Begrünung von Ackerflächen

Juli_2013
Ökopunkte – Parameter Bodenbedeckung
Bei Bewirtschaftung von Ackerflächen
haben Ökopunkteteilnehmer die Möglichkeit, Punkte über den Parameter
„Bodenbedeckung“ zu lukrieren. Um
diese Möglichkeit auch für das Verlängerungsjahr 2014 zu haben, ist Folgendes
einzuhalten:
Verlängerung der Maßnahme „Ökopunkte NÖ“ im Herbstantrag 2013
Begrünung mit zulässigen ÖkopunkteVarianten (siehe Tabelle 2)
Abgabe Herbstantrag 2013 bis spätestens 15. Oktober 2013
Bekanntgabe von Änderungen beim
Ackerflächenausmaß
Bekanntgabe der begrünten Flächen
(Varianten)
In kurzen Worten:
Antrag auf ÖPUL 2007-Verlängerungsjahr 2014 ist gestellt
Genehmigung ist bis dato nicht erfolgt
Finanzierung ist unsicher
Begrünung erfolgt auf eigenes wirtschaftliches Risiko
Kein Anrecht auf Ausgleichs- oder Ersatzansprüche für erbrachte
Leistungen
Teilnahme an Begrünung aus Umweltgründen jedoch wünschenswert
Besuchen Sie die Herbstantrags-Informationsveranstaltungen Ihrer BBK im
August 2013
Weidezeitenformular –
Abgabe nicht vergessen
Sie sind Ökopunkte-TeilnehmerIn, führen
Beweidung durch und haben in der
Flächennutzungsliste den Prämienstatus
„FW“ vergeben. Bis spätestens 31.7.2013
ist bei der zuständigen BBK das Weidezeitenformular in Papierform (keine Online-Beantragung möglich) abzugeben.
Bei verspäteter Abgabe werden keine
Ökopunkte für die Beweidung (=Prämienentgang) berechnet.
DI Martina Löffler
DI Elisabeth Schübl
DI Gerald Hohenauer
Begrünung von Ackerflächen - mögliche Varianten
Variante
A1
A
B
C
C1
D
D1
H
späteste
Anlage
Umbruch ab Bemerkungen
31. Juli
16. Okt.
20. Aug.
16. Nov.
20. Sep.
2. März
15. Okt.
2. März
15. Okt.
2. März
31. Aug.
2. März
31. Aug.
2. März
15. Okt.
2014 Haupt­
frucht
- Abfrostende Gründecken: Senf, Buchweizen, Phazelia, Alexandrinerklee, Erbse, Sommerwicke,…
- aktive Anlage zwischen zwei Hauptkulturen
- nicht zulässig nach: GLÖZ A, Blühfläche, Bodengesun­dung, sonstige Ackerfläche
- Beantragung nur im MFA bis 15.5. möglich
- Vor-Ort-Kontrolle ab 1. Aug. möglich à Korrektur zum MFA (A1 abmelden), wenn Anbau nicht zeitgerecht möglich, Be­grünungskultur nicht aufläuft, etc.
- gleicher Bewirtschafter MFA 2013 und 1.10.2013
- keine Flächenausweitungen zw. MFA und Herbstantrag möglich
- Nach Umbruch Anbau von Wintergetreide verpflichtend
= Winterweizen, Winterdinkel, Winterdurum, Winterrog­gen, Winterhafer, Wintertriticale oder Wintergerste
- Winteremmer und -einkorn gelten nicht als Getreide
-wenn das Wintergetreide auswintert, ist eine formlose Meldung an die AMA durchzuführen
- kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur
- Aktive Anlage (d.h. nur Zwischenfrüchte)
- Abfrostende oder winterharte Gründecken
- kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur
- Aktive Anlage (d.h. nur Zwischenfrüchte)
- Abfrostende Gründecken: Senf, Buchweizen, Phazelia, Alexandrinerklee, Erbse, Sommerwicke,…
Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollstän­dige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko,
Winterrüb­sen, englisches Raygras, Winterraps, Ackerfut­terkulturen (Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne,
Futtergräser, Energiegras), Rollrasen, Bodengesundung, Blühfläche, Wintermohn1), Winterkümmel
- Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollstän­dige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko,
Winterrübsen, englisches Raygras; Eine Nutzung des Aufwuchs nach dem 2. März ist nicht zulässig.
Begrünungskulturen, die nach Ablauf der Begrünungsfrist genutzt werden, dürfen maximal € 130/ha erhalten.
- kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur
- nur möglich bei Verlängerung der Maßnahme Mulch-/Direktsaat
- mindestens zwei abfrostende Mischungspartner
- aktive Anlage zwischen 2 Hauptkulturen
- aktive Anlage einer Folgekultur im Frühjahr
- unzulässige Folgekulturen: sonstige Ackerflächen, Blühflä­che, Ackerfutterkulturen, Rollrasen, GLÖZ A,
Bo­dengesundung, Energieholz A, mehrjährige Baumschulen, Rebschulen
- Anbau der Folgekultur zwingend mit Mulch-/Direktsaat durchzuführen => MZ-Spalte ankreuzen
- mindestens zwei winterharte Mischungspartner
- aktive Anlage zwischen 2 Hauptkulturen
- aktive Anlage einer Folgekultur im Frühjahr
- unzulässige Folgekulturen: sonstige Ackerflächen, Blühflä­che, Ackerfutterkulturen, Rollrasen, GLÖZ A,
Bo­dengesundung, Landschaftselement A, Energieholz A, mehrjährige Baumschulen, Rebschulen
- kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur
Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollstän­dige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko,
Winterrüb­sen, englisches Raygras, Winterraps, Ackerfut­terkulturen (Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, Energiegras), Rollrasen, Bodengesundung, Blühfläche, Wintermohn1), Winter­kümmel
Wintermohn: um eine flächendeckende Begrünung bei dieser Kultur zu erreichen, wird ein Anbau von z.B. Klee zwischen den Mohnreihen erforderlich sein
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