Geförderte Wohnung, 8020 Graz, Alte Poststraße 316, TOP 1

Geförderte Wohnung,
8020 Graz, Alte Poststraße 316, TOP 1
INFO
€ 438,24 (inkl. USt.)
ca. 47,93m²
ab 01.08.2016
HWB 35,1/ B, fGEE 0,70/ A+
Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten
Wohnfläche
Verfügbarkeit
Heizwärmebedarf
BESCHREIBUNG
Das Sanierungs- bzw. Neubauprojekt umfasst 12 Mietwohnungen mit 12 PKW Abstellplätzen in 8020
Graz, Alte Poststraße 316. Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet. Zu den Allgemeinanlagen
gehören eine Grünfläche und eine Aufzugsanlage, welche auch zu den Kellerabteilen führt. Im Keller
befindet sich ein Fahrrad- und Kinderwagenabstellplatz mit ca. 35,49m².
AUSSTATTUNG
Personenlift / Fußbodenheizung / Gasheizung / Fenster in Holz-Alu (Farbe: weiß) beim umfassenden
Sanierungsobjekt und in Kunststoff (Farbe: weiß) beim Neubauobjekt, alle mit 3-fach Verglasung /
Röhrenspan Innentüren (Farbe: weiß) / SAT-Anschluss in allen Schlafräumen / Post-Anschluß
vorgerichtet / Rollo in allen Räumen / hochwertige Einbauküche (inkl. E-Geräte) / Balkon, Terrasse oder
große Dachterrasse / Balkongeländer verzinkt, Handlauf niro / Balkonbelag - Beton besenstrich /
Kellerabteil mit Blechlamellen / Badezimmerausstattung: Alibert, Waschbecken, Dusche mit Kabine,
Anschluss für Waschmaschine, Sprossenheizkörper / und vieles mehr.
Im Mietpreis (inkl. Ust) ist die Möbelmiete, die Einbauküche (inkl. E-Geräte), das Kellerabteil, die SatAnlage sowie das Entgelt für einen unüberdachten KFZ Abstellplatz enthalten.
RAUMAUFTEILUNG
Vorraum, Bad/WC, Zimmer, Wohn/Eßküche
KONDITIONEN
Betriebskosten:
Diese werden laut §21 Mietrechtsgesetz abgerechnet.
Gesetzesgrundlage des Mietvertrages:
Laut Mietrechtsgesetz, ABGB, die Mietzinsbildung erfolgt gemäß des Steiermärkischen
Wohnbauförderungsgesetzes 1993 sowie nach dem Richtwertgesetz.
Vertragsdauer:
Unbefristet, bzw. gemäß des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993.
Zusätzlich kann eine Wohnbeihilfe beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bezogen werden,
sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Vergabe der Mietwohnungen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen
Wohnbauförderungsgesetzes 1993.
Umfassende Sanierung (UFS), 8 WE
Vorrangig werden die Wohnungen an begünstigte Personen vergeben.
Als begünstigte Person gilt eine Person,
Anfragen ergehen an
Birgit Stangl, Tel.: 0676 / 44 89 239, mail: [email protected]
die volljährig ist,
deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 34.000,- Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag
erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere
derartige Person um 4.500,- Euro,
− die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden
Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden (Hauptwohnsitz),
die sich verpflichtet, ihre Rechte an der bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses
regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben
−
−
MONATLICHE KOSTEN (inkl. USt.)
MIETE
BETRIEBSKOSTEN, diese werden laut § 21 Mietrechtsgesetz abgerechnet
HEIZKOSTEN
Gesamt, Miete inkl. Betriebskosten und Heizkosten, monatlich
Vorbehaltlich: Bonitätsprüfung, Zahlungsart: Einzugsermächtigung
€
€
€
€
294,45
105,45
38,34
438,24
ohne Stromkosten!
(beziehbar von Steweag-Steg)
EINMALIGE ZUSÄTZLICHE KOSTEN (inkl. USt.)
KAUTION
(in bar bei Vertragsunterzeichnung)
€ 1.315,PROVISION, Berechnung ohne zusätzlichen Parkplatz
(in bar bei Vertragsunterzeichnung)
1 BMM
€
470,KOSTENERSATZ für die Vertragserrichtung bzw. Gebühren
(in bar bei Vertragsunterzeichnung)
€
450,Gesamt (Kaution, Provision und Kostenersatz)
€ 2.235,RESERVIERUNGSGEBÜHR
Nach Zusage der Wohnung sind € 600,- Reservierungsgebühr fällig. Dieser Betrag wird von
den ersten Mieten abgezogen.
GRUNDRISS
Anfragen ergehen an
Birgit Stangl, Tel.: 0676 / 44 89 239, mail: [email protected]