Geförderte Wohnung, 8020 Graz, Alte Poststraße 316, TOP 1 INFO € 438,24 (inkl. USt.) ca. 47,93m² ab 01.08.2016 HWB 35,1/ B, fGEE 0,70/ A+ Miete inkl. Betriebs- und Heizkosten Wohnfläche Verfügbarkeit Heizwärmebedarf BESCHREIBUNG Das Sanierungs- bzw. Neubauprojekt umfasst 12 Mietwohnungen mit 12 PKW Abstellplätzen in 8020 Graz, Alte Poststraße 316. Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet. Zu den Allgemeinanlagen gehören eine Grünfläche und eine Aufzugsanlage, welche auch zu den Kellerabteilen führt. Im Keller befindet sich ein Fahrrad- und Kinderwagenabstellplatz mit ca. 35,49m². AUSSTATTUNG Personenlift / Fußbodenheizung / Gasheizung / Fenster in Holz-Alu (Farbe: weiß) beim umfassenden Sanierungsobjekt und in Kunststoff (Farbe: weiß) beim Neubauobjekt, alle mit 3-fach Verglasung / Röhrenspan Innentüren (Farbe: weiß) / SAT-Anschluss in allen Schlafräumen / Post-Anschluß vorgerichtet / Rollo in allen Räumen / hochwertige Einbauküche (inkl. E-Geräte) / Balkon, Terrasse oder große Dachterrasse / Balkongeländer verzinkt, Handlauf niro / Balkonbelag - Beton besenstrich / Kellerabteil mit Blechlamellen / Badezimmerausstattung: Alibert, Waschbecken, Dusche mit Kabine, Anschluss für Waschmaschine, Sprossenheizkörper / und vieles mehr. Im Mietpreis (inkl. Ust) ist die Möbelmiete, die Einbauküche (inkl. E-Geräte), das Kellerabteil, die SatAnlage sowie das Entgelt für einen unüberdachten KFZ Abstellplatz enthalten. RAUMAUFTEILUNG Vorraum, Bad/WC, Zimmer, Wohn/Eßküche KONDITIONEN Betriebskosten: Diese werden laut §21 Mietrechtsgesetz abgerechnet. Gesetzesgrundlage des Mietvertrages: Laut Mietrechtsgesetz, ABGB, die Mietzinsbildung erfolgt gemäß des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 sowie nach dem Richtwertgesetz. Vertragsdauer: Unbefristet, bzw. gemäß des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993. Zusätzlich kann eine Wohnbeihilfe beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vergabe der Mietwohnungen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993. Umfassende Sanierung (UFS), 8 WE Vorrangig werden die Wohnungen an begünstigte Personen vergeben. Als begünstigte Person gilt eine Person, Anfragen ergehen an Birgit Stangl, Tel.: 0676 / 44 89 239, mail: [email protected] die volljährig ist, deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 34.000,- Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere derartige Person um 4.500,- Euro, − die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden (Hauptwohnsitz), die sich verpflichtet, ihre Rechte an der bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben − − MONATLICHE KOSTEN (inkl. USt.) MIETE BETRIEBSKOSTEN, diese werden laut § 21 Mietrechtsgesetz abgerechnet HEIZKOSTEN Gesamt, Miete inkl. Betriebskosten und Heizkosten, monatlich Vorbehaltlich: Bonitätsprüfung, Zahlungsart: Einzugsermächtigung € € € € 294,45 105,45 38,34 438,24 ohne Stromkosten! (beziehbar von Steweag-Steg) EINMALIGE ZUSÄTZLICHE KOSTEN (inkl. USt.) KAUTION (in bar bei Vertragsunterzeichnung) € 1.315,PROVISION, Berechnung ohne zusätzlichen Parkplatz (in bar bei Vertragsunterzeichnung) 1 BMM € 470,KOSTENERSATZ für die Vertragserrichtung bzw. Gebühren (in bar bei Vertragsunterzeichnung) € 450,Gesamt (Kaution, Provision und Kostenersatz) € 2.235,RESERVIERUNGSGEBÜHR Nach Zusage der Wohnung sind € 600,- Reservierungsgebühr fällig. Dieser Betrag wird von den ersten Mieten abgezogen. GRUNDRISS Anfragen ergehen an Birgit Stangl, Tel.: 0676 / 44 89 239, mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc