig. Auch gibt es viele Arzneimittel, deren
Anwendungen erklärungsbedürftig sind: Wie spritze ich sub- Wie viele Patienten sind betreut worden?
kutan? Wie funktioniert mein Insulin-Pen oder warum funktio- Die Rekrutierung ist jetzt abgeschlossen: Rund 600 Patienten
niert er nicht? Auch wie die Gabe von Arzneimitteln über wurden in Rheinland-Pfalz eingeschlossen und werden über
Ernährungssonden durchzuführen ist, muss ein Apotheker einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut. Die
erklären können.
Patienten berichten in den Zufriedenheitsinterviews, dass sie
die Informationen in ihrem elektronischen Medikationsplan
Und auch die gesetzgeberischen Auswirkungen auf die schätzen und diese gut und schnell nutzen können. Auch die
Verordnungen?
Hausärzte und Stammapotheker schätzen die fundierte und
Das ist natürlich auch ein wichtiger Kommunikationsbestand- zeitnah zur Verfügung stehende Information.
teil in der Apotheke. Ich denke da insbesondere an die Auswirkungen der Rabattverträge.
Haben Sie hierfür den bundeseinheitlichen Medikationsplans des Aktionsbündnis Patientensicherheit genutzt?
Zur besseren Kommunikationsfähigkeit soll auch ein Ja. Somit ist den Ärzten und Apothekern, die mitgemacht
neues Lehrprojekt verhelfen.
haben, der Medikationsplan mit seinen konsentierten Inhalten
Das erproben wir gerade. Ziel des Gutenberg Lehrkolleg (GLK) in der standardisierten Form und der Umgang damit schon
Projektes ist, die Kommunikationsfähigkeit mit ausländischen bekannt, wenn das E-Health-Gesetz im Oktober in Kraft tritt.
Patienten zu verbessern. Hier ist nämlich nicht nur die Sprach-
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Foto: Engelmohr
Berufspolitik
B e s o n d e r e Au s z e i c h n u n g f ü r Pr o f e s s o r D r. I r e n e K r ä m e r : D i e D i r e k to r i n d e r A p o t h e ke d e r U n i ve r s i t ä t s m e d i z i n M a i n z
i s t f ü r i h r e Ve r d i e n s t e u m e i n e b u n d e s w e i t ve r b e s s e r t e A r z n e i m i t t e l ve r s o r g u n g vo n Pa t i e n t e n , f ü r d i e w i s s e n s c h a f tl i c h e We i t e r e n t w i c k l u n g d e r K l i n i s c h e n Ph a r m a z i e u n d f ü r d i e N a c hw u c h s f ö r d e r u n g m i t d e m B u n d e s ve r d i e n s t k r e u z
ausgezeichnet worden.
Haben sich während des Modellversuchs im Praxistest
auch Änderungswünsche ergeben?
Ja, es hat sich Änderungsbedarf gezeigt. Die Ergebnisse in
unserem Zwischenbericht haben Änderungen auf Bundesebene erwirkt. Beispiel: die Einnahmezeiten. Hierfür gab es auf
dem Ausdruck für den Patienten die Abkürzung „MO“ und „MI“.
Doch sind diese viel zu oft nicht als „morgens“ und „mittags“
verstanden worden, sondern als „Montag“ und „Mittwoch“.
Um diese Missverständnisse künftig zu vermeiden, stehen statt
der Abkürzung nun die Begriffe ausgeschrieben im Formular.
Ein weiteres Beispiel stellt die unsortierte Auflistung der Dauermedikation, der befristeten Medikation und der Selbstmedikation dar. Diese konnten in beliebiger Reihenfolge notiert
werden, was zur Verwirrung führte. Jetzt werden die Medikamente Rubriken zugeordnet, die diese Überschriften tragen,
Diese klare Struktur schafft raschen Überblick.
mentation der Medikamentenverordnungen im fachärztlichen
Bereich. Die Fachärzte sind bisher nicht eingebunden. Wenn
der Facharzt die Medikation nicht selbst einträgt, könnte der
Apotheker sie nachtragen, wenn der Patient die Verordnung in
der Apotheke einlöst. Möglich wäre es auch, dass der Facharzt
seine Verordnung handschriftlich in die Papierform einträgt
und diese beim nächsten Besuch beim Hausarzt und/oder in
der Apotheke elektronisch eingepflegt wird. Ganz wichtig ist
auch die Erfassung der Selbstmedikation, denn die Einnahme
von beispielsweise Calcium, Magnesium oder Johanniskraut
kann durchaus Wechselwirkungen mit verordneten Medikamenten haben. Das muss man wissen.
Wie lautet Ihr Fazit?
Die Erprobung des elektronischen Medikationsplans in unserem Projekt hat gezeigt, dass der Einsatz auch bei der Arzneimittelanamnese viel Sinn macht – und zwar standardisiert
Haben sich im Praxistest auch notwendige Ergänzungen und strukturiert. Genauso wichtig ist er aber für die Entlassmefür den Einsatz des Medikationsplans gezeigt?
dikation. Er verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit. Er ist
Ich empfehle, den Medikationsplan auch für den stationären machbar und wird akzeptiert. Die Compliance wird jetzt in
Bereich zu etablieren – auch wenn es im Gesetz nicht vorge- einem nächsten Schritt evaluiert. Und ganz wichtig: Die Patischrieben sein wird. Wirklich Sinn macht hier nur ein geschlos- enten, die mitgemacht haben und deren Beobachtungszeitsenes System. Eine wichtige Ergänzung wäre auch die Doku- raum bereits vorbei ist, werden weiter betreut, damit kein
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Berufspolitik
unbetreuter Zeitraum entsteht zwischen Projektende und
Start des Medikationsplan laut E-Health-Gesetz im Oktober.
Denn das wäre schade und fast unethisch gegenüber den
Patienten.
Patienten- und Probandenschutz ist Ihnen sehr wichtig. In
der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer setzen
Sie sich dafür mit viel Engagement ein.
Für mich ist es sehr wichtig, dass die Probanden, die bei Arzneimittelstudien mitmachen, auch tatsächlich geschützt werden.
Das ist das oberste Ziel. Aber mir ist es auch ein wichtiges
Anliegen, dass die regulatorischen Anforderungen und die
realen Erlebnisse in der Klinik stimmig sind.
Was sollte man da beachten?
Man muss zwar bei Studienprüfungen und –genehmigungen
immer den Probandenschutz vor Augen haben. Wir können
daher insbesondere bei Studien, bei denen Kinder als Probanden teilnehmen sollen, aus ethischen Aspekten die Teilnahme
sehr oft nicht gutheißen, weil sie zu belastend ist. Auf der
anderen Seite besteht aber auch gerade bei seltenen Krankheiten so viel Hoffnung bei den betroffenen Familien, dass sie als
Studienteilnehmer oft hunderte von Kilometer fahren, um
mitmachen zu können. Das sollte man auch bedenken und
nicht nur nach rein formalen Anforderungen entscheiden.
Andererseits muss man diese Probanden und die Eltern
manchmal vor sich selbst und vor zu großen Hoffnungen
schützen. Klar ist zudem auch: Die Studienqualität muss gut
sein. Schlechte angelegte Studien rechtfertigen das nicht.
Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit in der Ethik-Kommission?
Ganz klar: Ich bekomme durch meine Mitarbeit in der EthikKommission auch die Gelegenheit, neue Entwicklungen direkt
und sehr früh mitzuerleben. Bei der Durchsicht der Studienanträge erlebe ich hautnah mit, wohin die Entwicklungen gehen.
Bin also immer am Puls der Zeit und das ist spannend. Interessant ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der EthikKommission. Es macht Freude, bei einer Studienbewertung die
vielen Blickwinkel zusammenzuführen.
Wie bewerten Sie die derzeitigen EU-Pläne, die eine
Schwächung der Landes-Ethik-Kommissionen bei der
Bewertung von Studienanträgen vorsehen?
Das sehe ich sehr kritisch. Der Probandenschutz darf durch EUNivellierungen nicht aufgeweicht werden. Ich hoffe sehr, dass
es bei den jetzigen, dezentralen Regularien bleibt. Lokale
Entscheidungen sind nämlich auch wichtig. Die Bedürfnisse
von Ausnahmesituationen müssen angehört werden. Eine
Arzneimittelstudie muss nicht nur eine gute Studienqualität
haben, sondern auch einen sehr guten Probandenschutz. Eine
schlecht angelegte Studie ist auch immer eine unethische
Studie.
Lieferengpässe bei Arzneimitteln belasten immer wieder
die Patientenversorgung. Erleben Sie dies in der Klinikapotheke auch?
Ja, Probleme gibt es auch hier in der Klinikapotheke. Beispielsweise bei den Zytostatika. Wir müssen vieles inzwischen
importieren, und es wird immer schwieriger, sie zu bekommen.
Zum Teil dann auch nur zu unverschämten Preisen: Die Industrie nutzt die Marktsituation aus. Oft gibt es auch Lieferengpässe bei Standardmitteln wie Anästhetika und Antibiotika.
Die Lieferengpässe haben viele Ursachen: Rohstoffmangel
spielt genauso eine Rolle wie mindere Qualität, Hygienemängel in der Produktion und rigorose Einsparmaßnahmen. Es war
sicherlich eine falsche Entscheidung, die Produktion aus rein
finanziellen Gründen aus Europa heraus zu verlagern. Das
schafft jetzt Probleme. Ich finde es bedauerlich und bedenklich, dass die Pharma-Industrie nicht in der Lage ist, den Bedarf
mit Arzneimitteln zu decken, für die sie eine Zulassung innehaben. Das ist nicht akzeptabel und entspricht nicht dem ethischen Anspruch der pharmazeutischen Industrie.
Patientenindividuelle Arzneimittelversorgung ist Ihnen
sehr wichtig. Was ist dafür nötig?
Für mich ist immer die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten
und Apothekern zum Wohle der Patienten und mit den Patienten wichtig! Und bei allen berufspolitischen Zielsetzungen
sollte man immer zuerst an die Patienten denken.
Schade finde ich beispielsweise, dass das Entlassrezept wieder
so bürokratisiert wird, dass es zu überreguliert ist. Das ist viel
zu kompliziert, und es werden deswegen wahrscheinlich auch
keine Entlassrezepte ausgestellt werden. Das Entlassrezept ist
gut gemeint, aber schlecht gemacht. Man hätte es einfacher
haben können – beispielsweise über die Krankenhausapotheke. Der gelebte Alltag ist schon viel weiter als das Gesetz es
vorsieht. Der Alltag sucht sich eben seinen eigenen praktikablen Weg, und die Patienten fordern sich die Arzneimittel für
den unmittelbaren Bedarf bei der Entlassung ein. Die Krankenschwestern geben die Arzneimittel mit, und es fehlt die pharmazeutische Beratung
Es tut mir immer in der Seele weh, wenn es bei der Patientenversorgung an Finanzierungsfragen, an der Struktur unseres
Gesundheitssystems oder an gesetzlichen Überregulierungen
scheitert.
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Berufspolitik
R u n d u m d i e D e b a t t e u m d i e N ove l l i e r u n g d e r G e b ü h r e n o r d n u n g f ü r Ä r z t e (G OÄ) h a b e n a u c h d i e
Landesärztekammer viele kritische Stimmen und Rückmeldungen erreicht. Diesen Meinungen
wo l l e n w i r R a u m g e b e n . E xe m p l a r i s c h f ü r v i e l e d r u c ke n w i r h i e r e i n e n B e i t r a g a b , i n d e m G e s u n d h e i t s ö ko n o m J o s e f M ü l l e r a u f d i e b e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e S i c h t u n d i n s b e s o n d e r e a u f d e n G OÄ A s p e k t d e r H e r s t e l l u n g s ko s t e n h i nw e i s t .
W i r we r d e n d i e St i m m e n a u s d e r r h e i n l a n d - p f ä l z i s c h e n Ä r z t e s c h a f t a n d e n Vo r s i t z e n d e n d e s
G e b ü h r e n o r d n u n g s a u s s c h u s s e s d e r B u n d e s ä r z t e k a m m e r D r. K l a u s R e i n h a r d t w e i t e r l e i t e n .
We n n a u c h S i e u n s I h r e M e i n u n g z u r G OÄ m i t t e i l e n m ö c h t e n , d a n n kö n n e n S i e u n s g e r n e m a i l e n :
e n g e l m o h r@ l a e k- r l p . d e
Ohne Herstellungskosten keine
Gebührenordnung!
Josef Müller, Mainz
Der Versichertenstatus, also „privat“ oder „Kasse“, hat auf die
Herstellungskosten einer ärztlichen Leistung keinen Einfluss.
Um eine bestimmte Leistung auszuführen, braucht man immer
dieselben Ressourcen (Personal, Technik, Infrastruktur), also
einen bestimmten und messbaren Anteil an den gesamten
Betriebskosten eines Jahres. Diesen Anteil an den Betriebskosten plus die zugehörige Arztzeit nennt man „Herstellungskosten“. Ohne diese Herstellungskosten zu kennen, kann man
keine betriebswirtschaftlichen Preise für eine bestimmte Leistung kalkulieren. Dieser ökonomische Zusammenhang scheint
vielen Ärztefunktionären immer noch völlig fremd zu sein.
Ärztefunktionäre glaubten in der Vergangenheit auch ohne
Kenntnis der Herstellungskosten Preise festsetzen zu können.
Manche glauben es offenkundig heute noch. Bei dieser völlig
unzureichenden Expertise verwundert es nicht, dass Versuche
zur konkreten Ausgestaltung einer ärztlichen Gebührenordnung bisher regelmäßig Schiffbruch erlitten haben und immer
noch erleiden.
einen notwendigen unternehmerischen Gewinn zulassen würden, kann man mit den Daten der PKV nicht errechnen. Aussagen zu den Herstellungskosten kann ausschließlich derjenige
liefern, bei dem diese Kosten anfallen: der Arzt.
Beim EBM, der Gebührenordnung für die kassenärztlichen
Leistungen, liegt exakt der gleiche Sachverhalt vor. Denn auch
die KBV kennt die Herstellungskosten für ärztliche Leistungen
nicht. Statt „betriebswirtschaftlich kalkuliert“ sind die derzeitigen Honorare eine wilde Mischung aus „historisch gewachsen“,
guter Lobbyarbeit und Gutsherrenart respektive Willkür. Demzufolge können, in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu
einer Fachgruppe, manche Ärzte sehr gut von ihren Honoraren
leben. Bei einigen Ärzten geht es gerade so und bei vielen
reicht das KV-Honorar nicht einmal mehr aus, um die Betriebskosten zu decken. Zudem werden identische Leistungen bei
gleichen Fachgruppen in unterschiedlichen KVen extrem
unterschiedlich bewertet. Eine rationale Begründung, warum
manche Ärzte völlig unzureichend honoriert werden während
Dr. Theo Windhorst war der vorerst letzte Ärztefunktionär, der gleichzeitig andere sehr gut bezahlt werden, gibt es nicht.
ohne Kenntnis der Herstellungskosten eine neue GOÄ schaffen
wollte. Im Frühjahr 2016 musste die Bundesärztekammer (BÄK) Derzeit sprechen sich, über alle Parteigrenzen hinweg,
schließlich öffentlich eingestehen, dass sie mit ihrer GOÄ- Gesundheitspolitiker im Bundestag für eine EinheitsversichePolitik der letzten fünf Jahre grandios auf ganzer Linie geschei- rung aus. Kommt die Einheitsversicherung, muss es eine Eintert ist. Als Entschuldigung für das eigene Versagen wurde heitsgebührenordnung geben. Offen ist dann, wie diese ausvorgebracht, dass man von der PKV kurz vor Termin, entgegen sehen könnte. Im Weiteren eine Überlegung, was auf die Ärzfrüherer Zusicherungen, leider keine Daten bekommen hat, teschaft zukommen könnte:
mit denen man hätte kalkulieren können. Dass die PKV gar 90 Prozent aller Versicherten sind in der GKV. Selbst KBV-Spitkeine Daten zu den Herstellungskosten liefern kann, selbst zenfunktionäre vertreten unter Verweis auf die Veröffentliwenn sie gewollt hätte, hat die BÄK bis heute noch nicht ver- chungen des Statistischen Bundesamtes regelmäßig immer
standen. Denn die PKV hat lediglich Daten zur Verfügung, die noch die Auffassung, dass ein niedergelassener Arzt mit dem
Aufschlüsse zur Häufigkeit von Diagnosen oder Ziffern zulas- herrschenden KV-Honorar angemessene Überschüsse erzielen
sen. Welchen Wert diese Ziffern haben müssten, um daraus könne. Für die Politiker liegt es also nahe, ohne weitere PrüPreise zu berechnen, die die Herstellungskosten decken sowie fung das aktuelle KV-Honorar zur Basis für die neue Einheits-
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Berufspolitik
gebührenordnung zu machen. Privatpatienten könnte man
„einfach auf GKV umstellen“, denn die KV-Honorare sind ja
selbst nach Meinung führender KV-Funktionäre einigermaßen
passend. Zur Befriedung der Ärzteschaft wird die Politik im
Rahmen der Umstellung vielleicht noch einen Aufschlag von
zehn Prozent zugestehen, um den Ärzten ein Zeichen des Entgegenkommens zu machen. Eigentlich wäre dieser freiwillig
gewährte Zuschlag sogar überflüssig, denn die derzeitigen
KV-Honorare sind ja nach KBV ausreichend hoch.
Selbstverständlich gibt es auch eine große Zahl von niedergelassenen Ärzten, bei denen es auf Grund der heutigen Honorarregelungen so gut wie keinerlei Honorarunterschiede zwischen Kasse und privat gibt. Für diese Ärzte wäre eine solche
Umstellung ergebnisneutral. Auch die Ärzte, die so gut wie
keine Privatpatienten haben, wären von einer Einheitsgebührenordnung nicht betroffen. Und die niedergelassenen Ärzte,
die auf Grund astronomisch hoher Erlöse im Kassenbereich
schon bisher mit der Behandlung von Kassenpatienten
enorme Profite erzielen konnten, werden sich einer Einheitsversicherung mit Einheitsgebührenordnung ebenfalls nicht in
den Weg stellen. Ganz im Gegenteil, diese Gruppe wird mit
höchstem Engagement verhindern wollen, dass jemand tatsächlich betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise ermittelt.
Würden nämlich die Herstellungskosten zur Kalkulation sämtlicher Preise herangezogen und würde für alle Praxen gleich
kalkuliert werden, würde eine betriebswirtschaftliche kalkulierte Preise für diese Praxen erhebliche Verluste bedeuten.
Eine deutlich abweichende Meinung dazu hat unter anderem
der KV-Vorsitzende von Baden-Württemberg, Dr. Norbert
Metke, auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag Ende
Januar 2016 geäußert. Dr. Metke führte unmissverständlich aus,
dass viele konservative fachärztliche Praxen ohne Quersubventionierung aus Privateinnahmen nicht überlebensfähig wären.
Die Patientenzahl der GKV stiege somit von 90 auf 100 Prozent,
das Honorar von 90 Prozent auf 110 Prozent. Für die Politik ist
das ein guter Deal. Und was würde das für die Ärzteschaft
Ohne zuvor erst einmal die Hausaufgaben gemacht zu haben,
bedeuten?
also Preise auf Basis der Herstellungskosten zu kalkulieren,
Bisher haben typischerweise die konservativen Fachärzte als läuft es mit einer solchen Einheitsgebührenordnung auf eine
Grundversorger mit ihrem Zehn-Prozent-Privatpatientenanteil Beibehaltung des Status quo hinaus. Diejenigen Ärzte, die
zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftet. Nur heute im KV-System sehr gut verdienen, würden auch nach
auf Grund der weit überproportional hohen Privaterlöse waren einer Umstellung sehr gut verdienen. Dagegen würden die
ihre Praxen überhaupt noch überlebensfähig. Käme die Ein- Ärzte, die ihre Kassenpraxen nur noch dank sehr starker Querheitsgebührenordnung, würden ihre Umsätze auf 84 bis 60 subventionierung aus den Privaterlösen betreiben können, bei
Prozent des heutigen Wertes absinken. Bei der von der KBV einer Umstellung auf eine solche Einheitsgebührenordnung
angenommen Kostenquote von etwa 50 Prozent bedeutete sofort in den Ruin geschickt.
dies, für diese Ärzte, einen Rückgang ihres Überschusses zwischen 32 und 80 Prozent. Statt Einnahmenüberschüssen von Wenn Ärztefunktionäre das verhindern wollen, bleibt ihnen
100.000 Euro künftig nur noch zwischen 20.000 und 68.000 nichts anderes übrig, als die Preise für ärztliche Leistungen auf
Euro für einen selbstständigen Facharzt in voll ausgelasteter Basis der Herstellungskosten kalkulieren zu lassen. Jeder
Praxis. Von diesem Überschuss gehen noch die Ausgaben für andere Ansatz wird dazu führen, dass Ärzte auch künftig nicht
die eigene Krankenversicherung, die Altersvorsorge und Steu- angemessen honoriert würden. Und ein Teil der Ärzte, darunern ab. Kommt eine solche Einheitsgebührenordnung, erwirt- ter in erheblichem Umfange die sogenannten konservativen
schaftet die Putzfrau pro Stunde vielfach ein höheres Netto als fachärztlichen Grundversorger, wird bei einer solchen Einheitsder sie beschäftigende Arzt.
versicherung in Konkurs gehen müssen.
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
17
Im Herbst 2016: Wahl der
Vertreterversammlung der KV RLP
Dieses Jahr ist Wahljahr. Nach den Wahlen zur Ärztekammer
Rheinland-Pfalz, werden die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz im Herbst 2016 aufgerufen, die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV RLP für die Wahlperiode 2017-2023 zu wählen. Die Vertreterversammlung, das
oberste Gremium der KV RLP, setzt sich insgesamt aus 40 Vertretern zusammen, die dann in einer konstituierenden Sitzung die
Vorsitzenden der Vertreterversammlung bestimmen und anschließend den Vorstand der KV RLP.
Wahlberechtigt sind alle in der KV RLP zugelassenen, an Krankenhäuser ermächtigten sowie in zugelassenen Medizinischen
Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten angestellten
Ärzte und Psychotherapeuten. Angestellte Mitglieder sind
allerdings nur dann wahlberechtigt, wenn sie mindestens halbtags tätig sind, das heißt, wenn die vom Zulassungsausschuss
genehmigte wöchentliche Arbeitszeit zehn Stunden übersteigt.
Foto: K V RLP
Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
I m H e r b s t 2016 : Wa h l d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r K V R L P.
Der noch amtierende Vorstand appelliert an alle wahlberech- sich rege an den VV-Wahlen beteiligen und damit den Kurs
tigten Mitglieder, in diesem Herbst von ihrem Stimmrecht ihrer Interessensvertretung bestimmen. Eine hohe WahlbeteiGebrauch zu machen.
ligung unterstreicht zugleich auch die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung.
Die Politik hat in den vergangenen Jahren durch verschiedene
Maßnahmen immer tiefer in die Selbstverwaltung der Ärzte- Aktuelle Informationen zur VV-Wahl 2016 der KV RLP:
schaft eingegriffen. Umso wichtiger ist es, wenn Mitglieder www.kv-rlp.de/318287
18
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Foto: K V RLP
D i e Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r K V R L P w ä h r e n d i h r e r 2 3 . S i t z u n g i n M a i n z . Fo to: K V R L P
23. Sitzung der Vertreterversammlung
der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben
B e we i s e r b r a c h t : S e l b s t ve r w a l t u n g k a n n
n a c hvo l l z i e h b a r g e s t a l t e t w e r d e n .
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) der KV RLP,
Allgemeinmediziner Dr. Olaf Döscher aus Boppard und sein
Stellvertreter, der Mainzer Chirurg Dr. Lutz Riedel, lobten wiederholt die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Vorstand
der KV RLP. Die VV der KV RLP sei in keiner Weise von dem
Informationsfluss seitens des Vorstandes der KV RLP ausgegrenzt und könne ihre Kontrollfunktion wirkungsvoll und
friktionslos wahrnehmen.
Ganz anders die Situation in Berlin: Vom Zustand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeichnete Dr. Döscher in
seiner Eröffnungsrede ein desaströses Bild. Als arrogant und
realitätsfern wertete er die Entscheidung der KBV-Administration, die Vorsitzenden der Länder-VVen nicht zu den KBVKlausursitzungen zugelassen zu haben, und stellte dazu die
Frage: „Wie weit hat sich diese Administration von der Anerkennung der ebenso berechtigten fundamentalen Interessen
der ärztlichen Basis entfernt?“ Dem Vorstandsvorsitzenden der
KBV, Dr. Andreas Gassen, attestierte er Wahrnehmungsstörungen, da es ihm gelänge, „die selbstzerstörerischen und zum
Teil militant geführten Streitereien in der KBV und der KBV-VV
zu ignorieren und Licht am Ende eines durch Intrigen und
Heimtücke verschlossenen Tunnels zu sehen.“
Foto: K V RLP
Verbunden mit seinem Eingeständnis, den Glauben an die
Selbstreinigungskräfte des Berliner KBV-Systems schon lange
verloren zu haben, sowie gestützt auf das Bekenntnis von Bundesgesundheitsminister Gröhe zur Selbstverwaltung als tragendes Prinzip der GKV, forderte Dr. Döscher die Änderung der
Zusammensetzung der KBV-VV. Wie in den Länder-VVen solle
sich die KBV-VV aus rein ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzen, die von den Länder-VVen für diese Aufgabe nach
Berlin entsandt werden. Die Vorsitzenden der Länder-VVen
hätten längst den Beweis erbracht, dass Selbstverwaltung
verantwortungsvoll und nachvollziehbar gestaltet werden
V V-Vo r s i t z e n d e r D r. O l a f D ö s c h e r (r.) u n d St e l l ve r t r e t e r könne. Ein Zusatz im Paragraph 80 SGB V würde dazu genügen.
D r. Lu t z R i e d e l l e i t e t e n d i e V V.
Mit dieser Forderung steht Dr. Döscher nicht alleine. Sie ist
beispielsweise auch Bestandteil des Reformpapiers des Bundesvorstandes des NAV-Virchow-Bundes vom Februar 2016.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
19
Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
Foto: K V RLP
berücksichtigen sei jedoch, dass das vorliegende Papier noch
nicht die Endfassung sei. Eine Forderung des Papieres hob die
Vorstandsvorsitzende besonders hervor: die weitere Förderung der ambulanten Weiterbildung und das Ziel, die vollständige Finanzierung durch die Kostenträger anzustreben, damit
die „Spieße“ gleich lang wie im Klinikbereich seien. Auch die
verstärkte Berücksichtigung ambulanter Belange in der universitären Ausbildung sei äußerst wichtig, wie etwa die Einführung eines Faches Praxisführung und die Darstellung der VorD r. S i g r i d U l t e s - K a i s e r i s t züge einer Niederlassung.
e r f r e u t ü b e r d i e H o n o r a rentwicklung.
Politisch von Ärzteseite ein Wahltarifmodell zur Steuerung von
Patientenströmen durchzusetzen, wie ebenfalls im Positionspapier festgehalten, hält Dr. Ultes-Kaiser für nicht durchsetzbar.
Dieser Zug sei mit der Abschaffung der Praxisgebühr, die auf
Auch im vierten Quartal 2015 hat sich das Honorar für das Gros Wunsch der Ärzte durchgesetzt wurde, für die nächsten Jahre
der niedergelassenen Ärzte in Rheinland-Pfalz erfreulich ent- abgefahren.
wickelt, berichtete Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP. Dies lässt sich insbesondere an der Entwicklung des Fallwertes aufzeigen, erläuterte Dr. Ultes-Kaiser weiter: Bei den Allgemeinärzten zeigt sich beispielsweise in
IV/2015 ein Fallwert-Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum
Vorjahresquartal IV/2014. Ebenso dürfen sich Kinderärzte (plus
3,6 Prozent), HNO-Ärzte (plus 3,4 Prozent), Nervenärzte, Neurologen und Psychiater (plus 3,0 Prozent) über ordentliche
Steigerungen bei ihren Fallwerten freuen.
Fa l l we r t- P l u s i m Ve r g l e i c h z u m Vo rj a h r
NäPAs und AOK-Ver trag MUC: Viel Luf t nach oben
Die Zahl der Praxen, die nichtärztliche Praxisassistentinnen
D r. Pe t e r H e i n z b e s t e h t a u f
(NäPAs) einsetzen, steigt nur langsam. In IV/2015 waren 332
gesetzlich
vo r g e s e h e n e r
Praxen mit NäPAs gemeldet; je Praxis führten NäPAs durchA r z t ve r g ü t u n g
in
der
Fl ü c h t l i n g s ve r s o r g u n g .
schnittlich 72 Besuche durch. Der rechnerische Anteil am Bundeswert von 1,55 Millionen Euro je Quartal, der für die NäPALeistungen und die Zuschläge zur Sozialpädiatrie in Rheinland- B e h a n d l u n g vo n A s y l b e we r b e r n :
Pfalz fiktiv zur Verfügung steht, wurde auch im vierten Quartal B e s s e r E B M a l s b e s c h ä m e n d e St u n d e n s ä t z e
nur zu rund 60 Prozent ausgeschöpft. Dr. Ultes-Kaiser dazu:
Die Diskussionen um angeblich zu hohe Stundensätze zur
„Das Geld bleibt liegen!“
Behandlung von Asylbewerbern nannte Dr. Peter Heinz, stellÄrzte, die am AOK-Vertrag Multimorbidität/chronische Erkran- vertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP, „beschämend“
kung (MUC) teilnehmen, konnten im vierten Quartal 2015 und legte Ärzten die Abrechnung nach dem EBM ans Herz.
immerhin mit 193.796 Fällen 1.002.644 Euro zusätzliches Hono- Dies sei im Übrigen auch der Wille des Gesetzgebers, der in
rar generieren. Dennoch gibt es weiterhin relativ viel Luft nach Paragraph 4, Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt
oben, so Dr. Ultes-Kaiser. Eine Hochrechnung der KV RLP hat hat, dass sich die Vergütung von Ärzten für die Behandlung
nämlich ergeben: Im Quartal III/2015 hätten Ärzte bei rund von Asylbewerbern „nach den am Ort der Niederlassung des
265.000 potenziellen Fallzahlen und einer Mindestpauschale Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen“ richtet. Daher
von vier Euro aus dem AOK-Vertrag MUC knapp über eine Mil- müsse auch hier der EBM zugrunde gelegt werden. Danach
lion Euro Honorar zusätzlich umsetzen können; erzielt wurden kann ein Hausarzt, der eine Aufnahmeeinrichtung besucht, für
aber mit 153.035 Fällen nur 788.076 Euro.
die Behandlung eines Asylbewerbers die Versichertenpauschale, den Zuschlag zur Versichertenpauschale, den Hausbesuch beziehungsweise Mitbesuch, die Wegepauschale, ImpPo s i t i o n s p a p i e r 2 02 0 d e r K BV:
Noch nicht die Endfassung
fungen sowie gegebenenfalls weitere Leistungen, die aus dem
hausärztlichen Versorgungsbereich nötig seien, abrechnen.
Von dem Positionspapier 2020 der Kassenärztlichen Bundes- Diese würden in der Systematik der sonstigen Kostenträger als
vereinigung (KBV) hätte sich Dr. Ultes-Kaiser mehr erhofft; die Einzelleistungen und völlig unbudgetiert mit dem Orientiemeisten Punkte seien nicht detailliert genug aufgearbeitet. Zu rungswert vergütet.
Foto: K V RLP
Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
20
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Verträge, in denen Ärzten ein Stundenlohn unter EBM-Niveau
angeboten würde, sollten nicht unterschrieben werden,
meinte Dr. Heinz. Dabei dürfe schließlich nicht vergessen werden, dass Ärzte die Verantwortung für die wirtschaftliche
Existenzfähigkeit ihrer Praxen und nicht zuletzt auch für die
Gehälter der Angestellten tragen. Diese Praxiskosten liefen
während der Behandlung von Asylbewerbern in Heimen weiter; es könnten ja nicht einfach Mitarbeiter freigestellt oder
Praxisräume temporär gekündigt werden.
Sackenheim. Es wurde zudem ein für die Antragsteller bürokratiearmer Weg gefunden, die erforderliche Abrechnungsgenehmigung zu beantragen.
Zum Wegfall der künftigen Richtgrößenprüfungen ab 1. Januar
2017 beziehungsweise alternativer Prüfmethoden wollte sich
Dr. Heinz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern. Hier
stehe man derzeit in den ersten Verhandlungen mit den Krankenkassen, die sich tendenziell kompromissbereit zeigten. Ziel
der Vertragspartner sei, noch im Laufe dieses Jahres eine Vereinbarung abzuschließen.
Unverständlich und nicht sachgerecht nannte Dr. Sackenheim,
dass die neuro-psychiatrischen Fachgebiete einerseits bei den
nicht genehmigungspflichtigen neuen Geriatrie-GOPs explizit
im EBM erwähnt werden und die GOPs 30980 und 30988 in
Kooperation mit Hausärzten abrechnen dürfen. Andererseits
wurden die oben genannten Fachgruppen bei den alternativen Genehmigungsvoraussetzungen außen vor gelassen. „Das
ist unverständlich“, so Dr. Sackenheim, „schließlich beruhen die
meisten geriatrischen Syndrome auf neuropsychiatrischen
Krankheitsbildern.“
Das ist auch notwendig, um in Rheinland-Pfalz eine flächendeckende geriatrische Versorgung zu ermöglichen, wozu die
Kliniken mit geriatrischen Institutsambulanzen aufgrund ihrer
räumlichen Verteilung – ganz abgesehen von ihrer Personalsituation – nicht in der Lage sind, so Dr. Sackenheim weiter.
Foto: K V RLP
Ve r e i n f a c h t e r Ve r w a l t u n g s a k t e r l a u b t B e g r e n zung der Bürokratie
Dr. Sackenheim erläuterte auch die Einführung des vereinfachten Verwaltungsaktes am Beispiel der MRSA-Diagnostik, für
die eine neue Genehmigung erforderlich ist. Der vereinfachte
Verwaltungsakt erlaubt es, Ärzte – soweit rechtlich vertretbar
– von Bürokratie zu entlasten. Vorausgegangen sind intensive
Diskussionen mit der Rechtsabteilung und der zuständigen
D r.
Klaus
S a c ke n h e i m
e r l ä u t e r t d i e Vo r a u s s e t- Fachabteilung, so Dr. Sackenheim, der erwartet, dass dieses
z u n g e n z u r A b r e c h n u n g Prinzip in weiteren Bereichen der KV RLP angewendet werden
vo n G e r i a t r i e z i f f e r n .
kann.
Neue EBM- Geriatrieziffern:
W i r d d i e Fa c h k u n d e G e r i a t r i e a n e r k a n n t?
Für viele rheinland-pfälzische Ärzte, die über die Fachkunde
Geriatrie verfügen, stellt sich die Frage: Dürfen wir mit dieser
Fachkunde die neuen EBM-GOPs für Geriatriespezialisten, für
die eine Genehmigung der KV erforderlich ist, abrechnen? Da
die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) Geriatrie keine
Festlegungen zum Umgang mit dem Fachkundenachweis trifft,
hat der Vorstand der KV RLP unter Beteiligung einer Expertenkommission eine pragmatische Entscheidung getroffen, erläuterte Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstands der KV RLP.
Bei den regelhaften Qualifikationsvoraussetzungen findet die
Fachkunde Geriatrie keine Erwähnung. Auch im Bereich der
alternativen fachlichen Befähigung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Paragraph 3 Abs. 2 der QS-V Geriatrie) wird
die Fachkunde nicht erwähnt. Es finden sich dort jedoch Einzelvoraussetzungen, die sich zum Teil mit den Qualifikationsvoraussetzungen der Fachkunde Geriatrie decken. „Das erlaubt
uns als KV, die entsprechenden Bestandteile der Fachkunde
Geriatrie als Qualifikationsmodule anzuerkennen“, so Dr.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
Foto: K V RLP
B e s c h l ü s s e d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g
Foto: K V RLP
Die KV Rheinland-Pfalz informiert
Neues aus der KV
L e o M a t t e s : L e i s t u n g e n d e s g e n e t i s c h e n L a b o r s w e r d e n To r s t e n E r b e r l ä u t e r t d i e Fö r d e r u n g d e r h a u s ä r z t l i c h e n
k ü n f t i g m i t (m i n d e s t e n s) 8 0 Pr oz e n t d e s O r i e n t i e r u n g s - Ve r s o r g u n g p e r St r u k t u r f o n d s .
w e r t e s ve r g ü t e t .
Genetisches Labor:
M i t H VM s t e i g e n d e Ko s t e n a u s b r e m s e n
Bundesweit nehmen die Leistungen zum genetischen Labor
stark zu. Um den steigenden Kosten entgegenzusteuern, hat
die Vertreterversammlung einer HVM-Änderung zugestimmt.
Um die Finanzierung für das genetische Labor weiterhin abzusichern und Nachteile beim Fremdkassenzahlungsausgleich
(FKZ) abzufangen, werden Leistungen des genetischen Labors
künftig nicht mehr mit 100 Prozent, sondern mit (mindestens)
80 Prozent des Orientierungswertes vergütet, erklärte Leo
Mattes, Geschäftsbereichsleiter I der KV RLP.
Ein weiterer Beschluss der Vertreterversammlung betraf die
Förderung der hausärztlichen Versorgung per Strukturfonds,
dessen Hintergrund Torsten Erb, Abteilungsleiter Sicherstellung der KV RLP, erläuterte. Um ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen, fließt das Geld, das für Eigeneinrichtungen der
KV RLP vorgesehen ist, bereits ab 1. Juli 2016 zusätzlich in die
Förderung der Niederlassung oder Anstellung in der hausärztlichen Versorgung.
R e s o l u t i o n ve r a b s c h i e d e t
Veröffentlichungen und Indiskretionen der vergangenen
Wochen, die Bezug auf interne in Nichtöffentlichkeit abgehaltene Beratungen der Vertreterversammlung genommen
haben, veranlassten die Delegierten zudem, nachfolgend
aufgeführte Resolution zu verabschieden.
R e s o l u t i o n d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g a n l ä s s l i c h i h r e r S i t z u n g a m 15. J u n i 2 016
„Mit großer Entrüstung und Bestürzung hat die Vertreterversammlung (VV) davon Kenntnis erlangt, dass Bestandteile einer
nichtöffentlichen Sitzung der VV unrechtmäßigerweise nach außen getragen wurden, und dies auf eine Art und Weise, die
nicht gebilligt werden kann.
Es war und ist stets das Ansinnen der Delegierten, die nichtöffentlichen Sitzungsanteile der VV mit absoluter Verschwiegenheit zu behandeln. Durch die aktuelle Veröffentlichung, die von einem Teilnehmer an der VV stammen muss, ist nicht
nur das Vertrauensverhältnis untereinander zutiefst erschüttert worden, sondern sind insbesondere auch die Persönlichkeitsrechte der dort benannten Personen verletzt worden.
Gerade in einer Demokratie sind der Schutz von Privatgeheimnissen und der Vertraulichkeit des Wortes hohe und wichtige
Güter, die es zu schützen gilt. Die VV der KV RLP missbilligt deshalb jedwede Verletzung dieser Rechtsgüter, sei es durch
illegales Aufzeichnen von vertraulich gesprochenen Worten, sei es durch das Veröffentlichen solcher Mitschnitte oder die
Duldung einer solchen Veröffentlichung.
Ein solches Handeln eines VV-Teilnehmers ist unseres Berufsstandes nicht würdig und kann so nicht hingenommen werden. Die VV begrüßt daher die gemeinsame Entscheidung des Vorstandes und der VV-Spitze, hiergegen Strafanzeige
gestellt zu haben. Mitglieder der VV, die den Schutz privater Geheimnisse oder des vertraulich gesprochenen Wortes nicht
respektieren, sollten ihre persönlichen Konsequenzen ziehen.“
22
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Veranstaltungen
Fortbildungsveranstaltungen
der Akademie für Ärztliche
Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Auskünfte zu den Veranstaltungen
der Akademie erhalten Sie unter der
Telefon: 06131/28438-0,
Telefax: 06131/28438-10.
Aufgrund der Vielfalt unseres Fortbildungs­
angebotes nehmen wir Anmeldungen nur
schriftlich mit unten­stehendem Formular
entgegen.
Für jede Veranstaltung muss eine getrennte
schriftliche Anmeldung an die Akademie für
Ärztliche Fortbildung erfolgen.
Mit der Rücksendung der Anmeldung und
der Überweisung der Kursgebühr sind
Sie verbindlich angemeldet, eine An­mel­debestätigung erfolgt aus Ver­einfa­chungs­­
gründen nicht.
Nähere Einzelheiten über den Ablauf der
Veranstaltung teilen wir Ihnen zu gegebener
Zeit mit. Sollte ein Kurs ausgebucht sein,
werden wir Sie darüber informieren, dass
eine Teilnahme nicht mehr möglich ist.
Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie Anmeldemöglichkeiten finden
Sie auch im
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung die
bei jeder Veranstaltung aufgeführte
Kursnummer an sowie bei nicht-privaten
Überweisungen den Namen des Teilnehmers, um eine rasche Zuordnung des
Zahlungseinganges zu gewährleisten.
Die Punktevergabe P richtet sich nach der
am 8. November 2006 verabschiedeten und
am 1. März 2007 in Kraft getretenen
Fortbildungsordnung der Landesärzte­
kammer Rheinland-Pfalz.
Kontaktdaten der Ansprechpartner in der Akademie:
Internet unter der Adresse:
www.arztkolleg.de
unter der Sie sich auch über weitere Fort- und
Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz
informieren können. Das Surfen lohnt sich !
Frau Ellen Bauer
Telefon: 06131/28438-11
E-Mail: [email protected]
Als Teilnahmebedingungen für alle
Veranstaltungen gilt:
Frau Claudia Becker
Telefon: 06131/28438-13
E-Mail: [email protected]
Ein kostenloser Rücktritt ist bis zu 6 Wo­chen
vor Beginn einer Veranstaltung mö­glich,
ansonsten wird die volle Kursgebühr fällig.
Frau Bettina Kröhler
Telefon: 06131/28438-15
E-Mail: [email protected]
Unsere Bankverbindung lautet:
Frau Anka von Loeben
Telefon: 06131/28438-16
E-Mail: [email protected]
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mainz,
BLZ 300 606 01, Kto.-Nr. 1 727 451
IBAN DE10 3006 0601 0001 7274 51
BIC (Swift Code) DAAEDEDD
Nähere Informationen zu unseren
Kursen finden Sie auch im Internet.
Verbindliche Anmeldung:
nur für Veranstaltungen der Akademie
– bitte deutlich schreiben –
Per Fax an
Genaue
Kursbezeichnung
06131/28438-10
Barcode oder EFN
oder im Kuvert:
Name, Vorname
Straße
An die
Akademie für Ärztliche Fortbildung
in Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
PLZ, Ort
E-Mail
Telefon
Geburtsdatum
Arbeitsgebiet/Facharzt für
Ort, Datum, Unterschrift
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
23
Veranstaltungen
■ Strukturierte
curriculäre Fortbildung
„Krankenhaus­hygiene“
Modul I:
Grundkurs, gleichzeitig auch Modul I
für die Qualifizierung zum
Hygienebeauftragten Arzt (40h)
Termin: 20. – 24. Februar 2017
(Gebühr: 845,00 €)
Modul IV:
Bauliche und techn. Hygiene (32h)
Termin: 6. – 9. März 2017
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr: 31.900,
Gebühren: Modul I: 845,00 €,
Modul IV: 580,00 €
Ausführliche Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
unter www.arztkolleg.de.
Anmeldung schon unbedingt jetzt!
Aufbaukurse in Dernbach und Meran
Laufende Durchgänge: (wenige Plätze)
Modul III: 14. – 18. Juni 2017 (Meran)
(die Module I und II sind jeweils schon belegt)
Neuer Durchgang:
Modul I: 29. März – 2. April 2017 (Dernbach)
Modul II: 1. – 5. November 2017 (Dernbach)
Modul III: 30. Mai – 3. Juni 2018 (Meran)
Kursleitung: Dr. Dipl.-Psych. E. Freudenberg,
Dr. E. Louen, Dr. Chr. Lerchen
Aufbaukurse in Mainz
Laufender Durchgang:
Modul III: 15. – 19. März 2017 (Mainz)
Neuer Durchgang:
Modul I: 6. – 10. September 2017 (Mainz)
Modul II:
10. – 14. Januar 2018 (Mainz)
Modul III:
13. – 17. Juni 2018 (Mainz)
Kursleitung: Prof. Dr. M. Weber,
Dr. Chr. Gerlach, Dr. S. Brathuhn
Palliativkurse der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P. pro Modul
Kursnr.: 50.851-Dernbach bzw. -Mainz
Gebühr: 680,00 € pro Kurs, Meran 690,00 €
■ Basiskurse zum Curriculum
Palliativmedizin, Teil I und II
■ Sachkundekurs Sterilgutaufbereitung gem. § 4 MBetreiberV
Dem Sozialgesetzbuch V entsprechend
bietet die interdisziplinäre Gesellschaft für
Palliativmedizin Rheinland-Pfalz (iGP)
in Zusammenarbeit mit der Akademie für
Ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz einen
Basiskurs für Ärzte über zwei Wochenenden
an. Der zweiteilige Kurs umfasst 32h,
hinzu kommt eine 8-stündige Hospitation,
die separat zu absolvieren ist.
Durchgang in Mainz (32h):
(nur komplett zu belegen)
Termin: 18./19. November 2016 sowie
10./11. März 2017
Kursnr.: 50.850-2016-Mainz
Gebühr: 550,00 € (für Teil I und II zusammen,
ohne 8h Hospitation, ist noch separat zu
absolvieren)
■ Aufbaukurse
„Curriculum Palliativmedizin“
Diese Aufbaukurse (Modul I – III) entsprechen
den neben dem 40-stündigen Basiskurs
Palliativmedizin als Voraussetzung
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin geforderten 120 Stunden
Fallbeispiele und Supervision.
(vor Besuch des Moduls III müssen zuvor die
Module I und II absolviert worden sein)
Der Kurs richtet sich an erfahrene Mitarbeiter
von Praxen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung, die mit der Aufbereitung von
MP betraut sind. Im Kurs werden u.a. auch
fachgruppenspezifische Themen in der
Aufbereitung (z.B. Ophtalmochirurgie,
Zahnarztpraxen, ambulant operierende
Praxen, Endoskopie etc.) bearbeitet.
Der Kurs dient zur Erlangung der Sachkunde
für die Instandhaltung von Medizinprodukten
gem. § 4 (3) MBetreibV in medizinischen
Einrichtungen.
Modul A:
2./3. September 2016, 09:00 – 17:00 Uhr
Für alle Einrichtungen, die nicht gemäß
§ 115 b SGB V operieren bzw. keine kritisch
B Instrumente aufbereiten. Die Kursdauer
beträgt 20 Stunden, beinhaltet 4 Stunden
Selbststudium und endet mit einer
Lernerfolgskontrolle.
Modul B:
23./24. September 2016, 09:00 – 17:00 Uhr
Für alle Einrichtungen, die gemäß
§ 115 b SGB V operieren bzw. kritisch
B Instrumente aufbereiten. Die Kursdauer
beträgt ebenso 20 Stunden, beinhaltet
4 Stunden eigene Aufarbeitung der Inhalte
aus Modul A und endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Zuvor muss Modul A
besucht worden sein.
Kursleitung: Dr.med. M. Wagner,
Dr.med. Dipl.Ing.Agr. S. Kevekordes,
Fr. N. Walter
24
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr.: 31.810.2016
jeweils 21 P.
Gebühr: pro Modul (A oder B) jeweils 355,00 €
■ Impfmanagement
für Med. Fachangestellte
Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte
des Ausbildungsrahmenplans für die innerbetriebliche Ausbildung der Med.
Fachangestellten unter den lfd. Nummern:
B 2.3 a, B 2.3 b., B 2.3.c, B 9.a. und B 9.c.
Termin: 31. August 2016, 15:00 – 18.30 Uhr
Kursleitung: Frau Dr. D. Kieninger,
Frau Dr. B. Römer
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
Kursnr.: 31.500-2016
Gebühr: 60,00 €
■ Kurs zum Transfusionsverantwortlichen bzw. Transfusionsbeauftragten (Block A und B)
Termin: 19./20. September 2016,
jeweils 09:00 – 17:00 Uhr
Kursleitung: Prof. Dr. W. Hitzler
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben je 8 P. pro Tag
Kursnummer: 50.955-2016, Gebühr Block A
und B: 320,00 € (nur ein Tag: 160,00 €)
■ Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
nach § 18 a, 2 der RöV (2002)
(Röntgen)
Termine (wahlweise,
jeweils 08:45 – 16:30 Uhr):
21. September 2016, 29. Oktober 2016 sowie
14. Dezember 2016 (11:00 – 18:00 Uhr, auch
als Kombikurs incl. § 30 StrlSchV buchbar);
Erste Termine für 2017: 7. und 14. Januar 2017
sowie 25. März 2017 in Uniklinik
Der Aktualisierungskurs muß jeweils vor
dem Ablauf Ihrer persönlichen tagesgenauen Fünf-Jahres-Frist unaufgefordert
aufgefrischt und erneut besucht werden.
mögliche Teilnehmer: Ärzte/Ärztinnen mit
Fachkunde Röntgen (Gesamt- oder Teilgebiet) (Röntgen-DurchleuchtungenComputertomographie). Examinierte Med.techn. Radiologieassistenten/innen (MTRA).
Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner
Ort: Mainz, Universitätsmedizin Mainz bzw.
Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler je 9 P.
Kursnr.: 30.200
Gebühr: 90,00 € bzw. 65,00 €
Nach neuen ERC-Richtlinien
■ Grundkurs der kardiopulmonalen
Reanimation (ACLS 1)
Termin: 24. September 2016, 09:00 – 17:30 Uhr
In dem 8stündigen Kurs werden Kenntnisse
Veranstaltungen
und Fähigkeiten zur kardiopulm. Reanimation von Erwachsenen nach den neuen
Empfehlungen des European Resuscitation
Council (ERC) von 2015 vermittelt. In Kleingruppen werden in prakt. Übungen die Fertigkeiten zur Sicherung der Atemwege, Beatmung, Sicherung eines Zuganges zur
Medikamentenapplikation, Durchführung
der Elektrotherapie und zur mechan. Wiederbelebung erlangt. Im Kurs enthalten ist der
für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
bzw. Fachkunde „Rettungsdienst“ erforderliche zertifizierte Reanimationsnachweis.
Eine Wiederholung alle zwei Jahre ist
empfehlenswert.
Kursleitung: Dr. Th. Schneider
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
Infos bei: Frau C. Becker 12 P.
Kursnr.: 40.540
Gebühr: 145,00 € incl. Skript
■ Strahlenschutzkurs für Medizin.
Assistenzpersonal (90 h)
Theorie (jeweils freitags): 7. Oktober 2016,
21. Oktober 2016, 28. Oktober 2016
Praktikum in der Uniklinik (jeweils samstags):
8., 22. und 29. Oktober 2016,
12., 19. und 26. November 2016,
Prüfung: 26. November 2016
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie und
Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
Kursnr.: 31.100-2016
Gebühr: 750,00 €
■ Hygiene – Update
und Aktuelles zur Aufbereitung
von Medizinprodukten
Neue Rechtsgrundlagen und aktuelle
Fragestellungen u.a. zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Medizinproduktegesetz
(MPG) für die ärztliche Praxis.
Termin: 2. November 2016, 14:00 – 18.30 Uhr
Kursleitung: Dr.med. Dipl.Ing.Agr.
S. Kevekordes, Fr. N. Walter
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P.
Kursnr: 31.820-2016-2, Gebühr: 92,00 €
■ Strahlenschutz-Grundkurs
für Ärzte
Termin: 3. – 5. November 2016
(1./2. Tag: 08:45 – 17:00 Uhr,
3. Tag: 08:30 – 13:30 Uhr)
Der Kurs beginnt am Donnerstag mit dem
theoretischen Teil und schließt das Praktikum
in der Universitätsmedizin Mainz am Samstag
mit ein.
Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner,
Dr. H.-P. Rösler
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
bzw. Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
25 P.
Kursnr.: 30.100-2016-2
Gebühr: 270,00 €
Nach neuen ERC-Richtlinien von 2015
■ Aufbaukurs der kardiopulmonalen
Reanimation (ACLS 2)
■ Hautkrebsscreening-Kurs
für Allgemeinmediziner
in Kooperation mit dem Deutschen HausärzTermin: 12. November 2016, 09:00 – 17:30 Uhr
teverband, Landesverband Rheinland-Pfalz
Vermittelt werden Kenntnisse und Fähig(auch Teilnahme von Dermatologen möglich)
keiten zur Erkennung und Behandlung
Termin: 26. November 2016, 09:00 – 17:00 Uhr
lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
(peri-arrest arrhythmias) sowie zur BehandInfos bei: Frau A. von Loeben
10 P.
lung komplexer Notfallsituationen wie
Kursnr.: 31.930-2-2016
Advanced Life Support (ALS) in besonderen
Gebühr: 140,00 € für Mitglieder im
Situationen (z.B. Trauma, Intoxikation, beson- Dt. Hausärzteverband, Landesverband RLP
dere Umstände) nach den neuen Empfehlun- (zzgl. 70,00 € Schulungsmaterial),
gen des European Resuscitation Council (ERC) 180,00 € für Nicht-Mitglieder (zzgl. 70,00 €
von 2015.
Schulungsmaterial)
Vorkenntnisse: Absolvierter ACLS-1-Kurs
oder nachgewiesene Teilnahme an einem
vergleichbaren Kurs (z.B. MegacodeNeuer Termin
Trainingskurse).
■ Allgemeine Verbandlehre
Kursleitung: Dr. Th. Schneider
Wund- und Stützverbände
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
„schnell und effektiv“
Infos bei: Frau C. Becker 13 P.
Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte
Kursnr.: 40.540-2
des Ausbildungsrahmenplans für die innerGebühr: 145,00 € incl. Skript
betriebliche Ausbildung der Med. Fachangestellten unter der lfd. Nummer: A 8.2.d.
Termin: 30. November 2016, 14:00 – 17:15 Uhr
Neuer Termin
Kursleitung: Frau G. Steffen
■ Hilfestellung im „Labyrinth“
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
der Modernen Wundversorgung,
Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P.
phasengerechte Wundverbände
Kursnr.: 50.901-2016-2
16. November 2016, 14:00 – 17:15 Uhr
Gebühr: 35,00 € für Med. Fachangestellte,
Kursleitung: Frau G. Steffen, Frau E.M. Übel
70,00 € für Ärzte/Ärztinnen
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P.
Kursnr.: 50.900-2016-2
■ Kombikurs – Aktualisierung
Gebühr: 35,00 € für Med. Fachangestellte,
gem. StrlSchV § 30 (Nuklearmedizin/
70,00 € für Ärzte/Ärztinnen
Strahlentherapie) und Aktualisierung
gem. RöV § 18 a (Röntgendiagnostik)
■ 42. P.P. Kleemann-Kurs
für fiberoptische Intubation
19. November 2016 (eintägig)
In Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesiologie der Univ.-Medizin Mainz
Kursleitung: PD Dr. T. Piepho, Dr. A. Scherhag
Ort: Mainz, Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
12 P.
Kursnr.: 40.460-2016, Gebühr: 195,00 €
Nach neuen ERC-Richtlinien von 2015
■ Erkennung und Behandlung
akuter Notfallsituationen
bei Säuglingen und Kleinkindern
– Paediatric Advanced Life Support
(PALS)
Termin: 19. November 2016, 9:00 – 18:00 Uhr
Der 8stündige Kurs widmet sich der Behandlung kindlicher Notfälle und der Reanimation
von Säuglingen und Kleinkindern.
Die intern. Empfehlungen zur Behandlung
von Säuglingen und Kleinkindern mit HerzKreislaufstillstand aus dem Jahr 2015 werden
theoretisch und praktisch vermittelt.
Kursleitung: Dr. M. Windirsch
Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut
Infos bei: Frau C. Becker
13 P.
Kursnr.: 40.548-2
Gebühr: 145,00 € incl. Skript
Termin: 14. Dezember 2016, 08:00 – 18:00 Uhr
Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau B. Kröhler
13 P.
Kursnr.: 30.201-2-2016
Gebühr: 119,00 € für Ärzte/Ärztinnen,
89,00 € für Pflegepersonal
■ Strahlenschutz-Spezialkurs
für in der Röntgendiagnostik
tätige Ärzte
Termin: 16./17. Dezember 2016,
1. Tag: 08:45 – 17:00 Uhr,
2. Tag: 08:30 – 17:30 Uhr
Dieser 20-stündige Kurs nach den neuen
Richtlinien beginnt am Freitagmorgen mit
dem theoretischen Teil und schließt das
Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Samstagnachmittag
mit ein. Teilnahmevoraussetzung ist der
vorherige Besuch des Grundkurses.
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
bzw. Universitätsmedizin
Infos bei: Frau B. Kröhler
21 P.
Kursnr.: 30.600-2016-2
Gebühr: 230,00 €
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
25
Veranstaltungen
■ Spezialkurs
Computertomographie
Dieser 8-stündige Kurs nach der neuen Richtlinie beginnt mit einem theoretischen Teil mit
MC-Prüfung in der Akademie für Ärztliche
Fortbildung RLP und schließt das Praktikum
in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz
am Nachmittag mit ein.
Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch
des Spezialkurses nach RöV.
Termin: 19. Dezember 2016, 08:45 – 17:00 Uhr
Kursleitung: Prof. P. Mildenberger,
Prof. Dr. J. Kutzner
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
bzw. Uniklinik Mainz
Infos bei: B. Kröhler
9 P.
Kursnr.: 30.602.2016
Gebühr: 122,00 €
■ Spezialkurs
Interventionsradiologie
Dieser 8-stündige Kurs nach der neuen
Richtlinie beginnt mit einem theoretischen
Teil mit MC-Prüfung in der Akademie
für Ärztliche Fortbildung RLP und schließt das
Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Nachmittag mit ein.
Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch des
Spezialkurses nach RöV.
Termin: 20. Dezember 2016, 08:45 – 17:00 Uhr
Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
bzw. Uniklinik Mainz
Infos bei: B. Kröhler
9 P.
Kursnr.: 30.603.2016
Gebühr: 122,00 €
■ Kurs zum Curriculum Geriatrie
– Akutgeriatrie (40h)
Termin: 27. – 31. März 2017
Da inzwischen die Übergangsfrist bis zum
31. Dezember 2017 verlängert wurde, bietet
die Akademie noch Kurse in 2016 an.
Damit kann nach diesen 40 Stunden Kursweiterbildung sowie 80 dokumentierten
Behandlungsfällen die Zulassung zur Prüfung
für die Zusatz-Weiterbildung „Fachkunde
Geriatrie“ beantragt werden.
Kursleitung: Prof. Dr. R. Hardt,
Dr.med. Dipl.Theol. J. Heckmann,
Dr. E. Schmidt
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben
40 P.
Kursnr.: 50.860-1-2017
Gebühr: 748,00 €
■ Curriculum
“Antibiotic Stewardship (ABS)”,
Modul 1 (Grundkurs)
ABS-Beauftragter
Termin: 2. – 6. Mai 2017
Kursleitung: Dr. Th. Schwanz
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P.
Kursnr.: 31.900
Gebühr: 845,00 € für 5 Tage
(Wenn bereits das Modul 1 (Hygienebeauftragter Arzt) im Rahmen des Curriculums
Krankenhaushygiene absolviert wurde, ist
eine Teilnahme vom 3. – 6. Mai 2017
ausreichend = Kursgebühr: 676,00 €)
Vorankündigung
■ Psychosomatische
Grundversorgung
(50h ohne Balintgruppen)
Teil I: 20./21. Januar 2017
Teil II:
7./8. April 2017
Teil III:
19./20. Mai 2017
Teil IV: 23./24. Juni 2017
Entsprechend den KV-Richtlinien werden
über 1 Jahr an insgesamt vier Wochenenden
(Freitagnachmittag/Samstag) Wissen (20h)
und Fertigkeiten (30h) vermittelt, wie sie das
80-stündige Curriculum vorsieht.
Die ebenfalls geforderten 30h Balint-Gruppen
sind nicht Bestandteil dieses Kurses.
Kursleitung: Dr. C. Derra, Prof. Dr. R. Nickel,
Dr. R. Schwab
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau C. Becker 60 P.
Kursnr.: 50.416-2017
Gebühr: 980,00 €
26
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
■ Fortbildungsreihe
Psychopharmakotherapie
und Psychotherapie
Termine (jeweils mittwochs,
10:00 – 17:00 Uhr):
1. Tag: 22. März 2017
(Grundlagen, Therapie von Psychosen)
2. Tag:21. Juni 2017
(Therapie von Depressionen)
3. Tag:20. September 2017
(Therapie von bipolaren Störungen
und Angst-, Zwangsstörungen,
PTBS, somatoformen Störungen,
Schlafstörungen)
4. Tag: 13. Dezember 2017
(Therapie von Demenzen, Suchter
krankungen, ADHS, Persönlichkeits
störungen, Notfälle)
Kursleitung: Prof. Dr. K. Lieb
Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie
Infos bei: Frau E. Bauer jeweils 7 P. pro Tag
Kursnr.: 50.425-2016
Gebühr: 150,00 € pro Tag incl. Handout und
Pausengetränke, Gebäck
Weitere Veranstaltungen
der Akademie
In Kooperation mit der Interdisziplinären Gesellschaft für Psychosom.
Schmerztherapie (IGPS)
■ 7. Curriculum Schmerzbegutachtung 2016: Biopsychosoziale
Begutachtung chronischer
Schmerzen
Termine:
Modul B: 16./17. September 2016,
Modul C: 2./3. Dezember 2016
(bitte beachten Sie: vor Besuch der Module B
und C muß zuvor das Modul A besucht
worden sein)
Nähere Infos und Anmeldung: IGPS
Geschäftsstelle, z.H. Herrn S. Hellendahl,
Frankfurter Str. 10, 16548 Glienicke/Nordbahn,
Fax 030/138 825 316,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsreihe
in Zusammenarbeit mit der
Med. Gesellschaft Mainz e.V.
7. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Sonderzyklus:
Was ist der Mensch
Evolution von Gewissen
und Moral
(Prof. Dr. E. Volland)
14. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Die immer noch ungelösten
Probleme an der Schnittstelle
ambulant zu stationär im
deutschen Gesundheitswesen
(Prof. Dr. E. Wille)
Moderation: Frau Prof. Dr. I. Krämer
Gemeinsam mit dem Förderverein der
Akademie für Ärztl. Fortbildung RLP
21. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr
■ Sonderzyklus:
Was ist der Mensch
Im Spiel mit der Welt
– der homo ludens
(Dr. Chr. Klager)
Veranstalter:
Akademie für Ärztl. Fortbildung in RLP
in Kooperation mit der Med. Gesellschaft
Mainz e.V.,
Kursleiter: Prof. Dr. W.A. Nix,
Prof. Dr. Th. Junginger
Veranstaltungsort:
Mainz, Universitätsmedizin,
Hörsaal Chirurgie, Bau 505
Infos bei: Frau E. Bauer,
Kursnr.: 20.020-2015, jeweils 3 P.
Keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen zur Wahl der
Vertreterversammlung der
Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz
Vertreterversammlung
der Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz
Koblenz
Trier
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
Kennwort
StimmenMandate Kennwort
StimmenMandate
Wahlvorschlag 1
Wahlvorschlag 1
Marburger Bund Olaf Smago 913
10 Dr. med. Günther Matheis
Wahlvorschlag 2
– Marburger Bund
592
5
Die Hausarztliste –
Wahlvorschlag 2
San.-Rat. Dr. Michael Fink
651
7 Gemeinsame Ärzteliste
498
4
Wahlvorschlag 3
Wahlvorschlag 3
Liste Soziales
Unabhängige Liste
79
0
Gesundheitswesen 3644
Wahlen zur Vertreterversammlung der
Wahlvorschlag 4
In die Vertreterversammlung der LandesärzteLandesärztekammer Rheinland-Pfalz
Liste Zukunft 2020
55
1 kammer Rheinland-Pfalz wurden gemäß der
Wahlvorschlag 5
Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Aufgrund der Niederschriften über die Sitzun- FAiRLP – Fachärzte
gen der Wahlausschüsse bei den Bezirksärzte- Rheinland-Pfalz
5666
kammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und
Wahlbezirk Koblenz
Trier gemäß § 22 der Wahlordnung der Lan- Pfalz
desärztekammer und dem Verfahren nach
Wahlvorschlag 1
§ 24 WO stellte ich gemäß § 26 WO das end- Von den gültigen Stimmen entfallen auf
Kennwort:
gültige Ergebnis der am 4. Juli 2016 durchgeMarburger Bund Olaf Smago
führten Wahlen zur Vertreterversammlung Kennwort
StimmenMandate
der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wie Wahlvorschlag 1
1. Olaf Smago, Mörsbach
folgt fest:
weiter Jöckle-Kretz
2. Edeltraud Lukas, Koblenz
und Hessenauer
387
4 3. Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Simmern
Im endgültigen Wählerverzeichnis eingetra- Wahlvorschlag 2
4. Dr. med. Barbara Jarmusch, Koblenz
gene Wahlberechtigte:
Marburger Bund
5. Dr. med. Norbert Kaul, Koblenz
Dr. med. Claus Beermann
825
9 6. Dr. med. Wolfgang Stein, Andernach
KoblenzPfalz
Rheinhessen
Trier Wahlvorschlag 3
7. Dr. med. Jürgen Dannhäuser, Andernach
7.2396.775
4.3942.471 Die Hausarztliste
423
5 8. Dr. med. Jörg Peters, Koblenz
Wahlvorschlag 4
9. Dr. med. univ. Björn Raddatz, Boppard
Endgültig abgegebene Stimmen:
Junge Ärzte
188
2 10. Dr. med. Andreas Heck,
Wahlvorschlag 5
Bad Neuenahr-Ahrweiler
KoblenzPfalz
Rheinhessen
Trier Freie Ärzte Hambacher Bund 85
1
2.563 2.538
1.679 1.184 Wahlvorschlag 6
Wahlvorschlag 2
Alternative für Haus- Fachärzte 51
1 Kennwort:
Ungültige Stimmen:
Wahlvorschlag 7
Die Hausarztliste – San.-Rat. Dr. Michael Fink
FAiRLP – Fachärzte
KoblenzPfalz
Rheinhessen
Trier Rheinland-Pfalz
4144 1. San.-Rat. Dr. med. Michael Fink,
14163
36 21
Gebhardshain
Rheinhessen
2. Dr. med. Hans-Dieter Grüninger, Boppard
Enthaltungen:
3. Dr. med. Manfred Schnellbächer, Birkenfeld
Von den gültigen Stimmen entfallen auf
4. Dr. med. Wolfram Johannes, Kirchen
KoblenzPfalz
Rheinhessen
Trier
5. Monika Hammer, Elkenroth
–
2
4
– Kennwort
StimmenMandate 6. Dr. med. Jörg Schmitz, Nastätten
Wahlvorschlag 1
7. Alexander Gindi, Hachenburg
Gültige Stimmen:
Marburger Bund
Dr. med. Ulrich Strecker
808
8 Wahlvorschlag 3
KoblenzPfalz
Rheinhessen
Trier Wahlvorschlag 2
Kennwort:
2.549 2.373
1.639 1.163 Ärztevereine Rheinhessen
Liste Soziales Gesundheitswesen
Dr. Lenhard
360
4
Wahlvorschlag 3
1. Dr. med. Hermann Reitze, Koblenz
FAiRLP – Fachärzte
2. Dr. med. Christa Roth-Sackenheim,
Rheinland-Pfalz
3514 Andernach
Wahlvorschlag 4
3. Dr. med. Jürgen Fleischmann, Sinzig
Junge Ärzte
120
1 4. Anselm Hönig, Idar-Oberstein
Die konstituierende Sitzung der 14. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz findet statt am
Mittwoch, 23. November 2016, 15:30
Uhr, im Erbacher Hof, Grebenstraße
24 – 26, 55116 Mainz.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
27
Bekanntmachungen
Wahlvorschlag 4
Kennwort:
Liste Zukunft 2020
Wahlvorschlag 4
Kennwort:
Junge Ärzte
1. Dr. med. Fritz-Joachim Despang,
Hachenburg
1. Dr. med. Christian Gersch, Kaiserslautern
2. Dr. med. Armin Domke, Schopp
Wahlvorschlag 5
Kennwort:
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
Wahlvorschlag 5
Kennwort:
Freie Ärzte Hambacher Bund
1. Dr. med. Klaus Sackenheim, Andernach
2. Dr. med. Ralph von Kiedrowski, Selters
3. Dr. med. Andreas Herzog, Bad Kreuznach
4. Dr. med. Wolfram Schaeben, Koblenz
5. Dr. med. M.A. Michael Sicker,
Idar-Oberstein
6. PD Dr .med. Christoph Aletsee,
Bad Kreuznach
1. Dr. med. Peter Nienhaus genannt
Wiedenbrück, Minfeld
Wahlbezirk Pfalz
Wahlvorschlag 1
Kennwort:
weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer
1. Dr. med. Barbara Jöckle-Kretz, Landau
2. Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer,
Ludwigshafen
3. Ute Geißert-Kern, Neupotz
4. Holger Werner, Germersheim
Wahlvorschlag 2
Kennwort: Marburger Bund Dr. med.
Claus Beermann
1. Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen
2. Michelle Hein, Ludwigshafen
3. Dr. med. Hans-Otto Koderisch,
Germersheim
4. Barbara Detscher, Kandel
5. Dr. med. Peter Thoele, Ludwigshafen
6. PD Dr. med. Kerstin Röhm, Ludwigshafen
7. Dr. med. Gerhard Blinn, Herxheim
8. Robin Engert, Kaiserslautern
9. Dr. med. Wolfgang Eymann,
Kaiserslautern
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
Die Hausarztliste
1. Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim
2. Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler
3. Dr. med. Roger-Joachim Hladik,
Ludwigshafen
4. Martin Dilger, Pirmasens
5. Dr. med. Bernhard Wallacher,
Ludwigshafen
Wahlvorschlag 6
Kennwort:
Alternative für Haus- Fachärzte
1. Dr. med. Stefan Kewitz, Maikammer
Wahlvorschlag 7
Kennwort:
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
1. Dr. med. Christel Werner, Waldsee
2. Dr. med. Sven Girgensohn, Neustadt
3. Dr. med. Michael Wagner, Ludwigshafen
4. Frank Fasco, Pirmasens
Wahlbezirk Rheinhessen
Wahlvorschlag 1
Kennwort:
Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker
1. Dr. med. Ulrich Strecker, Mainz
2. Dr. med. Barbara Nalenz, Mainz
3. Dr. med. Michael Bayer, Mainz
4. Dr. med. Sonja Dörr, Mainz
5. Dr. med. Marcel Biegler, Mainz
6. Prof. Dr. med. Roland Hardt, Mainz
7. Dr. med. Otto Laakmann, Alzey
8. Dr. med. Nico Abegunewardene, Mainz
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Ärztevereine Rheinhessen Dr. Lenhard
1. Dr. med. Bernhard Lenhard, Saulheim
2. Dr. med. Siegfried Stephan, Mainz
3. Dr. med. Peter Heinz, Gensingen
4. San. Rat. Dr. med. Wolfgang Klee, Mainz
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
1. San. Rat. Dr. med. Werner Harlfinger, Mainz
2. Dr. med. Rolf Gerhard, Ingelheim
3. Dr. med. Andreas Bartels, Mainz
4. Dr. med. Lutz Riedel, Mainz
Wahlvorschlag 4
Kennwort:
Junge Ärzte
1. Dr. med. Timo Schiffer, Mainz
28
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Wahlbezirk Trier
Wahlvorschlag 1
Kennwort:
Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund
1. Dr. med. Günther Matheis, Trier
2. Hans Bernhard Libeaux, Trier
3. Dr. med. Christina Schneider M.A., Trier
4. Markus Baacke, Trier
5. Dr. med. Rolf-Dieter Gebühr, Bitburg
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Gemeinsame Ärzteliste
1. Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm
2. Dr. med. Detlef Stiemert, Speicher
3. Dr. med. Ilka Fischer, Trier
4. Josef Ballmann, Stadtkyll
Die Gewählten wurden gemäß § 24 der Wahlordnung benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der
Nachricht über die Annahme der Wahl zu
äußern.
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die selbst keinen direkten Sitz bei
der Wahl errungen haben, fungieren in der
Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter.
Das Ergebnis der Wahl wird hiermit bekannt
gemacht.
Gemäß § 27 der Wahlordnung kann jeder
Wahlberechtigte binnen einer Woche nach der
amtlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses
bei dem Hauptwahlleiter, p. A. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Einspruch erheben.
Über den Einspruch entscheidet der Hauptwahlausschuss. Der Einspruch darf nur darauf
gestützt werden, dass gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Eine Wahl kann nur
dann für ungültig erklärt werden, wenn der
Verstoß geeignet war, das Ergebnis der Wahl
zu beeinflussen. Im Übrigen wird auf die
Bestimmungen der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 1. Januar
2016 verwiesen.
Mainz, den 21. Juli 2016
Dr. jur. Markus Fromm
Hauptwahlleiter
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen zur Wahl der
Vertreterversammlung der
Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz
Bezirksärztekammer
Koblenz
8. San.-Rat. Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain
9. Dr. med. Joachim Engelhard, Koblenz
Bezirksärztekammer
Pfalz
Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer Koblenz
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Marburger Bund Dr. med. Karlheinz Kurfeß
Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer Pfalz
Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Koblenz findet statt am Mittwoch, den 21. September 2016, um
15:00 Uhr im Sitzungsraum der
Bezirksärztekammer Koblenz, EmilSchüller-Straße 45, 56068 Koblenz.
Wahl zur Vertreterversammlung
Bezirksärztekammer Koblenz
Wahlberechtigte: endgültig abgegebene Stimmen:
ungültige Stimmen:
gültige Stimmen:
der
7.273
2.620
42
2.578
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Kennwort
StimmenMandate
Wahlvorschlag 1
Die Hausarztliste –
Dr. med. Wolfram Johannes 672
9
Wahlvorschlag 2
Marburger Bund
Dr. med. Karlheinz Kurfeß
954
13
Wahlvorschlag 3
Liste Soziales
Gesundheitswesen
356
5
Wahlvorschlag 4
Liste Zukunft 2020
28
–
Wahlvorschlag 5
FAiRLP – Fachärzte
Rheinland-Pfalz 568
8
1. Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Simmern
2. Edeltraud Lukas, Koblenz
3. Olaf Smago, Mörsbach
4. Dr. med. Barbara Jarmusch, Koblenz
5. Dr. med. Michael Kupp, Koblenz
6. Dr. med. Wolfgang Stein, Andernach
7. Dr. med. Jürgen Dannhäuser, Andernach
8. Dirk Preuße, Koblenz
9. Dr. med. Rainer Oster, Koblenz
10. Dr. med. Michael Karch, Simmern
11. Dr. med. Andreas Heck, Bad
Neuenahr-Ahrweiler
12. Dr. med. univ. Björn Raddatz, Boppard
13. Dr. med. Christian Karsten, Andernach
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
Liste Soziales Gesundheitswesen
1. Eduard Erken, Idar-Oberstein
2. Dr. med. Dietrich Tamm, Koblenz
3. Dr. med. Eva Roemer, Idar-Oberstein
4. Dr. med. Claudia Tamm, Montabaur
5. Anselm Hönig, Idar-Oberstein
Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz findet statt am Mittwoch,
19. Oktober 2016, 15:30 Uhr, im großen Sitzungssaal der Kassenärztlichen Vereinigung RLP, Regionalzentrum Pfalz, Maximilianstraße 22,
67433 Neustadt.
Wahl zur Vertreterversammlung
Bezirksärztekammer Pfalz
der
Wahlberechtigte:6.805
endgültig abgegebene Stimmen:
2.550
ungültige Stimmen:
178
Enthaltungen:4
gültige Stimmen:
2.368
Wahlbeteiligung
37,47 %
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Kennwort
StimmenMandate
Wahlvorschlag 1
weiter Jöckle-Kretz und
Hessenauer
372
8
Wahlvorschlag 5
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Marburger Bund
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
Dr. med. Claus Beermann
815
17
Wahlvorschlag 3
1. Dr. med. Peter Bäumges, Koblenz
Die Hausarztliste
416
9
2. Martin Zimmermann, Koblenz
Wahlvorschlag 4
3. Dr. med. Magnus Kempkes, Neuwied
Junge Ärzte
200
4
4. Dr. med. Matthias Hütt, Neuwied
Wahlvorschlag 5
5. Dr. med. Peter Brühl, Koblenz
Freie Ärzte Hambacher Bund 95
2
In die Vertreterversammlung der Bezirksärz- 6. Thomas Hörsch, Mayen
Wahlvorschlag 6
tekammer Koblenz wurden gemäß der Rei- 7. Dr. med. M.A. Michael Sicker, Idar-Oberstein Alternative für Haus- Fachärzte 56
1
8. Dr. med. Udo Benner, Holler
henfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Wahlvorschlag 7
FAiRLP – Fachärzte
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvor- Rheinland-Pfalz
Wahlvorschlag 1
4149
schlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der
Kennwort:
Die Hausarztliste – Dr. med. Wolfram Wahl errungen haben, fungieren in der Reihen- In die Vertreterversammlung der Bezirksärzfolge des Wahlvorschlages als endgültig.
Johannes
tekammer Pfalz wurden gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig
1. Dr. med. Wolfram Johannes, Kirchen
bekanntgemacht.
2. Dr. med. Anja Meurer, Neuwied
3. Henning Weil, Betzdorf
Koblenz, 14. Juli 2016
4. San.-Rat. Dr. med. Gernot Nick, Bendorf
5. Dr. med. Manfred Schnellbächer, Birkenfeld
Johannes Quednow
6. Dr. med. Frank Grieß, Hachenburg
Wahlleiter
7. Kathrin Hassel, Herdorf
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
29
Bekanntmachungen
Wahlvorschlag 1
Kennwort:
weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer
Wahlvorschlag 5
Kennwort:
Freie Ärzte Hambacher Bund
1. Dr. med. Barbara Jöckle-Kretz, Landau
2. Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer,
Ludwigshafen
3. Ute Geißert-Kern, Neupotz
4. Holger Werner, Germersheim
5. Dr. med. Charis Eibl, Ludwigshafen
6. Dr. med. Manfred Reeb, Kaiserslautern
7. Dr. med. Dorothea Reichert, Landau
8. Dr. med. Bernd-Dietrich Grimm,
Schwegenheim
1. Dr. med. Peter Nienhaus genannt
Wiedenbrück, Minfeld
2. Dr. med. Siegfried Simmet, Schweigen
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Marburger Bund Dr. med. Claus Beermann
1. Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen
2. Michelle Hein, Ludwigshafen
3. Dr. med. Hans-Otto Koderisch,
Germersheim
4. Barbara Detscher, Kandel
5. Dr. med. Peter Thoele, Ludwigshafen
6. PD Dr. med. Kerstin Röhm, Ludwigshafen
7. Dr. med. Gerhard Blinn, Herxheim
8. Robin Engert, Kaiserslautern
9. Dr. med. Wolfgang Eymann,
Kaiserslautern
10. Petra Haberer, Klingenmünster
11. Dr. med. Georg Schuler, Kandel
12 . Jochen Schnell, Annweiler
13. Dr. med. Eckehard Droll,
Kirchheimbolanden
14. Dr. med. Bernd Hunsicker, Pirmasens
15. Dr. med. Cordula Müller, Speyer
16. Dr. med. Patrick Kern, Speyer
17. Dr. med. Boris Baßler, Ludwigshafen
Endgültiges Wahlergebnis
Wahlvorschlag 6
Kennwort:
Alternative für Haus-Fachärzte
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
1. Dr. med. Stefan Kewitz, Maikammer
Wahlvorschlag 7
Kennwort:
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
1. Dr. med. Marcus Michel, Landau
2. Dr. med. Stefan Lieberich, Battenberg
3. Dr. med. Jörg Fischböck, Haßloch
4. Prof. Dr. med. Dierk Vagts, Neustadt
5. Dr. med. Sven Girgensohn, Neustadt
6. Dr. med. Matthias Schmitt, Grünstadt
7. Dr. med. Michael Wagner, Ludwigshafen
8. Dr. med. Thomas Möller, Speyer
9. Dr. med. Heike von Deyn, Neustadt
Die Kandidaten eines Wahlvorschlages, die
keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen
haben, fungieren in der Reihenfolge des
Wahlvorschlages als Stellvertreter.
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig
bekanntgemacht.
Neustadt, 18. Juli 2016
Martin Jäger
Wahlleiter
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
Die Hausarztliste
1. Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim
2. Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler
3. Johannes-Jürgen Lotze, Lemberg
4. Dr. med. Hans-Georg Hoppenrath,
Großsteinhausen
5. Dr. med. Elmar Birk, Rülzheim
6. Dr. med. Bernhard Wallacher,
Ludwigshafen
7. Dr. med. Lothar Wildmoser, Schopp
8. Dr. med. Roger-Joachim Hladik,
Ludwigshafen
9. Dr. med. Andreas Serjak, Kusel
Wahlvorschlag 4
Kennwort:
Junge Ärzte
1. Dr. med. Christian Gersch, Kaiserslautern
2. Dr. med. Armin Domke, Schopp
3. Dr. med. Yvonne Lenhardt-Pfeiffer,
Kindsbach
4. Dr. med. Felix Brokamp, Otterberg
30
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Bezirksärztekammer
Rheinhessen
Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Rheinhessen
Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen findet statt am
Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um
17:00 Uhr im Sitzungsraum der
Bezirksärztekammer Rheinhessen,
117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz.
Wahl zur Vertreterversammlung
Bezirksärztekammer Rheinhessen
Wahlberechtigte:4.394
endgültig abgegebene Stimmen:
1.656
ungültige Stimmen:
9
Enthaltungen4
gültige Stimmen:
1.643
der
Kennwort
StimmenMandate
Wahlvorschlag 1
Marburger Bund Dr. med.
Ulrich Strecker
754
21
Wahlvorschlag 2
Ärztevereine Rheinhessen
SR Hackenberg
348
9
Wahlvorschlag 3
Kinder- und Jugendärzte
122
3
Wahlvorschlag 4
FAiRLP – Fachärzte
Rheinland-Pfalz
3149
Wahlvorschlag 5
Junge Ärzte
105
3
In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen wurden gemäß der
Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Wahlvorschlag 1
Kennwort:
Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker
1. Dr. med. Ulrich Strecker, Mainz
2. Dr. med. Barbara Nalenz, Mainz
3. Dr. med. Hanna Deckers, Mainz
4. Dr. med. Sonja Dörr, Mainz
5. Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz
6. Dr. med. Nigel-John Botterill, Worms
7. Dr. med. Otto Laakmann, Alzey
8. Dr. med. Michael Bayer, Mainz
9. Dr. med. Marcel Biegler, Mainz
10. Dr. med. Nico Abegunewardene, Mainz
11. Prof. Dr. med. Roland Hardt, Mainz
12. Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Neisius,
Mainz
13. Dr. med. Helmut Peters, Mainz
14. Prof. Dr. med. Heintz, Achim, Mainz
15. Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz
16. Dr. med. Katja Buschmann, Mainz
17. Priv.-Doz. Dr. med. Anke Brockhaus Dumke, Alzey
18. Claudius Ries, Mainz
19. Priv.-Doz. Dr. med. Julia Weinmann Menke, Mainz
20. Serbaz Al Mohammad, Worms
21. Dr. med. Hermann Becker, Alzey
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Ärztevereine Rheinhessen SR Hackenberg
1. San.-Rat. Knut Hackenberg, Mainz
2. Dr. med. Siegfried Stephan, Mainz
3. Dr. med. Lenhard, Bernhard, Saulheim
4. San.-Rat. Dr. med. Hans-Jürgen
Zimmermann, Ingelheim
Bekanntmachungen
5. San.-Rat. Rainer Hinterberger,
Wiesbaden
6. San.-Rat. Dr. med. Wolfgang Klee, Mainz
7. Dr. med. Sandra Köhl, Mainz
8. Dr. med. Peter Heinz, Gensingen
9. Dr. med. Schneider, Alzey
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
Kinder- und Jugendärzte
1. Dr. med. Pirmin Habermehl, Mainz
2. Dr. med. Ute Derichs, Mainz
3. Dr. med. Thomas Koffler, Mainz
Wahlvorschlag 4
Kennwort:
FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz
1. Dr. med. Marcel Rähmer, Mainz
2. Dr. med. Marko Groth, Mainz
3. Dr. med. Armin Conradt, Wörrstadt
4. Dr. med. Rüdiger Gaase, Worms
5. Dr. med. André Veauthier, Ingelheim
6. Dr. med. Sven Klimpe, Nierstein
7. Dr. med. Anne Lutz-Vorderbrügge, Mainz
8. Dr. med. Holger Müller, Mainz
9. Dr. med. Gundolf Berg, Mainz
Wahlvorschlag 5
Kennwort:
Junge Ärzte
Bezirksärztekammer
Trier
Wahlvorschlag 2
Kennwort:
Gemeinsame Ärzteliste
1. Dr. med. Walter Gradel, Trier
2. Dr. med. Rüdiger Schneider, Trier
3. Dr. med. Ernst Kühnen, Trier
4. Christian Wantzen, Bernkastel-Kues
Die 1. (konstituierende) Sitzung der Ver 5. Dr. med. Jörg Wiesenfeld, Wittlich
treterversammlung der Bezirksärzte 6. Dr. med. Patrick Albrecht, Trier
kammer Trier findet statt am Mittwoch,
7. Dr. med. Friedl Schulz, Trier
5. Oktober 2016, 15:30 Uhr, Vortrags 8. Stephan Kraft, Trier
saal 2, Ärztehaus, Balduinstraße
9. Dr. med. Jutta Gradel, Trier
10-14, 54290 Trier. Die Sitzung ist für
10. Dr. med. Detlef Stiemert, Speicher
Mitglieder öffentlich.
11. Dr. med. Rudolf Sauter, Trier
12. Dr. med. Astrid Schmidt-Reinwald, Trier
Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirks- 13. Michael Drockur, Daun
14. Dr. med. Bernhard Noll, Trier
ärztekammer Trier
Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer Trier
Der Wahlausschuss der Bezirksärztekammer
Trier hat das Ergebnis der am 4. Juli 2016
durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wie folgt
festgestellt:
Wahlberechtigte:2.487
endgültig abgegebene Stimmen:
1.198
ungültige Stimmen:
22
gültige Stimmen:
1.176
Wahlbeteiligung: 48,17 %
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Kennwort
StimmenMandate
Wahlvorschlag 1
1. Dr. med. Timo Schiffer, Mainz
Dr. med. Günther Matheis
2. Agata Puzirauske, Mainz
– Marburger Bund
558
14
Wahlvorschlag 2
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvor- Gemeinsame Ärzteliste
539
14
schlages, die selbst keinen direkten Sitz bei Wahlvorschlag 3
der Wahl errungen haben, fungieren in der Unabhängige Liste 79
2
Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter.
In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wurden gemäß der ReihenGegen die Feststellung des Wahlergebnisses folge in den Wahlvorschlägen gewählt:
oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann
jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche Wahlvorschlag 1
nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf Kennwort:
der Homepage der Bezirksärztekammer Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund
Rheinhessen (§ 29 Abs. 1 der Wahlordnung)
beim Wahlleiter Einspruch einlegen.
1. Dr. med. Günther Matheis, Trier
2. Hans Bernhard Libeaux, Trier
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig 3. Dr. med. Rolf-Dieter Gebühr, Bitburg
bekanntgemacht.
4. Dr. med. Christina Schneider M.A., Trier
5. Mariza Oliveira Galvao, Trier
Mainz, 15. Juli 2016
6. Judith Schumacher, Daun
7. Guido Rose, Wittlich
Eckhard Mäurer
8. Dr. med. Hans-Jürgen Krause, Saarburg
Wahlleiter
9. Dr. med. Maria Anna Bohrer, Hermeskeil
10. Ltd. Med. Dir. Dr. med. Harald Michels, Trier
11. Dr. med. Kersten-Bernd Krauter, Prüm
12. Dr. med. Stefan Schilling, Trier
13. Dr. med. Detlef Ockert, Trier
14. Dr. med. Virninie Ruvet, Trier
Wahlvorschlag 3
Kennwort:
Unabhängige Liste
1. Matthias Fenster, Wittlich
2. Pedro Viazis, Trier
Die Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der
Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung).
Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung benachrichtigt mit der Aufforderung,
sich binnen einer Woche nach Erhalt der
Nachricht über die Annahme der Wahl zu
äußern.
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
kann jeder Wahlberechtigte gem. § 27 Abs. 1
Wahlordnung binnen einer Woche nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage
der Bezirksärztekammer Trier bei dem Wahlleiter erheben. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Der Einspruch kann
nur darauf gestützt werden, dass gegen
Rechtsvorschriften verstoßen wurde.
Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig
bekanntgemacht.
Trier, 18. Juli 2016
gez.
Dr. med. H. Michels
Wahlleiter
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
31
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der
Landesärztekammer
Änderung der
Gebührensatzung
der Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz
Die Änderung der Gebührensatzung tritt am
ersten Tage nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Die Änderungen wurden vom Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10. mit Schreiben vom 17. Juni 2016, Az.: 652-01
Sitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, die der- 723-18.1, genehmigt.
zeitige Gebührensatzung der LandesärzteMainz, den 4. Juli 2016
kammer Rheinland-Pfalz zu ändern.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
§2
Die Gebühren werden durch besonderen
Gebührenbescheid erhoben. Die Verwaltungsgebühren sind bei Antragstellung fällig.
Die Beitreibung erfolgt in Anwendung des
§ 21 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Anlage zur Gebührensatzung
VI Befugnis zur Weiterbildung
Erstantrag in Gebiet oder Schwerpunkt
oder Zusatz-Weiterbildung oder
Fachkunde
160,00 €
Erhöhungsantrag Überprüfung
von Befugnissen
160,00 €
100,00 – 200,00 €
Gemeinsame Anträge aus einer Institution für
das gleiche Gebiet / den gleichen Schwerpunkt 160,00 €
Gemeinsame Anträge für verschiedene
Gebiete, z.B. Gemeinschaftspraxis Orthopädie und Chirurgie 160,00 €
Widerspruchsverfahren zur Weiterbildungs
-Befugnis (Ist das Widerspruchsverfahren
erfolgreich, so wird dem Widerspruchsführer
die Gebühr erstattet.) 160,00 €
Anerkennung
als Weiterbildungsstätte
150,00 €
Widerspruchsverfahren zur Anerkennung als
Weiterbildungsstätte (Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, so wird dem Widerspruchsführer die Gebühr erstattet.)
150,00 €
Die Gebührensatzung wird gemäß § 28 der
Hauptsatzung der Landesärztekammer auf
der Internetseite der Landesärztekammer
www.laek-rlp.de.de veröffentlicht.
32
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
– 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für fachgebundene Magnetresonanztomographie gemäß § 5 Abs. 1
Satz 2 abgeleistet werden
– 12 Monate im ambulanten Bereich
abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und
Fertigkeiten in
Prof. Dr. Frieder Hessenauer
– der Durchführung und Befundung gePräsident
bietsbezogener Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographie
– der Indikation und Differentialindikation mit anderen diagnostischen radiologischen Verfahren
– der Anwendung von Arznei- und KonÄnderung der
trastmittel bei MRT-Untersuchungen
Weiterbildungsordnung
– den physikalischen Grundlagen der
der Landesärztekammer
Magnetresonanzverfahren und BiophyRheinland-Pfalz
sik einschließlich den Grundlagen der
Patientenüberwachung einschließlich
Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10.
der Sicherheitsmaßnahmen für PatienSitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, in der
ten und Personal bei Anwendung von
Weiterbildungsordnung – Abschnitt C –
Magnetresonanzverfahren
die Zusatz-Weiterbildungen Magnetreso– der Gerätekunde
nanztomographie – fachgebunden – und
Kardio-MRT einzuführen:
Übergangsbestimmungen:
Änderung in Abschnitt C
Es gelten die Allgemeinen ÜbergangsbestimEinführung der Zusatz-Bezeichnung
mungen nach § 20 Abs. 8 der WeiterbildungsMagnetresonanztomographie
ordnung für die Ärztinnen und Ärzte in
– fachgebunden –
Rheinland-Pfalz:
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie – fachgebunden – sind „(8) Kammerangehörige, die bei Einführung
integraler Bestandteil der Weiterbildung zum einer neuen Bezeichnung in diese WeiterbilFacharzt für Radiologie.
dungsordnung in dem jeweiligen Gebiet,
Schwerpunkt oder der jeweiligen ZusatzDefinition:
Weiterbildung innerhalb der letzten 8 Jahre
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene vor der Einführung mindestens die gleiche
Magnetresonanztomographie (MRT) umfasst Zeit regelmäßig an Weiterbildungsstätten
in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die oder vergleichbaren Einrichtungen tätig
Durchführung und Befundung gebietsbezo- waren, welche der jeweiligen Mindestdauer
gener Bildgebungsverfahren mittels Magnet- der Weiterbildung entspricht, können die
resonanztomographie.
Zulassung zur Prüfung beantragen. Der
Antragsteller hat den Nachweis einer regelWeiterbildungsziel:
mäßigen Tätigkeit für die in Satz 1 angegeZiel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlan- bene Mindestdauer in dem jeweiligen Gebiet,
gung der fachlichen Kompetenz in fachge- Schwerpunkt oder der jeweiligen Zusatzbundener
Magnetresonanztomographie Weiterbildung zu erbringen. Aus dem Nachnach Ableistung der vorgeschriebenen Wei- weis muss hervorgehen, dass der Antragstelterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
ler in dieser Zeit überwiegend im betreffenden Gebiet, Schwerpunkt oder der entspreVoraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: chenden Zusatz-Weiterbildung tätig gewesen
Facharztanerkennung
ist und dabei umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben hat.
Weiterbildungszeit:
Anträge sind innerhalb einer Frist von drei
24 Monate bei einem Weiterbildungsbefug- Jahren zu stellen. Dabei können auch Tätigten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, keitsabschnitte innerhalb dieser Frist berückdavon können bis zu
sichtigt werden.“
Bekanntmachungen
Änderung in Abschnitt C
Einführung der Zusatz-Bezeichnung
Kardio-MRT
Die Änderungen wurden vom Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
mit Schreiben vom 20.06.2016, Az.: 652-01
723-17.1, genehmigt.
Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung KardioMRT sind integraler Bestandteil der Weiterbil- Mainz, den 4. Juli 2016
dung zum Facharzt für Radiologie.
Prof. Dr. Frieder Hessenauer
Definition:
Präsident
Die Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT umfasst
in Ergänzung zur Facharztkompetenz Innere
Medizin und Kardiologie die organbezogene
Durchführung und Befundung mittels Magnetresonanztomographie.
Pfalz verlegen, bei der für den Wohnort
zuständigen Bezirksärztekammer beantragt werden.
(5) Studierende der Medizin, die an der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
immatrikuliert sind und sich in einem
Praktischen Jahr befinden, können für
die Dauer des Praktischen Jahres eine
freiwillige Mitgliedschaft erwerben.
Im Hinblick auf den Ort der Universität ist
für sie die Bezirksärztekammer Rheinhessen zuständig.
Änderung der
§2
Weiterbildungsziel:
Meldeordnung der Landesärzte- (1) Die Anmeldung für die PflichtmitgliedZiel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlankammer Rheinland-Pfalz
schaft hat schriftlich unter Angabe der
gung der fachlichen Kompetenz in KardioAnschrift ihrer/seiner letzten sowie ihrer/
MRT nach Ableistung der vorgeschriebenen Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10.
seiner derzeitigen Praxis oder ArbeitsWeiterbildungszeit und Weiterbildungsin- Sitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, die derstelle einschließlich Telefonnummer, Faxhalte.
zeitige Meldeordnung der Landesärztekamnummer, E-Mail-Adresse und gegebemer Rheinland-Pfalz zu ändern.
nenfalls Mobiltelefonnummer sowie
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Die aktuelle Meldeordnung lautet jetzt wie
ihrer/seiner letzten und derzeitigen
Facharztanerkennung für Innere Medizin und folgt:
Wohnung zu erfolgen. Außerdem hat die
Kardiologie
Ärztin/der Arzt die bisher für sie/ihn
§1
zuständige Ärztekammer von der AufWeiterbildungszeit:
(1) Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit
12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit
im Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich
ten für Kardio-MRT gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
im Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich
zu benachrichtigen.
oder Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1,
bei der für den Ort ihrer/seiner Berufstädavon können bis zu 6 Monate im ambulantigkeit zuständigen Bezirksärztekammer (2) Ärztinnen/Ärzte, die sich in Weiterbilten Bereich abgeleistet werden
anzumelden.
dung nach Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz
Weiterbildungsinhalt:
(2) Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet
befinden, haben zusätzlich Angaben zum
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und
der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der
angestrebten Fachgebiet zu machen.
Fertigkeiten in
Ärztekammer eines anderen Landes oder
- der Durchführung und Befundung organeiner anderen Bezirksärztekammer.
(3) Die Anmeldung für die freiwillige Mitbezogener Untersuchungen mittels Maggliedschaft hat schriftlich unter Angabe
netresonanztomographie
(3) Ärztinnen/Ärzte, die als Staatsangehörige
der derzeitigen Wohnanschrift und ggf.
- der Indikation und Differentialindikation
eines Mitgliedsstaats der Europäischen
des Akademischen Lehrkrankenhauses
mit anderen diagnostischen Verfahren
Union, eines anderen Vertragsstaats des
zu erfolgen einschließlich der Telefon- der Anwendung von Arznei- und KontrastAbkommens über den Europäischen
nummer, gegebenenfalls der Faxnummer,
mittel bei MRT-Untersuchungen
Wirtschaftsraum oder eines VertragsE-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer.
- den physikalischen Grundlagen der Magstaats, dem die Bundesrepublik DeutschAußerdem hat die approbierte Ärztin/der
netresonanzverfahren und Biophysik einland und die Europäische Union vertragapprobierte Arzt die Bezirksärztekammer
schließlich den Grundlagen der Patientenlich einen entsprechenden Rechtsanbei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
überwachung incl. der Sicherheitsmaßnahspruch eingeräumt haben, oder als sonsim Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich
men für Patienten und Personal bei Antige Drittstaatangehörige, die nach dem
zu benachrichtigen.
wendung von Magnetresonanzverfahren
Recht der Europäischen Union eine ent- der Gerätekunde
sprechende Rechtsposition besitzen, im
§3
Rahmen des Dienstleistungsverkehrs (1) Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, einen
Übergangsbestimmung zur Zusatz-Weiterbilnach dem Recht der Europäischen Union
ihr/ihm von der Bezirksärztekammer
dung Kardio-MRT:
in Rheinland-Pfalz ihren Beruf vorübergeübersandten Fragebogen innerhalb von
hend und gelegentlich ausüben, ohne
zwei Wochen ausgefüllt und unterschrieKammerangehörige, die die Facharztbezeichhier eine berufliche Niederlassung zu
ben an diese zurückzureichen.
nung Innere Medizin und Kardiologie sowie
haben, gehören der Kammer nicht an,
die Zusatz-Weiterbildung MRT – fachgebunsolange sie im Ausland beruflich nieder- (2) Dem Fragebogen sind beglaubigte oder
den – erworben haben, sind berechtigt, die
gelassen sind. Sie haben hinsichtlich der
entsprechend bestätigte Fotokopien
Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT zu führen.
Berufsausübung die gleichen Rechte und
oder Abschriften beizufügen:
Pflichten wie die Pflichtmitglieder. Für sie
Die Weiterbildungsordnung wird gemäß § 28
gelten § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1, § 3 bis
a) der Approbationsurkunde oder der
der Hauptsatzung der Landesärztekammer
5 gleichermaßen.
Berufserlaubnis,
auf der Internetseite der Landesärztekammer
b)Bestätigung einer ausreichenden
www.laek-rlp.de.de veröffentlicht.
(4) Die freiwillige Mitgliedschaft kann durch
Berufshaftpflichtversicherung,
Die Änderung der Weiterbildungsordnung
approbierte Ärzte, die ihren Beruf nicht
c) der Urkunde über die Anerkennung
tritt am ersten Tage nach ihrer Veröffentlioder nicht mehr ausüben oder ihre berufvon Gebiets-, Schwerpunkts- oder
chung in Kraft.
liche Tätigkeit außerhalb von RheinlandZusatzbezeichnungen,
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Bekanntmachungen
d) ggf. der Promotionsurkunde,
§5
e) bei Führung besonderer Titel oder Die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit im
Amtsbezeichnungen der betreffen- Bereich der jeweils zuständigen Bezirksärzteden Verleihungsurkunde.
kammer ist von dem Kammermitglied unter
Angabe der Anschrift seiner neuen Praxis
Für den Fall, dass die Unterlagen nicht oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohvon einer anderen Ärztekammer der Bun- nung sowie des Datums der Beendigung der
desrepublik Deutschland übersandt Tätigkeit unverzüglich der Bezirksärztekamwerden, darf die Beglaubigung des Doku- mer mitzuteilen, der es bisher angehört hat.
ments bei Vorlage nicht älter als drei
Monate sein.
§6
Die jeweils zuständige Bezirksärztekammer
(3) Die Landesärztekammer und die zustän- überwacht die Einhaltung der Bestimmungen
dige Bezirksärztekammer sind jederzeit dieser Meldeordnung. Sie trägt dafür Sorge,
berechtigt, die Vorlage von Originalur- dass alle in § 2 bis § 4 genannten Daten im
kunden zu verlangen.
elektronischen Meldesystem nach einem
verbindlichen landeseinheitlichen Muster
(4) Urkunden in nichtdeutscher Sprache ist erfasst werden.
eine beglaubigte Kopie des Originals und
von einem öffentlich bestellten oder ver§7
eidigten Dolmetscher oder Übersetzer (1) Die jeweils zuständige Bezirksärztekamangefertigte Übersetzung beizufügen.
mer legt für jedes Kammermitglied eine
Personalakte an, die sorgfältig aufzube(5) Für freiwillige Mitglieder, die sich in
wahren ist. Bei Wechsel der MitgliedRheinland-Pfalz in der praktischen Ausschaft übersendet sie die Personalakte an
bildung nach der Approbationsordnung
die nunmehr zuständige Ärztekammer.
für Ärzte befinden, entfällt Absatz 2 und
Eine Aushändigung der Personalakte an
3. Diese sind verpflichtet, einen Nachweis
die Ärztin/den Arzt ist nicht gestattet,
über das erfolgreiche Bestehen des zweijedoch steht der Ärztin/dem Arzt jederten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
zeit das Recht auf Einsichtnahme in ihre/
vorzulegen.
seine Personalakte zu.
§4
Während der Kammermitgliedschaft eintretende Änderungen bezüglich der unter § 3
Abs. 2 aufgeführten Dokumente oder der
unter § 2 geforderten Angaben bezüglich
beruflicher Veränderungen (insbesondere in
Bezug auf die Niederlassung, die Zulassung,
die Arbeitsstelle, die Dienststelle, das Fachgebiet usw.) sowie Änderungen der Dienst- und
Wohnanschrift einschließlich der jeweiligen
Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse
und gegebenenfalls Mobiltelefonnummer
sind der zuständigen Bezirksärztekammer
unverzüglich bekannt zu geben. Dokumente
sind durch beglaubigte oder entsprechend
bestätigte Fotokopien oder Abschriften zu
belegen, die nicht älter als drei Monate sind.
34
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
(2) Die Personalakte wird für 10 Jahre nach
dem Ausscheiden oder Tod des Kammermitglieds bzw. des Berufsangehörigen
nach § 1 Abs. 3 aufbewahrt.
§8
Die Landesärztekammer führt eine Mitgliederkartei. Die jeweils zuständige Bezirksärztekammer gibt der Landesärztekammer die für
die Führung der Mitgliederkartei notwendigen Angaben nach § 2 und § 4 fortlaufend
bekannt.
§9
(1) Schuldhafte Verstöße gegen die Vorschriften dieser Meldeordnung teilt die
Bezirksärztekammer der Landesärztekammer mit.
(2) Verstöße gegen die Meldeordnung durch
Pflichtmitglieder und Berufsangehörige
nach § 1 Abs. 3 sind als Verstöße gegen
die Berufsordnung für die Ärztinnen und
Ärzte in Rheinland-Pfalz zu werten und
werden nach Vorgabe des Heilberufsgesetzes geahndet.
§ 10
Diese Meldeordnung tritt am 1. August 2016
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Meldeordnung
der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom
2. Dezember 2015 außer Kraft.
Die Meldeordnung wird gemäß § 28 der
Hauptsatzung der Landesärztekammer auf
der Internetseite der Landesärztekammer
www.laek-rlp.de.de veröffentlicht.
Die Änderung der Meldeordnung tritt am 1.
August 2016 in Kraft.
Die Änderungen wurden vom Ministerium für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
mit Schreiben vom 21. Juni 2016, Az.: 652-01
723-6.1, genehmigt.
Mainz, den 4. Juli 2016
Prof. Dr. Frieder Hessenauer
Präsident
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der
Bezirksärztekammern
Bezirksärztekammer
Pfalz
Sprechtag der Bayerischen Ärzteversorgung
Der nächste Sprechtag der Bayerischen
Ärzteversorgung findet für den Bereich
der Bezirksärztekammer Pfalz am
Montag
12. September 2016
in der Bezirksärztekammer Pfalz, 67433
Neustadt, Maximilianstr. 22, statt.
Ab 11.00 Uhr steht ein Referent der Bayerischen Ärzteversorgung interessierten
Ärztinnen und Ärzten für Auskünfte zur
Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen
Termin mit Frau Kuhn unter der Rufnummer 0 63 21 / 92 84 32.
Hauptsatzung
der Bezirksärztekammer Pfalz
vom 1. Januar 2016
Auf Grund des § 15 des Heilberufsgesetzes
vom 18. Dezember 2014 (GVBl. S. 302 ff.) hat
die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz in ihrer Sitzung vom 25.
November 2015 folgende Hauptsatzung
beschlossen:
§1
Rechtsstellung und Sitz
(1) Die Bezirksärztekammer Pfalz ist eine
rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie
regelt ihre Verfassung durch diese Satzung, zu deren Erstellung und Veränderung die Landesärztekammer zu hören
ist. Satzungen der Landesärztekammer
gehen den Satzungen der Bezirksärztekammer vor. Sie umfasst den Bereich des
Regierungsbezirks Pfalz in den Grenzen
des 31. Dezember 1999.
(2) Der Sitz der Bezirksärztekammer Pfalz ist
Neustadt/Weinstraße.
§2
Aufgaben
13. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen, die von ihren Kammermitgliedern betrieben werden,
Die Bezirksärztekammer nimmt die berufs- 14. die fortlaufende Erfassung von Daten
ständischen Aufgaben der Ärzteschaft der
über die fachlichen Qualifikationen und
Pfalz wahr, die sich aus § 3 und 5 Heilberufsderen Weiterleitung an zuständige Stelgesetzes ergeben, soweit sie nicht in die
len.
Zuständigkeit
der
Landesärztekammer
Rheinland-Pfalz fallen.
§3
Mitgliedschaft
Die Bezirksärztekammer ist insbesondere für
folgende Aufgaben zuständig:
(1) Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz
sind die Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die im Bereich der
1. die Vertretung der Ärzteschaft vor den
zuständigen Behörden des KammerbezirBezirksärztekammer Pfalz ihren Beruf
kes sowie deren Beratung und die Wahrausüben.
nehmung der Berufsständischen Interessen in beruflicher, wirtschaftlicher und (2) Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei
sozialer Hinsicht, soweit diese Interessen
der ärztliche Fachkenntnisse angewendet
nicht von überbezirklicher Bedeutung
oder mitverwendet werden. Dazu gehört
sind oder grundsätzlich von der Landesnicht nur die Behandlung von Patientinärztekammer Rheinland-Pfalz wahrgenen und Patienten, auch als Praxisvertrenommen werden,
tung oder im ärztlichen Notfalldienst,
2. den Abschluss von Verträgen im Rahmen
sondern unter anderem auch die Tätigder in Ziffer 1 genannten Zuständigkeit,
keit in der medizinischen Lehre und For3. die Durchführung der Wahlen für die
schung, in Wirtschaft, Industrie und in
Vertreterversammlung der Bezirksärzteder Verwaltung sowie die fachjournalistikammern und der Landesärztekammer,
sche und die gutachterliche ärztliche
4. die Erhebung der Beiträge für die BezirksTätigkeit.
ärztekammer,
5. die Führung der Mitgliederlisten. Ein (3) Ausgenommen sind die bei einer AufGesamtverzeichnis der Mitglieder wird
sichtsbehörde beschäftigten Berufsangeder Landesärztekammer von den Bezirkshörigen, wenn bei dieser Behörde die
ärztekammern mit Hilfe des MeldeweAufsicht über eine Kammer der Angehösens in elektronischer Form zur Verfürigen ihres Berufes wahrgenommen wird.
gung gestellt,
Keine Pflichtmitgliedschaft besteht auch
6. die Benennung von Sachverständigen,
für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaa7. die Fortbildung der Mitglieder, insbesontes der Europäischen Union oder eines
dere die Zertifizierung von Fortbildungsanderen Vertragsstaates des Abkommens
veranstaltungen im Zuständigkeitsbeüber den Europäischen Wirtschaftsraum
reich und die Ausstellung von Fortbiloder eines Vertragsstaates, dem die Bundungszertifikaten und die Weiterleitung
desrepublik Deutschland und die Europäder Information hierüber an die zuständiische Union vertraglich einen entspregen Stellen,
chenden Rechtsanspruch eingeräumt
8. die Mitwirkung bei der Einhaltung der
haben oder als sonstige DrittstaatsangeBerufspflichten nach § 21 und 22 HeilBG
hörige, die nach dem Recht der Europäi9. die Ermittlungen gemäß § 75 HeilBG
schen Union eine entsprechende Rechtsbeim Verdacht der Berufspflichtverletposition besitzen, im Rahmen des Dienstzung eines Mitgliedes, sofern die Beaufleistungsverkehrs nach dem Recht der
tragung entsprechend durch die LandesEuropäischen Union im Geltungsbereich
ärztekammer erfolgt,
des HeilBG ihren Beruf gelegentlich oder
10. die Durchführung der Verfahren nach §
vorübergehend ausüben, ohne hier eine
31 und 32 HeilBG (Anerkennung von
berufliche Niederlassung zu haben,
Bezeichnungen nach Weiterbildungsordsolange sie in einem anderen Staat berufnung),
lich niedergelassen sind.
11. die Führung eines Weiterbildungsregisters gem. § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG,
(4) Freiwillige Mitglieder der Bezirksärzte12. die Ausgabe von Heilberufsausweisen an
kammer sind die freiwilligen Mitglieder
ihre Mitglieder sowie an deren bei ihnen
der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz,
tätigen berufsmäßigen Gehilfen,
die im Bereich der Bezirksärztekammer
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
35
Bekanntmachungen
wohnen, oder – wenn sie außerhalb des
geheimer Wahl aus der Mitte der VertreVerfahren (§ 10) der gewählten Vertreter
Landes Rheinland-Pfalz tätig sind – einen
terversammlung gewählt.
soweit nicht nach § 5 Abs. 6 und 7 etwas
Antrag auf Begründung der freiwilligen
anderes bestimmt ist. Dabei zählen
Mitgliedschaft bei der Bezirksärztekam- (6) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
Stimmenthaltungen nicht mit.
mer gestellt haben. Die Bezirksärztekamabgegebenen gültigen Stimmen auf sich
mer entscheidet, ob die Voraussetzunvereinigt. Kommt im ersten Wahlgang
§7
gen für eine freiwillige Mitgliedschaft
keine Mehrheit zustande, so entscheidet
Zuständigkeit
vorliegen.
die Stichwahl zwischen den Kandidaten,
des Vorstandes
die die höchsten Stimmzahlen auf sich
(5) Die Mitgliedschaft erlischt bei Kammervereinigt haben. Bei ergebnisloser Stich- (1) Der Vorstand beschließt über die Aufgamitgliedern durch den Tod, durch dauwahl entscheidet das Los, das von dem
ben der Kammer soweit sie nicht der
ernde Tätigkeit außerhalb des Landes,
jüngsten der anwesenden Vertreter zu
Vertreterversammlung vorbehalten sind
durch Aufgabe des ärztlichen Berufs oder
ziehen ist. Der Vorstand versieht sein Amt
und führt die Geschäfte der Bezirksärzteden Verlust der ärztlichen Approbation
nach Ablauf einer Wahlperiode bis zum
kammer.
oder der Berufserlaubnis; bei freiwilligen
Zusammentritt eines neuen Vorstandes.
Mitgliedern durch den Tod, durch Verlust
(2) Der Vorstand bestellt einen Geschäftsfühder ärztlichen Approbation oder der (7)Die Vertreterversammlung kann ein
rer, der die laufenden Geschäfte der
Berufserlaubnis oder durch freiwilligen
gewähltes Vorstandsmitglied mit ZweiKammer nach Maßgabe des § 19 dieser
Austritt. Der Austritt ist nur zum JahresDrittel-Mehrheit der abgegebenen StimSatzung führt.
ende unter Einhaltung einer Mitteilungsmen (dabei zählen Stimmenthaltungen
frist von drei Monaten möglich.
nicht mit) bei Anwesenheit von mindes- (3) Der Vorsitzende des Vorstandes, im Vertens zwei Dritteln der Vertreter bzw.
hinderungsfall sein Stellvertreter oder
§4
stimmberechtigten Stellvertreter abwähder Geschäftsführer, vertritt die BezirksOrgane
len, wenn mindestens 26 Vertreter bzw.
ärztekammer gerichtlich und außergestimmberechtigte Stellvertreter hierfür
richtlich. Die Vertretungsbefugnis des
(1) Die Organe der Bezirksärztekammer sind
stimmen.
Geschäftsführers kann vom Vorstand
eingeschränkt werden.
1. die Vertreterversammlung,
§6
2. der Vorstand,
Zuständigkeit
§8
der Vertreterversammlung
Einberufung der Organe
(2) Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.
(1) Die Vertreterversammlung ist für alle (1) Die Vertreterversammlung ist durch den
Angelegenheiten von grundsätzlicher
Vorstand mindestens einmal im Jahr ein(3) Die Amtszeit der Vertreterversammlung
Bedeutung zuständig. Sie beschließt inszuberufen. Darüber hinaus hat der Vorbeginnt mit ihrem 1. Zusammentritt. Sie
besondere über:
stand sie einzuberufen, wenn die Mehrendet mit dem Zusammentritt der neuen
heit der Mitglieder des Vorstandes oder
Vertreterversammlung, nach Ablauf der
1. die Satzungen sowie die Geschäftsmindestens ein Drittel der Vertreter dies
fünfjährigen Amtszeit jedoch bereits mit
ordnungen für die Organe,
unter Angabe von Gründen verlangen.
deren Wahl, es sei denn, dass die regel2. die Wahl der Mitglieder des VorstanDie Einladung der Vertreter erfolgt
mäßige Amtszeit von 5 Jahren um mehr
des und ihrer Stellvertreter,
schriftlich mit einer Frist von mindestens
als 3 Monate über- oder unterschritten
3. den Haushaltsplan,
zwei Wochen unter gleichzeitiger
wird.
4. die Zustimmung zur Leistung überBekanntgabe der Tagesordnung. Zur
und außerplanmäßiger Ausgaben,
Fristwahrung genügt die Aufgabe der
§5
5. die Jahresrechnung und die EntlasEinladung zur Post. In dringenden Fällen
Zusammensetzung
tung des Vorstandes,
kann die Einberufung in kürzerer Frist,
und Wahl der Organe
6. die Verwendung des Vermögens der
jedoch nicht unter 48 Stunden, fernBezirksärztekammer im Falle ihrer
mündlich oder elektronisch erfolgen. Die
(1) Die Vertreterversammlung besteht aus
Auflösung,
Einladung bedarf in diesem Falle der
den gewählten Vertretern.
7. die Einsetzung von Ausschüssen und
nachträglichen Genehmigung durch die
die Wahl der Ausschussmitglieder,
Vertreterversammlung.
(2) Jeder Vertreter hat einen Stellvertreter
8. die Entschädigung der für die
zur Vertretung im Verhinderungsfall. Die
Bezirksärztekammer ehrenamtlich (2) Ist ein Vertreter verhindert, an der VertreStellvertreter haben für die Zeit, in der sie
tätigen Mitglieder (§ 15 Abs. 2),
terversammlung teilzunehmen, so soll er
vertreten, die Rechte und Pflichten von
9. Vorschläge für die ehrenamtlichen
die Einladung unverzüglich unter BeifüMitgliedern der Vertreterversammlung.
Beisitzer der Berufsgerichte an die
gung der Informations- und ArbeitsunterLandesärztekammer.
lagen an seinen Stellvertreter weiterlei(3) Die Vertreter und Stellvertreter werden in
ten und den Vorsitzenden der Bezirksärzfreier, geheimer, gleicher, unmittelbarer (2) Satzungen und deren Änderungen
tekammer hiervon benachrichtigen.
und schriftlicher Wahl gewählt. Einzelheibedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit der
ten regelt die Wahlordnung.
abgegebenen Stimmen der Vertreter (3) Der Vorstand der Bezirksärztekammer ist
bzw. stimmberechtigten Stellvertreter,
von dem Vorsitzenden mindestens ein(4) Dem Vorstand gehören an: der Vorsitmindestens der Mehrheit der Mitglieder
mal halbjährlich und darüber hinaus
zende, sein Stellvertreter und bis zu neun
der Vertreterversammlung. Alle übrigen
dann einzuberufen, wenn der Geschäftsweitere Mitglieder.
Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrgang es erfordert oder mindestens 3
heit der abgegebenen Stimmen der VerMitglieder des Vorstandes die Einberu(5) Die Vorstandsmitglieder und ihre Stelltreter bzw. stimmberechtigten Stellverfung unter Angabe von Gründen verlanvertreter werden einzeln in schriftlicher,
treter, bei Abstimmung im schriftlichen
gen. Die Einladung erfolgt unter Mittei-
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Bekanntmachungen
schriftlichen Stimmabgabe weniger als
lung der Tagesordnung schriftlich oder
die Hälfte der gewählten Vertreter beteielektronisch mit einer Frist von mindesligt; Stimmenthaltung gilt nicht als Beteitens einer Woche. Zur Fristwahrung
ligung.
genügt die Aufgabe der Einladung zur
Post. In dringenden Fällen kann die Einladung in kürzerer Frist, jedoch nicht unter (2) Wer der Abstimmung im schriftlichen
Verfahren widerspricht, kann für den Fall,
24 Stunden – es sei denn, dass alle Vordass nicht genügend Widersprüche einstandsmitglieder auf die Wahrung dieser
gehen, vorsorglich seine Stimme abgeFrist verzichten – fernmündlich oder
ben.
elektronisch erfolgen. Sie bedarf in diesem Falle der nachträglichen Genehmi(3) Die Aufforderung zur Abstimmung im
gung durch den Vorstand.
schriftlichen Verfahren hat mittels eingeschriebenen Briefes unter Beifügung
(4) Mitglieder des Vorstandes, die an einer
eines mit dem Siegel der BezirksärzteVorstandssitzung nicht teilnehmen könkammer
versehenen
einheitlichen
nen, sollen den Vorsitzenden von ihrer
Stimmzettels zu erfolgen. Die AuffordeVerhinderung unverzüglich in Kenntnis
rung hat folgende Angaben zu enthalten:
setzen und die Sitzungsunterlagen unmittelbar an ihren Stellvertreter weiterleiten.
1. Wortlaut des beantragten Beschlusses nebst Begründung,
§9
2. Name des Antragstellers,
Beschlussfähigkeit
3. Hinweis darauf, dass die Vertreter
der Organe
einer Abstimmung im schriftlichen
Verfahren widersprechen können, für
(1) Die Vertreterversammlung ist vorbehaltden Fall, dass nicht genügend Widerlich des § 11 beschlussfähig, wenn minsprüche eingehen, jedoch ihre
destens die Hälfte der Vertreter (stimmStimme vorsorglich abgeben können.
berechtigte Stellvertreter) anwesend ist.
4. Den Termin, bis zu dem der Stimmzettel bei der Bezirksärztekammer
(2) Über einen Gegenstand der Tagesordeingegangen sein muss, um gültig zu
nung, über den wegen Beschlussunfähigsein; die Frist zur Stimmabgabe vom
keit eine Entscheidung nicht getroffen
Abgang der Aufforderung (Datum
werden kann, kann mit Ausnahme von
des Poststempels) bis zum Eingang
Änderungen der Satzung in der folgender Stimmzettel muss mindestens
den Sitzung der Vertreterversammlung
zehn Tage betragen.
ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter (Stellvertreter) Beschluss
§ 11
gefasst werden, wenn bei der Einladung
Öffentlichkeit
hierauf hingewiesen worden ist.
(1) Die Sitzungen der Vertreterversammlung
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
sind für sämtliche Kammermitglieder und
einschließlich des Vorsitzenden oder seifreiwillige Mitglieder öffentlich. Die Vernes Stellvertreters mindestens die Hälfte
treterversammlung kann weiteren Persoder Mitglieder des Vorstandes bzw.
nen die Anwesenheit gestatten. Die
stimmberechtigte Stellvertreter anweGegenstände, die sich für eine öffentliche
send sind. Beschlüsse des Vorstandes
Beratung nicht eignen, können aufgrund
werden mit einfacher Mehrheit der abgeeines Beschlusses der einfachen Mehrheit
gebenen Stimmen gefasst. Dabei zählen
der abgegebenen Stimmen der Vertreter
Stimmenthaltungen nicht mit. Bei Stimbzw. stimmberechtigten Stellvertreter in
mengleichheit entscheidet die Stimme
geheimer Sitzung verhandelt werden.
des Vorsitzenden, in seinem VerhindeDabei zählen Stimmenthaltungen nicht
rungsfall die Stimme seines Stellvertremit.
ters.
(2) Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht
§ 10
öffentlich. Der Vorstand kann weiteren
Schriftliche Stimmabgabe
Personen die Anwesenheit gestatten.
zende bestimmt den Protokollführer.
Dieser braucht nicht Vertreter zu sein.
(2) Die Niederschriften der Vertreterversammlung werden den Vertretern sowie
den Stellvertretern, die in der Sitzung
stimmberechtigt waren, unverzüglich
zugesandt. Einsprüche gegen die Niederschriften müssen innerhalb einer Frist
von vier Wochen (Datum des Poststempels der Absendung) bei der Bezirksärztekammer eingelegt werden und sind in
der nächsten Vertreterversammlung zu
behandeln.
§ 13
Vermögensrechtliche Verfügungen
Erklärungen, die die Bezirksärztekammer
vermögensrechtlich verpflichten, müssen –
soweit sie nicht den laufenden Geschäftsverkehr betreffen – von dem Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter und einem weiteren
Vorstandsmitglied unterzeichnet werden, in
anderen Fällen vom Vorsitzenden oder dem
Geschäftsführer.
§ 14
Ausschüsse
Bei der Bezirksärztekammer werden als ständige Ausschüsse gebildet:
1. der Finanzprüfungsausschuss,
2. der Weiterbildungsausschuss,
3. die Prüfungsausschüsse nach der
Weiterbildungsordnung,
4. der Ausschuss für ärztliche Fortbildung,
5. die Prüfungsausschüsse nach dem
Berufsbildungsgesetz
6. der Beitragsausschuss
7. Die Vertreterversammlung kann bei
Bedarf weitere Ausschüsse bilden.
Sie hat deren Aufgaben und Befugnisse festzulegen.
§ 15
Ehrenamtliche Tätigkeit
(1) Sämtliche Ämter bei den Organen und
Ausschüssen der Bezirksärztekammer
sind ehrenamtlich.
(2) Die Vertreter (Stellvertreter), die Mitglieder des Vorstandes sowie die Mitglieder
der Ausschüsse erhalten Erstattung der
Reisekosten, ein Tagegeld, eine Ver(1) Beschlüsse der Vertreterversammlung
§ 12
dienstausfallentschädigung sowie Ersatz
über einzelne Fragen, über die nicht
Niederschriften
ihrer sonstigen baren Auslagen. Der Vorgeheim abzustimmen ist, können auch
sitzende des Vorstandes und sein Stellim schriftlichen Verfahren herbeigeführt (1) Über den Gang der Verhandlungen und
vertreter erhalten zusätzlich eine Aufwerden. Sofern mindestens fünf Vertreter
die Beschlüsse der Vertreterversammwandsentschädigung.
der Beschlussfassung im Wege des
lung sowie die Sitzungen des Vorstandes
schriftlichen Verfahrens widersprechen,
sind Niederschriften zu fertigen, die von
kommt ein Beschluss nicht zustande. Das
dem Vorsitzenden und dem Protokollfühgleiche gilt für den Fall, dass sich an der
rer zu unterschreiben sind. Der Vorsit-
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
37
Bekanntmachungen
§ 16
Meldeordnung
Alle Mitglieder haben Beginn und Ende der
Ausübung ihrer Tätigkeit bei der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Pfalz zu melden. Das gleiche gilt für alle Veränderungen,
die mit der Ausübung des Berufes zusammenhängen. Einzelheiten regelt die Meldeordnung der Landesärztekammer RheinlandPfalz.
§ 17
Fürsorge
Bedürftige Ärzte oder deren Hinterbliebene
können Unterstützung erhalten. Der Vorstand
oder ein besonderer Ausschuss prüft die
Bedürftigkeit und verteilt die Mittel.
§ 18
Haushalts- und Rechnungswesen
(1) Der Vorstand stellt für jedes Kalenderjahr
(= Haushaltsjahr) einen Haushaltsplan auf,
der alle im Haushaltsjahr zu erwartenden
Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden
Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthält und in Einnahmen und Ausgaben
auszugleichen ist. Die Einnahmen und
Ausgaben sind, soweit erforderlich, zu
erläutern. Im Haushaltsplan können Ausgaben für gegenseitig oder einseitig
deckungsfähig erklärt werden, soweit ein
verwaltungsmäßiger oder sachlicher
Zusammenhang besteht. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
oder sonstigen Gewährleistungen sind (2) Die Bezirksärztekammer kann sich zur
zur Deckung von Ausgaben und zur AufDurchführung der Geschäfte der Ärztlirechterhaltung einer ordnungsgemäßen
chen Kreisvereinigungen bedienen.
Kassenwirtschaft zulässig, soweit der
Haushaltsplan hierzu ermächtigt.
§ 21
Bekanntmachungen
(5) Der Haushaltsplan, die Jahresrechnung
und der Prüfungsbericht werden für die Satzungen (Satzungsänderungen) werden im
Dauer von vier Wochen bei der Bezirks- „Ärzteblatt Rheinland-Pfalz“ bekannt gemacht;
ärztekammer zur Einsichtnahme durch sonstige Bekanntmachungen erfolgen im
die Berufsangehörigen des Bereichs der gleichen Blatt, durch Rundschreiben oder auf
Bezirksärztekammer offengelegt.
der Homepage der Bezirksärztekammer Pfalz.
(6) Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss unter Hinzuziehung eines vereidigten Buchprüfers geprüft. Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder
der Bezirksärztekammer an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen
weder dem Vorstand der Landesärztekammer noch dem Vorstand der Bezirksärztekammer Pfalz angehören.
(7) Im Übrigen gilt § 17 des Heilberufsgesetzes.
§ 19
Beiträge
Die Mitglieder und freiwilligen Mitglieder der
Bezirksärztekammer sind verpflichtet, Beiträge in der Höhe zu entrichten, wie sie in der
Beitragsordnung vorgesehen sind. Daneben
kann die Bezirksärztekammer Zuschläge für
Fürsorgezwecke und zusätzliche Beiträge zur
Deckung von Aufwendungen für die Berufsaus- und Fortbildung von Medizinischen
Fachangestellten erheben.
§ 22
Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2016 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die von der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz
am 1. April 2006 beschlossene Fassung außer
Kraft.
Neustadt, 25. November 2015
gez.
Dr. B. Jöckle-Kretz
Vorsitzende
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz hat am
16. Juni 2016, Az: 55.1 01 632, die Genehmigung erteilt.
ausgefertigt,
Neustadt/Weinstraße, 17. Juni 2016
gez.
Die Veranlagung führt die Bezirksärztekam- Dr. Jöckle-Kretz
mer durch. Für die Einziehung der Beiträge Vorsitzende
und das Mahnverfahren sind die Bestimmun(2) Überplanmäßige und außerplanmäßige gen der Beitragsordnung maßgebend. Die
Ausgaben sind zulässig, wenn sie unvor- Beitreibung erfolgt nach § 16 des Heilberufshergesehen und unabweisbar sind und gesetzes in Verbindung mit den Vorschriften
Bezirksärztekammer
ihre finanzielle Bedeutung im Verhältnis des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von
Rheinhessen
zu den im Haushaltsplan veranschlagten Rheinland-Pfalz.
Ausgaben nicht erheblich ist. Maßnahmen, die die Bezirksärztekammer zur
§ 20
Sprechtag der Bayerischen
Leistung von Ausgaben in künftigen
Verwaltung
Ärzteversorgung
Haushaltsjahren verpflichten können,
sind nur zulässig, wenn der Haushalts- (1) Die laufenden Geschäfte der BezirksärzDer nächste Sprechtag der Bayerischen
plan dazu ermächtigt oder wenn sie
tekammer werden durch eine GeschäftsÄrzteversorgung findet für den Bereich
unvorhergesehen und unabweisbar sind.
stelle unter Leitung eines Geschäftsfühder Bezirksärztekammer Rheinhessen
Dies gilt nicht, soweit Verpflichtungen für
rers wahrgenommen, der an die Weisunam Dienstag
laufende Geschäfte eingegangen wergen des Vorstandes gebunden ist und die
den.
Beschlüsse des Vorstandes unter Beach13. September 2016
tung der Grundsätze einer ordnungsge(3) Soweit der Haushaltsplan zu Beginn des
mäßen Geschäftsführung auszuführen
in den Räumlichkeiten der BezirksärzHaushaltsjahres noch nicht in Kraft getrehat. Der Geschäftsführer ist Dienstvorgetekammer Rheinhessen, 55118 Mainz,
ten ist, können Ausgaben geleistet wersetzter aller übrigen Angestellten der
117er Ehrenhof 3 a, statt. Ab 09:00 Uhr
den, soweit eine rechtliche Verpflichtung
Bezirksärztekammer und dem Vorstand
steht ein Referent der Bayerischen Ärztebesteht oder die Ausgaben für die Weifür die Geschäftsführung verantwortlich.
versorgung interessierten Ärzten/Ärztinterführung notwendiger Aufgaben
Er nimmt an allen Sitzungen der Organe
nen für Auskünfte zur Verfügung. Verunaufschiebbar sind.
der Bezirksärztekammer mit beratender
einbaren Sie bitte Ihren GesprächsterStimme teil, soweit es sich nicht um
min mit Frau Noll oder Frau Kullmann
(4) Die Aufnahme von Krediten sowie die
Angelegenheiten handelt, die seine
unter der Rufnummer 06131/38690.
Übernahme von Bürgschaften, Garantien
eigene Person betreffen.
38
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Kassenärztlichen
Vereinigung Rheinland-Pfalz
■ Ausschreibung Vertragsarzt- bzw.
Psychotherapeutensitze
Die Kassenärztliche Vereinigung RheinlandPfalz schreibt gemäß § 103 Abs. 4 SGB V die
nachstehend aufgeführten Vertragsarzt- bzw.
Psychotherapeutensitze zur Übernahme
durch Nachfolger aus.
Bereich Rheinhessen-Nahe
Nr. 4816022
Übernahme eines hälftigen hausärztlichen
Versorgungsauftrages im Mittelbereich Alzey
zum 1.Oktober 2016.
Nr. 4816027
Übernahme eines vollen kinderärztlichen
Der Bewerbung bitten wir folgende Unterla- Versorgungsauftrages in einer Berufsausgen beizufügen:
übungsgemeinschaft in der kreisfreien Stadt
• Auszug aus dem Arztregister (sofern nicht Mainz zum 5.Januar 2017.
im Arztregister der KV RLP eingetragen)
• Lebenslauf
Nr. 4816028
Übernahme eines vollen hausärztlichen VerDie Bewerbungspflicht gilt auch für Ärzte/ sorgungsauftrages im Mittelbereich Mainz
Psychotherapeuten, die bereits in Wartelisten zum 1. Januar 2017.
eingetragen sind. Bewerbungen sind bis
Ablauf der Erscheinungsmonats dieses Heftes Nr. 4816029
an die Kassenärztliche Vereinigung Rhein- Übernahme eines vollen hausärztlichen Verland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda- sorgungsauftrages mit einem AngestelltenAllee 14, 55124 Mainz, zu richten.
sitz im Mittelbereich Mainz zum 1. Januar
2017.
Bereich Koblenz
Bereich Trier
Nr. 4716025
Übernahme eines nervenärztlichen Versor- Nr. 5016009
gungsauftrages im Landkreis Neuwied zum Übernahme eines hausärztlichen Versornächstmöglichen Zeitpunkt.
gungsauftrages im Mittelbereich Trier, Stadt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 4716026
Übernahme eines fachinternistischen Versor- Nr. 5016010
gungsauftrages mit dem Schwerpunkt Pneu- Übernahme eines frauenärztlichen Versormologie in der Raumordnungsregion Mittel- gungsauftrages im Landkreis Vulkaneifel zum
rhein-Westerwald zum nächstmöglichen 1. Oktober 2016.
Zeitpunkt.
Zulassungsausschuss für PsychotherapeuBereich Pfalz
ten und Psychotherapeutinnen
Nr. 4916047
Übernahme eines HNO-ärztlichen Versor- Nr. 5116042
gungsauftrages in der kreisfreien Stadt Lud- Übernahme eines hälftigen psychotherapeuwigshafen zum 1. Januar 2017.
tischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mainz-Bingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 5116044
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mainz-Bingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 5116045
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT)
im Planungsbereich Neustadt an der Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim zum 1.Januar
2017.
Nr. 5116046
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (KJP) im Planungsbereich Landau in der Pfalz, Stadt/
Südliche Weinstraße zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
Nr. 5116047
Übernahme eines psychotherapeutischen
Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im Planungsbereich Mayen-Koblenz zum 1.Januar
2017.
Nr. 5116048
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Nr. 5116049
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT)
im Planungsbereich Mainz, Stadt zum 1.
Januar 2017.
Nr. 5116050
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (KJP) im Planungsbereich Mainz, Stadt zum 1. Januar 2017.
Nr. 5116043
Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mayen-Koblenz zum 1.Januar
2017.
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Berufspolitik
Machen Sie mit: Begeistern auch Sie
Famulanten für die Bandbreite der Medizin!
Ines Engelmohr, Mainz
Medizinstudierende sind neugierig auf die verschiedenen
Facetten des Arztberufes und suchen deshalb Möglichkeiten,
während unterschiedlicher Famulaturen Einblicke in die Bandbreite der Medizin zu bekommen.
leicht sogar den Famulanten privat unterbringen? Haben Sie
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Ihnen sogar noch weitere Extras ein.
Wenn auch Sie Medizinstudierende für Ihr Fach begeistern
möchten, dann brauchen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten und
Informationen über Ihre Praxis oder Ihr Krankenhaus in den
Kontaktbogen eintragen und uns senden. Wir übertragen dann
Ihre Daten in die Übersichtsliste auf unserer Internetseite.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz möchte mit ihrem
neuen Service rasch, übersichtlich, unkompliziert und bequem
Medizinstudierende und erfahrene Kolleginnen und Kollegen
miteinander verbinden.
Deshalb möchte die Landesärztekammer auch zusätzliche
Informationen rund um die Famulaturstelle bereitstellen. Insbesondere für Famulaturstellen, die nicht in direkter Stadtnähe
sind, können diese Daten für die Planung sehr hilfreich sein.
Denken Sie immer daran, dass Famulanten auch für Sie eine
Bereicherung sind – auch wenn Famulanten anfangs mehr Zeit
und Aufwand bedeuten. Aber die Famulatur ist auch eine spannende Möglichkeit, auf die eigene Praxis, das eigene Haus aufmerksam zu machen und somit ideale Werbung in eigener
Sache, um die Freude am Arztberuf weiterzugeben.
Ihren ausgefüllten Kontaktbogen können Sie an uns senden
per Fax: 06131/28822-8625
per mail: [email protected]
per Post: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz,
z.Hdn. Ines Engelmohr,
Deutschhausplatz 3,
55116 Mainz.
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mit denen der Famulant gut anreisen kann? Gibt es in der Nähe Sie finden das Formular auch auf unserer Internetseite
preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten oder können Sie viel- www.laek-rlp.de/downloads/kontaktbogen.pdf
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Ko n t a k t b o g e n f ü r d i e Fa m u l a t u r l i s t e
Hier sind Famulaturen möglich: Die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Sie!
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Ort
Anreise
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(Privat, Jugend­
herberge, Pension,
Schwesternheim)
Verpflegung
(inklusiv
oder extra)
Extras
(gestellt werden
Dienstkleidung,
Fahrrad,)
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Kontakt
Personalia
Wir gratulieren...
■ Bezirksärztekammer Koblenz
Dr. med. Charlotte Datz
Andernach
70 Jahre am 16. August 2016
Horst-Dieter Leitzke
Guldental
65 Jahre am 17. August 2016
Hildegard Bender-Hielscher
Mayen
65 Jahre am 18. August 2016
Dr. med. Axel Kroker
Weitersburg
60 Jahre am 19. August 2016
Dr. med. Wolfgang Müller
Waldesch
65 Jahre am 19. August 2016
Dr. med. Willibald Großpietsch
Neustadt
70 Jahre am 20. August 2016
Martin Johais
Sargenroth
60 Jahre am 21. August 2016
Dr. med. Ulrike Kirste
Mengerschied
60 Jahre am 22. August 2016
Dr. med. Renate Lemme
Andernach
75 Jahre am 22. August 2016
Dr. med. Horst Stähle
Lahnstein
60 Jahre am 22. August 2016
Dr. med. Klaus Krämer
Ransbach-Baumbach
75 Jahre am 23. August 2016
Dr. med. Dorothee Lutterbeck
Koblenz
65 Jahre am 23. August 2016
Witold Markowski
Trier
65 Jahre am 24. August 2016
Dr. med. Hans Schmidt
Vallendar
80 Jahre am 24. August 2016
Dr. med. Werner Kämpfer
Hahnstätten
75 Jahre am 26. August 2016
Dr. med. Ingrid Wagner
Bad Kreuznach
65 Jahre am 26. August 2016
Dr. med. Liselotte Steltner
Lahnstein
75 Jahre am 15. September 2016
Dr. med. Marion Haase
Bad Neuenahr-Ahrweiler
60 Jahre am 27. August 2016
■ Bezirksärztekammer Pfalz
Ute Ritzenhöfer
Nauort
65 Jahre am 27. August 2016
Dr. med. Ulrich Blaese
Bendorf
65 Jahre am 28. August 2016
Dr. med. Hedwig Jungblut
Oberhausen
65 Jahre am 30. August 2016
Dr. med. Erika Bergmann
Bassenheim
75 Jahre am 03. September 2016
Omar Michael Omar-Pasha
Remagen
65 Jahre am 03. September 2016
Irena Aschenberg
Koblenz
65 Jahre am 04. September 2016
Gerhard Blum
Koblenz
60 Jahre am 04. September 2016
Dr. med. Josef Schaefer
Langenlonsheim
80 Jahre am 04. September 2016
Dr. med. Wolfgang Rossmann
Bad Kreuznach
70 Jahre am 7. September 2016
Dr. med. Volker Saftig
Andernach
60 Jahre am 8. September 2016
Dr. med. Bernd Eversmann M.S.P.
Andernach
70 Jahre am 09. September 2016
Dr. med. Thomas Allmang
Koblenz
65 Jahre am 12. September 2016
Dr. med. Dietrich Bathke
Ransbach-Baumbach
75 Jahre am 13. September 2016
Dr. med. Wilhelm Hubert Roeben
Altenkirchen
65 Jahre am 15. September 2016
Dr. med. Heide Hilpert-Krummel
Frankenthal
75 Jahre am 12. August 2016
Prof. Dr. med. Tomas Lenz
Langen
60 Jahre am 16. August 2016
Dr. med. Rolf Leopold Elfner
Frankenthal
65 Jahre am 17. August 2016
Dr. med. Karlheinz Schneider
Pirmasens
60 Jahre am 18. August 2016
Igor Keller
Plankstadt
65 Jahre am 18. August 2016
Dr. med. Herbert Rothländer
Kaiserslautern
92 Jahre am 19. August 2016
Dr. med. Ursula Holzki
Ludwigshafen
80 Jahre am 20. August 2016
Dr. med. Lieselotte Geidel
Worms
92 Jahre am 20. August 2016
Dr. med. Hans-Joachim Schöttle
Kaiserslautern
75 Jahre am 20. August 2016
Dr. med. Sigrid Heidi Leutner
Frankenthal
75 Jahre am 20. August 2016
Mohamed Adnan Al-Zein
Eppenbrunn
75 Jahre am 22. August 2016
Hildegund Kawach
Kaiserslautern
65 Jahre am 25. August 2016
Dr. med. Burkhard Aschhoff
Rhodt
70 Jahre am 25. August 2016
Dr. med. Heidrun Wiechel
Neuhofen
75 Jahre am 26. August 2016
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Personalia
Dr. med. Wolfgang Siewerth
Pfeffelbach
60 Jahre am 26. August 2016
Dr. med. Werner Jung
Landau
60 Jahre am 11. September 2016
Dr. med. Heinke Illmann
Mainz
75 Jahre am 4. September 2016
Dr. med. Hanns Christoph Legner
Zweibrücken
91 Jahre am 27. August 2016
Dr. med. Helmut Lang
Limburgerhof
70 Jahre am 13. September 2016
Dr. med. Renate Meier
Mainz
60 Jahre am 9. September 2016
Dr. med. Arvid Lepère
Landau
65 Jahre am 27. August 2016
Dr. med. Dieter Jost
Frankenthal
60 Jahre am 13. September 2016
Günter Wieckhorst
Worms
60 Jahre am 10. September 2016
Dr. med. Lore Dusemond
Pirmasens
93 Jahre am 27. August 2016
Dr. med. Wolfram Reinhard Kempf
Beindersheim
65 Jahre am 14. September 2016
Dr. med. Renate Kimbel
Undenheim
60 Jahre am 14. September 2016
Dr. med. Erika Christine Glaser
Ramstein-Miesenbach
75 Jahre am 28. August 2016
Dr. med. Herbert Geerling
Mannheim
85 Jahre am 15. September 2016
■ Goldene Promotion
Dagmar Dundurs
Kaiserslautern
60 Jahre am 28. August 2016
■ Bezirksärztekammer Rheinhessen
16. August 2016
Dr. med. Frauke Dietrich
Worms
Dr. med. Gertrud Meyer
Mainz
75 Jahre am 17. August 2016
23. August 2016
Dr. med. Reza Ghazi-Zadeh
Nieder-Olm
Dr. med. Peter Etz
60 Jahre am 20. August 2016
■ Bezirksärztekammer Trier
Dr. med. Faranguisse Madjidi
Mainz
85 Jahre am 21. August 2016
Dr. med. Schapur Aliani
Saarburg
85 Jahre am 16. August 2016
Hartmut Krüger
Mainz
65 Jahre am 23. August 2016
Larisa Cherenkowa
Trier
70 Jahre am 17. August 2016
Dr. med. Astrid Hyman
Mainz
65 Jahre am 24. August 2016
Michael Rosch
Bitburg
60 Jahre am 17. August 2016
Dr. med. Klaus Würkert
Ingelheim
70 Jahre am 24. August 2016
Dr. med. Herbert Dasch
Wittlich
60 Jahre am 19. August 2016
Dr. med. Hans-Dieter John
Mainz
80 Jahre am 24. August 2016
Dr. med. Margret Mandel
Irrel
60 Jahre am 19. August 2016
Dr. med. Irmgard Hötker
Mainz
60 Jahre am 25. August 2016
Dr. med. Christian Voss
Igel
65 Jahre am 20. August 2016
Dr. med. Bernhard Froitzheim
Mainz
60 Jahre am 28. August 2016
Jakob Koch
Saarburg
65 Jahre am 22. August 2016
Dr. med. Peter Glogowski
Walldorf
60 Jahre am 30. August 2016
Katharina Perekalski
Wittlich
65 Jahre am 28. August 2016
Dr. med. Brigitte Schneider-Rätzke
Budenheim
65 Jahre am 1. September 2016
Dr. med. Johannes Luttke
Trier
60 Jahre am 4. September 2016
Andreas Kiss
Pirmasens
70 Jahre am 29. August 2016
Prof. Dr. med. Roderich Klose
Ludwigshafen
75 Jahre am 29. August 2016
Dr. med. Ralf Philipp Hermann Breu
Limburgerhof
60 Jahre am 30. August 2016
Dr. med. Claus Peter Trimborn
Bad Dürkheim
65 Jahre am 30. August 2016
Ruth Albrecht
Neustadt
92 Jahre am 30. August 2016
Dr. med. Hans Scheurlen
Dannstadt-Schauernheim
60 Jahre am 6. September 2016
Dr. med. Michael Franck
Zweibrücken
60 Jahre am 7. September 2016
Dr. med. Dorothea Hedwig Marie
Albrecht-Munzinger
Thaleischweiler-Fröschen
70 Jahre am 7. September 2016
MUDr./Karlsuniv.Prag Karel Kozel
Zweibrücken
75 Jahre am 7. September 2016
Dr. med. Walter Alt
Speyer
85 Jahre am 8. September 2016
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
Personalia
■ Impressum
Chefredaktion: Ines Engelmohr
Prof. Dr. Frieder Hessenauer
Wir gratulieren...
Dr. med. Hans-Jürgen Krause
Saarburg
60 Jahre am 6. September 2016
Reiner Backes
Trier
60 Jahre am 13. September 2016
Dr. med. Rainer Aurich
Gusterath
85 Jahre am 10. September 2016
Dr. med. Frank-Detlev Krampf
Hermeskeil
70 Jahre am 13. September 2016
Dr. med. Adolf Huland
Wittlich
65 Jahre am 12. September 2016
Taris Knick
Wittlich
70 Jahre am 14. September 2016
Dr. med. Friedrich Zeuß
Hillesheim
60 Jahre am 12. September 2016
Dr. med. Bernd Michael Groothoff
Trier
60 Jahre am 15. September 2016
Redaktion:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz
Tel. 06131 28822-25, Fax 28822-89
E-Mail: [email protected]
Wissenschaftliche Beratung:
Akademie für Ärztliche Fortbildung in
Rheinland-Pfalz
Für unverlangt eingereichte Manuskripte,
Be­sprechungsexemplare usw. übernimmt
die Chefredaktion keine Verantwortung.
Vom Autor gekennzeichnete Artikel geben
nicht unbedingt die Meinung der Chef­
redaktion wieder.
Verlag: Quintessenz Verlags-GmbH,
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Dr. A. Ammann / C. W. Haase
Anzeigenverwaltung Leipzig:
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Anzeigendisposition: Anne Gentzsch
Telefon: 0341 710039-75, Fax: -74
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Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016,
gültig ab 1.1.2016.
Druck: Brühlsche Universitätsdruckerei
GmbH & Co. KG
Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen
Wir betrauern...
■ Bezirksärztekammer Koblenz
■ Bezirksärztekammer Pfalz
Dr. med. Gisela Fischer
Koblenz
geb. am 21. Dezember 1930
gest. am 5. Februar 2016
Dr. med. Réne Wallenta
Neuhofen
geb. 1. Februar 1965
gest. 9. Mai 2016
Dr. med. Rainer Röckelein
Kottenheim
geb. am 13. April 1924
gest. am 22. Mai 2016
Jürgen Neuner
Zweibrücken
geb. 19. September 1945
gest. 4.Juni 2016
Mahmoud Zahran
St. Katharinen
geb. am 31. Januar 1936
gest. am 28. Mai 2016
Dr. med. Edeltraud Polster
Rüdesheim
geb. am 16. Juli 1937
gest. am 16. Juni 2016
Dr. med. Leonhard Metzer
Neuwied
geb. am 10. Dezember 1952
gest. am 17. Juni 2016
■ Bezirksärztekammer Rheinhessen
Dr. med. Alexander Eckmann
Mainz
geb. 25. August 1955
gest. 7. Juli 2016
Anzeigen und Fremd-Beilagen stellen
allein die Meinung der dort erkennbaren
Auftraggeber dar.
Verantwortlich für den Teil „Personalia“
sind die Bezirksärztekammern Koblenz,
Pfalz, Rheinhessen, Trier.
Verantwortlich für den Teil „Neues aus der
KV“ ist die Kassenärztliche Vereinigung
Rheinland-Pfalz.
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen
Bei­träge sind urheberrechtlich geschützt.
Mit Aus­nahme der gesetzlich zugelassenen
Fälle ist eine Ver­wertung ohne Einwilligung
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Das „Ärzteblatt Rheinland-Pfalz“ erscheint
jeweils zum 1. eines Monats. Der jährliche
Bezugspreis beträgt im Inland 150,00 
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Ausland 150,00  (zzgl. Porto). Die Kün­
digung des Abonnements ist nur schriftlich
mit einer Frist von zwei Monaten zum
Ablauf möglich. Einzelheftpreis: 14,50 
zuzüglich 2,50  Ver­sand­kosten. Für die
Mitglieder der Landes­ärz­te­kammer Rhein­
land-Pfalz ist der Bezugs­preis durch den
Mitgliedsbeitrag abgegolten.
ISSN: 0001-9488
Auflage: 22.000 Exemplare
Redaktionsschluss:
jeweils am 5. des Vormonats
Copyright © by Quintessenz Verlags-GmbH, 2016
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Allgemeinmedizin, Anästhesie, Augenheilkunde, HNO, Psychosomatik uvm.), Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärzten mit der
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen.
Alle bundesweiten Stellen und weitere Informationen zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere
»Meine Arbeit macht das breite
Kundenspektrum und damit die
Vielseitigkeit so interessant und
abwechslungsreich. Besonders
motiviert mich das umfangreiche
Fort- und Weiterbildungsangebot
und die Möglichkeit, Kompetenzen
auch in anderen Themen zu erlangen, andere Fachdisziplinen kennenzulernen und Prozesse mitgestalten
zu können.«
Dr. med. Kirsten Kliem, Ärztin in Weiterbildung zur Fachärztin für Arbeitsmedizin,
B·A·D Zentrum Bonn
46
Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach
ausgezeichnet:
– Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig
– Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur
arbeitsmedizinischen Begutachtung
– Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und
BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch
– Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem
speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte
– Sie haben flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
– Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung
von Kindern und vieles mehr
– Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
– Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert
Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer
per E-Mail an [email protected] oder an:
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Frau Lisa Lohse, Tel. 0228/40072-762
Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
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Suche jungen Allgemeinarzt (m/w) zur Praxisgemeinschaft
im neuen Centre Médical in Echternach/Luxemburg (Frühjahr 2017).
Basis-Französisch-Kenntnisse sind von Vorteil. Moderne, behindertengerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Parkplätzen für Patienten.
Großes Einzugsgebiet mit zusätzlich mehreren Alten-/Pflegeheimen im Ort.
Bei Interesse bitte melden unter:
Tel.: 00352 26721921 oder per E-Mail: [email protected]
Gesundheitszentrum
Ludwigshafen
für Psychosomatik
und Abhängigkeitserkrankungen
Wir suchen ab sofort für eine unbefristete Stelle eine/n
Ärztin/Arzt oder Fachärztin/Facharzt
Interesse an flexiblen
und familienfreundlichen Arbeitszeiten?
Für unsere Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 39
Plätzen (davon 15 speziell für Menschen mit dementiellen Erkran­
kungen) und angeschlossener Psychiatrischer Institutsambulanz in
Mainz suchen wir baldmöglichst eine/n
Ärztin/Arzt in Weiterbildung
bzw.
Fachärztin/Facharzt
in Voll- oder Teilzeit
Wir bieten
• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit flexiblen
und familienfreundlichen Arbeitszeiten ohne Teilnahme an
Bereit­schaftsdiensten (Nacht- oder Wochenenddiensten)
• eine umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Weiter­
bildung, in der Sie das ganze Spektrum psychischer Erkran­kun­
gen erwartet
• Vergütung in Anlehnung an TV-Ärzte (Land)
Die Tätigkeit ist integriert in ein modernes und aufgeschlossenes
multiprofessionelles Team. Entsprechend dem Leitbild des Trägers
wird ein Interesse an gemeindepsychiatrisch orientierter Arbeit
­vorausgesetzt.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten zu vertiefen und zu sichern. Sämtliche psychiatrische Erkrankungen des Erwachsenenalters werden behandelt;
schulenübergreifend und leitliniengerecht kommen diagnosespezi­
fische Psychotherapiekonzepte sowie fundierte Psychopharma­ko­
therapieverfahren zum Einsatz.
(Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychosomatik,
Psychiatrie und Psychotherapie) in Voll- oder Teilzeit
Das AHG Gesundheitszentrum ist eine Rehabilitations-Tagesklinik
mit 30 Plätzen für Rehabilitanden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und 10 Plätzen für Alkoholentwöhnungsbehandlung.
Wir engagieren uns neben dem Kerngeschäft, in der Reha-Nachsorge
und in spannenden Sonderprojekten.
Ihr künftiger Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch eine sehr gute
und konstruktive Arbeitsatmosphäre und außergewöhnlich hohe
Patientenzufriedenheit, zu der eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem hoch motivierten, interdisziplinären
Team beiträgt.
Die Arbeitszeit beschränkt sich auf die Werktage und es fallen keine
Ruf- oder Bereitschaftsdienste an.
Eine Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Sozialmedizin ist beantragt.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Chefärztin
Frau Jutta Metko
AHG Gesundheitszentrum Ludwigshafen
Yorckstraße 1, 67061 Ludwigshafen
Tel. 0621/595818-00, Fax 0621/595818-01
E-Mail: [email protected]
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir
eine/n Allgemeinmediziner/in oder Internisten/in
in Voll- oder Teilzeitanstellung.
Wir sind eine hausärztliche Praxis im Kreis Bad Neuenahr/Andernach
mit breitem Leistungsspektrum und Aufgabenbereich.
Eine spätere Kooperation bzw. Übernahme ist möglich.
Chiffre ÄRP 2188, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig
Es besteht eine Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen unsere ärztliche Leiterin
Frau Dr. Kay-Maria Müller unter 06131-789638 gerne zur Ver­
fügung.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Gemeinnützige Gesellschaft für
Paritätische Sozialarbeit mbH
Geschäftstelle Mainz
Frau Kerstin Diefenbach, Drechslerweg 25, 55128 Mainz
www.gps-rps.de
LEITENDE/R OBERÄRZTIN/-ARZT
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FACHÄRZTIN / FACHARZT
PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE I
PSYCHOSOMATIK I NEUROLOGIE
DETAILLIERTE INFORMATIONEN: WWW.PKBG.DE
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
47
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Praxis in Wiesbaden mit breitem Spektrum und nettem Team, sucht
bis spätestens 01.01.2017 motivierte/n Kollegen/in zur Anstellung.
E-Mail: [email protected]
Moderne Hausarztpraxis i. d. Nordpfalz sucht für
geplantes Hausarzt-MVZ:
FÄ/FA f. Innere u./o. Allgemeinmedizin, Teil-/Vollzeit.
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Schöne Praxis für Allgemeinmedizin im Zentrum von Worms
sucht Allgemeinmediziner/-in oder Internist/-in zur Anstellung.
Ca. 20 Stunden pro Woche. Viele Zeitmodelle sind realisierbar,
z. B. halbtägig o. Arbeit an 2-3 Ganztagen.
Tel.: 0175 4257935 · E-Mail: [email protected]
Perspektive Hausarzt
Sie sind Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin oder Innere
Medizin und überlegen, in die ambulante Medizin zu wechseln?
Bei uns haben Sie die Möglichkeit in einer modern ausgestatteten, alteingesessenen Hausarztpraxis in einem freundlichen,
erfahrenen Team in Voll- oder Teilzeitanstellung mitzuarbeiten.
Wir sind flexibel und die individuelle Gestaltung Ihres
Arbeitsalltags ist für uns kein Problem.
Hausarztpraxis am Giselherplatz
Dr. med. Petra Pflaum
Giselherplatz 5 · 67069 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 661086 · E-Mail: [email protected]
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in der
Metropolregion Rhein-Neckar ist im Bereich
Gesundheit und Verbraucherschutz für den
Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal,
Ludwigshafen und Speyer mit rund 410.000
Einwohner/-innen zuständig.
Wir suchen einen/eine
Arzt / Ärztin in Teilzeit
für den kinder- und jugendärztlichen Dienst
Engagiertes Ärzteteam sucht für große hausärztliche Gemeinschaftspraxis:
FÄ/FA für Allgemeinmedizin/hausärztliche(n) Internistin(-en)
in Vollzeit/Teilzeit zur Anstellung und/oder eine(n)
Weiterbildungsassistentin(-en) bei abwechslungsreicher Tätigkeit.
Weiterbildungsberechtigung für 30 Monate liegt vor.
Akademische Lehrpraxis. Spätere Kooperation möglich!
Interessiert? Dann melden Sie sich bei:
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Speyer-Nord
Dres. med. Gersch, Schmid, Erb, Rheude – zu Hd. Dr. med. K. Gersch
Weißdornweg 6, 67346 Speyer
Tel: 06232-41444, E-Mail: [email protected]
Homepage: hgp-speyer-nord.de
BiomedicalCenter Speyer sucht einen Senior-Arzt
– gerne im Ruhestand – für Aushilfen tageweise zur Überwachung
von Infusionsgaben. Max. 10Tage/Jahr. Hierbei handelt es sich um
eine Überwachungstätigkeit, keine aktive Patientenberatung.
Anfragen per E-Mail [email protected]
Für unsere internistischNHZM
nephrologischen Schwerpunktpraxen
in Neuwied und Linz am Rhein
suchen wir Assistenzärzte/innen und Nephrologen/innen.
In unseren Praxen werden alle diagnostischen und therapeutischen nephrologischen Verfahren incl. der perkutanen
Nierenbiopsie angeboten. Wir sehen ca. 6.000 ambulante
Patienten pro Jahr und führen ca. 24.000 Dialyse­behand­
lungen durch, davon ca. 2.400 interkurrente und Akut­
dialyse­behandlungen in den mit uns kooperierenden
Krankenhäusern (DRK-Krankenhaus Neuwied, Franziskus­
krankenhaus Linz). Darüberhinaus betreuen wir ca. 20
Peritonealdialysepatienten, 12 Lipidapheresepatienten und
ca. 120 Transplantierte. In Kooperation mit der neurologischen Abteilung der DRK-Kamillusklinik Asbach werden
zudem regelmäßig Plasmapheresebehandlungen bei
kompliziert verlaufenden immunologisch-neurologischen
Erkrankungen vorgenommen. Zum Team gehört auch eine
gefäßchirurgische Kollegin.
Die Praxisinhaber sind weiterbildungsbefugt für 18 Monate
im Gebiet B 13. Innere Medizin, Baustein unmittelbare
Patientenversorgung und 12 Monate im Gebiet B 13. Innere
Medizin, Facharztkompetenz Innere Medizin und
Nephrologie, davon 6 Monate Dialyse.
Rückfragen und Bewerbungen bitte an:
Dres. W. Treiber und T. Sures
Nieren- und Hochdruckzentrum Mittelrhein
Museumstraße 61 · 56564 Neuwied
Tel. 02631 946271 · Fax 02631 946272
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum
17.08.2016 an: [email protected] oder an
die
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Abteilung 1, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
48
Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016
schland.de
www.plan-deut
Internationales
www.rhein-pfalz-kreis.de.
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Nähere Informationen zu der Stelle:
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Allgemeinarztpraxis
in unmittelbarer Nähe Mainz abzugeben.
Größere hausärztliche Praxis aus Altersgründen abzugeben.
Wenige Kilometer von Koblenz entfernt. Wachsender Ort.
Alle Schulformen am Ort. Auch in der Woche kein
Bereitschaftdienst. Seit Jahren kollegiale Urlaubsvertretung.
Chiffre ÄRP 2177, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig
Chiffre ÄRP 2182, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig
Studienarzt zur Übernahme eines in der Vorderpfalz
etablierten Studienzentrums aus Altersgründen gesucht.
Mehrere laufende Studien aus dem Bereich Diabetologie,
Gastroenterologie zur Übernahme. Hoher Jahresumsatz.
Mitarbeit in der bestehenden internistischen
Gemeinschaftspraxis zweckmäßig.
E-Mail: [email protected]
Einstieg in hausärztliche Praxis
Umsatzstabile, hausärztliche BAG in rheinhessischer Stadt
sucht Nachfolger/in für ausscheidenden Seniorpartner.
Alle Einstiegsformen denkbar. Zeitpunkt nach Absprache.
Telefon: 0172 8031827
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umsatz ist altershalber für 60.000.- CHF auf Anfang 2017 abzugeben. Gute Deutsch- und Französischkentnisse sind erforderlich.
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Zahnheilkunde. Auch Abgabe einzelner Zulassungen vorstellbar.
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Junge FÄ für Allgemeinmedizin sucht Festanstellung in Vollzeit
im Rhein-Neckar-Dreieck. Praxisübernahme prinzipiell nicht
ausge­schlossen. (MA, HD, LU, WO, SP). E-Mail: [email protected]
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mit Zusatzbezeichnungen, sucht Anstellung in Praxis (evtl. Koop.).
Chiffre ÄRP 2179, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig
Erfahrener Internist Diabetologe DDG, Sportmedizin
sucht ab 1.1.17 TZ Stelle in Praxis oder Klinik
und bietet Praxis- (Urlaubs-)Vertretung PLZ 67, 68, 69.
Chiffre ÄRP2190, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig
Hausarztpraxis sucht Nachfolger
Kanton Basel-Land (CH)
Solide Einzelpraxis mit treuem Kundenstamm mit ca. 750.00.- CHF
Jahresumsatz ist altershalber auf Anfang 2017 abzugeben. Good­will ist nicht verhandelbar und beträgt 60.000.- CHF.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Chirurgie) sucht ab September 2016 Anstellung, Einstieg oder Nach­
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