Juli_2013 Ökopunkte – Parameter Bodenbedeckung Bei Bewirtschaftung von Ackerflächen haben Ökopunkteteilnehmer die Möglichkeit, Punkte über den Parameter „Bodenbedeckung“ zu lukrieren. Um diese Möglichkeit auch für das Verlängerungsjahr 2014 zu haben, ist Folgendes einzuhalten: Verlängerung der Maßnahme „Ökopunkte NÖ“ im Herbstantrag 2013 Begrünung mit zulässigen ÖkopunkteVarianten (siehe Tabelle 2) Abgabe Herbstantrag 2013 bis spätestens 15. Oktober 2013 Bekanntgabe von Änderungen beim Ackerflächenausmaß Bekanntgabe der begrünten Flächen (Varianten) In kurzen Worten: Antrag auf ÖPUL 2007-Verlängerungsjahr 2014 ist gestellt Genehmigung ist bis dato nicht erfolgt Finanzierung ist unsicher Begrünung erfolgt auf eigenes wirtschaftliches Risiko Kein Anrecht auf Ausgleichs- oder Ersatzansprüche für erbrachte Leistungen Teilnahme an Begrünung aus Umweltgründen jedoch wünschenswert Besuchen Sie die Herbstantrags-Informationsveranstaltungen Ihrer BBK im August 2013 Weidezeitenformular – Abgabe nicht vergessen Sie sind Ökopunkte-TeilnehmerIn, führen Beweidung durch und haben in der Flächennutzungsliste den Prämienstatus „FW“ vergeben. Bis spätestens 31.7.2013 ist bei der zuständigen BBK das Weidezeitenformular in Papierform (keine Online-Beantragung möglich) abzugeben. Bei verspäteter Abgabe werden keine Ökopunkte für die Beweidung (=Prämienentgang) berechnet. DI Martina Löffler DI Elisabeth Schübl DI Gerald Hohenauer Begrünung von Ackerflächen - mögliche Varianten Variante A1 A B C C1 D D1 H späteste Anlage Umbruch ab Bemerkungen 31. Juli 16. Okt. 20. Aug. 16. Nov. 20. Sep. 2. März 15. Okt. 2. März 15. Okt. 2. März 31. Aug. 2. März 31. Aug. 2. März 15. Okt. 2014 Haupt frucht - Abfrostende Gründecken: Senf, Buchweizen, Phazelia, Alexandrinerklee, Erbse, Sommerwicke,… - aktive Anlage zwischen zwei Hauptkulturen - nicht zulässig nach: GLÖZ A, Blühfläche, Bodengesundung, sonstige Ackerfläche - Beantragung nur im MFA bis 15.5. möglich - Vor-Ort-Kontrolle ab 1. Aug. möglich à Korrektur zum MFA (A1 abmelden), wenn Anbau nicht zeitgerecht möglich, Begrünungskultur nicht aufläuft, etc. - gleicher Bewirtschafter MFA 2013 und 1.10.2013 - keine Flächenausweitungen zw. MFA und Herbstantrag möglich - Nach Umbruch Anbau von Wintergetreide verpflichtend = Winterweizen, Winterdinkel, Winterdurum, Winterroggen, Winterhafer, Wintertriticale oder Wintergerste - Winteremmer und -einkorn gelten nicht als Getreide -wenn das Wintergetreide auswintert, ist eine formlose Meldung an die AMA durchzuführen - kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur - Aktive Anlage (d.h. nur Zwischenfrüchte) - Abfrostende oder winterharte Gründecken - kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur - Aktive Anlage (d.h. nur Zwischenfrüchte) - Abfrostende Gründecken: Senf, Buchweizen, Phazelia, Alexandrinerklee, Erbse, Sommerwicke,… Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollständige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Winterrübsen, englisches Raygras, Winterraps, Ackerfutterkulturen (Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, Energiegras), Rollrasen, Bodengesundung, Blühfläche, Wintermohn1), Winterkümmel - Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollständige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Winterrübsen, englisches Raygras; Eine Nutzung des Aufwuchs nach dem 2. März ist nicht zulässig. Begrünungskulturen, die nach Ablauf der Begrünungsfrist genutzt werden, dürfen maximal € 130/ha erhalten. - kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur - nur möglich bei Verlängerung der Maßnahme Mulch-/Direktsaat - mindestens zwei abfrostende Mischungspartner - aktive Anlage zwischen 2 Hauptkulturen - aktive Anlage einer Folgekultur im Frühjahr - unzulässige Folgekulturen: sonstige Ackerflächen, Blühfläche, Ackerfutterkulturen, Rollrasen, GLÖZ A, Bodengesundung, Energieholz A, mehrjährige Baumschulen, Rebschulen - Anbau der Folgekultur zwingend mit Mulch-/Direktsaat durchzuführen => MZ-Spalte ankreuzen - mindestens zwei winterharte Mischungspartner - aktive Anlage zwischen 2 Hauptkulturen - aktive Anlage einer Folgekultur im Frühjahr - unzulässige Folgekulturen: sonstige Ackerflächen, Blühfläche, Ackerfutterkulturen, Rollrasen, GLÖZ A, Bodengesundung, Landschaftselement A, Energieholz A, mehrjährige Baumschulen, Rebschulen - kein Einsatz von Herbiziden bis Anbau Nachfolgekultur Zulässige winterharte Begrünungskulturen (vollständige Aufzählung): Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Winterrübsen, englisches Raygras, Winterraps, Ackerfutterkulturen (Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, Energiegras), Rollrasen, Bodengesundung, Blühfläche, Wintermohn1), Winterkümmel Wintermohn: um eine flächendeckende Begrünung bei dieser Kultur zu erreichen, wird ein Anbau von z.B. Klee zwischen den Mohnreihen erforderlich sein 23
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