Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (Sitzungen Juni und Juli 2016) Gemeinderat Gemeinderat Ernst Portmann hat aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat erklärt. Der Gemeinderat hat sein Entlassungsgesuch mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen und bedankt sich bei Ernst Portmann für seinen grossen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde und die vielen Stunden, die er während 6 ½ Jahren dem Amt gewidmet hat. Der Bezirksrat hat dem Begehren entsprochen. Ernst Portmann wird bis zum Amtsantritt des Nachfolgers / der Nachfolgerin im Amt verbleiben. Das Vorverfahren für die Ersatzwahl wird mit Inserat vom 05. August 2016 beginnen. Falls es zu keiner stillen Wahl kommt, findet die Ersatzwahl am 27. November 2016 statt. Gemeindeversammlungen Die Gemeindeversammlungen für das Jahr 2017 wurden auf Donnerstag, 01. Juni 2017 und auf Dienstag, 05. Dezember 2017 festgelegt. Gemeindeverwaltung Die langjährige Sozialsekretärin Ursula Decurtins tritt per Ende Februar 2017 in den frühzeitigen Ruhestand. Die Stelle wird zu gegebener Zeit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Der Gemeinderat dankt Ursula Decurtins für die geleistete Arbeit und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Bildung Einheitsgemeinde Mit den Arbeiten für die Bildung einer Einheitsgemeinde soll rasch möglichst begonnen werden. Für die Umsetzung dieser Aufgabe ist zwingend eine Fachbegleitung erforderlich. Für diese Begleitung wurde ein Kredit von CHF 45‘000.00 bewilligt und der Auftrag an die Firma Inoversum AG, Meilen, vergeben. P:\winword\zeit\zeit2016_05.doc 02.08.16 15:58 Landhandel Das sich im Eigentum der reformierten Kirche befindliche Grundstück Kat.-Nr. 3812 liegt zwischen den gemeindeeigenen Grundstücken Kat.-Nr. 3811 (Chileweg 10) und Kat.-Nr. 4632 (Dorfstrasse 64). Um eine sinnvolle Nutzung der Gemeindegrundstücke zu gewährleisten, erklärt sich die reformierte Kirche bereit, der Politischen Gemeinde ihr Grundstück Kat.-Nr. 3812 zum Preise von CHF 450.00 / m2 zu verkaufen. Für den Kauf des Grundstückes wurde ein Kredit von CHF 134‘000 bewilligt. Gewerbepolizei / Verkaufsoffene Sonntage Die Gemeinden können aufgrund des per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzten Art. 19 Abs. 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden können. Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden. Als Sonntage, an denen die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften möglich ist, werden für das Jahr 2017 der 14. Mai (Muttertag), der 03. sowie 17. und 24. Dezember bezeichnet. Kanalisationen Der Gemeinderat gab für das Regenbecken / Regenüberlauf Tellen eine Berechnung nach Strom in Auftrag. Aus dem nun vorliegenden Bericht geht hervor, dass die Grösse des Regenbeckens den heutigen Anforderungen genügt, die Ausrüstung aber modernisiert werden muss. Das AWEL hat den Bericht bestätigt. Für die Ausarbeitung eines Vorprojektes wurde ein Kredit von CHF 32‘000.00 genehmigt. P:\winword\zeit\zeit2016_05.doc 02.08.16 15:58 Baupolizei Baurechtliche Bewilligungen wurden erteilt an: Herr Werner Nydegger, Obfelden, für das Erstellen von 3 Aussenparkplätzen an der Bachstrasse; Herr und Frau Simon und Heidi Mehr, Obfelden, für Terrainauffüllungen an der Rüchligstrasse; Herr Thomas Glaus und Frau Franziska Minder-Glaus, Obfelden, für den Anbau einer Sitzplatzüberdachung am Wohnhaus Vers.-Nr. 1412 an der Bachstrasse; Gemeindeverwaltung Obfelden P:\winword\zeit\zeit2016_05.doc 02.08.16 15:58 Die Gemeindeschreiberin: E. Meier
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