Anmeldung Fohlenmarkt Fronhofen

Anmeldung Fohlenmarkt Fronhofen
am 10. September 2016
Angaben zum Fohlen ______________________________________________________________________________
Geschlecht
Hengst O
Farbe
Geboren am
Vorgestellt bei Fohlenschau in
Bewertung
Stute O
LN Fohlen
Name Vater
Name Mutter
LN Mutter
Angaben zum Züchter/Besitzer ______________________________________________________________________
Name
Straße
PLZ, Ort
Telefon, Fax
IBAN:
BIC:
Bank:
Steuernummer:
1.
Zulassung
Zugelassen sind alle württembergisch gebrannten Warmblutfohlen des Geburtsjahrgangs 2016, deren Besitzer Mitglieder des
Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg sind. Der Veranstalter behält sich eine Vorbesichtigung vor. Bei einem Überangebot
an Fohlen entscheidet die Fohlenmarktkommission über die Zulassung. Erhalten Sie bis zum 15. August 2016 keinen
Ablehnungsbescheid, so gilt Ihre Anmeldung als angenommen. Mit der Anmeldung entsteht jedoch kein Rechtsanspruch auf
Zulassung! Das Anmeldeformular muss an Alfons Bauhofer, Zogenweiler 508, 88263 Horgenzell, Tel (07504) 7106 geschickt
werden.
2.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr in Höhe von 250 Euro je Fohlen muss überwiesen werden. 150 Euro werden bei Auftrieb erstattet.
3.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 22. Juli 2016
Angaben zur Mehrwertsteuer (Zutreffendes bitte ankreuzen):
o
o
o
Ich bin Landwirt und berechtigt, Käufern eine Umsatzsteuer in Höhe von 10,7 % zu berechnen (Landwirt nicht optierend).
Ich werde mit meiner Pferdezucht und –haltung zur Umsatzsteuer von 19% veranlagt (gewerbliche Pferdezucht)
Ich werde mit meiner Pferdezucht und – haltung nicht zur Umsatzsteuer veranlagt und habe keinen eigenen
landwirtschaftlichen Betrieb (0%).
Die Anmeldegebühr von 250 Euro habe ich auf das Konto IBAN DE42 6506 2577 0043 0910 16, Raiffeisenbank Ravensburg,
BIC: GENODES1RRV, Kontoinhaber: Pferdezuchtverein Ravensburg, überwiesen.
Ich versichere, dass alle oben gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
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Ort, Datum
Unterschrift
Hinweise:
1. Prämierte Fohlen haben bei der Auswahl Vorrang.
2. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden berücksichtigt.
3. Nur ein Fohlen je Meldeformular (erforderlichen Falles kopieren!)
4. Anmeldegebühr muss bis Anmeldeschluss beglichen sein, sonst keine Zulassung.