Ärzteblatt R H E I N L A N D - P FA L Z 8 69. Jahrgang · Q uintessenz Ver lags- GmbH · ISSN 0001-9488 2016 Aktiengesellschaft Internationale Versicherungsmakler Kooperationspartner der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Hotline: 0 61 31 / 2 88 22 99 Fax: 0 61 31 / 2 88 22 90 ■ Ärztekammer-Wahlergebnisse im Überblick: Die neuen Vertreterversammlungen steht fest. ■ Großes Interesse beim 6. Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende. ■ Sommerfest der Landesärztekammer: beliebter Kommunikations-Treffpunkt für Politiker und Ärzte ■ Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz. ■ Vertreterversammlung der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ANZEIGENBESTELLSCHEIN Einfach per Fax an: Quintessenz Verlags-GmbH | Frau Anne Gentzsch | Paul-Gruner-Straße 62 | 04107 Leipzig Telefon: 0341 71003975 | Fax: 0341 71003974 | E-Mail: [email protected] | www.quintessenz.de Folgender Text soll unter der Rubrik erscheinen: ❏ Stellenangebote ❏ Stellengesuche ❏ .......................... ❏ Anzeige farbig 2,40 � pro mm Höhe (45 mm Breite s/w) oder 4,60 � pro mm Höhe (92 mm Breite s/w) 1,95 � pro mm Höhe (45 mm Breite s/w) oder 3,65 � pro mm Höhe (92 mm Breite s/w) 2,40 � pro mm Höhe (45 mm Breite s/w) oder 4,60 � pro mm Höhe (92 mm Breite s/w) zusätzlich 3,90 � pro mm Höhe (92 mm Breite) Veröffentlichen Sie meine Anzeige: ❏ mit Anschrift ❏ mit Telefonnummer ❏ mit E-Mail ❏ unter Chiffre (Gebühr 10,00 �) Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bitte deutlich in Blockschrift ausfüllen! Bitte unbedingt ausfüllen: Name | Vorname Straße | Hausnummer PLZ | Ort Telefon | Fax Datum | Rechtsverbindliche Unterschrift E-Mail Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail. 8/2016 Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter Inhalt ■ EDITORIAL Frieder Hessenauer 4 Wahlergebnis: Die neue Vertreterversammlung steht fest Sommer fest der Landesärztekammer: Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer (l.) und Vize -Präsident Dr. Bernhard Lenhard begrüßen Ministerpräsidentin Malu Dreyer. ■ Seite 8 ■ AKTUELL Wichtiger Hinweis für mit Berufserlaubnis tätige Ärztinnen und Ärzte 5 in Rheinland-Pfalz: Beginn einer Weiterbildung nur noch mit Approbation möglich Ärztekammer-Wahl 2016: Vertreterversammlungen stehen fest 5 Koblenz ehrt Fortbildungsbeauftragten Dr. Walter Messerschmidt 6 Universitätsmedizin Mainz: Jahresfehlbetrag verringert 6 Erneutes Wachstum beim Arzthonorar um rund drei Prozent 6 Medizinstudierende verabschieden fünf neue Positionspapiere 7 Gemeinsame Fachtagung Gesundheitsversorgung 4.0 7 = zukunftsfest oder sanierungsbedürftig? 7 Sommerfest der Landesärztekammer: beliebter Kommunikations-Treffpunkt 8 für Politiker und Ärzte ■ b eru f s p olitik 10 Ines Engelmohr, Mainz Der Hausarzt; die Perspektive: Großes Interesse beim 6. Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende 12 Ines Engelmohr, Mainz Gesundheitsministerkonferenz stärkt ÖGD und bekräftigt Masterplan Medizinstudium 2020 13 Ines Engelmohr, Mainz Professor Dr. Irene Krämer: Eine schlecht angelegte Arzneimittelstudie ist eine unethische Studie Besondere Auszeichnung für Professor Dr. Irene Krämer: Die Direktorin der Apotheke der Universitätsmedizin Mainz ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Im Inter view berichtet sie über ihre Arbeitsschwerpunkte. ■ S e i t e 13 16 Josef Müller, Mainz Ohne Herstellungskosten keine Gebührenordnung! ■ NEUES AUS DER KV Im Herbst 2016: Wahl der Vertreterversammlung der KV RLP 23. Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben 18 19 ■ V E R A N S T A L T U N G E N 23 ■ Liebe Leserin, lieber Leser ! Der Fortbildungseifer der Ärztinnen und Ärzte ist enorm. Immer größer und vielfältiger wird die Angebotspalette an interessanten Fortbildungsmöglichkeiten. Das Fortbildungsangebot in Rheinland-Pfalz ist nun bereits so umfangreich, dass wir den kompletten Überblick im Ärzteblatt gar nicht mehr wiedergeben können. Wir können deshalb nur die landesweiten Veranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung abdrucken. Alle anderen interessanten Fortbildungsmöglichkeiten können Sie unverändert umfangreich in den elektronischen Veranstaltungskalendern auf den Internetseiten Ihrer Bezirksärztekammern abfragen. I hre Är ztebl att-R eda k tio n ■ B E K A N N T M A C H U N G E N 27 ■ FA M U L AT U R L I S T E 40 ■ PERSONALIA 41 ■ I M P R E SS U M 43 Offizielles Organ der Landesärztekammer, der Bezirksärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Herausgeber: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Postfach 2926, 55019 Mainz Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Tel. 06131/28822-0, Fax 06131/28822-88 E-Mail: [email protected], Internet: www.laek-rlp.de Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 3 Editorial Frieder Hessenauer Wahlergebnis: Die neue Vertreterversammlung steht fest Das Wahlergebnis für die Zusammensetzung des neuen Landes-Ärzteparlaments ist nun bekannt. Alle Wahlzettel sind akribisch ausgezählt worden. Und alle 80 Kolleginnen und Kollegen, die sich in der kommenden Legislaturperiode fünf Jahre lang für die rheinlandpfälzische Ärzteschaft engagieren werden, stehen somit fest. Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Trier sind 9 Delegierte in der neuen VV vertreten. Sie gehören zu folgenden Listen: Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund (5 Delegierte), Gemeinsame Ärzteliste (4 Delegierte), Unabhängige Liste (0 Delegierte). Die 80 Mandate in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sind regional gewichtet und analog zu den Mitglie- Die Namen aller gewählten Vertreter/- innen können Sie in derzahlen festgelegt. dieser Ausgabe Ihres rheinland-pfälzischen Ärzteblatts auf den Seiten der Bekanntmachungen aktuell nachlesen. Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Koblenz kommen 28 Delegierte. Sie gehören zu folgenden Listen: Im neuen Ärzteparlament werden viele bekannte, aber auch viele neue Gesichter sein. Viele Delegierte werden zum ersten Mal mit an Bord sein. Ihr Anteil liegt bei 42,5 Prozent. Der Anteil Marburger Bund Olaf Smago (10 Delegierte), Die Hausarztliste – San. Rat. Dr. Fink (7 Delegierte), der Ärztinnen in der neuen Vertreterversammlung liegt bei Liste Soziales Gesundheitswesen (4 Delegierte), rund 18 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,2 Prozent. Liste Zukunft 2020 (1 Delegierter), FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz (6 Delegierte). Da die Vertreterversammlung das höchste Gremium der verfassten rheinland-pfälzischen Ärzteschaft ist, bestimmt sie Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz erhalten 26 Dele- während ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte heraus gierte einen Platz in der VV. Sie gehören zu folgenden Listen: die 15 Vorstandsmitglieder und wählt den Präsidenten sowie die beiden Vize-Präsidenten. weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer (4 Delegierte), Marburger Bund Dr. med. Claus Beermann (9 Delegierte), Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung Die Hausarztliste (5 Delegierte), wird am 23. November 2016 in Mainz stattfinden. Junge Ärzte (2 Delegierte), Freie Ärzte Hambacher Bund (1 Delegierter), Alternative für Haus- und Fachärzte (1 Delegierter), FAiRLP – Fachärzte in Rheinland-Pfalz (4 Delegierte) . Aus dem Bereich der Bezirksärztekammer Rheinhessen ziehen 17 Delegierte ein. Sie gehören zu folgenden Listen: Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker (8 Delegierte), Ärztevereine Rheinhessen Dr. Lenhard (4 Delegierte), FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz (4 Delegierte), Junge Ärzte (1 Delegierter). 4 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Professor Dr. Frieder Hessenauer Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Aktuell W i c ht i g e r H i nwe i s f ü r m i t B e r u f s e r l a u b n i s t ä t i g e Är z t i n n e n u n d Är z t e i n R h e i n l a n d - P f a l z : B e g i n n e i n e r We i t e rb i l d u n g n u r n o c h m i t Ap p r o b a t i o n m ö g l i c h Zum 24. Februar 2016 ist aufgrund einer EU-Richtlinie eine Änderung des Heilberufsgesetzes des Landes RheinlandPfalz (vgl. § 37 Abs. 2 HeilBG) in Kraft getreten. Hiernach darf mit der Weiterbildung erst begonnen werden, wenn Ärztinnen und Ärzte die ärztliche Grundausbildung nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Bundesärzteordnung, in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen haben oder wenn sie über einen gleichwertigen Ausbildungsstand oder einen gleichwertigen Kenntnisstand verfügen, den sie mit einer bestandenen Kenntnisprüfung nachgewiesen haben. Zur Wahrung des Vertrauensschutzes hat sich die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf folgende Regelung geeinigt: Diese Neuregelung ist für alle Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung, die aus Drittstaaten (außerhalb der EU) kommen und denen vom Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung in Rheinland-Pfalz eine Berufserlaubnis für die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz erteilt wurde beziehungsweise wird. Allen Ärztinnen und Ärzten, die ab dem 24. Februar 2016 eine Berufserlaubnis erhalten haben beziehungsweise noch erhalten, kann die absolvierte ärztliche Tätigkeit nicht mehr auf ihre Weiterbildung angerechnet werden. Allen Ärztinnen und Ärzten, deren Berufserlaubnis vor dem 24. Februar 2016 erteilt wurde, können die ärztlichen Tätigkeiten, die sie im Rahmen selbiger absolvieren, bis zum Ablauf dieser Berufserlaubnis, längstens jedoch bis zum 23. Februar 2018 auf die Weiterbildung weiterhin angerechnet werden. Die Landesärztekammer hat alle Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis, soweit ihr diese bekannt sind, über diese Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies konkret, dass Neuregelung zusätzlich schriftlich informiert. Ärztinnen und bis zur Feststellung des gleichwertigen Kenntnisstandes Ärzte, die zwischenzeitlich bereits eine Approbation erhal(Erteilung der Approbation) die ärztliche Tätigkeit nicht mehr ten haben, sollten hierüber umgehend eine beglaubigte Kopie ihrer zuständigen Bezirksärztekammer senden. (eb) auf die ärztliche Weiterbildung angerechnet werden kann. Foto: Engelmohr Är z t e k a m m e r -Wa h l 2016: Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g e n s t e h e n f e s t E s i s t g e s c h a f f t : D i e Wa h l s t i m m e n s i n d e r f a s s t . I n a l l e n B e z i r k s ä r z t e k a m m e r n – w i e h i e r b e i s p i e l s w e i s e i n R h e i n h e s s e n – w u r d e a k r i b i s c h g e z ä h l t , s o r t i e r t u n d g e r e c h n e t . D i e vo r l ä u f i g e n Wa h l e r g e b n i s s e kö n n e n S i e i n d i e s e m Ä r z t e blatt und auf den Internetseiten der Kammern nachlesen. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 5 Aktuell Ko b l e n z e h r t Fo r t b i l d u n g s b e a u f t ra g t e n D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t Foto: privat Au s z e i c h n u n g f ü r D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t , d e n l a n g j ä h r i g e n Fo r t b i l d u n g s b e a u f t r a g t e n d e r B e z i r k s ä r z t e k a m m e r Ko b l e n z : Vo r s i t z e n d e r D r. K a r l h e i n z Ku r f e ß ü b e r r e i c h t i h m d i e J o h a n n e s - M ü l l e r- M e d a i l l e d e r B e z i r k s ä r z t e k a m m e r Ko b l e n z . M i t d e r M e d a i l l e e h r t d i e B e z i r k s ä r z t e k a m m e r Pe r s o n e n , d i e s i c h u m d a s A n s e h e n d e r Ä r z t e s c h a f t und um die Gesundheit der Bürger im ehemaligen Regie r u n g s b e z i r k Ko b l e n z ve r d i e n t g e m a c h t h a b e n . D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t w a r 3 0 J a h r e l a n g M i t g l i e d d e r Ko b l e n z e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g , 15 J a h r e l a n g M i t g l i e d b e z i e h u n g s w e i s e s te l l ve r t r e te n d e s M i tg l i e d i m We i te r b i l d u n g s a u s s c h u s s u n d s e i t 20 0 6 b i s h e u t e i m Fo r t b i l d u n g s a u s s c h u s s , d e s s e n Vo r s i t z e n d e r e r s e i t 20 0 8 i s t . Zu d e m w a r e r vo n 19 9 6 b i s 20 01 s t e l l ve r t r e t e n d e s Vo r s t a n d s m i tg l i e d . D i e Ko b l e n z e r Ä r z t e k a m m e r s e i i h m a u ß e r o r d e n tl i c h d a n k b a r d a f ü r, d a s s e r b i s h e u t e j e d e z e r t i f i z i e r t e Fo r t b i l d u n g s ve r a n s t a l t u n g d e r K a m m e r b e g u t a c h t e t h a b e . Ku r f e ß: „ D a s i s t e i n r i e s i g e s A r b e i t s p e n s u m , d a s S i e still und leise für uns bewältigen. Klagen habe ich Sie nie g e h ö r t .“ D r. Wa l t e r M e s s e r s c h m i d t w a r a u c h 3 0 J a h r e l a n g M i t g l i e d b e z i e h u n g s w e i s e s t e l l ve r t r e t e n d e s M i tg l i e d d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r, d i e e r b i s h e u t e a l s M i t g l i e d i m S a c hve r s t ä n d i g e n b e i r a t z u m K r a n ke n h a u s a u s c h u s s d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r u n d a l s M i t g l i e d i m Fo r t b i l d u n g s a u s s c h u s s r e p r ä s e n t i e r e . Fü r ihn sei Messerschmidt ein „berufspolitisches Urgestein i m b e s t e n S i n n e “, l o b t e Ku r f e ß d a s E n g a g e m e n t i n s e i n e r L a u d a t i o. U n i ve r s i t ä t s m e d i z i n M a i n z : J a h r e s f e h l b e t ra g ve r ri n g e r t Die Universitätsmedizin Mainz hat das Jahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von rund 6,2 Millionen Euro abgeschlossen. Gegenüber dem Vorjahr sei dies erneut eine leichte Verbesserung – in 2014 betrug der Jahresfehlbetrag noch 6,5 Millionen Euro. Dies teilte die Universitätsmedizin Mainz mit. Bei nahezu gleichbleibender Zahl stationärer Patienten – 65.361 in 2015 gegenüber 65.145 in 2014 – habe die Universitätsmedizin Mainz im vergangenen Jahr vermehrt Patienten mit komplexen, schweren oder seltenen Erkrankungen behandelt, die universitärer Medizin bedurften. Nach Angaben der Vorstandsvorsitzenden und Medizinischem Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Professor Dr. Babette Simon, bedeute dies „dass wir auch vermehrt Patienten behandelt haben, die der speziellen Expertise und Infrastruktur universitärer Spitzenmedizin bedurften.“ In Zahlen gefasst stelle sich dies so dar: Im vergangenen Jahr stiegen die Erlöse aus Krankenhausleistungen auf knapp 375 Millionen Euro – und damit gegenüber dem Vorjahr um gut 17 Millionen Euro oder 4,7 Prozent. Auch im so genannten Case-Mix-Index, der ein Maß für den Schweregrad der erfolgten Behandlungen ist, spiegele sich dies wider. Dieser lag im Jahr 2015 bei 1,47, nachdem er in den beiden Jahren zuvor konstant bei 1,43 gelegen hatte, so Simon. 6 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Im Jahr 2015 wurden nach Universitätsmedizin-Angaben in den Hochschulambulanzen der Universitätsmedizin Mainz 88.727 Patienten versorgt – gegenüber rund 85.617 im vorletzten Jahr. Nach wie vor seien nur 83.000 Fälle durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Der Zuspruch durch ambulante Patienten mit besonders schweren und komplexen sowie seltenen Erkrankungen sei auch im vergangenen Jahr an der Universitätsmedizin Mainz ungebrochen zunehmend gewesen. Demzufolge stieg die Abrechnung verschiedener hochspezialisierter Leistungen oder seltener Erkrankungen nach Leistungstarifen gemäß Paragraph 116b (SGB V) erneut – von 24.666 ambulanten Fällen in 2014 auf 25.640 Fälle in 2015. Zudem sei es gelungen, Drittmittel in Höhe von etwa 50,6 Millionen Euro einzuwerben, im Jahr 2014 waren es noch 49,6 Millionen Euro. (eb) E r n e u t e s Wa c h s t u m b e i m Ar z t h o n o ra r u m r u n d d r e i Pr o z e nt Ärzte in Rheinland-Pfalz bekommen auch 2016 mehr Geld: Die Honorare für Vertragsärzte und Psychotherapeuten steigen wie im vergangen Jahr um fast drei Prozent. Wie der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Mainz mitteilte, verständigten sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung auf eine Anhebung des Punktwertes für die ärzt- Aktuell lichen Leistungen und auf eine Anpassung der Gesamtvergütung an die Krankheits- und Bevölkerungsentwicklung im Land. Das Honorarplus entspreche einem Gesamtvolumen von rund 45 Millionen Euro. Rückwirkend erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten zusätzlich eine Nachvergütung von rund 4,6 Millionen Euro. So begrüßt die bvmd die Vorschläge des Ethikrates zur Sicherstellung einer besseren Kommunikation wozu die Berücksichtigung des zeitlichen und organisatorischen Aufwandes innerhalb des DRG-Systems gehöre. Hierzu zählten als Vorgaben sowohl Gespräche mit den Patienten als auch interprofessionelle Patientenvisiten und Fallkonferenzen. Diese Vorgaben sollten zur Sicherstellung dokumentiert werden. Die Voraus„Mit diesem Paket setzen wir die Vorgaben der Bundesebene setzungen für die Kommunikation sollten dadurch gewährleisum und berücksichtigen gleichzeitig die regionalen Besonder- tet werden, dass alle im Krankenhaus Beschäftigten durch heiten in der Gesundheitsversorgung,“ so Martin Schneider, regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote gestärkt Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz „Wir reagie- würden. Dabei sollte auch interkulturelle Kompetenz vermitren damit adäquat auf die Entwicklung von Demografie und telt werden. Morbidität in Rheinland-Pfalz und tragen zur Stärkung der Versorgung in ländlichen Regionen bei.“ Telemedizin war ein weiteres Tagungsthema. Die bvmd erwartet, dass sich der Telemedizin-Trend in den nächsten Jahren Zum Hintergrund: Der Honorarzuwachs von rund drei Prozent fortsetze und sich somit die Arbeitsweise von Ärzten grundlesetzt sich zusammen aus der Umsetzung der Bundesvorgaben gend verändere. Die Digitalisierung biete große Chancen, zur Anhebung des Orientierungswertes auf 10,4361 Cent und beinhalte aber auch enorme Herausforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität des Abbaus von Ängsten und der sicheren Umsetzung. Für die und demografischer Entwicklung. Auf Grundlage der bvmd überwiegen die zahlreichen Vorteile gegenüber den Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Vergü- begründeten Bedenken. Die bvmd sieht zudem im Zuge der tung psychotherapeutischer Leistungen erhalten Vertrags- Digitalisierung eine große Chance, den Datenschutz, auch ärzte und Vertragspsychotherapeuten darüber hinaus rückwir- analoge Daten, zu verbessern. Ein konsequenter Datenschutz kend eine höhere Vergütung für die Jahre 2012 bis zum dritten sei notwendig, um langfristig das Vertrauen der Bevölkerung Quartal 2015, sofern sie für das entsprechende Quartal Wider- in die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. spruch gegen ihren Honorarbescheid eingelegt hatten. (eb) Ferner ist die bvmd der Überzeugung, dass Zugang zu bezahlbaren Medikamenten, Impfungen und Diagnostik ein Menschenrecht ist. Deswegen sei es nicht akzeptabel, dass ein M e d i z i n s t u d i e r e n d e ve ra b s c h i e d e n f ü n f Drittel der Weltbevölkerung keinen regulären Zugang zu n e u e Po s i t i o n s p a p i e r e essentiellen Medikamenten habe. Um die Innovation neuer Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutsch- Medikamente zu fördern, müssten neuartige Finanzierungs(eb) land (bvmd) hat auf ihrer Mitgliederversammlung in Gießen systeme genutzt werden. neue Positionen zu verschiedenen Themen verabschiedet. G e m e i n s a m e Fa c ht a g u n g G e s u n d h e i t s ve r s o r g u n g 4 . 0 = z u k u n f t s f e s t o d e r s a n i e r u n g s b e d ü r f t i g? Ein Gesetz nach dem anderen ging im vergangenen Jahr in die Endphase und ist nun in Kraft getreten. Viele dieser Gesetze betreffen die Gesundheitsversorgung: wie das Krankenhausstrukturgesetz, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz, das Pflegestärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz. Kliniken beispielsweise können nun zwar mehr Pflege- und Hygienepersonal beschäftigen. Doch für bestimmte Leistungen werden auch Qualitätszuschläge und -abschläge eingeführt. Und Versicherte sollen mit Hilfe von Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen die notwendige Versorgung erhalten. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz veranstaltet hierzu gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektoren Rheinland-Pfalz e.V. – Landesgruppe RheinlandPfalz/Saarland sowie dem Bundesverband Pflegemanagement e.V. Rheinland-Pfalz die Fortbildungsveranstaltung: Gesundheitsversorgung 4.0 = zukunftsfest oder sanierungsbedürftig? am Donnerstag, dem 29. September 2016 von 9:00 bis 15:30 Uhr in Mainz. Programm und Anmeldungshinweise gibt´s im Internet: http://www.laek-rlp.de/downloads/fortbildungsveranstaltung_2016.pdf Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 7 Berufspolitik Sommerfest der Landesärztekammer: beliebter Kommunikations-Treffpunkt für Politiker und Ärzte Foto: Engelmohr Ines Engelmohr, Mainz S t a m m g a s t b e i m S o m m e r f e s t : K a m m e r- P r ä s i d e n t P r o f e s s o r D r. Fr i e d e r H e s s e n a u e r ( l . ) u n d V i z e - P r ä s i d e n t D r. B e r n h a r d L e n h a r d b e g r ü ß e n M i n i s t e r p r ä s i d e n t i n M a l u D r e y e r. Fast 200 Gäste aus Politik, ärztlicher Selbstverwaltung und weitere wichtige Partner im Gesundheitswesen haben sich beim diesjährigen Sommerfest der Landesärztekammer RheinlandPfalz im Mainzer Erbacher Hof getroffen. Das Sommerfest der Landesärztekammer erfreut sich als wichtiger KommunikationsTreffpunkt immer größerer Beliebtheit, so der Präsident der Landesärztekammer Professor Dr. Frieder Hessenauer. mer waren immer hartnäckig.“ Sie habe Hessenauer immer als wichtigen Ideengeber erlebt. Sie verbinde mit ihm wichtige Themen wie beispielsweise die Weiterentwicklung der Weiterbildung insbesondere den Quereinstieg Allgemeinmedizin, die berufsbegleitende Fachkunde Geriatrie sowie sein „überzeugendes und sehr frühes“ Engagement für den ärztlichen Nachwuchs und seinen Einsatz für künftige Versorgungsformen. Dreyer: „Für all das möchten ich und die ganze Regierung Neben vielen Landtagsabgeordneten aus den Fraktionen ganz herzlich Dankeschön sagen.“ nutzte in diesem Jahr auch wieder die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Gelegenheit, mit den Ärztinnen und Ärzten im Dialog zu bleiben. Auch Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Wirtschaftsminister Volker Wissing waren Gäste beim Sommerfest der Landesärztekammer. Foto: Engelmohr Die Ministerpräsidentin bedankte sich in ihrem Grußwort ausdrücklich für die gute Kooperation mit der Landesärztekammer. Besondere Worte richtete sie an Hessenauer, dessen Amtszeit als Landesärztekammer-Präsident Ende dieses Jahr zu Ende gehen wird. Sie habe es immer sehr geschätzt, dass „wir so gut zusammengearbeitet haben. Und manchmal waren Au ch G esun dh eit sminis terin S ab in e B ät zing - Lichtenthäl er wir nicht so schnell mit der Umsetzung. Doch er und die Kam- s c h ä t z t d a s S o m m e r f e s t . 8 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Berufspolitik Foto: Engelmohr Auch mit den Medizinstudierenden ist die Landesärztekammer deshalb in engem und regelmäßigem Kontakt. „Das ist wichtig, um direkt die Bedürfnisse der Studierenden zu erfahren“, so der Ärztekammer-Präsident. Viele Medizinstudierende, die sich auch berufspolitisch in der Fachschaft Medizin engagieren, waren beim diesjährigen Sommerfest wieder mit dabei. Foto: Engelmohr Ebenfalls ein gern gesehener Gast: Wir tschaf tsminister Vo l ke r W i s s i n g . N a h d r a n a m ä r z t l i c h e n N a c hw u c h s : Au c h d i e M e d i z i n s t u dierenden sind in den Dialog eingebunden. Beim diesjährigen Sommerfest stand auch wieder eine Ehrung mit auf dem Programm: Für ihren jahrzehntelangen und verlässlich-kompetenten Einsatz für die Patienten und die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Margarete Adelhardt mit der Samuel-Thomas-vonSoemmerring-Medaille ausgezeichnet. Diese Medaille ist die höchste Ehrung, die die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vergeben kann. Foto: Engelmohr Für die Belange der Ärztinnen und Ärzte sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich „habe ich dies stets mit Freude und Nachdruck getan“, so der Kammer-Präsident. Auch plädierte er erneut dafür, den „Blick nach vorne“ nicht zu vernachlässigen. Hessenauer: „Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass für die nachrückende Ärztegeneration künftig die richtigen Weichen gestellt werden.“ H o h e Au s z e i c h n u n g f ü r M a r g a r e t e A d e l h a r d t . K amm er- Pr äsid ent Profess o r D r. Frie d er H ess enau er ü b e r r e i c h t i h r d i e S a m u e l -T h o m a s - vo n -S o e m m e rring-Medaille. Margarete Adelhardt engagiert sich seit rund 13 Jahren als Mitglied im Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer. In der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer ist sie als nicht-ärztliches Mitglied seit über 20 Jahren aktiv. Beide Gremien sind wichtige Instanzen für den Patientenschutz und für die ärztliche Qualitätssicherung. Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland entschieden, Patientenvertreter in diese Gremien aufzunehmen. Margarete Adelhardt ist in beiden Gremien mit „viel Engagement und auch Herzblut dabei“, lobte Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. „Ihre Mitarbeit schätzen wir sehr. Ihre stets sehr gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise in jedem einzelnen Fall zum Wohle der Patienten ist ein Gewinn. Sie scheut sich auch nicht, unbequeme Fragen direkt zu stellen. Sie ist kritisch und wachsam – und das ist gerade bei ethischen Fragen sehr wichtig“, so Hessenauer in seiner Laudatio. Margarete Adelhardt wurde in Zweibrücken geboren. Ihre Ausbildung zur Säuglings- und Kinderkrankenschwester absolvierte sie an der Kinderkranken-Pflegeschule an der Univ.-Kinderklinik Mainz. Sie arbeitete dort als Kinderkrankenschwester und übernahm auch die pflegerische Leitung der Kinderpoliklinik. Sie bildete sich zur Pflegedienstleitung an der „Schwesternhochschule“ des Agnes-Karll-Verbandes in Frankfurt/Main weiter und arbeitete 1966 bis 2001 als Pflegedienstleitung der Univ.-Kinderklinik Mainz. In den Jahren 1987 bis 1994 war sie Leitende Pflegekraft im Klinikvorstand. Auch ehrenamtlich engagierte sich Margarete Adelhardt viele Jahrzehnte lang. Beispielsweise als Vorsitzende des Katholischen Berufsverbandes für Pflegeberufe und immer noch als Mitglied der Ethik-Kommission und des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 9 Berufspolitik Der Hausarzt; die Perspektive: Großes Interesse beim 6. Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende Foto: Engelmohr Ines Engelmohr, Mainz Vo l l e s H a u s u n d g r o ß e s I n t e r e s s e: D e r M a i n z e r A b e n d d e r A l l g e m e i n m e d i z i n f ü r M e d i z i n s t u d i e r e n d e ko m m t g u t a n . Der bunte „Markt der Möglichkeiten“ und die große Bandbreite der Allgemeinmedizin hat auch in diesem Jahr bei den Mainzer Medizinstudierenden wieder viel Anklang und positives Echo gefunden. Gut 150 Medizinstudierende haben die Gelegenheit genutzt, während des 6. Mainzer Abends der Allgemeinmedizin an verschiedenen Info-Ständen mit erfahrenen Hausärztinnen und Hausärzten, die schon seit vielen Jahren in ihren Praxen Patienten betreuen, ins Gespräch zu kommen. Ärzte, die hier an den Info-Ständen bereit stünden, „sind alle nah an der Realität des ärztlichen Alltags und freuen sich darauf, wenn Sie ihnen Löcher in den Bauch fragen.“ Gerade die Allgemeinmedizin „bietet in ihrer Ganzheitlichkeit so viele faszinierende Facetten“: Für Univ.-Professor Dr. Michael Jansky, Direktor des Zentrums für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz, liegt ebenfalls in der hausärztlichen Tätigkeit ein großer Reiz. Auch der neue Lehrstuhl Um den ärztlichen Nachwuchs zu stärken und um ihn auch für für Allgemeinmedizin sei ein wichtiger Schritt für die Stärkung die hausärztliche Versorgung zu begeistern, hat die Landesärz- der Lehre in der Allgemeinmedizin. tekammer Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Lehrbereich Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz vor vielen Jahren diesen Abend der Allgemeinmedizin ins Leben gerufen. Foto: Engelmohr „Der Arztberuf ist ein schöner Beruf, der viel Freude macht“, so San.-Rat. Dr. Michael Fink. Der Vize-Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz arbeitet selber seit vielen Jahren als Landarzt im Westerwald. Gerade auf dem Land, so fügte er hinzu, „hat der Arzt derzeit unendlich viele gute Perspektiven. Selten waren die Chancen für hausärztliche Arbeit auf dem Land so gut wie heute.“ Und: Gerade der Beruf des Hausarztes eigne sich wie kein anderer Beruf dazu, Familie und Beruf zu W i e l a s s e n s i c h Fa m i l i e u n d B e r u f u n t e r e i n e n H u t b r i n vereinbaren. Fink ermunterte die Studierenden, die Kontakte g e n? H a u s ä r z t i n D r. B a r b a r a R ö m e r ( l .) g i b t g e r n e Au s des Allgemeinmedizin-Abends zu nutzen: Die Ärztinnen und k u n f t . 10 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Foto: Engelmohr Berufspolitik G e w u s s t w i e : Au c h d a s A b h ö r e n w i l l g e l e r n t s e i n . Im Mainzer Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie der Universitätsmedizin Mainz wird viel Wert auf Praxisnähe gelegt. Hier lernen die Studierenden nicht nur den wissenschaftlich-theoretischen Bereich der Allgemeinmedizin kennen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praxisnahen Kenntnisse und Fertigkeiten im Fach Allgemeinmedizin. Auch finanzielle Fördermöglichkeiten kamen beim Info-Abend zur Sprache. So wies Dr. Albrecht Winkler vom Gesundheitsministerium auf die finanzielle Unterstützung des Landes für Studierende im Praktischen Jahr (PJ) hin. Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die im PJ ein Tertial im Wahlfach Allgemeinmedizin in einer rheinland-pfälzischen Lehrpraxis absolvieren, können während dieses Tertials eine finanzielle Förderung von monatlich 600 Euro (also insgesamt 2.400 Euro) erhalten. Winkler warb dafür, von dieser Unterstützung Gebrauch zu machen; entsprechende Anträge hierfür gebe es im Ministerium. jedem Raum befand sich ein anderes Themengebiet zum Mitmachen und zum Mitreden, so Lehrbeauftragter Univ.-Professor Dr. Karl-Bertram Brantzen, MA. Die große Palette der Allgemeinmedizin kam gut zur Wirkung und faszinierte die Studierenden an diesem speziellen Mainzer Informationsabend sehr. In den Räumen des Pulverturms herrschte daher auch dichtes Gedränge. Denn Praxis war gefragt und an jedem Info-Stand im Markt der Möglichkeiten deshalb auch im Angebot. Mit enormem Interesse tauchten die Studierenden kurz ein in den vielseitigen Alltag hausärztlicher Tätigkeiten. Sie gewannen Einblicke in die allgemeinmedizinische Langzeitbetreuung chronisch Kranker, übten das Spritzenaufziehen und -setzen, informierten sich über das ureigenste ärztliche Thema Prävention, ließen sich ein auf Naturheilverfahren und Akupunktur, erkundeten, wie sich in die Allgemeinmedizin auch Sportmedizin integrieren lässt. Sie erlauschten an Puppenoberkörpern und auch an Patienten, die extra hierfür sich zur Verfügung stellten, die verschiedenen Geräusche, die bei einer Thoraxuntersuchung vorkommen, oder legten auch bei einer weiteren Übungspuppe einen Tubus. Darüber hinaus informierten sich die Studierenden über Regelungen der Weiterbildungsordnung, holten sich Tipps für eine spätere Niederlassung und diskutierten mit gestandenen Hausärztinnen und Hausärzten über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und über die guten Chancen als Landarzt. Der äußerst rege und intensive Erfahrungs- und Informationsaustausch an den Ständen des „Markts der Möglichkeiten“ erfreute auch die Hausärztinnen und Hausärzte, die sich sozusagen als „erfahrene Paten“ ausgesprochen gerne „Löcher in den Bauch fragen ließen“. Foto: Engelmohr Der Abend der Allgemeinmedizin fand auch in diesem Jahr „Der Abend war prima“, brachten es viele der Studierenden auf wieder in den Institutsräumen, dem sogenannten Pulverturm, den Punkt. Und besonders gut kamen die vielen Mitmachstatt, die hierfür in eine Art Parcour verwandelt wurden. In Möglichkeiten an. „Wir wussten gar nicht, dass die Allgemeinmedizin so viel Verschiedenes bietet“, war der Tenor der Studierenden. Der Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Medizinstudierende ist also ein guter Weg, über die Bandbreite der Allgemeinmedizin mit Rat und Tat zu informieren. I m N o t f a l l m u s s e s s c h n e l l g e h e n . Au c h b e i m Tu b u s l e g e n , w a s a m Anfang gar nicht so einfach ist. Anzeige Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 11 Berufspolitik Gesundheitsministerkonferenz stärkt ÖGD und bekräftigt Masterplan Medizinstudium 2020 Ines Engelmohr, Mainz Foto: GMK konferenz plädiert weiterhin dafür, den Ländern die Möglichkeit zur Einführung einer solchen Vorabquote einzuräumen. Bei Redaktionsschluss wurde bekannt, dass sich Bund und Länder auf ein verpflichtendes Quartal in der ambulanten Versorgung geeinigt haben sollen. Dieses müsse in einer vertragsärztlichen Praxis absolviert werden. Die Aufteilung der Studierenden auf die Lehrpraxen erfolge durch die Universitäten. Die KBV rechne pro Quartal mit 2.500 PJlern in den Praxen. Der Masterplan soll noch in diesem Herbst beschlossen werden. Ferner beschloss die GMK einstimmig, das Bundesgesundheitsministerium um eine Prüfung zu bitten, ob durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der entspreD i e 89. G e s u n d h e i t s m i n i s t e r ko n f e r e n z t a g t e i n R o s t o c k- chenden Gesetze über die jeweiligen Gesundheitsfachberufe Wa r n e m ü n d e u n t e r d e m Vo r s i t z vo n B i r g i t H e s s e , die Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden G e s u n d h e i t s m i n i s t e r i n i n M e c k l e n b u r g -Vo r p o m m e r n . können, die es Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden im Rahmen eines Direktzugangs erlauben, LeistunDie 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich während gen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihrer Tagung in Rostock-Warnemünde einstimmig auf eine bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulestärkere Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes genden Indikationen zu erbringen – soweit sie hierzu aufgrund (ÖGD) mit Wissenschaft und Forschung geeinigt. Bereits im ihrer Ausbildung qualifiziert sind. Medizinstudium müssten die Studierenden künftig an das Berufsbild im ÖGD herangeführt werden. Zum anderen müsse Um eine weitere Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums sichergestellt werden, dass die Kommunen als Träger des ÖGD bittet die GMK ebenfalls einstimmig: Ob durch eine Änderung in der Lage seien, für die notwendige personelle Ausstattung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundzu sorgen. heitsfachberufe erweiterte Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen eröffnet werden können. Darüber hinaus soll „Der Öffentliche Gesundheitsdienst spielt in der gesundheitli- das Bundesministerium in die weiteren Überlegungen auch chen Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Ob das die Möglichkeit einer etwaigen Substitution einbeziehen. bei den Schuluntersuchungen ist, bei Impfungen, in der Präventionsarbeit, bei der Hygienekontrolle oder der Gewässer- Darüber hinaus sieht die GMK aktuellen Handlungsbedarf kontrolle: Ohne den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist unser beim Umgang mit Patientenakten geschlossener, insbesonGesundheitssystem nicht denkbar. Auch bei der Planung dere insolventer Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenregionaler Versorgungskonzepte spielt er eine tragende Rolle“, häuser und Reha-Einrichtungen, die Patientenakten verwalten, so Birgit Hesse, Gesundheitsministerin in Mecklenburg- und bittet die Bundesregierung, umgehend eine GesetzesiniVorpommern und diesjährige GMK-Vorsitzende. tiative zum Beispiel zum Bürgerlichen Gesetzbuch in die Wege zu leiten, damit das Recht der Patientinnen und Patienten auf Weiteres wichtiges Thema während der GMK-Sitzung war auch Akteneinsichtnahme gemäß Paragraph 630g BGB gesichert sei. die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Die Gesundheitsminister bekräftigten in diesem Zusammenhang Die GMK wird im nächsten Jahr in Bremen stattfinden und soll den „Masterplan Medizinstudium 2020“. Die Gesundheitsmi- sich schwerpunktmäßig mit patientenorientierter, gesundheitnisterkonferenz begrüßt, dass der Entwurf des Masterplanes licher Versorgung älterer Menschen beschäftigen. mit Ausnahme der Landarztquote auf Staatssekretärsebene bereits konsentiert werden konnte. Die Gesundheitsminister- 12 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Berufspolitik Professor Dr. Irene Krämer: Eine schlecht angelegte Arzneimittelstudie ist eine unethische Studie H o h e E h r e: Pr o f e s s o r D r. I r e n e K rä m e r i s t m i t d e m B u n d e s ve r d i e n s t k r e u z a m B a n d e d e s Ve r d i e n s to r d e n s d e r B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d a u s g e z e i c h n e t wo r d e n . D a m i t we r d e n i n s b e s o n d e r e d i e au ß e r o r d e nt l i c h e n Ve r d i e n s t e d e r D i r e k t o ri n d e r Ap o t h e ke d e r Un i ve r s i t ät s m e d i z i n M a i n z u m e i n e b u n d e s we i t ve rb e s s e r t e Ar z n e i m i t t e l ve r s o r g u n g vo n Pat i e nt e n , d i e w i s s e n s c h a f t l i c h e We i t e r e nt w i c k l u n g d e r K l i n i s c h e n Ph a r m a z i e u n d d i e N a c hw u c h s f ö r d e ru n g g e w ü r d i g t . Pr o f e s s o r D r. I r e n e K rä m e r e n g a g i e r t s i c h z u d e m s e i t ü b e r z e h n J a h r e n f ü r d e n P r o b a n d e n - u n d Pa t i e nt e n s c h u t z a l s s t e l l ve r t r e t e n d e Vo r s i t z e n d e d e r E t h i k- Ko m m i s s i o n b e i d e r L a n d e s ä r z t e k a m m e r R h e i n l a n d - P f a l z . D i e L a n d e s ä r z t e k a m m e r g r a t u l i e r t z u r E h r u n g m i t d e m Ve r d i e n s t o r d e n g a n z h e r z l i c h . Ü b e r A r b e i t s s c hwe r p u n k t e s p r a c h P r o f e s s o r D r. I r e n e K r ä m e r m i t I n e s E n g e l m o h r Sie haben die Klinische Pharmazie als Lehrfach an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz etabliert und auch neue Lehrmethoden weiterentwickelt. Als vorbildlich gilt dabei die Trainingsapotheke. Wie lernen die Studierenden in der Trainingsapotheke? In der Trainingsapotheke üben und lernen die Studierenden fall- und problemorientiert. Sie bereiten sich hier mit simulierten Patientengesprächen auf die Patientenberatung vor. Denn patientengerechte Sprache und eine gute Kommunikationsfähigkeit sind auch in der Apotheke sehr wichtig. Seit 2002 ist die klinische Pharmazie als Lehr- und Prüfungsfach im 6. bis 8. Semester gesetzlich verankert. vermittlung, sondern auch das interkulturelle Verständnis wichtig. In dem GLK-Projekt spielen deshalb Studierende der Pharmazie und der Medizin gemeinsam mit DolmetscherStudierenden Fälle durch, um auch ein Gespür für die interkulturellen Besonderheiten zu bekommen, die bei der Arzneimittelanwendung durchaus eine Rolle spielen. Ein Beispiel: Wie erkläre ich Frauen aus dem arabischen Raum die Anwendung von Vaginaltabletten? Genauso wichtig wie die praxisnahe Ausbildung ist Ihnen auch der elektronische Medikationsplan. Hier haben Sie den rheinland-pfälzischen Modellversuch geleitet. Was war Ihnen besonders wichtig? Können Sie ein paar Beispiele nennen? Dass wir hiermit die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern Ja, gerne. Beispielsweise bei der Selbstmedikation. Hier gibt es können. Und gut ist auch, dass das Projekt interdisziplinär und leitlinienorientierte, sogenannte goldene Fragen wie „Welche intersektoral angelegt war: Ärzte und Apotheker haben hier Arzneimittel nehmen Sie sonst noch ein?“ oder „Waren Sie sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zusamschon beim Arzt wegen Ihrer Beschwerden?“ Bei der Abgabe mengearbeitet. Und die Akzeptanz des Medikationsplans war auf Rezept ist die Beratung insbesondere bei Erstverordnun- bei beiden Gruppen hoch. gen sehr wichtig. Auch gibt es viele Arzneimittel, deren Anwendungen erklärungsbedürftig sind: Wie spritze ich sub- Wie viele Patienten sind betreut worden? kutan? Wie funktioniert mein Insulin-Pen oder warum funktio- Die Rekrutierung ist jetzt abgeschlossen: Rund 600 Patienten niert er nicht? Auch wie die Gabe von Arzneimitteln über wurden in Rheinland-Pfalz eingeschlossen und werden über Ernährungssonden durchzuführen ist, muss ein Apotheker einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten betreut. Die erklären können. Patienten berichten in den Zufriedenheitsinterviews, dass sie die Informationen in ihrem elektronischen Medikationsplan Und auch die gesetzgeberischen Auswirkungen auf die schätzen und diese gut und schnell nutzen können. Auch die Verordnungen? Hausärzte und Stammapotheker schätzen die fundierte und Das ist natürlich auch ein wichtiger Kommunikationsbestand- zeitnah zur Verfügung stehende Information. teil in der Apotheke. Ich denke da insbesondere an die Auswirkungen der Rabattverträge. Haben Sie hierfür den bundeseinheitlichen Medikationsplans des Aktionsbündnis Patientensicherheit genutzt? Zur besseren Kommunikationsfähigkeit soll auch ein Ja. Somit ist den Ärzten und Apothekern, die mitgemacht neues Lehrprojekt verhelfen. haben, der Medikationsplan mit seinen konsentierten Inhalten Das erproben wir gerade. Ziel des Gutenberg Lehrkolleg (GLK) in der standardisierten Form und der Umgang damit schon Projektes ist, die Kommunikationsfähigkeit mit ausländischen bekannt, wenn das E-Health-Gesetz im Oktober in Kraft tritt. Patienten zu verbessern. Hier ist nämlich nicht nur die Sprach- Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 13 Foto: Engelmohr Berufspolitik B e s o n d e r e Au s z e i c h n u n g f ü r Pr o f e s s o r D r. I r e n e K r ä m e r : D i e D i r e k to r i n d e r A p o t h e ke d e r U n i ve r s i t ä t s m e d i z i n M a i n z i s t f ü r i h r e Ve r d i e n s t e u m e i n e b u n d e s w e i t ve r b e s s e r t e A r z n e i m i t t e l ve r s o r g u n g vo n Pa t i e n t e n , f ü r d i e w i s s e n s c h a f tl i c h e We i t e r e n t w i c k l u n g d e r K l i n i s c h e n Ph a r m a z i e u n d f ü r d i e N a c hw u c h s f ö r d e r u n g m i t d e m B u n d e s ve r d i e n s t k r e u z ausgezeichnet worden. Haben sich während des Modellversuchs im Praxistest auch Änderungswünsche ergeben? Ja, es hat sich Änderungsbedarf gezeigt. Die Ergebnisse in unserem Zwischenbericht haben Änderungen auf Bundesebene erwirkt. Beispiel: die Einnahmezeiten. Hierfür gab es auf dem Ausdruck für den Patienten die Abkürzung „MO“ und „MI“. Doch sind diese viel zu oft nicht als „morgens“ und „mittags“ verstanden worden, sondern als „Montag“ und „Mittwoch“. Um diese Missverständnisse künftig zu vermeiden, stehen statt der Abkürzung nun die Begriffe ausgeschrieben im Formular. Ein weiteres Beispiel stellt die unsortierte Auflistung der Dauermedikation, der befristeten Medikation und der Selbstmedikation dar. Diese konnten in beliebiger Reihenfolge notiert werden, was zur Verwirrung führte. Jetzt werden die Medikamente Rubriken zugeordnet, die diese Überschriften tragen, Diese klare Struktur schafft raschen Überblick. mentation der Medikamentenverordnungen im fachärztlichen Bereich. Die Fachärzte sind bisher nicht eingebunden. Wenn der Facharzt die Medikation nicht selbst einträgt, könnte der Apotheker sie nachtragen, wenn der Patient die Verordnung in der Apotheke einlöst. Möglich wäre es auch, dass der Facharzt seine Verordnung handschriftlich in die Papierform einträgt und diese beim nächsten Besuch beim Hausarzt und/oder in der Apotheke elektronisch eingepflegt wird. Ganz wichtig ist auch die Erfassung der Selbstmedikation, denn die Einnahme von beispielsweise Calcium, Magnesium oder Johanniskraut kann durchaus Wechselwirkungen mit verordneten Medikamenten haben. Das muss man wissen. Wie lautet Ihr Fazit? Die Erprobung des elektronischen Medikationsplans in unserem Projekt hat gezeigt, dass der Einsatz auch bei der Arzneimittelanamnese viel Sinn macht – und zwar standardisiert Haben sich im Praxistest auch notwendige Ergänzungen und strukturiert. Genauso wichtig ist er aber für die Entlassmefür den Einsatz des Medikationsplans gezeigt? dikation. Er verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit. Er ist Ich empfehle, den Medikationsplan auch für den stationären machbar und wird akzeptiert. Die Compliance wird jetzt in Bereich zu etablieren – auch wenn es im Gesetz nicht vorge- einem nächsten Schritt evaluiert. Und ganz wichtig: Die Patischrieben sein wird. Wirklich Sinn macht hier nur ein geschlos- enten, die mitgemacht haben und deren Beobachtungszeitsenes System. Eine wichtige Ergänzung wäre auch die Doku- raum bereits vorbei ist, werden weiter betreut, damit kein 14 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Berufspolitik unbetreuter Zeitraum entsteht zwischen Projektende und Start des Medikationsplan laut E-Health-Gesetz im Oktober. Denn das wäre schade und fast unethisch gegenüber den Patienten. Patienten- und Probandenschutz ist Ihnen sehr wichtig. In der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer setzen Sie sich dafür mit viel Engagement ein. Für mich ist es sehr wichtig, dass die Probanden, die bei Arzneimittelstudien mitmachen, auch tatsächlich geschützt werden. Das ist das oberste Ziel. Aber mir ist es auch ein wichtiges Anliegen, dass die regulatorischen Anforderungen und die realen Erlebnisse in der Klinik stimmig sind. Was sollte man da beachten? Man muss zwar bei Studienprüfungen und –genehmigungen immer den Probandenschutz vor Augen haben. Wir können daher insbesondere bei Studien, bei denen Kinder als Probanden teilnehmen sollen, aus ethischen Aspekten die Teilnahme sehr oft nicht gutheißen, weil sie zu belastend ist. Auf der anderen Seite besteht aber auch gerade bei seltenen Krankheiten so viel Hoffnung bei den betroffenen Familien, dass sie als Studienteilnehmer oft hunderte von Kilometer fahren, um mitmachen zu können. Das sollte man auch bedenken und nicht nur nach rein formalen Anforderungen entscheiden. Andererseits muss man diese Probanden und die Eltern manchmal vor sich selbst und vor zu großen Hoffnungen schützen. Klar ist zudem auch: Die Studienqualität muss gut sein. Schlechte angelegte Studien rechtfertigen das nicht. Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit in der Ethik-Kommission? Ganz klar: Ich bekomme durch meine Mitarbeit in der EthikKommission auch die Gelegenheit, neue Entwicklungen direkt und sehr früh mitzuerleben. Bei der Durchsicht der Studienanträge erlebe ich hautnah mit, wohin die Entwicklungen gehen. Bin also immer am Puls der Zeit und das ist spannend. Interessant ist auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der EthikKommission. Es macht Freude, bei einer Studienbewertung die vielen Blickwinkel zusammenzuführen. Wie bewerten Sie die derzeitigen EU-Pläne, die eine Schwächung der Landes-Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Studienanträgen vorsehen? Das sehe ich sehr kritisch. Der Probandenschutz darf durch EUNivellierungen nicht aufgeweicht werden. Ich hoffe sehr, dass es bei den jetzigen, dezentralen Regularien bleibt. Lokale Entscheidungen sind nämlich auch wichtig. Die Bedürfnisse von Ausnahmesituationen müssen angehört werden. Eine Arzneimittelstudie muss nicht nur eine gute Studienqualität haben, sondern auch einen sehr guten Probandenschutz. Eine schlecht angelegte Studie ist auch immer eine unethische Studie. Lieferengpässe bei Arzneimitteln belasten immer wieder die Patientenversorgung. Erleben Sie dies in der Klinikapotheke auch? Ja, Probleme gibt es auch hier in der Klinikapotheke. Beispielsweise bei den Zytostatika. Wir müssen vieles inzwischen importieren, und es wird immer schwieriger, sie zu bekommen. Zum Teil dann auch nur zu unverschämten Preisen: Die Industrie nutzt die Marktsituation aus. Oft gibt es auch Lieferengpässe bei Standardmitteln wie Anästhetika und Antibiotika. Die Lieferengpässe haben viele Ursachen: Rohstoffmangel spielt genauso eine Rolle wie mindere Qualität, Hygienemängel in der Produktion und rigorose Einsparmaßnahmen. Es war sicherlich eine falsche Entscheidung, die Produktion aus rein finanziellen Gründen aus Europa heraus zu verlagern. Das schafft jetzt Probleme. Ich finde es bedauerlich und bedenklich, dass die Pharma-Industrie nicht in der Lage ist, den Bedarf mit Arzneimitteln zu decken, für die sie eine Zulassung innehaben. Das ist nicht akzeptabel und entspricht nicht dem ethischen Anspruch der pharmazeutischen Industrie. Patientenindividuelle Arzneimittelversorgung ist Ihnen sehr wichtig. Was ist dafür nötig? Für mich ist immer die enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern zum Wohle der Patienten und mit den Patienten wichtig! Und bei allen berufspolitischen Zielsetzungen sollte man immer zuerst an die Patienten denken. Schade finde ich beispielsweise, dass das Entlassrezept wieder so bürokratisiert wird, dass es zu überreguliert ist. Das ist viel zu kompliziert, und es werden deswegen wahrscheinlich auch keine Entlassrezepte ausgestellt werden. Das Entlassrezept ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Man hätte es einfacher haben können – beispielsweise über die Krankenhausapotheke. Der gelebte Alltag ist schon viel weiter als das Gesetz es vorsieht. Der Alltag sucht sich eben seinen eigenen praktikablen Weg, und die Patienten fordern sich die Arzneimittel für den unmittelbaren Bedarf bei der Entlassung ein. Die Krankenschwestern geben die Arzneimittel mit, und es fehlt die pharmazeutische Beratung Es tut mir immer in der Seele weh, wenn es bei der Patientenversorgung an Finanzierungsfragen, an der Struktur unseres Gesundheitssystems oder an gesetzlichen Überregulierungen scheitert. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 15 Berufspolitik R u n d u m d i e D e b a t t e u m d i e N ove l l i e r u n g d e r G e b ü h r e n o r d n u n g f ü r Ä r z t e (G OÄ) h a b e n a u c h d i e Landesärztekammer viele kritische Stimmen und Rückmeldungen erreicht. Diesen Meinungen wo l l e n w i r R a u m g e b e n . E xe m p l a r i s c h f ü r v i e l e d r u c ke n w i r h i e r e i n e n B e i t r a g a b , i n d e m G e s u n d h e i t s ö ko n o m J o s e f M ü l l e r a u f d i e b e t r i e b s w i r t s c h a f t l i c h e S i c h t u n d i n s b e s o n d e r e a u f d e n G OÄ A s p e k t d e r H e r s t e l l u n g s ko s t e n h i nw e i s t . W i r we r d e n d i e St i m m e n a u s d e r r h e i n l a n d - p f ä l z i s c h e n Ä r z t e s c h a f t a n d e n Vo r s i t z e n d e n d e s G e b ü h r e n o r d n u n g s a u s s c h u s s e s d e r B u n d e s ä r z t e k a m m e r D r. K l a u s R e i n h a r d t w e i t e r l e i t e n . We n n a u c h S i e u n s I h r e M e i n u n g z u r G OÄ m i t t e i l e n m ö c h t e n , d a n n kö n n e n S i e u n s g e r n e m a i l e n : e n g e l m o h r@ l a e k- r l p . d e Ohne Herstellungskosten keine Gebührenordnung! Josef Müller, Mainz Der Versichertenstatus, also „privat“ oder „Kasse“, hat auf die Herstellungskosten einer ärztlichen Leistung keinen Einfluss. Um eine bestimmte Leistung auszuführen, braucht man immer dieselben Ressourcen (Personal, Technik, Infrastruktur), also einen bestimmten und messbaren Anteil an den gesamten Betriebskosten eines Jahres. Diesen Anteil an den Betriebskosten plus die zugehörige Arztzeit nennt man „Herstellungskosten“. Ohne diese Herstellungskosten zu kennen, kann man keine betriebswirtschaftlichen Preise für eine bestimmte Leistung kalkulieren. Dieser ökonomische Zusammenhang scheint vielen Ärztefunktionären immer noch völlig fremd zu sein. Ärztefunktionäre glaubten in der Vergangenheit auch ohne Kenntnis der Herstellungskosten Preise festsetzen zu können. Manche glauben es offenkundig heute noch. Bei dieser völlig unzureichenden Expertise verwundert es nicht, dass Versuche zur konkreten Ausgestaltung einer ärztlichen Gebührenordnung bisher regelmäßig Schiffbruch erlitten haben und immer noch erleiden. einen notwendigen unternehmerischen Gewinn zulassen würden, kann man mit den Daten der PKV nicht errechnen. Aussagen zu den Herstellungskosten kann ausschließlich derjenige liefern, bei dem diese Kosten anfallen: der Arzt. Beim EBM, der Gebührenordnung für die kassenärztlichen Leistungen, liegt exakt der gleiche Sachverhalt vor. Denn auch die KBV kennt die Herstellungskosten für ärztliche Leistungen nicht. Statt „betriebswirtschaftlich kalkuliert“ sind die derzeitigen Honorare eine wilde Mischung aus „historisch gewachsen“, guter Lobbyarbeit und Gutsherrenart respektive Willkür. Demzufolge können, in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe, manche Ärzte sehr gut von ihren Honoraren leben. Bei einigen Ärzten geht es gerade so und bei vielen reicht das KV-Honorar nicht einmal mehr aus, um die Betriebskosten zu decken. Zudem werden identische Leistungen bei gleichen Fachgruppen in unterschiedlichen KVen extrem unterschiedlich bewertet. Eine rationale Begründung, warum manche Ärzte völlig unzureichend honoriert werden während Dr. Theo Windhorst war der vorerst letzte Ärztefunktionär, der gleichzeitig andere sehr gut bezahlt werden, gibt es nicht. ohne Kenntnis der Herstellungskosten eine neue GOÄ schaffen wollte. Im Frühjahr 2016 musste die Bundesärztekammer (BÄK) Derzeit sprechen sich, über alle Parteigrenzen hinweg, schließlich öffentlich eingestehen, dass sie mit ihrer GOÄ- Gesundheitspolitiker im Bundestag für eine EinheitsversichePolitik der letzten fünf Jahre grandios auf ganzer Linie geschei- rung aus. Kommt die Einheitsversicherung, muss es eine Eintert ist. Als Entschuldigung für das eigene Versagen wurde heitsgebührenordnung geben. Offen ist dann, wie diese ausvorgebracht, dass man von der PKV kurz vor Termin, entgegen sehen könnte. Im Weiteren eine Überlegung, was auf die Ärzfrüherer Zusicherungen, leider keine Daten bekommen hat, teschaft zukommen könnte: mit denen man hätte kalkulieren können. Dass die PKV gar 90 Prozent aller Versicherten sind in der GKV. Selbst KBV-Spitkeine Daten zu den Herstellungskosten liefern kann, selbst zenfunktionäre vertreten unter Verweis auf die Veröffentliwenn sie gewollt hätte, hat die BÄK bis heute noch nicht ver- chungen des Statistischen Bundesamtes regelmäßig immer standen. Denn die PKV hat lediglich Daten zur Verfügung, die noch die Auffassung, dass ein niedergelassener Arzt mit dem Aufschlüsse zur Häufigkeit von Diagnosen oder Ziffern zulas- herrschenden KV-Honorar angemessene Überschüsse erzielen sen. Welchen Wert diese Ziffern haben müssten, um daraus könne. Für die Politiker liegt es also nahe, ohne weitere PrüPreise zu berechnen, die die Herstellungskosten decken sowie fung das aktuelle KV-Honorar zur Basis für die neue Einheits- 16 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Berufspolitik gebührenordnung zu machen. Privatpatienten könnte man „einfach auf GKV umstellen“, denn die KV-Honorare sind ja selbst nach Meinung führender KV-Funktionäre einigermaßen passend. Zur Befriedung der Ärzteschaft wird die Politik im Rahmen der Umstellung vielleicht noch einen Aufschlag von zehn Prozent zugestehen, um den Ärzten ein Zeichen des Entgegenkommens zu machen. Eigentlich wäre dieser freiwillig gewährte Zuschlag sogar überflüssig, denn die derzeitigen KV-Honorare sind ja nach KBV ausreichend hoch. Selbstverständlich gibt es auch eine große Zahl von niedergelassenen Ärzten, bei denen es auf Grund der heutigen Honorarregelungen so gut wie keinerlei Honorarunterschiede zwischen Kasse und privat gibt. Für diese Ärzte wäre eine solche Umstellung ergebnisneutral. Auch die Ärzte, die so gut wie keine Privatpatienten haben, wären von einer Einheitsgebührenordnung nicht betroffen. Und die niedergelassenen Ärzte, die auf Grund astronomisch hoher Erlöse im Kassenbereich schon bisher mit der Behandlung von Kassenpatienten enorme Profite erzielen konnten, werden sich einer Einheitsversicherung mit Einheitsgebührenordnung ebenfalls nicht in den Weg stellen. Ganz im Gegenteil, diese Gruppe wird mit höchstem Engagement verhindern wollen, dass jemand tatsächlich betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise ermittelt. Würden nämlich die Herstellungskosten zur Kalkulation sämtlicher Preise herangezogen und würde für alle Praxen gleich kalkuliert werden, würde eine betriebswirtschaftliche kalkulierte Preise für diese Praxen erhebliche Verluste bedeuten. Eine deutlich abweichende Meinung dazu hat unter anderem der KV-Vorsitzende von Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag Ende Januar 2016 geäußert. Dr. Metke führte unmissverständlich aus, dass viele konservative fachärztliche Praxen ohne Quersubventionierung aus Privateinnahmen nicht überlebensfähig wären. Die Patientenzahl der GKV stiege somit von 90 auf 100 Prozent, das Honorar von 90 Prozent auf 110 Prozent. Für die Politik ist das ein guter Deal. Und was würde das für die Ärzteschaft Ohne zuvor erst einmal die Hausaufgaben gemacht zu haben, bedeuten? also Preise auf Basis der Herstellungskosten zu kalkulieren, Bisher haben typischerweise die konservativen Fachärzte als läuft es mit einer solchen Einheitsgebührenordnung auf eine Grundversorger mit ihrem Zehn-Prozent-Privatpatientenanteil Beibehaltung des Status quo hinaus. Diejenigen Ärzte, die zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftet. Nur heute im KV-System sehr gut verdienen, würden auch nach auf Grund der weit überproportional hohen Privaterlöse waren einer Umstellung sehr gut verdienen. Dagegen würden die ihre Praxen überhaupt noch überlebensfähig. Käme die Ein- Ärzte, die ihre Kassenpraxen nur noch dank sehr starker Querheitsgebührenordnung, würden ihre Umsätze auf 84 bis 60 subventionierung aus den Privaterlösen betreiben können, bei Prozent des heutigen Wertes absinken. Bei der von der KBV einer Umstellung auf eine solche Einheitsgebührenordnung angenommen Kostenquote von etwa 50 Prozent bedeutete sofort in den Ruin geschickt. dies, für diese Ärzte, einen Rückgang ihres Überschusses zwischen 32 und 80 Prozent. Statt Einnahmenüberschüssen von Wenn Ärztefunktionäre das verhindern wollen, bleibt ihnen 100.000 Euro künftig nur noch zwischen 20.000 und 68.000 nichts anderes übrig, als die Preise für ärztliche Leistungen auf Euro für einen selbstständigen Facharzt in voll ausgelasteter Basis der Herstellungskosten kalkulieren zu lassen. Jeder Praxis. Von diesem Überschuss gehen noch die Ausgaben für andere Ansatz wird dazu führen, dass Ärzte auch künftig nicht die eigene Krankenversicherung, die Altersvorsorge und Steu- angemessen honoriert würden. Und ein Teil der Ärzte, darunern ab. Kommt eine solche Einheitsgebührenordnung, erwirt- ter in erheblichem Umfange die sogenannten konservativen schaftet die Putzfrau pro Stunde vielfach ein höheres Netto als fachärztlichen Grundversorger, wird bei einer solchen Einheitsder sie beschäftigende Arzt. versicherung in Konkurs gehen müssen. Anzeige Kanzlei für Medizinrecht P rof. Schlegel • Hohmann • M angold und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankfurt • Köln • Berlin • Hamburg • München ● ● ● ● Vertragsarztrecht BAG- u. MVZ-Gründung Praxisnachfolge und Anstellung Kooperationen (auch mit Nichtärzten) ● ● ● ● Praxisauseinandersetzungen Krankenhauskooperationen Netzbetreuung Praxisbewertung Hanauer Landstr. 328-330 • 60314 Frankfurt/Main Tel.: 069 43059600 • Fax: 069 43059565 E-Mail: kanzlei@ MedizinRecht.de www.GesundheitsRecht.com Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 17 Im Herbst 2016: Wahl der Vertreterversammlung der KV RLP Dieses Jahr ist Wahljahr. Nach den Wahlen zur Ärztekammer Rheinland-Pfalz, werden die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz im Herbst 2016 aufgerufen, die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV RLP für die Wahlperiode 2017-2023 zu wählen. Die Vertreterversammlung, das oberste Gremium der KV RLP, setzt sich insgesamt aus 40 Vertretern zusammen, die dann in einer konstituierenden Sitzung die Vorsitzenden der Vertreterversammlung bestimmen und anschließend den Vorstand der KV RLP. Wahlberechtigt sind alle in der KV RLP zugelassenen, an Krankenhäuser ermächtigten sowie in zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten angestellten Ärzte und Psychotherapeuten. Angestellte Mitglieder sind allerdings nur dann wahlberechtigt, wenn sie mindestens halbtags tätig sind, das heißt, wenn die vom Zulassungsausschuss genehmigte wöchentliche Arbeitszeit zehn Stunden übersteigt. Foto: K V RLP Die KV Rheinland-Pfalz informiert Neues aus der KV I m H e r b s t 2016 : Wa h l d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r K V R L P. Der noch amtierende Vorstand appelliert an alle wahlberech- sich rege an den VV-Wahlen beteiligen und damit den Kurs tigten Mitglieder, in diesem Herbst von ihrem Stimmrecht ihrer Interessensvertretung bestimmen. Eine hohe WahlbeteiGebrauch zu machen. ligung unterstreicht zugleich auch die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung. Die Politik hat in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen immer tiefer in die Selbstverwaltung der Ärzte- Aktuelle Informationen zur VV-Wahl 2016 der KV RLP: schaft eingegriffen. Umso wichtiger ist es, wenn Mitglieder www.kv-rlp.de/318287 18 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Foto: K V RLP D i e Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g d e r K V R L P w ä h r e n d i h r e r 2 3 . S i t z u n g i n M a i n z . Fo to: K V R L P 23. Sitzung der Vertreterversammlung der KV RLP: Erfreuliche Honorarentwicklung mit Luft nach oben B e we i s e r b r a c h t : S e l b s t ve r w a l t u n g k a n n n a c hvo l l z i e h b a r g e s t a l t e t w e r d e n . Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) der KV RLP, Allgemeinmediziner Dr. Olaf Döscher aus Boppard und sein Stellvertreter, der Mainzer Chirurg Dr. Lutz Riedel, lobten wiederholt die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Vorstand der KV RLP. Die VV der KV RLP sei in keiner Weise von dem Informationsfluss seitens des Vorstandes der KV RLP ausgegrenzt und könne ihre Kontrollfunktion wirkungsvoll und friktionslos wahrnehmen. Ganz anders die Situation in Berlin: Vom Zustand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeichnete Dr. Döscher in seiner Eröffnungsrede ein desaströses Bild. Als arrogant und realitätsfern wertete er die Entscheidung der KBV-Administration, die Vorsitzenden der Länder-VVen nicht zu den KBVKlausursitzungen zugelassen zu haben, und stellte dazu die Frage: „Wie weit hat sich diese Administration von der Anerkennung der ebenso berechtigten fundamentalen Interessen der ärztlichen Basis entfernt?“ Dem Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, attestierte er Wahrnehmungsstörungen, da es ihm gelänge, „die selbstzerstörerischen und zum Teil militant geführten Streitereien in der KBV und der KBV-VV zu ignorieren und Licht am Ende eines durch Intrigen und Heimtücke verschlossenen Tunnels zu sehen.“ Foto: K V RLP Verbunden mit seinem Eingeständnis, den Glauben an die Selbstreinigungskräfte des Berliner KBV-Systems schon lange verloren zu haben, sowie gestützt auf das Bekenntnis von Bundesgesundheitsminister Gröhe zur Selbstverwaltung als tragendes Prinzip der GKV, forderte Dr. Döscher die Änderung der Zusammensetzung der KBV-VV. Wie in den Länder-VVen solle sich die KBV-VV aus rein ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzen, die von den Länder-VVen für diese Aufgabe nach Berlin entsandt werden. Die Vorsitzenden der Länder-VVen hätten längst den Beweis erbracht, dass Selbstverwaltung verantwortungsvoll und nachvollziehbar gestaltet werden V V-Vo r s i t z e n d e r D r. O l a f D ö s c h e r (r.) u n d St e l l ve r t r e t e r könne. Ein Zusatz im Paragraph 80 SGB V würde dazu genügen. D r. Lu t z R i e d e l l e i t e t e n d i e V V. Mit dieser Forderung steht Dr. Döscher nicht alleine. Sie ist beispielsweise auch Bestandteil des Reformpapiers des Bundesvorstandes des NAV-Virchow-Bundes vom Februar 2016. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 19 Die KV Rheinland-Pfalz informiert Neues aus der KV Foto: K V RLP berücksichtigen sei jedoch, dass das vorliegende Papier noch nicht die Endfassung sei. Eine Forderung des Papieres hob die Vorstandsvorsitzende besonders hervor: die weitere Förderung der ambulanten Weiterbildung und das Ziel, die vollständige Finanzierung durch die Kostenträger anzustreben, damit die „Spieße“ gleich lang wie im Klinikbereich seien. Auch die verstärkte Berücksichtigung ambulanter Belange in der universitären Ausbildung sei äußerst wichtig, wie etwa die Einführung eines Faches Praxisführung und die Darstellung der VorD r. S i g r i d U l t e s - K a i s e r i s t züge einer Niederlassung. e r f r e u t ü b e r d i e H o n o r a rentwicklung. Politisch von Ärzteseite ein Wahltarifmodell zur Steuerung von Patientenströmen durchzusetzen, wie ebenfalls im Positionspapier festgehalten, hält Dr. Ultes-Kaiser für nicht durchsetzbar. Dieser Zug sei mit der Abschaffung der Praxisgebühr, die auf Auch im vierten Quartal 2015 hat sich das Honorar für das Gros Wunsch der Ärzte durchgesetzt wurde, für die nächsten Jahre der niedergelassenen Ärzte in Rheinland-Pfalz erfreulich ent- abgefahren. wickelt, berichtete Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorstandsvorsitzende der KV RLP. Dies lässt sich insbesondere an der Entwicklung des Fallwertes aufzeigen, erläuterte Dr. Ultes-Kaiser weiter: Bei den Allgemeinärzten zeigt sich beispielsweise in IV/2015 ein Fallwert-Plus von 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal IV/2014. Ebenso dürfen sich Kinderärzte (plus 3,6 Prozent), HNO-Ärzte (plus 3,4 Prozent), Nervenärzte, Neurologen und Psychiater (plus 3,0 Prozent) über ordentliche Steigerungen bei ihren Fallwerten freuen. Fa l l we r t- P l u s i m Ve r g l e i c h z u m Vo rj a h r NäPAs und AOK-Ver trag MUC: Viel Luf t nach oben Die Zahl der Praxen, die nichtärztliche Praxisassistentinnen D r. Pe t e r H e i n z b e s t e h t a u f (NäPAs) einsetzen, steigt nur langsam. In IV/2015 waren 332 gesetzlich vo r g e s e h e n e r Praxen mit NäPAs gemeldet; je Praxis führten NäPAs durchA r z t ve r g ü t u n g in der Fl ü c h t l i n g s ve r s o r g u n g . schnittlich 72 Besuche durch. Der rechnerische Anteil am Bundeswert von 1,55 Millionen Euro je Quartal, der für die NäPALeistungen und die Zuschläge zur Sozialpädiatrie in Rheinland- B e h a n d l u n g vo n A s y l b e we r b e r n : Pfalz fiktiv zur Verfügung steht, wurde auch im vierten Quartal B e s s e r E B M a l s b e s c h ä m e n d e St u n d e n s ä t z e nur zu rund 60 Prozent ausgeschöpft. Dr. Ultes-Kaiser dazu: Die Diskussionen um angeblich zu hohe Stundensätze zur „Das Geld bleibt liegen!“ Behandlung von Asylbewerbern nannte Dr. Peter Heinz, stellÄrzte, die am AOK-Vertrag Multimorbidität/chronische Erkran- vertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP, „beschämend“ kung (MUC) teilnehmen, konnten im vierten Quartal 2015 und legte Ärzten die Abrechnung nach dem EBM ans Herz. immerhin mit 193.796 Fällen 1.002.644 Euro zusätzliches Hono- Dies sei im Übrigen auch der Wille des Gesetzgebers, der in rar generieren. Dennoch gibt es weiterhin relativ viel Luft nach Paragraph 4, Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt oben, so Dr. Ultes-Kaiser. Eine Hochrechnung der KV RLP hat hat, dass sich die Vergütung von Ärzten für die Behandlung nämlich ergeben: Im Quartal III/2015 hätten Ärzte bei rund von Asylbewerbern „nach den am Ort der Niederlassung des 265.000 potenziellen Fallzahlen und einer Mindestpauschale Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen“ richtet. Daher von vier Euro aus dem AOK-Vertrag MUC knapp über eine Mil- müsse auch hier der EBM zugrunde gelegt werden. Danach lion Euro Honorar zusätzlich umsetzen können; erzielt wurden kann ein Hausarzt, der eine Aufnahmeeinrichtung besucht, für aber mit 153.035 Fällen nur 788.076 Euro. die Behandlung eines Asylbewerbers die Versichertenpauschale, den Zuschlag zur Versichertenpauschale, den Hausbesuch beziehungsweise Mitbesuch, die Wegepauschale, ImpPo s i t i o n s p a p i e r 2 02 0 d e r K BV: Noch nicht die Endfassung fungen sowie gegebenenfalls weitere Leistungen, die aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich nötig seien, abrechnen. Von dem Positionspapier 2020 der Kassenärztlichen Bundes- Diese würden in der Systematik der sonstigen Kostenträger als vereinigung (KBV) hätte sich Dr. Ultes-Kaiser mehr erhofft; die Einzelleistungen und völlig unbudgetiert mit dem Orientiemeisten Punkte seien nicht detailliert genug aufgearbeitet. Zu rungswert vergütet. Foto: K V RLP Die KV Rheinland-Pfalz informiert Neues aus der KV 20 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Verträge, in denen Ärzten ein Stundenlohn unter EBM-Niveau angeboten würde, sollten nicht unterschrieben werden, meinte Dr. Heinz. Dabei dürfe schließlich nicht vergessen werden, dass Ärzte die Verantwortung für die wirtschaftliche Existenzfähigkeit ihrer Praxen und nicht zuletzt auch für die Gehälter der Angestellten tragen. Diese Praxiskosten liefen während der Behandlung von Asylbewerbern in Heimen weiter; es könnten ja nicht einfach Mitarbeiter freigestellt oder Praxisräume temporär gekündigt werden. Sackenheim. Es wurde zudem ein für die Antragsteller bürokratiearmer Weg gefunden, die erforderliche Abrechnungsgenehmigung zu beantragen. Zum Wegfall der künftigen Richtgrößenprüfungen ab 1. Januar 2017 beziehungsweise alternativer Prüfmethoden wollte sich Dr. Heinz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern. Hier stehe man derzeit in den ersten Verhandlungen mit den Krankenkassen, die sich tendenziell kompromissbereit zeigten. Ziel der Vertragspartner sei, noch im Laufe dieses Jahres eine Vereinbarung abzuschließen. Unverständlich und nicht sachgerecht nannte Dr. Sackenheim, dass die neuro-psychiatrischen Fachgebiete einerseits bei den nicht genehmigungspflichtigen neuen Geriatrie-GOPs explizit im EBM erwähnt werden und die GOPs 30980 und 30988 in Kooperation mit Hausärzten abrechnen dürfen. Andererseits wurden die oben genannten Fachgruppen bei den alternativen Genehmigungsvoraussetzungen außen vor gelassen. „Das ist unverständlich“, so Dr. Sackenheim, „schließlich beruhen die meisten geriatrischen Syndrome auf neuropsychiatrischen Krankheitsbildern.“ Das ist auch notwendig, um in Rheinland-Pfalz eine flächendeckende geriatrische Versorgung zu ermöglichen, wozu die Kliniken mit geriatrischen Institutsambulanzen aufgrund ihrer räumlichen Verteilung – ganz abgesehen von ihrer Personalsituation – nicht in der Lage sind, so Dr. Sackenheim weiter. Foto: K V RLP Ve r e i n f a c h t e r Ve r w a l t u n g s a k t e r l a u b t B e g r e n zung der Bürokratie Dr. Sackenheim erläuterte auch die Einführung des vereinfachten Verwaltungsaktes am Beispiel der MRSA-Diagnostik, für die eine neue Genehmigung erforderlich ist. Der vereinfachte Verwaltungsakt erlaubt es, Ärzte – soweit rechtlich vertretbar – von Bürokratie zu entlasten. Vorausgegangen sind intensive Diskussionen mit der Rechtsabteilung und der zuständigen D r. Klaus S a c ke n h e i m e r l ä u t e r t d i e Vo r a u s s e t- Fachabteilung, so Dr. Sackenheim, der erwartet, dass dieses z u n g e n z u r A b r e c h n u n g Prinzip in weiteren Bereichen der KV RLP angewendet werden vo n G e r i a t r i e z i f f e r n . kann. Neue EBM- Geriatrieziffern: W i r d d i e Fa c h k u n d e G e r i a t r i e a n e r k a n n t? Für viele rheinland-pfälzische Ärzte, die über die Fachkunde Geriatrie verfügen, stellt sich die Frage: Dürfen wir mit dieser Fachkunde die neuen EBM-GOPs für Geriatriespezialisten, für die eine Genehmigung der KV erforderlich ist, abrechnen? Da die Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) Geriatrie keine Festlegungen zum Umgang mit dem Fachkundenachweis trifft, hat der Vorstand der KV RLP unter Beteiligung einer Expertenkommission eine pragmatische Entscheidung getroffen, erläuterte Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstands der KV RLP. Bei den regelhaften Qualifikationsvoraussetzungen findet die Fachkunde Geriatrie keine Erwähnung. Auch im Bereich der alternativen fachlichen Befähigung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Paragraph 3 Abs. 2 der QS-V Geriatrie) wird die Fachkunde nicht erwähnt. Es finden sich dort jedoch Einzelvoraussetzungen, die sich zum Teil mit den Qualifikationsvoraussetzungen der Fachkunde Geriatrie decken. „Das erlaubt uns als KV, die entsprechenden Bestandteile der Fachkunde Geriatrie als Qualifikationsmodule anzuerkennen“, so Dr. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 21 Die KV Rheinland-Pfalz informiert Neues aus der KV Foto: K V RLP B e s c h l ü s s e d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g Foto: K V RLP Die KV Rheinland-Pfalz informiert Neues aus der KV L e o M a t t e s : L e i s t u n g e n d e s g e n e t i s c h e n L a b o r s w e r d e n To r s t e n E r b e r l ä u t e r t d i e Fö r d e r u n g d e r h a u s ä r z t l i c h e n k ü n f t i g m i t (m i n d e s t e n s) 8 0 Pr oz e n t d e s O r i e n t i e r u n g s - Ve r s o r g u n g p e r St r u k t u r f o n d s . w e r t e s ve r g ü t e t . Genetisches Labor: M i t H VM s t e i g e n d e Ko s t e n a u s b r e m s e n Bundesweit nehmen die Leistungen zum genetischen Labor stark zu. Um den steigenden Kosten entgegenzusteuern, hat die Vertreterversammlung einer HVM-Änderung zugestimmt. Um die Finanzierung für das genetische Labor weiterhin abzusichern und Nachteile beim Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) abzufangen, werden Leistungen des genetischen Labors künftig nicht mehr mit 100 Prozent, sondern mit (mindestens) 80 Prozent des Orientierungswertes vergütet, erklärte Leo Mattes, Geschäftsbereichsleiter I der KV RLP. Ein weiterer Beschluss der Vertreterversammlung betraf die Förderung der hausärztlichen Versorgung per Strukturfonds, dessen Hintergrund Torsten Erb, Abteilungsleiter Sicherstellung der KV RLP, erläuterte. Um ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen, fließt das Geld, das für Eigeneinrichtungen der KV RLP vorgesehen ist, bereits ab 1. Juli 2016 zusätzlich in die Förderung der Niederlassung oder Anstellung in der hausärztlichen Versorgung. R e s o l u t i o n ve r a b s c h i e d e t Veröffentlichungen und Indiskretionen der vergangenen Wochen, die Bezug auf interne in Nichtöffentlichkeit abgehaltene Beratungen der Vertreterversammlung genommen haben, veranlassten die Delegierten zudem, nachfolgend aufgeführte Resolution zu verabschieden. R e s o l u t i o n d e r Ve r t r e t e r ve r s a m m l u n g a n l ä s s l i c h i h r e r S i t z u n g a m 15. J u n i 2 016 „Mit großer Entrüstung und Bestürzung hat die Vertreterversammlung (VV) davon Kenntnis erlangt, dass Bestandteile einer nichtöffentlichen Sitzung der VV unrechtmäßigerweise nach außen getragen wurden, und dies auf eine Art und Weise, die nicht gebilligt werden kann. Es war und ist stets das Ansinnen der Delegierten, die nichtöffentlichen Sitzungsanteile der VV mit absoluter Verschwiegenheit zu behandeln. Durch die aktuelle Veröffentlichung, die von einem Teilnehmer an der VV stammen muss, ist nicht nur das Vertrauensverhältnis untereinander zutiefst erschüttert worden, sondern sind insbesondere auch die Persönlichkeitsrechte der dort benannten Personen verletzt worden. Gerade in einer Demokratie sind der Schutz von Privatgeheimnissen und der Vertraulichkeit des Wortes hohe und wichtige Güter, die es zu schützen gilt. Die VV der KV RLP missbilligt deshalb jedwede Verletzung dieser Rechtsgüter, sei es durch illegales Aufzeichnen von vertraulich gesprochenen Worten, sei es durch das Veröffentlichen solcher Mitschnitte oder die Duldung einer solchen Veröffentlichung. Ein solches Handeln eines VV-Teilnehmers ist unseres Berufsstandes nicht würdig und kann so nicht hingenommen werden. Die VV begrüßt daher die gemeinsame Entscheidung des Vorstandes und der VV-Spitze, hiergegen Strafanzeige gestellt zu haben. Mitglieder der VV, die den Schutz privater Geheimnisse oder des vertraulich gesprochenen Wortes nicht respektieren, sollten ihre persönlichen Konsequenzen ziehen.“ 22 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Veranstaltungen Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz Auskünfte zu den Veranstaltungen der Akademie erhalten Sie unter der Telefon: 06131/28438-0, Telefax: 06131/28438-10. Aufgrund der Vielfalt unseres Fortbildungs angebotes nehmen wir Anmeldungen nur schriftlich mit untenstehendem Formular entgegen. Für jede Veranstaltung muss eine getrennte schriftliche Anmeldung an die Akademie für Ärztliche Fortbildung erfolgen. Mit der Rücksendung der Anmeldung und der Überweisung der Kursgebühr sind Sie verbindlich angemeldet, eine Anmeldebestätigung erfolgt aus Vereinfachungs gründen nicht. Nähere Einzelheiten über den Ablauf der Veranstaltung teilen wir Ihnen zu gegebener Zeit mit. Sollte ein Kurs ausgebucht sein, werden wir Sie darüber informieren, dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist. Nähere Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie auch im Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung die bei jeder Veranstaltung aufgeführte Kursnummer an sowie bei nicht-privaten Überweisungen den Namen des Teilnehmers, um eine rasche Zuordnung des Zahlungseinganges zu gewährleisten. Die Punktevergabe P richtet sich nach der am 8. November 2006 verabschiedeten und am 1. März 2007 in Kraft getretenen Fortbildungsordnung der Landesärzte kammer Rheinland-Pfalz. Kontaktdaten der Ansprechpartner in der Akademie: Internet unter der Adresse: www.arztkolleg.de unter der Sie sich auch über weitere Fort- und Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz informieren können. Das Surfen lohnt sich ! Frau Ellen Bauer Telefon: 06131/28438-11 E-Mail: [email protected] Als Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen gilt: Frau Claudia Becker Telefon: 06131/28438-13 E-Mail: [email protected] Ein kostenloser Rücktritt ist bis zu 6 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung möglich, ansonsten wird die volle Kursgebühr fällig. Frau Bettina Kröhler Telefon: 06131/28438-15 E-Mail: [email protected] Unsere Bankverbindung lautet: Frau Anka von Loeben Telefon: 06131/28438-16 E-Mail: [email protected] Deutsche Apotheker- und Ärztebank Mainz, BLZ 300 606 01, Kto.-Nr. 1 727 451 IBAN DE10 3006 0601 0001 7274 51 BIC (Swift Code) DAAEDEDD Nähere Informationen zu unseren Kursen finden Sie auch im Internet. Verbindliche Anmeldung: nur für Veranstaltungen der Akademie – bitte deutlich schreiben – Per Fax an Genaue Kursbezeichnung 06131/28438-10 Barcode oder EFN oder im Kuvert: Name, Vorname Straße An die Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3 55116 Mainz PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum Arbeitsgebiet/Facharzt für Ort, Datum, Unterschrift Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 23 Veranstaltungen ■ Strukturierte curriculäre Fortbildung „Krankenhaushygiene“ Modul I: Grundkurs, gleichzeitig auch Modul I für die Qualifizierung zum Hygienebeauftragten Arzt (40h) Termin: 20. – 24. Februar 2017 (Gebühr: 845,00 €) Modul IV: Bauliche und techn. Hygiene (32h) Termin: 6. – 9. März 2017 Infos bei: Frau A. von Loeben Kursnr: 31.900, Gebühren: Modul I: 845,00 €, Modul IV: 580,00 € Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.arztkolleg.de. Anmeldung schon unbedingt jetzt! Aufbaukurse in Dernbach und Meran Laufende Durchgänge: (wenige Plätze) Modul III: 14. – 18. Juni 2017 (Meran) (die Module I und II sind jeweils schon belegt) Neuer Durchgang: Modul I: 29. März – 2. April 2017 (Dernbach) Modul II: 1. – 5. November 2017 (Dernbach) Modul III: 30. Mai – 3. Juni 2018 (Meran) Kursleitung: Dr. Dipl.-Psych. E. Freudenberg, Dr. E. Louen, Dr. Chr. Lerchen Aufbaukurse in Mainz Laufender Durchgang: Modul III: 15. – 19. März 2017 (Mainz) Neuer Durchgang: Modul I: 6. – 10. September 2017 (Mainz) Modul II: 10. – 14. Januar 2018 (Mainz) Modul III: 13. – 17. Juni 2018 (Mainz) Kursleitung: Prof. Dr. M. Weber, Dr. Chr. Gerlach, Dr. S. Brathuhn Palliativkurse der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P. pro Modul Kursnr.: 50.851-Dernbach bzw. -Mainz Gebühr: 680,00 € pro Kurs, Meran 690,00 € ■ Basiskurse zum Curriculum Palliativmedizin, Teil I und II ■ Sachkundekurs Sterilgutaufbereitung gem. § 4 MBetreiberV Dem Sozialgesetzbuch V entsprechend bietet die interdisziplinäre Gesellschaft für Palliativmedizin Rheinland-Pfalz (iGP) in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz einen Basiskurs für Ärzte über zwei Wochenenden an. Der zweiteilige Kurs umfasst 32h, hinzu kommt eine 8-stündige Hospitation, die separat zu absolvieren ist. Durchgang in Mainz (32h): (nur komplett zu belegen) Termin: 18./19. November 2016 sowie 10./11. März 2017 Kursnr.: 50.850-2016-Mainz Gebühr: 550,00 € (für Teil I und II zusammen, ohne 8h Hospitation, ist noch separat zu absolvieren) ■ Aufbaukurse „Curriculum Palliativmedizin“ Diese Aufbaukurse (Modul I – III) entsprechen den neben dem 40-stündigen Basiskurs Palliativmedizin als Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin geforderten 120 Stunden Fallbeispiele und Supervision. (vor Besuch des Moduls III müssen zuvor die Module I und II absolviert worden sein) Der Kurs richtet sich an erfahrene Mitarbeiter von Praxen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung, die mit der Aufbereitung von MP betraut sind. Im Kurs werden u.a. auch fachgruppenspezifische Themen in der Aufbereitung (z.B. Ophtalmochirurgie, Zahnarztpraxen, ambulant operierende Praxen, Endoskopie etc.) bearbeitet. Der Kurs dient zur Erlangung der Sachkunde für die Instandhaltung von Medizinprodukten gem. § 4 (3) MBetreibV in medizinischen Einrichtungen. Modul A: 2./3. September 2016, 09:00 – 17:00 Uhr Für alle Einrichtungen, die nicht gemäß § 115 b SGB V operieren bzw. keine kritisch B Instrumente aufbereiten. Die Kursdauer beträgt 20 Stunden, beinhaltet 4 Stunden Selbststudium und endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Modul B: 23./24. September 2016, 09:00 – 17:00 Uhr Für alle Einrichtungen, die gemäß § 115 b SGB V operieren bzw. kritisch B Instrumente aufbereiten. Die Kursdauer beträgt ebenso 20 Stunden, beinhaltet 4 Stunden eigene Aufarbeitung der Inhalte aus Modul A und endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Zuvor muss Modul A besucht worden sein. Kursleitung: Dr.med. M. Wagner, Dr.med. Dipl.Ing.Agr. S. Kevekordes, Fr. N. Walter 24 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben Kursnr.: 31.810.2016 jeweils 21 P. Gebühr: pro Modul (A oder B) jeweils 355,00 € ■ Impfmanagement für Med. Fachangestellte Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans für die innerbetriebliche Ausbildung der Med. Fachangestellten unter den lfd. Nummern: B 2.3 a, B 2.3 b., B 2.3.c, B 9.a. und B 9.c. Termin: 31. August 2016, 15:00 – 18.30 Uhr Kursleitung: Frau Dr. D. Kieninger, Frau Dr. B. Römer Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben Kursnr.: 31.500-2016 Gebühr: 60,00 € ■ Kurs zum Transfusionsverantwortlichen bzw. Transfusionsbeauftragten (Block A und B) Termin: 19./20. September 2016, jeweils 09:00 – 17:00 Uhr Kursleitung: Prof. Dr. W. Hitzler Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben je 8 P. pro Tag Kursnummer: 50.955-2016, Gebühr Block A und B: 320,00 € (nur ein Tag: 160,00 €) ■ Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18 a, 2 der RöV (2002) (Röntgen) Termine (wahlweise, jeweils 08:45 – 16:30 Uhr): 21. September 2016, 29. Oktober 2016 sowie 14. Dezember 2016 (11:00 – 18:00 Uhr, auch als Kombikurs incl. § 30 StrlSchV buchbar); Erste Termine für 2017: 7. und 14. Januar 2017 sowie 25. März 2017 in Uniklinik Der Aktualisierungskurs muß jeweils vor dem Ablauf Ihrer persönlichen tagesgenauen Fünf-Jahres-Frist unaufgefordert aufgefrischt und erneut besucht werden. mögliche Teilnehmer: Ärzte/Ärztinnen mit Fachkunde Röntgen (Gesamt- oder Teilgebiet) (Röntgen-DurchleuchtungenComputertomographie). Examinierte Med.techn. Radiologieassistenten/innen (MTRA). Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner Ort: Mainz, Universitätsmedizin Mainz bzw. Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau B. Kröhler je 9 P. Kursnr.: 30.200 Gebühr: 90,00 € bzw. 65,00 € Nach neuen ERC-Richtlinien ■ Grundkurs der kardiopulmonalen Reanimation (ACLS 1) Termin: 24. September 2016, 09:00 – 17:30 Uhr In dem 8stündigen Kurs werden Kenntnisse Veranstaltungen und Fähigkeiten zur kardiopulm. Reanimation von Erwachsenen nach den neuen Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC) von 2015 vermittelt. In Kleingruppen werden in prakt. Übungen die Fertigkeiten zur Sicherung der Atemwege, Beatmung, Sicherung eines Zuganges zur Medikamentenapplikation, Durchführung der Elektrotherapie und zur mechan. Wiederbelebung erlangt. Im Kurs enthalten ist der für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde „Rettungsdienst“ erforderliche zertifizierte Reanimationsnachweis. Eine Wiederholung alle zwei Jahre ist empfehlenswert. Kursleitung: Dr. Th. Schneider Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut Infos bei: Frau C. Becker 12 P. Kursnr.: 40.540 Gebühr: 145,00 € incl. Skript ■ Strahlenschutzkurs für Medizin. Assistenzpersonal (90 h) Theorie (jeweils freitags): 7. Oktober 2016, 21. Oktober 2016, 28. Oktober 2016 Praktikum in der Uniklinik (jeweils samstags): 8., 22. und 29. Oktober 2016, 12., 19. und 26. November 2016, Prüfung: 26. November 2016 Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie und Universitätsmedizin Infos bei: Frau B. Kröhler Kursnr.: 31.100-2016 Gebühr: 750,00 € ■ Hygiene – Update und Aktuelles zur Aufbereitung von Medizinprodukten Neue Rechtsgrundlagen und aktuelle Fragestellungen u.a. zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Medizinproduktegesetz (MPG) für die ärztliche Praxis. Termin: 2. November 2016, 14:00 – 18.30 Uhr Kursleitung: Dr.med. Dipl.Ing.Agr. S. Kevekordes, Fr. N. Walter Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P. Kursnr: 31.820-2016-2, Gebühr: 92,00 € ■ Strahlenschutz-Grundkurs für Ärzte Termin: 3. – 5. November 2016 (1./2. Tag: 08:45 – 17:00 Uhr, 3. Tag: 08:30 – 13:30 Uhr) Der Kurs beginnt am Donnerstag mit dem theoretischen Teil und schließt das Praktikum in der Universitätsmedizin Mainz am Samstag mit ein. Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner, Dr. H.-P. Rösler Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw. Universitätsmedizin Infos bei: Frau B. Kröhler 25 P. Kursnr.: 30.100-2016-2 Gebühr: 270,00 € Nach neuen ERC-Richtlinien von 2015 ■ Aufbaukurs der kardiopulmonalen Reanimation (ACLS 2) ■ Hautkrebsscreening-Kurs für Allgemeinmediziner in Kooperation mit dem Deutschen HausärzTermin: 12. November 2016, 09:00 – 17:30 Uhr teverband, Landesverband Rheinland-Pfalz Vermittelt werden Kenntnisse und Fähig(auch Teilnahme von Dermatologen möglich) keiten zur Erkennung und Behandlung Termin: 26. November 2016, 09:00 – 17:00 Uhr lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie (peri-arrest arrhythmias) sowie zur BehandInfos bei: Frau A. von Loeben 10 P. lung komplexer Notfallsituationen wie Kursnr.: 31.930-2-2016 Advanced Life Support (ALS) in besonderen Gebühr: 140,00 € für Mitglieder im Situationen (z.B. Trauma, Intoxikation, beson- Dt. Hausärzteverband, Landesverband RLP dere Umstände) nach den neuen Empfehlun- (zzgl. 70,00 € Schulungsmaterial), gen des European Resuscitation Council (ERC) 180,00 € für Nicht-Mitglieder (zzgl. 70,00 € von 2015. Schulungsmaterial) Vorkenntnisse: Absolvierter ACLS-1-Kurs oder nachgewiesene Teilnahme an einem vergleichbaren Kurs (z.B. MegacodeNeuer Termin Trainingskurse). ■ Allgemeine Verbandlehre Kursleitung: Dr. Th. Schneider Wund- und Stützverbände Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut „schnell und effektiv“ Infos bei: Frau C. Becker 13 P. Dieser Kurs erfüllt die Ausbildungsinhalte Kursnr.: 40.540-2 des Ausbildungsrahmenplans für die innerGebühr: 145,00 € incl. Skript betriebliche Ausbildung der Med. Fachangestellten unter der lfd. Nummer: A 8.2.d. Termin: 30. November 2016, 14:00 – 17:15 Uhr Neuer Termin Kursleitung: Frau G. Steffen ■ Hilfestellung im „Labyrinth“ Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie der Modernen Wundversorgung, Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P. phasengerechte Wundverbände Kursnr.: 50.901-2016-2 16. November 2016, 14:00 – 17:15 Uhr Gebühr: 35,00 € für Med. Fachangestellte, Kursleitung: Frau G. Steffen, Frau E.M. Übel 70,00 € für Ärzte/Ärztinnen Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben 4 P. Kursnr.: 50.900-2016-2 ■ Kombikurs – Aktualisierung Gebühr: 35,00 € für Med. Fachangestellte, gem. StrlSchV § 30 (Nuklearmedizin/ 70,00 € für Ärzte/Ärztinnen Strahlentherapie) und Aktualisierung gem. RöV § 18 a (Röntgendiagnostik) ■ 42. P.P. Kleemann-Kurs für fiberoptische Intubation 19. November 2016 (eintägig) In Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesiologie der Univ.-Medizin Mainz Kursleitung: PD Dr. T. Piepho, Dr. A. Scherhag Ort: Mainz, Universitätsmedizin Infos bei: Frau B. Kröhler 12 P. Kursnr.: 40.460-2016, Gebühr: 195,00 € Nach neuen ERC-Richtlinien von 2015 ■ Erkennung und Behandlung akuter Notfallsituationen bei Säuglingen und Kleinkindern – Paediatric Advanced Life Support (PALS) Termin: 19. November 2016, 9:00 – 18:00 Uhr Der 8stündige Kurs widmet sich der Behandlung kindlicher Notfälle und der Reanimation von Säuglingen und Kleinkindern. Die intern. Empfehlungen zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern mit HerzKreislaufstillstand aus dem Jahr 2015 werden theoretisch und praktisch vermittelt. Kursleitung: Dr. M. Windirsch Ort: Mainz, DRK-Bildungsinstitut Infos bei: Frau C. Becker 13 P. Kursnr.: 40.548-2 Gebühr: 145,00 € incl. Skript Termin: 14. Dezember 2016, 08:00 – 18:00 Uhr Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau B. Kröhler 13 P. Kursnr.: 30.201-2-2016 Gebühr: 119,00 € für Ärzte/Ärztinnen, 89,00 € für Pflegepersonal ■ Strahlenschutz-Spezialkurs für in der Röntgendiagnostik tätige Ärzte Termin: 16./17. Dezember 2016, 1. Tag: 08:45 – 17:00 Uhr, 2. Tag: 08:30 – 17:30 Uhr Dieser 20-stündige Kurs nach den neuen Richtlinien beginnt am Freitagmorgen mit dem theoretischen Teil und schließt das Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Samstagnachmittag mit ein. Teilnahmevoraussetzung ist der vorherige Besuch des Grundkurses. Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw. Universitätsmedizin Infos bei: Frau B. Kröhler 21 P. Kursnr.: 30.600-2016-2 Gebühr: 230,00 € Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 25 Veranstaltungen ■ Spezialkurs Computertomographie Dieser 8-stündige Kurs nach der neuen Richtlinie beginnt mit einem theoretischen Teil mit MC-Prüfung in der Akademie für Ärztliche Fortbildung RLP und schließt das Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Nachmittag mit ein. Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch des Spezialkurses nach RöV. Termin: 19. Dezember 2016, 08:45 – 17:00 Uhr Kursleitung: Prof. P. Mildenberger, Prof. Dr. J. Kutzner Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw. Uniklinik Mainz Infos bei: B. Kröhler 9 P. Kursnr.: 30.602.2016 Gebühr: 122,00 € ■ Spezialkurs Interventionsradiologie Dieser 8-stündige Kurs nach der neuen Richtlinie beginnt mit einem theoretischen Teil mit MC-Prüfung in der Akademie für Ärztliche Fortbildung RLP und schließt das Praktikum in den Räumen der Universitätsmedizin Mainz am Nachmittag mit ein. Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch des Spezialkurses nach RöV. Termin: 20. Dezember 2016, 08:45 – 17:00 Uhr Kursleitung: Prof. Dr. J. Kutzner Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie bzw. Uniklinik Mainz Infos bei: B. Kröhler 9 P. Kursnr.: 30.603.2016 Gebühr: 122,00 € ■ Kurs zum Curriculum Geriatrie – Akutgeriatrie (40h) Termin: 27. – 31. März 2017 Da inzwischen die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde, bietet die Akademie noch Kurse in 2016 an. Damit kann nach diesen 40 Stunden Kursweiterbildung sowie 80 dokumentierten Behandlungsfällen die Zulassung zur Prüfung für die Zusatz-Weiterbildung „Fachkunde Geriatrie“ beantragt werden. Kursleitung: Prof. Dr. R. Hardt, Dr.med. Dipl.Theol. J. Heckmann, Dr. E. Schmidt Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P. Kursnr.: 50.860-1-2017 Gebühr: 748,00 € ■ Curriculum “Antibiotic Stewardship (ABS)”, Modul 1 (Grundkurs) ABS-Beauftragter Termin: 2. – 6. Mai 2017 Kursleitung: Dr. Th. Schwanz Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau A. von Loeben 40 P. Kursnr.: 31.900 Gebühr: 845,00 € für 5 Tage (Wenn bereits das Modul 1 (Hygienebeauftragter Arzt) im Rahmen des Curriculums Krankenhaushygiene absolviert wurde, ist eine Teilnahme vom 3. – 6. Mai 2017 ausreichend = Kursgebühr: 676,00 €) Vorankündigung ■ Psychosomatische Grundversorgung (50h ohne Balintgruppen) Teil I: 20./21. Januar 2017 Teil II: 7./8. April 2017 Teil III: 19./20. Mai 2017 Teil IV: 23./24. Juni 2017 Entsprechend den KV-Richtlinien werden über 1 Jahr an insgesamt vier Wochenenden (Freitagnachmittag/Samstag) Wissen (20h) und Fertigkeiten (30h) vermittelt, wie sie das 80-stündige Curriculum vorsieht. Die ebenfalls geforderten 30h Balint-Gruppen sind nicht Bestandteil dieses Kurses. Kursleitung: Dr. C. Derra, Prof. Dr. R. Nickel, Dr. R. Schwab Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau C. Becker 60 P. Kursnr.: 50.416-2017 Gebühr: 980,00 € 26 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 ■ Fortbildungsreihe Psychopharmakotherapie und Psychotherapie Termine (jeweils mittwochs, 10:00 – 17:00 Uhr): 1. Tag: 22. März 2017 (Grundlagen, Therapie von Psychosen) 2. Tag:21. Juni 2017 (Therapie von Depressionen) 3. Tag:20. September 2017 (Therapie von bipolaren Störungen und Angst-, Zwangsstörungen, PTBS, somatoformen Störungen, Schlafstörungen) 4. Tag: 13. Dezember 2017 (Therapie von Demenzen, Suchter krankungen, ADHS, Persönlichkeits störungen, Notfälle) Kursleitung: Prof. Dr. K. Lieb Ort: Mainz, Vortragssaal der Akademie Infos bei: Frau E. Bauer jeweils 7 P. pro Tag Kursnr.: 50.425-2016 Gebühr: 150,00 € pro Tag incl. Handout und Pausengetränke, Gebäck Weitere Veranstaltungen der Akademie In Kooperation mit der Interdisziplinären Gesellschaft für Psychosom. Schmerztherapie (IGPS) ■ 7. Curriculum Schmerzbegutachtung 2016: Biopsychosoziale Begutachtung chronischer Schmerzen Termine: Modul B: 16./17. September 2016, Modul C: 2./3. Dezember 2016 (bitte beachten Sie: vor Besuch der Module B und C muß zuvor das Modul A besucht worden sein) Nähere Infos und Anmeldung: IGPS Geschäftsstelle, z.H. Herrn S. Hellendahl, Frankfurter Str. 10, 16548 Glienicke/Nordbahn, Fax 030/138 825 316, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit der Med. Gesellschaft Mainz e.V. 7. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr ■ Sonderzyklus: Was ist der Mensch Evolution von Gewissen und Moral (Prof. Dr. E. Volland) 14. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr ■ Die immer noch ungelösten Probleme an der Schnittstelle ambulant zu stationär im deutschen Gesundheitswesen (Prof. Dr. E. Wille) Moderation: Frau Prof. Dr. I. Krämer Gemeinsam mit dem Förderverein der Akademie für Ärztl. Fortbildung RLP 21. September 2016, 19:15 – 21:30 Uhr ■ Sonderzyklus: Was ist der Mensch Im Spiel mit der Welt – der homo ludens (Dr. Chr. Klager) Veranstalter: Akademie für Ärztl. Fortbildung in RLP in Kooperation mit der Med. Gesellschaft Mainz e.V., Kursleiter: Prof. Dr. W.A. Nix, Prof. Dr. Th. Junginger Veranstaltungsort: Mainz, Universitätsmedizin, Hörsaal Chirurgie, Bau 505 Infos bei: Frau E. Bauer, Kursnr.: 20.020-2015, jeweils 3 P. Keine vorherige Anmeldung erforderlich. Bekanntmachungen Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Koblenz Trier Von den gültigen Stimmen entfallen auf Von den gültigen Stimmen entfallen auf Kennwort StimmenMandate Kennwort StimmenMandate Wahlvorschlag 1 Wahlvorschlag 1 Marburger Bund Olaf Smago 913 10 Dr. med. Günther Matheis Wahlvorschlag 2 – Marburger Bund 592 5 Die Hausarztliste – Wahlvorschlag 2 San.-Rat. Dr. Michael Fink 651 7 Gemeinsame Ärzteliste 498 4 Wahlvorschlag 3 Wahlvorschlag 3 Liste Soziales Unabhängige Liste 79 0 Gesundheitswesen 3644 Wahlen zur Vertreterversammlung der Wahlvorschlag 4 In die Vertreterversammlung der LandesärzteLandesärztekammer Rheinland-Pfalz Liste Zukunft 2020 55 1 kammer Rheinland-Pfalz wurden gemäß der Wahlvorschlag 5 Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt: Aufgrund der Niederschriften über die Sitzun- FAiRLP – Fachärzte gen der Wahlausschüsse bei den Bezirksärzte- Rheinland-Pfalz 5666 kammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Wahlbezirk Koblenz Trier gemäß § 22 der Wahlordnung der Lan- Pfalz desärztekammer und dem Verfahren nach Wahlvorschlag 1 § 24 WO stellte ich gemäß § 26 WO das end- Von den gültigen Stimmen entfallen auf Kennwort: gültige Ergebnis der am 4. Juli 2016 durchgeMarburger Bund Olaf Smago führten Wahlen zur Vertreterversammlung Kennwort StimmenMandate der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wie Wahlvorschlag 1 1. Olaf Smago, Mörsbach folgt fest: weiter Jöckle-Kretz 2. Edeltraud Lukas, Koblenz und Hessenauer 387 4 3. Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Simmern Im endgültigen Wählerverzeichnis eingetra- Wahlvorschlag 2 4. Dr. med. Barbara Jarmusch, Koblenz gene Wahlberechtigte: Marburger Bund 5. Dr. med. Norbert Kaul, Koblenz Dr. med. Claus Beermann 825 9 6. Dr. med. Wolfgang Stein, Andernach KoblenzPfalz Rheinhessen Trier Wahlvorschlag 3 7. Dr. med. Jürgen Dannhäuser, Andernach 7.2396.775 4.3942.471 Die Hausarztliste 423 5 8. Dr. med. Jörg Peters, Koblenz Wahlvorschlag 4 9. Dr. med. univ. Björn Raddatz, Boppard Endgültig abgegebene Stimmen: Junge Ärzte 188 2 10. Dr. med. Andreas Heck, Wahlvorschlag 5 Bad Neuenahr-Ahrweiler KoblenzPfalz Rheinhessen Trier Freie Ärzte Hambacher Bund 85 1 2.563 2.538 1.679 1.184 Wahlvorschlag 6 Wahlvorschlag 2 Alternative für Haus- Fachärzte 51 1 Kennwort: Ungültige Stimmen: Wahlvorschlag 7 Die Hausarztliste – San.-Rat. Dr. Michael Fink FAiRLP – Fachärzte KoblenzPfalz Rheinhessen Trier Rheinland-Pfalz 4144 1. San.-Rat. Dr. med. Michael Fink, 14163 36 21 Gebhardshain Rheinhessen 2. Dr. med. Hans-Dieter Grüninger, Boppard Enthaltungen: 3. Dr. med. Manfred Schnellbächer, Birkenfeld Von den gültigen Stimmen entfallen auf 4. Dr. med. Wolfram Johannes, Kirchen KoblenzPfalz Rheinhessen Trier 5. Monika Hammer, Elkenroth – 2 4 – Kennwort StimmenMandate 6. Dr. med. Jörg Schmitz, Nastätten Wahlvorschlag 1 7. Alexander Gindi, Hachenburg Gültige Stimmen: Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker 808 8 Wahlvorschlag 3 KoblenzPfalz Rheinhessen Trier Wahlvorschlag 2 Kennwort: 2.549 2.373 1.639 1.163 Ärztevereine Rheinhessen Liste Soziales Gesundheitswesen Dr. Lenhard 360 4 Wahlvorschlag 3 1. Dr. med. Hermann Reitze, Koblenz FAiRLP – Fachärzte 2. Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, Rheinland-Pfalz 3514 Andernach Wahlvorschlag 4 3. Dr. med. Jürgen Fleischmann, Sinzig Junge Ärzte 120 1 4. Anselm Hönig, Idar-Oberstein Die konstituierende Sitzung der 14. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz findet statt am Mittwoch, 23. November 2016, 15:30 Uhr, im Erbacher Hof, Grebenstraße 24 – 26, 55116 Mainz. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 27 Bekanntmachungen Wahlvorschlag 4 Kennwort: Liste Zukunft 2020 Wahlvorschlag 4 Kennwort: Junge Ärzte 1. Dr. med. Fritz-Joachim Despang, Hachenburg 1. Dr. med. Christian Gersch, Kaiserslautern 2. Dr. med. Armin Domke, Schopp Wahlvorschlag 5 Kennwort: FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag 5 Kennwort: Freie Ärzte Hambacher Bund 1. Dr. med. Klaus Sackenheim, Andernach 2. Dr. med. Ralph von Kiedrowski, Selters 3. Dr. med. Andreas Herzog, Bad Kreuznach 4. Dr. med. Wolfram Schaeben, Koblenz 5. Dr. med. M.A. Michael Sicker, Idar-Oberstein 6. PD Dr .med. Christoph Aletsee, Bad Kreuznach 1. Dr. med. Peter Nienhaus genannt Wiedenbrück, Minfeld Wahlbezirk Pfalz Wahlvorschlag 1 Kennwort: weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer 1. Dr. med. Barbara Jöckle-Kretz, Landau 2. Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer, Ludwigshafen 3. Ute Geißert-Kern, Neupotz 4. Holger Werner, Germersheim Wahlvorschlag 2 Kennwort: Marburger Bund Dr. med. Claus Beermann 1. Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen 2. Michelle Hein, Ludwigshafen 3. Dr. med. Hans-Otto Koderisch, Germersheim 4. Barbara Detscher, Kandel 5. Dr. med. Peter Thoele, Ludwigshafen 6. PD Dr. med. Kerstin Röhm, Ludwigshafen 7. Dr. med. Gerhard Blinn, Herxheim 8. Robin Engert, Kaiserslautern 9. Dr. med. Wolfgang Eymann, Kaiserslautern Wahlvorschlag 3 Kennwort: Die Hausarztliste 1. Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim 2. Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler 3. Dr. med. Roger-Joachim Hladik, Ludwigshafen 4. Martin Dilger, Pirmasens 5. Dr. med. Bernhard Wallacher, Ludwigshafen Wahlvorschlag 6 Kennwort: Alternative für Haus- Fachärzte 1. Dr. med. Stefan Kewitz, Maikammer Wahlvorschlag 7 Kennwort: FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 1. Dr. med. Christel Werner, Waldsee 2. Dr. med. Sven Girgensohn, Neustadt 3. Dr. med. Michael Wagner, Ludwigshafen 4. Frank Fasco, Pirmasens Wahlbezirk Rheinhessen Wahlvorschlag 1 Kennwort: Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker 1. Dr. med. Ulrich Strecker, Mainz 2. Dr. med. Barbara Nalenz, Mainz 3. Dr. med. Michael Bayer, Mainz 4. Dr. med. Sonja Dörr, Mainz 5. Dr. med. Marcel Biegler, Mainz 6. Prof. Dr. med. Roland Hardt, Mainz 7. Dr. med. Otto Laakmann, Alzey 8. Dr. med. Nico Abegunewardene, Mainz Wahlvorschlag 2 Kennwort: Ärztevereine Rheinhessen Dr. Lenhard 1. Dr. med. Bernhard Lenhard, Saulheim 2. Dr. med. Siegfried Stephan, Mainz 3. Dr. med. Peter Heinz, Gensingen 4. San. Rat. Dr. med. Wolfgang Klee, Mainz Wahlvorschlag 3 Kennwort: FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 1. San. Rat. Dr. med. Werner Harlfinger, Mainz 2. Dr. med. Rolf Gerhard, Ingelheim 3. Dr. med. Andreas Bartels, Mainz 4. Dr. med. Lutz Riedel, Mainz Wahlvorschlag 4 Kennwort: Junge Ärzte 1. Dr. med. Timo Schiffer, Mainz 28 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Wahlbezirk Trier Wahlvorschlag 1 Kennwort: Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund 1. Dr. med. Günther Matheis, Trier 2. Hans Bernhard Libeaux, Trier 3. Dr. med. Christina Schneider M.A., Trier 4. Markus Baacke, Trier 5. Dr. med. Rolf-Dieter Gebühr, Bitburg Wahlvorschlag 2 Kennwort: Gemeinsame Ärzteliste 1. Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm 2. Dr. med. Detlef Stiemert, Speicher 3. Dr. med. Ilka Fischer, Trier 4. Josef Ballmann, Stadtkyll Die Gewählten wurden gemäß § 24 der Wahlordnung benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern. Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter. Das Ergebnis der Wahl wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 27 der Wahlordnung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach der amtlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem Hauptwahlleiter, p. A. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet der Hauptwahlausschuss. Der Einspruch darf nur darauf gestützt werden, dass gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Eine Wahl kann nur dann für ungültig erklärt werden, wenn der Verstoß geeignet war, das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2016 verwiesen. Mainz, den 21. Juli 2016 Dr. jur. Markus Fromm Hauptwahlleiter Bekanntmachungen Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz Bezirksärztekammer Koblenz 8. San.-Rat. Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain 9. Dr. med. Joachim Engelhard, Koblenz Bezirksärztekammer Pfalz Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Koblenz Wahlvorschlag 2 Kennwort: Marburger Bund Dr. med. Karlheinz Kurfeß Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Koblenz findet statt am Mittwoch, den 21. September 2016, um 15:00 Uhr im Sitzungsraum der Bezirksärztekammer Koblenz, EmilSchüller-Straße 45, 56068 Koblenz. Wahl zur Vertreterversammlung Bezirksärztekammer Koblenz Wahlberechtigte: endgültig abgegebene Stimmen: ungültige Stimmen: gültige Stimmen: der 7.273 2.620 42 2.578 Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Kennwort StimmenMandate Wahlvorschlag 1 Die Hausarztliste – Dr. med. Wolfram Johannes 672 9 Wahlvorschlag 2 Marburger Bund Dr. med. Karlheinz Kurfeß 954 13 Wahlvorschlag 3 Liste Soziales Gesundheitswesen 356 5 Wahlvorschlag 4 Liste Zukunft 2020 28 – Wahlvorschlag 5 FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 568 8 1. Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Simmern 2. Edeltraud Lukas, Koblenz 3. Olaf Smago, Mörsbach 4. Dr. med. Barbara Jarmusch, Koblenz 5. Dr. med. Michael Kupp, Koblenz 6. Dr. med. Wolfgang Stein, Andernach 7. Dr. med. Jürgen Dannhäuser, Andernach 8. Dirk Preuße, Koblenz 9. Dr. med. Rainer Oster, Koblenz 10. Dr. med. Michael Karch, Simmern 11. Dr. med. Andreas Heck, Bad Neuenahr-Ahrweiler 12. Dr. med. univ. Björn Raddatz, Boppard 13. Dr. med. Christian Karsten, Andernach Wahlvorschlag 3 Kennwort: Liste Soziales Gesundheitswesen 1. Eduard Erken, Idar-Oberstein 2. Dr. med. Dietrich Tamm, Koblenz 3. Dr. med. Eva Roemer, Idar-Oberstein 4. Dr. med. Claudia Tamm, Montabaur 5. Anselm Hönig, Idar-Oberstein Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz findet statt am Mittwoch, 19. Oktober 2016, 15:30 Uhr, im großen Sitzungssaal der Kassenärztlichen Vereinigung RLP, Regionalzentrum Pfalz, Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt. Wahl zur Vertreterversammlung Bezirksärztekammer Pfalz der Wahlberechtigte:6.805 endgültig abgegebene Stimmen: 2.550 ungültige Stimmen: 178 Enthaltungen:4 gültige Stimmen: 2.368 Wahlbeteiligung 37,47 % Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Kennwort StimmenMandate Wahlvorschlag 1 weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer 372 8 Wahlvorschlag 5 Wahlvorschlag 2 Kennwort: Marburger Bund FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz Dr. med. Claus Beermann 815 17 Wahlvorschlag 3 1. Dr. med. Peter Bäumges, Koblenz Die Hausarztliste 416 9 2. Martin Zimmermann, Koblenz Wahlvorschlag 4 3. Dr. med. Magnus Kempkes, Neuwied Junge Ärzte 200 4 4. Dr. med. Matthias Hütt, Neuwied Wahlvorschlag 5 5. Dr. med. Peter Brühl, Koblenz Freie Ärzte Hambacher Bund 95 2 In die Vertreterversammlung der Bezirksärz- 6. Thomas Hörsch, Mayen Wahlvorschlag 6 tekammer Koblenz wurden gemäß der Rei- 7. Dr. med. M.A. Michael Sicker, Idar-Oberstein Alternative für Haus- Fachärzte 56 1 8. Dr. med. Udo Benner, Holler henfolge in den Wahlvorschlägen gewählt: Wahlvorschlag 7 FAiRLP – Fachärzte Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvor- Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag 1 4149 schlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der Kennwort: Die Hausarztliste – Dr. med. Wolfram Wahl errungen haben, fungieren in der Reihen- In die Vertreterversammlung der Bezirksärzfolge des Wahlvorschlages als endgültig. Johannes tekammer Pfalz wurden gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt: Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig 1. Dr. med. Wolfram Johannes, Kirchen bekanntgemacht. 2. Dr. med. Anja Meurer, Neuwied 3. Henning Weil, Betzdorf Koblenz, 14. Juli 2016 4. San.-Rat. Dr. med. Gernot Nick, Bendorf 5. Dr. med. Manfred Schnellbächer, Birkenfeld Johannes Quednow 6. Dr. med. Frank Grieß, Hachenburg Wahlleiter 7. Kathrin Hassel, Herdorf Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 29 Bekanntmachungen Wahlvorschlag 1 Kennwort: weiter Jöckle-Kretz und Hessenauer Wahlvorschlag 5 Kennwort: Freie Ärzte Hambacher Bund 1. Dr. med. Barbara Jöckle-Kretz, Landau 2. Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer, Ludwigshafen 3. Ute Geißert-Kern, Neupotz 4. Holger Werner, Germersheim 5. Dr. med. Charis Eibl, Ludwigshafen 6. Dr. med. Manfred Reeb, Kaiserslautern 7. Dr. med. Dorothea Reichert, Landau 8. Dr. med. Bernd-Dietrich Grimm, Schwegenheim 1. Dr. med. Peter Nienhaus genannt Wiedenbrück, Minfeld 2. Dr. med. Siegfried Simmet, Schweigen Wahlvorschlag 2 Kennwort: Marburger Bund Dr. med. Claus Beermann 1. Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen 2. Michelle Hein, Ludwigshafen 3. Dr. med. Hans-Otto Koderisch, Germersheim 4. Barbara Detscher, Kandel 5. Dr. med. Peter Thoele, Ludwigshafen 6. PD Dr. med. Kerstin Röhm, Ludwigshafen 7. Dr. med. Gerhard Blinn, Herxheim 8. Robin Engert, Kaiserslautern 9. Dr. med. Wolfgang Eymann, Kaiserslautern 10. Petra Haberer, Klingenmünster 11. Dr. med. Georg Schuler, Kandel 12 . Jochen Schnell, Annweiler 13. Dr. med. Eckehard Droll, Kirchheimbolanden 14. Dr. med. Bernd Hunsicker, Pirmasens 15. Dr. med. Cordula Müller, Speyer 16. Dr. med. Patrick Kern, Speyer 17. Dr. med. Boris Baßler, Ludwigshafen Endgültiges Wahlergebnis Wahlvorschlag 6 Kennwort: Alternative für Haus-Fachärzte Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: 1. Dr. med. Stefan Kewitz, Maikammer Wahlvorschlag 7 Kennwort: FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 1. Dr. med. Marcus Michel, Landau 2. Dr. med. Stefan Lieberich, Battenberg 3. Dr. med. Jörg Fischböck, Haßloch 4. Prof. Dr. med. Dierk Vagts, Neustadt 5. Dr. med. Sven Girgensohn, Neustadt 6. Dr. med. Matthias Schmitt, Grünstadt 7. Dr. med. Michael Wagner, Ludwigshafen 8. Dr. med. Thomas Möller, Speyer 9. Dr. med. Heike von Deyn, Neustadt Die Kandidaten eines Wahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter. Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht. Neustadt, 18. Juli 2016 Martin Jäger Wahlleiter Wahlvorschlag 3 Kennwort: Die Hausarztliste 1. Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim 2. Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler 3. Johannes-Jürgen Lotze, Lemberg 4. Dr. med. Hans-Georg Hoppenrath, Großsteinhausen 5. Dr. med. Elmar Birk, Rülzheim 6. Dr. med. Bernhard Wallacher, Ludwigshafen 7. Dr. med. Lothar Wildmoser, Schopp 8. Dr. med. Roger-Joachim Hladik, Ludwigshafen 9. Dr. med. Andreas Serjak, Kusel Wahlvorschlag 4 Kennwort: Junge Ärzte 1. Dr. med. Christian Gersch, Kaiserslautern 2. Dr. med. Armin Domke, Schopp 3. Dr. med. Yvonne Lenhardt-Pfeiffer, Kindsbach 4. Dr. med. Felix Brokamp, Otterberg 30 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Bezirksärztekammer Rheinhessen Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen Die 1. (konstituierende) Sitzung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen findet statt am Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um 17:00 Uhr im Sitzungsraum der Bezirksärztekammer Rheinhessen, 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz. Wahl zur Vertreterversammlung Bezirksärztekammer Rheinhessen Wahlberechtigte:4.394 endgültig abgegebene Stimmen: 1.656 ungültige Stimmen: 9 Enthaltungen4 gültige Stimmen: 1.643 der Kennwort StimmenMandate Wahlvorschlag 1 Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker 754 21 Wahlvorschlag 2 Ärztevereine Rheinhessen SR Hackenberg 348 9 Wahlvorschlag 3 Kinder- und Jugendärzte 122 3 Wahlvorschlag 4 FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 3149 Wahlvorschlag 5 Junge Ärzte 105 3 In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen wurden gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt: Wahlvorschlag 1 Kennwort: Marburger Bund Dr. med. Ulrich Strecker 1. Dr. med. Ulrich Strecker, Mainz 2. Dr. med. Barbara Nalenz, Mainz 3. Dr. med. Hanna Deckers, Mainz 4. Dr. med. Sonja Dörr, Mainz 5. Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz 6. Dr. med. Nigel-John Botterill, Worms 7. Dr. med. Otto Laakmann, Alzey 8. Dr. med. Michael Bayer, Mainz 9. Dr. med. Marcel Biegler, Mainz 10. Dr. med. Nico Abegunewardene, Mainz 11. Prof. Dr. med. Roland Hardt, Mainz 12. Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Neisius, Mainz 13. Dr. med. Helmut Peters, Mainz 14. Prof. Dr. med. Heintz, Achim, Mainz 15. Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz 16. Dr. med. Katja Buschmann, Mainz 17. Priv.-Doz. Dr. med. Anke Brockhaus Dumke, Alzey 18. Claudius Ries, Mainz 19. Priv.-Doz. Dr. med. Julia Weinmann Menke, Mainz 20. Serbaz Al Mohammad, Worms 21. Dr. med. Hermann Becker, Alzey Wahlvorschlag 2 Kennwort: Ärztevereine Rheinhessen SR Hackenberg 1. San.-Rat. Knut Hackenberg, Mainz 2. Dr. med. Siegfried Stephan, Mainz 3. Dr. med. Lenhard, Bernhard, Saulheim 4. San.-Rat. Dr. med. Hans-Jürgen Zimmermann, Ingelheim Bekanntmachungen 5. San.-Rat. Rainer Hinterberger, Wiesbaden 6. San.-Rat. Dr. med. Wolfgang Klee, Mainz 7. Dr. med. Sandra Köhl, Mainz 8. Dr. med. Peter Heinz, Gensingen 9. Dr. med. Schneider, Alzey Wahlvorschlag 3 Kennwort: Kinder- und Jugendärzte 1. Dr. med. Pirmin Habermehl, Mainz 2. Dr. med. Ute Derichs, Mainz 3. Dr. med. Thomas Koffler, Mainz Wahlvorschlag 4 Kennwort: FAiRLP – Fachärzte Rheinland-Pfalz 1. Dr. med. Marcel Rähmer, Mainz 2. Dr. med. Marko Groth, Mainz 3. Dr. med. Armin Conradt, Wörrstadt 4. Dr. med. Rüdiger Gaase, Worms 5. Dr. med. André Veauthier, Ingelheim 6. Dr. med. Sven Klimpe, Nierstein 7. Dr. med. Anne Lutz-Vorderbrügge, Mainz 8. Dr. med. Holger Müller, Mainz 9. Dr. med. Gundolf Berg, Mainz Wahlvorschlag 5 Kennwort: Junge Ärzte Bezirksärztekammer Trier Wahlvorschlag 2 Kennwort: Gemeinsame Ärzteliste 1. Dr. med. Walter Gradel, Trier 2. Dr. med. Rüdiger Schneider, Trier 3. Dr. med. Ernst Kühnen, Trier 4. Christian Wantzen, Bernkastel-Kues Die 1. (konstituierende) Sitzung der Ver 5. Dr. med. Jörg Wiesenfeld, Wittlich treterversammlung der Bezirksärzte 6. Dr. med. Patrick Albrecht, Trier kammer Trier findet statt am Mittwoch, 7. Dr. med. Friedl Schulz, Trier 5. Oktober 2016, 15:30 Uhr, Vortrags 8. Stephan Kraft, Trier saal 2, Ärztehaus, Balduinstraße 9. Dr. med. Jutta Gradel, Trier 10-14, 54290 Trier. Die Sitzung ist für 10. Dr. med. Detlef Stiemert, Speicher Mitglieder öffentlich. 11. Dr. med. Rudolf Sauter, Trier 12. Dr. med. Astrid Schmidt-Reinwald, Trier Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirks- 13. Michael Drockur, Daun 14. Dr. med. Bernhard Noll, Trier ärztekammer Trier Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier Der Wahlausschuss der Bezirksärztekammer Trier hat das Ergebnis der am 4. Juli 2016 durchgeführten Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wie folgt festgestellt: Wahlberechtigte:2.487 endgültig abgegebene Stimmen: 1.198 ungültige Stimmen: 22 gültige Stimmen: 1.176 Wahlbeteiligung: 48,17 % Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: Kennwort StimmenMandate Wahlvorschlag 1 1. Dr. med. Timo Schiffer, Mainz Dr. med. Günther Matheis 2. Agata Puzirauske, Mainz – Marburger Bund 558 14 Wahlvorschlag 2 Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvor- Gemeinsame Ärzteliste 539 14 schlages, die selbst keinen direkten Sitz bei Wahlvorschlag 3 der Wahl errungen haben, fungieren in der Unabhängige Liste 79 2 Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter. In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier wurden gemäß der ReihenGegen die Feststellung des Wahlergebnisses folge in den Wahlvorschlägen gewählt: oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche Wahlvorschlag 1 nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf Kennwort: der Homepage der Bezirksärztekammer Dr. med. Günther Matheis – Marburger Bund Rheinhessen (§ 29 Abs. 1 der Wahlordnung) beim Wahlleiter Einspruch einlegen. 1. Dr. med. Günther Matheis, Trier 2. Hans Bernhard Libeaux, Trier Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig 3. Dr. med. Rolf-Dieter Gebühr, Bitburg bekanntgemacht. 4. Dr. med. Christina Schneider M.A., Trier 5. Mariza Oliveira Galvao, Trier Mainz, 15. Juli 2016 6. Judith Schumacher, Daun 7. Guido Rose, Wittlich Eckhard Mäurer 8. Dr. med. Hans-Jürgen Krause, Saarburg Wahlleiter 9. Dr. med. Maria Anna Bohrer, Hermeskeil 10. Ltd. Med. Dir. Dr. med. Harald Michels, Trier 11. Dr. med. Kersten-Bernd Krauter, Prüm 12. Dr. med. Stefan Schilling, Trier 13. Dr. med. Detlef Ockert, Trier 14. Dr. med. Virninie Ruvet, Trier Wahlvorschlag 3 Kennwort: Unabhängige Liste 1. Matthias Fenster, Wittlich 2. Pedro Viazis, Trier Die Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter (§ 22 Abs. 2 Wahlordnung). Die Gewählten wurden gemäß § 24 Wahlordnung benachrichtigt mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte gem. § 27 Abs. 1 Wahlordnung binnen einer Woche nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage der Bezirksärztekammer Trier bei dem Wahlleiter erheben. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Das Wahlergebnis wird hiermit endgültig bekanntgemacht. Trier, 18. Juli 2016 gez. Dr. med. H. Michels Wahlleiter Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 31 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Landesärztekammer Änderung der Gebührensatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Die Änderung der Gebührensatzung tritt am ersten Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Änderungen wurden vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10. mit Schreiben vom 17. Juni 2016, Az.: 652-01 Sitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, die der- 723-18.1, genehmigt. zeitige Gebührensatzung der LandesärzteMainz, den 4. Juli 2016 kammer Rheinland-Pfalz zu ändern. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: §2 Die Gebühren werden durch besonderen Gebührenbescheid erhoben. Die Verwaltungsgebühren sind bei Antragstellung fällig. Die Beitreibung erfolgt in Anwendung des § 21 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Anlage zur Gebührensatzung VI Befugnis zur Weiterbildung Erstantrag in Gebiet oder Schwerpunkt oder Zusatz-Weiterbildung oder Fachkunde 160,00 € Erhöhungsantrag Überprüfung von Befugnissen 160,00 € 100,00 – 200,00 € Gemeinsame Anträge aus einer Institution für das gleiche Gebiet / den gleichen Schwerpunkt 160,00 € Gemeinsame Anträge für verschiedene Gebiete, z.B. Gemeinschaftspraxis Orthopädie und Chirurgie 160,00 € Widerspruchsverfahren zur Weiterbildungs -Befugnis (Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, so wird dem Widerspruchsführer die Gebühr erstattet.) 160,00 € Anerkennung als Weiterbildungsstätte 150,00 € Widerspruchsverfahren zur Anerkennung als Weiterbildungsstätte (Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, so wird dem Widerspruchsführer die Gebühr erstattet.) 150,00 € Die Gebührensatzung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer www.laek-rlp.de.de veröffentlicht. 32 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 – 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für fachgebundene Magnetresonanztomographie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden – 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Prof. Dr. Frieder Hessenauer – der Durchführung und Befundung gePräsident bietsbezogener Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographie – der Indikation und Differentialindikation mit anderen diagnostischen radiologischen Verfahren – der Anwendung von Arznei- und KonÄnderung der trastmittel bei MRT-Untersuchungen Weiterbildungsordnung – den physikalischen Grundlagen der der Landesärztekammer Magnetresonanzverfahren und BiophyRheinland-Pfalz sik einschließlich den Grundlagen der Patientenüberwachung einschließlich Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10. der Sicherheitsmaßnahmen für PatienSitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, in der ten und Personal bei Anwendung von Weiterbildungsordnung – Abschnitt C – Magnetresonanzverfahren die Zusatz-Weiterbildungen Magnetreso– der Gerätekunde nanztomographie – fachgebunden – und Kardio-MRT einzuführen: Übergangsbestimmungen: Änderung in Abschnitt C Es gelten die Allgemeinen ÜbergangsbestimEinführung der Zusatz-Bezeichnung mungen nach § 20 Abs. 8 der WeiterbildungsMagnetresonanztomographie ordnung für die Ärztinnen und Ärzte in – fachgebunden – Rheinland-Pfalz: Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie – fachgebunden – sind „(8) Kammerangehörige, die bei Einführung integraler Bestandteil der Weiterbildung zum einer neuen Bezeichnung in diese WeiterbilFacharzt für Radiologie. dungsordnung in dem jeweiligen Gebiet, Schwerpunkt oder der jeweiligen ZusatzDefinition: Weiterbildung innerhalb der letzten 8 Jahre Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene vor der Einführung mindestens die gleiche Magnetresonanztomographie (MRT) umfasst Zeit regelmäßig an Weiterbildungsstätten in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die oder vergleichbaren Einrichtungen tätig Durchführung und Befundung gebietsbezo- waren, welche der jeweiligen Mindestdauer gener Bildgebungsverfahren mittels Magnet- der Weiterbildung entspricht, können die resonanztomographie. Zulassung zur Prüfung beantragen. Der Antragsteller hat den Nachweis einer regelWeiterbildungsziel: mäßigen Tätigkeit für die in Satz 1 angegeZiel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlan- bene Mindestdauer in dem jeweiligen Gebiet, gung der fachlichen Kompetenz in fachge- Schwerpunkt oder der jeweiligen Zusatzbundener Magnetresonanztomographie Weiterbildung zu erbringen. Aus dem Nachnach Ableistung der vorgeschriebenen Wei- weis muss hervorgehen, dass der Antragstelterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. ler in dieser Zeit überwiegend im betreffenden Gebiet, Schwerpunkt oder der entspreVoraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: chenden Zusatz-Weiterbildung tätig gewesen Facharztanerkennung ist und dabei umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben hat. Weiterbildungszeit: Anträge sind innerhalb einer Frist von drei 24 Monate bei einem Weiterbildungsbefug- Jahren zu stellen. Dabei können auch Tätigten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, keitsabschnitte innerhalb dieser Frist berückdavon können bis zu sichtigt werden.“ Bekanntmachungen Änderung in Abschnitt C Einführung der Zusatz-Bezeichnung Kardio-MRT Die Änderungen wurden vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit Schreiben vom 20.06.2016, Az.: 652-01 723-17.1, genehmigt. Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung KardioMRT sind integraler Bestandteil der Weiterbil- Mainz, den 4. Juli 2016 dung zum Facharzt für Radiologie. Prof. Dr. Frieder Hessenauer Definition: Präsident Die Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie die organbezogene Durchführung und Befundung mittels Magnetresonanztomographie. Pfalz verlegen, bei der für den Wohnort zuständigen Bezirksärztekammer beantragt werden. (5) Studierende der Medizin, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert sind und sich in einem Praktischen Jahr befinden, können für die Dauer des Praktischen Jahres eine freiwillige Mitgliedschaft erwerben. Im Hinblick auf den Ort der Universität ist für sie die Bezirksärztekammer Rheinhessen zuständig. Änderung der §2 Weiterbildungsziel: Meldeordnung der Landesärzte- (1) Die Anmeldung für die PflichtmitgliedZiel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlankammer Rheinland-Pfalz schaft hat schriftlich unter Angabe der gung der fachlichen Kompetenz in KardioAnschrift ihrer/seiner letzten sowie ihrer/ MRT nach Ableistung der vorgeschriebenen Die 13. Vertreterversammlung hat auf ihrer 10. seiner derzeitigen Praxis oder ArbeitsWeiterbildungszeit und Weiterbildungsin- Sitzung am 11. Mai 2016 beschlossen, die derstelle einschließlich Telefonnummer, Faxhalte. zeitige Meldeordnung der Landesärztekamnummer, E-Mail-Adresse und gegebemer Rheinland-Pfalz zu ändern. nenfalls Mobiltelefonnummer sowie Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Die aktuelle Meldeordnung lautet jetzt wie ihrer/seiner letzten und derzeitigen Facharztanerkennung für Innere Medizin und folgt: Wohnung zu erfolgen. Außerdem hat die Kardiologie Ärztin/der Arzt die bisher für sie/ihn §1 zuständige Ärztekammer von der AufWeiterbildungszeit: (1) Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit im Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich ten für Kardio-MRT gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich zu benachrichtigen. oder Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, bei der für den Ort ihrer/seiner Berufstädavon können bis zu 6 Monate im ambulantigkeit zuständigen Bezirksärztekammer (2) Ärztinnen/Ärzte, die sich in Weiterbilten Bereich abgeleistet werden anzumelden. dung nach Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Weiterbildungsinhalt: (2) Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet befinden, haben zusätzlich Angaben zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der angestrebten Fachgebiet zu machen. Fertigkeiten in Ärztekammer eines anderen Landes oder - der Durchführung und Befundung organeiner anderen Bezirksärztekammer. (3) Die Anmeldung für die freiwillige Mitbezogener Untersuchungen mittels Maggliedschaft hat schriftlich unter Angabe netresonanztomographie (3) Ärztinnen/Ärzte, die als Staatsangehörige der derzeitigen Wohnanschrift und ggf. - der Indikation und Differentialindikation eines Mitgliedsstaats der Europäischen des Akademischen Lehrkrankenhauses mit anderen diagnostischen Verfahren Union, eines anderen Vertragsstaats des zu erfolgen einschließlich der Telefon- der Anwendung von Arznei- und KontrastAbkommens über den Europäischen nummer, gegebenenfalls der Faxnummer, mittel bei MRT-Untersuchungen Wirtschaftsraum oder eines VertragsE-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer. - den physikalischen Grundlagen der Magstaats, dem die Bundesrepublik DeutschAußerdem hat die approbierte Ärztin/der netresonanzverfahren und Biophysik einland und die Europäische Union vertragapprobierte Arzt die Bezirksärztekammer schließlich den Grundlagen der Patientenlich einen entsprechenden Rechtsanbei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit überwachung incl. der Sicherheitsmaßnahspruch eingeräumt haben, oder als sonsim Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich men für Patienten und Personal bei Antige Drittstaatangehörige, die nach dem zu benachrichtigen. wendung von Magnetresonanzverfahren Recht der Europäischen Union eine ent- der Gerätekunde sprechende Rechtsposition besitzen, im §3 Rahmen des Dienstleistungsverkehrs (1) Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, einen Übergangsbestimmung zur Zusatz-Weiterbilnach dem Recht der Europäischen Union ihr/ihm von der Bezirksärztekammer dung Kardio-MRT: in Rheinland-Pfalz ihren Beruf vorübergeübersandten Fragebogen innerhalb von hend und gelegentlich ausüben, ohne zwei Wochen ausgefüllt und unterschrieKammerangehörige, die die Facharztbezeichhier eine berufliche Niederlassung zu ben an diese zurückzureichen. nung Innere Medizin und Kardiologie sowie haben, gehören der Kammer nicht an, die Zusatz-Weiterbildung MRT – fachgebunsolange sie im Ausland beruflich nieder- (2) Dem Fragebogen sind beglaubigte oder den – erworben haben, sind berechtigt, die gelassen sind. Sie haben hinsichtlich der entsprechend bestätigte Fotokopien Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT zu führen. Berufsausübung die gleichen Rechte und oder Abschriften beizufügen: Pflichten wie die Pflichtmitglieder. Für sie Die Weiterbildungsordnung wird gemäß § 28 gelten § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1, § 3 bis a) der Approbationsurkunde oder der der Hauptsatzung der Landesärztekammer 5 gleichermaßen. Berufserlaubnis, auf der Internetseite der Landesärztekammer b)Bestätigung einer ausreichenden www.laek-rlp.de.de veröffentlicht. (4) Die freiwillige Mitgliedschaft kann durch Berufshaftpflichtversicherung, Die Änderung der Weiterbildungsordnung approbierte Ärzte, die ihren Beruf nicht c) der Urkunde über die Anerkennung tritt am ersten Tage nach ihrer Veröffentlioder nicht mehr ausüben oder ihre berufvon Gebiets-, Schwerpunkts- oder chung in Kraft. liche Tätigkeit außerhalb von RheinlandZusatzbezeichnungen, Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 33 Bekanntmachungen d) ggf. der Promotionsurkunde, §5 e) bei Führung besonderer Titel oder Die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit im Amtsbezeichnungen der betreffen- Bereich der jeweils zuständigen Bezirksärzteden Verleihungsurkunde. kammer ist von dem Kammermitglied unter Angabe der Anschrift seiner neuen Praxis Für den Fall, dass die Unterlagen nicht oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohvon einer anderen Ärztekammer der Bun- nung sowie des Datums der Beendigung der desrepublik Deutschland übersandt Tätigkeit unverzüglich der Bezirksärztekamwerden, darf die Beglaubigung des Doku- mer mitzuteilen, der es bisher angehört hat. ments bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. §6 Die jeweils zuständige Bezirksärztekammer (3) Die Landesärztekammer und die zustän- überwacht die Einhaltung der Bestimmungen dige Bezirksärztekammer sind jederzeit dieser Meldeordnung. Sie trägt dafür Sorge, berechtigt, die Vorlage von Originalur- dass alle in § 2 bis § 4 genannten Daten im kunden zu verlangen. elektronischen Meldesystem nach einem verbindlichen landeseinheitlichen Muster (4) Urkunden in nichtdeutscher Sprache ist erfasst werden. eine beglaubigte Kopie des Originals und von einem öffentlich bestellten oder ver§7 eidigten Dolmetscher oder Übersetzer (1) Die jeweils zuständige Bezirksärztekamangefertigte Übersetzung beizufügen. mer legt für jedes Kammermitglied eine Personalakte an, die sorgfältig aufzube(5) Für freiwillige Mitglieder, die sich in wahren ist. Bei Wechsel der MitgliedRheinland-Pfalz in der praktischen Ausschaft übersendet sie die Personalakte an bildung nach der Approbationsordnung die nunmehr zuständige Ärztekammer. für Ärzte befinden, entfällt Absatz 2 und Eine Aushändigung der Personalakte an 3. Diese sind verpflichtet, einen Nachweis die Ärztin/den Arzt ist nicht gestattet, über das erfolgreiche Bestehen des zweijedoch steht der Ärztin/dem Arzt jederten Abschnitts der ärztlichen Prüfung zeit das Recht auf Einsichtnahme in ihre/ vorzulegen. seine Personalakte zu. §4 Während der Kammermitgliedschaft eintretende Änderungen bezüglich der unter § 3 Abs. 2 aufgeführten Dokumente oder der unter § 2 geforderten Angaben bezüglich beruflicher Veränderungen (insbesondere in Bezug auf die Niederlassung, die Zulassung, die Arbeitsstelle, die Dienststelle, das Fachgebiet usw.) sowie Änderungen der Dienst- und Wohnanschrift einschließlich der jeweiligen Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Mobiltelefonnummer sind der zuständigen Bezirksärztekammer unverzüglich bekannt zu geben. Dokumente sind durch beglaubigte oder entsprechend bestätigte Fotokopien oder Abschriften zu belegen, die nicht älter als drei Monate sind. 34 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 (2) Die Personalakte wird für 10 Jahre nach dem Ausscheiden oder Tod des Kammermitglieds bzw. des Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 3 aufbewahrt. §8 Die Landesärztekammer führt eine Mitgliederkartei. Die jeweils zuständige Bezirksärztekammer gibt der Landesärztekammer die für die Führung der Mitgliederkartei notwendigen Angaben nach § 2 und § 4 fortlaufend bekannt. §9 (1) Schuldhafte Verstöße gegen die Vorschriften dieser Meldeordnung teilt die Bezirksärztekammer der Landesärztekammer mit. (2) Verstöße gegen die Meldeordnung durch Pflichtmitglieder und Berufsangehörige nach § 1 Abs. 3 sind als Verstöße gegen die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz zu werten und werden nach Vorgabe des Heilberufsgesetzes geahndet. § 10 Diese Meldeordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2015 außer Kraft. Die Meldeordnung wird gemäß § 28 der Hauptsatzung der Landesärztekammer auf der Internetseite der Landesärztekammer www.laek-rlp.de.de veröffentlicht. Die Änderung der Meldeordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Die Änderungen wurden vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit Schreiben vom 21. Juni 2016, Az.: 652-01 723-6.1, genehmigt. Mainz, den 4. Juli 2016 Prof. Dr. Frieder Hessenauer Präsident Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Bezirksärztekammern Bezirksärztekammer Pfalz Sprechtag der Bayerischen Ärzteversorgung Der nächste Sprechtag der Bayerischen Ärzteversorgung findet für den Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz am Montag 12. September 2016 in der Bezirksärztekammer Pfalz, 67433 Neustadt, Maximilianstr. 22, statt. Ab 11.00 Uhr steht ein Referent der Bayerischen Ärzteversorgung interessierten Ärztinnen und Ärzten für Auskünfte zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Kuhn unter der Rufnummer 0 63 21 / 92 84 32. Hauptsatzung der Bezirksärztekammer Pfalz vom 1. Januar 2016 Auf Grund des § 15 des Heilberufsgesetzes vom 18. Dezember 2014 (GVBl. S. 302 ff.) hat die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz in ihrer Sitzung vom 25. November 2015 folgende Hauptsatzung beschlossen: §1 Rechtsstellung und Sitz (1) Die Bezirksärztekammer Pfalz ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie regelt ihre Verfassung durch diese Satzung, zu deren Erstellung und Veränderung die Landesärztekammer zu hören ist. Satzungen der Landesärztekammer gehen den Satzungen der Bezirksärztekammer vor. Sie umfasst den Bereich des Regierungsbezirks Pfalz in den Grenzen des 31. Dezember 1999. (2) Der Sitz der Bezirksärztekammer Pfalz ist Neustadt/Weinstraße. §2 Aufgaben 13. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen, die von ihren Kammermitgliedern betrieben werden, Die Bezirksärztekammer nimmt die berufs- 14. die fortlaufende Erfassung von Daten ständischen Aufgaben der Ärzteschaft der über die fachlichen Qualifikationen und Pfalz wahr, die sich aus § 3 und 5 Heilberufsderen Weiterleitung an zuständige Stelgesetzes ergeben, soweit sie nicht in die len. Zuständigkeit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz fallen. §3 Mitgliedschaft Die Bezirksärztekammer ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig: (1) Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz sind die Mitglieder der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die im Bereich der 1. die Vertretung der Ärzteschaft vor den zuständigen Behörden des KammerbezirBezirksärztekammer Pfalz ihren Beruf kes sowie deren Beratung und die Wahrausüben. nehmung der Berufsständischen Interessen in beruflicher, wirtschaftlicher und (2) Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei sozialer Hinsicht, soweit diese Interessen der ärztliche Fachkenntnisse angewendet nicht von überbezirklicher Bedeutung oder mitverwendet werden. Dazu gehört sind oder grundsätzlich von der Landesnicht nur die Behandlung von Patientinärztekammer Rheinland-Pfalz wahrgenen und Patienten, auch als Praxisvertrenommen werden, tung oder im ärztlichen Notfalldienst, 2. den Abschluss von Verträgen im Rahmen sondern unter anderem auch die Tätigder in Ziffer 1 genannten Zuständigkeit, keit in der medizinischen Lehre und For3. die Durchführung der Wahlen für die schung, in Wirtschaft, Industrie und in Vertreterversammlung der Bezirksärzteder Verwaltung sowie die fachjournalistikammern und der Landesärztekammer, sche und die gutachterliche ärztliche 4. die Erhebung der Beiträge für die BezirksTätigkeit. ärztekammer, 5. die Führung der Mitgliederlisten. Ein (3) Ausgenommen sind die bei einer AufGesamtverzeichnis der Mitglieder wird sichtsbehörde beschäftigten Berufsangeder Landesärztekammer von den Bezirkshörigen, wenn bei dieser Behörde die ärztekammern mit Hilfe des MeldeweAufsicht über eine Kammer der Angehösens in elektronischer Form zur Verfürigen ihres Berufes wahrgenommen wird. gung gestellt, Keine Pflichtmitgliedschaft besteht auch 6. die Benennung von Sachverständigen, für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaa7. die Fortbildung der Mitglieder, insbesontes der Europäischen Union oder eines dere die Zertifizierung von Fortbildungsanderen Vertragsstaates des Abkommens veranstaltungen im Zuständigkeitsbeüber den Europäischen Wirtschaftsraum reich und die Ausstellung von Fortbiloder eines Vertragsstaates, dem die Bundungszertifikaten und die Weiterleitung desrepublik Deutschland und die Europäder Information hierüber an die zuständiische Union vertraglich einen entspregen Stellen, chenden Rechtsanspruch eingeräumt 8. die Mitwirkung bei der Einhaltung der haben oder als sonstige DrittstaatsangeBerufspflichten nach § 21 und 22 HeilBG hörige, die nach dem Recht der Europäi9. die Ermittlungen gemäß § 75 HeilBG schen Union eine entsprechende Rechtsbeim Verdacht der Berufspflichtverletposition besitzen, im Rahmen des Dienstzung eines Mitgliedes, sofern die Beaufleistungsverkehrs nach dem Recht der tragung entsprechend durch die LandesEuropäischen Union im Geltungsbereich ärztekammer erfolgt, des HeilBG ihren Beruf gelegentlich oder 10. die Durchführung der Verfahren nach § vorübergehend ausüben, ohne hier eine 31 und 32 HeilBG (Anerkennung von berufliche Niederlassung zu haben, Bezeichnungen nach Weiterbildungsordsolange sie in einem anderen Staat berufnung), lich niedergelassen sind. 11. die Führung eines Weiterbildungsregisters gem. § 3 Abs. 2 Nr. 8 HeilBG, (4) Freiwillige Mitglieder der Bezirksärzte12. die Ausgabe von Heilberufsausweisen an kammer sind die freiwilligen Mitglieder ihre Mitglieder sowie an deren bei ihnen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, tätigen berufsmäßigen Gehilfen, die im Bereich der Bezirksärztekammer Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 35 Bekanntmachungen wohnen, oder – wenn sie außerhalb des geheimer Wahl aus der Mitte der VertreVerfahren (§ 10) der gewählten Vertreter Landes Rheinland-Pfalz tätig sind – einen terversammlung gewählt. soweit nicht nach § 5 Abs. 6 und 7 etwas Antrag auf Begründung der freiwilligen anderes bestimmt ist. Dabei zählen Mitgliedschaft bei der Bezirksärztekam- (6) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmenthaltungen nicht mit. mer gestellt haben. Die Bezirksärztekamabgegebenen gültigen Stimmen auf sich mer entscheidet, ob die Voraussetzunvereinigt. Kommt im ersten Wahlgang §7 gen für eine freiwillige Mitgliedschaft keine Mehrheit zustande, so entscheidet Zuständigkeit vorliegen. die Stichwahl zwischen den Kandidaten, des Vorstandes die die höchsten Stimmzahlen auf sich (5) Die Mitgliedschaft erlischt bei Kammervereinigt haben. Bei ergebnisloser Stich- (1) Der Vorstand beschließt über die Aufgamitgliedern durch den Tod, durch dauwahl entscheidet das Los, das von dem ben der Kammer soweit sie nicht der ernde Tätigkeit außerhalb des Landes, jüngsten der anwesenden Vertreter zu Vertreterversammlung vorbehalten sind durch Aufgabe des ärztlichen Berufs oder ziehen ist. Der Vorstand versieht sein Amt und führt die Geschäfte der Bezirksärzteden Verlust der ärztlichen Approbation nach Ablauf einer Wahlperiode bis zum kammer. oder der Berufserlaubnis; bei freiwilligen Zusammentritt eines neuen Vorstandes. Mitgliedern durch den Tod, durch Verlust (2) Der Vorstand bestellt einen Geschäftsfühder ärztlichen Approbation oder der (7)Die Vertreterversammlung kann ein rer, der die laufenden Geschäfte der Berufserlaubnis oder durch freiwilligen gewähltes Vorstandsmitglied mit ZweiKammer nach Maßgabe des § 19 dieser Austritt. Der Austritt ist nur zum JahresDrittel-Mehrheit der abgegebenen StimSatzung führt. ende unter Einhaltung einer Mitteilungsmen (dabei zählen Stimmenthaltungen frist von drei Monaten möglich. nicht mit) bei Anwesenheit von mindes- (3) Der Vorsitzende des Vorstandes, im Vertens zwei Dritteln der Vertreter bzw. hinderungsfall sein Stellvertreter oder §4 stimmberechtigten Stellvertreter abwähder Geschäftsführer, vertritt die BezirksOrgane len, wenn mindestens 26 Vertreter bzw. ärztekammer gerichtlich und außergestimmberechtigte Stellvertreter hierfür richtlich. Die Vertretungsbefugnis des (1) Die Organe der Bezirksärztekammer sind stimmen. Geschäftsführers kann vom Vorstand eingeschränkt werden. 1. die Vertreterversammlung, §6 2. der Vorstand, Zuständigkeit §8 der Vertreterversammlung Einberufung der Organe (2) Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre. (1) Die Vertreterversammlung ist für alle (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Angelegenheiten von grundsätzlicher Vorstand mindestens einmal im Jahr ein(3) Die Amtszeit der Vertreterversammlung Bedeutung zuständig. Sie beschließt inszuberufen. Darüber hinaus hat der Vorbeginnt mit ihrem 1. Zusammentritt. Sie besondere über: stand sie einzuberufen, wenn die Mehrendet mit dem Zusammentritt der neuen heit der Mitglieder des Vorstandes oder Vertreterversammlung, nach Ablauf der 1. die Satzungen sowie die Geschäftsmindestens ein Drittel der Vertreter dies fünfjährigen Amtszeit jedoch bereits mit ordnungen für die Organe, unter Angabe von Gründen verlangen. deren Wahl, es sei denn, dass die regel2. die Wahl der Mitglieder des VorstanDie Einladung der Vertreter erfolgt mäßige Amtszeit von 5 Jahren um mehr des und ihrer Stellvertreter, schriftlich mit einer Frist von mindestens als 3 Monate über- oder unterschritten 3. den Haushaltsplan, zwei Wochen unter gleichzeitiger wird. 4. die Zustimmung zur Leistung überBekanntgabe der Tagesordnung. Zur und außerplanmäßiger Ausgaben, Fristwahrung genügt die Aufgabe der §5 5. die Jahresrechnung und die EntlasEinladung zur Post. In dringenden Fällen Zusammensetzung tung des Vorstandes, kann die Einberufung in kürzerer Frist, und Wahl der Organe 6. die Verwendung des Vermögens der jedoch nicht unter 48 Stunden, fernBezirksärztekammer im Falle ihrer mündlich oder elektronisch erfolgen. Die (1) Die Vertreterversammlung besteht aus Auflösung, Einladung bedarf in diesem Falle der den gewählten Vertretern. 7. die Einsetzung von Ausschüssen und nachträglichen Genehmigung durch die die Wahl der Ausschussmitglieder, Vertreterversammlung. (2) Jeder Vertreter hat einen Stellvertreter 8. die Entschädigung der für die zur Vertretung im Verhinderungsfall. Die Bezirksärztekammer ehrenamtlich (2) Ist ein Vertreter verhindert, an der VertreStellvertreter haben für die Zeit, in der sie tätigen Mitglieder (§ 15 Abs. 2), terversammlung teilzunehmen, so soll er vertreten, die Rechte und Pflichten von 9. Vorschläge für die ehrenamtlichen die Einladung unverzüglich unter BeifüMitgliedern der Vertreterversammlung. Beisitzer der Berufsgerichte an die gung der Informations- und ArbeitsunterLandesärztekammer. lagen an seinen Stellvertreter weiterlei(3) Die Vertreter und Stellvertreter werden in ten und den Vorsitzenden der Bezirksärzfreier, geheimer, gleicher, unmittelbarer (2) Satzungen und deren Änderungen tekammer hiervon benachrichtigen. und schriftlicher Wahl gewählt. Einzelheibedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit der ten regelt die Wahlordnung. abgegebenen Stimmen der Vertreter (3) Der Vorstand der Bezirksärztekammer ist bzw. stimmberechtigten Stellvertreter, von dem Vorsitzenden mindestens ein(4) Dem Vorstand gehören an: der Vorsitmindestens der Mehrheit der Mitglieder mal halbjährlich und darüber hinaus zende, sein Stellvertreter und bis zu neun der Vertreterversammlung. Alle übrigen dann einzuberufen, wenn der Geschäftsweitere Mitglieder. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrgang es erfordert oder mindestens 3 heit der abgegebenen Stimmen der VerMitglieder des Vorstandes die Einberu(5) Die Vorstandsmitglieder und ihre Stelltreter bzw. stimmberechtigten Stellverfung unter Angabe von Gründen verlanvertreter werden einzeln in schriftlicher, treter, bei Abstimmung im schriftlichen gen. Die Einladung erfolgt unter Mittei- 36 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Bekanntmachungen schriftlichen Stimmabgabe weniger als lung der Tagesordnung schriftlich oder die Hälfte der gewählten Vertreter beteielektronisch mit einer Frist von mindesligt; Stimmenthaltung gilt nicht als Beteitens einer Woche. Zur Fristwahrung ligung. genügt die Aufgabe der Einladung zur Post. In dringenden Fällen kann die Einladung in kürzerer Frist, jedoch nicht unter (2) Wer der Abstimmung im schriftlichen Verfahren widerspricht, kann für den Fall, 24 Stunden – es sei denn, dass alle Vordass nicht genügend Widersprüche einstandsmitglieder auf die Wahrung dieser gehen, vorsorglich seine Stimme abgeFrist verzichten – fernmündlich oder ben. elektronisch erfolgen. Sie bedarf in diesem Falle der nachträglichen Genehmi(3) Die Aufforderung zur Abstimmung im gung durch den Vorstand. schriftlichen Verfahren hat mittels eingeschriebenen Briefes unter Beifügung (4) Mitglieder des Vorstandes, die an einer eines mit dem Siegel der BezirksärzteVorstandssitzung nicht teilnehmen könkammer versehenen einheitlichen nen, sollen den Vorsitzenden von ihrer Stimmzettels zu erfolgen. Die AuffordeVerhinderung unverzüglich in Kenntnis rung hat folgende Angaben zu enthalten: setzen und die Sitzungsunterlagen unmittelbar an ihren Stellvertreter weiterleiten. 1. Wortlaut des beantragten Beschlusses nebst Begründung, §9 2. Name des Antragstellers, Beschlussfähigkeit 3. Hinweis darauf, dass die Vertreter der Organe einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren widersprechen können, für (1) Die Vertreterversammlung ist vorbehaltden Fall, dass nicht genügend Widerlich des § 11 beschlussfähig, wenn minsprüche eingehen, jedoch ihre destens die Hälfte der Vertreter (stimmStimme vorsorglich abgeben können. berechtigte Stellvertreter) anwesend ist. 4. Den Termin, bis zu dem der Stimmzettel bei der Bezirksärztekammer (2) Über einen Gegenstand der Tagesordeingegangen sein muss, um gültig zu nung, über den wegen Beschlussunfähigsein; die Frist zur Stimmabgabe vom keit eine Entscheidung nicht getroffen Abgang der Aufforderung (Datum werden kann, kann mit Ausnahme von des Poststempels) bis zum Eingang Änderungen der Satzung in der folgender Stimmzettel muss mindestens den Sitzung der Vertreterversammlung zehn Tage betragen. ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter (Stellvertreter) Beschluss § 11 gefasst werden, wenn bei der Einladung Öffentlichkeit hierauf hingewiesen worden ist. (1) Die Sitzungen der Vertreterversammlung (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn sind für sämtliche Kammermitglieder und einschließlich des Vorsitzenden oder seifreiwillige Mitglieder öffentlich. Die Vernes Stellvertreters mindestens die Hälfte treterversammlung kann weiteren Persoder Mitglieder des Vorstandes bzw. nen die Anwesenheit gestatten. Die stimmberechtigte Stellvertreter anweGegenstände, die sich für eine öffentliche send sind. Beschlüsse des Vorstandes Beratung nicht eignen, können aufgrund werden mit einfacher Mehrheit der abgeeines Beschlusses der einfachen Mehrheit gebenen Stimmen gefasst. Dabei zählen der abgegebenen Stimmen der Vertreter Stimmenthaltungen nicht mit. Bei Stimbzw. stimmberechtigten Stellvertreter in mengleichheit entscheidet die Stimme geheimer Sitzung verhandelt werden. des Vorsitzenden, in seinem VerhindeDabei zählen Stimmenthaltungen nicht rungsfall die Stimme seines Stellvertremit. ters. (2) Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht § 10 öffentlich. Der Vorstand kann weiteren Schriftliche Stimmabgabe Personen die Anwesenheit gestatten. zende bestimmt den Protokollführer. Dieser braucht nicht Vertreter zu sein. (2) Die Niederschriften der Vertreterversammlung werden den Vertretern sowie den Stellvertretern, die in der Sitzung stimmberechtigt waren, unverzüglich zugesandt. Einsprüche gegen die Niederschriften müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen (Datum des Poststempels der Absendung) bei der Bezirksärztekammer eingelegt werden und sind in der nächsten Vertreterversammlung zu behandeln. § 13 Vermögensrechtliche Verfügungen Erklärungen, die die Bezirksärztekammer vermögensrechtlich verpflichten, müssen – soweit sie nicht den laufenden Geschäftsverkehr betreffen – von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden, in anderen Fällen vom Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer. § 14 Ausschüsse Bei der Bezirksärztekammer werden als ständige Ausschüsse gebildet: 1. der Finanzprüfungsausschuss, 2. der Weiterbildungsausschuss, 3. die Prüfungsausschüsse nach der Weiterbildungsordnung, 4. der Ausschuss für ärztliche Fortbildung, 5. die Prüfungsausschüsse nach dem Berufsbildungsgesetz 6. der Beitragsausschuss 7. Die Vertreterversammlung kann bei Bedarf weitere Ausschüsse bilden. Sie hat deren Aufgaben und Befugnisse festzulegen. § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) Sämtliche Ämter bei den Organen und Ausschüssen der Bezirksärztekammer sind ehrenamtlich. (2) Die Vertreter (Stellvertreter), die Mitglieder des Vorstandes sowie die Mitglieder der Ausschüsse erhalten Erstattung der Reisekosten, ein Tagegeld, eine Ver(1) Beschlüsse der Vertreterversammlung § 12 dienstausfallentschädigung sowie Ersatz über einzelne Fragen, über die nicht Niederschriften ihrer sonstigen baren Auslagen. Der Vorgeheim abzustimmen ist, können auch sitzende des Vorstandes und sein Stellim schriftlichen Verfahren herbeigeführt (1) Über den Gang der Verhandlungen und vertreter erhalten zusätzlich eine Aufwerden. Sofern mindestens fünf Vertreter die Beschlüsse der Vertreterversammwandsentschädigung. der Beschlussfassung im Wege des lung sowie die Sitzungen des Vorstandes schriftlichen Verfahrens widersprechen, sind Niederschriften zu fertigen, die von kommt ein Beschluss nicht zustande. Das dem Vorsitzenden und dem Protokollfühgleiche gilt für den Fall, dass sich an der rer zu unterschreiben sind. Der Vorsit- Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 37 Bekanntmachungen § 16 Meldeordnung Alle Mitglieder haben Beginn und Ende der Ausübung ihrer Tätigkeit bei der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Pfalz zu melden. Das gleiche gilt für alle Veränderungen, die mit der Ausübung des Berufes zusammenhängen. Einzelheiten regelt die Meldeordnung der Landesärztekammer RheinlandPfalz. § 17 Fürsorge Bedürftige Ärzte oder deren Hinterbliebene können Unterstützung erhalten. Der Vorstand oder ein besonderer Ausschuss prüft die Bedürftigkeit und verteilt die Mittel. § 18 Haushalts- und Rechnungswesen (1) Der Vorstand stellt für jedes Kalenderjahr (= Haushaltsjahr) einen Haushaltsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen enthält und in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist. Die Einnahmen und Ausgaben sind, soweit erforderlich, zu erläutern. Im Haushaltsplan können Ausgaben für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, soweit ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. oder sonstigen Gewährleistungen sind (2) Die Bezirksärztekammer kann sich zur zur Deckung von Ausgaben und zur AufDurchführung der Geschäfte der Ärztlirechterhaltung einer ordnungsgemäßen chen Kreisvereinigungen bedienen. Kassenwirtschaft zulässig, soweit der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. § 21 Bekanntmachungen (5) Der Haushaltsplan, die Jahresrechnung und der Prüfungsbericht werden für die Satzungen (Satzungsänderungen) werden im Dauer von vier Wochen bei der Bezirks- „Ärzteblatt Rheinland-Pfalz“ bekannt gemacht; ärztekammer zur Einsichtnahme durch sonstige Bekanntmachungen erfolgen im die Berufsangehörigen des Bereichs der gleichen Blatt, durch Rundschreiben oder auf Bezirksärztekammer offengelegt. der Homepage der Bezirksärztekammer Pfalz. (6) Die Jahresrechnung wird vom Prüfungsausschuss unter Hinzuziehung eines vereidigten Buchprüfers geprüft. Dem Prüfungsausschuss gehören drei Mitglieder der Bezirksärztekammer an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen weder dem Vorstand der Landesärztekammer noch dem Vorstand der Bezirksärztekammer Pfalz angehören. (7) Im Übrigen gilt § 17 des Heilberufsgesetzes. § 19 Beiträge Die Mitglieder und freiwilligen Mitglieder der Bezirksärztekammer sind verpflichtet, Beiträge in der Höhe zu entrichten, wie sie in der Beitragsordnung vorgesehen sind. Daneben kann die Bezirksärztekammer Zuschläge für Fürsorgezwecke und zusätzliche Beiträge zur Deckung von Aufwendungen für die Berufsaus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten erheben. § 22 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die von der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Pfalz am 1. April 2006 beschlossene Fassung außer Kraft. Neustadt, 25. November 2015 gez. Dr. B. Jöckle-Kretz Vorsitzende Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz hat am 16. Juni 2016, Az: 55.1 01 632, die Genehmigung erteilt. ausgefertigt, Neustadt/Weinstraße, 17. Juni 2016 gez. Die Veranlagung führt die Bezirksärztekam- Dr. Jöckle-Kretz mer durch. Für die Einziehung der Beiträge Vorsitzende und das Mahnverfahren sind die Bestimmun(2) Überplanmäßige und außerplanmäßige gen der Beitragsordnung maßgebend. Die Ausgaben sind zulässig, wenn sie unvor- Beitreibung erfolgt nach § 16 des Heilberufshergesehen und unabweisbar sind und gesetzes in Verbindung mit den Vorschriften Bezirksärztekammer ihre finanzielle Bedeutung im Verhältnis des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinhessen zu den im Haushaltsplan veranschlagten Rheinland-Pfalz. Ausgaben nicht erheblich ist. Maßnahmen, die die Bezirksärztekammer zur § 20 Sprechtag der Bayerischen Leistung von Ausgaben in künftigen Verwaltung Ärzteversorgung Haushaltsjahren verpflichten können, sind nur zulässig, wenn der Haushalts- (1) Die laufenden Geschäfte der BezirksärzDer nächste Sprechtag der Bayerischen plan dazu ermächtigt oder wenn sie tekammer werden durch eine GeschäftsÄrzteversorgung findet für den Bereich unvorhergesehen und unabweisbar sind. stelle unter Leitung eines Geschäftsfühder Bezirksärztekammer Rheinhessen Dies gilt nicht, soweit Verpflichtungen für rers wahrgenommen, der an die Weisunam Dienstag laufende Geschäfte eingegangen wergen des Vorstandes gebunden ist und die den. Beschlüsse des Vorstandes unter Beach13. September 2016 tung der Grundsätze einer ordnungsge(3) Soweit der Haushaltsplan zu Beginn des mäßen Geschäftsführung auszuführen in den Räumlichkeiten der BezirksärzHaushaltsjahres noch nicht in Kraft getrehat. Der Geschäftsführer ist Dienstvorgetekammer Rheinhessen, 55118 Mainz, ten ist, können Ausgaben geleistet wersetzter aller übrigen Angestellten der 117er Ehrenhof 3 a, statt. Ab 09:00 Uhr den, soweit eine rechtliche Verpflichtung Bezirksärztekammer und dem Vorstand steht ein Referent der Bayerischen Ärztebesteht oder die Ausgaben für die Weifür die Geschäftsführung verantwortlich. versorgung interessierten Ärzten/Ärztinterführung notwendiger Aufgaben Er nimmt an allen Sitzungen der Organe nen für Auskünfte zur Verfügung. Verunaufschiebbar sind. der Bezirksärztekammer mit beratender einbaren Sie bitte Ihren GesprächsterStimme teil, soweit es sich nicht um min mit Frau Noll oder Frau Kullmann (4) Die Aufnahme von Krediten sowie die Angelegenheiten handelt, die seine unter der Rufnummer 06131/38690. Übernahme von Bürgschaften, Garantien eigene Person betreffen. 38 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Bekanntmachungen Bekanntmachung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz ■ Ausschreibung Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze Die Kassenärztliche Vereinigung RheinlandPfalz schreibt gemäß § 103 Abs. 4 SGB V die nachstehend aufgeführten Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus. Bereich Rheinhessen-Nahe Nr. 4816022 Übernahme eines hälftigen hausärztlichen Versorgungsauftrages im Mittelbereich Alzey zum 1.Oktober 2016. Nr. 4816027 Übernahme eines vollen kinderärztlichen Der Bewerbung bitten wir folgende Unterla- Versorgungsauftrages in einer Berufsausgen beizufügen: übungsgemeinschaft in der kreisfreien Stadt • Auszug aus dem Arztregister (sofern nicht Mainz zum 5.Januar 2017. im Arztregister der KV RLP eingetragen) • Lebenslauf Nr. 4816028 Übernahme eines vollen hausärztlichen VerDie Bewerbungspflicht gilt auch für Ärzte/ sorgungsauftrages im Mittelbereich Mainz Psychotherapeuten, die bereits in Wartelisten zum 1. Januar 2017. eingetragen sind. Bewerbungen sind bis Ablauf der Erscheinungsmonats dieses Heftes Nr. 4816029 an die Kassenärztliche Vereinigung Rhein- Übernahme eines vollen hausärztlichen Verland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda- sorgungsauftrages mit einem AngestelltenAllee 14, 55124 Mainz, zu richten. sitz im Mittelbereich Mainz zum 1. Januar 2017. Bereich Koblenz Bereich Trier Nr. 4716025 Übernahme eines nervenärztlichen Versor- Nr. 5016009 gungsauftrages im Landkreis Neuwied zum Übernahme eines hausärztlichen Versornächstmöglichen Zeitpunkt. gungsauftrages im Mittelbereich Trier, Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nr. 4716026 Übernahme eines fachinternistischen Versor- Nr. 5016010 gungsauftrages mit dem Schwerpunkt Pneu- Übernahme eines frauenärztlichen Versormologie in der Raumordnungsregion Mittel- gungsauftrages im Landkreis Vulkaneifel zum rhein-Westerwald zum nächstmöglichen 1. Oktober 2016. Zeitpunkt. Zulassungsausschuss für PsychotherapeuBereich Pfalz ten und Psychotherapeutinnen Nr. 4916047 Übernahme eines HNO-ärztlichen Versor- Nr. 5116042 gungsauftrages in der kreisfreien Stadt Lud- Übernahme eines hälftigen psychotherapeuwigshafen zum 1. Januar 2017. tischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mainz-Bingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nr. 5116044 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mainz-Bingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nr. 5116045 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im Planungsbereich Neustadt an der Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim zum 1.Januar 2017. Nr. 5116046 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (KJP) im Planungsbereich Landau in der Pfalz, Stadt/ Südliche Weinstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nr. 5116047 Übernahme eines psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im Planungsbereich Mayen-Koblenz zum 1.Januar 2017. Nr. 5116048 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Kaiserslautern, Stadt/Kaiserslautern zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nr. 5116049 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (ärztlicher PT) im Planungsbereich Mainz, Stadt zum 1. Januar 2017. Nr. 5116050 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (KJP) im Planungsbereich Mainz, Stadt zum 1. Januar 2017. Nr. 5116043 Übernahme eines hälftigen psychotherapeutischen Versorgungsauftrages (PP) im Planungsbereich Mayen-Koblenz zum 1.Januar 2017. Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 39 Berufspolitik Machen Sie mit: Begeistern auch Sie Famulanten für die Bandbreite der Medizin! Ines Engelmohr, Mainz Medizinstudierende sind neugierig auf die verschiedenen Facetten des Arztberufes und suchen deshalb Möglichkeiten, während unterschiedlicher Famulaturen Einblicke in die Bandbreite der Medizin zu bekommen. leicht sogar den Famulanten privat unterbringen? Haben Sie vielleicht ein Fahrrad, das Sie dem Famulanten zur Verfügung stellen können, damit er vor Ort flexibel ist? Vermutlich fallen Ihnen sogar noch weitere Extras ein. Wenn auch Sie Medizinstudierende für Ihr Fach begeistern möchten, dann brauchen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten und Informationen über Ihre Praxis oder Ihr Krankenhaus in den Kontaktbogen eintragen und uns senden. Wir übertragen dann Ihre Daten in die Übersichtsliste auf unserer Internetseite. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz möchte mit ihrem neuen Service rasch, übersichtlich, unkompliziert und bequem Medizinstudierende und erfahrene Kolleginnen und Kollegen miteinander verbinden. Deshalb möchte die Landesärztekammer auch zusätzliche Informationen rund um die Famulaturstelle bereitstellen. Insbesondere für Famulaturstellen, die nicht in direkter Stadtnähe sind, können diese Daten für die Planung sehr hilfreich sein. Denken Sie immer daran, dass Famulanten auch für Sie eine Bereicherung sind – auch wenn Famulanten anfangs mehr Zeit und Aufwand bedeuten. Aber die Famulatur ist auch eine spannende Möglichkeit, auf die eigene Praxis, das eigene Haus aufmerksam zu machen und somit ideale Werbung in eigener Sache, um die Freude am Arztberuf weiterzugeben. Ihren ausgefüllten Kontaktbogen können Sie an uns senden per Fax: 06131/28822-8625 per mail: [email protected] per Post: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, z.Hdn. Ines Engelmohr, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz. Gibt es beispielsweise in Ihrem Ort Bus- oder Zugverbindungen, mit denen der Famulant gut anreisen kann? Gibt es in der Nähe Sie finden das Formular auch auf unserer Internetseite preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten oder können Sie viel- www.laek-rlp.de/downloads/kontaktbogen.pdf ✃ Ko n t a k t b o g e n f ü r d i e Fa m u l a t u r l i s t e Hier sind Famulaturen möglich: Die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Sie! Fach Ort Anreise (Bus, Bahn) Unterkunft (Privat, Jugend herberge, Pension, Schwesternheim) Verpflegung (inklusiv oder extra) Extras (gestellt werden Dienstkleidung, Fahrrad,) Ihren ausgefüllten Kontaktbogen können Sie an uns senden per Fax: 06131/28822-8625 per Mail: [email protected] per Post: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, z.Hdn. Ines Engelmohr, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz. 40 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Kontakt Personalia Wir gratulieren... ■ Bezirksärztekammer Koblenz Dr. med. Charlotte Datz Andernach 70 Jahre am 16. August 2016 Horst-Dieter Leitzke Guldental 65 Jahre am 17. August 2016 Hildegard Bender-Hielscher Mayen 65 Jahre am 18. August 2016 Dr. med. Axel Kroker Weitersburg 60 Jahre am 19. August 2016 Dr. med. Wolfgang Müller Waldesch 65 Jahre am 19. August 2016 Dr. med. Willibald Großpietsch Neustadt 70 Jahre am 20. August 2016 Martin Johais Sargenroth 60 Jahre am 21. August 2016 Dr. med. Ulrike Kirste Mengerschied 60 Jahre am 22. August 2016 Dr. med. Renate Lemme Andernach 75 Jahre am 22. August 2016 Dr. med. Horst Stähle Lahnstein 60 Jahre am 22. August 2016 Dr. med. Klaus Krämer Ransbach-Baumbach 75 Jahre am 23. August 2016 Dr. med. Dorothee Lutterbeck Koblenz 65 Jahre am 23. August 2016 Witold Markowski Trier 65 Jahre am 24. August 2016 Dr. med. Hans Schmidt Vallendar 80 Jahre am 24. August 2016 Dr. med. Werner Kämpfer Hahnstätten 75 Jahre am 26. August 2016 Dr. med. Ingrid Wagner Bad Kreuznach 65 Jahre am 26. August 2016 Dr. med. Liselotte Steltner Lahnstein 75 Jahre am 15. September 2016 Dr. med. Marion Haase Bad Neuenahr-Ahrweiler 60 Jahre am 27. August 2016 ■ Bezirksärztekammer Pfalz Ute Ritzenhöfer Nauort 65 Jahre am 27. August 2016 Dr. med. Ulrich Blaese Bendorf 65 Jahre am 28. August 2016 Dr. med. Hedwig Jungblut Oberhausen 65 Jahre am 30. August 2016 Dr. med. Erika Bergmann Bassenheim 75 Jahre am 03. September 2016 Omar Michael Omar-Pasha Remagen 65 Jahre am 03. September 2016 Irena Aschenberg Koblenz 65 Jahre am 04. September 2016 Gerhard Blum Koblenz 60 Jahre am 04. September 2016 Dr. med. Josef Schaefer Langenlonsheim 80 Jahre am 04. September 2016 Dr. med. Wolfgang Rossmann Bad Kreuznach 70 Jahre am 7. September 2016 Dr. med. Volker Saftig Andernach 60 Jahre am 8. September 2016 Dr. med. Bernd Eversmann M.S.P. Andernach 70 Jahre am 09. September 2016 Dr. med. Thomas Allmang Koblenz 65 Jahre am 12. September 2016 Dr. med. Dietrich Bathke Ransbach-Baumbach 75 Jahre am 13. September 2016 Dr. med. Wilhelm Hubert Roeben Altenkirchen 65 Jahre am 15. September 2016 Dr. med. Heide Hilpert-Krummel Frankenthal 75 Jahre am 12. August 2016 Prof. Dr. med. Tomas Lenz Langen 60 Jahre am 16. August 2016 Dr. med. Rolf Leopold Elfner Frankenthal 65 Jahre am 17. August 2016 Dr. med. Karlheinz Schneider Pirmasens 60 Jahre am 18. August 2016 Igor Keller Plankstadt 65 Jahre am 18. August 2016 Dr. med. Herbert Rothländer Kaiserslautern 92 Jahre am 19. August 2016 Dr. med. Ursula Holzki Ludwigshafen 80 Jahre am 20. August 2016 Dr. med. Lieselotte Geidel Worms 92 Jahre am 20. August 2016 Dr. med. Hans-Joachim Schöttle Kaiserslautern 75 Jahre am 20. August 2016 Dr. med. Sigrid Heidi Leutner Frankenthal 75 Jahre am 20. August 2016 Mohamed Adnan Al-Zein Eppenbrunn 75 Jahre am 22. August 2016 Hildegund Kawach Kaiserslautern 65 Jahre am 25. August 2016 Dr. med. Burkhard Aschhoff Rhodt 70 Jahre am 25. August 2016 Dr. med. Heidrun Wiechel Neuhofen 75 Jahre am 26. August 2016 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 41 Personalia Dr. med. Wolfgang Siewerth Pfeffelbach 60 Jahre am 26. August 2016 Dr. med. Werner Jung Landau 60 Jahre am 11. September 2016 Dr. med. Heinke Illmann Mainz 75 Jahre am 4. September 2016 Dr. med. Hanns Christoph Legner Zweibrücken 91 Jahre am 27. August 2016 Dr. med. Helmut Lang Limburgerhof 70 Jahre am 13. September 2016 Dr. med. Renate Meier Mainz 60 Jahre am 9. September 2016 Dr. med. Arvid Lepère Landau 65 Jahre am 27. August 2016 Dr. med. Dieter Jost Frankenthal 60 Jahre am 13. September 2016 Günter Wieckhorst Worms 60 Jahre am 10. September 2016 Dr. med. Lore Dusemond Pirmasens 93 Jahre am 27. August 2016 Dr. med. Wolfram Reinhard Kempf Beindersheim 65 Jahre am 14. September 2016 Dr. med. Renate Kimbel Undenheim 60 Jahre am 14. September 2016 Dr. med. Erika Christine Glaser Ramstein-Miesenbach 75 Jahre am 28. August 2016 Dr. med. Herbert Geerling Mannheim 85 Jahre am 15. September 2016 ■ Goldene Promotion Dagmar Dundurs Kaiserslautern 60 Jahre am 28. August 2016 ■ Bezirksärztekammer Rheinhessen 16. August 2016 Dr. med. Frauke Dietrich Worms Dr. med. Gertrud Meyer Mainz 75 Jahre am 17. August 2016 23. August 2016 Dr. med. Reza Ghazi-Zadeh Nieder-Olm Dr. med. Peter Etz 60 Jahre am 20. August 2016 ■ Bezirksärztekammer Trier Dr. med. Faranguisse Madjidi Mainz 85 Jahre am 21. August 2016 Dr. med. Schapur Aliani Saarburg 85 Jahre am 16. August 2016 Hartmut Krüger Mainz 65 Jahre am 23. August 2016 Larisa Cherenkowa Trier 70 Jahre am 17. August 2016 Dr. med. Astrid Hyman Mainz 65 Jahre am 24. August 2016 Michael Rosch Bitburg 60 Jahre am 17. August 2016 Dr. med. Klaus Würkert Ingelheim 70 Jahre am 24. August 2016 Dr. med. Herbert Dasch Wittlich 60 Jahre am 19. August 2016 Dr. med. Hans-Dieter John Mainz 80 Jahre am 24. August 2016 Dr. med. Margret Mandel Irrel 60 Jahre am 19. August 2016 Dr. med. Irmgard Hötker Mainz 60 Jahre am 25. August 2016 Dr. med. Christian Voss Igel 65 Jahre am 20. August 2016 Dr. med. Bernhard Froitzheim Mainz 60 Jahre am 28. August 2016 Jakob Koch Saarburg 65 Jahre am 22. August 2016 Dr. med. Peter Glogowski Walldorf 60 Jahre am 30. August 2016 Katharina Perekalski Wittlich 65 Jahre am 28. August 2016 Dr. med. Brigitte Schneider-Rätzke Budenheim 65 Jahre am 1. September 2016 Dr. med. Johannes Luttke Trier 60 Jahre am 4. September 2016 Andreas Kiss Pirmasens 70 Jahre am 29. August 2016 Prof. Dr. med. Roderich Klose Ludwigshafen 75 Jahre am 29. August 2016 Dr. med. Ralf Philipp Hermann Breu Limburgerhof 60 Jahre am 30. August 2016 Dr. med. Claus Peter Trimborn Bad Dürkheim 65 Jahre am 30. August 2016 Ruth Albrecht Neustadt 92 Jahre am 30. August 2016 Dr. med. Hans Scheurlen Dannstadt-Schauernheim 60 Jahre am 6. September 2016 Dr. med. Michael Franck Zweibrücken 60 Jahre am 7. September 2016 Dr. med. Dorothea Hedwig Marie Albrecht-Munzinger Thaleischweiler-Fröschen 70 Jahre am 7. September 2016 MUDr./Karlsuniv.Prag Karel Kozel Zweibrücken 75 Jahre am 7. September 2016 Dr. med. Walter Alt Speyer 85 Jahre am 8. September 2016 42 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Personalia ■ Impressum Chefredaktion: Ines Engelmohr Prof. Dr. Frieder Hessenauer Wir gratulieren... Dr. med. Hans-Jürgen Krause Saarburg 60 Jahre am 6. September 2016 Reiner Backes Trier 60 Jahre am 13. September 2016 Dr. med. Rainer Aurich Gusterath 85 Jahre am 10. September 2016 Dr. med. Frank-Detlev Krampf Hermeskeil 70 Jahre am 13. September 2016 Dr. med. Adolf Huland Wittlich 65 Jahre am 12. September 2016 Taris Knick Wittlich 70 Jahre am 14. September 2016 Dr. med. Friedrich Zeuß Hillesheim 60 Jahre am 12. September 2016 Dr. med. Bernd Michael Groothoff Trier 60 Jahre am 15. September 2016 Redaktion: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz Tel. 06131 28822-25, Fax 28822-89 E-Mail: [email protected] Wissenschaftliche Beratung: Akademie für Ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz Für unverlangt eingereichte Manuskripte, Besprechungsexemplare usw. übernimmt die Chefredaktion keine Verantwortung. Vom Autor gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Chef redaktion wieder. Verlag: Quintessenz Verlags-GmbH, Ifenpfad 2 – 4, 12107 Berlin Telefon: 030 76180-5 Telefax: 030 76180-680 Internet: www.quintessenz.de Geschäftsführung: Dr. h. c. H.-W. Haase / Dr. A. Ammann / C. W. Haase Anzeigenverwaltung Leipzig: Paul-Gruner-Straße 62, 04107 Leipzig [email protected] Anzeigendisposition: Anne Gentzsch Telefon: 0341 710039-75, Fax: -74 [email protected] Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016, gültig ab 1.1.2016. Druck: Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen Wir betrauern... ■ Bezirksärztekammer Koblenz ■ Bezirksärztekammer Pfalz Dr. med. Gisela Fischer Koblenz geb. am 21. Dezember 1930 gest. am 5. Februar 2016 Dr. med. Réne Wallenta Neuhofen geb. 1. Februar 1965 gest. 9. Mai 2016 Dr. med. Rainer Röckelein Kottenheim geb. am 13. April 1924 gest. am 22. Mai 2016 Jürgen Neuner Zweibrücken geb. 19. September 1945 gest. 4.Juni 2016 Mahmoud Zahran St. Katharinen geb. am 31. Januar 1936 gest. am 28. Mai 2016 Dr. med. Edeltraud Polster Rüdesheim geb. am 16. Juli 1937 gest. am 16. Juni 2016 Dr. med. Leonhard Metzer Neuwied geb. am 10. Dezember 1952 gest. am 17. Juni 2016 ■ Bezirksärztekammer Rheinhessen Dr. med. Alexander Eckmann Mainz geb. 25. August 1955 gest. 7. Juli 2016 Anzeigen und Fremd-Beilagen stellen allein die Meinung der dort erkennbaren Auftraggeber dar. Verantwortlich für den Teil „Personalia“ sind die Bezirksärztekammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen, Trier. Verantwortlich für den Teil „Neues aus der KV“ ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Das „Ärzteblatt Rheinland-Pfalz“ erscheint jeweils zum 1. eines Monats. Der jährliche Bezugspreis beträgt im Inland 150,00 inkl. Versandkosten (12 Ausgaben), im Ausland 150,00 (zzgl. Porto). Die Kün digung des Abonnements ist nur schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf möglich. Einzelheftpreis: 14,50 zuzüglich 2,50 Versandkosten. Für die Mitglieder der Landesärztekammer Rhein land-Pfalz ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN: 0001-9488 Auflage: 22.000 Exemplare Redaktionsschluss: jeweils am 5. des Vormonats Copyright © by Quintessenz Verlags-GmbH, 2016 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 43 Kleinanzeigen für Ärzte und ArztprAxen www.alphamedis.de alphamedis – Ihre erste Adresse für Kleinanzeigen! • Stellenmarkt • praxismarkt • Veranstaltungen Sie buchen im Ärzteblatt und erScheinen zuSÄtzlich online! stellenangebote Suche ang. Arzt/Ärztin in Voll- bzw. Teilzeit, moderne Räume, großes Spektrum, gute, zentrale Lage in Spiesen. E-Mail: [email protected] FA für Innere u. Allgemeinmedizin sucht Weiterbildungsassistent/in ab sofort oder später. Anerkennung für 3 Jahre WB, keine Nacht/We-Dienste. Späterer Einstieg bzw. Praxisübernahme möglich. Dr. med. Wolfgang Paasch | Gartenstraße 20 | 56332 Dieblich Tel. 02607 972030 | [email protected] WB-STELLE MAINZ Psychiatrie u. PT, halbtags oder ganztags, ab sofort. Dr. med. S. Stephan, Tel.: 06131 582814, E-Mail: [email protected] Große allgemeinmedizinische Praxis und diabetologische Schwerpunktpraxis mit zwei Standorten sucht FA/FÄ für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin und Weiterbildungsassistenten/in für Allgemeinmedizin Wir bieten Teilzeit- oder Vollzeitstellen, flexible Arbeitszeitgestaltung und sehr gute Infrastruktur. Dr. Heidi & Dr. Thomas Schneider Am Keltenplatz 4, 67688 Rodenbach E-Mail: [email protected], Tel.: 0176 75327548 Suche Ärztin/Arzt für Allg.Med./Innere zur Anstellung in Hausarztpraxis im Raum 565xx. Chiffre ÄRP 2183, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig FA/FÄ für Allgemeinmedizin o. Innere in Teil- oder Vollzeit zur Mitarbeit in moderner, großer hausärztlicher Praxis gesucht. E-Mail: [email protected] FÄ/FA f. Allgemeinmedizin / Innere Medizin für Teilzeitbeschäftigung in hausärztlich-internistischer Praxis, Raum Südpfalz, gesucht. Angenehmes Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten, selbständiges, kollegiales Arbeiten. Gerne auch Wiedereinsteiger/in nach pausierter ärztlicher Tätigkeit. Bewerbungsunterlagen bitte an Chiffre ÄRP 2185, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Wir suchen Sie: Facharzt/Fachärztin für Innere oder Allgemeinmedizin und Weiterbildungsassistenten in Teil- oder Vollzeit zur Mitarbeit in top moderner, großer haus ärztlicher Praxis. Flexible Arbeitszeitgestaltung bei angenehmen Arbeitsklima. Sehr gute Infrastruktur, Autobahnanbindung. Im Forum befinden sich zusätzlich zwei Banken, Apotheke, Sanitätshaus, Cafe und Supermarkt gegenüber. Forum Valentinum Bad Kreuznach/Hargesheim. Tel.: 0671 92068600, E-Mail: [email protected] www.praxis-dilly.de Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.700 Experten europaweit 270.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Unsere Mitarbeiter sind dabei unser wertvollstes Kapital, denn ohne sie wären wir nicht so erfolgreich! Gehören Sie bald auch zu uns? Teamleitung Arbeitsmedizin (m/w) Wiesbaden – Vollzeit Unser Angebot: – Flexible und planbare Arbeitszeiten – Leistungsbezogene Vergütung – Finanzierte Weiterbildungsmaßnahmen – Betriebliche Altersvorsorge – Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement – Professionelle Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Car-Rent-Sharing-Modell »Als Führungskraft kann ich bei der B·A·D GmbH unternehmerisch tätig sein. Ich habe die Chance, Dienstleistungen mitzugestalten, Marktpotenziale aufzudecken und gemeinsam mit Kollegen passende Lösungen zu entwickeln. Dabei trage ich sowohl Verantwortung für meine Mitarbeiter als auch für die wirtschaftliche Entwicklung meiner Abteilung.« Dr. med. Paula Vogelheim, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Leiterin Produktmanagement, B·A·D-Zentrale Ihre Aufgaben: – Arbeitsmedizinische Betreuung unserer Kunden – Vertretung der Zentrumsleitung – Führung der zugeordneten Mitarbeiter in Absprache mit der Zentrumsleitung – Übernahme der fachlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung für die Mitarbeiter im Bereich Medizin in Absprache mit der Zentrumsleitung – Akquisitionsunterstützung, insbesondere Cross-SellingAktivitäten Kennziffer ÄBRP-TL Ihr Profil: – Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium und abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. dem Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin – Mehrjährige Erfahrung im arbeitsmedizinischen Bereich – Grundkenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich und Affinität im Umgang mit Zahlen – Erste Führungserfahrung wünschenswert – Kunden- und Serviceorientierung; Selbstständigkeit und Kommunikationsgeschick – Hohes Maß an Organisationsfähigkeit und Sorgfalt – Gute Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen und im Umgang mit SAP Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der o. g. Kennziffer, Ihrer Gehaltsvorstellungen und des frühestmöglichen Eintrittstermins, gerne auch per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Niels Eggemann, Tel. 0228/40072-189 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn www.bad-gmbh.de/karriere >> weitere Informationen zur Arbeitsmedizin Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 45 stellenangebote Suche ab sofort FÄ/FA für Allgemeinmedizin/Innere Medizin zur Festanstellung in einer internistisch-hausärztlichen Praxis in Waldalgesheim bei Bingen am Rhein für 20-30 Std./Woche. Tel. 06721-33043/33044 · E-Mail: [email protected] Wir suchen ab sofort einen WB-Assistenten (w/m) Allgemeinmedizin für eine 50%-Stelle. Unsere Praxis im Herzen Wiesbadens bietet ein breites diag. und therap. Spektrum inkl. NHV. Weitere Infos erhalten Sie unter www.giz-wiesbaden.de oder 0611-306592. Hals-, Nasen-, Ohren-Heilkunde Junge expandierende Praxis sucht FÄ/FA für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde in Frankfurt am Main. Teilzeit oder Vollzeit möglich. [email protected] Das MVZ sucht Fachärztin/Facharzt in Vollzeit Psychiatrie | neurologie Medizinisches Versorgungszentrum Landau Landau | Neustadt BadstraSSe 28, 76835 Gleisweiler, Tel. 06345 940-303 www.mvz-ld.de, E-Mail: [email protected] Mainz, Allgemeinmedizin, WB-Assistent (m/w), Teilzeit. Gute Ausbildung mit freundlichem Team! Chiffre ÄRP 2186, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Lieber hausärztlich versorgen als sedieren! Hausärztliches MVZ mit breitem Spektrum und modernen Geräten bietet für Anästhesisten (oder andere FÄ) 2 Jahre WB zum Allgemeinarzt und sucht FA/FÄ für Allgemeinmedizin / Innere in Anstellung sowie Weiterbildungsassistent/in für Allgemeinmedizin Vollzeit oder Teilzeit, flexible Arbeitszeiten, Fürstliches Salair. [email protected] · Tel. 06764 95095-12 · 55494 Rheinböllen Familienfreundliche Idylle in Niederbayern zwischen München, Regensburg, Passau und Salzburg ruft INAKARB GmbH. für Gynäkologie und Geburtshilfe! Facharzt/Fachärztin Ärzteblatt Rheinland-Pfalz Das kleine Team einer vielseitigen Praxisklinik in Arnstorf 92sucht x 35 mm ab sofort in Festanstellung oder selbständig eine/n Facharzt/-ärztin mit Erfahrung in Geburtshilfe. Mehr Informationen unter: www.gynovital.de schwarz-weiss Telefon: 08723 977646 · E-Mail: [email protected] Privatpraxis in Remagen sucht Facharzt/Fachärztin für Neurologie stundenweise auf Honorarbasis zur Durchführung elektrophysiologischer Messungen (Elektroneurographie, EEG, VEP, AEP) sowie intra- und transkranielle Dopplersonographie. Eigenständige Befundung und Anleitung zur Durchführung zur Elektrodiagnostik durch Mitarbeiter. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbeten an E-Mail: [email protected] 4c-farbig Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.700 Experten europaweit 270.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Privatpraxis in Remagen sucht Facharzt/Fachärztin für Neurologie stundenweise auf Honorarbasis zur Durchführung Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner (m/w) (Elektroneurographie, oder elektrophysiologischer Messungen EEG, VEP, AEP) sowie intra- und transkranielle Dopplersonographie. Ärzte für die Weiterbildung (m/w) zum Facharzt für Arbeitsmedizin Eigenständige Befundung und Anleitung zur Durchführung zur durch Mitarbeiter. | Worms) bundesweit (u. a. Kaiserslautern | Koblenz | Mainz | TrierElektrodiagnostik Kennziffer Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbeten an ÄBRP – Voll- oder Teilzeit E-Mail: [email protected] Ärztinnen und Ärzten mit 24-monatiger Erfahrung in den Fachrichtungen der unmittelbaren Patientenversorgung (Innere- und Allgemeinmedizin, Anästhesie, Augenheilkunde, HNO, Psychosomatik uvm.), Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen. Alle bundesweiten Stellen und weitere Informationen zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere »Meine Arbeit macht das breite Kundenspektrum und damit die Vielseitigkeit so interessant und abwechslungsreich. Besonders motiviert mich das umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, Kompetenzen auch in anderen Themen zu erlangen, andere Fachdisziplinen kennenzulernen und Prozesse mitgestalten zu können.« Dr. med. Kirsten Kliem, Ärztin in Weiterbildung zur Fachärztin für Arbeitsmedizin, B·A·D Zentrum Bonn 46 Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet: – Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig – Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen Begutachtung – Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch – Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte – Sie haben flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten – Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr – Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Frau Lisa Lohse, Tel. 0228/40072-762 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 „Ambitio nierte Q uereinst aus Fach eiger ri unmitte chtungen der lbaren P atien versorgu ng gesu tencht!“ stellenangebote Suche jungen Allgemeinarzt (m/w) zur Praxisgemeinschaft im neuen Centre Médical in Echternach/Luxemburg (Frühjahr 2017). Basis-Französisch-Kenntnisse sind von Vorteil. Moderne, behindertengerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Parkplätzen für Patienten. Großes Einzugsgebiet mit zusätzlich mehreren Alten-/Pflegeheimen im Ort. Bei Interesse bitte melden unter: Tel.: 00352 26721921 oder per E-Mail: [email protected] Gesundheitszentrum Ludwigshafen für Psychosomatik und Abhängigkeitserkrankungen Wir suchen ab sofort für eine unbefristete Stelle eine/n Ärztin/Arzt oder Fachärztin/Facharzt Interesse an flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten? Für unsere Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit 39 Plätzen (davon 15 speziell für Menschen mit dementiellen Erkran kungen) und angeschlossener Psychiatrischer Institutsambulanz in Mainz suchen wir baldmöglichst eine/n Ärztin/Arzt in Weiterbildung bzw. Fachärztin/Facharzt in Voll- oder Teilzeit Wir bieten • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten ohne Teilnahme an Bereitschaftsdiensten (Nacht- oder Wochenenddiensten) • eine umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Weiter bildung, in der Sie das ganze Spektrum psychischer Erkrankun gen erwartet • Vergütung in Anlehnung an TV-Ärzte (Land) Die Tätigkeit ist integriert in ein modernes und aufgeschlossenes multiprofessionelles Team. Entsprechend dem Leitbild des Trägers wird ein Interesse an gemeindepsychiatrisch orientierter Arbeit vorausgesetzt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten zu vertiefen und zu sichern. Sämtliche psychiatrische Erkrankungen des Erwachsenenalters werden behandelt; schulenübergreifend und leitliniengerecht kommen diagnosespezi fische Psychotherapiekonzepte sowie fundierte Psychopharmako therapieverfahren zum Einsatz. (Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie) in Voll- oder Teilzeit Das AHG Gesundheitszentrum ist eine Rehabilitations-Tagesklinik mit 30 Plätzen für Rehabilitanden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und 10 Plätzen für Alkoholentwöhnungsbehandlung. Wir engagieren uns neben dem Kerngeschäft, in der Reha-Nachsorge und in spannenden Sonderprojekten. Ihr künftiger Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch eine sehr gute und konstruktive Arbeitsatmosphäre und außergewöhnlich hohe Patientenzufriedenheit, zu der eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem hoch motivierten, interdisziplinären Team beiträgt. Die Arbeitszeit beschränkt sich auf die Werktage und es fallen keine Ruf- oder Bereitschaftsdienste an. Eine Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Sozialmedizin ist beantragt. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Chefärztin Frau Jutta Metko AHG Gesundheitszentrum Ludwigshafen Yorckstraße 1, 67061 Ludwigshafen Tel. 0621/595818-00, Fax 0621/595818-01 E-Mail: [email protected] Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Allgemeinmediziner/in oder Internisten/in in Voll- oder Teilzeitanstellung. Wir sind eine hausärztliche Praxis im Kreis Bad Neuenahr/Andernach mit breitem Leistungsspektrum und Aufgabenbereich. Eine spätere Kooperation bzw. Übernahme ist möglich. Chiffre ÄRP 2188, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Es besteht eine Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen unsere ärztliche Leiterin Frau Dr. Kay-Maria Müller unter 06131-789638 gerne zur Ver fügung. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Geschäftstelle Mainz Frau Kerstin Diefenbach, Drechslerweg 25, 55128 Mainz www.gps-rps.de LEITENDE/R OBERÄRZTIN/-ARZT PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE FACHÄRZTIN / FACHARZT PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE I PSYCHOSOMATIK I NEUROLOGIE DETAILLIERTE INFORMATIONEN: WWW.PKBG.DE Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 47 stellenangebote FA/FÄ Allgem./Innere Praxis in Wiesbaden mit breitem Spektrum und nettem Team, sucht bis spätestens 01.01.2017 motivierte/n Kollegen/in zur Anstellung. E-Mail: [email protected] Moderne Hausarztpraxis i. d. Nordpfalz sucht für geplantes Hausarzt-MVZ: FÄ/FA f. Innere u./o. Allgemeinmedizin, Teil-/Vollzeit. E-Mail: [email protected] Schöne Praxis für Allgemeinmedizin im Zentrum von Worms sucht Allgemeinmediziner/-in oder Internist/-in zur Anstellung. Ca. 20 Stunden pro Woche. Viele Zeitmodelle sind realisierbar, z. B. halbtägig o. Arbeit an 2-3 Ganztagen. Tel.: 0175 4257935 · E-Mail: [email protected] Perspektive Hausarzt Sie sind Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin und überlegen, in die ambulante Medizin zu wechseln? Bei uns haben Sie die Möglichkeit in einer modern ausgestatteten, alteingesessenen Hausarztpraxis in einem freundlichen, erfahrenen Team in Voll- oder Teilzeitanstellung mitzuarbeiten. Wir sind flexibel und die individuelle Gestaltung Ihres Arbeitsalltags ist für uns kein Problem. Hausarztpraxis am Giselherplatz Dr. med. Petra Pflaum Giselherplatz 5 · 67069 Ludwigshafen am Rhein Tel.: 0621 661086 · E-Mail: [email protected] Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in der Metropolregion Rhein-Neckar ist im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz für den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer mit rund 410.000 Einwohner/-innen zuständig. Wir suchen einen/eine Arzt / Ärztin in Teilzeit für den kinder- und jugendärztlichen Dienst Engagiertes Ärzteteam sucht für große hausärztliche Gemeinschaftspraxis: FÄ/FA für Allgemeinmedizin/hausärztliche(n) Internistin(-en) in Vollzeit/Teilzeit zur Anstellung und/oder eine(n) Weiterbildungsassistentin(-en) bei abwechslungsreicher Tätigkeit. Weiterbildungsberechtigung für 30 Monate liegt vor. Akademische Lehrpraxis. Spätere Kooperation möglich! Interessiert? Dann melden Sie sich bei: Hausärztliche Gemeinschaftspraxis Speyer-Nord Dres. med. Gersch, Schmid, Erb, Rheude – zu Hd. Dr. med. K. Gersch Weißdornweg 6, 67346 Speyer Tel: 06232-41444, E-Mail: [email protected] Homepage: hgp-speyer-nord.de BiomedicalCenter Speyer sucht einen Senior-Arzt – gerne im Ruhestand – für Aushilfen tageweise zur Überwachung von Infusionsgaben. Max. 10Tage/Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Überwachungstätigkeit, keine aktive Patientenberatung. Anfragen per E-Mail [email protected] Für unsere internistischNHZM nephrologischen Schwerpunktpraxen in Neuwied und Linz am Rhein suchen wir Assistenzärzte/innen und Nephrologen/innen. In unseren Praxen werden alle diagnostischen und therapeutischen nephrologischen Verfahren incl. der perkutanen Nierenbiopsie angeboten. Wir sehen ca. 6.000 ambulante Patienten pro Jahr und führen ca. 24.000 Dialysebehand lungen durch, davon ca. 2.400 interkurrente und Akut dialysebehandlungen in den mit uns kooperierenden Krankenhäusern (DRK-Krankenhaus Neuwied, Franziskus krankenhaus Linz). Darüberhinaus betreuen wir ca. 20 Peritonealdialysepatienten, 12 Lipidapheresepatienten und ca. 120 Transplantierte. In Kooperation mit der neurologischen Abteilung der DRK-Kamillusklinik Asbach werden zudem regelmäßig Plasmapheresebehandlungen bei kompliziert verlaufenden immunologisch-neurologischen Erkrankungen vorgenommen. Zum Team gehört auch eine gefäßchirurgische Kollegin. Die Praxisinhaber sind weiterbildungsbefugt für 18 Monate im Gebiet B 13. Innere Medizin, Baustein unmittelbare Patientenversorgung und 12 Monate im Gebiet B 13. Innere Medizin, Facharztkompetenz Innere Medizin und Nephrologie, davon 6 Monate Dialyse. Rückfragen und Bewerbungen bitte an: Dres. W. Treiber und T. Sures Nieren- und Hochdruckzentrum Mittelrhein Museumstraße 61 · 56564 Neuwied Tel. 02631 946271 · Fax 02631 946272 Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.08.2016 an: [email protected] oder an die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Abteilung 1, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen 48 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 schland.de www.plan-deut Internationales www.rhein-pfalz-kreis.de. Kinderhilfswerk Nähere Informationen zu der Stelle: en für g u A e in e d e n Öff rde Pate! e W . lt e W e in me Nähere Infos: 040-611 400 pra x isabgaben Allgemeinarztpraxis in Mainz/Stadt 2017 abzugeben. Chiffre ÄRP 2181, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Allgemeinarztpraxis in unmittelbarer Nähe Mainz abzugeben. Größere hausärztliche Praxis aus Altersgründen abzugeben. Wenige Kilometer von Koblenz entfernt. Wachsender Ort. Alle Schulformen am Ort. Auch in der Woche kein Bereitschaftdienst. Seit Jahren kollegiale Urlaubsvertretung. Chiffre ÄRP 2177, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Chiffre ÄRP 2182, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Studienarzt zur Übernahme eines in der Vorderpfalz etablierten Studienzentrums aus Altersgründen gesucht. Mehrere laufende Studien aus dem Bereich Diabetologie, Gastroenterologie zur Übernahme. Hoher Jahresumsatz. Mitarbeit in der bestehenden internistischen Gemeinschaftspraxis zweckmäßig. E-Mail: [email protected] Einstieg in hausärztliche Praxis Umsatzstabile, hausärztliche BAG in rheinhessischer Stadt sucht Nachfolger/in für ausscheidenden Seniorpartner. Alle Einstiegsformen denkbar. Zeitpunkt nach Absprache. Telefon: 0172 8031827 Praxisnachfolger/in Gynäkologie Großraum Bern (CH) Sehr gepflegte zentrale Einzelpraxis mit 600.000.- CHF Jahres umsatz ist altershalber für 60.000.- CHF auf Anfang 2017 abzugeben. Gute Deutsch- und Französischkentnisse sind erforderlich. B-plus project AG - Ihr Spezialist für Kaderselektion [email protected] · Tel. 0041 (0)78.954.01.31 MVZ GmbH in Rheinland-Pfalz abzugeben. Schwerpunkte Psychotherapie, Psychiatrie, Pädiatrie und Zahnheilkunde. Auch Abgabe einzelner Zulassungen vorstellbar. Chiffre ÄRP 2184, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig stellengesuche Junge FÄ für Allgemeinmedizin sucht Festanstellung in Vollzeit im Rhein-Neckar-Dreieck. Praxisübernahme prinzipiell nicht ausgeschlossen. (MA, HD, LU, WO, SP). E-Mail: [email protected] Erf. FÄ Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnungen, sucht Anstellung in Praxis (evtl. Koop.). Chiffre ÄRP 2179, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Erfahrener Internist Diabetologe DDG, Sportmedizin sucht ab 1.1.17 TZ Stelle in Praxis oder Klinik und bietet Praxis- (Urlaubs-)Vertretung PLZ 67, 68, 69. Chiffre ÄRP2190, Quintessenz Verlag, Anzeigenverwaltung, Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig Hausarztpraxis sucht Nachfolger Kanton Basel-Land (CH) Solide Einzelpraxis mit treuem Kundenstamm mit ca. 750.00.- CHF Jahresumsatz ist altershalber auf Anfang 2017 abzugeben. Goodwill ist nicht verhandelbar und beträgt 60.000.- CHF. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. B-plus project AG - Ihr Spezialist für Kaderselektion [email protected] · Tel. 0041 (0)78.954.01.31 pra x isgesuch Angehender Allgemeinmediziner (Quereinsteiger aus der Chirurgie) sucht ab September 2016 Anstellung, Einstieg oder Nach folge in allgemeinmedizinischer Praxis in Mainz oder Umgebung. E-Mail: [email protected] pra x isräume Jockgrim – Praxisneubau 189 m² oder 122 m² zur Miete für Augen-, HNO-Ärzte frei. Tel.: 0163 6866085, E-Mail: [email protected] Donnersbergkreis Niederlassung in Eisenberg für FA/FÄ Allgemeinmedizin Praxisräume im Erdgeschoss ab sofort zu vermieten. 5 Zimmer, zentrale Lage, gute Verkehrsanbindung, eigene Parkplätze vor dem Haus. Tel. 0151 11877031 Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte an: bH ags-Gm enz Verl Quintess ner-Straße 62 Paul-Gru eipzig L 04107 : Chif fre Bad Dürkheim / Weinstraße 155 m² in idealer Lage in Bad Dürkheim ab 01.09.2016 von privat zu vermieten. In DÜW sind derzeit zwei Hausarzt-Sitze frei. 0171 / 300 95 60 oder über: https://www.immobilienscout24.de/ Suche/S-T/Buero-Praxis/Rheinland-Pfalz/Bad-Duerkheim Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 49 kurse / seminare / veranstaltungen Fortbildung Hypnotherapie •Akkreditierte Kurse in der Kur-Pfalz (Nähe Pirmasens) + Wiesbaden •Alle Seminare sind zertifiziert •Leitung: Peter Köhne ehem. leitender Arzt an der Felsenland Klinik Dahn Termine, Infos, Anmeldung: •Tel: 06394-6110077 (Fax: -59) •E-Mail: [email protected] •www.hypnoseteam.de Psychosomatische Grundversorgung, Balintgruppe in Frankfurt Anerkannt von allen ÄK/LÄK, KV und Deutscher Balintgesellschaft. Dr. Pervan, Tel.+Fax 069 59790709, www.psychosomatik-pervan.de 52 CME Punkte P e r s p e k t i v e n w ec h s e l Seminare in Namibia Im November in den Sommer CME-zertifiziert Psychodynam. Prozeßcoaching Persönlichkeitsentwicklung Rollen- u. Führungskompetenz Selbsterfahrungsgruppe Block-Seminare in Mainz und/oder in Namibia Facharztweiterbildung, Balintgruppen, Supervision, PDCoaching www.institut-dr-grindel.de www.institut-dr- TP, fraktioniert an Wochenenden. 1. Termin 28. – 29.10. 2016, Praxis Dr. med. S. Stephan Tel. 06131-582814, Mail: [email protected] Akupunktur - Kurse jeden Monat: Start Köln: 21.10., 6.1.17, 21.4.17 | Naturheilverf. 21.-25.9. | Bewegungsmed. 2.-6.11. | Atemmed. 14.-18.12. | Ernährungsmed. 7.-11.9. | Homöopath. 26.-30.10., 30.11., 1.2.17 | Schmerzther. 10.-13.11., 19.-22.1.17 | Psych. Grundvers. 17.8., 24.8., 14.9. | Manuelle Med. 10.-14.8., 16.-20.11. | Palliativmed. 3.-7.8., 31.8.-4.9. | Frühbucher- Rabatte. CME-Punkte ÄK-anerk. IAN-Akademie Dr. med. Dipl.- lng. S. Schreiber, in Köln am Dom, Tel. 0221 1206911, E-Mail: [email protected] www.ian-med.de Rheingauer Endokrinologie / Diabetologie Dialog 2016 Schwangerschaft und Hormone JETZT anmelden für Nov. 2016 [email protected] Studienplatz Medizin Studienberatung und NC-Seminare. Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie). Vorbereitung für Medizinertest und Auswahlgespräche. Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e.V. (VNC) Argelander Straße 50, 53115 Bonn, Tel. 0228 / 215304, Fax 215900 Neue Selbsterfahrungsgruppe Mainz Samstag, 8. Oktober 2016, Eltville-Erbach, Schloss Reinhartshausen, Kelterhalle, 9:00 – 13:00 Uhr www.institut-dr-grindel.de NEUE SELBSTERFAHRUNGSGRUPPE 1. 9:00 Uhr Schilddrüsenfunktion in der Schwangerschaft – was ist diagnostisch und therapeutisch zu beachten? 2. 9:40 Uhr Fertilitätserhalt vor onkologischer Therapie – was ist zu beachten? für Zusatztitel „Psychotherapie“ 3.10:10 Uhr Aktueller Stand der Reproduktionsmedizin – in welchem Alter? Mit welchem Gewicht? 4.11:00 Uhr Gestationsdiabetes und Diabetes in der Schwangerschaft – wann und wie behandeln? Selbsterfahrungsgruppe Wollen auch Sie eine Block-Seminare in Mainz und/oder 5. 11:30 Uhr Schwangerschaftsosteoporose – häufiger als gedacht? in Namibia aufgeben ? 6.12:00 Uhr Hot Topic/Diabetologie – neue Substanzen und Kombinationen – Facharztweiterbildung, Balintgruppen, Welche Chancen? Welche Nebenwirkungen? Supervision, PDCoaching www.psychosomatik-pervan.de Anzeige grindel.de Telefax 0341 71003974 Wissenschaftliche Leitung: www.institut-dr-grindel.de 5. Wild West Symposium 27. August 2016 in Aachen, Aula Carolina Themen: Gynäkologie, Gynäkologische Onkologie, Senologie – interaktive Falldemonstrationen und -diskussionen Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Stickeler, Prof. Dr. du Bois, PD Dr. Kümmel, Prof. Dr. Nitz Special Lecture: Ärzte ohne Grenzen – Erfahrungen, Chancen und Herausforderungen Programm, Anmeldung und nähere Infos: www.wild-west-symposium.de Veranstalter: Reuter Medico Consulting Dr. C. Jaursch-Hancke, Wiesbaden, Prof. Dr. P.-M. Schumm-Draeger, München Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Hessen mit 5 Punkten zertifiziert. Information und Anmeldung: Frau Kirby, Deutsche Klinik für Diagnostik - Helios Klinik Wiesbaden, Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden, Tel.: 0152 33940524, Fax: 0611 577580, E-Mail: [email protected], [email protected] Anmeldung erbeten bis 1. Oktober 2016 (kostenfrei) Besuchen Sie das 10. Rhein-Main-Symposium Therapie von Brustkrebs und gynäkologischen Tumoren 24. September 2016 im Radisson Blu Hotel, Frankfurt Neue Fälle 2016 Melden Sie sich heute noch an: www.mci-academy.de/rheinmainsymposium/ Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 35,00 pro Person. www.alphamedis.de 50 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 8/2016 Anzeigenannahme: Anne Gentzsch · Tel.: 0341 71003975 E-Mail: [email protected] pra x isger ät e SONO WELT KMT Ultraschalldiagnostik Zentrum Gebraucht– und Vorführsysteme ! 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